Neubau Emmi-Böck-Schule – Objektplanung LPH 1-9 + Freianlagenplanung LPH 1-9

Stadt Ingolstadt

Die Stadt Ingolstadt plant auf einem abschließend noch zu definierenden Grundstück den Neubau der Emmi-Böck-Schule (Sonderpädagogisches Förderzentrum II) mit entsprechenden Nebenräumen und Außenanlagen. Der Baukörper soll in energieeffizienter, wirtschaftlicher und nachhaltiger Bauweise ausgeführt werden. Mehrgeschossige Bauweise ist möglich (voraussichtlich E+II).
Geplant ist ein Sonderpädagogisches Förderzentrum für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache oder emotional-soziale Entwicklung in den Jahrgangsstufen 1 bis 9 für insgesamt ca. 220 Schüler mit 10 Grundschulklassen, 5 Mittelschulklassen und 3 Gruppen in der Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE, Kinder zwischen drei und sechs Jahren).
Anforderungsprofil der Emmi-Böck-Schule:
— Sicherung und Fortführung der Angebote im Förderschwerpunkt Sprache;
— Integration von therapeutischen Angeboten im Haus (Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie);
— Integration des Förderschwerpunkts Lernen;
— Integration des Förderschwerpunkts emotional-soziale Entwicklung (sozialer Trainingsraum);
— Ausweitung des Gebundenen Ganztagsangebots auf mindestens 6 Klassen;
— Fortführung des Angebots der verlängerten Mittagsbetreuung;
— MSD-Beratungsstelle;
— MSH-Beratungsstelle;
— Einplanung zweier Therapieräume für externe Therapeuten;
— Schaffung von Freiflächen für die Ganztagsschule, SVE-Pausenhof, Pausenhof für die Grundschule, Pausenhof für die Mittelschule;
— Berücksichtigung von Barrierefreiheit im üblichen Sinne;
— Berücksichtigung von akustischen Einbauten;
— Einbau von Beleuchtung mit ausreichend Lumen;
— Anfahrtsmöglichkeit von Kleinbussen für die Schülerbeförderung.
Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen für die Objektplanung des Neubaus der Emmi-Böck-Schule in Ingolstadt nach dem Leistungsbild des §34 HOAI 2013 für die Leistungsphasen 1-9 und u.a. folgende besondere Leistungen:
— Gefährdungsbeurteilung;
— Überwachung der Mängelbeseitigung;
— Brandschutz;
— Bauakustik;
— Raumakustik;
— Wärmeschutz und Energiebilanz;
— Erstellen eines Raumbuches.
Gegenstand des Auftrages sind außerdem Planungsleistungen für die Freianlagenplanung des Neubaus der Emmi-Böck-Schule nach dem Leistungsbild des §39 HOAI 2013 für die Leistungsphasen 1-9.
Die vorgesehene Projektlaufzeit beträgt voraussichtlich insgesamt drei Jahre (2016-2018). Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im Dezember 2015.
Das Planungsteam wird parallel, ebenfalls im Rahmen eines VOF-Verfahrens ermittelt.
Der Kostenrahmen liegt voraussichtlich bei ca. 15 000 000 EUR.
Nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs wird die Honorarzone im Verhandlungsverfahren zur Erstellung des Angebots mitgeteilt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-27 Auftragsbekanntmachung
2016-01-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-08-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Ingolstadt
Postanschrift: Spitalstr. 3
Postleitzahl: 85049
Postort: Ingolstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.ingolstadt.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-27 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 168-306900
ABl. S-Ausgabe: 168
Zusätzliche Informationen
A) Der Teilnahmeantrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind, kann bei der Kontaktstelle (siehe Anhang A II)) unter vof@meixner-partner.de angefordert werden. b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter vof@meixner-partner.de zu richten. c) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge mit Anlagen sind rechtsgültig zu unterschreiben und in einem verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung (Rücksendeaufkleber) im Original beim Auftraggeber in Papierform auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht zugelassen. d) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt. e) Bei Bewerbergemeinschaften ist von jedem Mitglied jeweils Teil 2a des Teilnahmeantrag auszufüllen (siehe Hinweis im Teilnahmeantrag). Mit dem Teilnahmeantrag ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften. f) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen. g) Weitere Unterlagen über die geforderten Erklärungen und Nachweise hinaus werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. h) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: fehlende Erklärungen und Nachweise im Teilnahmeantrag. Ein Rechtsanspruch auf diese Nachforderungsmöglichkeit besteht nicht. Falls die Vergabestelle von dieser Nachforderungsmöglichkeit keinen Gebrauch macht, führen unvollständig eingereichte Teilnahmeunterlagen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Ingolstadt plant auf einem abschließend noch zu definierenden Grundstück den Neubau der Emmi-Böck-Schule (Sonderpädagogisches Förderzentrum II) mit entsprechenden Nebenräumen und Außenanlagen. Der Baukörper soll in energieeffizienter, wirtschaftlicher und nachhaltiger Bauweise ausgeführt werden. Mehrgeschossige Bauweise ist möglich (voraussichtlich E+II).
