Neubau einer Grundschule mit Mensa in Peine-Stederdorf – Objektplanung nach Teil 3 HOAI ff., Leistungsphase 2 (teilweise) und Leistungsphasen 3-8, geplant in stufenweiser Beauftragung
Die Stadt Peine beabsichtigt im Ortsteil Stederdorf eine 3-zügige, barrierefreie und inklusiv beschulte Ganztagsschule mit Mensa zu errichten. Ziel der Planung ist es, einen optimierten Entwurf zu erreichen, dessen nachhaltige Architektur einem öffentlichen Gebäude angemessen ist und der die funktionalen Anforderungen gut und möglichst flexibel erfüllt. Es wird eine Planung erwartet, die ein optimales Verhältnis zwischen nachhaltigen Materialien, hoher Energieeffizienz, niedrigen Betriebskosten, anspruchsvoller Gestaltung und wirtschaftlicher Erstellung vorweist. Es soll ein moderner, flexibel nutzbarer 2-3 geschossiger Schulstandort entstehen. Die Gesamtmaßnahme muss die Belange von Grundschulkindern, Eltern und Lehrern insbesondere im Rahmen eines optimierten Schulbetriebs, der Inklusion und des Ganztagsbetriebes berücksichtigen. Für die Planung adäquater Frei- und Spielräume soll ein Außenflächen- und Schulhofkonzept in Varianten entwickelt werden. Die Mensa ist möglichst so zu planen, dass auch eine Nutzung als Aula und eine außerschulische Nutzung durch die Dorfgemeinschaft erfolgen kann. Die vorhandene Sporthalle ist zu erhalten und in das Neubaukonzept zu integrieren. Auch hier ist weiterhin die außerschulische Nutzung vorzusehen. Funktionale Zusammenhänge und Varianten sind in der Planungsphase zu ermitteln, zu optimieren und mit den Projektbeteiligten abzustimmen. Außerdem ist in der Planungsphase zu überprüfen, ob ein gemeinsames Energiekonzept der städtischen Liegenschaften im Planungsraum realisierbar ist. Für die Realisierung der Gesamtmaßnahme ist ein Budget von 7.986.000 EUR (brutto) gem. DIN 276 Kostengruppen 200-700, nach dem zu erwartendem Projektfortschritt aufgeteilt in die Haushaltsjahre 2015-2017, vorhanden. Der zur Verfügung stehende Gesamtkostenrahmen ist unter allen Umständen einzuhalten. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2016 geplant, die Inbetriebnahme ist für das Schuljahr 2017/2018 vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-09.
Auftragsbekanntmachung (2015-02-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Menge oder Umfang:
Gemäß Schwellenwertberechnung wird das Honorarvolumen auf ca. 500 000 EUR netto inklusive Nebenkosten geschätzt.500 000
Gesamtwert des Auftrags: 500 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Peine
Postanschrift: Kantstraße 5
Postleitzahl: 31224
Postort: Peine
Kontakt
Internetadresse: http://www.peine.de🌏
E-Mail: vof.gsstederdorf@stadt-peine.de📧
Telefon: +49 517149405📞
Fax: +49 517149414 📠
Der Auftraggeber korrespondiert ausschließlich per Post, Fax oder E-Mail.
Die Anforderung des Bewerbungsbogens ist mittels einer dieser Übertragungswege möglich. Sofern nichts abweichendes vom Bewerber verlangt wird, werden die Unterlagen per E-Mail übermittelt, wenn eine E-Mail-Adresse des Bewerbers in der Anforderung angegeben ist.
Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht gewertet. Die Bewerbung muss in Schriftform (unterschriebenes Schriftstück, per Post oder persönlich (Adresse siehe Ziff. I.1)) eingereicht werden. Bewerbungen per E-Mail oder Fax werden nicht berücksichtigt.
Der Auftraggeber korrespondiert ausschließlich per Post, Fax oder E-Mail.
