Neubau einer Dreifachsporthalle mit Mensa, Ellerstraße 84-94 – Gewerk: Rohbauarbeiten

Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Gebäudemanagement 23/53

Neubau einer zweigeschossigen Dreifachsporthalle inkl. Räumen für den Ganztag mit den Nutzungseinheiten Sporthalle, Gymnastik-, Judo-, Kraftraum und Mensa.
Gewerk: Ausführung der Rohbauarbeiten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-04-17 Auftragsbekanntmachung
2015-07-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-04-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Turnhallen
Menge oder Umfang:
Ca. 370 m Grundleitungen einschl. Rohrgräben herstellen; Fundamentplatte d = 25-30 cm ca. 1 982 m2; Betonarbeiten Außenwände ca. 1 280 m3, Innenwände d = 17,5 cm, 20 cm sowie 40 cm ca. 750 m2; Betondecken ca. 2 380 m2; Mauerwerk ca. 970 m2.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Turnhallen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Gebäudemanagement 23/53
Postleitzahl: 40200
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.duesseldorf.de 🌏
E-Mail: otto.schell@duesseldorf.de 📧
Telefon: +49 2118994519 📞
Fax: +49 2118934519 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-17 📅
Einreichungsfrist: 2015-05-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 078-137175
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 238-418165
ABl. S-Ausgabe: 78

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau einer zweigeschossigen Dreifachsporthalle inkl. Räumen für den Ganztag mit den Nutzungseinheiten Sporthalle, Gymnastik-, Judo-, Kraftraum und Mensa.
Gewerk: Ausführung der Rohbauarbeiten.
Menge oder Umfang:
Ca. 370 m Grundleitungen einschl. Rohrgräben herstellen; Fundamentplatte d = 25-30 cm ca. 1 982 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
— Nachweis der Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
— Nachweis der Gewerbeanmeldung;
— Eintragung in das Berufsregister;
— Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung;
— Nachweise zur Beitragsentrichtung zur gesetzlichen Sozialversicherung gem. § 7 TVgG-NRW (Berufsgenossenschaft, Krankenkasse);
— Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit sie bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, sind verpflichtet, die gemäß §§ 4 und 18 des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW vom 10.1.2012 geforderten Verpflichtungserklärungen abzugeben. Zudem ist die Verpflichtungserklärung gemäß § 19 TVgG-NRW vom Bieter abzugeben;
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— Eigenerklärung Arbeitsschutzvorschriften gemäß Anlage der Vergabeunterlage;
— Aufstellung der Leistungen, die an Nachunternehmer (NA) vergeben werden sollen;
— Einreichung der Urkalkulation im verschlossenen Umschlag.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.2.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.2.1).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
3 % der Bruttoauftragssumme für die Ausführungs- und die Mängelanspruchssicherheit.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß VOB/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
— Der Bauherr hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen, wofür eine Prämienzahlung von 0,20 % der Bruttorechnungssumme zu zahlen ist.
— Der Bauherr stellt Baustrom und Bauwasser zur Verfügung. Für den Verbrauch von Strom und Wasser ist ein Unkostenbeitrag von 0,50 % der Bruttorechnungssumme zu zahlen.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Druckkosten für die Ausschreibungsunterlagen betragen 35,- Euro und werden nicht erstattet. Die Unterlagen können schriftlich bei der unter Anhang A Ziffer II aufgeführten Submissionsstelle unter Angabe des Vergabeamtes und des Ausschreibungsobjektes angefordert werden. Ein auf den Betrag der Druckkosten ausgestellter Scheck ist beizufügen. Der Betrag kann auch unter Angabe des Vertragsgegenstandes 5600-4000-0000-0861 und der Bezeichnung der Ausschreibung auf das Konto der Stadtkasse Düsseldorf bei der Sparkasse Düsseldorf (IBAN: DE61300501100010000495, BIC: DUSSDEDDXXX) überwiesen werden. Die Ausgabe bzw. die Übersendung der Unterlagen erfolgt nur gegen den Nachweis der Überweisung. Referenzen sind bei Anforderung der Unterlagen nicht erforderlich. Die Unterlagen können auch gegen Barzahlung bei der Submissionsstelle abgeholt werden: montags bis donnerstags 7:30 bis 16:00 Uhr, freitags 7:30 bis 13:00 Uhr.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-07-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-05-27 📅
Öffnungsort: Bauverwaltungamt, Submissionsstelle, Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf.
Ort des Eröffnungstermins: Bauverwaltungamt, Submissionsstelle, Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieterinnen und Bieter sowie deren Bevollmächtigte.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Schell
Internetadresse: www.duesseldorf.de 🌏
Name: BLFP Frielingshaus Architekten
Postanschrift: Strassheimer Straße 7
Postort: Friedberg
Postleitzahl: 61169
Kontaktperson: Herrn Schmitt
Telefon: +49 6031600200 📞
E-Mail: a.schmitt@blfp.de 📧
Fax: +49 6031600222 📠
URL für weitere Informationen: http://www.blfp.de 🌏
Name: Landeshauptstadt Düsseldorf, Bauverwaltungsamt, Submissionsstelle
Postanschrift: Brinckmannstraße 5
Postleitzahl: 40225
Telefon: +49 2118993902 📞
E-Mail: ausschreibungen@duesseldorf.de 📧
Fax: +49 2118929080 📠
URL der Dokumente: http://www.duesseldorf.de/ausschreibung 🌏
URL der Teilnahme: http://www.duesseldorf.de/ausschreibung 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-07-20 📅
Datum des Endes: 2015-12-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-10 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 238-418165

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de 📧
Telefon: +49 2114753131 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de 🌏
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2015/S 078-137175 (2015-04-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-07-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 125 420,03 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 136-250205
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 78-137175
ABl. S-Ausgabe: 136

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-07-13 📅
Name: Nuha GmbH & Co. KG
Postanschrift: Gladbecker Straße 3
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40472
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@nuhabau.de 📧
Internetadresse: www.nuhabau.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 008

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
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— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 136-250205 (2015-07-15)