Die ILB errichtet auf dem Gelände an der Babelsberger Straße nördlich des Hauptbahnhofes das neue Verwaltungsgebäude. Der im Rahmen eines Architektenwettbewerbs ermittelte Siegerentwurf sieht eine in drei Gebäudeteile gegliederte Bebauung mit einem alle drei Baukörper verbindenden Auengeschoss und Erdgeschoss vor. Die zentrale Erschließung erfolgt über das Untergeschoss sowie zum Teil über die Tiefgarage im Auengeschoss. In den oberen Geschossen sind flexible Büroeinheiten untergebracht. Im Auengeschoss werden als zentrale Bestandteile des Gebäudes ein Konferenzzentrum, Besprechungsräume, eine Kantine und eine Cafeteria errichtet. Ein Teil des Auengeschosses dient als Tiefgarage für ca. 120 Stellplätze. Unterhalb des Auengeschosses wird ein zentrales Untergeschoss als weiße Wanne zur Aufnahme der wesentlichen Technikzentralen untergebracht. Die BGFa beträgt ca. 27 000 m². Der gesamte Gebäudekomplex gliedert sich in die von der Babelsberger Straße zur Nuthe hin verlaufende Auenlandschaft ein. Das vorliegende Vergabeverfahren betrifft die Leistungen für Bodenbelagsarbeiten sowie Wandfliesen: — Vorbereitende Maßnahmen Boden; — Hohlraumbodenarbeiten ca. 10 500 m²; — Doppelbodenarbeiten ca. 1 800 m²; — Estricharbeiten ca. 3 500 m²; — Heizestrich ca. 800 m²; — Wandfliesen ca. 1 200 m²; — Bodenfliesen ca. 800 m²; — Betonwerksteinbelag ca. 1 400 m²; — Betonwerksteinstufen ca. 650 St.; — Textiler Bodenbelag ca. 10 500 m²; — Linoleumbelag ca. 550 m²; — PVC-Belag ca. 150 m².
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-10-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Bürogebäuden
Menge oder Umfang: Siehe Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Bürogebäuden📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Postanschrift: Steinstraße 104-106
Postleitzahl: 14480
Postort: Potsdam
Kontakt
Internetadresse: http://www.ilb.de🌏
E-Mail: bauvorhaben@ilb.de📧
Fax: +49 33123626599 📠
1. Die Vergabeunterlagen werden von der Auftraggeberin über eine elektronische Vergabemanagement- Plattform (CONJECT, im Folgenden: Plattform) kostenlos zur Verfügung gestellt. Zur Teilnahme am Vergabeverfahren und zum Abrufen der Vergabeunterlagen haben sich Bewerber auf dieser Plattform kostenlos zu registrieren und anzumelden. Eine Einladung nebst Anleitung zur Registrierung und Anmeldung stellt die Auftraggeberin zur Verfügung, wenn Bewerber diese Einladung bei der unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung benannten Stelle per E-Mail (bauvorhaben@ilb.de) angefordert haben. Zu beachten ist, dass die Auftraggeberin die Einladung an die bei Anforderung der Einladung angegebene E-Mail-Adresse des Bewerbers übermittelt.
2. Fragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen sowie zum Verfahren sind ausschließlich mit elektronischer Post.
(E-Mail: bauvorhaben@ilb.de) zu stellen. Mündliche und telefonische Auskünfte werden insoweit nicht erteilt; sie wären – falls sie dennoch erteilt würden – nicht verbindlich. Ebenfalls nicht verbindlich sind insoweit Auskünfte anderer Stellen als der nachfolgend genannten Auskunft erteilenden Stelle. Fragen und Auskunftsverlangen sind in deutscher Sprache zu formulieren und zu richten an die Auskunft erteilende Stelle: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Frau Stillmann/Frau Kretschmer, E-Mail: bauvorhaben@ilb.de
Fragen und Auskunftsverlangen sind auf dem vorbenannten Weg bis 14 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung der Fragen trägt der Bewerber. Später eingehende Fragen werden nicht mehr bearbeitet.
