Neubau Kindertagesstätte Markranstädt, Objektplanung § 34 HOAI, Lsph. 1-2

Stadt Markranstädt

Neubau Kindertagesstätte Markranstädt, Objektplanung § 34 HOAI, Lsph. 1-2.
Projektbeschreibung;
Lage.
Das avisierte Baugrundstück liegt in der Kernstadt Markranstädt. Die Grundstücksgröße mit ca. 1.600 qm ist ausreichend für die geforderte Kinderzahl. Es ist flexibel an den endgültigen Gestaltungsvorschlag anpassbar. Das Gelände befindet sich im Eigentum der Stadt (TF Flst. 912 Gem. Markranstädt). Es ist am Rand des Parkgeländes gelegen. Die Identität am Standort soll weitest gehend erhalten bleiben. Bis auf eine Querverbindung bleiben die Hauptwege im Wald/Park erhalten.
Dem zu errichtenden Gebäude schließt sich ein weitläufiges Außengelände mit vielen landschaftlichen und pädagogischen Reizen an. Es besteht ein natürliches Umfeld mit Wiesen und Wäldern, die eine enorme Nachhaltigkeit ausstrahlen werden.
Nachbarschaft:
Das Baufeld grenzt unmittelbar an das Freigelände des Jugendclubs. Ein Beachvolleyballfeld begrenzt beide Nutzungen.
Dem Baugrundstück gegenüber ist der Eingang in das Markranstädter Stadion angeordnet. Daneben befindet sich das historische Freibad der Stadt. Die Stadt könnte sich als Alleinstellungsmerkmal einen Sportkindergarten vorstellen. Das Freigelände des künftigen Kindergartens ist angenehm durch schattenspendende Bäume geprägt. Abstimmungen mit dem Forst lassen hier ein ausgewogenes Konzept mit Bewahrung des Charakters zu.
Am direkten Standort befand sich für mehrere Jahre der Standort der ehemaligen Grundschule. Die Identität des Standortes mit Kindern ist vorhanden.
Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr erfolgt über die Weststraße. Hier befindet sich auch ein öffentlicher Parkplatz. Die Erschließung ist über die Straße „Am Stadtbad“ gesichert.
Baukörper:
Der Baukörper der Kindertagesstätte wird im Ergebnis des VOF-Verfahrens detailliert vorgestellt.
Der Hauptbaukörper soll sich in das Freigelände einpassen. Es sind Bäume nur im absolut notwendigen Minimalmaß zu fällen.
Die Maßgaben des Emissionsschutzgutachtens sind einzuhalten. Dieses deutet darauf hin, dass die Haupträume zum Schlafen zum Park zuzuordnen sind und die Nebenräume sich zu Jugendclubgelände und Weg anordnen. Des Weiteren ist eine spezielle Bauform des Gebäudes einzuhalten – L-förmig.
Die Ausbildung des Baukörpers soll freundlich und kindgerecht gestaltet werden. Die Kinder sollen in sensiblem Umgang mit Ökologie und Energie sensibilisiert werden. Die Architektur soll das unterstützen.
Das Gebäude soll nachhaltig ökonomisch zu bewirtschaften sein.
Nach jetzigen Vorgaben der Landkreises Leipzig wird ein Raumbedarf als Grundlage des Baukörpers angenommen, der folgende Räumlichkeiten beinhaltet:
Flächenbedarf ca.
Pro Kind Kinder insg.
Gruppenräume Krippe 3 m² 28 84 m²;
Gruppenräume Kiga 2,50 m² 54 135 m²;
Schlafräume für Krippe 2 m² 28 56 m²;
Sanitärräume 0,75 m² 82 61,5 m²;
Garderobe 0,50 m² 82 41 m²;
Multifunktionsraum ab 54 Kinder 60 m²;
Raum für Schmutzwäsche 8 m²;
Raum für Reinigungskräfte und Putzmittel 8 m²;
Ausgabeküche 10 m²;
Toilette Küchenkraft 5 m²;
Kinderwagenraum 10 m²;
Personaltoilette 5 m²;
Büro der Leiterin 10 m²;
Personalraum 20 m²;
Lagerraum Material 40 m²;
Gesamtraumbedarf Innenbereich 553,5 m².
Zu diesem Gesamtraumbedarf müssen notwendige Quadratmeter für Flure (1,5 m breit) und Treppen (1,2 m breit) hinzugerechnet werden, sodass man von einer Ca.-Nettogrundfläche von 620 m² ausgehen kann.
Für die Außenspielfläche wird von mindestens 10 m² pro Kind ausgegangen (820 m²). Hinzukommen dabei:
Außenspielfläche 820 m²;
Fläche zur Aufbewahrung bzw. Lagerung von Außenspielgeräten 15 m²;
Fläche für Müllbehälter 10 m²;
Abstellfläche für Kinderfahrräder (Privat) 8 m²;
Gesamtflächenbedarf Außenbereich 853 m²;
Baubeginn ca. Frühjahr 2016; Bauende ca. Dezember 2016.
Für die Umsetzung der Maßnahme ist ein Budget vorgesehen (DIN 276 – Kostengruppen 200-700) – siehe http://www.markranstaedt.de
Planung und Ausführung werden im engen Kontakt mit der Stadtverwaltung Markranstädt und den städtischen Gremien abgestimmt.
Die zu beauftragenden Leistungen bestehen aus Lsph. 1 und 2 gemäß Objektplanung § 34 HOAI. Lsph. 3-4 und Lsph. 5-9 Objektplanung § 34 HOAI als optionale Beauftragung nach Festlegung des Auftraggebers.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-26.

Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-06-26 Auftragsbekanntmachung