Die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt eine vorhandene Schulliegenschaft in der Oststadt Hannovers durch Abriss und Neubau nachzuverdichten und um weitere Nutzungen zu ergänzen. Im Rahmen einer alternativen Beschaffungsvariante (ÖPP-Inhabermodell) sollen eine 3-zügige Grundschule mit Sporthalle und eine 5-Gruppen-Kindertagesstätte mit einer BGF von insgesamt rund 6 200 m in Passivhausbauweise schlüsselfertig errichtet werden. Die Grundschule mit Sporthalle bildet dabei mit rund 4 800 m BGF den 1. Bauabschnitt. Nach Inbetriebnahme der Schule folgt der Neubau der Kindertagesstätte mit rund 1 400 m BGF. Neben diesen Bauleistungen, zu denen auch der Abriss der vorhandenen Schulgebäude aus den 1950er Jahren gehört, sollen vom privaten Partner auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit Raumprogramm alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen erbracht werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-10-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauleistungen im Hochbau
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauleistungen im Hochbau📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Hannover
Postanschrift: Ihmeplatz 5
Postleitzahl: 30449
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.hannover.de🌏
E-Mail: rainer.juppe@hannover-stadt.de📧
Telefon: +49 55116843792📞
Fax: +49 55116841197 📠
1) Mehrfachbewerbungen von Bewerbern, Bauunternehmen, Architekten/Landschaftsarchitekten sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss der Bewerbungen, an denen sich das entsprechende Unternehmen beteiligt hat.
2) Angebote, die eine Beauftragung von Bauunternehmen, Architekten/Landschaftsarchitekten beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben.
3) Jeder aufgeforderte Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen fristgerecht eingereicht hat, erhält für die Bearbeitung des Angebots eine Entschädigung in Höhe von 12 000 EUR. Jedem Teilnehmer, der sein Angebot in weiteren Runden nach Aufforderung des Auftraggebers überarbeitet und im Interesse einer wirtschaftlichen Lösung optimiert, aber letztlich nicht den Zuschlag erhält, wird für jede weitere Runde eine Entschädigung in Höhe von 1 500 EUR gezahlt. Die Entschädigungsbeträge enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und werden erst nach Abschluss des Verfahrens gezahlt. Der spätere Auftragnehmer erhält keine Entschädigung.
1) Mehrfachbewerbungen von Bewerbern, Bauunternehmen, Architekten/Landschaftsarchitekten sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss der Bewerbungen, an denen sich das entsprechende Unternehmen beteiligt hat.
2) Angebote, die eine Beauftragung von Bauunternehmen, Architekten/Landschaftsarchitekten beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben.
3) Jeder aufgeforderte Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen fristgerecht eingereicht hat, erhält für die Bearbeitung des Angebots eine Entschädigung in Höhe von 12 000 EUR. Jedem Teilnehmer, der sein Angebot in weiteren Runden nach Aufforderung des Auftraggebers überarbeitet und im Interesse einer wirtschaftlichen Lösung optimiert, aber letztlich nicht den Zuschlag erhält, wird für jede weitere Runde eine Entschädigung in Höhe von 1 500 EUR gezahlt. Die Entschädigungsbeträge enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und werden erst nach Abschluss des Verfahrens gezahlt. Der spätere Auftragnehmer erhält keine Entschädigung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt eine vorhandene Schulliegenschaft in der Oststadt Hannovers durch Abriss und Neubau nachzuverdichten und um weitere Nutzungen zu ergänzen. Im Rahmen einer alternativen Beschaffungsvariante (ÖPP-Inhabermodell) sollen eine 3-zügige Grundschule mit Sporthalle und eine 5-Gruppen-Kindertagesstätte mit einer BGF von insgesamt rund 6 200 m
Die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt eine vorhandene Schulliegenschaft in der Oststadt Hannovers durch Abriss und Neubau nachzuverdichten und um weitere Nutzungen zu ergänzen. Im Rahmen einer alternativen Beschaffungsvariante (ÖPP-Inhabermodell) sollen eine 3-zügige Grundschule mit Sporthalle und eine 5-Gruppen-Kindertagesstätte mit einer BGF von insgesamt rund 6 200 m
Die Finanzierungsleistungen umfassen die Bauzwischenfinanzierung und eine Endfinanzierung. Diese Endfinanzierung soll nur für 50 % der Gesamtinvestitionskosten und in zwei Tranchen erfolgen, 50 % der Gesamtinvestitonskosten werden nach Abnahme der Bauleistungen als Einmalvergütung bezahlt. Eine einredefreie Endfinanzierung erfolgt von 90 % des verbleibenden Finanzierungsbedarfs (Tranche I) einredefrei über 20 Jahre und eine einredebehaftete Endfinanzierung von 10 % des verbleibenden Finanzierungsbedarfs (Tranche II) über 5 Jahre ab Abnahme der Bauleistungen.
