Die Gemeinde St. Blasien plant im Zuge einer Modernisierungsmaßnahme im Skigebiet Feldberg, den Neubau einer kuppelbaren 6-er Sesselbahn mit Wetterschutzhauben. Der bestehende Schlepplift am Zeiger auf dem Feldberg soll auf Grund seines Alters und des technischen Zustandes ersetzt werden. Die neue Talstation soll gegenüber der bestehenden Talstation des bestehenden Schleppliftes am Zeiger um ca. 400 m, über die Bundesstraße B 317 in Richtung Tal, die neue Bergstation soll gegenüber der bestehenden Bergstation des bestehenden Schleppliftes um ca. 260 m bergwärts verschoben werden. Die Talstation und Bergstation ist jeweils als freistehende Kompaktstation mit Standardeinhausung konzipiert. Im Zuge der Erschließung der Talstation ist der Bau von Entwässerungsanlagen sowie der Anschluss an das Wasserversorgungsnetz erforderlich. Weiter ist der Aufbau einer Beschneiungsanlage geplant. Hierzu sind die notwendigen Bauwerke zu erstellen und Leitungen zu verlegen. Der Planungsraum liegt im Landschaftsschutzgebiet Feldberg, direkt angrenzend zum Naturschutzgebiet und zeichnet sich durch eine teilweise sehr hochwertige Vegetation und schützenswerte Vogelwelt aus. Weitere Maßnahmen zum Schutz des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes werden im laufenden Planfeststellungsverfahren fixiert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-16.
Auftragsbekanntmachung (2015-03-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Menge oder Umfang:
Für den Neubau einer kuppelbaren 6-er Sesselbahn und der Erweiterung der Beschneiungsanlage am Zeiger in Feldberg müssen die notwendigen Erdbau-, Beton- und Stahlbetonarbeiten sowie der Feldleitungsbau für die Stations- und Streckenbauwerke, einer Netzkonstruktion über die Bundesstraße, einer Wasserentnahme und einer Bachrenaturierung ausgeführt werden. Die Aufteilung der Baufelder ist in folgende Lose vorgesehen:- Los 1: Talstation mit Pufferspeicher, Streckenbauwerke 1 bis 3, Netzkonstruktion- Los 2: Bergstation, Streckenbauwerke 4 bis 9, Feldleitungsbau Tal- bis Bergstation- Los 3: Wasserentnahme Beschneiung, Renaturierung Bäche.
Für den Neubau einer kuppelbaren 6-er Sesselbahn und der Erweiterung der Beschneiungsanlage am Zeiger in Feldberg müssen die notwendigen Erdbau-, Beton- und Stahlbetonarbeiten sowie der Feldleitungsbau für die Stations- und Streckenbauwerke, einer Netzkonstruktion über die Bundesstraße, einer Wasserentnahme und einer Bachrenaturierung ausgeführt werden. Die Aufteilung der Baufelder ist in folgende Lose vorgesehen:- Los 1: Talstation mit Pufferspeicher, Streckenbauwerke 1 bis 3, Netzkonstruktion- Los 2: Bergstation, Streckenbauwerke 4 bis 9, Feldleitungsbau Tal- bis Bergstation- Los 3: Wasserentnahme Beschneiung, Renaturierung Bäche.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt St. Blasien
Postanschrift: Am Kurgarten 11
Postleitzahl: 79837
Postort: St. Blasien
Kontakt
E-Mail: sylvia.huber@stblasien.de📧
Telefon: +49 767241453📞
Fax: +49 76724147553 📠
Die Nachweise und Eigenerklärungen sind der durch diese Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge zu strukturieren und einzureichen. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen.
Die Nachweise und Eigenerklärungen sind der durch diese Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge zu strukturieren und einzureichen. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde St. Blasien plant im Zuge einer Modernisierungsmaßnahme im Skigebiet Feldberg, den Neubau einer kuppelbaren 6-er Sesselbahn mit Wetterschutzhauben. Der bestehende Schlepplift am Zeiger auf dem
Feldberg soll auf Grund seines Alters und des technischen Zustandes ersetzt werden.
