Neubau Verwaltungsgebäude der ILB, Bauleistung Fassadenarbeiten

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Bei den im Rahmen dieses nicht offenen Verfahrens zu vergebenden Leistungen handelt es sich um Fassadenarbeiten. Die Hauptfassade ist als Elementfassade konzipiert.
Das Fassaden-Modul der Elementfassade basiert auf dem Raster von ca. 1,35 x 3,4 m mit einem verglasten Fensterelement (raumhoch) und einer opaken Fläche. Die Fensterelemente werden als Kastenfenster aus 3-Scheiben-Isolierverglasung und 1-Scheiben-Prallscheibe mit einer innenliegenden Sonnenschutz-Lamelle ausgeführt. Als Material der großformatigen opaken Paneelverkleidung ist derzeit Keramik vorgesehen.
Als alternative Bekleidungen der Elementfassade werden auch ein mit Glasfaser verstärkter Beton als Formteil und als Platte, Befestigung nicht sichtbar (im Folgenden: „Architekturbeton“), sowie Naturstein auf Gehrung geschnitten, fugenlos zu Formteil bzw. Platte gefügt, Befestigung nicht sichtbar (im Folgenden: „Naturstein“) zugelassen.
Die Auftraggeberin legt hinsichtlich der Fassade besonderen Wert auf das äußere Erscheinungsbild. Um sich hiervon überzeugen zu können, ist eine Bemusterung der Verkleidung der Fassade vor Ausführung der Arbeiten mit verschiedenen Materialien vorgesehen, namentlich mit den Materialien „Keramik“, „Architekturbeton“ und „Naturstein“. Ziel dieser Bemusterung ist es, die Auftraggeberin in die Lage zu versetzen, anhand des sich bei der Bemusterung ergebenden äußeren Erscheinungsbildes der verschiedenen Materialien eine Entscheidung über die bei der Ausführung der Arbeiten dann tatsächlich einzusetzenden Materialien zu treffen.
Die Auftraggeberin ist sich des Aufwandes einer solchen Bemusterung bewusst und will diesen – sowohl in ihrem eigenen Interesse als auch im Interesse potentieller Bieter am Vergabeverfahren – im angemessenen Rahmen halten. Eine Bemusterung, die das mit ihr verfolgte Ziel auch erreicht, erfordert jedoch einen entsprechenden Umfang und Aufwand. Insbesondere zur Aufwands- und Kostenoptimierung, zum Zwecke der Einhaltung der Terminplanung und im Interesse der tatsächlichen Realisierbarkeit der Bemusterung kann und will die Auftraggeberin die Bemusterung lediglich mit dem in diesem Vergabeverfahren ausgewählten und beauftragten Bestbieter (Auftragnehmer) durchführen. Eine Bemusterung durch alle Bieter im Vergabeverfahren ist nicht vorgesehen.
Aus diesen Gründen besteht ein berechtigtes Interesse der Auftraggeberin, die verschiedenen o. g. von der Auftraggeberin in diesem Vergabeverfahren zugelassenen Varianten von Materialien für die Verkleidung in Form von Wahl-/Alternativpositionen in die Leistungsbeschreibung aufzunehmen. Demgemäß wird die Leistungsbeschreibung neben der als Grundposition enthaltenen Ausführung der Verkleidung mit dem Material „Keramik“ zusätzlich als Wahl-/Alternativpositionen die Ausführung mit den Materialien „Architekturbeton“ und „Naturstein“ enthalten. Sämtliche sich daraus ergebenden Varianten („Keramik“, „Architekturbeton“ oder „Naturstein“) sind von den Bietern anzubieten und zu bepreisen. Auch die Wahl-/Alternativpositionen werden bei der Angebotswertung, insbesondere in preislicher Hinsicht berücksichtigt. Die vorbeschriebenen Besonderheiten des hier bestehenden Beschaffungsbedarfs der Auftraggeberin insgesamt (Fassadenarbeiten inkl. vorheriger Bemusterung unterschiedlicher Materialien, inkl. Wahlrecht der Auftraggeberin hinsichtlich der tatsächlich einzusetzenden Materialien nach Auftragserteilung und inkl. Gewährleistung von Preissicherheit hinsichtlich aller zum Zeitpunkt der Auftragserteilung in Betracht kommenden Materialien) werden nur mit dieser Art der Bewertung der Angebote angemessen und sachgemäß berücksichtigt.
Die Montage der Unterkonstruktion erfolgt an StB-Flachdecken.
Die Haupteingangsfassade sowie verschiedene Übergangsbereiche und Fassaden im Auengeschoss erhalten Pfosten-Riegel-Elemente. Die Fassade des Haupteingangs ist ein statisch frei spannendes System über max. 3 Geschosse und wird am Stahltragwerk der Dachkonstruktion im Sturz und am Beton-Rohbau im Sockel befestigt.
Ausführungstermine:
Werk- und Montageplanung: direkt nach Auftragsvergabe Anfang Mai 2015.
Montage Bauteil A/B/C: ab Anfang Dezember 2015.
Fertigstellung: Mitte bis Ende April 2016.