Bitte beachten Sie, dass die Auftraggeberin zur Beantwortung von Fragen und Auskunftsverlangen auf die elektronische Vergabemanagement-Plattform (CONJECT, im Folgenden: Plattform) zurückgreift, auf der sich die Bewerber zu registrieren und anzumelden hatten.
Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt der Auftraggeberin ausreichend Gelegenheit, angemessen zu reagieren, zusätzliche Auskünfte allen Bewerbern mitzuteilen und den Bewerbern die Möglichkeit zu geben, etwaige zusätzliche Auskünfte bei der Bearbeitung der Angebote rechtzeitig zu berücksichtigen.
3. Der Bieter hat ein unterzeichnetes Exemplar der Angebotsunterlagen zweifach in Papierform (ein Original, eine Kopie) sowie eine elektronische Kopie der Angebotsunterlagen auf einem erfolgreich virengeprüften Datenträger, rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist, verschlossen an die oben unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung benannte Stelle zu übermitteln. Digitalangebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes sind nicht zugelassen.
4. Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich benannt werden und erklären, dass:
— ihnen bekannt ist, dass § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bietergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird,
— sie zulässig eine Bietergemeinschaft gebildet haben. Dabei sind die für die Bildung der Bietergemeinschaft maßgeblichen Gründe anzugeben,
— das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein,
— das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen anzunehmen,
— alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften.
5. Die Auftraggeberin wird vor Entscheidung über die Vergabe gem. § 12 Brandenburgisches Vergabegesetz
— BbgVergG bei der zuständigen Informationsstelle abfragen, inwieweit Eintragungen in der Sperrliste vorliegen. Die Auftraggeberin kann für Bieter eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) anfordern. Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR ist die Auftraggeberin zur Anforderung dieser Auskunft für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung verpflichtet. Handelt es sich bei dem Bieter um ein ausländisches Unternehmen, muss dieser auf Verlagen der Auftraggeberin einen vergleichbaren gleichwertigen Nachweis vorlegen oder der Auftraggeberin die Stelle benennen, bei der ein solcher Nachweis angefordert werden kann.
1. Die Vergabeunterlagen werden von der Auftraggeberin über eine elektronische Vergabemanagement- Plattform (CONJECT, im Folgenden: Plattform) kostenlos zur Verfügung gestellt. Zur Teilnahme am Vergabeverfahren und zum Abrufen der Vergabeunterlagen haben sich Bewerber auf dieser Plattform kostenlos zu registrieren und anzumelden. Eine Einladung nebst Anleitung zur Registrierung und Anmeldung stellt die Auftraggeberin zur Verfügung, wenn Bewerber diese Einladung bei der unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung benannten Stelle per E-Mail (bauvorhaben@ilb.de) angefordert haben. Zu beachten ist, dass die Auftraggeberin die Einladung an die bei Anforderung der Einladung angegebene E-Mail-Adresse des Bewerbers übermittelt.
2. Fragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen sowie zum Verfahren sind ausschließlich mit elektronischer Post.
(E-Mail: bauvorhaben@ilb.de) zu stellen. Mündliche und telefonische Auskünfte werden insoweit nicht erteilt; sie wären – falls sie dennoch erteilt würden – nicht verbindlich. Ebenfalls nicht verbindlich sind insoweit Auskünfte anderer Stellen als der nachfolgend genannten Auskunft erteilenden Stelle. Fragen und Auskunftsverlangen sind in deutscher Sprache zu formulieren und zu richten an die Auskunft erteilende Stelle: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Frau Stillmann/Frau Kretschmer, E-Mail: bauvorhaben@ilb.de
Fragen und Auskunftsverlangen sind auf dem vorbenannten Weg bis 14 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung der Fragen trägt der Bewerber. Später eingehende Fragen werden nicht mehr bearbeitet.
Bitte beachten Sie, dass die Auftraggeberin zur Beantwortung von Fragen und Auskunftsverlangen auf die elektronische Vergabemanagement-Plattform (CONJECT, im Folgenden: Plattform) zurückgreift, auf der sich die Bewerber zu registrieren und anzumelden hatten.
Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt der Auftraggeberin ausreichend Gelegenheit, angemessen zu reagieren, zusätzliche Auskünfte allen Bewerbern mitzuteilen und den Bewerbern die Möglichkeit zu geben, etwaige zusätzliche Auskünfte bei der Bearbeitung der Angebote rechtzeitig zu berücksichtigen.