Die Anforderung des Bewerbungsbogens ist mittels einer dieser Übertragungswege möglich. Sofern nichts abweichendes vom Bewerber verlangt wird, werden die Unterlagen per E-Mail übermittelt, wenn eine E-Mail-Adresse des Bewerbers in der Anforderung angegeben ist.
Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht gewertet. Die Bewerbung muss in Schriftform (unterschriebenes Schriftstück, per Post oder persönlich (Adresse siehe Ziff. I.1)) eingereicht werden. Bewerbungen per E-Mail oder Fax werden nicht berücksichtigt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Peine beabsichtigt im Ortsteil Stederdorf eine 3-zügige, barrierefreie und inklusiv beschulte Ganztagsschule mit Mensa zu errichten.
Ziel der Planung ist es, einen optimierten Entwurf zu erreichen, dessen nachhaltige Architektur einem öffentlichen Gebäude angemessen ist und der die funktionalen Anforderungen gut und möglichst flexibel erfüllt. Es wird eine Planung erwartet, die ein optimales Verhältnis zwischen nachhaltigen Materialien, hoher Energieeffizienz, niedrigen Betriebskosten, anspruchsvoller Gestaltung und wirtschaftlicher Erstellung vorweist.
Ziel der Planung ist es, einen optimierten Entwurf zu erreichen, dessen nachhaltige Architektur einem öffentlichen Gebäude angemessen ist und der die funktionalen Anforderungen gut und möglichst flexibel erfüllt. Es wird eine Planung erwartet, die ein optimales Verhältnis zwischen nachhaltigen Materialien, hoher Energieeffizienz, niedrigen Betriebskosten, anspruchsvoller Gestaltung und wirtschaftlicher Erstellung vorweist.
Es soll ein moderner, flexibel nutzbarer 2-3 geschossiger Schulstandort entstehen. Die Gesamtmaßnahme muss die Belange von Grundschulkindern, Eltern und Lehrern insbesondere im Rahmen eines optimierten Schulbetriebs, der Inklusion und des Ganztagsbetriebes berücksichtigen. Für die Planung adäquater Frei- und Spielräume soll ein Außenflächen- und Schulhofkonzept in Varianten entwickelt werden.
Es soll ein moderner, flexibel nutzbarer 2-3 geschossiger Schulstandort entstehen. Die Gesamtmaßnahme muss die Belange von Grundschulkindern, Eltern und Lehrern insbesondere im Rahmen eines optimierten Schulbetriebs, der Inklusion und des Ganztagsbetriebes berücksichtigen. Für die Planung adäquater Frei- und Spielräume soll ein Außenflächen- und Schulhofkonzept in Varianten entwickelt werden.
Die Mensa ist möglichst so zu planen, dass auch eine Nutzung als Aula und eine außerschulische Nutzung durch die Dorfgemeinschaft erfolgen kann.
Die vorhandene Sporthalle ist zu erhalten und in das Neubaukonzept zu integrieren. Auch hier ist weiterhin die außerschulische Nutzung vorzusehen.
Funktionale Zusammenhänge und Varianten sind in der Planungsphase zu ermitteln, zu optimieren und mit den Projektbeteiligten abzustimmen.
Außerdem ist in der Planungsphase zu überprüfen, ob ein gemeinsames Energiekonzept der städtischen Liegenschaften im Planungsraum realisierbar ist.
Für die Realisierung der Gesamtmaßnahme ist ein Budget von 7.986.000 EUR (brutto) gem. DIN 276 Kostengruppen 200-700, nach dem zu erwartendem Projektfortschritt aufgeteilt in die Haushaltsjahre 2015-2017, vorhanden. Der zur Verfügung stehende Gesamtkostenrahmen ist unter allen Umständen einzuhalten.
