Die ILB errichtet auf dem Gelände an der Babelsberger Straße nördlich des Hauptbahnhofes das neue Verwaltungsgebäude. Der im Rahmen eines Architektenwettbewerbs ermittelte Siegerentwurf sieht eine in drei Gebäudeteile gegliederte Bebauung mit einem alle drei Baukörper verbindenden Auengeschoss und Erdgeschoss vor. Die zentrale Erschließung erfolgt über das Untergeschoss sowie zum Teil über die Tiefgarage im Auengeschoss. In den oberen Geschossen sind flexible Büroeinheiten untergebracht. Im Auengeschoss werden als zentrale Bestandteile des Gebäudes ein Konferenzzentrum, Besprechungsräume, eine Kantine und eine Cafeteria errichtet. Ein Teil des Auengeschosses dient als Tiefgarage für ca. 120 Stellplätze. Unterhalb des Auengeschosses wird ein zentrales Untergeschoss als weiße Wanne zur Aufnahme der wesentlichen Technikzentralen untergebracht. Die BGFa beträgt ca. 27.000 qm. Der gesamte Gebäudekomplex gliedert sich in die von der Babelsberger Straße zur Nuthe hin verlaufende Auenlandschaft ein. Das vorliegende Vergabeverfahren betrifft die Leistungen für die Heizungs- und Kälteinstallation. Auszuführen sind die Errichtung einer Heizungsstation im Untergeschoss mit Fernwärmeanschluss. Die Heizungszentrale beinhaltet die Fernwärmeübergabestation und die Hausstation. Heizungsstation mit einer Leistung von ca. 840 kW. Errichtung von 2 autarken Kälte-Systemen zur Versorgung der Verbraucher. Die Kälteinstallation unterteilt sich in die Versorgung der Büroflächen mit Errichtung einer Kältezentale mit zwei Kältemaschinen mit einer Leistung von ca. 270 kW und ca. 520 kW sowie der Versorgung der IT-Technik mit Errichtung einer Kältezentale mit einer Kältemaschine und einer Leistung von ca. 120 kW. Die notwendigen Rückkühler befinden sich auf den Dachflächen der Baukörper. Die Technikzentralen im Untergeschoss beinhalten alle zur Versorgung des Gebäudes notwendigen technischen Einrichtungen. Erstellung der Versorgungsleitungen aus Kunststoff mit horizontaler Verteilung in den Geschossen. Der Anschluss der Raum-Luft-Technischen Anlagen erfolgt im Untergeschoss. Eine Anlage mit Heizungsversorgung befindet sich im Außenbereich auf der Dachfläche eines Bauteils. Die Versorgung der Büroflächen erfolgt als Vier-Leiter-System. Länge der Versorgungsleitungen ca. 17.000 m. Heizungsstechnische Verbraucher in den Geschossen sind ca. 600 Unterflurkonvektoren integriert im Doppelboden, weiterhin in ausgewählten Räumen Umluft-Deckenkassetten sowie Flächentemperierung. Kältetechnische Verbraucher in den Geschossen sind eine oberflächennahe Betonkerntemperierung mit ca. 2.500 qm, Akustik-Kühlsegel mit ca. 2.300 qm sowie ca. 1.200 qm Akustik-Kühldecken. Weiterhin in ausgewählten Räumen Umluft-Deckenkassetten sowie Flächentemperierung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-04-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installateurarbeiten
Menge oder Umfang: Siehe Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installateurarbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Postanschrift: Steinstraße 104-106
Postleitzahl: 14480
Postort: Potsdam
Kontakt
Internetadresse: http://www.ilb.de🌏
E-Mail: bauvorhaben@ilb.de📧
Fax: +49 33123626599 📠
1. Die Vergabeunterlagen werden von der Auftraggeberin über eine elektronische Vergabemanagement-
Plattform (CONJECT, im Folgenden: Plattform) kostenlos zur Verfügung gestellt. Zur Teilnahme am
Vergabeverfahren und zum Abrufen der Vergabeunterlagen haben sich Bewerber auf dieser Plattform kostenlos
zu registrieren und anzumelden. Eine Einladung nebst Anleitung zur Registrierung und Anmeldung stellt die
Auftraggeberin zur Verfügung, wenn Bewerber diese Einladung bei der unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung
benannten Stelle per E-Mail (bauvorhaben@ilb.de) angefordert haben. Zu beachten ist, dass die Auftraggeberin
die Einladung an die bei Anforderung der Einladung angegebene E-Mail-Adresse des Bewerbers übermittelt.
2. Fragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen sowie zum Verfahren sind ausschließlich mit elektronischer Post
(E-Mail: bauvorhaben@ilb.de) zu stellen. Mündliche und telefonische Auskünfte werden insoweit nicht erteilt; sie
wären – falls sie dennoch erteilt würden – nicht verbindlich. Ebenfalls nicht verbindlich sind insoweit Auskünfte
anderer Stellen als der nachfolgend genannten Auskunft erteilenden Stelle. Fragen und Auskunftsverlangen
sind in deutscher Sprache zu formulieren und zu richten an die Auskunft erteilende Stelle:
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB),
Frau Stillmann/Frau Kretschmer,
E-Mail: bauvorhaben@ilb.de
Fragen und Auskunftsverlangen sind auf dem vorbenannten Weg bis 14 Kalendertage vor Ablauf der
Angebotsfrist zu stellen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung der Fragen trägt der Bewerber.
Später eingehende Fragen werden nicht mehr bearbeitet.
Bitte beachten Sie, dass die Auftraggeberin zur Beantwortung von Fragen und Auskunftsverlangen auf die
elektronische Vergabemanagement-Plattform (CONJECT, im Folgenden: Plattform) zurückgreift, auf der sich die
Bewerber zu registrieren und anzumelden hatten.
Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt der Auftraggeberin ausreichend Gelegenheit, angemessen
zu reagieren, zusätzliche Auskünfte allen Bewerbern mitzuteilen und den Bewerbern die Möglichkeit zu geben,
etwaige zusätzliche Auskünfte bei der Bearbeitung der Angebote rechtzeitig zu berücksichtigen.
3. Der Bieter hat ein unterzeichnetes Exemplar der Angebotsunterlagen zweifach in Papierform (ein Original,
eine Kopie) sowie eine elektronische Kopie der Angebotsunterlagen auf einem erfolgreich virengeprüften
Datenträger, rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist, verschlossen an die oben unter Ziff. I.1) dieser
Bekanntmachung benannte Stelle zu übermitteln. Digitalangebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes
sind nicht zugelassen.
4. Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
unterschriebene Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich benannt
werden und erklären, dass:
— ihnen bekannt ist, dass § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Angebot
einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bietergemeinschaft zwingend vom Verfahren
ausgeschlossen wird,
— sie zulässig eine Bietergemeinschaft gebildet haben. Dabei sind die für die Bildung der Bietergemeinschaft
maßgeblichen Gründe anzugeben,
— das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft gegenüber der
Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein,
— das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung
Zahlungen anzunehmen,
— alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften.
5. Die Auftraggeberin wird vor Entscheidung über die Vergabe gem. § 12 Brandenburgisches Vergabegesetz
— BbgVergG bei der zuständigen Informationsstelle abfragen, inwieweit Eintragungen in der Sperrliste
vorliegen. Die Auftraggeberin kann für Bieter eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a
Gewerbeordnung (GewO) anfordern. Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 EUR ist die Auftraggeberin
zur Anforderung dieser Auskunft für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung
verpflichtet. Handelt es sich bei dem Bieter um ein ausländisches Unternehmen, muss dieser auf Verlagen
der Auftraggeberin einen vergleichbaren gleichwertigen Nachweis vorlegen oder der Auftraggeberin die Stelle
benennen, bei der ein solcher Nachweis angefordert werden kann.
Im Falle einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine Integritäts-, Complianceund
Antikorruptionserklärung mit dem dargestellten Inhalt abgeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Siehe Ziff. III.2.1)/2 und III.2.1)/3 dieser
Bekanntmachung.
2. Eine mindestens 3-jährige Geschäftstätigkeit ist
keine Mindestanforderung.
3. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind
die Eigenerklärungen im eingereichten Formblatt
„Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“
auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin durch
Vorlage der im Formblatt genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen.
4. Siehe Ziff. III.2.1)/5 und III.2.1)/6 dieser
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus
den letzten 5 Jahren (Leistungsbeginn nach dem
01.04.2010), die die Herstellung von Heizungs- und
Kältetechnischen Anlagen betreffen und sich auf
Leistungen beziehen, welche von Art und Umfang mit
dem hier ausgeschriebenen Auftrag (vgl. hierzu Ziff.
II.1.5) dieser Bekanntmachung) vergleichbar sind.
