Neubau Fachpflegeheim, Tagesklinik und ambulante Praxis für Psychiatrie - Kunststoff-Elementfenster

Krankenhaus GmbH Alb-Donau-Kreis

Die Krankenhaus GmbH Alb-Donau-Kreis plant den Bau eines Fachpflegeheims, einer Tagesklinik und einer ambulanten Praxis für Psychiatrie am Kunststoff-Elementfenster.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-31.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-03-31 Auftragsbekanntmachung
2015-08-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-03-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fenster
Menge oder Umfang:
Kunststoff-Elementfenster- ca. 870m2 Fensterfläche- Dreifachverglasung- absturzsichernde Verglasungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fenster 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Krankenhaus GmbH Alb-Donau-Kreis
Postanschrift: Hopfenhausstraße 2
Postleitzahl: 89584
Postort: Ehingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.krankenhaus-gmbh-alb-donau-kreis.de 🌏
E-Mail: info@bw-architekten.com 📧
Telefon: +49 7319340980 📞
Fax: +49 73193409816 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-31 📅
Einreichungsfrist: 2015-04-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 067-117589
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 65-110097
ABl. S-Ausgabe: 67
Zusätzliche Informationen
Hinweis: Die Ausschreibung für die Kunststofffenster wurde dem Beschluss der Vergabekammer Baden-Württemberg vom 06.03.15 folgend aufgehoben und wird aus diesem Grunde wiederholt. Ein Bieter hatte ein Nachprüfungsverfahren angestrengt. Er wollte erreichen, dass die Vergabestelle den Zuschlag auf sein Angebot erteilt. Die Beschwerdefrist zum o.g. Beschluss endet am 26.03.15. Sollten bis dahin keine Beschwerden seitens der Beteiligten erfolgt sein, wird die Aufhebung rechtskräftig. Nach mündlicher Mitteilung des o.g. Bieters gegenüber dem Architekten der Vergabestelle vom 23.03.15 beabsichtigt dieser, gegen die Entscheidung der Vergabekammer Beschwerde zum OLG einzulegen. Die Vergabestelle (Krankenhaus GmbH) wird keine eigenständige Beschwerde, gegebenenfalls aber eine Anschlussbeschwerde erheben. Sollte eine Beschwerde des Bieters erfolgreich sein, wäre die Aufhebung der Ausschreibung gemäß Beschluss der Vergabekammer nicht vorzunehmen und diesem Bieter der Zuschlag zu erteilen. Gleiches gilt, wenn eine eventuell durch die Vergabestelle eingelegte Anschlussbeschwerde, also eine Beschwerde nach Einlegung einer Beschwerde durch den Bieter, erfolgreich sein würde. In beiden Fällen wäre dann die neue Ausschreibung aufzuheben und eventuell aufgewandte Kosten für die Erstellung der Angebote nutzlos geworden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Krankenhaus GmbH Alb-Donau-Kreis plant den Bau eines Fachpflegeheims, einer Tagesklinik und einer ambulanten Praxis für Psychiatrie am Kunststoff-Elementfenster.
Es werden Varianten akzeptiert
Menge oder Umfang:
Kunststoff-Elementfenster
- ca. 870m
- Dreifachverglasung
- absturzsichernde Verglasungen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 89584 Ehingen, Spitalstraße.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen: Verrechnungsscheck.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-05-27 📅
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
URL der Dokumente: http://bw-architekten.com/Ausschreibungen/mailer162089.html 🌏

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-02 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 65-110097
Zusätzliche Informationen
Hinweis:
Die Ausschreibung für die Kunststofffenster wurde dem Beschluss der Vergabekammer Baden-Württemberg vom
06.03.15 folgend aufgehoben und wird aus diesem Grunde wiederholt. Ein Bieter hatte ein
Nachprüfungsverfahren angestrengt. Er wollte erreichen, dass die Vergabestelle den Zuschlag auf sein Angebot
erteilt. Die Beschwerdefrist zum o.g. Beschluss endet am 26.03.15. Sollten bis dahin keine Beschwerden seitens
der Beteiligten erfolgt sein, wird die Aufhebung rechtskräftig. Nach mündlicher Mitteilung des o.g. Bieters
gegenüber dem Architekten der Vergabestelle vom 23.03.15 beabsichtigt dieser, gegen die Entscheidung der
Vergabekammer Beschwerde zum OLG einzulegen. Die Vergabestelle (Krankenhaus GmbH) wird keine
eigenständige Beschwerde, gegebenenfalls aber eine Anschlussbeschwerde erheben.
Sollte eine Beschwerde des Bieters erfolgreich sein, wäre die Aufhebung der Ausschreibung gemäß Beschluss
der Vergabekammer nicht vorzunehmen und diesem Bieter der Zuschlag zu erteilen. Gleiches gilt, wenn eine
eventuell durch die Vergabestelle eingelegte Anschlussbeschwerde, also eine Beschwerde nach Einlegung einer
Beschwerde durch den Bieter, erfolgreich sein würde.
In beiden Fällen wäre dann die neue Ausschreibung aufzuheben und eventuell aufgewandte Kosten für die
Erstellung der Angebote nutzlos geworden.
Quelle: OJS 2015/S 067-117589 (2015-03-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-08-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 186 830 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Art des Auftrags: Lieferungen

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 158-290667
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 67-117589
ABl. S-Ausgabe: 158

Auftragsvergabe
Name: Franz Bietsch Holzverarbeitung
Postanschrift: Westerhofen 44
Postort: Ofterschwang
Postleitzahl: 87527
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2015/S 158-290667 (2015-08-13)