Die neue Talstation soll gegenüber der bestehenden Talstation des bestehenden Schleppliftes am Zeiger um ca. 400 m, über die Bundesstraße B 317 in Richtung Tal, die neue Bergstation soll gegenüber der bestehenden Bergstation des bestehenden Schleppliftes um ca. 260 m bergwärts verschoben werden. Die Talstation und Bergstation ist jeweils als freistehende Kompaktstation mit Standardeinhausung konzipiert.
Die neue Talstation soll gegenüber der bestehenden Talstation des bestehenden Schleppliftes am Zeiger um ca. 400 m, über die Bundesstraße B 317 in Richtung Tal, die neue Bergstation soll gegenüber der bestehenden Bergstation des bestehenden Schleppliftes um ca. 260 m bergwärts verschoben werden. Die Talstation und Bergstation ist jeweils als freistehende Kompaktstation mit Standardeinhausung konzipiert.
Im Zuge der Erschließung der Talstation ist der Bau von Entwässerungsanlagen sowie der Anschluss an das Wasserversorgungsnetz erforderlich. Weiter ist der Aufbau einer Beschneiungsanlage geplant. Hierzu sind die notwendigen Bauwerke zu erstellen und Leitungen zu verlegen.
Im Zuge der Erschließung der Talstation ist der Bau von Entwässerungsanlagen sowie der Anschluss an das Wasserversorgungsnetz erforderlich. Weiter ist der Aufbau einer Beschneiungsanlage geplant. Hierzu sind die notwendigen Bauwerke zu erstellen und Leitungen zu verlegen.
Der Planungsraum liegt im Landschaftsschutzgebiet Feldberg, direkt angrenzend zum Naturschutzgebiet und zeichnet sich durch eine teilweise sehr hochwertige Vegetation und schützenswerte Vogelwelt aus. Weitere Maßnahmen zum Schutz des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes werden im laufenden Planfeststellungsverfahren fixiert werden.
Der Planungsraum liegt im Landschaftsschutzgebiet Feldberg, direkt angrenzend zum Naturschutzgebiet und zeichnet sich durch eine teilweise sehr hochwertige Vegetation und schützenswerte Vogelwelt aus. Weitere Maßnahmen zum Schutz des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes werden im laufenden Planfeststellungsverfahren fixiert werden.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Talstation mit Pufferspeicher, Streckenbauwerke 1 bis 3, Netzkonstruktion
Kurze Beschreibung:
Die Erdbau-, Beton- und Stahlbetonarbeiten für die Herstellung der Talstation mit Pufferspeicher, der Streckenbauwerke 1 bis 3 und der Netzkonstruktion im Bereich der Überquerung der Bundesstraße B 317.
Das Baufeld der Talstation liegt im Bereich von ca. 1.188 m über NN und ist über das öffentliche Straßennetz erreichbar Die Zufahrt zur Talstation erfolgt von der Abzweigung B 317 im Bereich der Skibrücke über den teilweise asphaltierten Zufahrtsweg zur Menzenschwander Hütte bzw. zur Kläranlage (Breite ca. 3 m). Dieser Weg ist für LKW befahrbar.
Das Baufeld der Talstation liegt im Bereich von ca. 1.188 m über NN und ist über das öffentliche Straßennetz erreichbar Die Zufahrt zur Talstation erfolgt von der Abzweigung B 317 im Bereich der Skibrücke über den teilweise asphaltierten Zufahrtsweg zur Menzenschwander Hütte bzw. zur Kläranlage (Breite ca. 3 m). Dieser Weg ist für LKW befahrbar.
