Durch die Vergabestelle wird beabsichtigt, nördlich der Sandstraße in 30167 Hannover, auf einem ca. 13 525 m großen Brachgelände in einem Neubau die beiden bisherigen Betriebsstätten zusammenzulegen. Dies beinhaltet die Unterbringung von bis zu 140 Mitarbeitern und ca. 110 Fahrzeugen am Standort. Der Auftraggeber legt Wert auf energieeffizientes Bauen und ökologische Nachhaltigkeit (z. B. Gründach, Solar, E-Mobilität, Regenwasseraufbereitung). Die vollständige Betriebsbeschreibung wird mit der Aufgabenbeschreibung zum Verhandlungsverfahren versendet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-11-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang:
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise. Mit dem Zuschlag erfolgt die Beauftragung der Lph 1-4 HOAI. Ein Anspruch auf Beauftragung der weiteren/optionalen Stufe besteht nicht.Nach Vorlage, Prüfung und Entscheidung über die Ergebnisse der Lph 3 und 4 HOAI werden optional die weiteren erforderlichen Leistungsphasen 5–9 HOAI beauftragt. Die Leistungen sind direkt bzw. innerhalb einer angemessenen Frist (10 Werktage) nach Auftragsvergabe wahrzunehmen.Stufe 1: Leistungen zur Generalplanung (Lph 1- 4 HOAI).
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise. Mit dem Zuschlag erfolgt die Beauftragung der Lph 1-4 HOAI. Ein Anspruch auf Beauftragung der weiteren/optionalen Stufe besteht nicht.Nach Vorlage, Prüfung und Entscheidung über die Ergebnisse der Lph 3 und 4 HOAI werden optional die weiteren erforderlichen Leistungsphasen 5–9 HOAI beauftragt. Die Leistungen sind direkt bzw. innerhalb einer angemessenen Frist (10 Werktage) nach Auftragsvergabe wahrzunehmen.Stufe 1: Leistungen zur Generalplanung (Lph 1- 4 HOAI).
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: aha – Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 60c
Postleitzahl: 30625
Postort: Hannover
(1) Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum unter IV.3.4) genannten Zeitpunkt, schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Teilnahmeantrag Generalplanung – Neubau einer Betriebsstätte für die Stadtreinigung -, nicht öffnen!“ in einfacher Ausfertigung (ein Original, eine Kopie) sowie zusätzlich in einfacher elektronischer Fassung auf CD oder DVD (der Teilnahmeantrag nebst allen geforderten Erklärungen und Unterlagen ebenfalls im PDF-Format) an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden.
Zusammen mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber dem Auftraggeber eine Person und deren Stellvertreter nebst Kontaktdaten (vor allem E-Mail-Adresse und Telefonnummer) zu benennen (bei Bewerbergemeinschaften möglichst u.a. vom bevollmächtigten Vertreter), welche während des Vergabeverfahrens als Kontaktperson des Auftraggebers – auch für die Entgegennahme von Erklärungen – zur Verfügung steht.
(2) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann der Auftraggeber die betreffenden Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen. Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten 2 und 3. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern zusätzlich Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
(3) Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten nicht erstattet. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die von ihm in diesem Vergabeverfahren verlangten Unterlagen (Erläuterungen, Erklärungen, Nachweise etc.) keiner gesetzlichen Gebühren- oder Honorarordnung unterliegen und damit nicht vergütungspflichtig sind.
(4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung.
(5) Enthält die Bekanntmachung Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich und in Textform (per E-Mail) darauf hinzuweisen bzw. etwaige Fragen zu stellen. Fragen können bis zum unter IV.3.3) genannten Datum an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle in Textform (per Post oder per E-Mail) gestellt werden. Danach eingehende Fragen werden aus Gründen der Bietergleichbehandlung und Chancengleichheit nicht mehr beantwortet. Die Beantwortung erfolgt voraussichtlich in Textform (per E-Mail). Telefonische Anfragen sind unzulässig und werden nicht beantwortet.
(6) Vorliegend handelt es sich um ein Vergabeverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF).
(1) Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum unter IV.3.4) genannten Zeitpunkt, schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Teilnahmeantrag Generalplanung – Neubau einer Betriebsstätte für die Stadtreinigung -, nicht öffnen!“ in einfacher Ausfertigung (ein Original, eine Kopie) sowie zusätzlich in einfacher elektronischer Fassung auf CD oder DVD (der Teilnahmeantrag nebst allen geforderten Erklärungen und Unterlagen ebenfalls im PDF-Format) an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden.
Zusammen mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber dem Auftraggeber eine Person und deren Stellvertreter nebst Kontaktdaten (vor allem E-Mail-Adresse und Telefonnummer) zu benennen (bei Bewerbergemeinschaften möglichst u.a. vom bevollmächtigten Vertreter), welche während des Vergabeverfahrens als Kontaktperson des Auftraggebers – auch für die Entgegennahme von Erklärungen – zur Verfügung steht.