Die Finanzierungsleistungen umfassen die Bauzwischenfinanzierung und eine Endfinanzierung. Diese Endfinanzierung soll nur für 50 % der Gesamtinvestitionskosten und in zwei Tranchen erfolgen, 50 % der Gesamtinvestitonskosten werden nach Abnahme der Bauleistungen als Einmalvergütung bezahlt. Eine einredefreie Endfinanzierung erfolgt von 90 % des verbleibenden Finanzierungsbedarfs (Tranche I) einredefrei über 20 Jahre und eine einredebehaftete Endfinanzierung von 10 % des verbleibenden Finanzierungsbedarfs (Tranche II) über 5 Jahre ab Abnahme der Bauleistungen.
Die Landeshauptstadt Hannover erwartet ein umfassendes Gesamtangebot für Planungs-, Bau- und Finanzierungsleistungen sowie für Wartungsleistungen in der verlängerten Gewährleistungsfrist. Die Grundschule mit Sporthalle soll im IV. Quartal 2018, die Kindertagesstätte im I. Quartal 2020 in Betrieb gehen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Die Landeshauptstadt Hannover erwartet ein umfassendes Gesamtangebot für Planungs-, Bau- und Finanzierungsleistungen sowie für Wartungsleistungen in der verlängerten Gewährleistungsfrist. Die Grundschule mit Sporthalle soll im IV. Quartal 2018, die Kindertagesstätte im I. Quartal 2020 in Betrieb gehen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Dauer: 240 Monate
Referenznummer: Vergabenummer 19/0890/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hannover.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Bewerbung ist ein Bewerberformblatt zu verwenden.
Das Bewerberformblatt kann unter der angegebenen E-Mail Adresse submission@hannover-stadt.de unter Angabe der Vergabenummer 19/0890/15 angefordert werden.
Das Bewerberformblatt ist vom Bewerber vollständig mit allen geforderten Angaben auszufüllen, in der vorgegebenen Gliederung mit den geforderten Anlagen zu versehen und zu unterschreiben. Das ausgefüllte Bewerberformblatt ist der Bewerbung zusammenhängend und in herausnehmbarer Form beizufügen.
Das Bewerberformblatt ist vom Bewerber vollständig mit allen geforderten Angaben auszufüllen, in der vorgegebenen Gliederung mit den geforderten Anlagen zu versehen und zu unterschreiben. Das ausgefüllte Bewerberformblatt ist der Bewerbung zusammenhängend und in herausnehmbarer Form beizufügen.
Bewerbungen sind in einem verschlossenen Umschlag und mit einem Kennzettel zu versehen und bei der unter I.1) genannten Stelle (Zentrale Submissionsangelegenheiten) einzureichen. Der Kennzettel wird mit dem Bewerberformblatt zur Verfügung gestellt.
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur Erklärungen und Nachweise eingereicht werden, die für die Bewerbung notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. Die Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden. Die Vergabestelle kann, wenn sie dies für erforderlich hält, zur Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen. Alle Eigenerklärungen sind jedoch nur im Original gültig. Nachweise mit dem Zusatz „nicht älter als 6 Monate“ darf an dem unter Ziffer IV.3.4) genannten Tag nicht älter als 6 Monate sein. Die Vergabestelle beantwortet bis 6 Kalendertage vor dem Schlusstermin für die Abgabe der Teilnahmeanträge Fragen zum Verfahren, jedoch nur, wenn sie in Textform an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle eingereicht wurden.
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur Erklärungen und Nachweise eingereicht werden, die für die Bewerbung notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. Die Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden. Die Vergabestelle kann, wenn sie dies für erforderlich hält, zur Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen. Alle Eigenerklärungen sind jedoch nur im Original gültig. Nachweise mit dem Zusatz „nicht älter als 6 Monate“ darf an dem unter Ziffer IV.3.4) genannten Tag nicht älter als 6 Monate sein. Die Vergabestelle beantwortet bis 6 Kalendertage vor dem Schlusstermin für die Abgabe der Teilnahmeanträge Fragen zum Verfahren, jedoch nur, wenn sie in Textform an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle eingereicht wurden.
Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht eingegangen sind. Bewerbungsunterlagen oder Teile der Bewerbungsunterlagen, die vom Bewerber ausschließlich auf elektronischem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) versendet werden, sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht eingegangen sind. Bewerbungsunterlagen oder Teile der Bewerbungsunterlagen, die vom Bewerber ausschließlich auf elektronischem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) versendet werden, sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise zur persönlichen Lage der Wirtschaftsteilnehmer kurzfristig nachzufordern; die Bewerber können jedoch nicht darauf vertrauen. Alle Bewerber werden gleich behandelt. Teilnahmeanträge, denen die geforderten Nachweise zur persönlichen Lage der Wirtschaftsteilnehmer nicht oder nicht vollständig beigefügt sind und für die – nach Aufforderung – diese Nachweise auch nach einer gesetzten Frist nicht nachgereicht wurden, werden nicht gewertet.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise zur persönlichen Lage der Wirtschaftsteilnehmer kurzfristig nachzufordern; die Bewerber können jedoch nicht darauf vertrauen. Alle Bewerber werden gleich behandelt. Teilnahmeanträge, denen die geforderten Nachweise zur persönlichen Lage der Wirtschaftsteilnehmer nicht oder nicht vollständig beigefügt sind und für die – nach Aufforderung – diese Nachweise auch nach einer gesetzten Frist nicht nachgereicht wurden, werden nicht gewertet.
Unabhängig davon, ob sich mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft bewerben oder für einen Teil der Leistungen Nachunternehmer beauftragt werden, sind die im Folgenden dargestellten Nachweise und Erklärungen zur persönlichen Lage der Wirtschaftsteilnehmer für den Bewerber (A), für das Bauunternehmen (B) sowie für Entwurfsverfasser und Landschaftsarchitekten (C) abzugeben. Beabsichtigt ein Unternehmen/Planungsbüro mehrere dieser Leistungen zu erbringen, so sind für jede dieser Leistungen alle geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen. Referenzen, die auf verschiedene Kriterien zutreffen, können mehrfach benannt werden. Bei Bietergemeinschaften werden die Referenzen der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder in Summe gewertet. Ist der Bewerber eine bereits existierende Projektgesellschaft, die speziell für dieses Projekt tätig werden soll, so sind die geforderten Angaben zu den unter Ziffer III.2) genannten Kriterien vom Initiator/Gesellschafter dieser Projektgesellschaft vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise ihrer Herkunftsländer zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben. Bei fremdsprachlichen Bescheinigungen ist eine amtlich anerkannte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Unabhängig davon, ob sich mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft bewerben oder für einen Teil der Leistungen Nachunternehmer beauftragt werden, sind die im Folgenden dargestellten Nachweise und Erklärungen zur persönlichen Lage der Wirtschaftsteilnehmer für den Bewerber (A), für das Bauunternehmen (B) sowie für Entwurfsverfasser und Landschaftsarchitekten (C) abzugeben. Beabsichtigt ein Unternehmen/Planungsbüro mehrere dieser Leistungen zu erbringen, so sind für jede dieser Leistungen alle geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen. Referenzen, die auf verschiedene Kriterien zutreffen, können mehrfach benannt werden. Bei Bietergemeinschaften werden die Referenzen der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder in Summe gewertet. Ist der Bewerber eine bereits existierende Projektgesellschaft, die speziell für dieses Projekt tätig werden soll, so sind die geforderten Angaben zu den unter Ziffer III.2) genannten Kriterien vom Initiator/Gesellschafter dieser Projektgesellschaft vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise ihrer Herkunftsländer zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben. Bei fremdsprachlichen Bescheinigungen ist eine amtlich anerkannte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Folgende Nachweise zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers sind beizufügen:
A) für den Bewerber:
A1. Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 6 Monate (Unternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können hilfsweise einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK, Handwerksrolle oder vergleichbarer Kammer vorlegen, der nicht älter als 6 Monate sein darf).