2. Darstellung von mindestens einer Referenz aus
den letzten 3 Jahren (Leistungsbeginn nach dem
01.04.2012), die die Herstellung einer thermischen
Bauteilaktivierung mit mindestens 500 qm Fläche
betrifft und in der Art mit dem hier ausgeschriebenen
Auftrag (vgl. hierzu Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung)
vergleichbar ist.
3. Die Darstellung jeder der vorgenannten Referenzen
muss folgenden Inhalt haben:
— Name und Adresse des Auftraggebers
des Referenzobjektes und Benennung eines
Ansprechpartners beim Auftraggeber mit
Telefonnummer und E-Mail-Adresse (mit der
Benennung stimmt der Bieter einer Nachfrage der
Auftraggeberin beim Referenzgeber zu);
— Art der ausgeführten Leistung;
— Auftragssumme;
— Ausführungszeitraum (von… bis… );
— Stichwortartige Benennung des mit
eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen
Leistungsumfangs einschließlich Angabe der
ausgeführten Mengen;
— Angaben zur vertraglichen Bindung
(Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner,
Nachunternehmer).
4. Eine 5-jährige Geschäftstätigkeit ist keine
Mindestanforderung.
5. Siehe Ziff. III.2.1)/2 und III.2.1)/3 dieser
Bekanntmachung.
6. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind
die Eigenerklärungen im eingereichten Formblatt
"Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“
auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin durch
Vorlage der im Formblatt genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen.
7. Siehe Ziff. III.2.1)/5. Die Darstellungen der
Referenzen gem. Ziff. III.2.3)/1 bis III.2.3)/2
dieser Bekanntmachung sind im Falle einer
Bietergemeinschaft nur von der Bietergemeinschaft
insgesamt vorzulegen.
8. Siehe Ziff. III.2.1)/6 dieser Bekanntmachung.
Mindeststandards:
A. Die Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus
den letzten 5 Jahren (Leistungsbeginn nach dem
01.04.2010), die die Herstellung von Heizungs- und
Kältetechnischen Anlagen betreffen und sich auf
Leistungen beziehen, welche von Art und Umfang mit
dem hier ausgeschriebenen Auftrag (vgl. hierzu Ziff.
II.1.5) dieser Bekanntmachung) vergleichbar sind, ist
Mindestanforderung.
b. Die Darstellung von mindestens einer Referenz
aus den letzten 3 Jahren (Leistungsbeginn nach dem
01.04.2012), die die Herstellung einer thermischen
Bauteilaktivierung mit mindestens 500 qm Fläche
betrifft und in der Art mit dem hier ausgeschriebenen
Auftrag (vgl. hierzu Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung)
vergleichbar ist, ist ebenfalls Mindestanforderung.
c. Bei der Beurteilung der „Vergleichbarkeit“ im Sinne
der vorgenannten Punkte übt die Auftraggeberin den ihr
zustehenden Beurteilungsspielraum aus.
d. Die Darstellung einer Referenz, die beide der unter
lit. a. bis b. aufgestellten Mindestanforderungen erfüllt,
ist zulässig und gilt – bei Erfüllung der definierten
Mindestanforderung im Übrigen - als Nachweis für
beide enthaltene Mindestanforderungen.
e. Wird eine Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das
Angebot aus dem Verfahren ausgeschlossen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Verpflichtung des Bieters nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG), insbesondere Sanktionen
(Vertragsstrafe, Kündigung, Auftragssperre) nach § 9 BbgVergG. Der Bieter hat mit seinem Angebot die
„Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz“
unterzeichnet einzureichen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) oder eines Verleihers von Arbeitskräften
sind auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin die „Vereinbarungen zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/
Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und einem (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher
zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz“ bis zum tatsächlich
ausführenden Unternehmen unterzeichnet vorzulegen.
Die Verpflichtung, die „Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher
von Arbeitskräften und einem (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der
Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz“ vorzulegen, gilt jedoch nicht, wenn der
Bieter eine Erklärung abgibt, dass das entsprechende andere Unternehmen seinen Sitz nicht in Deutschland,
sondern in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union hat, und die Leistung des anderen
Unternehmens ausschließlich in diesem anderen Mitgliedstaat ausgeführt wird.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-06-08 📅
Öffnungsort: ILB, Steinstraße 104-106, 14480 Potsdam
Ort des Eröffnungstermins: ILB, Steinstraße 104-106, 14480 Potsdam
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und ihre Bevollmächtigten.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Maya Stillmann
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-07-13 📅
Datum des Endes: 2016-11-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-01-20 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ILB/09/2015
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 13-018299
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabeunterlagen werden von der Auftraggeberin über eine elektronische Vergabemanagement-
Plattform (CONJECT, im Folgenden: Plattform) kostenlos zur Verfügung gestellt. Zur Teilnahme am
Vergabeverfahren und zum Abrufen der Vergabeunterlagen haben sich Bewerber auf dieser Plattform kostenlos
zu registrieren und anzumelden. Eine Einladung nebst Anleitung zur Registrierung und Anmeldung stellt die
Auftraggeberin zur Verfügung, wenn Bewerber diese Einladung bei der unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung
benannten Stelle per E-Mail (bauvorhaben@ilb.de) angefordert haben. Zu beachten ist, dass die Auftraggeberin
die Einladung an die bei Anforderung der Einladung angegebene E-Mail-Adresse des Bewerbers übermittelt.
2. Fragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen sowie zum Verfahren sind ausschließlich mit elektronischer Post
(E-Mail: bauvorhaben@ilb.de) zu stellen. Mündliche und telefonische Auskünfte werden insoweit nicht erteilt; sie
wären – falls sie dennoch erteilt würden – nicht verbindlich. Ebenfalls nicht verbindlich sind insoweit Auskünfte
anderer Stellen als der nachfolgend genannten Auskunft erteilenden Stelle. Fragen und Auskunftsverlangen
sind in deutscher Sprache zu formulieren und zu richten an die Auskunft erteilende Stelle:
Fragen und Auskunftsverlangen sind auf dem vorbenannten Weg bis 14 Kalendertage vor Ablauf der
Angebotsfrist zu stellen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung der Fragen trägt der Bewerber.
Später eingehende Fragen werden nicht mehr bearbeitet.
Bitte beachten Sie, dass die Auftraggeberin zur Beantwortung von Fragen und Auskunftsverlangen auf die
elektronische Vergabemanagement-Plattform (CONJECT, im Folgenden: Plattform) zurückgreift, auf der sich die
Bewerber zu registrieren und anzumelden hatten.
Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt der Auftraggeberin ausreichend Gelegenheit, angemessen
zu reagieren, zusätzliche Auskünfte allen Bewerbern mitzuteilen und den Bewerbern die Möglichkeit zu geben,
etwaige zusätzliche Auskünfte bei der Bearbeitung der Angebote rechtzeitig zu berücksichtigen.
3. Der Bieter hat ein unterzeichnetes Exemplar der Angebotsunterlagen zweifach in Papierform (ein Original,
eine Kopie) sowie eine elektronische Kopie der Angebotsunterlagen auf einem erfolgreich virengeprüften
Datenträger, rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist, verschlossen an die oben unter Ziff. I.1) dieser
Bekanntmachung benannte Stelle zu übermitteln. Digitalangebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes
sind nicht zugelassen.
4. Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
unterschriebene Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich benannt
werden und erklären, dass:
— ihnen bekannt ist, dass § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Angebot
einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bietergemeinschaft zwingend vom Verfahren
ausgeschlossen wird,
— sie zulässig eine Bietergemeinschaft gebildet haben. Dabei sind die für die Bildung der Bietergemeinschaft
maßgeblichen Gründe anzugeben,
— das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft gegenüber der
Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein,
— das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung
Zahlungen anzunehmen,
— alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften.
5. Die Auftraggeberin wird vor Entscheidung über die Vergabe gem. § 12 Brandenburgisches Vergabegesetz
— BbgVergG bei der zuständigen Informationsstelle abfragen, inwieweit Eintragungen in der Sperrliste
vorliegen. Die Auftraggeberin kann für Bieter eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a
Gewerbeordnung (GewO) anfordern. Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 EUR ist die Auftraggeberin
zur Anforderung dieser Auskunft für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung
verpflichtet. Handelt es sich bei dem Bieter um ein ausländisches Unternehmen, muss dieser auf Verlagen
der Auftraggeberin einen vergleichbaren gleichwertigen Nachweis vorlegen oder der Auftraggeberin die Stelle
benennen, bei der ein solcher Nachweis angefordert werden kann.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr
als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die
folgenden Regelungen des GWB:
§ 101a Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich
in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,
verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch
den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige
Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am
Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in
einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2.
§101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Ziff. VI.4.1) dieser Bekanntmachung
Quelle: OJS 2015/S 086-154444 (2015-04-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-07-31) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-07-13 📅
Name: EN.plus GmbH
Postanschrift: Verkehrshof 1
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14478
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie (s. o. Ziff. VI.3.1) dieser Bekanntmachung)
Quelle: OJS 2015/S 149-274705 (2015-07-31)