(2) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann der Auftraggeber die betreffenden Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen. Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten 2 und 3. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern zusätzlich Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
(3) Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten nicht erstattet. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die von ihm in diesem Vergabeverfahren verlangten Unterlagen (Erläuterungen, Erklärungen, Nachweise etc.) keiner gesetzlichen Gebühren- oder Honorarordnung unterliegen und damit nicht vergütungspflichtig sind.
(4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung.
(5) Enthält die Bekanntmachung Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich und in Textform (per E-Mail) darauf hinzuweisen bzw. etwaige Fragen zu stellen. Fragen können bis zum unter IV.3.3) genannten Datum an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle in Textform (per Post oder per E-Mail) gestellt werden. Danach eingehende Fragen werden aus Gründen der Bietergleichbehandlung und Chancengleichheit nicht mehr beantwortet. Die Beantwortung erfolgt voraussichtlich in Textform (per E-Mail). Telefonische Anfragen sind unzulässig und werden nicht beantwortet.
(6) Vorliegend handelt es sich um ein Vergabeverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durch die Vergabestelle wird beabsichtigt, nördlich der Sandstraße in 30167 Hannover, auf einem ca. 13 525 m
Der Teilnahmeantrag kann bei BOS Projektmanagement (siehe Anhang A) per E-Mail angefordert werden.
Die betrieblichen Aktivitäten der neuen Betriebsstätte umfassen die Durchführung von Stadtreinigung und Winterdienst. Auf der neuen Betriebsstätte sind folgende Einzelnutzungen geplant:
1) Es soll ein neues Sozialgebäude als Passivhaus entstehen. Es umfasst Sozialräume für 120 Mitarbeiter sowie Büroräume für die Betriebstättenverwaltung.
2) Ein Parkdeck soll im EG Betriebsfahrzeuge und im OG Mitarbeiterfahrzeuge aufnehmen.
3) Zur Stationierung von Fahrzeugen für die Straßenreinigung und den Winterdienst sind Unterstände erforderlich: Witterungsgeschützt abgestellte Fahrzeuge (84 Stück) und eine Einlagerfläche für Sommer- / Winterdienst, mit einer Krankonstruktion zur Beförderung von nicht notwendigen Teilen in das Obergeschoss.
3) Zur Stationierung von Fahrzeugen für die Straßenreinigung und den Winterdienst sind Unterstände erforderlich: Witterungsgeschützt abgestellte Fahrzeuge (84 Stück) und eine Einlagerfläche für Sommer- / Winterdienst, mit einer Krankonstruktion zur Beförderung von nicht notwendigen Teilen in das Obergeschoss.
4) Für die Kehrmaschinen ist ein Platz zur Entleerung und Auffangen des Kehrgutes vorzusehen. Hierzu sind die Container in Gruben abzusenken, um eine ebenerdige oder nur leicht geneigte Anfahrmöglichkeit zu gewährleisten.
5) In einer separaten Waschhalle sollen die Fahrzeuge der Betriebsstätte gereinigt werden. 2 Soletanks werden in einer geschützten Hallenkonstruktion für den Winterdienst aufgestellt; zudem sind Flächen für die Salz- und Splittlagerung zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist eine Dieselkraftstofftankstelle zu errichten.
5) In einer separaten Waschhalle sollen die Fahrzeuge der Betriebsstätte gereinigt werden. 2 Soletanks werden in einer geschützten Hallenkonstruktion für den Winterdienst aufgestellt; zudem sind Flächen für die Salz- und Splittlagerung zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist eine Dieselkraftstofftankstelle zu errichten.
6) In einer Werkstatt sollen die Kleinkehrmaschinen repariert werden (Werkstatt mit Arbeitsbühnen für 5 Fahrzeuge).
Für die Planung der vorgenannten neuen Betriebsstätte soll ein Generalplaner mit folgenden Dienstleistungen beauftragt werden:
a) Leistungsbild Gebäude und raumbildende Ausbauten (§ 33 HOAI),
b) Leistungsbild Ingenieurbauwerke (§ 42 HOAI),
c) Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 53 HOAI) Anlagengruppen 1-8,
d) Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 49 HOAI),
e) Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 46 HOAI) beauftragt werden.
Die Leistungen beinhalten die Lph 1-3 HOAI und ggf. die optionalen Leistungen der Lph 4-9 HOAI. Das Investitionsvolumen beläuft sich auf ca. 13 700 000 EUR (KG 200-700).
Menge oder Umfang:
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise. Mit dem Zuschlag erfolgt die Beauftragung der Lph 1-4 HOAI. Ein Anspruch auf Beauftragung der weiteren/optionalen Stufe besteht nicht.