A1. Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 6 Monate (Unternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können hilfsweise einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK, Handwerksrolle oder vergleichbarer Kammer vorlegen, der nicht älter als 6 Monate sein darf).
A2. Eigenerklärungen,
— dass keine Ausschlussgründe i. S. v. § 16 EG Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g und § 16 EG Abs. 1 Nr. 2 VOB/ A vorliegen,
— dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen…
… nicht rechtskräftig gegen eine der Vorschriften i. S. v. § 6 EG Abs. 4 Nr. 1 VOB/A verurteilt worden ist/sind,
… in den letzten 3 Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist/sind.
A3. Erklärung eines oder mehrerer Kreditinstitute, in der diese die grundsätzliche Bereitschaft zur Finanzierung der Maßnahme erklären.
B) für das Bauunternehmen:
B1. Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 6 Monate (Unternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können hilfsweise einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK, Handwerksrolle oder vergleichbarer Kammer vorlegen, der nicht älter als 6 Monate sein darf).
B1. Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 6 Monate (Unternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können hilfsweise einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK, Handwerksrolle oder vergleichbarer Kammer vorlegen, der nicht älter als 6 Monate sein darf).
B2. Eigenerklärungen,
— dass keine Ausschlussgründe i. S. v. § 16 EG Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g und § 16 EG Abs. 1 Nr. 2 VOB/A vorliegen,
C) für den Entwurfsverfasser/Landschaftsarchitekten:
C1. Nachweis des Entwurfsverfassers/Architekturbüros zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt (Eintragung in die Architektenliste einer Architektenkammer).
C2. Nachweis des Landschaftsarchitekten zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt (Eintragung in die Architektenliste einer Architektenkammer als Landschaftsarchitekt).
C3. Eigenerklärung, dass das Architekturbüro bzw. eine ihm zuzurechnende Person nicht rechtskräftig wegen einer der Vorschriften i. S. v. § 4 Abs. 6 VOF verurteilt worden ist.
C4. Eigenerklärung, dass der Landschaftsarchitekt bzw. eine ihm zuzurechnende Person nicht rechtskräftig wegen einer der Vorschriften i. S. v. § 4 Abs. 6 VOF verurteilt worden ist.
C5. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung des Entwurfsverfassers/Architekturbüros, nicht älter als 6 Monate.
C6. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung des Landschaftsarchitekten, nicht älter als 6 Monate.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Hinweis: Die im Folgenden aufgeführten Referenzen sollen grundsätzlich in der Reihenfolge ihrer Aussagekraft und Wertigkeit eingereicht werden, die nach Auffassung des Bewerbers besten Referenzen als erste.