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Geplant ist ein Sonderpädagogisches Förderzentrum für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache oder emotional-soziale Entwicklung in den Jahrgangsstufen 1 bis 9 für insgesamt ca. 220 Schüler mit 10 Grundschulklassen, 5 Mittelschulklassen und 3 Gruppen in der Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE, Kinder zwischen drei und sechs Jahren).
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Anforderungsprofil der Emmi-Böck-Schule:
— Sicherung und Fortführung der Angebote im Förderschwerpunkt Sprache;
— Integration von therapeutischen Angeboten im Haus (Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie);
— Integration des Förderschwerpunkts Lernen;
— Integration des Förderschwerpunkts emotional-soziale Entwicklung (sozialer Trainingsraum);
— Ausweitung des Gebundenen Ganztagsangebots auf mindestens 6 Klassen;
— Fortführung des Angebots der verlängerten Mittagsbetreuung;
— MSD-Beratungsstelle;
— MSH-Beratungsstelle;
— Einplanung zweier Therapieräume für externe Therapeuten;
— Schaffung von Freiflächen für die Ganztagsschule, SVE-Pausenhof, Pausenhof für die Grundschule, Pausenhof für die Mittelschule;
— Berücksichtigung von Barrierefreiheit im üblichen Sinne;
— Berücksichtigung von akustischen Einbauten;
— Einbau von Beleuchtung mit ausreichend Lumen;
— Anfahrtsmöglichkeit von Kleinbussen für die Schülerbeförderung.
Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen für die Objektplanung des Neubaus der Emmi-Böck-Schule in Ingolstadt nach dem Leistungsbild des §34 HOAI 2013 für die Leistungsphasen 1-9 und u.a. folgende besondere Leistungen:
— Gefährdungsbeurteilung;
— Überwachung der Mängelbeseitigung;
— Brandschutz;
— Bauakustik;
— Raumakustik;
— Wärmeschutz und Energiebilanz;
— Erstellen eines Raumbuches.
Gegenstand des Auftrages sind außerdem Planungsleistungen für die Freianlagenplanung des Neubaus der Emmi-Böck-Schule nach dem Leistungsbild des §39 HOAI 2013 für die Leistungsphasen 1-9.
Die vorgesehene Projektlaufzeit beträgt voraussichtlich insgesamt drei Jahre (2016-2018). Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im Dezember 2015.
Das Planungsteam wird parallel, ebenfalls im Rahmen eines VOF-Verfahrens ermittelt.
Der Kostenrahmen liegt voraussichtlich bei ca. 15 000 000 EUR.
Nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs wird die Honorarzone im Verhandlungsverfahren zur Erstellung des Angebots mitgeteilt.
Beschreibung der Optionen:
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung.
— Stufe 1: LPH 1-2 gem. § 34 HOAI 2013 + gem. § 39 HOAI 2013;
— Stufe 2: LPH 3 gem. § 34 HOAI 2013 + gem. § 39 HOAI 2013;
— Stufe 3: LPH 4-9 gem. § 34 HOAI 2013 + gem. § 39 HOAI 2013.
Zuerst wird die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen und Leistungsphasen besteht nicht.
Dauer: 36 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ingolstadt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 6 und § 4 Abs. 9 VOF.
b) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen, und ob und auf welche Art auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen Unternehmen zusammengearbeitet werden soll.
c) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.3.2) nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Siehe III.3.1) und III.3.2).
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d) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem angeben, welche Teile des Auftrages er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechene Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben (siehe Formblatt Teilnahmeantrag).
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e) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz
des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014) im Sinne von § 5 Abs. 4 c) VOF. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 500 000 EUR brutto.
für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014) im Sinne von § 5 Abs. 4 c) VOF.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014). Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von fünf Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.
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b) Die Person des Projektleiters und die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllen die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 19 Abs. 1 VOF) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
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c) Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters im Leistungsbild Objektplanung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mindestanforderung sind acht Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und fünf Jahre für den stellvertretenden Projektleiter im Leistungsbild Objektplanung.
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d) Referenzen:
Ein Referenzprojekt wird im Rahmen der Teilnehmerauswahl nach IV.1.2) nur gewertet, wenn Eigenerklärungen zu den nachfolgenden Punkten gemacht werden.
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
— die Projektlaufzeit muss zwischen 2009-2015 liegen.
— bei dem Referenzprojekt müssen mindestens die Leistungsphasen 2-8 beauftragt worden sein.