Für die Realisierung der Gesamtmaßnahme ist ein Budget von 7.986.000 EUR (brutto) gem. DIN 276 Kostengruppen 200-700, nach dem zu erwartendem Projektfortschritt aufgeteilt in die Haushaltsjahre 2015-2017, vorhanden. Der zur Verfügung stehende Gesamtkostenrahmen ist unter allen Umständen einzuhalten.
Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2016 geplant, die Inbetriebnahme ist für das Schuljahr 2017/2018 vorgesehen.
Menge oder Umfang:
Gemäß Schwellenwertberechnung wird das Honorarvolumen auf ca. 500 000 EUR netto inklusive Nebenkosten geschätzt.
Dauer: 030 Monate
Referenznummer: VOF-Verfahren Grundschule Stederdorf
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Peine.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsbogen inkl. sämtlicher Vordrucke auszufüllen. Dieser ist schriftlich oder unter der E-Mail vof.gsstederdorf@stadt-peine.de anzufordern.
1.) Fristgerechter Eingang einer entsprechend unterschriebenen Bewerbung.
2.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen nach § 2 Abs. 3 VOF.
3.) Angaben zu wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen nach § 4 Abs. 2 VOF.
4.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 6 Buchst. a-g und Abs. 9 Buchst. a-d VOF.
5.) Nachweis der geforderten Qualifikation des Bewerbers (Büro).
Sofern es sich beim Bewerber um eine juristische Person handelt, ist die Qualifikation des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen, § 19 Abs. 3 VOF.
Zugelassen werden (Diplom) Ingenieure (FH/Univ.) der Fachrichtung Architektur oder vergleichbare Qualifikationen.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn diese nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt werden.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn diese nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt werden.
Da die Amtssprache für dieses Verfahren Deutsch ist, sind alle fremdsprachigen Urkunden und Nachweise zu übersetzen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.) Erklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (max. 18 Punkte).
2.) Erklärung über die Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (Mindestanforderung: Anzahl der festangestellten Architekten/Ingenieure (einschließlich Führungskräfte) im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2013 § 34 gesamt:
Mindestanforderung: größer/gleich 3 pro Jahr im Durchschnitt;
mit Berufserfahrung von mind. 3 Jahren:
Mindestanforderung: größer/gleich 2 pro Jahr im Durchschnitt.
3.) Erklärung des Bewerbers, durch Unterschrift der Bewerbung, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung im Sinne der Ziffer III.1.1) vorgelegt wird.
4.) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese zu benennen und ggf. eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Beschreibung von 2 Referenzobjekten aus dem Zeitraum 2008 – Ende der Bewerbungsfrist, von denen mind. eine Referenz im Bildungsbereich (allgemeinbildende, weiterführende Schule oder Kindertagesstätte) nachgewiesen werden muss. Die Bewertung erfolgt anhand folgender Kriterien (max. 154 Punkte):
Beschreibung von 2 Referenzobjekten aus dem Zeitraum 2008 – Ende der Bewerbungsfrist, von denen mind. eine Referenz im Bildungsbereich (allgemeinbildende, weiterführende Schule oder Kindertagesstätte) nachgewiesen werden muss. Die Bewertung erfolgt anhand folgender Kriterien (max. 154 Punkte):
— Öffentlicher Auftraggeber;
— Bildungsbereich;
— Vergleichbarkeit der Referenz mit der Bauaufgabe;
— Art der Baumaßnahme;
— Leistungsphasen;
— Architektonische Qualität;
— Technisch-funktionale Qualität;
— Referenzschreiben.
Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Bewertungsmatrix, die mit dem Bewerbungsbogen versendet wird.
Für jede Referenz ist darüber hinaus der Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer) zu nennen.
Die als erbracht angegebenen Leistungsphasen müssen innerhalb des Referenzzeitraums begonnen und vollständig abgeschlossen sein, nicht aber das Gesamtprojekt.