Die Angaben sind der Baubeschreibung Fassade entnommen, die Bestandteil der vom Auftraggeber zusätzlich auf Anforderung zur Verfügung gestellten Teilnahmeunterlagen ist. Weitere Beschreibungen siehe dort.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-01-09 Auftragsbekanntmachung
2015-01-19 Ergänzende Angaben
2015-07-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-01-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fassadenarbeiten
Menge oder Umfang: Siehe Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fassadenarbeiten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Postanschrift: Steinstraße 104-106
Postleitzahl: 14480
Postort: Potsdam
Kontakt
Internetadresse: http://www.ilb.de 🌏
E-Mail: bauvorhaben@ilb.de 📧
Fax: +49 33166061330 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-09 📅
Einreichungsfrist: 2015-02-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-01-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 009-010415
ABl. S-Ausgabe: 9
Zusätzliche Informationen
1. Um am Verfahren teilzunehmen, haben Interessenten bei der unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung benannten Stelle per E-Mail die Teilnahmeunterlagen anzufordern. Fragen zum Inhalt der Teilnahmeunterlagen sowie zum Verfahren sind ausschließlich mit elektronischer Post (E-Mail) zu stellen. Mündliche und telefonische Auskünfte werden nicht erteilt; sie wären – falls sie dennoch erteilt würden – nicht verbindlich. Ebenfalls nicht verbindlich sind Auskünfte anderer Stellen als der unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung genannten Auskunft erteilenden Stelle. Fragen und Auskunftsverlangen sind in deutscher Sprache zu formulieren und zu richten an die Auskunft erteilende Stelle. Fragen sind auf dem vorbenannten Weg bis spätestens 27.1.2015 zu stellen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung der Fragen trägt der Bewerber. Später eingehende Fragen werden nicht mehr bearbeitet. Die Auftraggeberin wird zur Kommunikation auf die vom Bewerber bei Abforderung der Teilnahmeunterlagen angegebene E-Mail-Adresse und/oder Telefax-Nr. zurückgreifen. Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt der Auftraggeberin ausreichend Gelegenheit, angemessen zu reagieren, zusätzliche Auskünfte allen Bewerbern mitzuteilen und den Bewerbern die Möglichkeit zu geben, etwaige zusätzliche Auskünfte bei der Bearbeitung der Teilnahmeunterlagen rechtzeitig zu berücksichtigen. 2. Der Bewerber hat ein unterzeichnetes Exemplar des Teilnahmeantrags einfach in Papierform sowie eine elektronische Kopie des Teilnahmeantrags auf einem erfolgreich virengeprüften Datenträger, rechtzeitig vor Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags, verschlossen an die unter Ziff. I.1) der Bekanntmachung benannte Stelle zu übermitteln. Elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes sind nicht zugelassen. 3. Eine Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich benannt werden und erklären, dass: — ihnen bekannt ist, dass § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bewerbergemeinschaft zwingend vom Verfahrenausgeschlossen wird, — sie zulässig eine Bewerbergemeinschaft gebildet haben. Dabei sind die für die Bildung der Bewerbergemeinschaft maßgeblichen Gründe anzugeben, — das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein, — das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen anzunehmen, — alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften. 4. Die anhand des unter Ziff. IV.1.2) dieser Bekanntmachung dargestellten Systems zur Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge ausgewählten geeigneten Bewerber wird die Auftraggeberin zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Der Versand der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes und der übrigen Vergabeunterlagen an die im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber wird voraussichtlich Ende Februar 2015 erfolgen. Ablauf der späteren Frist zur Angebotsabgabe (Angebotsfrist) im weiteren Vergabeverfahren nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wird nach derzeitigem Stand der 7.4.2015, 13:00 Uhr, sein. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden. 5. Die Auftraggeberin wird vor Entscheidung über die Vergabe gem. § 12 BbgVergG bei der zuständigen Informationsstelle abfragen, inwieweit Eintragungen in der Sperrliste vorliegen. Die Auftraggeberin kann für Bieter eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) anfordern. Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR ist die Auftraggeberin zur Anforderung dieser Auskunft für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung verpflichtet. Handelt es sich bei dem Bieter um ein ausländisches Unternehmen, muss dieser auf Verlagen der Auftraggeberin einen vergleichbaren gleichwertigen Nachweis vorlegen oder der Auftraggeberin die Stelle benennen, bei der ein solcher Nachweis angefordert werden kann. 6. Die Auftraggeberin weist ausdrücklich darauf hin, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Baugenehmigung für das Bauvorhaben erteilt wurde. Die erforderlichen Bauantragsunterlagen sind bei der zuständigen Behörde eingereicht, eine endgültige Entscheidung der Behörde steht jedoch noch aus, sie wird nach derzeitigem Kenntnisstand für Ende Januar 2015 erwartet. Die Bauantragsunterlagen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen sein, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs versandt werden. Für die Herstellung der Baugrube wurde bereits eine Zulassung des vorzeitigen Beginns der Bauarbeiten durch die zuständige Behörde erteilt. Auch die erteilte Zulassung wird Bestandteil der später versandten Vergabeunterlagen sein. Aus diesem Grund behält sich die Auftraggeberin ausdrücklich vor, den Auftrag im vorliegenden Vergabeverfahren innerhalb der vorgesehenen Zuschlags- und Bindefrist nur zu erteilen, wenn die Baugenehmigung durch die zuständige Behörde vor Auftragserteilung erteilt wurde. Für den Fall, dass die Auftraggeberin vor Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist im Vergabeverfahren erfährt, dass sich die Erteilung der Baugenehmigung verzögern oder die Erteilung der Baugenehmigung endgültig abgelehnt wird, behält sich die Auftraggeberin vor, die Zuschlags- und Bindefrist zu verlängern oder das Vergabeverfahren aufzuheben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bei den im Rahmen dieses nicht offenen Verfahrens zu vergebenden Leistungen handelt es sich um Fassadenarbeiten. Die Hauptfassade ist als Elementfassade konzipiert.
