Die Gemeinde Karlskron plant eine Umfahrung ihrer Ortsteile Karlskron und Pobenhausen. Die bestehende Staatsstraße St2044 verläuft derzeit von Süden kommend durch die Ortsteile Pobenhausen und Karlsrkron und führt in nördlicher Richtung zur Bundesstraße B16. Die vielbefahrene St2044 stellt eine wichtige Verbindung zwischen der Bundesstraße B300 im Südwesten und der Bundesstraße B16 im Norden dar. Ortsplanerisches Ziel der Gemeinde Karlskron ist es, die Aufenthalts- und Wohnqualität in den Ortsteilen Karlskron und Pobenhausen nachhaltig zu verbessern. Dies soll durch eine Ortsumfahrung erreicht werden, indem der Durchgangsverkehr auf der St2044 um Pobenhausen und Karlskron geführt wird. Ziel der geplanten Ortsumfahrung ist es, ausschließlich den notwendigen und wünschenswerten Ziel- und Querverkehr auf den innerörtlichen Straßen zu belassen. Für die Ortumfahrung liegen in Form einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2012 derzeit insgesamt vier Trassenvarianten vor. Die Varianten unterscheiden sich hauptsächlich in ihrem Abstand zur bestehenden Bebauung. Die Umfahrungsstraßen beginnen am südlichen Ortsrand von Pobenhausen und enden nördlich von Karlskron vor Einmündung der Staatsstraße St2044 in die Bundesstraße B16. Die St2044 wird am westlichen Ortsrand in einer im Zuge der Flurbereinigung freigehaltenen Lage an Pobenhausen vorbei geführt. Danach werden vier Trassenvarianten unterschieden. Im Rahmen der hier ausgeschriebenen Planungsleistungen sind die bereits vorliegenden vier Trassenvarianten nochmals zu untersuchen und gegebenenfalls mögliche alternative, besser geeignete Trassenführungen zu prüfen und zu erarbeiten. Im Anschluss daran ist unter Abwägung aller Aspekte die geeignetste Variante zu bestimmen und alle erforderlichen Unterlagen für ein Planfeststellungsverfahren zu erstellen. Die vorgesehene Projektlaufzeit beträgt voraussichtlich insgesamt fünf Jahre (2015-2020). Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im Herbst 2015. Die Planungsleistungen sollen an einen Generalplaner vergeben werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind folgende Leistungen zu erbringen: — Planungsleistung Verkehrsanlagen nach § 46 HOAI 2013; — Planungsleistung Ingenieurbauwerke nach § 41 HOAI 2013; — Fachplanung Tragwerksplanung nach § 49 HOAI 2013; — Landschaftspflegerischer Begleitplan nach § 26 HOAI 2013; — Umweltverträglichkeitsuntersuchung; — Vermessungsleistung Entwurfsvermessung; — Spezielle Arbeitsschutzrechtliche Prüfung (SAP); — Faunistische Sonderuntersuchungen. Nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs werden die Honorarzonen im Verhandlungsverfahren zur Erstellung des Angebots mitgeteilt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-07-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Karlskron
Postanschrift: Hauptstr. 34
Postleitzahl: 85123
Postort: Karlskron
Kontakt
Internetadresse: http://www.karlskron.de🌏
a) Der Teilnahmeantrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind, kann bei der Kontaktstelle (siehe Anhang A II)) unter vof@meixner-partner.de angefordert werden.
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter vof@meixner-partner.de zu richten.
c) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge mit Anlagen sind rechtsgültig zu unterschreiben und in einem verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung (Rücksendeaufkleber) im Original beim Auftraggeber in Papierform auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
d) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt.
e) Bei Bewerbergemeinschaften ist von jedem Mitglied jeweils Teil 2b des Teilnahmeantrag auszufüllen (siehe Hinweis im Teilnahmeantrag). Mit dem Teilnahmeantrag ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften. Mehrfachbewerbungen sind auch auf Subunternehmerebene nicht zulässig.
f) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
g) Weitere Unterlagen über die geforderten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
h) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigungen öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte, sowie weitere Nachweise zu den Erklärungen im Teilnahmeantrag.
i) Ein Ingenieurbüro war bereits beratend tätig und gilt somit als vorbefasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich das vorbefasste Büro bewerben sollte und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen.
a) Der Teilnahmeantrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind, kann bei der Kontaktstelle (siehe Anhang A II)) unter vof@meixner-partner.de angefordert werden.
