Neubau Kinderhaus Langenhagen, Am Osterberg 5A, 30855 Langenhagen Kaltenweide – Leistungen der Objektplanung gem. § 34 HOAI 2013
Leistungen:
Das Vorhaben umfasst die Leistungen der Objektplanung nach § 34 HOAI 2013 (LPH 1-9) für den Neubau eines Kinderbetreuungshauses mit 4 Gruppenräumen und erforderlichen Nebenräumen im Ortsteil Kaltenweide im Norden der Stadt Langenhagen.
Für das zur Bebauung erworbene Grundstück (Flur 16, Flurstück 83/2, Kaltenweide) gibt es keinen rechtskräftigen Bebauungsplan. Nach § 34 BauGB handelt sich daher um ein „Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“. Da auch die Grundstückserschließung inkl. der Anlieferung des Essens und der Feuerwehrumfahrt im Zuge der Bauplanung geschaffen bzw. optimiert werden soll, ist die intensive Einbindung des Fachdiensts „Stadtplanung und Geoinformation“ unumgänglich.
Das Grundstück „Am Osterberg 5A“ entspricht einem länglichen Dreieck. Im Süden und Westen grenzt 1- bis 2-geschossige Wohnbebauung an. Im Norden erstreckt sich das Gelände der Grundschule Kaltenweide (2-geschossig) und im Osten ein Dorfgemeinschaftshaus (2 ½-geschossig) mit Kita.
Die Bestandsbebauung auf dem Grundstück, bestehend aus einem Wochenendhaus und zwei Fertiggaragen, wurde bauseits abgerissen und entsorgt. Sowohl die östliche Grundstücksgrenze sowie der südliche Grundstücksbereich ist durch schützenswerten Baumbestand geprägt. Dessen Sicherung gilt es mit dem Fachdienst 5-6 „Stadtgrün und Friedhöfe“ abzustimmen.
Das neu zu errichtende „Kinderhaus“ soll für Kinder im Schul- oder Vorschulalter flexibel nutzbar sein und Raum für 4 Gruppen mit jeweils 20 Kindern bieten. Da das Gebäude nicht nur von der Kindertagesstätte sondern auch von einem Hort und der angrenzenden Grundschule mitgenutzt wird, muss ein multifunktionales Raumkonzept für Kinder unterschiedlichsten Alters entwickelt werden. Die im Raumprogramm angegebenen Raumgrößen für die vier Gruppenräume sind bindend, wohingegen die übrigen Flächenangaben als Orientierungswerte zu verstehen sind. Nutzungsüberlagerungen sind im rechtlich zulässigen Rahmen gewünscht. Aufgrund der Nutzung als Kindertagesstätte wird ein besonders hoher Anspruch an die Barrierefreiheit sämtlicher Gebäudeteile gestellt.
Die Gebäude sind so anzuordnen, dass auf dem Grundstück ausreichend Freifläche für 960 m² Spielfläche, 5 PKW- sowie 9 Fahrradstellplätze verbleibt. Die vorzuschlagende Zonierung der Freiflächen ist im weiteren Planungsverlauf eng mit dem zuständigen Fachdienst 5-6 „Stadtgrün und Friedhöfe“ abzustimmen.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ist in ihrer aktuellen Fassung vom 1. Mai 2014 einzuhalten.
Für die geplante Baumaßnahme steht nach Abzug der vorliegenden Planungsleistungen der Objekt- und TGA-Planung ein Gesamtbudget von ca. 2 100 000 EUR (netto) für die Kostengruppen 300 und 400 zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, das Bauvorhaben im direkten Anschluss an das VOF-Verfahren zu realisieren, sodass das Gebäude im August 2016 an den Nutzer übergeben werden kann.
Verfahren
Es ist beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu vergeben. Zunächst ist eine Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 vorgesehen. Der Honorarvertragsentwurf wird vor der Verhandlung den ausgewählten Bietern zur Verfügung gestellt. Die Auftraggeberin beabsichtigt 3-5 Bewerber auszuwählen und zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Weiterführende Informationen zum Umfang und Ablauf werden den Bietern mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes mitgeteilt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-16.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2015-01-16
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Auftragsbekanntmachung
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