3. Der Bieter hat ein unterzeichnetes Exemplar der Angebotsunterlagen zweifach in Papierform (ein Original, eine Kopie) sowie eine elektronische Kopie der Angebotsunterlagen auf einem erfolgreich virengeprüften Datenträger, rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist, verschlossen an die oben unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung benannte Stelle zu übermitteln. Digitalangebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes sind nicht zugelassen.
4. Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich benannt werden und erklären, dass:
— ihnen bekannt ist, dass § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bietergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird,
— sie zulässig eine Bietergemeinschaft gebildet haben. Dabei sind die für die Bildung der Bietergemeinschaft maßgeblichen Gründe anzugeben,
— das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein,
— das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen anzunehmen,
— alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften.
5. Die Auftraggeberin wird vor Entscheidung über die Vergabe gem. § 12 Brandenburgisches Vergabegesetz
— BbgVergG bei der zuständigen Informationsstelle abfragen, inwieweit Eintragungen in der Sperrliste vorliegen. Die Auftraggeberin kann für Bieter eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) anfordern. Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR ist die Auftraggeberin zur Anforderung dieser Auskunft für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung verpflichtet. Handelt es sich bei dem Bieter um ein ausländisches Unternehmen, muss dieser auf Verlagen der Auftraggeberin einen vergleichbaren gleichwertigen Nachweis vorlegen oder der Auftraggeberin die Stelle benennen, bei der ein solcher Nachweis angefordert werden kann.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die ILB errichtet auf dem Gelände an der Babelsberger Straße nördlich des Hauptbahnhofes das neue Verwaltungsgebäude. Der im Rahmen eines Architektenwettbewerbs ermittelte Siegerentwurf sieht eine in drei Gebäudeteile gegliederte Bebauung mit einem alle drei Baukörper verbindenden Auengeschoss und Erdgeschoss vor. Die zentrale Erschließung erfolgt über das Untergeschoss sowie zum Teil über die Tiefgarage im Auengeschoss. In den oberen Geschossen sind flexible Büroeinheiten untergebracht. Im Auengeschoss werden als zentrale Bestandteile des Gebäudes ein Konferenzzentrum, Besprechungsräume, eine Kantine und eine Cafeteria errichtet. Ein Teil des Auengeschosses dient als Tiefgarage für ca. 120 Stellplätze. Unterhalb des Auengeschosses wird ein zentrales Untergeschoss als weiße Wanne zur Aufnahme der wesentlichen Technikzentralen untergebracht. Die BGFa beträgt ca. 27 000 m². Der gesamte Gebäudekomplex gliedert sich in die von der Babelsberger Straße zur Nuthe hin verlaufende Auenlandschaft ein.
Die ILB errichtet auf dem Gelände an der Babelsberger Straße nördlich des Hauptbahnhofes das neue Verwaltungsgebäude. Der im Rahmen eines Architektenwettbewerbs ermittelte Siegerentwurf sieht eine in drei Gebäudeteile gegliederte Bebauung mit einem alle drei Baukörper verbindenden Auengeschoss und Erdgeschoss vor. Die zentrale Erschließung erfolgt über das Untergeschoss sowie zum Teil über die Tiefgarage im Auengeschoss. In den oberen Geschossen sind flexible Büroeinheiten untergebracht. Im Auengeschoss werden als zentrale Bestandteile des Gebäudes ein Konferenzzentrum, Besprechungsräume, eine Kantine und eine Cafeteria errichtet. Ein Teil des Auengeschosses dient als Tiefgarage für ca. 120 Stellplätze. Unterhalb des Auengeschosses wird ein zentrales Untergeschoss als weiße Wanne zur Aufnahme der wesentlichen Technikzentralen untergebracht. Die BGFa beträgt ca. 27 000 m². Der gesamte Gebäudekomplex gliedert sich in die von der Babelsberger Straße zur Nuthe hin verlaufende Auenlandschaft ein.