Die Referenzen sind so anschaulich in Text und Bild zu präsentieren, dass eine Bewertung der genannten Kriterien ermöglicht wird.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung über mind. 2 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für sonstige Schäden. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Ausführungsfrist (siehe Ziff. II.3)) z. B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein. Soweit der Versicherungsschutz nicht besteht, kann auch erklärt werden, dass dieser im Auftragsfall rechtzeitig vor Vertragsdurchführung abgeschlossen bzw. angepasst wird.
Berufshaftpflichtversicherung über mind. 2 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für sonstige Schäden. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Ausführungsfrist (siehe Ziff. II.3)) z. B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein. Soweit der Versicherungsschutz nicht besteht, kann auch erklärt werden, dass dieser im Auftragsfall rechtzeitig vor Vertragsdurchführung abgeschlossen bzw. angepasst wird.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter dem Auftraggeber gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter dem Auftraggeber gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Geforderte Berufsqualifikation gem. § 19 VOF.
Als Berufsqualifikation wird der Beruf Architekt/in für die Leistungen gem. § 34 HOAI gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Auswahlkriterien:
Die Angaben und Erklärungen aus den Ziff. III.2.1) bis III.2.3), zusammengefasst im Bewerbungsbogen (siehe Ziff. VI.3)), dienen zur Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (Auswahlkriterien).Im Rahmen der Präsentationen der Bewerber im Verhandlungsverfahren sind unter anderem die Projektleitung und Stellvertretung namentlich zu benennen, die Projektorganisation, das Kosten-, Termin- und Qualitätsmanagement darzustellen und wie dabei die zeitliche Verfügbarkeit der Projektverantwortlichen und eine örtliche Präsenz in Planung und Durchführung gewährleistet wird.
Die Angaben und Erklärungen aus den Ziff. III.2.1) bis III.2.3), zusammengefasst im Bewerbungsbogen (siehe Ziff. VI.3)), dienen zur Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (Auswahlkriterien).Im Rahmen der Präsentationen der Bewerber im Verhandlungsverfahren sind unter anderem die Projektleitung und Stellvertretung namentlich zu benennen, die Projektorganisation, das Kosten-, Termin- und Qualitätsmanagement darzustellen und wie dabei die zeitliche Verfügbarkeit der Projektverantwortlichen und eine örtliche Präsenz in Planung und Durchführung gewährleistet wird.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Amt für Immobilienmanagement
Herrn Abteilungsleiter Eckhard Liewald
Der Auftraggeber korrespondiert ausschließlich per Post, Fax oder E-Mail.
Die Anforderung des Bewerbungsbogens ist mittels einer dieser Übertragungswege möglich. Sofern nichts abweichendes vom Bewerber verlangt wird, werden die Unterlagen per E-Mail übermittelt, wenn eine E-Mail-Adresse des Bewerbers in der Anforderung angegeben ist.
Die Anforderung des Bewerbungsbogens ist mittels einer dieser Übertragungswege möglich. Sofern nichts abweichendes vom Bewerber verlangt wird, werden die Unterlagen per E-Mail übermittelt, wenn eine E-Mail-Adresse des Bewerbers in der Anforderung angegeben ist.
Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht gewertet. Die Bewerbung muss in Schriftform (unterschriebenes Schriftstück, per Post oder persönlich (Adresse siehe Ziff. I.1)) eingereicht werden. Bewerbungen per E-Mail oder Fax werden nicht berücksichtigt.
Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht gewertet. Die Bewerbung muss in Schriftform (unterschriebenes Schriftstück, per Post oder persönlich (Adresse siehe Ziff. I.1)) eingereicht werden. Bewerbungen per E-Mail oder Fax werden nicht berücksichtigt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131150📞
Fax: +49 4131152943 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Peine
Postanschrift: Kantstraße 5
Postort: Peine
Postleitzahl: 31224
Telefon: +49 517149405📞
Internetadresse: http://www.peine.de🌏
Fax: +49 517149414 📠
Quelle: OJS 2015/S 031-052304 (2015-02-09)