Nach Vorlage, Prüfung und Entscheidung über die Ergebnisse der Lph 3 und 4 HOAI werden optional die weiteren erforderlichen Leistungsphasen 5–9 HOAI beauftragt. Die Leistungen sind direkt bzw. innerhalb einer angemessenen Frist (10 Werktage) nach Auftragsvergabe wahrzunehmen.
Nach Vorlage, Prüfung und Entscheidung über die Ergebnisse der Lph 3 und 4 HOAI werden optional die weiteren erforderlichen Leistungsphasen 5–9 HOAI beauftragt. Die Leistungen sind direkt bzw. innerhalb einer angemessenen Frist (10 Werktage) nach Auftragsvergabe wahrzunehmen.
Stufe 1: Leistungen zur Generalplanung (Lph 1- 4 HOAI).
Beschreibung der Optionen: Stufe 2: Leistungen zur Generalplanung (Lph 5-9 HOAI), optional.
Dauer: 41 Monate
Referenznummer: 5.6/2015-30
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hannover.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind in einem Teilnehmerantrag zusammengefasst. Dieser Antrag kann zusammen mit der Betriebsbeschreibung für das Bauvorhaben bei BOS Projektmanagement (siehe Anhang A) per E-Mail angefordert werden. Bitte geben Sie immer eine E-Mail Adresse an. An diese wird die Unterlage (Word Dokument) versandt. Bewerbungen sind nur mit diesem Teilnahmeantrag möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Der Teilnahmeantrag ist vollständig ausgefüllt und von dem Büroinhaber, einem Geschäftsführer oder dementsprechend bevollmächtigten Vertreter unterschrieben einzureichen. Bei juristischen Personen (im Falle einer GmbH durch Vorlage Handelsregisterauszuges) ist der Nachweis der Unterschriftsberechtigten einzureichen. Beabsichtigt der Bewerber, die Dienstleistung in Zusammenarbeit mit Dritten zu erbringen, müssen die Angaben / Nachweise – wie im Bewerbungsformular angegeben – auch für Dritte erbracht werden. Bei Bietergemeinschaften ist eine Bietergemeinschaftserklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung einzureichen einschließlich der Benennung eines bevollmächtigen Vertreters. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen fristgerecht eingereicht werden.
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind in einem Teilnehmerantrag zusammengefasst. Dieser Antrag kann zusammen mit der Betriebsbeschreibung für das Bauvorhaben bei BOS Projektmanagement (siehe Anhang A) per E-Mail angefordert werden. Bitte geben Sie immer eine E-Mail Adresse an. An diese wird die Unterlage (Word Dokument) versandt. Bewerbungen sind nur mit diesem Teilnahmeantrag möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Der Teilnahmeantrag ist vollständig ausgefüllt und von dem Büroinhaber, einem Geschäftsführer oder dementsprechend bevollmächtigten Vertreter unterschrieben einzureichen. Bei juristischen Personen (im Falle einer GmbH durch Vorlage Handelsregisterauszuges) ist der Nachweis der Unterschriftsberechtigten einzureichen. Beabsichtigt der Bewerber, die Dienstleistung in Zusammenarbeit mit Dritten zu erbringen, müssen die Angaben / Nachweise – wie im Bewerbungsformular angegeben – auch für Dritte erbracht werden. Bei Bietergemeinschaften ist eine Bietergemeinschaftserklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung einzureichen einschließlich der Benennung eines bevollmächtigen Vertreters. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen fristgerecht eingereicht werden.
Rechtslage – geforderte Nachweise:
(1) Verbindliche unterschriebene Erklärung zu § 2 Abs. 3 VOF, das keine Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen,
(3) Verbindliche unterschriebene Erklärung, dass die in § 4 Abs. 6 und § 4 Abs. 9 VOF aufgeführten Ausschlusskriterien nicht zutreffen,
(4) Aktueller Auszug der Eintragung des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft in das Berufs- oder Handelsregister,
(5) Nachweis (Kopie ausreichend) der Eintragung in die Architekten- oder Ingenieurliste oder entsprechender EU Nachweis § 19 VOF.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Von jedem gesamtschuldnerisch haftenden Generalplaner – bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert – sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen vorzulegen:
(7) Unterschriebene Eigenerklärung über den Umsatz (netto): Erklärung über den Umsatz des Büros jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Hierzu ist das im Teilnahmeantrag aufgelistete Formblatt auszufüllen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(7) Unterschriebene Eigenerklärung über den Umsatz (netto): Erklärung über den Umsatz des Büros jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Hierzu ist das im Teilnahmeantrag aufgelistete Formblatt auszufüllen.