Das vorliegende Vergabeverfahren betrifft die Leistungen für Bodenbelagsarbeiten sowie Wandfliesen:
— Vorbereitende Maßnahmen Boden;
— Hohlraumbodenarbeiten ca. 10 500 m²;
— Doppelbodenarbeiten ca. 1 800 m²;
— Estricharbeiten ca. 3 500 m²;
— Heizestrich ca. 800 m²;
— Wandfliesen ca. 1 200 m²;
— Bodenfliesen ca. 800 m²;
— Betonwerksteinbelag ca. 1 400 m²;
— Betonwerksteinstufen ca. 650 St.;
— Textiler Bodenbelag ca. 10 500 m²;
— Linoleumbelag ca. 550 m²;
— PVC-Belag ca. 150 m².
Referenznummer: ILB/16/2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Potsdam.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Angabe des Namens und der Anschrift des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft und eines für das gesamte Vergabeverfahren zuständigen Ansprechpartners beim Bieter bzw. bei der Bietergemeinschaft.
2. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
3. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot ein ausgefülltes Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ vorzulegen. Das Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ umfasst die folgenden Angaben gemäß § 6 EG Abs. 3 Nr. 2 lit. a) bis i) VOB/A:
3. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot ein ausgefülltes Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ vorzulegen. Das Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ umfasst die folgenden Angaben gemäß § 6 EG Abs. 3 Nr. 2 lit. a) bis i) VOB/A:
a) den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
a) den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
b) die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
c) die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal, d) die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes, sowie Angaben,
c) die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal, d) die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes, sowie Angaben,
e) ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
f) ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
g) dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
h) dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
i) dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
4. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen im eingereichten Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin durch Vorlage der im Formblatt genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
4. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen im eingereichten Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin durch Vorlage der im Formblatt genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
5. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit Abgabe des Angebotes den Nachweis der Eignung entweder durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Einreichung des ausgefüllten Formblattes
5. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit Abgabe des Angebotes den Nachweis der Eignung entweder durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Einreichung des ausgefüllten Formblattes
„Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ führen.
6. Beabsichtigt der Bieter, sich für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsteile in seinem Angebot unter Verwendung des Formblattes „Erklärung über die Leistungsteile anderer Unternehmen“ bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen unter Verwendung des Formblattes „Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens“ vorzulegen.
6. Beabsichtigt der Bieter, sich für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsteile in seinem Angebot unter Verwendung des Formblattes „Erklärung über die Leistungsteile anderer Unternehmen“ bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen unter Verwendung des Formblattes „Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens“ vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte andere Unternehmen haben auf gesondertes Verlangen zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte andere Unternehmen haben auf gesondertes Verlangen zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt
„Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ vorzulegen (zum Inhalt s. oben Ziff. III.2.1)/3 dieser Bekanntmachung).
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen in den eingereichten Formblättern „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den Formblättern genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen in den eingereichten Formblättern „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den Formblättern genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Mit Zuschlagserteilung stimmt die Auftraggeberin dem Einsatz der vom Bieter benannten anderen Unternehmen bei der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen zu.
7. Abgabe einer Integritäts-, Compliance- und Antikorruptionserklärung mit folgendem Inhalt:
a) Versicherung, dass der Bieter an dem Bauvorhaben beteiligten Mitarbeitern der Auftraggeberin, deren Angehörigen oder weiteren Dritten keine materiellen oder immateriellen Vorteile in der Absicht, einen unredlichen Vorteil im Vergabeverfahren oder im Rahmen der Auftragsausführung zu erhalten, insbesondere in der Absicht, die Vergabeentscheidung unzulässig zu beeinflussen, anbieten, versprechen oder gewähren wird oder bereits angeboten, versprochen oder gewährt hat.
a) Versicherung, dass der Bieter an dem Bauvorhaben beteiligten Mitarbeitern der Auftraggeberin, deren Angehörigen oder weiteren Dritten keine materiellen oder immateriellen Vorteile in der Absicht, einen unredlichen Vorteil im Vergabeverfahren oder im Rahmen der Auftragsausführung zu erhalten, insbesondere in der Absicht, die Vergabeentscheidung unzulässig zu beeinflussen, anbieten, versprechen oder gewähren wird oder bereits angeboten, versprochen oder gewährt hat.