Das Fassaden-Modul der Elementfassade basiert auf dem Raster von ca. 1,35 x 3,4 m mit einem verglasten Fensterelement (raumhoch) und einer opaken Fläche. Die Fensterelemente werden als Kastenfenster aus 3-Scheiben-Isolierverglasung und 1-Scheiben-Prallscheibe mit einer innenliegenden Sonnenschutz-Lamelle ausgeführt. Als Material der großformatigen opaken Paneelverkleidung ist derzeit Keramik vorgesehen.
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Als alternative Bekleidungen der Elementfassade werden auch ein mit Glasfaser verstärkter Beton als Formteil und als Platte, Befestigung nicht sichtbar (im Folgenden: „Architekturbeton“), sowie Naturstein auf Gehrung geschnitten, fugenlos zu Formteil bzw. Platte gefügt, Befestigung nicht sichtbar (im Folgenden: „Naturstein“) zugelassen.
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Die Auftraggeberin legt hinsichtlich der Fassade besonderen Wert auf das äußere Erscheinungsbild. Um sich hiervon überzeugen zu können, ist eine Bemusterung der Verkleidung der Fassade vor Ausführung der Arbeiten mit verschiedenen Materialien vorgesehen, namentlich mit den Materialien „Keramik“, „Architekturbeton“ und „Naturstein“. Ziel dieser Bemusterung ist es, die Auftraggeberin in die Lage zu versetzen, anhand des sich bei der Bemusterung ergebenden äußeren Erscheinungsbildes der verschiedenen Materialien eine Entscheidung über die bei der Ausführung der Arbeiten dann tatsächlich einzusetzenden Materialien zu treffen.
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Die Auftraggeberin ist sich des Aufwandes einer solchen Bemusterung bewusst und will diesen – sowohl in ihrem eigenen Interesse als auch im Interesse potentieller Bieter am Vergabeverfahren – im angemessenen Rahmen halten. Eine Bemusterung, die das mit ihr verfolgte Ziel auch erreicht, erfordert jedoch einen entsprechenden Umfang und Aufwand. Insbesondere zur Aufwands- und Kostenoptimierung, zum Zwecke der Einhaltung der Terminplanung und im Interesse der tatsächlichen Realisierbarkeit der Bemusterung kann und will die Auftraggeberin die Bemusterung lediglich mit dem in diesem Vergabeverfahren ausgewählten und beauftragten Bestbieter (Auftragnehmer) durchführen. Eine Bemusterung durch alle Bieter im Vergabeverfahren ist nicht vorgesehen.
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Aus diesen Gründen besteht ein berechtigtes Interesse der Auftraggeberin, die verschiedenen o. g. von der Auftraggeberin in diesem Vergabeverfahren zugelassenen Varianten von Materialien für die Verkleidung in Form von Wahl-/Alternativpositionen in die Leistungsbeschreibung aufzunehmen. Demgemäß wird die Leistungsbeschreibung neben der als Grundposition enthaltenen Ausführung der Verkleidung mit dem Material „Keramik“ zusätzlich als Wahl-/Alternativpositionen die Ausführung mit den Materialien „Architekturbeton“ und „Naturstein“ enthalten. Sämtliche sich daraus ergebenden Varianten („Keramik“, „Architekturbeton“ oder „Naturstein“) sind von den Bietern anzubieten und zu bepreisen. Auch die Wahl-/Alternativpositionen werden bei der Angebotswertung, insbesondere in preislicher Hinsicht berücksichtigt. Die vorbeschriebenen Besonderheiten des hier bestehenden Beschaffungsbedarfs der Auftraggeberin insgesamt (Fassadenarbeiten inkl. vorheriger Bemusterung unterschiedlicher Materialien, inkl. Wahlrecht der Auftraggeberin hinsichtlich der tatsächlich einzusetzenden Materialien nach Auftragserteilung und inkl. Gewährleistung von Preissicherheit hinsichtlich aller zum Zeitpunkt der Auftragserteilung in Betracht kommenden Materialien) werden nur mit dieser Art der Bewertung der Angebote angemessen und sachgemäß berücksichtigt.
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Die Montage der Unterkonstruktion erfolgt an StB-Flachdecken.
Die Haupteingangsfassade sowie verschiedene Übergangsbereiche und Fassaden im Auengeschoss erhalten Pfosten-Riegel-Elemente. Die Fassade des Haupteingangs ist ein statisch frei spannendes System über max. 3 Geschosse und wird am Stahltragwerk der Dachkonstruktion im Sturz und am Beton-Rohbau im Sockel befestigt.
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Ausführungstermine:
Werk- und Montageplanung: direkt nach Auftragsvergabe Anfang Mai 2015.
Montage Bauteil A/B/C: ab Anfang Dezember 2015.
Fertigstellung: Mitte bis Ende April 2016.
Die Angaben sind der Baubeschreibung Fassade entnommen, die Bestandteil der vom Auftraggeber zusätzlich auf Anforderung zur Verfügung gestellten Teilnahmeunterlagen ist. Weitere Beschreibungen siehe dort.
Beschreibung der Optionen: Siehe Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung.
Referenznummer: ILB/05/2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Potsdam.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.
Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft und eines für das gesamte Vergabeverfahren zuständigen Ansprechpartners beim Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft.
2.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
3.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag ein ausgefülltes Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ vorzulegen.
Das Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ umfasst die folgenden Angaben gemäß § 6 EG Abs. 3 Nr. 2 lit. a) bis i) VOB/A:
a) den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
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b) die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
c) die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal,
d) die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
e) ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
f) ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
g) dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
h) dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
i) dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
4.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen im eingereichten Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin durch Vorlage der im Formblatt genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
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5.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit Abgabe des Teilnahmeantrags den Nachweis der Eignung entweder durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Einreichung des ausgefüllten Formblattes „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ führen.
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6.
Sofern sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) berufen möchte (sog. Eignungsleihe), muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsteile und diese anderen Unternehmen bereits in seinem Teilnahmeantrag benennen.
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Außerdem muss er ebenfalls bereits mit seinem Teilnahmeantrag nachweisen, dass diese anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte andere Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ vorzulegen.
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Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bewerber auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.
Siehe Ziff. III.2.1)/2 und III.2.1)/3 dieser Bekanntmachung.
2.
Eine mindestens dreijährige Geschäftstätigkeit ist keine Mindestanforderung.
3.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen im eingereichten Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin durch Vorlage der im Formblatt genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
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4.
Siehe Ziff. III.2.1)/5 und III.2.1)/6 dieser Bekanntmachung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.
Darstellung von mindestens drei Referenzen über erbrachte Fassadenarbeiten. Jede Referenz muss:
(1) aus den letzten 5 Jahren stammen (Zeitpunkt der Abnahme nach dem 1.12.2009),
(2) eine hergestellte Fassadenfläche von mindestens 3 500 m² betreffen,
(3) und mindestens zwei der folgenden vier Spezialkriterien umfassen:
— Ausführung Verbundfenster mit integriertem Sonnenschutz,
— geschosshohe Verglasung,
— Ausführung großformatiger Verkleidungen,
— Ausführung Verkleidung aus Keramik oder Architekturbeton oder Naturstein.
2.
Dabei Darstellung mindestens einer Referenz von diesen geforderten mindestens drei Referenzen, die die Herstellung einer Elementfassade betrifft.
3.
Die Darstellung jeder Referenz muss folgenden Inhalt haben:
— Name und Adresse des Auftraggebers des Referenzprojekts und Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (Mit der Benennung stimmt der Bewerber einer Nachfrage der Auftraggeberin beim Referenzgeber zu.);
— Art der ausgeführten Fassade (Bsp.: Elementfassade);
— Angaben zu den vier o.g. Spezialkriterien;
— Fläche der hergestellten Fassade in qm;
— Auftragssumme in EUR netto;
— Ausführungszeitraum (von … bis …);
— Zeitpunkt der Abnahme;
— Stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen;
— Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung;
— Angaben zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer).
4.
Zu jeder Referenz muss der Bewerber zusätzlich einen vom Auftraggeber mit den Teilnahmeunterlagen zur Verfügung gestellten Fragenkatalog zur Zufriedenheit des Referenzgebers nach Einschätzung des Bewerbers ausfüllen. Die Auftraggeberin wird die Antworten des Bewerbers auf diese Fragen durch Nachfrage beim jeweiligen Referenzgeber überprüfen. Im Fall sich daraus ergebender Widersprüche oder Unklarheiten zwischen den Angaben des Bewerbers einerseits und des Referenzgebers andererseits wird die Auftraggeberin dem Bewerber ggf. weitere Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Das Ergebnis wird im Rahmen der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge berücksichtigt, z.B. indem eine danach „negative“ Referenz bei der Wertung des Teilnahmeantrags im Hinblick auf die Erfüllung von Mindestanforderungen oder bei der Wertung nach der unter Ziff. IV.1.2) dieser Bekanntmachung beschriebenen Bewertungsmatrix unberücksichtigt bleibt.
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5.
Eine mindestens fünfjährige Geschäftstätigkeit ist keine Mindestanforderung.
6.
Namentliche Benennung des für die ausgeschriebenen Fassadenarbeiten vorgesehenen Technischen Leiters, des Projektleiters und des Bauleiters mit folgenden Angaben:
— Anzahl der Jahre Berufserfahrung im Bereich Fassadenarbeiten,
— Anzahl der Jahre Berufserfahrung als Technischer Leiter bzw. als Projektleiter bzw. als Bauleiter im Bereich Fassadenarbeiten,
— Angabe, ob und wenn ja bei welchen der gemäß Ziff. III.2.3) benannten Referenzprojekte die benannte Person mitgewirkt hat.
Soweit danach eine Anzahl von Jahren anzugeben ist, ist diese in ganzen Zahlen (1, 2, 3, 4, ...) anzugeben. Angebrochene (d. h. noch nicht vollständig abgeschlossene) Jahre sind dabei nur dann als ein weiteres Jahr anzugeben, wenn von ihnen bereits mehr als sechs Monate abgeschlossen sind. Angebrochene Jahre, bei denen 6 Monate oder weniger abgeschlossen sind, sind nicht als weiteres Jahr anzugeben. Beispiel 1: 5 Jahre und 5 Monate Tätigkeit – Angabe: 5 Jahre. Beispiel 2: 6 Jahre und 8 Monate Tätigkeit – Angabe: 7 Jahre.
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Die Auftraggeberin geht davon aus, dass die im Teilnahmeantrag benannten Leitungspersonen (Technischer Leiter, Projektleiter, Bauleiter) im Falle der Auswahl des Bewerbers im Teilnahmewettbewerb für das weitere Verfahren und im Falle der Zuschlagserteilung unverändert bleiben. Sollte dies bei einzelnen Leitungspersonen nicht der Fall sein, so hat der ausgewählte Bewerber dies zu begründen und für ausgetauschte Personen die Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen, die im Teilnahmewettbewerb für die Leitungspersonen gefordert sind. Sollte der ausgewählte Bewerber hiervon Gebrauch machen – also Leitungspersonen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs austauschen – so hat der ausgewählte Bewerber nachzuweisen, dass die dann „eingewechselte(n)“ Leitungsperson(en) gleich geeignet ist/sind, wie die im Teilnahmeantrag benannte(n) "ausgewechselte(n)" Leitungsperson(en). Gleich geeignet ist eine Person, wenn sie wie die „ausgewechselte“ Person die aufgestellten Mindestanforderungen erfüllt und die zu ihr eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise bei Anlegung des Auswahlkriteriums „Vorgesehenes Projektleitungspersonal“ (vgl. Ziff. IV.1.2)/4 dieser Bekanntmachung) zu einer identischen Punktzahl führen wie für die im Teilnahmewettbewerb benannte „ausgewechselte“ Person.
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7.
Mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber in einem von ihm auszuarbeitenden und vorzulegenden Grobkonzept darzustellen, über welche Kapazitäten er in personeller, technischer und sonstiger Hinsicht verfügt, um die ausgeschriebenen Leistungen reibungslos und unter Einhaltung der in Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung beschriebenen Termine und Fristen zu erbringen. Dabei hat der Bewerber darzulegen, wie er die Planung, die Fertigung und die Montage der Fassade beabsichtigt zu erbringen und wie er die „just in time“-Lieferung der Fassadenelemente zur Montage terminlich und logistisch umsetzen wird. Der Bewerber muss bei der Darstellung die derzeit noch offene Frage des zu verwendenden Materials (siehe Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung) berücksichtigen. Anhand der Darstellung soll sich die Auftraggeberin davon überzeugen können, dass dem Bewerber ausreichende Kapazitäten im vorgesehenen Leistungszeitraum zur Verfügung stehen.
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8.
Siehe Ziff. III.2.1)/2 und III.2.1)/3 dieser Bekanntmachung.
9.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen im eingereichten Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin durch Vorlage der im Formblatt genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
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10.
Siehe Ziff. III.2.1)/5 dieser Bekanntmachung. Die Darstellungen der Referenzen gem. Ziff. III.2.3)/1 bis III.2.3)/4 dieser Bekanntmachung sind im Falle einer Bewerbergemeinschaft nur von der Bewerbergemeinschaft insgesamt vorzulegen.
11.
Siehe Ziff. III.2.1/6) dieser Bekanntmachung.
Mindeststandards:
A.
Die Darstellung von mindestens drei Referenzen über erbrachte Fassadenarbeiten, wobei jede Referenz
(1) aus den letzten fünf Jahren stammen muss (Zeitpunkt der Abnahme nach dem 1.12.2009),
(2) eine hergestellte Fassadenfläche von mindestens 3 500 m² betreffen muss,
(3) und mindestens 2 der folgenden vier Spezialkriterien umfassen muss:
— Ausführung Verbundfenster mit integriertem Sonnenschutz,
— geschosshohe Verglasung,
— Ausführung großformatiger Verkleidungen,
— Ausführung Verkleidung aus Keramik oder Architekturbeton oder Naturstein,
ist Mindestanforderung.
b.
Die Darstellung mindestens einer Referenz von diesen geforderten mindestens drei Referenzen, die die Herstellung einer Elementfassade betrifft, ist Mindestanforderung.
c.
Es gilt die Mindestanforderung, dass der benannte Technische Leiter über Berufserfahrung von mindestens drei Jahren als Technischer Leiter im Bereich Fassadenarbeiten, der benannte Projektleiter über Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren als Projektleiter im Bereich Fassadenarbeiten und der benannte Bauleiter über Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren als Bauleiter im Bereich Fassadenarbeiten verfügen muss.
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d.
Wird eine der vorgenannten Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bewerber aus dem Verfahren ausgeschlossen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Verpflichtung des Bieters nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG), insbesondere Sanktionen (Vertragsstrafe, Kündigung, Auftragssperre) nach § 9 BbgVergG.
Der Bieter hat mit seinem Angebot die „Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz“ unterzeichnet einzureichen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) oder eines Verleihers von Arbeitskräften sind auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin die „Vereinbarungen zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und einem (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz“ bis zum tatsächlich ausführenden Unternehmen unterzeichnet vorzulegen.
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Die Verpflichtung, die „Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und einem (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz“ vorzulegen, gilt jedoch nicht, wenn der Bieter eine Erklärung abgibt, dass das entsprechende andere Unternehmen seinen Sitz nicht in Deutschland, sondern in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union hat, und die Leistung des anderen Unternehmens ausschließlich in diesem anderen Mitgliedsstaat ausgeführt wird.
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Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach Abschnitt 2 der VOB/A. Der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge wird folgendes System zugrunde gelegt:
1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien (vgl. Ziff. VI.3)/2 dieser Bekanntmachung) und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
2. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft erfolgt bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindestanforderungen (vgl. Ziff. III.2.3) dieser Bekanntmachung). Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft erfolgt weiterhin bei Vorliegen der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 Nr. 1 VOB/A. Vom letztgenannten zwingenden Ausschluss kann unter den Voraussetzungen des § 6 EG Abs. 4 Nr. 3 VOB/A abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen, bei Vorliegen der Ausschlussgründe nach § 16 EG Abs. 1 Nr. 2 lit. a) bis e) VOB/A und bei fehlenden Angaben, Erklärungen und Nachweisen, die gefordert sind.
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3. Prüfung der persönlichen Lage, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
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4. Sollten danach mehr als fünf Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird die Auftraggeberin die Bewerber auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser am besten geeigneten Bewerber wird die Auftraggeberin die vom Bewerber zu Ziff. III.2.3)/1 bis III.2.3)/7 eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise anhand der nachfolgenden Bewertungsmatrix gewichten und bewerten. Sollte sich bei der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als fünf Bewerber für die zu vergebenden Leistungen geeignet sind, können auch weniger als fünf Bewerber für das weitere Verfahren ausgewählt werden.Nach dieser Bewertungsmatrix sind insgesamt maximal 100 Punkte zu erreichen. Die 5 Bewerber, die die höchste Punktzahl erzielen, werden für das weitere Verfahren ausgewählt. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber nach der Bewertungsmatrix auf den entsprechenden Rängen im Ranking können auch mehr als fünf Bewerber für das weitere Verfahren ausgewählt werden. Die maximal 100 zu erzielenden Punkte verteilen sich wie folgt auf folgende Auswahlkriterien:
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— Referenzen (Ziff. III.2.3)/1 bis III.2.3)/4): maximal 45 Punkte,
—Vorgesehenes Projektleitungspersonal (Ziff. III.2.3)/6): maximal 20 Punkte,
— Kapazitäten (Ziff. III.2.3)/7): maximal 35 Punkte.
4.1 Bewertung „Referenzen“Aufgrund der vom Bewerber gemäß Ziff. III.2.3)/1 bis III.2.3)/4 eingereichten Angaben zu Referenzen können maximal 45 Punkte erreicht werden, wovon unter den folgenden 3 Unterkriterien jeweils maximal
— 15 Punkte für Fassadenflächen,
— 15 Punkte für Fassadenarten und- 15 Punkte für Spezialkriterien von Fassadenarbeitenerworben werden können.
4.1.1 Unterkriterium „Fassadenflächen“:
Für jede Referenz, die die aufgestellten Anforderungen nach Ziff. III.2.3)/1 erfüllt und- eine Fassadenfläche von > 3 500 m² und < 7 150 m² betrifft, erhält der Bewerber 5 Punkte.
— eine Fassadenfläche von ≥ 7 150 m² und < 11 000 m² betrifft, erhält der Bewerber 10 Punkte,
— eine Fassadenfläche von ≥ 11 000 m² betrifft, erhält der Bewerber 15 Punkte. Unabhängig von der Anzahl der vom Bewerber benannten Referenzen sind unter dem Unterkriterium „Fassadenflächen“ aber maximal 15 Punkte zu erreichen.
4.1.2 Unterkriterium „Fassadenarten“: Für jede weitere (d. h. über die eine Referenz als Mindestanforderung gemäß Ziff. III.2.3)/2 hinausgehende) Referenz, die die Herstellung einer Elementfassade betrifft und die aufgestellten Anforderungen nach Ziff. III.2.3)/1 erfüllt, erhält der Bewerber 5 Punkte. Unabhängig von der Anzahl der vom Bewerber benannten Referenzen sind unter diesem Unterkriterium „Fassadenart“ aber maximal 15 Punkte zu erreichen.
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4.1.3 Unterkriterium „Spezialkriterien von Fassadenarbeiten“: Für jedes Spezialkriterium innerhalb einer die aufgestellten Anforderungen nach Ziff. III.2.3)/1 erfüllenden Referenz, das über die 2 als Mindestanforderung gemäß Ziff. III.2.3)/a dieser Bekanntmachung geforderten Spezialkriterien hinausgeht, erhält der Bewerber 1 Punkt, für die Erfüllung des Spezialkriteriums „Ausführung Verbundfenster mit integriertem Sonnenschutz“ jedoch jeweils 2 Punkte. Unabhängig von der Anzahl der vom Bewerber benannten Referenzen sind unter diesem Unterkriterium „Spezialkriterien von Fassadenarbeiten“ aber maximal 15 Punkte zu erreichen.
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4.2 Bewertung „Vorgesehenes Projektleitungspersonal“Aufgrund der vom Bewerber gemäß Ziff. III.2.3)/6 eingereichten Angaben zum vorgesehenen Projektleitungspersonal (Technischer Leiter, Projektleiter, Bauleiter) kann der Bewerber maximal 20 Punkte erzielen. Dabei können für den Technischen Leiter maximal 10 Punkte, für den Projektleiter maximal 5 Punkte und für den Bauleiter ebenfalls maximal 5 Punkte erzielt werden. Für jedes weitere, über die Mindestanforderung gemäß Ziff. III.2.3)/c von 3 Jahren Berufserfahrung hinausgehende Jahr Berufserfahrung des Technischen Leiters als Technischer Leiter im Bereich Fassadenarbeiten erhält der Bewerber 1 Punkt.Für jedes weitere, über die Mindestanforderung gemäß Ziff. III.2.3)/c von drei Jahren Berufserfahrung des Projektleiters bzw. des Bauleiters als Projektleiter im Bereich Fassadenarbeiten bzw. als Bauleiter im Bereich Fassadenarbeiten erhält der Bewerber 0,5 Punkte.Insgesamt kann der Bewerber jedoch maximal 10 Punkte für die Berufserfahrung des Technischen Leiters, maximal 5 Punkte für die Berufserfahrung des Projektleiters und maximal 5 Punkte für die Berufserfahrung des Bauleiters erzielen.4.3 Bewertung "Kapazitäten"Anhand des Grobkonzepts des Bewerbers gemäß Ziff. III.2.3)/7 dieser Bekanntmachung soll sich die Auftraggeberin davon überzeugen können, dass dem Bewerber ausreichende Kapazitäten im vorgesehenen Leistungszeitraum zur Verfügung stehen. Die Bewertung der vom Bewerber eingereichten Darstellung durch die Auftraggeberin erfolgt unter Ausübung ihres Beurteilungsspielraums im Wege einer Gesamtbetrachtung des vom Bewerber eingereichten Grobkonzepts. Dabei sind neben der Vollständigkeit die Strukturiertheit, die Plausibilität, die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detailtiefe der Angaben des Bewerbers von Bedeutung. Für die Bewertung wendet die Auftraggeberin folgendes Punktesystem an, wobei sich der Grad der Erfüllung (sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend, mangelhaft oder ungenügend) danach bestimmt, ob und in welchem Maß sich die Auftraggeberin davon überzeugen kann, dass dem Bewerber ausreichende Kapazitäten im vorgesehenen Leistungszeitraum zur Verfügung stehen. 35 Punkte: Die Darstellung lässt eine sehr gute Erfüllung erwarten. 28 Punkte: Die Darstellung lässt eine gute Erfüllung erwarten. 21 Punkte: Die Darstellung lässt eine befriedigende Erfüllung erwarten. 14 Punkte: Die Darstellung lässt eine ausreichende Erfüllung erwarten. 7 Punkte: Die Darstellung lässt eine mangelhafte Erfüllung erwarten. 0 Punkte: Die Darstellung lässt eine ungenügende Erfüllung erwarten.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Ilb
Maya Stillmann
Internetadresse: www.ilb.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-05-08 📅
Datum des Endes: 2016-04-25 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ILB/05/2015
Zusätzliche Informationen
1.
Um am Verfahren teilzunehmen, haben Interessenten bei der unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung benannten Stelle per E-Mail die Teilnahmeunterlagen anzufordern.
Fragen zum Inhalt der Teilnahmeunterlagen sowie zum Verfahren sind ausschließlich mit elektronischer Post (E-Mail) zu stellen. Mündliche und telefonische Auskünfte werden nicht erteilt; sie wären – falls sie dennoch erteilt würden – nicht verbindlich. Ebenfalls nicht verbindlich sind Auskünfte anderer Stellen als der unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung genannten Auskunft erteilenden Stelle. Fragen und Auskunftsverlangen sind in deutscher Sprache zu formulieren und zu richten an die Auskunft erteilende Stelle. Fragen sind auf dem vorbenannten Weg bis spätestens 27.1.2015 zu stellen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung der Fragen trägt der Bewerber. Später eingehende Fragen werden nicht mehr bearbeitet.