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter vof@meixner-partner.de zu richten.
c) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge mit Anlagen sind rechtsgültig zu unterschreiben und in einem verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung (Rücksendeaufkleber) im Original beim Auftraggeber in Papierform auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
d) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt.
e) Bei Bewerbergemeinschaften ist von jedem Mitglied jeweils Teil 2b des Teilnahmeantrag auszufüllen (siehe Hinweis im Teilnahmeantrag). Mit dem Teilnahmeantrag ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften. Mehrfachbewerbungen sind auch auf Subunternehmerebene nicht zulässig.
f) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
g) Weitere Unterlagen über die geforderten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
h) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigungen öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte, sowie weitere Nachweise zu den Erklärungen im Teilnahmeantrag.
i) Ein Ingenieurbüro war bereits beratend tätig und gilt somit als vorbefasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich das vorbefasste Büro bewerben sollte und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Karlskron plant eine Umfahrung ihrer Ortsteile Karlskron und Pobenhausen. Die bestehende Staatsstraße St2044 verläuft derzeit von Süden kommend durch die Ortsteile Pobenhausen und Karlsrkron und führt in nördlicher Richtung zur Bundesstraße B16. Die vielbefahrene St2044 stellt eine wichtige Verbindung zwischen der Bundesstraße B300 im Südwesten und der Bundesstraße B16 im Norden dar.
Die Gemeinde Karlskron plant eine Umfahrung ihrer Ortsteile Karlskron und Pobenhausen. Die bestehende Staatsstraße St2044 verläuft derzeit von Süden kommend durch die Ortsteile Pobenhausen und Karlsrkron und führt in nördlicher Richtung zur Bundesstraße B16. Die vielbefahrene St2044 stellt eine wichtige Verbindung zwischen der Bundesstraße B300 im Südwesten und der Bundesstraße B16 im Norden dar.
Ortsplanerisches Ziel der Gemeinde Karlskron ist es, die Aufenthalts- und Wohnqualität in den Ortsteilen Karlskron und Pobenhausen nachhaltig zu verbessern. Dies soll durch eine Ortsumfahrung erreicht werden, indem der Durchgangsverkehr auf der St2044 um Pobenhausen und Karlskron geführt wird. Ziel der geplanten Ortsumfahrung ist es, ausschließlich den notwendigen und wünschenswerten Ziel- und Querverkehr auf den innerörtlichen Straßen zu belassen.
Ortsplanerisches Ziel der Gemeinde Karlskron ist es, die Aufenthalts- und Wohnqualität in den Ortsteilen Karlskron und Pobenhausen nachhaltig zu verbessern. Dies soll durch eine Ortsumfahrung erreicht werden, indem der Durchgangsverkehr auf der St2044 um Pobenhausen und Karlskron geführt wird. Ziel der geplanten Ortsumfahrung ist es, ausschließlich den notwendigen und wünschenswerten Ziel- und Querverkehr auf den innerörtlichen Straßen zu belassen.
Für die Ortumfahrung liegen in Form einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2012 derzeit insgesamt vier Trassenvarianten vor. Die Varianten unterscheiden sich hauptsächlich in ihrem Abstand zur bestehenden Bebauung.
Die Umfahrungsstraßen beginnen am südlichen Ortsrand von Pobenhausen und enden nördlich von Karlskron vor Einmündung der Staatsstraße St2044 in die Bundesstraße B16. Die St2044 wird am westlichen Ortsrand in einer im Zuge der Flurbereinigung freigehaltenen Lage an Pobenhausen vorbei geführt. Danach werden vier Trassenvarianten unterschieden.
Die Umfahrungsstraßen beginnen am südlichen Ortsrand von Pobenhausen und enden nördlich von Karlskron vor Einmündung der Staatsstraße St2044 in die Bundesstraße B16. Die St2044 wird am westlichen Ortsrand in einer im Zuge der Flurbereinigung freigehaltenen Lage an Pobenhausen vorbei geführt. Danach werden vier Trassenvarianten unterschieden.