b) Verpflichtung, der Auftraggeberin gegebenenfalls bestehende geschäftliche oder persönliche Verbindungen zu an dem Bauvorhaben beteiligten Mitarbeitern der Auftraggeberin oder anderen Projektbeteiligten, die zu einem Interessenskonflikt führen könnten, mit dem Angebot oder bei später entstehender oder bekanntwerdender Verbindung unverzüglich mitzuteilen.
b) Verpflichtung, der Auftraggeberin gegebenenfalls bestehende geschäftliche oder persönliche Verbindungen zu an dem Bauvorhaben beteiligten Mitarbeitern der Auftraggeberin oder anderen Projektbeteiligten, die zu einem Interessenskonflikt führen könnten, mit dem Angebot oder bei später entstehender oder bekanntwerdender Verbindung unverzüglich mitzuteilen.
c) Versicherung, keine unzulässigen wettbewerbsschädigenden oder -beschränkenden Absprachen mit anderen Bietern, insbesondere keine Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, oder über eine Beteiligung oder Nichtbeteiligung am Vergabeverfahren, getroffen zu haben oder zu treffen.
c) Versicherung, keine unzulässigen wettbewerbsschädigenden oder -beschränkenden Absprachen mit anderen Bietern, insbesondere keine Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, oder über eine Beteiligung oder Nichtbeteiligung am Vergabeverfahren, getroffen zu haben oder zu treffen.
d) Erklärung, dass der Bieter bzw. seine Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben keine strafbaren Handlungen im Geschäftsverkehr oder in Bezug auf diesen, wie insbesondere Straftaten nach:
— § 266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt),
— § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen),
— § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
— § 267 StGB (Urkundenfälschung),
— § 108e StGB (Bestechung von Mandatsträgern),
— § 129 StGB (Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung),
— § 370 Abgabenordnung (Steuerhinterziehung).
begangen haben und begehen werden und keine Verurteilungen, Strafbefehle, laufende Anklagen, Strafverfahren oder Ermittlungen oder Einstellungen des Verfahrens gemäß § 153a StPO vorliegen. e) Versicherung, sämtliche oben aufgeführten Handlungen auch nicht durch Dritte zu veranlassen.
begangen haben und begehen werden und keine Verurteilungen, Strafbefehle, laufende Anklagen, Strafverfahren oder Ermittlungen oder Einstellungen des Verfahrens gemäß § 153a StPO vorliegen. e) Versicherung, sämtliche oben aufgeführten Handlungen auch nicht durch Dritte zu veranlassen.
Soweit der Bieter die vorstehenden Erklärungen nicht (vollständig) abgeben kann, muss er hierzu in einer Anlage nähere Angaben machen und entsprechende Unterlagen einreichen, um der Auftraggeberin eine Prüfung des Sachverhalts zu ermöglichen. Dies kann gegebenenfalls auch Angaben über vom Bieter getroffene geeignete Maßnahmen zur Vermeidung etwaiger künftiger Vorfälle und organisatorische Vorkehrungen (Einrichtung eines Korruptionspräventionssystems, Compliancemaßnahmen, etc.) umfassen. Weitere Aufklärung auf Verlangen der Auftraggeberin wird zugesichert.
Soweit der Bieter die vorstehenden Erklärungen nicht (vollständig) abgeben kann, muss er hierzu in einer Anlage nähere Angaben machen und entsprechende Unterlagen einreichen, um der Auftraggeberin eine Prüfung des Sachverhalts zu ermöglichen. Dies kann gegebenenfalls auch Angaben über vom Bieter getroffene geeignete Maßnahmen zur Vermeidung etwaiger künftiger Vorfälle und organisatorische Vorkehrungen (Einrichtung eines Korruptionspräventionssystems, Compliancemaßnahmen, etc.) umfassen. Weitere Aufklärung auf Verlangen der Auftraggeberin wird zugesichert.
Verpflichtung, auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin entsprechende Erklärungen auch von allen vom Bieter eingesetzten Dritten/Nachunternehmern einzureichen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine Integritäts-, Compliance- und Antikorruptionserklärung mit dem dargestellten Inhalt abgeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Siehe Ziff. III.2.1)/2 und III.2.1)/3 dieser Bekanntmachung.