Das Baufeld der Strecke liegt im Bereich von ca. 1.188 bis 1.392 m über NN und ist zum Großteil nur zu Fuß erreichbar. Teile der Strecke können über Bestandswege erreicht werden. Die Stützen 1, 2 und 3 sind über den Zufahrtsweg Menzenschwander Hütte / Kläranlage (wie Zufahrt zum Baufeld der Talstation) erreichbar.
Das Baufeld der Strecke liegt im Bereich von ca. 1.188 bis 1.392 m über NN und ist zum Großteil nur zu Fuß erreichbar. Teile der Strecke können über Bestandswege erreicht werden. Die Stützen 1, 2 und 3 sind über den Zufahrtsweg Menzenschwander Hütte / Kläranlage (wie Zufahrt zum Baufeld der Talstation) erreichbar.
Das Baufeld der Netzkonstruktion liegt talwärts und bergwärts direkt an der Bundesstraße B 317.
Menge oder Umfang:
Die Kenndaten für die neuen Stationsbauwerke bzw. Gebäude der Talstation lauten:
- Talstation, mit Einstiegsförderband mit Hubtisch und Höhenerkennung, als freistehende Kompaktstation. Dazu ist der vordere und hintere Steher, auf einem gemeinsamen Fundamentbalken, sowie die Förderbandgrube zu errichten.
- Dienstraum Talstation in Fertigbauweise (Container). Dazu ist das Fundament mit Kabelkeller zu errichten.
- Fahrbetriebsmittelbahnhof, der umbaute Raum beträgt rd. 3.350 M3
- Funktionsgebäude ohne Bahnhof, der umbaute Raum beträgt rd. 1.650 M3
Die Kenndaten für die neuen Streckenbauwerke bzw. Bauwerke lauten:
- Fundamente für die Stützen 1 bis 3, Fundamentgrößen zwischen rd. 12 und rd. 23 M3 Beton, Bewehrungsgehalt zwischen rd. 750 und 1.900 KG Bewehrungsstahl pro Fundament
- Fundament für die Netzkonstruktion, bestehend aus 6 Jochfundamenten und 2 Schwergewichtsfundamenten, Fundamentgrößen zwischen 2 und 100 M3 Beton, Bewehrungsgehalt rd. 110 KG pro M3 Beton.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Aus ornithologischer Sicht ist der früheste Baubeginn für die Stütze 2 mit 15.08.2015 festgelegt.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Bergstation, Streckenbauwerke 4 bis 9, Feldleitungsbau Tal- bis Bergstation
Kurze Beschreibung:
Die Erdbau-, Beton- und Stahlbetonarbeiten für die Herstellung der Bergstation und der Streckenbauwerke 4 bis 9 sowie der Feldleitungsbau von der Tal- bis zur Bergstation.
Das Baufeld der Bergstation liegt im Bereich von ca. 1.392 m über NN und ist ausschließlich zu Fuß erreichbar. Eine Erschließung mit einer temporären Baustraße ist aus ökologischer Sicht nicht möglich. Die Erschließung des Baufeldes erfolgt mittels einer Materialseilbahn.
Das Baufeld der Bergstation liegt im Bereich von ca. 1.392 m über NN und ist ausschließlich zu Fuß erreichbar. Eine Erschließung mit einer temporären Baustraße ist aus ökologischer Sicht nicht möglich. Die Erschließung des Baufeldes erfolgt mittels einer Materialseilbahn.
Das Baufeld der Strecke liegt im Bereich von ca. 1.188 bis 1.392 m über NN und ist zum Großteil nur zu Fuß erreichbar. Teile der Strecke können über Bestandswege erreicht werden. Die Stützen 1, 2 und 3 sind über den Zufahrtsweg Menzenschwander Hütte / Kläranlage (wie Zufahrt zum Baufeld der Talstation) erreichbar. Die Stützen 4 bis 9 sind ausschließlich zu Fuß erreichbar. Die Erschließung der Baufelder erfolgt ebenfalls mittels der Materialseilbahn.