Folgende Angaben oder Nachweise sind erforderlich:
A) für den Bewerber:
A4. Gesamtumsätze (netto) als ÖPP-Anbieter/Generalübernehmer der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
A5. Referenzen zu vergleichbaren Projekten (Planung, Errichtung, Finanzierung) bzw. GÜ-Vergabe, bei denen der Bewerber als verantwortlicher Partner (Vertragspartner/Initiator/Gesellschafter Objektgesellschaft/GÜ) des Auftraggebers agierte; Referenzzeitraum ab 2010 (Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung). Das Projekt wird auch dann als Referenz anerkannt, wenn die Bauleistungen zwar begonnen, aber noch nicht abgeschlossen sind. Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn folgende Angaben vorliegen: Jahr des Vertragsabschlusses, Name des Auftraggebers und Ansprechpartners, Realisierungsverfahren, Auftragswert (netto).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
A5. Referenzen zu vergleichbaren Projekten (Planung, Errichtung, Finanzierung) bzw. GÜ-Vergabe, bei denen der Bewerber als verantwortlicher Partner (Vertragspartner/Initiator/Gesellschafter Objektgesellschaft/GÜ) des Auftraggebers agierte; Referenzzeitraum ab 2010 (Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung). Das Projekt wird auch dann als Referenz anerkannt, wenn die Bauleistungen zwar begonnen, aber noch nicht abgeschlossen sind. Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn folgende Angaben vorliegen: Jahr des Vertragsabschlusses, Name des Auftraggebers und Ansprechpartners, Realisierungsverfahren, Auftragswert (netto).
B) für das Bauunternehmen:
B3. Gesamtumsätze (netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Hinweis: Die im Folgenden aufgeführten Referenzen sollen grundsätzlich in der Reihenfolge ihrer Aussagekraft und Wertigkeit eingereicht werden, die nach Auffassung des Bewerbers besten Referenzen als erste.
Folgende Angaben oder Nachweise sind erforderlich:
B) für das Bauunternehmen:
B4. Referenzen über schlüsselfertig errichtete Kindertagesstätten, Schulen und Sporthallen oder Gebäuden mit vergleichbarem konstruktiv-technischen Schwierigkeitsgrad und Bauvolumen; Referenzzeitraum ab 2010 (Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes).
B4. Referenzen über schlüsselfertig errichtete Kindertagesstätten, Schulen und Sporthallen oder Gebäuden mit vergleichbarem konstruktiv-technischen Schwierigkeitsgrad und Bauvolumen; Referenzzeitraum ab 2010 (Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes).
Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn folgende Angaben vorliegen: Zeitraum der Bauerrichtung, Objekt, Name des Auftraggebers und Ansprechpartners, Auftragswert (netto), Anteil des Bauunternehmens an den durchgeführten Leistungen.
B5. Referenzen über schlüsselfertig errichtete Gebäude im Passivhausstandard oder Gebäude mit vergleichbarem energetischen Standard; Referenzzeitraum ab 2010 (Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes).
Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn folgende Angaben vorliegen: Zeitraum der Bauerrichtung, Objekt, Name des Auftraggebers und Ansprechpartners, Auftragswert (netto), Beschreibung des energetischen Standards, Anteil des Bauunternehmens an den durchgeführten Leistungen.
Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn folgende Angaben vorliegen: Zeitraum der Bauerrichtung, Objekt, Name des Auftraggebers und Ansprechpartners, Auftragswert (netto), Beschreibung des energetischen Standards, Anteil des Bauunternehmens an den durchgeführten Leistungen.
B6. Benennung des für die technische Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals und Angaben zu dessen Qualifikation: Kopien von Studien- oder Berufsausbildungsabschlüsse und persönliche Referenzen (Angaben zu Art und Umfang des jeweiligen Referenzprojekts und zur Tätigkeit im Referenzprojekt).
B6. Benennung des für die technische Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals und Angaben zu dessen Qualifikation: Kopien von Studien- oder Berufsausbildungsabschlüsse und persönliche Referenzen (Angaben zu Art und Umfang des jeweiligen Referenzprojekts und zur Tätigkeit im Referenzprojekt).