2. Eine mindestens 3-jährige Geschäftstätigkeit ist keine Mindestanforderung.
3. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen im eingereichten Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin durch Vorlage der im Formblatt genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen im eingereichten Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin durch Vorlage der im Formblatt genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
4. Siehe Ziff. III.2.1)/5 und III.2.1)/6 dieser Bekanntmachung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren (Leistungen, die nach dem 1.11.2010 erbracht wurden/werden), die die Herstellung von Bodenbelagsarbeiten betreffen und sich auf Leistungen beziehen, welche von Art und Umfang mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag (vgl. hierzu Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung) vergleichbar sind.
1. Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren (Leistungen, die nach dem 1.11.2010 erbracht wurden/werden), die die Herstellung von Bodenbelagsarbeiten betreffen und sich auf Leistungen beziehen, welche von Art und Umfang mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag (vgl. hierzu Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung) vergleichbar sind.
2. Die Darstellung jeder der vorgenannten Referenzen muss folgenden Inhalt haben:
— Name und Adresse des Auftraggebers des Referenzobjektes und Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (mit der Benennung stimmt der Bieter einer Nachfrage der Auftraggeberin beim Referenzgeber zu);
— Art der ausgeführten Leistung;
— Auftragssumme;
— Ausführungszeitraum (von… bis… );
— Stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen;
— Angaben zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer).
3. Eine 5-jährige Geschäftstätigkeit ist keine Mindestanforderung.
4. Siehe Ziff. III.2.1)/2 und III.2.1)/3 dieser Bekanntmachung.
5. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen im eingereichten Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin durch Vorlage der im Formblatt genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
5. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen im eingereichten Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin durch Vorlage der im Formblatt genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
6. Siehe Ziff. III.2.1)/5. Die Darstellungen der Referenzen gem. Ziff. III.2.3)/1 bis III.2.3)/2 dieser Bekanntmachung sind im Falle einer Bietergemeinschaft nur von der Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen.
7. Siehe Ziff. III.2.1)/6 dieser Bekanntmachung.
Mindeststandards:
a. Die Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren (Leistungen, die nach dem 1.11.2010 erbracht wurden/werden), die die Herstellung von Bodenbelagsarbeiten betreffen und sich auf Leistungen beziehen, welche von Art und Umfang mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag (vgl. hierzu Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung) vergleichbar sind, ist Mindestanforderung.
a. Die Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren (Leistungen, die nach dem 1.11.2010 erbracht wurden/werden), die die Herstellung von Bodenbelagsarbeiten betreffen und sich auf Leistungen beziehen, welche von Art und Umfang mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag (vgl. hierzu Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung) vergleichbar sind, ist Mindestanforderung.
b. Bei der Beurteilung der „Vergleichbarkeit“ im Sinne der vorgenannten Punkte übt die Auftraggeberin den ihr zustehenden Beurteilungsspielraum aus.
c. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot aus dem Verfahren ausgeschlossen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Verpflichtung des Bieters nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG), insbesondere Sanktionen (Vertragsstrafe, Kündigung, Auftragssperre) nach § 9 BbgVergG. Der Bieter hat mit seinem Angebot die „Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz“ unterzeichnet einzureichen.
Verpflichtung des Bieters nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG), insbesondere Sanktionen (Vertragsstrafe, Kündigung, Auftragssperre) nach § 9 BbgVergG. Der Bieter hat mit seinem Angebot die „Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz“ unterzeichnet einzureichen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) oder eines Verleihers von Arbeitskräften sind auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin die „Vereinbarungen zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und einem (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz“ bis zum tatsächlich ausführenden Unternehmen unterzeichnet vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) oder eines Verleihers von Arbeitskräften sind auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin die „Vereinbarungen zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und einem (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz“ bis zum tatsächlich ausführenden Unternehmen unterzeichnet vorzulegen.
Die Verpflichtung, die „Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und einem (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz“ vorzulegen, gilt jedoch nicht, wenn der Bieter eine Erklärung abgibt, dass das entsprechende andere Unternehmen seinen Sitz nicht in Deutschland, sondern in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union hat, und die Leistung des anderen Unternehmens ausschließlich in diesem anderen Mitgliedstaat ausgeführt wird.
