Neubau Kindertagesstätte Markranstädt, Objektplanung § 34 HOAI, Lsph. 1-2. Projektbeschreibung; Lage. Das avisierte Baugrundstück liegt in der Kernstadt Markranstädt. Die Grundstücksgröße mit ca. 1.600 qm ist ausreichend für die geforderte Kinderzahl. Es ist flexibel an den endgültigen Gestaltungsvorschlag anpassbar. Das Gelände befindet sich im Eigentum der Stadt (TF Flst. 912 Gem. Markranstädt). Es ist am Rand des Parkgeländes gelegen. Die Identität am Standort soll weitest gehend erhalten bleiben. Bis auf eine Querverbindung bleiben die Hauptwege im Wald/Park erhalten. Dem zu errichtenden Gebäude schließt sich ein weitläufiges Außengelände mit vielen landschaftlichen und pädagogischen Reizen an. Es besteht ein natürliches Umfeld mit Wiesen und Wäldern, die eine enorme Nachhaltigkeit ausstrahlen werden. Nachbarschaft: Das Baufeld grenzt unmittelbar an das Freigelände des Jugendclubs. Ein Beachvolleyballfeld begrenzt beide Nutzungen. Dem Baugrundstück gegenüber ist der Eingang in das Markranstädter Stadion angeordnet. Daneben befindet sich das historische Freibad der Stadt. Die Stadt könnte sich als Alleinstellungsmerkmal einen Sportkindergarten vorstellen. Das Freigelände des künftigen Kindergartens ist angenehm durch schattenspendende Bäume geprägt. Abstimmungen mit dem Forst lassen hier ein ausgewogenes Konzept mit Bewahrung des Charakters zu. Am direkten Standort befand sich für mehrere Jahre der Standort der ehemaligen Grundschule. Die Identität des Standortes mit Kindern ist vorhanden. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr erfolgt über die Weststraße. Hier befindet sich auch ein öffentlicher Parkplatz. Die Erschließung ist über die Straße „Am Stadtbad“ gesichert. Baukörper: Der Baukörper der Kindertagesstätte wird im Ergebnis des VOF-Verfahrens detailliert vorgestellt. Der Hauptbaukörper soll sich in das Freigelände einpassen. Es sind Bäume nur im absolut notwendigen Minimalmaß zu fällen. Die Maßgaben des Emissionsschutzgutachtens sind einzuhalten. Dieses deutet darauf hin, dass die Haupträume zum Schlafen zum Park zuzuordnen sind und die Nebenräume sich zu Jugendclubgelände und Weg anordnen. Des Weiteren ist eine spezielle Bauform des Gebäudes einzuhalten – L-förmig. Die Ausbildung des Baukörpers soll freundlich und kindgerecht gestaltet werden. Die Kinder sollen in sensiblem Umgang mit Ökologie und Energie sensibilisiert werden. Die Architektur soll das unterstützen. Das Gebäude soll nachhaltig ökonomisch zu bewirtschaften sein. Nach jetzigen Vorgaben der Landkreises Leipzig wird ein Raumbedarf als Grundlage des Baukörpers angenommen, der folgende Räumlichkeiten beinhaltet: Flächenbedarf ca. Pro Kind Kinder insg. Gruppenräume Krippe 3 m² 28 84 m²; Gruppenräume Kiga 2,50 m² 54 135 m²; Schlafräume für Krippe 2 m² 28 56 m²; Sanitärräume 0,75 m² 82 61,5 m²; Garderobe 0,50 m² 82 41 m²; Multifunktionsraum ab 54 Kinder 60 m²; Raum für Schmutzwäsche 8 m²; Raum für Reinigungskräfte und Putzmittel 8 m²; Ausgabeküche 10 m²; Toilette Küchenkraft 5 m²; Kinderwagenraum 10 m²; Personaltoilette 5 m²; Büro der Leiterin 10 m²; Personalraum 20 m²; Lagerraum Material 40 m²; Gesamtraumbedarf Innenbereich 553,5 m². Zu diesem Gesamtraumbedarf müssen notwendige Quadratmeter für Flure (1,5 m breit) und Treppen (1,2 m breit) hinzugerechnet werden, sodass man von einer Ca.-Nettogrundfläche von 620 m² ausgehen kann. Für die Außenspielfläche wird von mindestens 10 m² pro Kind ausgegangen (820 m²). Hinzukommen dabei: Außenspielfläche 820 m²; Fläche zur Aufbewahrung bzw. Lagerung von Außenspielgeräten 15 m²; Fläche für Müllbehälter 10 m²; Abstellfläche für Kinderfahrräder (Privat) 8 m²; Gesamtflächenbedarf Außenbereich 853 m²; Baubeginn ca. Frühjahr 2016; Bauende ca. Dezember 2016. Für die Umsetzung der Maßnahme ist ein Budget vorgesehen (DIN 276 – Kostengruppen 200-700) – siehe http://www.markranstaedt.de Planung und Ausführung werden im engen Kontakt mit der Stadtverwaltung Markranstädt und den städtischen Gremien abgestimmt. Die zu beauftragenden Leistungen bestehen aus Lsph. 1 und 2 gemäß Objektplanung § 34 HOAI. Lsph. 3-4 und Lsph. 5-9 Objektplanung § 34 HOAI als optionale Beauftragung nach Festlegung des Auftraggebers.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-26.
Auftragsbekanntmachung (2015-06-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang:
Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI (§§ 33 ff HOAI).Optional Leistungsphasen 3 bis 4 der HOAI, weitere Option Leistungsphasen 5 bis 9 der HOAI (§§ 33 ff HOAI); Gesamt gemäß Schwellenwertberechnung wird das Honorarvolumen insgesamt auf ca. 230 000 EUR netto (gemäß Kostengruppe 700 – DIN 276) inklusive Nebenkosten geschätzt.230 000
Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI (§§ 33 ff HOAI).Optional Leistungsphasen 3 bis 4 der HOAI, weitere Option Leistungsphasen 5 bis 9 der HOAI (§§ 33 ff HOAI); Gesamt gemäß Schwellenwertberechnung wird das Honorarvolumen insgesamt auf ca. 230 000 EUR netto (gemäß Kostengruppe 700 – DIN 276) inklusive Nebenkosten geschätzt.230 000
Gesamtwert des Auftrags: 230 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Markranstädt
Postanschrift: Markt 1
Postleitzahl: 04420
Postort: Markranstädt
Kontakt
Internetadresse: http://www.markranstaedt.de🌏
E-Mail: s.kunth@markranstaedt.de📧
Telefon: +49 3420561106📞
Fax: +49 3420561234 📠
Fördermittel des Bundes und des Freistaates Sachsen.
Anfragen von Bietern werden in anonymisierter Form nebst Beantwortung auf der Homepage http://www.markranstädt.de veröffentlicht.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Weitere vorläufige Termine für das Verhandlungsverfahren http://www.markranstädt.de
Das avisierte Baugrundstück liegt in der Kernstadt Markranstädt. Die Grundstücksgröße mit ca. 1.600 qm ist ausreichend für die geforderte Kinderzahl. Es ist flexibel an den endgültigen Gestaltungsvorschlag anpassbar. Das Gelände befindet sich im Eigentum der Stadt (TF Flst. 912 Gem. Markranstädt). Es ist am Rand des Parkgeländes gelegen. Die Identität am Standort soll weitest gehend erhalten bleiben. Bis auf eine Querverbindung bleiben die Hauptwege im Wald/Park erhalten.
Das avisierte Baugrundstück liegt in der Kernstadt Markranstädt. Die Grundstücksgröße mit ca. 1.600 qm ist ausreichend für die geforderte Kinderzahl. Es ist flexibel an den endgültigen Gestaltungsvorschlag anpassbar. Das Gelände befindet sich im Eigentum der Stadt (TF Flst. 912 Gem. Markranstädt). Es ist am Rand des Parkgeländes gelegen. Die Identität am Standort soll weitest gehend erhalten bleiben. Bis auf eine Querverbindung bleiben die Hauptwege im Wald/Park erhalten.
