Erdaushubarbeiten für archäologische Arbeiten, Abbruch von Gebäuden für den Neubau eines intergenerativen Zentrums, sowie erforderlicher Verbauarbeiten für die Baugrube.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Erdaushubarbeiten für archäologische Arbeiten, Abbruch von Gebäuden für den Neubau eines intergenerativen Zentrums, sowie erforderlicher Verbauarbeiten für die Baugrube.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2015-07-22 📅
Datum des Endes: 2019-08-28 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2015/S 138-253935
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 2015-O-026
Titel: Abbruch-, Verbau- und Erdarbeiten
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-07-14 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stricker GmbH & Co.KG – Hartstein Industrie
Postanschrift: Giselherstraße 5-7
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44319
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 656 515 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland 🇩🇪 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: IHK NRW – Die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen e.V.
Postanschrift: Marienstraße 8
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40212
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 161-369125 (2018-08-20)