Das Baufeld der Strecke liegt im Bereich von ca. 1.188 bis 1.392 m über NN und ist zum Großteil nur zu Fuß erreichbar. Teile der Strecke können über Bestandswege erreicht werden. Die Stützen 1, 2 und 3 sind über den Zufahrtsweg Menzenschwander Hütte / Kläranlage (wie Zufahrt zum Baufeld der Talstation) erreichbar. Die Stützen 4 bis 9 sind ausschließlich zu Fuß erreichbar. Die Erschließung der Baufelder erfolgt ebenfalls mittels der Materialseilbahn.
Menge oder Umfang:
Die Kenndaten für die neuen Stationsbauwerke bzw. Gebäude der Bergstation lauten:
- Bergstation als freistehende Kompaktstation. Dazu ist der vordere und hintere Steher, auf einem gemeinsamen Fundamentbalken, zu errichten.
- Dienstraum Bergstation und Lagerraum in Fertigbauweise (Container). Dazu ist das Fundament mit Kabelkeller zu errichten.
- Fundamente für die Stützen 4 bis 9, alles Schwergewichtsfundamente, Fundamentgrößen zwischen rd. 12 und rd. 23 M3 Beton, Bewehrungsgehalt zwischen rd. 750 und 1.900 KG Bewehrungsstahl pro Fundament
Die Kenndaten für den Feldleitungsbau lauten:
- Länge des Hauptgraben rd. 1.400 Meter, im Bereich der Querung der Bundesstraße B 317 ist eine Leerrohranlage vorhanden.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Aus ornithologischer Sicht ist der früheste Baubeginn für alle Stützen oberhalb der Bundesstraße sowie für die Bergstation mit 15.08.2015 festgelegt.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Wasserentnahme Beschneiung, Renaturierung Bäche
Kurze Beschreibung:
Die Erdbau-, Beton- und Stahlbetonarbeiten für die Herstellung der Wasserentnahme sowie der Feldleitunsgbau bis zur Talstation bzw. dem Pufferspeicher bei der Talstation und der Abwasserentsorgung. Im Zuge der Bauarbeiten für die neue Zeigerbahn muss im Bereich der Talstation die Menzenschwander Alb bei der Überfahrt zur Talstation der Zeigerbahn neu verdolt werden. Des Weiteren muss der Zufahrtsweg zur Talstation Zeller I neu verdolt werden. Der Entnahmeschacht für das Schneiwasser aus der Menzenschwander Alb wird rd. 5 Meter oberhalb der Verdolung der Skipiste Zeller I angeordnet. Der Sammelschacht sowie der Pumpenschacht werden vor der Talstation Zeller I installiert. Die Wässer aus den beiden Bächen werden in einem Sammelschacht zusammengeführt. Für die Schmutzwasserbeseitigung ist der Bau eines Schmutzwasserpumpschachts notwendig. Vor der neuen Talstation der Zeigerbahn wird ein Abwasserpumpschacht DN 1500 versetzt.
Die Erdbau-, Beton- und Stahlbetonarbeiten für die Herstellung der Wasserentnahme sowie der Feldleitunsgbau bis zur Talstation bzw. dem Pufferspeicher bei der Talstation und der Abwasserentsorgung. Im Zuge der Bauarbeiten für die neue Zeigerbahn muss im Bereich der Talstation die Menzenschwander Alb bei der Überfahrt zur Talstation der Zeigerbahn neu verdolt werden. Des Weiteren muss der Zufahrtsweg zur Talstation Zeller I neu verdolt werden. Der Entnahmeschacht für das Schneiwasser aus der Menzenschwander Alb wird rd. 5 Meter oberhalb der Verdolung der Skipiste Zeller I angeordnet. Der Sammelschacht sowie der Pumpenschacht werden vor der Talstation Zeller I installiert. Die Wässer aus den beiden Bächen werden in einem Sammelschacht zusammengeführt. Für die Schmutzwasserbeseitigung ist der Bau eines Schmutzwasserpumpschachts notwendig. Vor der neuen Talstation der Zeigerbahn wird ein Abwasserpumpschacht DN 1500 versetzt.