Dem zu errichtenden Gebäude schließt sich ein weitläufiges Außengelände mit vielen landschaftlichen und pädagogischen Reizen an. Es besteht ein natürliches Umfeld mit Wiesen und Wäldern, die eine enorme Nachhaltigkeit ausstrahlen werden.
Nachbarschaft:
Das Baufeld grenzt unmittelbar an das Freigelände des Jugendclubs. Ein Beachvolleyballfeld begrenzt beide Nutzungen.
Dem Baugrundstück gegenüber ist der Eingang in das Markranstädter Stadion angeordnet. Daneben befindet sich das historische Freibad der Stadt. Die Stadt könnte sich als Alleinstellungsmerkmal einen Sportkindergarten vorstellen. Das Freigelände des künftigen Kindergartens ist angenehm durch schattenspendende Bäume geprägt. Abstimmungen mit dem Forst lassen hier ein ausgewogenes Konzept mit Bewahrung des Charakters zu.
Dem Baugrundstück gegenüber ist der Eingang in das Markranstädter Stadion angeordnet. Daneben befindet sich das historische Freibad der Stadt. Die Stadt könnte sich als Alleinstellungsmerkmal einen Sportkindergarten vorstellen. Das Freigelände des künftigen Kindergartens ist angenehm durch schattenspendende Bäume geprägt. Abstimmungen mit dem Forst lassen hier ein ausgewogenes Konzept mit Bewahrung des Charakters zu.
Am direkten Standort befand sich für mehrere Jahre der Standort der ehemaligen Grundschule. Die Identität des Standortes mit Kindern ist vorhanden.
Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr erfolgt über die Weststraße. Hier befindet sich auch ein öffentlicher Parkplatz. Die Erschließung ist über die Straße „Am Stadtbad“ gesichert.
Baukörper:
Der Baukörper der Kindertagesstätte wird im Ergebnis des VOF-Verfahrens detailliert vorgestellt.
Der Hauptbaukörper soll sich in das Freigelände einpassen. Es sind Bäume nur im absolut notwendigen Minimalmaß zu fällen.
Die Maßgaben des Emissionsschutzgutachtens sind einzuhalten. Dieses deutet darauf hin, dass die Haupträume zum Schlafen zum Park zuzuordnen sind und die Nebenräume sich zu Jugendclubgelände und Weg anordnen. Des Weiteren ist eine spezielle Bauform des Gebäudes einzuhalten – L-förmig.
Die Maßgaben des Emissionsschutzgutachtens sind einzuhalten. Dieses deutet darauf hin, dass die Haupträume zum Schlafen zum Park zuzuordnen sind und die Nebenräume sich zu Jugendclubgelände und Weg anordnen. Des Weiteren ist eine spezielle Bauform des Gebäudes einzuhalten – L-förmig.
Die Ausbildung des Baukörpers soll freundlich und kindgerecht gestaltet werden. Die Kinder sollen in sensiblem Umgang mit Ökologie und Energie sensibilisiert werden. Die Architektur soll das unterstützen.
Das Gebäude soll nachhaltig ökonomisch zu bewirtschaften sein.
Nach jetzigen Vorgaben der Landkreises Leipzig wird ein Raumbedarf als Grundlage des Baukörpers angenommen, der folgende Räumlichkeiten beinhaltet:
Flächenbedarf ca.
Pro Kind Kinder insg.
Gruppenräume Krippe 3 m² 28 84 m²;
Gruppenräume Kiga 2,50 m² 54 135 m²;
Schlafräume für Krippe 2 m² 28 56 m²;
Sanitärräume 0,75 m² 82 61,5 m²;
Garderobe 0,50 m² 82 41 m²;
Multifunktionsraum ab 54 Kinder 60 m²;
Raum für Schmutzwäsche 8 m²;
Raum für Reinigungskräfte und Putzmittel 8 m²;
Ausgabeküche 10 m²;
Toilette Küchenkraft 5 m²;
Kinderwagenraum 10 m²;
Personaltoilette 5 m²;
Büro der Leiterin 10 m²;
Personalraum 20 m²;
Lagerraum Material 40 m²;
Gesamtraumbedarf Innenbereich 553,5 m².