C) für das Architekturbüro/Landschaftsarchitekten:
Das spätere Leistungsbild der Architekten und der Landschaftsarchitekten soll neben den planerischen Leistungsphasen auch die örtliche Bauleitung umfassen und so die Realisierung der angebotenen Qualität gewährleisten.
C7. Referenzen des vorgesehenen Entwurfsverfassers (Architekturbüros) für realisierte Bauten, insbesondere Kindertagesstätten und Schulen oder Gebäude mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad; Referenzzeitraum ab 2010 (Zeitpunkt der Planungsleistung). Die Referenz wird auch dann anerkannt, wenn die angegebenen Planungsleistungen erbracht wurden, das Gebäude zwar begonnen, jedoch noch nicht fertiggestellt ist. Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn folgende Angaben vorliegen: Zeitraum der Planungsleistung und Bauausführung, Objekt, Name des Auftraggebers und Ansprechpartners, persönlich erbrachte Leistungsphasen nach HOAI, Auftragswert (anrechenbare Baukosten netto).
C7. Referenzen des vorgesehenen Entwurfsverfassers (Architekturbüros) für realisierte Bauten, insbesondere Kindertagesstätten und Schulen oder Gebäude mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad; Referenzzeitraum ab 2010 (Zeitpunkt der Planungsleistung). Die Referenz wird auch dann anerkannt, wenn die angegebenen Planungsleistungen erbracht wurden, das Gebäude zwar begonnen, jedoch noch nicht fertiggestellt ist. Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn folgende Angaben vorliegen: Zeitraum der Planungsleistung und Bauausführung, Objekt, Name des Auftraggebers und Ansprechpartners, persönlich erbrachte Leistungsphasen nach HOAI, Auftragswert (anrechenbare Baukosten netto).
C8. Referenzen des vorgesehenen Landschaftsarchitekten/Außenanlagenplaners für vergleichbare, realisierte Projekte; insbesondere Außenanlagen von Kindertagesstätten und Schulen; Referenzzeitraum ab 2010 (Zeitpunkt der Planungsleistung). Die Referenz wird auch dann anerkannt, wenn die angegebenen Planungsleistungen erbracht wurden, das Gebäude zwar begonnen, jedoch noch nicht fertiggestellt ist. Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn folgende Angaben vorliegen: Zeitraum der Planungsleistung und Bauausführung, Objekt, Name des Auftraggebers und Ansprechpartners, persönlich erbrachte Leistungsphasen nach HOAI, Auftragswert (für KG 500 netto).
C8. Referenzen des vorgesehenen Landschaftsarchitekten/Außenanlagenplaners für vergleichbare, realisierte Projekte; insbesondere Außenanlagen von Kindertagesstätten und Schulen; Referenzzeitraum ab 2010 (Zeitpunkt der Planungsleistung). Die Referenz wird auch dann anerkannt, wenn die angegebenen Planungsleistungen erbracht wurden, das Gebäude zwar begonnen, jedoch noch nicht fertiggestellt ist. Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn folgende Angaben vorliegen: Zeitraum der Planungsleistung und Bauausführung, Objekt, Name des Auftraggebers und Ansprechpartners, persönlich erbrachte Leistungsphasen nach HOAI, Auftragswert (für KG 500 netto).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Binnen 18 Werktagen nach Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft oder vergleichbare Sicherheiten in Höhe von 5 % des Pauschalfestpreises netto (einschließlich der Kosten für das Baumanagement) von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherers zu stellen.
Binnen 18 Werktagen nach Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft oder vergleichbare Sicherheiten in Höhe von 5 % des Pauschalfestpreises netto (einschließlich der Kosten für das Baumanagement) von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherers zu stellen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Kosten der Bauzwischenfinanzierung werden Bestandteil der Gesamtinvestitionskosten. Die Bauzwischenfinanzierung ist auf die Bonität des Auftragnehmers abzustellen. Einredeverzichtserklärungen während der Bauzeit werden nicht gegeben.
