Der Neubau für die Werkstätten der Kreisberufsschule Elmshorn umfasst 4 550 m² BGF und 22 160 m³ BRI. — Erstellung einer Druckluftanlage für ein Werkstattgebäude der Beruflichen Schule Elmshorn. — Drucklufterzeugung: Schraubenkompressoranlage (Liefermenge ca. 159 m³/h, 8bar) mit Druckluftspeicher (1 000 Liter), Kälte-Drucklufttrockner, Druckluftfilter und Kondensatableitung. — Druckluftverrohrung: ca. 1 650 m Kupferrohr DN 15-DN 50 teilweise in sichtbarer Verlegung. — Armaturen: ca. 65 Kugelhähne (DN 10-40). — Brandschutzmanschetten: ca. 35 Stck. für Druckluft-Rohrleitungen bis DN 50. — Ausstattung: ca. 110 Druckluftentnahmeeinheiten (1- oder 2-fach-Entnahmen mit Druckregler und Schnellschlusskupplungen). Ausführungszeitraum: ca. Oktober 2015-August 2016 Rohmontage bis Endmontage
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-02-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Druckluft-Erzeugungsanlagen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Druckluft-Erzeugungsanlagen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisverwaltung Pinneberg, Fachdienst Gebäudemanagement
Postanschrift: Kurt-Wagener-Str. 11
Postleitzahl: 25337
Postort: Elmshorn
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-pinneberg.de🌏
E-Mail: i.rehs@kreis-pinneberg.de📧
Telefon: +49 412145021192📞
Fax: +49 4121450291192 📠
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
Beginn: Oktober 2015,
Abschluss: August 2016.
III.1.5) Geforderte Eigenerklärungen/Eignungsnachweise:
Verpflichtungserklärung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein:
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsgabe bekannt sind, müssen die gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben (§ 8 Abs. 1 TTG).
Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrags Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers (bei einem geschätzten Auftragswert ab netto 15 000 EUR, für Vergabearten ohne Teilnahmewettbewerb, § 7 Abs. 1 und Abs. 2 TTG).
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.
(Hinweis: Gemäß § 4 (2) TTG sind bei öffentlichen Aufträgen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene die repräsentativen Tarifverträge im Sinne der Rechtsverordnung des Ministers für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein in der Bekanntmachung aufzuführen (§ 20 Absätze 2 Nr. 1 und 3 TTG).)
Verpflichtungserklärung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein:
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsgabe bekannt sind, müssen die gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben (§ 8 Abs. 1 TTG).
Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrags Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers (bei einem geschätzten Auftragswert ab netto 15 000 EUR, für Vergabearten ohne Teilnahmewettbewerb, § 7 Abs. 1 und Abs. 2 TTG).
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.
(Hinweis: Gemäß § 4 (2) TTG sind bei öffentlichen Aufträgen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene die repräsentativen Tarifverträge im Sinne der Rechtsverordnung des Ministers für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein in der Bekanntmachung aufzuführen (§ 20 Absätze 2 Nr. 1 und 3 TTG).)
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Neubau für die Werkstätten der Kreisberufsschule Elmshorn umfasst 4 550 m² BGF und 22 160 m³ BRI.
— Erstellung einer Druckluftanlage für ein Werkstattgebäude der Beruflichen Schule Elmshorn.
— Drucklufterzeugung: Schraubenkompressoranlage (Liefermenge ca. 159 m³/h, 8bar) mit Druckluftspeicher (1 000 Liter), Kälte-Drucklufttrockner, Druckluftfilter und Kondensatableitung.
— Druckluftverrohrung: ca. 1 650 m Kupferrohr DN 15-DN 50 teilweise in sichtbarer Verlegung.
— Armaturen: ca. 65 Kugelhähne (DN 10-40).
— Brandschutzmanschetten: ca. 35 Stck. für Druckluft-Rohrleitungen bis DN 50.
— Ausstattung: ca. 110 Druckluftentnahmeeinheiten (1- oder 2-fach-Entnahmen mit Druckregler und Schnellschlusskupplungen).
Ausführungszeitraum: ca. Oktober 2015-August 2016 Rohmontage bis Endmontage
Referenznummer: Vergabenummer 15/12
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Langelohe Nr. 4, 25337 Elmshorn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eintragung in der Handwerksrolle.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Gemäß der VOB.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Gemäß der VOB.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Vertragserfüllungsbürgschaft 10 % der Auftragssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß VOB/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verwendungszweck: Neubau Werkstattgebäude für die KBS Elmshorn; Druckluftinstallation; Vergabenummer 15/12.
Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuordenbar und Sie erhalten keine Unterlagen.
IBAN: DE03230510300002101251,
BIC-Code: NOLADE21SHO.
Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn:
— auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde,
— gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt I bzw. Anhang A genannten Stelle angefordert wurden,
— das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist.
Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
Bei Anforderung zur Übermittlung der Vergabeunterlagen über die E-Mail-Adresse i.rehs@kreis-pinneberg.de wird kein Entgelt erhoben.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-02-05 📅
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-03-19 📅
Öffnungsort: Siehe Abschnitt I bzw. Anhang A.
Ort des Eröffnungstermins: Siehe Abschnitt I bzw. Anhang A.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter bzw. Bevollmächtigte (schriftlicher Nachweis) der Bieter.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: FD 14
Ines Rehs
Internetadresse: www.kreis-pinneberg.de🌏
Verpflichtungserklärung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein:
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsgabe bekannt sind, müssen die gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben (§ 8 Abs. 1 TTG).
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsgabe bekannt sind, müssen die gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben (§ 8 Abs. 1 TTG).
Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrags Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers (bei einem geschätzten Auftragswert ab netto 15 000 EUR, für Vergabearten ohne Teilnahmewettbewerb, § 7 Abs. 1 und Abs. 2 TTG).
Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrags Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers (bei einem geschätzten Auftragswert ab netto 15 000 EUR, für Vergabearten ohne Teilnahmewettbewerb, § 7 Abs. 1 und Abs. 2 TTG).
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.
(Hinweis: Gemäß § 4 (2) TTG sind bei öffentlichen Aufträgen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene die repräsentativen Tarifverträge im Sinne der Rechtsverordnung des Ministers für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein in der Bekanntmachung aufzuführen (§ 20 Absätze 2 Nr. 1 und 3 TTG).)
(Hinweis: Gemäß § 4 (2) TTG sind bei öffentlichen Aufträgen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene die repräsentativen Tarifverträge im Sinne der Rechtsverordnung des Ministers für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein in der Bekanntmachung aufzuführen (§ 20 Absätze 2 Nr. 1 und 3 TTG).)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Innenminister des Landes Schleswig, Abteilung IV 66
Postanschrift: Postfach 7125
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vergabeprüfstelle; Innenminister des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung IV 66, Postfach 7125, 24171 Kiel, Deutschland.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 032-053322 (2015-02-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-05-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 99 070,43 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge