Neubau einer Dampfübergabestation einschließlich Dampfturbine und Generator, Dampfumformstation, Speisewasser und Kondensat System, Deionatbehälter, verbindenden Rohrleitungen im Wasser/Dampf- Kreislauf, Einbindung in die MS/NS- Anlage, Kühlsystem, Elektro.- und Leittechnik, Errichtung eines neuen Maschinenhauses, Anbindung an die bestehende Anlage, alle benötigten Hilfs- und Nebeneinrichtungen (Haustechnik, Maschinenhauskran, allgemeine Rohrleitung, sonstige benötigte Hebezeuge/Werkzeuge) sowie Einbindung, Umschluss/ Anschluss und Anpassung der vorhandener Systeme, Engineering (z. B. Zulieferung Genehmigung; Auslegung der Anlage), Lieferung; Montage, Inbetriebnahme, detaillierte Dokumentation und Probebetrieb.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-04-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dampfturbinen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dampfturbinen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal
Postanschrift: Korzert 15
Postleitzahl: 42349
Postort: Wuppertal
Kontakt
Internetadresse: http://www.awg.wuppertal.de🌏
E-Mail: einkauf@awg.wuppertal.de📧
Telefon: +49 2024042158📞
Fax: +49 2024042177 📠
1. Die Teilnahmeanträge und Belege (z. B. Eigenerklärung, Nachweise, Referenzen und Bescheinigungen) sind in deutscher Sprache einzureichen.
2. Die Vergabestelle behält sich vor, Unterlagen nachzufordern ist dazu jedoch nicht verpflichtet.
3. Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb werden nur bis spätestens 4 Tage vor dem Ablauf der in dieser Bekanntmachung genannten Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge beantwortet. Rückfragen sind ausschließlich per Post, Fax oder E-Mail an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu richten.
4. Für die Erstellung des Teilnahmeantrages sind von den Bewerbern keine weiteren Unterlagen anzufordern.
5. Der schriftlich abzufassende Teilnahmeantrag ist von allen Bewerbern zu unterzeichnen und auf dem Postweg oder auf direktem Weg zu übersenden. Ein anderer Weg der Übermittlung ist ausgeschlossen. Der Teilnahmeantrag ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift: „Teilnahmeantrag Dampfübergabestation“ an die unter I.1) genannte Stelle zu richten.
Alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben gelten auch für die Auftragsverhandlungen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss der Auftraggeber zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. Das Versenden der Aufforderung zur Vertragsverhandlung an die ausgewählten Bewerber/Bewerbergemeinschaften erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oderverändert wiedergegeben wird.
Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern.
zu II.1.8: Es ist vorgesehen, den gesamten Auftrag an einen GU zu vergeben. Der AG behält sich vor, ggf. einzelne Lose getrennt zu vergeben.
1. Die Teilnahmeanträge und Belege (z. B. Eigenerklärung, Nachweise, Referenzen und Bescheinigungen) sind in deutscher Sprache einzureichen.
2. Die Vergabestelle behält sich vor, Unterlagen nachzufordern ist dazu jedoch nicht verpflichtet.
3. Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb werden nur bis spätestens 4 Tage vor dem Ablauf der in dieser Bekanntmachung genannten Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge beantwortet. Rückfragen sind ausschließlich per Post, Fax oder E-Mail an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu richten.
4. Für die Erstellung des Teilnahmeantrages sind von den Bewerbern keine weiteren Unterlagen anzufordern.
5. Der schriftlich abzufassende Teilnahmeantrag ist von allen Bewerbern zu unterzeichnen und auf dem Postweg oder auf direktem Weg zu übersenden. Ein anderer Weg der Übermittlung ist ausgeschlossen. Der Teilnahmeantrag ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift: „Teilnahmeantrag Dampfübergabestation“ an die unter I.1) genannte Stelle zu richten.
Alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben gelten auch für die Auftragsverhandlungen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss der Auftraggeber zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. Das Versenden der Aufforderung zur Vertragsverhandlung an die ausgewählten Bewerber/Bewerbergemeinschaften erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oderverändert wiedergegeben wird.
Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern.
zu II.1.8: Es ist vorgesehen, den gesamten Auftrag an einen GU zu vergeben. Der AG behält sich vor, ggf. einzelne Lose getrennt zu vergeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau einer Dampfübergabestation einschließlich Dampfturbine und Generator, Dampfumformstation, Speisewasser und Kondensat System, Deionatbehälter, verbindenden Rohrleitungen im Wasser/Dampf- Kreislauf, Einbindung in die MS/NS- Anlage, Kühlsystem, Elektro.- und Leittechnik, Errichtung eines neuen Maschinenhauses, Anbindung an die bestehende Anlage, alle benötigten Hilfs- und Nebeneinrichtungen (Haustechnik, Maschinenhauskran, allgemeine Rohrleitung, sonstige benötigte Hebezeuge/Werkzeuge) sowie Einbindung, Umschluss/ Anschluss und Anpassung der vorhandener Systeme, Engineering (z. B. Zulieferung Genehmigung; Auslegung der Anlage), Lieferung; Montage, Inbetriebnahme, detaillierte Dokumentation und Probebetrieb.
Neubau einer Dampfübergabestation einschließlich Dampfturbine und Generator, Dampfumformstation, Speisewasser und Kondensat System, Deionatbehälter, verbindenden Rohrleitungen im Wasser/Dampf- Kreislauf, Einbindung in die MS/NS- Anlage, Kühlsystem, Elektro.- und Leittechnik, Errichtung eines neuen Maschinenhauses, Anbindung an die bestehende Anlage, alle benötigten Hilfs- und Nebeneinrichtungen (Haustechnik, Maschinenhauskran, allgemeine Rohrleitung, sonstige benötigte Hebezeuge/Werkzeuge) sowie Einbindung, Umschluss/ Anschluss und Anpassung der vorhandener Systeme, Engineering (z. B. Zulieferung Genehmigung; Auslegung der Anlage), Lieferung; Montage, Inbetriebnahme, detaillierte Dokumentation und Probebetrieb.
Dauer: 24 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wuppertal.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben zur Geschäftsform und Gründungsjahr, Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder den sonstigen Berufsregistern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Firmen, die sich an dem Teilnahmewettbewerb beteiligen wollen, werden gebeten, zur Beurteilung ihrer Leistungsfähigkeit und Situation folgende Nachweise bzw. Angaben in der genannten Reihenfolge einzureichen (bei ausländischen Bewerbern sind vergleichbare Bescheinigungen des Heimatlandes einzureichen, sofern diese dort verfügbar sind):
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Firmen, die sich an dem Teilnahmewettbewerb beteiligen wollen, werden gebeten, zur Beurteilung ihrer Leistungsfähigkeit und Situation folgende Nachweise bzw. Angaben in der genannten Reihenfolge einzureichen (bei ausländischen Bewerbern sind vergleichbare Bescheinigungen des Heimatlandes einzureichen, sofern diese dort verfügbar sind):
1. Kurze Beschreibung des Unternehmens und Angaben zur Eigentümerstruktur;
2. Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre;
3. Angabe der Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens, gegliedert nach Berufsgruppen;
4. Bescheinigung, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist;
5. Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes;
6. Bestätigung von Krankenkasse und Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen;
7. Nachweis einer Haftpflichtversicherung;
8 Eigenerklärung, dass kein Ausschluss von öffentlichen Aufträgen besteht;
9. Eigenerklärung, dass unzulässige wettbewerbsbeschränkte Abreden nach dem Gesetz gegen Wettbewerbbeschränkung, insbesondere Abreden und Verhandlungen mit den Bietern über Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten sowie Absprachen hinsichtlich der zu fordernden Preise im Sinne von Bindung sonstiger Entgelte, Verarbeitungsspannen, Einrichtung von Ausfallentschädigung oder Abstandszahlungen sowie Gewinnbeteiligungen oder andere Angaben, nicht getätigt worden sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
9. Eigenerklärung, dass unzulässige wettbewerbsbeschränkte Abreden nach dem Gesetz gegen Wettbewerbbeschränkung, insbesondere Abreden und Verhandlungen mit den Bietern über Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten sowie Absprachen hinsichtlich der zu fordernden Preise im Sinne von Bindung sonstiger Entgelte, Verarbeitungsspannen, Einrichtung von Ausfallentschädigung oder Abstandszahlungen sowie Gewinnbeteiligungen oder andere Angaben, nicht getätigt worden sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Abgabe von Angeboten werden nur solche Unternehmen aufgefordert, die nachweisen, dass sie mit ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Lieferungen und Leistungen vergleichbaren Art und Größenordnung ausführen können. Es sind Referenzen über als Generalunternehmer (GU) ausgeführte Bau/Liefermaßnahmen vergleichbaren Aufgabenstellung und Größe im laufenden Betrieb der jeweiligen Restanlage nachzuweisen. Zu den ausgeführten vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre sind Ansprechpartner der AG mit Telefon-Nr. sowie Bau- und Projektlaufzeiten und die jeweiligen Auftragsvolumina anzugeben.
Zur Abgabe von Angeboten werden nur solche Unternehmen aufgefordert, die nachweisen, dass sie mit ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Lieferungen und Leistungen vergleichbaren Art und Größenordnung ausführen können. Es sind Referenzen über als Generalunternehmer (GU) ausgeführte Bau/Liefermaßnahmen vergleichbaren Aufgabenstellung und Größe im laufenden Betrieb der jeweiligen Restanlage nachzuweisen. Zu den ausgeführten vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre sind Ansprechpartner der AG mit Telefon-Nr. sowie Bau- und Projektlaufzeiten und die jeweiligen Auftragsvolumina anzugeben.
1. Referenzliste mit mind. drei realisierten Projekten in Müllheizkraftwerken in vergleichbarer Größe
(Ausführungsplanung; Allgemeiner Hochbau, betriebstechnischer Ausbau u. Bauen im Bestand) mit
a) in der Bundesrepublik Deutschland; b) außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
2. Kurze Beschreibung der zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung;
3. Angabe der Leistungen, die im eigenen Unternehmen erbracht werden (Bau, Maschinenbau, Ausführungsplanung etc.);
4. Maßnahmen des Unternehmens zur Sicherung der Qualität (z. B. Zertifizierung, Schweißer Zertifikate etc.).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Ausführungsbürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstitutes, einer Bank oder eines Kreditversicherers.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind in den Anfrageunterlagen enthalten-.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die unter Punkt III.2.2) und III.2.3) genannten Anforderungen sind allesamt Mindestanforderungen, die vorliegen müssen. Für den Fall, dass sich als Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs mehr als 5 geeignete Bewerber ergeben, werden die fünf Bewerber mit der höchsten Anzahl an qualifizierten und den Vorgaben entsprechenden Referenzen ausgewählt. Sollten danach mehr als fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber folgende objektive Kriterien anwenden: 1.Fachkunde; Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, 2. Referenzsituation; 3. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Umsätze, Personal, Konzernzugehörigkeit, 4.Qualitätsmanagementsystem;
Die unter Punkt III.2.2) und III.2.3) genannten Anforderungen sind allesamt Mindestanforderungen, die vorliegen müssen. Für den Fall, dass sich als Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs mehr als 5 geeignete Bewerber ergeben, werden die fünf Bewerber mit der höchsten Anzahl an qualifizierten und den Vorgaben entsprechenden Referenzen ausgewählt. Sollten danach mehr als fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber folgende objektive Kriterien anwenden: 1.Fachkunde; Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, 2. Referenzsituation; 3. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Umsätze, Personal, Konzernzugehörigkeit, 4.Qualitätsmanagementsystem;
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Czieslik
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Die Teilnahmeanträge und Belege (z. B. Eigenerklärung, Nachweise, Referenzen und Bescheinigungen) sind in deutscher Sprache einzureichen.
2. Die Vergabestelle behält sich vor, Unterlagen nachzufordern ist dazu jedoch nicht verpflichtet.
3. Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb werden nur bis spätestens 4 Tage vor dem Ablauf der in dieser Bekanntmachung genannten Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge beantwortet. Rückfragen sind ausschließlich per Post, Fax oder E-Mail an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu richten.
3. Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb werden nur bis spätestens 4 Tage vor dem Ablauf der in dieser Bekanntmachung genannten Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge beantwortet. Rückfragen sind ausschließlich per Post, Fax oder E-Mail an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu richten.
4. Für die Erstellung des Teilnahmeantrages sind von den Bewerbern keine weiteren Unterlagen anzufordern.
5. Der schriftlich abzufassende Teilnahmeantrag ist von allen Bewerbern zu unterzeichnen und auf dem Postweg oder auf direktem Weg zu übersenden. Ein anderer Weg der Übermittlung ist ausgeschlossen. Der Teilnahmeantrag ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift: „Teilnahmeantrag Dampfübergabestation“ an die unter I.1) genannte Stelle zu richten.
5. Der schriftlich abzufassende Teilnahmeantrag ist von allen Bewerbern zu unterzeichnen und auf dem Postweg oder auf direktem Weg zu übersenden. Ein anderer Weg der Übermittlung ist ausgeschlossen. Der Teilnahmeantrag ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift: „Teilnahmeantrag Dampfübergabestation“ an die unter I.1) genannte Stelle zu richten.
Alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben gelten auch für die Auftragsverhandlungen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss der Auftraggeber zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. Das Versenden der Aufforderung zur Vertragsverhandlung an die ausgewählten Bewerber/Bewerbergemeinschaften erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oderverändert wiedergegeben wird.
Alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben gelten auch für die Auftragsverhandlungen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss der Auftraggeber zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. Das Versenden der Aufforderung zur Vertragsverhandlung an die ausgewählten Bewerber/Bewerbergemeinschaften erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oderverändert wiedergegeben wird.
Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern.
zu II.1.8: Es ist vorgesehen, den gesamten Auftrag an einen GU zu vergeben. Der AG behält sich vor, ggf. einzelne Lose getrennt zu vergeben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Düsseldorf, Vergabekammer
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Internetadresse: http://www.bezreg-duesseldorf.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist auf die einzuhaltenden Fristen für das Einlegen von Rechtsbehelfen wie folgt hin:
Es gelten die Bestimmungen des § 101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), § 101b insbesondere nach Abs. 2 Satz 2 GWB und die des § 107 GWB. Diese Vorschriften lauten wie folgt:
„§ 101a GWB lautet:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b GWB lautet:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis eines behaupteten Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge nicht mehr unverzüglich gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Zudem wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis eines behaupteten Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge nicht mehr unverzüglich gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist.
Gemäß Richtlinie 2004/18/EG wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß Richtlinie 2004/18/EG wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Quelle: OJS 2015/S 081-142376 (2015-04-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-05-25) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 2024042-158📞
Fax: +49 2024042-177 📠