Die Finanzierungsleistungen umfassen die Bauzwischenfinanzierung und eine Endfinanzierung. Diese Endfinanzierung soll nur für 50 % der Gesamtinvestitionskosten und in zwei Tranchen erfolgen, 50 % der Gesamtinvestitonskosten werden nach Abnahme der Bauleistungen als Einmalvergütung bezahlt. Eine einredefreie Endfinanzierung erfolgt von 90 % des verbleibenden Finanzierungsbedarfs (Tranche I) einredefrei über 20 Jahre und eine einredebehaftete Endfinanzierung von 10 % des verbleibenden Finanzierungsbedarfs (Tranche II) über 5 Jahre ab Abnahme der Bauleistungen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Finanzierungsleistungen umfassen die Bauzwischenfinanzierung und eine Endfinanzierung. Diese Endfinanzierung soll nur für 50 % der Gesamtinvestitionskosten und in zwei Tranchen erfolgen, 50 % der Gesamtinvestitonskosten werden nach Abnahme der Bauleistungen als Einmalvergütung bezahlt. Eine einredefreie Endfinanzierung erfolgt von 90 % des verbleibenden Finanzierungsbedarfs (Tranche I) einredefrei über 20 Jahre und eine einredebehaftete Endfinanzierung von 10 % des verbleibenden Finanzierungsbedarfs (Tranche II) über 5 Jahre ab Abnahme der Bauleistungen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sofern ein Angebot von einer Bietergemeinschaft erfolgt, hat diese gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter anzubieten.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Auswahlkriterien:
Sind die wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit und Fachkunde nach Maßgabe der nachfolgend genannten Auswahlkriterien und der (jeweils in Prozent) angegebenen Gewichtung auf der Grundlage der eingereichten Erklärungen und Nachweise. Die Angaben zu den unter Ziffer III.2.2) und III.2.3) gehen wie folgt in die Bewertung ein: Auswahlkriterien für den Bewerber mit insgesamt 10 %, davon A4 mit 5 % und A5 mit 5 % Auswahlkriterien für das Bauunternehmen mit insgesamt 35 %, davon B3 mit 2,5 %, B4 mit 20 %, B5 mit 10 % und B6 mit 2,5%Auswahlkriterien für Entwurfsverfasser/Landschaftsarchitekt mit insgesamt 55 %.
Sind die wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit und Fachkunde nach Maßgabe der nachfolgend genannten Auswahlkriterien und der (jeweils in Prozent) angegebenen Gewichtung auf der Grundlage der eingereichten Erklärungen und Nachweise. Die Angaben zu den unter Ziffer III.2.2) und III.2.3) gehen wie folgt in die Bewertung ein: Auswahlkriterien für den Bewerber mit insgesamt 10 %, davon A4 mit 5 % und A5 mit 5 % Auswahlkriterien für das Bauunternehmen mit insgesamt 35 %, davon B3 mit 2,5 %, B4 mit 20 %, B5 mit 10 % und B6 mit 2,5%Auswahlkriterien für Entwurfsverfasser/Landschaftsarchitekt mit insgesamt 55 %.
Davon C7 mit 40 % und C8 mit 15%Die Vergabestelle vergibt für den Erfüllungsgrad der einzelnen Auswahlkriterien Noten. Die Noten werden mit der Wichtung multipliziert und ergeben Punkte. Die Rangfolge der Bewerber richtet sich nach den erreichten Punkten.Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die gestellten Anforderungen und liegt die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien über der geplanten Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los. Die Matrix zur Benotung und ein Beispiel zur Punkteberechnung sind dem Bewerberformblatt beigefügt.