(8) Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis über das Bestehen und die Höhe einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z. B. durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice). Die Generalplanung gilt für den Auftrag nur als geeignet, wenn seine Versicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer abgeschlossen ist (a), mindestens 2 Schadensfälle je Kalenderjahr abgedeckt sind (b) und die Deckungssummen je Schadensfall mindestens 2 500 000 EUR für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden betragen (c).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(8) Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis über das Bestehen und die Höhe einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z. B. durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice). Die Generalplanung gilt für den Auftrag nur als geeignet, wenn seine Versicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer abgeschlossen ist (a), mindestens 2 Schadensfälle je Kalenderjahr abgedeckt sind (b) und die Deckungssummen je Schadensfall mindestens 2 500 000 EUR für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden betragen (c).
Mindeststandards: Sind bei den jeweiligen Nachweisen angegeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Von jeder gesamtschuldnerisch haftenden Generalplanung – bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert – sind mit dem Teilnahmeantrag die nachfolgend unter Punkt 9 und 10 aufgelisteten Unterlagen vorzulegen. Die nachfolgend unter Punkt 11 aufgelisteten Unterlagen sind sowohl von jeder gesamtschuldnerisch haftenden Generalplanung – bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert – als auch vom Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Von jeder gesamtschuldnerisch haftenden Generalplanung – bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert – sind mit dem Teilnahmeantrag die nachfolgend unter Punkt 9 und 10 aufgelisteten Unterlagen vorzulegen. Die nachfolgend unter Punkt 11 aufgelisteten Unterlagen sind sowohl von jeder gesamtschuldnerisch haftenden Generalplanung – bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert – als auch vom Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
(9) Leistungsfähigkeit des gesamtschuldnerisch haftenden Generalplanungsbüros: Aufstellung der vom Bewerber in den letzten drei Jahren durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter (ohne freie Mitarbeiter). Die Beschäftigten sind zu gliedern in Führungskräfte/ Büroinhaber (a), Architekten/ Ingenieure (einschl. Bachelor und Master) (b). Hierzu ist das im Teilnahmeantrag aufgelistete Formblatt auszufüllen.
(9) Leistungsfähigkeit des gesamtschuldnerisch haftenden Generalplanungsbüros: Aufstellung der vom Bewerber in den letzten drei Jahren durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter (ohne freie Mitarbeiter). Die Beschäftigten sind zu gliedern in Führungskräfte/ Büroinhaber (a), Architekten/ Ingenieure (einschl. Bachelor und Master) (b). Hierzu ist das im Teilnahmeantrag aufgelistete Formblatt auszufüllen.
Es ist eine Auflistung der im Büro des gesamtschuldnerisch haftenden Generalplanungsbüros zur Verfügung stehenden Projektleiter beizulegen (c). Die Auflistung muss die Berufserfahrung in Jahren, die Dauer der Bürozugehörigkeit sowie eine Auflistung der umgesetzten Projekte enthalten. Hierzu ist das im Teilnahmeantrag aufgelistete Formblatt auszufüllen.
Es ist eine Auflistung der im Büro des gesamtschuldnerisch haftenden Generalplanungsbüros zur Verfügung stehenden Projektleiter beizulegen (c). Die Auflistung muss die Berufserfahrung in Jahren, die Dauer der Bürozugehörigkeit sowie eine Auflistung der umgesetzten Projekte enthalten. Hierzu ist das im Teilnahmeantrag aufgelistete Formblatt auszufüllen.
(10) Fachliche Qualifikation des tatsächlich planenden Personals:
Es ist eine hauptverantwortliche Gesamtprojektleitung zu benennen. Darüber hinaus ist für jeden Planungsbereich eine Teilprojektleitung zu benennen. Für alle ist der Nachweis der fachlichen Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung (a), durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren (b), durch Darstellung der Bürozugehörigkeit in Jahren (c) sowie durch Referenzen (siehe 11), für die jeweils ein Referenzansprechpartner unter Angabe einer Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu nennen ist (d), zu führen. Ebenfalls ist eine stellv. Gesamtprojektleitung zu benennen. Diese kann mit einer der weiteren Projektleitungen identisch sein. Die Erfahrung der stellvertretenden Gesamtprojektleitung ist mit der hauptverantwortlichen Gesamtprojektleitung im Team auf Basis der gemeinsam abgewickelten Projekte darzustellen (e). Hierzu sind die im Teilnahmeantrag aufgelisteten Abfragen auszufüllen.
Es ist eine hauptverantwortliche Gesamtprojektleitung zu benennen. Darüber hinaus ist für jeden Planungsbereich eine Teilprojektleitung zu benennen. Für alle ist der Nachweis der fachlichen Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung (a), durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren (b), durch Darstellung der Bürozugehörigkeit in Jahren (c) sowie durch Referenzen (siehe 11), für die jeweils ein Referenzansprechpartner unter Angabe einer Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu nennen ist (d), zu führen. Ebenfalls ist eine stellv. Gesamtprojektleitung zu benennen. Diese kann mit einer der weiteren Projektleitungen identisch sein. Die Erfahrung der stellvertretenden Gesamtprojektleitung ist mit der hauptverantwortlichen Gesamtprojektleitung im Team auf Basis der gemeinsam abgewickelten Projekte darzustellen (e). Hierzu sind die im Teilnahmeantrag aufgelisteten Abfragen auszufüllen.