Im Rahmen der hier ausgeschriebenen Planungsleistungen sind die bereits vorliegenden vier Trassenvarianten nochmals zu untersuchen und gegebenenfalls mögliche alternative, besser geeignete Trassenführungen zu prüfen und zu erarbeiten. Im Anschluss daran ist unter Abwägung aller Aspekte die geeignetste Variante zu bestimmen und alle erforderlichen Unterlagen für ein Planfeststellungsverfahren zu erstellen.
Im Rahmen der hier ausgeschriebenen Planungsleistungen sind die bereits vorliegenden vier Trassenvarianten nochmals zu untersuchen und gegebenenfalls mögliche alternative, besser geeignete Trassenführungen zu prüfen und zu erarbeiten. Im Anschluss daran ist unter Abwägung aller Aspekte die geeignetste Variante zu bestimmen und alle erforderlichen Unterlagen für ein Planfeststellungsverfahren zu erstellen.
Die vorgesehene Projektlaufzeit beträgt voraussichtlich insgesamt fünf Jahre (2015-2020). Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im Herbst 2015.
Die Planungsleistungen sollen an einen Generalplaner vergeben werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind folgende Leistungen zu erbringen:
— Planungsleistung Verkehrsanlagen nach § 46 HOAI 2013;
— Planungsleistung Ingenieurbauwerke nach § 41 HOAI 2013;
— Fachplanung Tragwerksplanung nach § 49 HOAI 2013;
— Landschaftspflegerischer Begleitplan nach § 26 HOAI 2013;
Nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs werden die Honorarzonen im Verhandlungsverfahren zur Erstellung des Angebots mitgeteilt.
Beschreibung der Optionen:
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungen.
Stufe 1: LPH 1-2 gem. HOAI 2013;
Stufe 2: LPH 3-4 gem. HOAI 2013;
Stufe 3: LPH 5-7 gem. HOAI 2013;
Stufe 4: LPH 8-9 gem. HOAI 2013.
Zuerst wird die Stufe 1 (Leistungsphase 1+2 nach HOAI) beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen und Leistungsphasen besteht nicht.
Dauer: 60 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Karlskron.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 6 sowie § 4 Abs. 9 a-e VOF.
b) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen, und ob und auf welche Art auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen Unternehmen zusammengearbeitet werden soll.
c) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.3.2) nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Siehe III.3.1) und III.3.2).
c) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.3.2) nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Siehe III.3.1) und III.3.2).
d) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem angeben, welche Teile des Auftrages er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechene Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben (siehe Formblatt Teilnahmeantrag).
d) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem angeben, welche Teile des Auftrages er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechene Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben (siehe Formblatt Teilnahmeantrag).
e) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014) im Sinne von § 5 Abs. 4 c) VOF. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 500 000 EUR brutto.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014) im Sinne von § 5 Abs. 4 c) VOF. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 500 000 EUR brutto.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014). Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von fünf Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014). Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von fünf Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.
b) Die Person des Projektleiters und die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllen die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ (im Sinne des § 19 Abs. 2 VOF) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
b) Die Person des Projektleiters und die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllen die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ (im Sinne des § 19 Abs. 2 VOF) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters im Leistungsbild Verkehrsanlagenplanung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mindestanforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und zwei Jahre für den stellvertretenden Projektleiter im Leistungsbild Verkehrsanlagenplanung.
c) Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters im Leistungsbild Verkehrsanlagenplanung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mindestanforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und zwei Jahre für den stellvertretenden Projektleiter im Leistungsbild Verkehrsanlagenplanung.
d) Referenzen:
Ein Referenzprojekt wird im Rahmen der Teilnehmerauswahl nach IV.1.2) nur gewertet, wenn Eigenerklärungen zu den nachfolgenden Punkten gemacht werden.
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
— 75 % der Projektlaufzeit müssen zwischen 2005-2014 liegen.
Folgende Eckdaten sind anzugeben:
— Projektbezeichnung
— Projektlaufzeit
— Name / Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters
— Beauftragte Leistungen
— Umfang, Art und Anforderungsgrad (kurze Beschreibung)
— Baukosten
— Auftraggeber
— Anmerkung zur Projektdarstellung der Referenzprojekte: Alle Referenzprojekte sind aussagekräftig auf jeweils höchstens vier DIN A4-Seiten oder zwei DIN A3-Seiten graphisch z.B. mit Plänen, Fotos etc. darzustellen und in Textform zu beschreiben.