Davon C7 mit 40 % und C8 mit 15%Die Vergabestelle vergibt für den Erfüllungsgrad der einzelnen Auswahlkriterien Noten. Die Noten werden mit der Wichtung multipliziert und ergeben Punkte. Die Rangfolge der Bewerber richtet sich nach den erreichten Punkten.Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die gestellten Anforderungen und liegt die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien über der geplanten Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los. Die Matrix zur Benotung und ein Beispiel zur Punkteberechnung sind dem Bewerberformblatt beigefügt.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-01-28 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-28 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Vergabenummer 19/0890/15
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 166-302415
Zusätzliche Informationen
1) Mehrfachbewerbungen von Bewerbern, Bauunternehmen, Architekten/Landschaftsarchitekten sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss der Bewerbungen, an denen sich das entsprechende Unternehmen beteiligt hat.
2) Angebote, die eine Beauftragung von Bauunternehmen, Architekten/Landschaftsarchitekten beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben.
2) Angebote, die eine Beauftragung von Bauunternehmen, Architekten/Landschaftsarchitekten beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben.
3) Jeder aufgeforderte Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen fristgerecht eingereicht hat, erhält für die Bearbeitung des Angebots eine Entschädigung in Höhe von 12 000 EUR. Jedem Teilnehmer, der sein Angebot in weiteren Runden nach Aufforderung des Auftraggebers überarbeitet und im Interesse einer wirtschaftlichen Lösung optimiert, aber letztlich nicht den Zuschlag erhält, wird für jede weitere Runde eine Entschädigung in Höhe von 1 500 EUR gezahlt. Die Entschädigungsbeträge enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und werden erst nach Abschluss des Verfahrens gezahlt. Der spätere Auftragnehmer erhält keine Entschädigung.
3) Jeder aufgeforderte Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen fristgerecht eingereicht hat, erhält für die Bearbeitung des Angebots eine Entschädigung in Höhe von 12 000 EUR. Jedem Teilnehmer, der sein Angebot in weiteren Runden nach Aufforderung des Auftraggebers überarbeitet und im Interesse einer wirtschaftlichen Lösung optimiert, aber letztlich nicht den Zuschlag erhält, wird für jede weitere Runde eine Entschädigung in Höhe von 1 500 EUR gezahlt. Die Entschädigungsbeträge enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und werden erst nach Abschluss des Verfahrens gezahlt. Der spätere Auftragnehmer erhält keine Entschädigung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334📞
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Rügefrist richtet sich nach dem Wortlaut des § 107 GWB.
Die Rüge eines Verstoßes hat danach unverzüglich zu erfolgen. Unverzüglich bedeutet nach der gesetzlichen Definition des § 121 Abs. 1 BGB „ohne schuldhaftes Zögern“. Die hierfür zulässige Frist wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt und beträgt – je nach der Besonderheit des Einzelfalls – regelmäßig zwischen 3 Kalendertagen und längstens 14 Kalendertagen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Rüge eines Verstoßes hat danach unverzüglich zu erfolgen. Unverzüglich bedeutet nach der gesetzlichen Definition des § 121 Abs. 1 BGB „ohne schuldhaftes Zögern“. Die hierfür zulässige Frist wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt und beträgt – je nach der Besonderheit des Einzelfalls – regelmäßig zwischen 3 Kalendertagen und längstens 14 Kalendertagen.
Quelle: OJS 2015/S 211-382065 (2015-10-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-04-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 19/0890/15
Kurze Beschreibung:
Planung und Errichtung und Finanzierung einer 3-zügigen Grundschule mit Sporthalle und einer 5-Gruppen-Kindertagesstätte im Rahmen eines ÖPP-Modells.
Gesamtwert des Auftrags: 15 433 849 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Bau von Sporthallen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Der Auftragswert setzt sich aus den Baukosten, Finanzierungszinsen und Pauschalen für die Wartung zusammen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen eineralternativen Beschaffungsvariante (ÖPP-Inhabermodell) sollen in der Oststadt Hannovers eine 3-zügige Grundschule mit Sporthalle und eine 5-Gruppen-Kindertagesstätte mit einer BGF von insgesamt rund 6 200 m
Zusätzliche Informationen:
Der Auftragswert setzt sich aus den Baukosten, Finanzierungszinsen und Pauschalen für die Wartung zusammen.