(11) Art der geforderten personenspezifischen Referenzen:
Durch schriftliche Bestätigung des Auftraggebers nachgewiesene Referenzen mit folgenden Mindestanforderungen:
Für das unter Punkt (10) aufgelistete Personal, werden jeweils max. 3 Referenzen verlangt, in denen Leistungen mindestens von Lph 2-8 HOAI beauftragt wurden.
Die Referenzen müssen im Zeitraum vom 1.1.2012 bis 31.12.2015 abgeschlossen sein (Beendigung der Lph 8 HOAI) bzw. mindestens den derzeitigen Stand der Beendigung der Lph 4 HOAI haben. Die Referenzen müssen mit der zu beauftragenden Leistung vergleichbar sein (siehe oben). Die Funktion der hauptverantwortlichen Gesamtprojektleitung ist in der Referenz darzustellen. Außerdem sind die Referenzen durch Ausführungen und Bilder zu ergänzen. Ferner ist für jede Referenz ein Ansprechpartner beim Auftraggeber dieser Referenz unter Angabe der Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu benennen.
Die Referenzen müssen im Zeitraum vom 1.1.2012 bis 31.12.2015 abgeschlossen sein (Beendigung der Lph 8 HOAI) bzw. mindestens den derzeitigen Stand der Beendigung der Lph 4 HOAI haben. Die Referenzen müssen mit der zu beauftragenden Leistung vergleichbar sein (siehe oben). Die Funktion der hauptverantwortlichen Gesamtprojektleitung ist in der Referenz darzustellen. Außerdem sind die Referenzen durch Ausführungen und Bilder zu ergänzen. Ferner ist für jede Referenz ein Ansprechpartner beim Auftraggeber dieser Referenz unter Angabe der Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu benennen.
Mindeststandards:
Zu (11): Es sind für jede Dienstleistung personenspezifische Referenzen vorzulegen. Die Personen sollen den benannten Gesamt- oder Teilprojektleitungen entsprechen und dienen dem Nachweis deren fachl. Qualifikation. Eine der Teilprojektleitungen muss dabei auch der Gesamtprojektleitung entsprechen. Nur bei der personenspezifischen Referenz der Gesamtprojektleitung ist ebenfalls anzugeben, ob diese Referenz als Generalplanungsmaßnahme umgesetzt wurde:
Zu (11): Es sind für jede Dienstleistung personenspezifische Referenzen vorzulegen. Die Personen sollen den benannten Gesamt- oder Teilprojektleitungen entsprechen und dienen dem Nachweis deren fachl. Qualifikation. Eine der Teilprojektleitungen muss dabei auch der Gesamtprojektleitung entsprechen. Nur bei der personenspezifischen Referenz der Gesamtprojektleitung ist ebenfalls anzugeben, ob diese Referenz als Generalplanungsmaßnahme umgesetzt wurde:
a) Für die Gebäude und raumbildenden Ausbauten: Erfahrungen der Teilprojektleitung dieser Dienstleistung mit Projekten mit einem Investitionsvolumen > 10 000 000 EUR (KG 200-700) im Bereich von Neubauten oder Geländeentwicklung für Betriebshöfe mit einem Sozialgebäude im Passivhausstandard, einem Parkdeck und Werkstattgebäude unter einem öffentlichen Auftraggeber.
a) Für die Gebäude und raumbildenden Ausbauten: Erfahrungen der Teilprojektleitung dieser Dienstleistung mit Projekten mit einem Investitionsvolumen > 10 000 000 EUR (KG 200-700) im Bereich von Neubauten oder Geländeentwicklung für Betriebshöfe mit einem Sozialgebäude im Passivhausstandard, einem Parkdeck und Werkstattgebäude unter einem öffentlichen Auftraggeber.
b) Für die Ingenieurbauwerke: Erfahrungen des Teilprojektleiters dieser Dienstleistung mit Projekten mit einem Investitionsvolumen > 10 000 000 EUR (KG 200-700) für die Errichtung von Betriebshöfen mit Waschhalle und Tankstelle sowie Soletankanlagen.
b) Für die Ingenieurbauwerke: Erfahrungen des Teilprojektleiters dieser Dienstleistung mit Projekten mit einem Investitionsvolumen > 10 000 000 EUR (KG 200-700) für die Errichtung von Betriebshöfen mit Waschhalle und Tankstelle sowie Soletankanlagen.
c) Für die Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 1): Erfahrungen des Teilprojektleiters dieser Dienstleistung mit Projekten mit einem Investitionsvolumen > 10 000 000 EUR (KG 200-700) sowohl im Bereich der nicht öffentlichen Erschließung als auch in der Errichtung von Betriebshöfen mit Waschhalle, Tankstelle und Werkstattgebäude unter einem öffentlichen Auftraggeber.
