In zentraler Lage in der Landeshauptstadt Kiel soll ein neues Parkhaus mit darunter liegendem Zentralen Omnibusbahnhof gebaut werden. Im freien Baufeld liegt ein Tiefbunker aus den 1940'er Jahren. Die Tiefgründung des neuen Parkhauses muss teilweise durch den Bunker hindurch geführt werden. Die Bunkerbereiche, die mit der Tiefgründung kollidieren, werden im Vorwege abgebrochen.und der Bunker wird mit Dämmer verfüllt. Die Abbruchleistungen und die Verfüllung sind nicht Gegestand dieser Tiefgründungsausschreibung. Der Tiefbunker wurde im Vorwege mit einer Spundwand umschlossen. Ca. 45 St. Kernbohrungen Ø 90 cm durch die Dämmerverfüllung, ca. 6 500 m Verdrängungsbohrpfähle (Länge ca. 22 m bis ca. 34 m).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-13.
Auftragsbekanntmachung (2015-11-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Pfahlrammung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Pfahlrammung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister, Eigenbetrieb Parken
Postanschrift: Fleethörn 9
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.kiel.de🌏
E-Mail: rainer.schoenwetter@kiel.de📧
Telefon: +49 4319014537📞
Fax: +49 43190164540 📠
In zentraler Lage in der Landeshauptstadt Kiel soll ein neues Parkhaus mit darunter liegendem Zentralen Omnibusbahnhof gebaut werden. Im freien Baufeld liegt ein Tiefbunker aus den 1940'er Jahren. Die Tiefgründung des neuen Parkhauses muss teilweise durch den Bunker hindurch geführt werden. Die Bunkerbereiche, die mit der Tiefgründung kollidieren, werden im Vorwege abgebrochen.und der Bunker wird mit Dämmer verfüllt. Die Abbruchleistungen und die Verfüllung sind nicht Gegestand dieser Tiefgründungsausschreibung. Der Tiefbunker wurde im Vorwege mit einer Spundwand umschlossen.
In zentraler Lage in der Landeshauptstadt Kiel soll ein neues Parkhaus mit darunter liegendem Zentralen Omnibusbahnhof gebaut werden. Im freien Baufeld liegt ein Tiefbunker aus den 1940'er Jahren. Die Tiefgründung des neuen Parkhauses muss teilweise durch den Bunker hindurch geführt werden. Die Bunkerbereiche, die mit der Tiefgründung kollidieren, werden im Vorwege abgebrochen.und der Bunker wird mit Dämmer verfüllt. Die Abbruchleistungen und die Verfüllung sind nicht Gegestand dieser Tiefgründungsausschreibung. Der Tiefbunker wurde im Vorwege mit einer Spundwand umschlossen.
Ca. 45 St. Kernbohrungen Ø 90 cm durch die Dämmerverfüllung, ca. 6 500 m Verdrängungsbohrpfähle (Länge ca. 22 m bis ca. 34 m).
Dauer: 2 Monate
Referenznummer: 66.2.953.15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kiel.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb von 6 Kalendertagen folgende Unterlagen/
Nachweise vorzulegen:
— Angaben und Nachweise nach § 6 EG Abs. 3. Nr. 2 VOB/A:
— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
— Eigenerklärung, dass sich der Bieter nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet.
— Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
— Eigenerklärung, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb von 6 Kalendertagen folgende Unterlagen/
Nachweise vorzulegen:
— Angaben und Nachweise nach § 6 EG Abs. 3 Nr. 2 VOB/A:
— Angaben zu den wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten und vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber, möglichst mit Referenzschreiben.
— Angaben zu den zur Verfügung stehenden Arbeitskräften und der technischen Ausstattung des Betriebes.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
— Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme.
— Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3 % der Auftragssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen gemäß Ausschreibungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig- Holstein – TTG) findet Anwendung. Gemäß § 8 des TTG wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei der Angebotsabgabe bekannt sind, die nach § 4 TTG erforderlichen Verpflichtungs-erklärungen abzugeben haben. Die ILO-Kernarbeitsnormen (§ 18 Abs. 1 TTG) sind bei der Ausführung des Auftrags zu beachten.
Das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig- Holstein – TTG) findet Anwendung. Gemäß § 8 des TTG wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei der Angebotsabgabe bekannt sind, die nach § 4 TTG erforderlichen Verpflichtungs-erklärungen abzugeben haben. Die ILO-Kernarbeitsnormen (§ 18 Abs. 1 TTG) sind bei der Ausführung des Auftrags zu beachten.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Der Kostenbeitrag ist vor Anforderung der Vergabe- und Vertragsunterlagen unter Angabe eines Kassenzeichens und der Vergabe-Nr. 66.2.953.15 auf das Konto der Landeshauptstadt Kiel, Konto 100 016, BLZ 21050170, IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16, BIC: NOLADE21KIE, einzuzahlen. Fehlt der Verwendungszweck auf der Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und es werden keine Unterlagen ausgegeben. Der Einzahlungsbeleg ist der Anforderung der Ausschreibungsunterlagen beizufügen. Das Kassenzeichen erhalten Sie nur über die Mailadresse frauke.wischhusen@kiel.de
Der Kostenbeitrag ist vor Anforderung der Vergabe- und Vertragsunterlagen unter Angabe eines Kassenzeichens und der Vergabe-Nr. 66.2.953.15 auf das Konto der Landeshauptstadt Kiel, Konto 100 016, BLZ 21050170, IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16, BIC: NOLADE21KIE, einzuzahlen. Fehlt der Verwendungszweck auf der Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und es werden keine Unterlagen ausgegeben. Der Einzahlungsbeleg ist der Anforderung der Ausschreibungsunterlagen beizufügen. Das Kassenzeichen erhalten Sie nur über die Mailadresse frauke.wischhusen@kiel.de
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-02-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-12-16 📅
Öffnungsort:
Ort des Eröffnungstermins: Landeshauptstadt Kiel, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle, Fleethörn 9, 24103 Kiel, Zi.-Nr. 324.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter oder ihre Bevollmächtigten.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Tiefbauamt, Abt. Ingenieurbau, 66.2
Rainer Schönwetter
Internetadresse: www.kiel.de🌏
Name: Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle
Kontaktperson: Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle, Zi. 326
Frau Wischhusen
Telefon: +49 4319012779📞
E-Mail: frauke.wischhusen@kiel.de📧
Fax: +49 43190161301 📠
URL der Dokumente: www.kiel.de🌏
URL der Teilnahme: www.kiel.de🌏
Referenz Daten
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-20 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 66.2.953.15
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 96-173218
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein im Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein
Postanschrift: Postfach 7128 (Hausanschrift: Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel)
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 107 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2.
§ 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Die Angebotsfrist endet in diesem Verfahren am 16.12.2015 – 10:30 Uhr, so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis dahin gerügt worden sein müssen; eine spätere Geltendmachung ist aus Rechtsgründen nicht mehr möglich (Präklusion).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Angebotsfrist endet in diesem Verfahren am 16.12.2015 – 10:30 Uhr, so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis dahin gerügt worden sein müssen; eine spätere Geltendmachung ist aus Rechtsgründen nicht mehr möglich (Präklusion).
Weitere Auskünfte kann die unter Ziffer VI.4.1) genannte Stellen erteilen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 223-405621 (2015-11-13)