Zu diesem Gesamtraumbedarf müssen notwendige Quadratmeter für Flure (1,5 m breit) und Treppen (1,2 m breit) hinzugerechnet werden, sodass man von einer Ca.-Nettogrundfläche von 620 m² ausgehen kann.
Für die Außenspielfläche wird von mindestens 10 m² pro Kind ausgegangen (820 m²). Hinzukommen dabei:
Außenspielfläche 820 m²;
Fläche zur Aufbewahrung bzw. Lagerung von Außenspielgeräten 15 m²;
Fläche für Müllbehälter 10 m²;
Abstellfläche für Kinderfahrräder (Privat) 8 m²;
Gesamtflächenbedarf Außenbereich 853 m²;
Baubeginn ca. Frühjahr 2016; Bauende ca. Dezember 2016.
Für die Umsetzung der Maßnahme ist ein Budget vorgesehen (DIN 276 – Kostengruppen 200-700) – siehe http://www.markranstaedt.de
Planung und Ausführung werden im engen Kontakt mit der Stadtverwaltung Markranstädt und den städtischen Gremien abgestimmt.
Die zu beauftragenden Leistungen bestehen aus Lsph. 1 und 2 gemäß Objektplanung § 34 HOAI. Lsph. 3-4 und Lsph. 5-9 Objektplanung § 34 HOAI als optionale Beauftragung nach Festlegung des Auftraggebers.
Menge oder Umfang:
Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI (§§ 33 ff HOAI).
Optional Leistungsphasen 3 bis 4 der HOAI, weitere Option Leistungsphasen 5 bis 9 der HOAI (§§ 33 ff HOAI); Gesamt gemäß Schwellenwertberechnung wird das Honorarvolumen insgesamt auf ca. 230 000 EUR netto (gemäß Kostengruppe 700 – DIN 276) inklusive Nebenkosten geschätzt.
Optional Leistungsphasen 3 bis 4 der HOAI, weitere Option Leistungsphasen 5 bis 9 der HOAI (§§ 33 ff HOAI); Gesamt gemäß Schwellenwertberechnung wird das Honorarvolumen insgesamt auf ca. 230 000 EUR netto (gemäß Kostengruppe 700 – DIN 276) inklusive Nebenkosten geschätzt.
Beschreibung der Optionen:
Leistungsphasen 3 und 4 der HOAI – Objektplanung gemäß § 34 HOAI.
Leistungsphasen 5 bis 9 der HOAI – Objektplanung gemäß § 34 HOAI.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 24 Monate
Dauer: 14 Monate
Referenznummer: VOF001/2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Markranstädt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Im Übrigen sind die üblichen Angaben der § 4 Abs. 2; § 4 Abs. 3; § 4 Abs. 6a bis g; § 4 Abs. 9 a bis e und § 5 Abs. 1 VOF durch die Bieter zu machen und zwar unter Verwendung der entsprechenden Bewerberbögen (anzufordern bei http://www.markranstaedt.de) sowie weitere Angaben im nachstehenden Sinne:
Im Übrigen sind die üblichen Angaben der § 4 Abs. 2; § 4 Abs. 3; § 4 Abs. 6a bis g; § 4 Abs. 9 a bis e und § 5 Abs. 1 VOF durch die Bieter zu machen und zwar unter Verwendung der entsprechenden Bewerberbögen (anzufordern bei http://www.markranstaedt.de) sowie weitere Angaben im nachstehenden Sinne:
Anlage 1a:
Nachweis Eintragung im Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschriften;
Anlage 1b:
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Vordruck);
Anlage 1c:
Erklärung ob und in welchem Umfang mit anderen zusammengearbeitet wird;
Anlage 1d:
Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz (Vordruck);
Anlage 1e:
Bevollmächtigung des Vertreters einer Bietergemeinschaft (Vordruck);
Anlage 1f:
Angaben zu Auftragsteilen in einer Bietergemeinschaft (Vordruck);
Anlage 1g:
Erklärung über die Leistungsbereitstellung bei Unterauftragnehmern (Vordruck);
Anlage 1h:
Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung von Mindestlohn (Vordruck);
Nachweis der Berufszulassung oder Bescheinigung über die berufliche Befähigung der Bieter (Kopie);
Die Nachweise dürfen regelmäßig nicht älter als 12 Monate sein.