c) Für die Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 1): Erfahrungen des Teilprojektleiters dieser Dienstleistung mit Projekten mit einem Investitionsvolumen > 10 000 000 EUR (KG 200-700) sowohl im Bereich der nicht öffentlichen Erschließung als auch in der Errichtung von Betriebshöfen mit Waschhalle, Tankstelle und Werkstattgebäude unter einem öffentlichen Auftraggeber.
d) Für die Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 2-8): Erfahrungen des Teilprojektleiters dieser Dienstleistung mit Projekten mit einem Investitionsvolumen > 10 000 000 EUR (KG 200-700) sowohl im Bereich der nicht öffentlichen Erschließung als auch in der Errichtung von Betriebshöfen mit Waschhalle, Tankstelle, Werkstattgebäude und Sozialgebäude im Passivhausstandard unter einem öffentlichen Auftraggeber.
d) Für die Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 2-8): Erfahrungen des Teilprojektleiters dieser Dienstleistung mit Projekten mit einem Investitionsvolumen > 10 000 000 EUR (KG 200-700) sowohl im Bereich der nicht öffentlichen Erschließung als auch in der Errichtung von Betriebshöfen mit Waschhalle, Tankstelle, Werkstattgebäude und Sozialgebäude im Passivhausstandard unter einem öffentlichen Auftraggeber.
e) Für die Tragwerksplanung: Erfahrungen des Teilprojektleiters dieser Dienstleistung mit Projekten mit einem Investitionsvolumen > 10 000 000 EUR (KG 200-700) für die Errichtung von Fahrzeug- und Werkstatthallen und Sozialgebäude im Passivhausstandard.
e) Für die Tragwerksplanung: Erfahrungen des Teilprojektleiters dieser Dienstleistung mit Projekten mit einem Investitionsvolumen > 10 000 000 EUR (KG 200-700) für die Errichtung von Fahrzeug- und Werkstatthallen und Sozialgebäude im Passivhausstandard.
f) Für die Verkehrsplanung: Erfahrungen des Teilprojektleiters dieser Dienstleistung mit Projekten mit einem Investitionsvolumen > 10 000 000 EUR (KG 200-700) für die Errichtung von Betriebshöfen unter einem öffentlichen Auftraggeber.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bestätigung, dass im Auftragsfall eine objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden bei einem in der EU zugelassenen Versicherer abgeschlossen wird. Es sind mindestsens 2 Schadensfälle je Jahr abzudecken. Die Deckungssumme je Schadensfall soll mindestsens 2 500 000 EUR für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden betragen.
Bestätigung, dass im Auftragsfall eine objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden bei einem in der EU zugelassenen Versicherer abgeschlossen wird. Es sind mindestsens 2 Schadensfälle je Jahr abzudecken. Die Deckungssumme je Schadensfall soll mindestsens 2 500 000 EUR für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden betragen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß HOAI in der zur Beauftragung gültigen Fassung. Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftender Generalplaner. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Eine Bietergemeinschaftserklärung ist dafür zwingend im Original vorzulegen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss gesamtschuldnerisch haften und ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss dem Auftraggeber gegenüber als bevollmächtigter Vertreter benannt werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftender Generalplaner. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Eine Bietergemeinschaftserklärung ist dafür zwingend im Original vorzulegen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss gesamtschuldnerisch haften und ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss dem Auftraggeber gegenüber als bevollmächtigter Vertreter benannt werden.
Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig Gesellschafter einer Bewerbergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bewerber nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Die Vergabestelle wertet es nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern eingebunden werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig Gesellschafter einer Bewerbergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bewerber nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Die Vergabestelle wertet es nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern eingebunden werden.
Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch einerseits, dass seitens der Nachunternehmer keine Kenntnis von den Angebotspreisen der relevanten Bietergemeinschaften hat. Dies ist durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Andererseits darf die Doppelbeteiligung von Nachunternehmern nicht dazu führen, dass ein Bieter (Bietergemeinschaft) zwingende Rückschlüsse auf den Angebotspreis eines anderen Bieters (Bietergemeinschaft) ziehen kann (z. B. infolge weit überwiegender Identität der Nachunternehmer). Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter ausgeschlossen werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch einerseits, dass seitens der Nachunternehmer keine Kenntnis von den Angebotspreisen der relevanten Bietergemeinschaften hat. Dies ist durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Andererseits darf die Doppelbeteiligung von Nachunternehmern nicht dazu führen, dass ein Bieter (Bietergemeinschaft) zwingende Rückschlüsse auf den Angebotspreis eines anderen Bieters (Bietergemeinschaft) ziehen kann (z. B. infolge weit überwiegender Identität der Nachunternehmer). Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter ausgeschlossen werden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zugelassen sind alle Generalplanungen, die nach § 19 VOF berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 19 Abs. 3. Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieursleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen. Der Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Zugelassen sind alle Generalplanungen, die nach § 19 VOF berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 19 Abs. 3. Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieursleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen. Der Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Kriterien für die Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge als Generalplanung (ein Teilnahmeantrag besteht aus der Bewerbung des gesamtschuldnerischen Dienstleisters zzgl. der Bewerbungen der weiteren Dienstleistungen) ergeben sich aus den geforderten Angaben in Abschnitt III. (Ziffer 2.1 bis 2.3). Die Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt in drei Schritten: 1. Summarische Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen und ggf. Nachforderung (vgl. § 5 Abs. 3 VOF) 2. Vorliegen der Mindestanforderungen an die Eignung: als geeignet gelten Bewerber, die die geforderten Nachweise und Erklärungen vorgelegt haben, bei denen keine Ausschlussgründe nach §§ 4 Abs. 6 und/oder 9 VOF vorliegen, die ihre finanzielle Leistungsfähigkeit plausibel dargelegt haben, den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen sowie die mindestens geforderten wertungsfähigen Referenzen nachweisen und dokumentiert haben, dass sie über die notwendige personelle Ausstattung für den Auftrag verfügen. Gewertet werden nur die Angaben aus den Teilnahmeanträgen. 3. Sollten mehr als drei Generalplanungsteams oder Bewerbergemeinschaften die Mindestanforderungen erfüllen und damit grundsätzlich als geeignet gelten, wird der Auftraggeber die am besten geeigneten Bewerber anhand der nachfolgenden Kriterien und der prozentual angegebenen Gewichtung hinsichtlich des Grades ihrer Eignung bewerten. Für diese vergleichende Wertung sind die von den Bewerbern genannten Nachweise wie folgt maßgeblich: – Erklärung über den Umsatz der gesamtschuldnerisch haftenden Generalplanung (7): 5 % – Aufstellung der von der gesamtschuldnerisch haftenden Generalplanung in den letzten 3 Jahren durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter (ohne freie Mitarbeiter) (9): 10 %- Fachliche Qualifikation der Gesamt- und Teilprojektleitung (10): 25 %- 3 Personenspezifische Referenzen (11): 60 %.
Die Kriterien für die Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge als Generalplanung (ein Teilnahmeantrag besteht aus der Bewerbung des gesamtschuldnerischen Dienstleisters zzgl. der Bewerbungen der weiteren Dienstleistungen) ergeben sich aus den geforderten Angaben in Abschnitt III. (Ziffer 2.1 bis 2.3). Die Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt in drei Schritten: 1. Summarische Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen und ggf. Nachforderung (vgl. § 5 Abs. 3 VOF) 2. Vorliegen der Mindestanforderungen an die Eignung: als geeignet gelten Bewerber, die die geforderten Nachweise und Erklärungen vorgelegt haben, bei denen keine Ausschlussgründe nach §§ 4 Abs. 6 und/oder 9 VOF vorliegen, die ihre finanzielle Leistungsfähigkeit plausibel dargelegt haben, den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen sowie die mindestens geforderten wertungsfähigen Referenzen nachweisen und dokumentiert haben, dass sie über die notwendige personelle Ausstattung für den Auftrag verfügen. Gewertet werden nur die Angaben aus den Teilnahmeanträgen. 3. Sollten mehr als drei Generalplanungsteams oder Bewerbergemeinschaften die Mindestanforderungen erfüllen und damit grundsätzlich als geeignet gelten, wird der Auftraggeber die am besten geeigneten Bewerber anhand der nachfolgenden Kriterien und der prozentual angegebenen Gewichtung hinsichtlich des Grades ihrer Eignung bewerten. Für diese vergleichende Wertung sind die von den Bewerbern genannten Nachweise wie folgt maßgeblich: – Erklärung über den Umsatz der gesamtschuldnerisch haftenden Generalplanung (7): 5 % – Aufstellung der von der gesamtschuldnerisch haftenden Generalplanung in den letzten 3 Jahren durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter (ohne freie Mitarbeiter) (9): 10 %- Fachliche Qualifikation der Gesamt- und Teilprojektleitung (10): 25 %- 3 Personenspezifische Referenzen (11): 60 %.
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 5.6/2015-30
Zusätzliche Informationen
(1) Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum unter IV.3.4) genannten Zeitpunkt, schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Teilnahmeantrag Generalplanung – Neubau einer Betriebsstätte für die Stadtreinigung -, nicht öffnen!“ in einfacher Ausfertigung (ein Original, eine Kopie) sowie zusätzlich in einfacher elektronischer Fassung auf CD oder DVD (der Teilnahmeantrag nebst allen geforderten Erklärungen und Unterlagen ebenfalls im PDF-Format) an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden.