Die Verpflichtung, die „Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und einem (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz“ vorzulegen, gilt jedoch nicht, wenn der Bieter eine Erklärung abgibt, dass das entsprechende andere Unternehmen seinen Sitz nicht in Deutschland, sondern in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union hat, und die Leistung des anderen Unternehmens ausschließlich in diesem anderen Mitgliedstaat ausgeführt wird.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-01-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-12-04 📅
Öffnungsort: ILB, Steinstraße 104-106, 14480 Potsdam.
Ort des Eröffnungstermins: ILB, Steinstraße 104-106, 14480 Potsdam.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und ihre Bevollmächtigten.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Maya Stillmann
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-02-01 📅
Datum des Endes: 2016-11-18 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ILB/16/2015
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabeunterlagen werden von der Auftraggeberin über eine elektronische Vergabemanagement- Plattform (CONJECT, im Folgenden: Plattform) kostenlos zur Verfügung gestellt. Zur Teilnahme am Vergabeverfahren und zum Abrufen der Vergabeunterlagen haben sich Bewerber auf dieser Plattform kostenlos zu registrieren und anzumelden. Eine Einladung nebst Anleitung zur Registrierung und Anmeldung stellt die Auftraggeberin zur Verfügung, wenn Bewerber diese Einladung bei der unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung benannten Stelle per E-Mail (bauvorhaben@ilb.de) angefordert haben. Zu beachten ist, dass die Auftraggeberin die Einladung an die bei Anforderung der Einladung angegebene E-Mail-Adresse des Bewerbers übermittelt.
1. Die Vergabeunterlagen werden von der Auftraggeberin über eine elektronische Vergabemanagement- Plattform (CONJECT, im Folgenden: Plattform) kostenlos zur Verfügung gestellt. Zur Teilnahme am Vergabeverfahren und zum Abrufen der Vergabeunterlagen haben sich Bewerber auf dieser Plattform kostenlos zu registrieren und anzumelden. Eine Einladung nebst Anleitung zur Registrierung und Anmeldung stellt die Auftraggeberin zur Verfügung, wenn Bewerber diese Einladung bei der unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung benannten Stelle per E-Mail (bauvorhaben@ilb.de) angefordert haben. Zu beachten ist, dass die Auftraggeberin die Einladung an die bei Anforderung der Einladung angegebene E-Mail-Adresse des Bewerbers übermittelt.
2. Fragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen sowie zum Verfahren sind ausschließlich mit elektronischer Post.
(E-Mail: bauvorhaben@ilb.de) zu stellen. Mündliche und telefonische Auskünfte werden insoweit nicht erteilt; sie wären – falls sie dennoch erteilt würden – nicht verbindlich. Ebenfalls nicht verbindlich sind insoweit Auskünfte anderer Stellen als der nachfolgend genannten Auskunft erteilenden Stelle. Fragen und Auskunftsverlangen sind in deutscher Sprache zu formulieren und zu richten an die Auskunft erteilende Stelle: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Frau Stillmann/Frau Kretschmer, E-Mail: bauvorhaben@ilb.de
(E-Mail: bauvorhaben@ilb.de) zu stellen. Mündliche und telefonische Auskünfte werden insoweit nicht erteilt; sie wären – falls sie dennoch erteilt würden – nicht verbindlich. Ebenfalls nicht verbindlich sind insoweit Auskünfte anderer Stellen als der nachfolgend genannten Auskunft erteilenden Stelle. Fragen und Auskunftsverlangen sind in deutscher Sprache zu formulieren und zu richten an die Auskunft erteilende Stelle: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Frau Stillmann/Frau Kretschmer, E-Mail: bauvorhaben@ilb.de
Fragen und Auskunftsverlangen sind auf dem vorbenannten Weg bis 14 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung der Fragen trägt der Bewerber. Später eingehende Fragen werden nicht mehr bearbeitet.
Fragen und Auskunftsverlangen sind auf dem vorbenannten Weg bis 14 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung der Fragen trägt der Bewerber. Später eingehende Fragen werden nicht mehr bearbeitet.
