Neubau Sprach- und Kulturwissenschaften auf dem Campus Westend der Goethe-Universität Frankfurt am Main – Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 2-6 gemäß §§ 49 ff. HOAI
Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 2-6 §§ 49 ff. HOAI für den Neubau eines Fachbaus für Sprach- und Kulturwissenschaften Campus Westend, Frankfurt am Main.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-20) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Land Hessen vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH), Niederlassung Mitte, Zentrale Vergabe”
Postanschrift: Dieselstraße 1-7
Postort: Bad Nauheim
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabe – Vergabe Freiberufliche Leistungen
Telefon: +49 60328862-0📞
E-Mail: info.fbt@lbih.hessen.de📧
Fax: +49 60328862-126 📠
Region: Wetteraukreis🏙️
URL: www.lbih.hessen.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neubau Sprach- und Kulturwissenschaften Campus Westend Goethe-Uni FfM – Fachplanung Tragwerksplanung, LPH 2-6 gemäß §§ 49 ff. HOAI
A.0416.095142 TWP”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung📦
Kurze Beschreibung:
“Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 2 – 6 §§ 49 ff. HOAI für den Neubau eines Fachbaus für Sprach- und Kulturwissenschaften Campus Westend,...”
Kurze Beschreibung
Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 2 – 6 §§ 49 ff. HOAI für den Neubau eines Fachbaus für Sprach- und Kulturwissenschaften Campus Westend, Frankfurt am Main.
Das Land Hessen beabsichtigt die Errichtung eines Neubaus für Sprach-und Kulturwissenschaften mit einer gemeinsamen Bereichsbibliothek, dem Zentrum für Weiterbildung, der Lehrerfortbildung und einer Verpflegungsstation, Verwaltungsräumlichkeiten des Studentenwerkes sowie einer Tiefgarage für 250 Stellplätze. Der Instituts-Neubau soll auf einer Fläche von 12 000 m (NF 1-7) in nördlicher Innenstadtrandlage der Stadt Frankfurt am Main im Stadtteil Westend errichtet werden und ist Teil des Entwicklungsprogramms HEUREKA des Landes Hessen.
Nicht Bestandteil des Planungsauftrags ist die im Architekturwettbewerb als Platzhalter geplante Erweiterung mit rund 2 650 m (NF 1-7) / 4 450 m BGF, die zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden soll.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 608258.40 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 2 – 6 §§ 49 ff. HOAI für den Neubau eines Fachbaus für Sprach- und Kulturwissenschaften Campus Westend,...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 2 – 6 §§ 49 ff. HOAI für den Neubau eines Fachbaus für Sprach- und Kulturwissenschaften Campus Westend, Frankfurt am Main.
Das Land Hessen beabsichtigt die Errichtung eines Neubaus für Sprach-und Kulturwissenschaften mit einer gemeinsamen Bereichsbibliothek, dem Zentrum für Weiterbildung, der Lehrerfortbildung und einer Verpflegungsstation, Verwaltungsräumlichkeiten des Studentenwerkes sowie einer Tiefgarage für 250 Stellplätze. Der Instituts-Neubau soll auf einer Fläche von 12 000 m (NF 1-7) in nördlicher Innenstadtrandlage der Stadt Frankfurt am Main im Stadtteil Westend errichtet werden und ist Teil des Entwicklungsprogramms HEUREKA des Landes Hessen.
Nicht Bestandteil des Planungsauftrags ist die im Architekturwettbewerb als Platzhalter geplante Erweiterung mit rund 2 650 m (NF 1-7) / 4.450 m BGF, die zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden soll.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Fachliche Qualität (Projektspez. Herangehensweise, Maßnahmen zur Termin- und Kosteneinhaltung)”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam / Persönliche Referenzen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verfügbarkeit des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 10 %
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Beauftragung der Leistungsphasen 4, 5 und 6 erfolgt optional.
Optional kann die Erweiterung (s. II.1.5) beauftragt werden.”
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2015/S 199-361709
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Fachplanung Tragwerksplanung
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-09-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Mathes Beratende Ingenieure GmbH
Postanschrift: Emil-Rosenow-Straße 3
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09112
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.ming.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 608258.40 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB:...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 038-086446 (2019-02-20)