(1) Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum unter IV.3.4) genannten Zeitpunkt, schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Teilnahmeantrag Generalplanung – Neubau einer Betriebsstätte für die Stadtreinigung -, nicht öffnen!“ in einfacher Ausfertigung (ein Original, eine Kopie) sowie zusätzlich in einfacher elektronischer Fassung auf CD oder DVD (der Teilnahmeantrag nebst allen geforderten Erklärungen und Unterlagen ebenfalls im PDF-Format) an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden.
Zusammen mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber dem Auftraggeber eine Person und deren Stellvertreter nebst Kontaktdaten (vor allem E-Mail-Adresse und Telefonnummer) zu benennen (bei Bewerbergemeinschaften möglichst u.a. vom bevollmächtigten Vertreter), welche während des Vergabeverfahrens als Kontaktperson des Auftraggebers – auch für die Entgegennahme von Erklärungen – zur Verfügung steht.
Zusammen mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber dem Auftraggeber eine Person und deren Stellvertreter nebst Kontaktdaten (vor allem E-Mail-Adresse und Telefonnummer) zu benennen (bei Bewerbergemeinschaften möglichst u.a. vom bevollmächtigten Vertreter), welche während des Vergabeverfahrens als Kontaktperson des Auftraggebers – auch für die Entgegennahme von Erklärungen – zur Verfügung steht.
(2) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann der Auftraggeber die betreffenden Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen. Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten 2 und 3. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern zusätzlich Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
(2) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann der Auftraggeber die betreffenden Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen. Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten 2 und 3. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern zusätzlich Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
(3) Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten nicht erstattet. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die von ihm in diesem Vergabeverfahren verlangten Unterlagen (Erläuterungen, Erklärungen, Nachweise etc.) keiner gesetzlichen Gebühren- oder Honorarordnung unterliegen und damit nicht vergütungspflichtig sind.
(3) Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten nicht erstattet. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die von ihm in diesem Vergabeverfahren verlangten Unterlagen (Erläuterungen, Erklärungen, Nachweise etc.) keiner gesetzlichen Gebühren- oder Honorarordnung unterliegen und damit nicht vergütungspflichtig sind.
(4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung.
(4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung.
(5) Enthält die Bekanntmachung Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich und in Textform (per E-Mail) darauf hinzuweisen bzw. etwaige Fragen zu stellen. Fragen können bis zum unter IV.3.3) genannten Datum an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle in Textform (per Post oder per E-Mail) gestellt werden. Danach eingehende Fragen werden aus Gründen der Bietergleichbehandlung und Chancengleichheit nicht mehr beantwortet. Die Beantwortung erfolgt voraussichtlich in Textform (per E-Mail). Telefonische Anfragen sind unzulässig und werden nicht beantwortet.
(5) Enthält die Bekanntmachung Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich und in Textform (per E-Mail) darauf hinzuweisen bzw. etwaige Fragen zu stellen. Fragen können bis zum unter IV.3.3) genannten Datum an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle in Textform (per Post oder per E-Mail) gestellt werden. Danach eingehende Fragen werden aus Gründen der Bietergleichbehandlung und Chancengleichheit nicht mehr beantwortet. Die Beantwortung erfolgt voraussichtlich in Textform (per E-Mail). Telefonische Anfragen sind unzulässig und werden nicht beantwortet.
(6) Vorliegend handelt es sich um ein Vergabeverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 107 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 107 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1)) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 107 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1)) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 107 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 226-411668 (2015-11-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-12) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Kurzvorstellung des Büros allgemein und Präsentation einer durch Ihr Büro begleiteten vergleichbaren Maßnahme (10)
2. — Methoden zur Kosten- und Terminkontrolle, Qualitätssicherung, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit – Darstellung der Methodik zur schnellen planerischen Umsetzung der Maßnahme – Darstellung der Begleitung des Bauherrn während der gesamten Bauphase und in anschließender Mängelbeseitigungsphase (10)
3. — Bearbeitung/Überarbeitung der aktuellen Planskizze „Übersichtsplan Betriebshof“ insbes.: – Pro-Kontra-Auflistung des aktuellen Plans – Optimierungspotentiale (Planung / Organisation / Logistik / Finanzen) – Rahmenterminplan (30)
4. — Energetische Nachhaltigkeit, Brauchwasserkonzeption, Zukunftsfähigkeit der Betriebsstätte sichern (z. B. Elektromobilität) (10)
5. — Vorstellung/Eindruck Projektleiter und Projektteam insgesamt. Vorstellung Organi-gramm/Beantwortung von Fragen/ Angabe der für die Objektüberwachung infrage kommenden Bauleiter (20)
6. Honorarangebot (20)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-04-14 📅
Name: Spiekermann GmbH Consulting Engineers
Postanschrift: Hildesheimer Straße 25
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2016/S 136-246398 (2016-07-12)