Bitte beachten Sie, dass die Auftraggeberin zur Beantwortung von Fragen und Auskunftsverlangen auf die elektronische Vergabemanagement-Plattform (CONJECT, im Folgenden: Plattform) zurückgreift, auf der sich die Bewerber zu registrieren und anzumelden hatten.
Bitte beachten Sie, dass die Auftraggeberin zur Beantwortung von Fragen und Auskunftsverlangen auf die elektronische Vergabemanagement-Plattform (CONJECT, im Folgenden: Plattform) zurückgreift, auf der sich die Bewerber zu registrieren und anzumelden hatten.
Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt der Auftraggeberin ausreichend Gelegenheit, angemessen zu reagieren, zusätzliche Auskünfte allen Bewerbern mitzuteilen und den Bewerbern die Möglichkeit zu geben, etwaige zusätzliche Auskünfte bei der Bearbeitung der Angebote rechtzeitig zu berücksichtigen.
Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt der Auftraggeberin ausreichend Gelegenheit, angemessen zu reagieren, zusätzliche Auskünfte allen Bewerbern mitzuteilen und den Bewerbern die Möglichkeit zu geben, etwaige zusätzliche Auskünfte bei der Bearbeitung der Angebote rechtzeitig zu berücksichtigen.
3. Der Bieter hat ein unterzeichnetes Exemplar der Angebotsunterlagen zweifach in Papierform (ein Original, eine Kopie) sowie eine elektronische Kopie der Angebotsunterlagen auf einem erfolgreich virengeprüften Datenträger, rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist, verschlossen an die oben unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung benannte Stelle zu übermitteln. Digitalangebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes sind nicht zugelassen.
3. Der Bieter hat ein unterzeichnetes Exemplar der Angebotsunterlagen zweifach in Papierform (ein Original, eine Kopie) sowie eine elektronische Kopie der Angebotsunterlagen auf einem erfolgreich virengeprüften Datenträger, rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist, verschlossen an die oben unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung benannte Stelle zu übermitteln. Digitalangebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes sind nicht zugelassen.
4. Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich benannt werden und erklären, dass:
— ihnen bekannt ist, dass § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bietergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird,
— ihnen bekannt ist, dass § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bietergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird,
— sie zulässig eine Bietergemeinschaft gebildet haben. Dabei sind die für die Bildung der Bietergemeinschaft maßgeblichen Gründe anzugeben,
— das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied…
… die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein,
… berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen anzunehmen,
— alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften.
5. Die Auftraggeberin wird vor Entscheidung über die Vergabe gem. § 12 Brandenburgisches Vergabegesetz
— BbgVergG bei der zuständigen Informationsstelle abfragen, inwieweit Eintragungen in der Sperrliste vorliegen. Die Auftraggeberin kann für Bieter eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) anfordern. Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR ist die Auftraggeberin zur Anforderung dieser Auskunft für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung verpflichtet. Handelt es sich bei dem Bieter um ein ausländisches Unternehmen, muss dieser auf Verlagen der Auftraggeberin einen vergleichbaren gleichwertigen Nachweis vorlegen oder der Auftraggeberin die Stelle benennen, bei der ein solcher Nachweis angefordert werden kann.
— BbgVergG bei der zuständigen Informationsstelle abfragen, inwieweit Eintragungen in der Sperrliste vorliegen. Die Auftraggeberin kann für Bieter eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) anfordern. Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR ist die Auftraggeberin zur Anforderung dieser Auskunft für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung verpflichtet. Handelt es sich bei dem Bieter um ein ausländisches Unternehmen, muss dieser auf Verlagen der Auftraggeberin einen vergleichbaren gleichwertigen Nachweis vorlegen oder der Auftraggeberin die Stelle benennen, bei der ein solcher Nachweis angefordert werden kann.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 101a Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2.
§ 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Ziff. VI.4.1) dieser Bekanntmachung
Quelle: OJS 2015/S 206-373157 (2015-10-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-01-07) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-30 📅
Name: Bilfinger R&M Ausbau München GmbH
Postanschrift: Gneisenaustraße 15
Postort: München
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungendes GWB:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungendes GWB:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am
Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in
einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie (s. o. Ziff. VI.3.1)) dieser Bekanntmachung
Quelle: OJS 2016/S 005-004699 (2016-01-07)