Menge oder Umfang:
Die Kenndaten für die Umgestaltung Menzenschwander Alb lauten:
- Verdolung der Überfahrt zur Talstation Zeigerbahn, Länge rd. 30 Meter, Stahlbetonrohr DN 1500
- Verdolung des Zufahrtsweges zur Talstation Zeller I, Länge rd. 30 Meter, Stahlbetonrohr DN 1200
- Sohlbefestigung mit Flussbausteinen, rd. 35 M2
Die Kenndaten für die Bereitstellung von Schneiwasser lauten:
- Schneiwasserleitung, Länge des Hauptgrabens rd. 240 Meter
- Sammelschacht, DN 2500, Gesamttiefe rd. 4 Meter
- Pumpstation, DN 2500, Gesamttiefe rd. 3 Meter
- Verlegung von rd. 50 Meter Gussrohre und rd. 85 Meter Abwasserrohre (PP-MD)
Die Kenndaten für die Abwasserpumpstation lauten:
- Doppelpumpstation für fäkalienhaltiges Abwasser, Pumpschacht DN 1500, Förderleistung im Einzebetrieb mind. 5 Liter/Sekunde
- Länge der Druckleitung rd. 300 Meter.
Für den Neubau einer kuppelbaren 6-er Sesselbahn und der Erweiterung der Beschneiungsanlage am Zeiger in Feldberg müssen die notwendigen Erdbau-, Beton- und Stahlbetonarbeiten sowie der Feldleitungsbau für die Stations- und Streckenbauwerke, einer Netzkonstruktion über die Bundesstraße, einer Wasserentnahme und einer Bachrenaturierung ausgeführt werden. Die Aufteilung der Baufelder ist in folgende Lose vorgesehen:
Für den Neubau einer kuppelbaren 6-er Sesselbahn und der Erweiterung der Beschneiungsanlage am Zeiger in Feldberg müssen die notwendigen Erdbau-, Beton- und Stahlbetonarbeiten sowie der Feldleitungsbau für die Stations- und Streckenbauwerke, einer Netzkonstruktion über die Bundesstraße, einer Wasserentnahme und einer Bachrenaturierung ausgeführt werden. Die Aufteilung der Baufelder ist in folgende Lose vorgesehen:
- Los 1: Talstation mit Pufferspeicher, Streckenbauwerke 1 bis 3, Netzkonstruktion
- Los 2: Bergstation, Streckenbauwerke 4 bis 9, Feldleitungsbau Tal- bis Bergstation
- Los 3: Wasserentnahme Beschneiung, Renaturierung Bäche.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 79868 Feldberg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Nachweis der Berufszulassung bzw. beruflichen Befähigung (soweit nicht durch Berufszulassung bereits erbracht) des zuständigen Inhabers/Geschäftsführers des Bieters,
2) Eigenerklärung des Bieters, dass keine Umstände oder sonstige Tatsachen i.S.d. § 21 Abs. 1 Ziff. 1 bis 7 SektVO vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der Eigenerklärung des Bieters durch Einholung einer Bescheinigung nach § 21 Abs. 1 SektVO zu überprüfen.
2) Eigenerklärung des Bieters, dass keine Umstände oder sonstige Tatsachen i.S.d. § 21 Abs. 1 Ziff. 1 bis 7 SektVO vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der Eigenerklärung des Bieters durch Einholung einer Bescheinigung nach § 21 Abs. 1 SektVO zu überprüfen.
3) Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters, soweit die Eintragung in das Register nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist.
3) Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters, soweit die Eintragung in das Register nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist.
4) Eigenerklärung des Bieters, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
4) Eigenerklärung des Bieters, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
5) Eigenerklärung des Bieters, dass sich dieser nicht in Liquidation befindet,
6) Eigenerklärung des Bieters, dass dieser seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialabgaben nicht verletzt oder verletzt hat. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der Erklärung des Bieters durch Einholung der entsprechenden amtlichen Bescheinigungen auf gesondert gegenüber dem Bieter ergehende Anforderung mit Fristsetzung zu überprüfen.
6) Eigenerklärung des Bieters, dass dieser seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialabgaben nicht verletzt oder verletzt hat. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der Erklärung des Bieters durch Einholung der entsprechenden amtlichen Bescheinigungen auf gesondert gegenüber dem Bieter ergehende Anforderung mit Fristsetzung zu überprüfen.
7) Eigenerklärung des Bieters, dass dieser keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgibt,
8) Eigenerklärung des Bieters, dass nachweislich keine schwere Verfehlung vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Unternehmens oder einer Person, die nach § 21 Abs. 2 SektVO verantwortlich für das Unternehmen handelt, in Frage gestellt wird,
9) Eigenerklärung des Bieters, ob und auf welche Art er wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist,
10) Eigenerklärung des Bieters, ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen Unternehmen zusammen arbeitet.
Mindestanforderung: Sich bewerbende Wirtschaftsteilnehmer müssen auf dem einschlägigen Markt eine Tätigkeit von mindestens 3 Geschäftsjahren bezogen auf den Termin zur Abgabe der Teilnahmeanträge nachweisen können. Der diesbezügliche Nachweis ist mit durch die unter Ziff. III.2.1 - III.2.3 der Auftragsbekannt-machung jeweils für die letzten 3 Geschäftsjahre geforderten Erklärungen und Bescheinigungen zu erbringen.
Mindestanforderung: Sich bewerbende Wirtschaftsteilnehmer müssen auf dem einschlägigen Markt eine Tätigkeit von mindestens 3 Geschäftsjahren bezogen auf den Termin zur Abgabe der Teilnahmeanträge nachweisen können. Der diesbezügliche Nachweis ist mit durch die unter Ziff. III.2.1 - III.2.3 der Auftragsbekannt-machung jeweils für die letzten 3 Geschäftsjahre geforderten Erklärungen und Bescheinigungen zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
11) Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie Eigenerklärung des Bieters über den Umsatz für vergleichbare Leistungen in diesem Zeitraum,
12) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen je Schadensfall (2-fach maximiert) für Personenschäden mind. 10 Mio. EURO sowie Sach- und Vermögensschäden mind. 10 Mio. EURO durch Kopie der Police oder vergleichbaren Nachweis. Sollten die Versicherungssummen des Bieters im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags nicht den vorstehenden Deckungssummen entsprechen, ist neben dem Nachweis der bestehenden Versicherung eine Eigenerklärung des Bieters beizufügen, dass der Bieter bereit ist, im Auftragsfall binnen zwei Wochen nach Zuschlagserteilung eine entsprechende Anpassung der bestehenden Versicherung vorzunehmen und die erfolgte Anpassung dem Auftraggeber binnen zwei Wochen unaufgefordert durch Bescheinigung der Versicherung nachzuweisen sowie eine Bescheinigung des Versicherers des Bieters, dass dieser dem Bieter eine den vorstehenden Anforderungen entsprechende Anpassung der bestehenden Versicherungssummen im Auftragsfall zur Verfügung stellen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
12) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen je Schadensfall (2-fach maximiert) für Personenschäden mind. 10 Mio. EURO sowie Sach- und Vermögensschäden mind. 10 Mio. EURO durch Kopie der Police oder vergleichbaren Nachweis. Sollten die Versicherungssummen des Bieters im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags nicht den vorstehenden Deckungssummen entsprechen, ist neben dem Nachweis der bestehenden Versicherung eine Eigenerklärung des Bieters beizufügen, dass der Bieter bereit ist, im Auftragsfall binnen zwei Wochen nach Zuschlagserteilung eine entsprechende Anpassung der bestehenden Versicherung vorzunehmen und die erfolgte Anpassung dem Auftraggeber binnen zwei Wochen unaufgefordert durch Bescheinigung der Versicherung nachzuweisen sowie eine Bescheinigung des Versicherers des Bieters, dass dieser dem Bieter eine den vorstehenden Anforderungen entsprechende Anpassung der bestehenden Versicherungssummen im Auftragsfall zur Verfügung stellen wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
13) Eigenerklärung des Bieters mit Aufstellung der Führungskräfte und Mitarbeiter des Bieters, gegliedert nach den Berufsgruppen, jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
14) Als Mindestanforderung zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist für jedes Los, für das ein Angebot gelegt wird, 1 Referenzprojekt mindestens im Mittelgebirge (1.000 bis 2.000 m ü.NN.) in den letzten 3 Jahren, eigenverantwortlich erbracht, unter Angabe des Auftraggebers, der jeweiligen Höhenlage der Baufelder und nachstehender Anforderungen, nachzuweisen sowie bei Ausführung als Arbeitsgemeinschaft: Benennung des Anteils und Inhalts der im Unternehmen des Bieters erbrachten Leistungen.
14) Als Mindestanforderung zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist für jedes Los, für das ein Angebot gelegt wird, 1 Referenzprojekt mindestens im Mittelgebirge (1.000 bis 2.000 m ü.NN.) in den letzten 3 Jahren, eigenverantwortlich erbracht, unter Angabe des Auftraggebers, der jeweiligen Höhenlage der Baufelder und nachstehender Anforderungen, nachzuweisen sowie bei Ausführung als Arbeitsgemeinschaft: Benennung des Anteils und Inhalts der im Unternehmen des Bieters erbrachten Leistungen.
- Mindestanforderung Los 1: Ein Referenzprojekt einer Seilbahn bei dem die Stations- und Streckenbauwerke (Erdbau und Betonbau) errichtet wurden.
- Mindestanforderung Los 2: Ein Referenzprojekt einer Seilbahn bei dem die Stations- und Streckenbauwerke mittels einer Materialseilbahn errichtet und die Streckenverkabelung (Feldleitungsbau) verlegt wurde.
- Mindestanforderung Los 3: Ein Referenzprojekt eines Feldleitungsbaus bei dem Erdkabel und Gussrohrleitungen verlegt wurden sowie eines Referenzprojektes für eine Bach- oder Flussbaustelle.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaft (ArGe) mit Benennung eines Bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder der Bietergemeinschaft (ArGe) gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, sowie gesamtschuldnerischer Haftung in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gem. §§ 705 ff. BGB.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaft (ArGe) mit Benennung eines Bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder der Bietergemeinschaft (ArGe) gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, sowie gesamtschuldnerischer Haftung in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gem. §§ 705 ff. BGB.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-05-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-04-20 📅
Öffnungsort: St. Blasien
Ort des Eröffnungstermins: St. Blasien
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Stadt St. Blasien
Hauptamtsleiterin Sylvia Huber
Name: THOMA.LAY.BUCHLER. Architekten BDA
Postanschrift: Friedrichstraße 6
Postort: Todtnau
Postleitzahl: 79674
Kontaktperson: Edgar Thoma
Telefon: +49 767199990📞
E-Mail: mail@thoma-lay-buchler.de📧
Fax: +49 7671999920 📠
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-06-15 📅
Datum des Endes: 2015-10-23 📅
Datum des Beginns: 2015-08-17 📅
2015-06-08 📅
Datum des Endes: 2015-10-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 107 ff. GWB. Die Fristen des § 107 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. nach § 107 Abs, 3 S. 1 Nr 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 107 ff. GWB. Die Fristen des § 107 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. nach § 107 Abs, 3 S. 1 Nr 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.