Hinweise zu den Referenzen:
Insgesamt sind vier Referenzen vorzulegen, davon eine Referenz für Verkehrsanlagen – Variantenuntersuchung und Planung (LPH 1-4), eine Referenz für Verkehrsanlagen – Ausführungsplanung, Ausschreibung, Objektüberwachung (LPH 5-8), eine Referenz für Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung und eine Referenz für Landschaftsplanung inkl. Zusatzleistungen.
Insgesamt sind vier Referenzen vorzulegen, davon eine Referenz für Verkehrsanlagen – Variantenuntersuchung und Planung (LPH 1-4), eine Referenz für Verkehrsanlagen – Ausführungsplanung, Ausschreibung, Objektüberwachung (LPH 5-8), eine Referenz für Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung und eine Referenz für Landschaftsplanung inkl. Zusatzleistungen.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzüberprüfung festgestellt wird, dass die unter III.2.3)a)-d) gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzüberprüfung festgestellt wird, dass die unter III.2.3)a)-d) gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR für Personenschäden und über 2 000 000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer objektbezogenen Versicherung oder einer exzedenten Versicherung wird hingewiesen.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR für Personenschäden und über 2 000 000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer objektbezogenen Versicherung oder einer exzedenten Versicherung wird hingewiesen.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als sechs Monate sein (muss aus Nachweis ersichtlich sein) gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen.
Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter genannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter genannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Ja, es sind Nachweise nach Ziffer III.2.3)b) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die eingegangenen Bewerbungen werden nach folgenden Kriterien geprüft und bewertet: Die mögliche Punktzahl der unter III.2.3 d) genannten Angaben (Wertungskriterien) bilden 100 % der im Rahmen der Eignungsprüfung erzielbaren Punkte. Die vollständige Bewertungsmatrix kann unter vof@meixner-partner.de angefordert werden.Hinweis Losverfahren:Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich im Losverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 5. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.Hinweis Nachnominierung: Im Fall einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens zehn Tage vor dem Verhandlungstermin ausgesprochen. Im Fall der Absage eines Teilnehmers zum Beispiel drei Tage vor der Vergabeverhandlung wird kein weiteres Büro nachnominiert. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Die eingegangenen Bewerbungen werden nach folgenden Kriterien geprüft und bewertet: Die mögliche Punktzahl der unter III.2.3 d) genannten Angaben (Wertungskriterien) bilden 100 % der im Rahmen der Eignungsprüfung erzielbaren Punkte. Die vollständige Bewertungsmatrix kann unter vof@meixner-partner.de angefordert werden.Hinweis Losverfahren:Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich im Losverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 5. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.Hinweis Nachnominierung: Im Fall einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens zehn Tage vor dem Verhandlungstermin ausgesprochen. Im Fall der Absage eines Teilnehmers zum Beispiel drei Tage vor der Vergabeverhandlung wird kein weiteres Büro nachnominiert. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
a) Der Teilnahmeantrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind, kann bei der Kontaktstelle (siehe Anhang A II)) unter vof@meixner-partner.de angefordert werden.
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter vof@meixner-partner.de zu richten.
c) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge mit Anlagen sind rechtsgültig zu unterschreiben und in einem verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung (Rücksendeaufkleber) im Original beim Auftraggeber in Papierform auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
c) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge mit Anlagen sind rechtsgültig zu unterschreiben und in einem verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung (Rücksendeaufkleber) im Original beim Auftraggeber in Papierform auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
d) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt.
e) Bei Bewerbergemeinschaften ist von jedem Mitglied jeweils Teil 2b des Teilnahmeantrag auszufüllen (siehe Hinweis im Teilnahmeantrag). Mit dem Teilnahmeantrag ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften. Mehrfachbewerbungen sind auch auf Subunternehmerebene nicht zulässig.
e) Bei Bewerbergemeinschaften ist von jedem Mitglied jeweils Teil 2b des Teilnahmeantrag auszufüllen (siehe Hinweis im Teilnahmeantrag). Mit dem Teilnahmeantrag ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften. Mehrfachbewerbungen sind auch auf Subunternehmerebene nicht zulässig.
f) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
g) Weitere Unterlagen über die geforderten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
h) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigungen öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte, sowie weitere Nachweise zu den Erklärungen im Teilnahmeantrag.
i) Ein Ingenieurbüro war bereits beratend tätig und gilt somit als vorbefasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich das vorbefasste Büro bewerben sollte und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen.
i) Ein Ingenieurbüro war bereits beratend tätig und gilt somit als vorbefasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich das vorbefasste Büro bewerben sollte und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße im Sinne von § 101 b Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 101 b Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße im Sinne von § 101 b Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 101 b Abs. 2 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von sieben Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabebekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 107 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von sieben Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabebekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 107 Abs. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 139-256945 (2015-07-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-06-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Karlskron plant eine Umfahrung ihrer Ortsteile Karlskron und Pobenhausen. Die bestehende Staatsstraße St2044 verläuft derzeit von Süden kommend durch die Ortsteile Pobenhausen und Karlskron und führt in nördlicher Richtung zur Bundesstraße B16. Die vielbefahrene St2044 stellt eine wichtige Verbindung zwischen der Bundesstraße B300 im Südwesten und der Bundesstraße B16 im Norden dar.
Ortsplanerisches Ziel der Gemeinde Karlskron ist es, die Aufenthalts- und Wohnqualität in den Ortsteilen Karlskron und Pobenhausen nachhaltig zu verbessern. Dies soll durch eine Ortsumfahrung erreicht werden, indem der Durchgangsverkehr auf der St2044 um Pobenhausen und Karlskron geführt wird. Ziel der geplanten Ortsumfahrung ist es, ausschließlich den notwendigen und wünschenswerten Ziel- und Querverkehr auf den innerörtlichen Straßen zu belassen.
Die Gemeinde Karlskron plant eine Umfahrung ihrer Ortsteile Karlskron und Pobenhausen. Die bestehende Staatsstraße St2044 verläuft derzeit von Süden kommend durch die Ortsteile Pobenhausen und Karlskron und führt in nördlicher Richtung zur Bundesstraße B16. Die vielbefahrene St2044 stellt eine wichtige Verbindung zwischen der Bundesstraße B300 im Südwesten und der Bundesstraße B16 im Norden dar.
Ortsplanerisches Ziel der Gemeinde Karlskron ist es, die Aufenthalts- und Wohnqualität in den Ortsteilen Karlskron und Pobenhausen nachhaltig zu verbessern. Dies soll durch eine Ortsumfahrung erreicht werden, indem der Durchgangsverkehr auf der St2044 um Pobenhausen und Karlskron geführt wird. Ziel der geplanten Ortsumfahrung ist es, ausschließlich den notwendigen und wünschenswerten Ziel- und Querverkehr auf den innerörtlichen Straßen zu belassen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 632 238 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Neuburg-Schrobenhausen
🏙️
Die Gemeinde Karlskron plant eine Umfahrung ihrer Ortsteile Karlskron und Pobenhausen. Die bestehende Staatsstraße St2044 verläuft derzeit von Süden kommend durch die Ortsteile Pobenhausen und Karlskron und führt in nördlicher Richtung zur Bundesstraße B16. Die vielbefahrene St2044 stellt eine wichtige Verbindung zwischen der Bundesstraße B300 im Südwesten und der Bundesstraße B16 im Norden dar.
Die Gemeinde Karlskron plant eine Umfahrung ihrer Ortsteile Karlskron und Pobenhausen. Die bestehende Staatsstraße St2044 verläuft derzeit von Süden kommend durch die Ortsteile Pobenhausen und Karlskron und führt in nördlicher Richtung zur Bundesstraße B16. Die vielbefahrene St2044 stellt eine wichtige Verbindung zwischen der Bundesstraße B300 im Südwesten und der Bundesstraße B16 im Norden dar.
Neubau Ortsumfahrungen Karlskron und Pobenhausen.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe / Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 75
Kostenkriterium: Honorar
Gewichtung der Kosten: 25
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-05-06 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 892176-2411📞
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße im Sinne von § 101 b Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 101 b Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße im Sinne von § 101 b Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 101 b Abs. 2 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2016/S 109-194442 (2016-06-03)