Anlage 3b:
Darstellung von 2 vergleichbaren Referenzobjekten einschließlich Referenzschreiben (siehe III) 2.3) und IV) 1.2)).
Die Referenzen müssen in den vergangenen 8 Jahren seit Ausschreibungszeitpunkt liegen und die Leistungserfüllung bis zur Leistungsphase 9 gemäß § 34 HOAI Objektplanung erfassen, wobei auch hier gilt, dass bei Bietergemeinschaften einzelne Leistungsbereiche ergänzend durch Referenzen belegt werden können.
Die Referenzen müssen in den vergangenen 8 Jahren seit Ausschreibungszeitpunkt liegen und die Leistungserfüllung bis zur Leistungsphase 9 gemäß § 34 HOAI Objektplanung erfassen, wobei auch hier gilt, dass bei Bietergemeinschaften einzelne Leistungsbereiche ergänzend durch Referenzen belegt werden können.
Mehrfach Beteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen.
Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig.
Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten.
Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, es sei denn anderes ist gesondert mitgeteilt. Dabei muss jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen, die es übernehmen soll, wobei die Aufteilung anzugeben ist.
Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, es sei denn anderes ist gesondert mitgeteilt. Dabei muss jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen, die es übernehmen soll, wobei die Aufteilung anzugeben ist.
Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber/die Bewerber vorzulegen.
Das Format der unterlagen darf A3 nicht überschreiten. Die einzureichenden unterlagen bitte deutlich und in der in dem Bewerbungsbogen angegebenen Reihenfolge kennzeichnen. Die Seiten sind durchgehend zu nummerieren. Die Bewerbung wird nicht zurückgesandt. Die Bewerbung ist in einem als Teilnahmeantrag gekennzeichneten und verschlossenen Umschlag einzureichen.
Das Format der unterlagen darf A3 nicht überschreiten. Die einzureichenden unterlagen bitte deutlich und in der in dem Bewerbungsbogen angegebenen Reihenfolge kennzeichnen. Die Seiten sind durchgehend zu nummerieren. Die Bewerbung wird nicht zurückgesandt. Die Bewerbung ist in einem als Teilnahmeantrag gekennzeichneten und verschlossenen Umschlag einzureichen.
Der Bewerbungsbogen und die Vordrucke sind im Original an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A
siehe III) 1.1) und III) 2.1)
(nicht älter als 12 Monate und noch gültig)
B – Erklärung über den Teilumsatz des Bieters
Die potentiellen Bieter sollten einen Umsatz für den Leistungsbereich der Objektplanung im Sinne des § 34 HOAI in den letzten 3 Geschäftsjahren 2012 bis 2014 von 500 000 EUR netto (durchschnittlicher Jahresumsatz) belegen, wobei bei Bietergemeinschaften bzw. mit Unterbeauftragung die Jahresgesamtsumme aller Beteiligter erreicht werden muss. In der Erklärung sind insofern die Umsatzzahlen pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragtem einzeln anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die potentiellen Bieter sollten einen Umsatz für den Leistungsbereich der Objektplanung im Sinne des § 34 HOAI in den letzten 3 Geschäftsjahren 2012 bis 2014 von 500 000 EUR netto (durchschnittlicher Jahresumsatz) belegen, wobei bei Bietergemeinschaften bzw. mit Unterbeauftragung die Jahresgesamtsumme aller Beteiligter erreicht werden muss. In der Erklärung sind insofern die Umsatzzahlen pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragtem einzeln anzugeben.
Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu öffnen sieht § 5 Abs. 4 VOF aus berechtigten Gründen vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z. B. Bürgschaftserklärung anderer u. a.).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu öffnen sieht § 5 Abs. 4 VOF aus berechtigten Gründen vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z. B. Bürgschaftserklärung anderer u. a.).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A. Anzugeben sind durch die Bieter auch die im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter und Führungskräfte der letzten 3 Jahre (2012 bis 2014), wobei mindestens 3 Mitarbeiter im Leistungsbereich Objektplanung § 34 HOAI nachgewiesen sein sollen. Bietergemeinschaften und Unterbeauftragungen können diese Anforderung wieder gemeinsam nachweisen.
A. Anzugeben sind durch die Bieter auch die im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter und Führungskräfte der letzten 3 Jahre (2012 bis 2014), wobei mindestens 3 Mitarbeiter im Leistungsbereich Objektplanung § 34 HOAI nachgewiesen sein sollen. Bietergemeinschaften und Unterbeauftragungen können diese Anforderung wieder gemeinsam nachweisen.
B. Ein Nachweis der beruflichen Befähigung sind vorzulegen; Architekt/in für die Leistung Objektplaung § 34 HOAI.
C. Nachweis der erbrachten Leistungen für 2 Projekte für den Leistungsbereich Objektplanung gemäß § 34 HOAI (Lsph. 1-9).
Die Referenzen müssen in den vergangenen 8 Jahren seit Ausschreibungszeitpunkt liegen und die Leistungserfüllung bis zur Leistungsphase 9 gemäß § 34 HOAI Objektplanung erfassen, wobei auch hier gilt, dass bei Bietergemeinschaften einzelne Leistungsbereiche ergänzend durch Referenzen belegt werden können. Entsprechende Referenzen sind unter Angabe der Projektbeschreibung, Angabe der erbrachten Leistung gemäß HOAI (Leistungsbild und Leistungsphase), des Leistungszeitraumes (Beginn bis Ende Lsph. 9 und Übergabe an den Nutzer), Angabe der Baukosten (KG 300 und 400 gemäß DIN 276), der Nennung der maßgeblich beteiligten Projektleiter/in und ggf. beteiligte Nachunternehmer/ARGE-Partner, der Nennung des Bauherrn mit Ansprechpartner und Telefonnummer und Referenzschreiben oder Bestätigung des Bauherrn einzureichen. Die 2 vergleichbaren Referenzobjekte sind auf max. A3 detailliert vorzustellen.
Die Referenzen müssen in den vergangenen 8 Jahren seit Ausschreibungszeitpunkt liegen und die Leistungserfüllung bis zur Leistungsphase 9 gemäß § 34 HOAI Objektplanung erfassen, wobei auch hier gilt, dass bei Bietergemeinschaften einzelne Leistungsbereiche ergänzend durch Referenzen belegt werden können. Entsprechende Referenzen sind unter Angabe der Projektbeschreibung, Angabe der erbrachten Leistung gemäß HOAI (Leistungsbild und Leistungsphase), des Leistungszeitraumes (Beginn bis Ende Lsph. 9 und Übergabe an den Nutzer), Angabe der Baukosten (KG 300 und 400 gemäß DIN 276), der Nennung der maßgeblich beteiligten Projektleiter/in und ggf. beteiligte Nachunternehmer/ARGE-Partner, der Nennung des Bauherrn mit Ansprechpartner und Telefonnummer und Referenzschreiben oder Bestätigung des Bauherrn einzureichen. Die 2 vergleichbaren Referenzobjekte sind auf max. A3 detailliert vorzustellen.
D. Aus den Referenzen soll sich die Qualifikation des Bieters/in hinsichtlich Erfahrung mit vergleichbaren Projekten ergeben. Mit den Referenzen ist zwingend die Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern und unter Verwendung von Fördermitteln nachzuweisen.
D. Aus den Referenzen soll sich die Qualifikation des Bieters/in hinsichtlich Erfahrung mit vergleichbaren Projekten ergeben. Mit den Referenzen ist zwingend die Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern und unter Verwendung von Fördermitteln nachzuweisen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherungen für Personenschäden mindestens 1 500 000 EUR (pro Schadensfall) und 500 000 EUR bei sonstigen Schäden (pro Schadensfall) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss die genannte Voraussetzung erfüllen.
Die Versicherungsgesellschaft muss bestätigen, dass bei mehreren in einem Jahr auftretenden Versicherungsfällen die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens der Zweifachen der vorstehenden Versicherungssumme liegt.
Die Auftraggeberin hält sich vor, die Höhe der oben geforderten Mindestdeckungssummen im weiteren Verfahren zum Gegenstand der Verhandlungen zu erklären. In diesem Zusammenhang erklärt der Bewerber/in seine/ihre Bereitschaft sowohl zur Anpassung auf die oben geforderten Mindestdeckungssummen als auch im Bedarfsfall zur Erhöhung der oben geforderten Mindestdeckungssummen. (Die schriftliche Bestätigung der Versicherung, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend).
Die Auftraggeberin hält sich vor, die Höhe der oben geforderten Mindestdeckungssummen im weiteren Verfahren zum Gegenstand der Verhandlungen zu erklären. In diesem Zusammenhang erklärt der Bewerber/in seine/ihre Bereitschaft sowohl zur Anpassung auf die oben geforderten Mindestdeckungssummen als auch im Bedarfsfall zur Erhöhung der oben geforderten Mindestdeckungssummen. (Die schriftliche Bestätigung der Versicherung, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als Projektleiter und Ansprechpartner der Auftraggeberin gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsmacht ausgestattet wird.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als Projektleiter und Ansprechpartner der Auftraggeberin gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsmacht ausgestattet wird.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der jeweilige Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten des selben/der selben werden nach Maßgabe des Verpflichtungsgesetztes durch die zuständige Stelle der Auftraggeberin gesondert verpflichtet.
Bewerbungsbögen, Bewertungsmatrix und übrige Anforderungen sind veröffentlicht unter http://www.markranstaedt.de
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Geforderte Berufsqualifikation gemäß § 19 VOF.
Als Berufsqualifikation wird der Beruf Architekt/in für Leistungen gemäß § 34 HOAI gefordert. Juristische Personen (Bietergemeinschaften) sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige – siehe vorstehend – benennen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Als Berufsqualifikation wird der Beruf Architekt/in für Leistungen gemäß § 34 HOAI gefordert. Juristische Personen (Bietergemeinschaften) sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige – siehe vorstehend – benennen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Alle Bieter, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte (wie vorstehend) und unter Verwendung der Bewertungsmatrix (veröffentlicht unter http://www.markranstaedt.de – Anlage 4) diejenigen aus, die zur Verhandlung aufgefordert werden. siehe besondere Bestimmungensiehe Bewertungsmatrix veröffentlicht auf http://www.markranstaedt.deErfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrundegelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor die Teilnehmerzahl zu erhöhen oder gem. § 10 Abs. 3 VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Alle Bieter, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte (wie vorstehend) und unter Verwendung der Bewertungsmatrix (veröffentlicht unter http://www.markranstaedt.de – Anlage 4) diejenigen aus, die zur Verhandlung aufgefordert werden. siehe besondere Bestimmungensiehe Bewertungsmatrix veröffentlicht auf http://www.markranstaedt.deErfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrundegelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor die Teilnehmerzahl zu erhöhen oder gem. § 10 Abs. 3 VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VOF001/2015
Zusätzliche Informationen
Fördermittel des Bundes und des Freistaates Sachsen.
Anfragen von Bietern werden in anonymisierter Form nebst Beantwortung auf der Homepage http://www.markranstädt.de veröffentlicht.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Weitere vorläufige Termine für das Verhandlungsverfahren http://www.markranstädt.de
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer eine Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Dieser Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn nicht zuvor unverzüglich wegen eines Verstoßes gegen die Vergabevorschriften gerügt wird.