Folgende Eckdaten sind anzugeben:
— Projektbezeichnung;
— Projektlaufzeit;
— Name des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters;
— Beauftragte Leistungen;
— BGF;
— Baukosten (KG 200-700 gem. DIN 276);
— Einhaltung von Kosten- und Terminzielen;
— Auftraggeber;
— Umfang, Art und Anforderungsgrad (kurze Beschreibung);
— Anmerkung zur Projektdarstellung der Referenzprojekte: Alle Referenzprojekte sind aussagekräftig auf jeweils höchstens vier DIN A4-Seiten oder zwei DIN A3-Seiten graphisch z. B. mit Plänen, Fotos etc. darzustellen und in Textform zu beschreiben;
Anmerkung zu den Referenzen: Im Falle einer ARGE ist von jedem ARGE-Partner eine Referenz abzugeben.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzüberprüfung festgestellt wird, dass die unter III.2.3)a)-d) gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR für Personenschäden und über 3 000 000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer objektbezogenen Versicherung oder einer exzedenten Versicherung wird hingewiesen.
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Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
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Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein (muss aus Nachweis ersichtlich sein) gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen.
Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
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Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Ja, es sind Nachweise nach Ziffer III.2.3)b) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die eingegangenen Bewerbungen werden nach objektiven Kriterien geprüft und bewertet. Die vollständige Bewertungsmatrix kann unter vof@meixner-partner.de angefordert werden. Hinweis Losverfahren: Die Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber beträgt 3. Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich im Losverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 3. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.Hinweis Nachnominierung: Im Fall einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor dem Verhandlungstermin ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat VI Hoch- und Tiefbau
Frau Rost-Dienstbier
Name: Meixner + Partner GmbH
Postanschrift: Gögginger Str. 93
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86199
Telefon: +49 82150105192 📞
E-Mail: vof@meixner-partner.de 📧
Fax: +49 8215010510 📠
URL für weitere Informationen: http://www.meixner-partner.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.meixner-partner.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
A) Der Teilnahmeantrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind, kann bei der Kontaktstelle (siehe Anhang A II)) unter vof@meixner-partner.de angefordert werden.
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter vof@meixner-partner.de zu richten.
c) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge mit Anlagen sind rechtsgültig zu unterschreiben und in einem verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung (Rücksendeaufkleber) im Original beim Auftraggeber in Papierform auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
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d) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt.
e) Bei Bewerbergemeinschaften ist von jedem Mitglied jeweils Teil 2a des Teilnahmeantrag auszufüllen (siehe Hinweis im Teilnahmeantrag). Mit dem Teilnahmeantrag ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
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f) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
g) Weitere Unterlagen über die geforderten Erklärungen und Nachweise hinaus werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
h) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: fehlende Erklärungen und Nachweise im Teilnahmeantrag. Ein Rechtsanspruch auf diese Nachforderungsmöglichkeit besteht nicht. Falls die Vergabestelle von dieser Nachforderungsmöglichkeit keinen Gebrauch macht, führen unvollständig eingereichte Teilnahmeunterlagen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße im Sinne von § 101 b Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 101 b Abs. 2 GWB).
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Ein Nachprüfungsantrag ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabebekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 107 Abs. 3 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 168-306900 (2015-08-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-01-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 008-010277
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 168-306900
ABl. S-Ausgabe: 8
Zusätzliche Informationen
a) Der Teilnahmeantrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind, kann bei der Kontaktstelle (siehe Anhang A II – „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:“) unter vof@meixner-partner.de angefordert werden. b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter vof@meixner-partner.de zu richten. c) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge mit Anlagen sind rechtsgültig zu unterschreiben und in einem verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung (Rücksendeaufkleber) im Original beim Auftraggeber in Papierform auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht zugelassen. d) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt. e) Bei Bewerbergemeinschaften ist von jedem Mitglied jeweils Teil 2a des Teilnahmeantrag auszufüllen (siehe Hinweis im Teilnahmeantrag). Mit dem Teilnahmeantrag ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften. f) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen. g) Weitere Unterlagen über die geforderten Erklärungen und Nachweise hinaus werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. h) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: fehlende Erklärungen und Nachweise im Teilnahmeantrag. Ein Rechtsanspruch auf diese Nachforderungsmöglichkeit besteht nicht. Falls die Vergabestelle von dieser Nachforderungsmöglichkeit keinen Gebrauch macht, führen unvollständig eingereichte Teilnahmeunterlagen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
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Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Projektteam (25)
2. Herangehensweise an die Planungsaufgabe (35)
3. Gesamteindruck / Qualität der Präsentationsunterlagen (10)
4. Honorar (30)

Auftragsvergabe
Name: Felix + Jonas Architekten GmbH
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 892176-2411 📞
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße im Sinne von § 101 b Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 101 b Abs. 2 GWB).
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Ein Nachprüfungsantrag ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von sieben Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabebekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 107 Abs. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2016/S 008-010277 (2016-01-11)