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Die Auftraggeberin wird zur Kommunikation auf die vom Bewerber bei Abforderung der Teilnahmeunterlagen angegebene E-Mail-Adresse und/oder Telefax-Nr. zurückgreifen.
Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt der Auftraggeberin ausreichend Gelegenheit, angemessen zu reagieren, zusätzliche Auskünfte allen Bewerbern mitzuteilen und den Bewerbern die Möglichkeit zu geben, etwaige zusätzliche Auskünfte bei der Bearbeitung der Teilnahmeunterlagen rechtzeitig zu berücksichtigen.
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2.
Der Bewerber hat ein unterzeichnetes Exemplar des Teilnahmeantrags einfach in Papierform sowie eine elektronische Kopie des Teilnahmeantrags auf einem erfolgreich virengeprüften Datenträger, rechtzeitig vor Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags, verschlossen an die unter Ziff. I.1) der Bekanntmachung benannte Stelle zu übermitteln. Elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes sind nicht zugelassen.
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3.
Eine Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich benannt werden und erklären, dass:
— ihnen bekannt ist, dass § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bewerbergemeinschaft zwingend vom Verfahrenausgeschlossen wird,
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— sie zulässig eine Bewerbergemeinschaft gebildet haben. Dabei sind die für die Bildung der Bewerbergemeinschaft maßgeblichen Gründe anzugeben,
— das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied
die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein,
berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen anzunehmen,
— alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften.
4.
Die anhand des unter Ziff. IV.1.2) dieser Bekanntmachung dargestellten Systems zur Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge ausgewählten geeigneten Bewerber wird die Auftraggeberin zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Der Versand der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes und der übrigen Vergabeunterlagen an die im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber wird voraussichtlich Ende Februar 2015 erfolgen.
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Ablauf der späteren Frist zur Angebotsabgabe (Angebotsfrist) im weiteren Vergabeverfahren nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wird nach derzeitigem Stand der 7.4.2015, 13:00 Uhr, sein.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden.
5.
Die Auftraggeberin wird vor Entscheidung über die Vergabe gem. § 12 BbgVergG bei der zuständigen Informationsstelle abfragen, inwieweit Eintragungen in der Sperrliste vorliegen. Die Auftraggeberin kann für Bieter eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) anfordern. Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR ist die Auftraggeberin zur Anforderung dieser Auskunft für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung verpflichtet. Handelt es sich bei dem Bieter um ein ausländisches Unternehmen, muss dieser auf Verlagen der Auftraggeberin einen vergleichbaren gleichwertigen Nachweis vorlegen oder der Auftraggeberin die Stelle benennen, bei der ein solcher Nachweis angefordert werden kann.
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6.
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich darauf hin, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Baugenehmigung für das Bauvorhaben erteilt wurde. Die erforderlichen Bauantragsunterlagen sind bei der zuständigen Behörde eingereicht, eine endgültige Entscheidung der Behörde steht jedoch noch aus, sie wird nach derzeitigem Kenntnisstand für Ende Januar 2015 erwartet. Die Bauantragsunterlagen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen sein, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs versandt werden. Für die Herstellung der Baugrube wurde bereits eine Zulassung des vorzeitigen Beginns der Bauarbeiten durch die zuständige Behörde erteilt. Auch die erteilte Zulassung wird Bestandteil der später versandten Vergabeunterlagen sein.
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Aus diesem Grund behält sich die Auftraggeberin ausdrücklich vor, den Auftrag im vorliegenden Vergabeverfahren innerhalb der vorgesehenen Zuschlags- und Bindefrist nur zu erteilen, wenn die Baugenehmigung durch die zuständige Behörde vor Auftragserteilung erteilt wurde. Für den Fall, dass die Auftraggeberin vor Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist im Vergabeverfahren erfährt, dass sich die Erteilung der Baugenehmigung verzögern oder die Erteilung der Baugenehmigung endgültig abgelehnt wird, behält sich die Auftraggeberin vor, die Zuschlags- und Bindefrist zu verlängern oder das Vergabeverfahren aufzuheben.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
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§ 101a Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2015/S 009-010415 (2015-01-09)
Ergänzende Angaben (2015-01-19)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-01-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 016-023907
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 9-010415
ABl. S-Ausgabe: 16
Quelle: OJS 2015/S 016-023907 (2015-01-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-07-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Fax: +49 33123626599 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 129-236608
ABl. S-Ausgabe: 129

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (80)
2. Technischer Wert (20)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-06-29 📅
Name: Metall- und Elementbau HASKAMP GmbH & Co. KG
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 16-023907

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie (s. o. Ziff. VI.3.1) dieser Bekanntmachung)
Quelle: OJS 2015/S 129-236608 (2015-07-03)
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