Es ist die Errichtung eines Wohngebäudes mit ca. 180 Wohnungen, 3 Gewerbeeinheiten und 180 Tiefgaragenstellplätzen geplant. Das hier ausgeschriebene Fachlos 2 „Baugrube und Tiefengründung“ beinhaltet Leistungen der Gewerke Spundwand (ca. 5 500 mAnsichtsfläche)-, Pfahlbohr- (> 1 000 Stück), Bodenverbesserungs- und Erdarbeiten einschl. Entsorgung schadstoffbelasteter Böden und Auffüllungen. Aufgrund der vielfältig ungünstigen Bodenkennwerte stehen die einzelnen Gewerke in einer unmittelbaren Wechselbeziehung. Die Spundwand dient im Wesentlichen zur Abschirmung negativer Einflüsse auf die Pfähle und ist bleibender Bestandteil des Tragwerks.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-09.
Auftragsbekanntmachung (2015-02-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Lange Str. 38
Postleitzahl: 18055
Postort: Rostock
Kontakt
Internetadresse: http://www.WIRO.de🌏
E-Mail: kstunnack@wiro.de📧
Telefon: +49 38145672205📞
Fax: +49 38145672300 📠
1. Der Teilnahmeantrag ist seitens der Bewerber eigenständig gemäß den Anforderungen dieser Bekanntmachung zu erstellen. Der Auftraggeber stellt hierfür keine Unterlagen oder Vordrucke zur Verfügung. Die in der Bekanntmachung erwähnten Vergabeunterlagen werden erst nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs und nur an die Bewerber versendet, die nach Ziffer IV.1.2) zur Abgabe eines Angebotes ausgewählt werden.
2. Der Teilnahmeantrag ist in dreifacher Ausfertigung (1 Original, 2 Kopien) in einem verschlossenen und mit Aufschrift „Teilnahmeantrag Herstellung der Baugrube und Tiefengründung für den Neubau Wohn- und Geschäftshäuser auf der Holzhalbinsel Rostock“ versehenen Umschlag bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen.
3. Der Teilnahmeantrag ist in der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) angeführten Reihenfolge 1. bis 10. und registergeheftet, d. h. mit beschrifteten Trennblättern versehen, abzugeben. Der Auftraggeber wird die nachgefragten Angaben und Informationen nur an der vorgegebenen Stelle prüfen. Weicht ein Bewerber von der Reihenfolge ab, kann dies dazu führen, dass die Angaben nicht gewürdigt werden.
4. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
5. Die geforderten Angaben und Erklärungen sind auch von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. Soweit nicht anders angegeben, genügt es, wenn die Eignung der Bewerbergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische Leistungsfähigkeit in der Summe der Angaben der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, weitergehende Nachweise zur Eignung der Bewerber nachzufordern, sofern er Hinweise auf fehlende Eignung hat. Entsprechende Nachweise können etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein.
7. Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunternehmer zu benennen und der Nachunternehmeranteil zu bezeichnen. Der Nachunternehmer hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Die vorgenannten Anforderungen an den Nachunternehmer gelten auch für verbundene Unternehmen.
8. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie schriftlich – d. h. per Post, E-Mail oder Telefax – bis 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle eingehen. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich.
1. Der Teilnahmeantrag ist seitens der Bewerber eigenständig gemäß den Anforderungen dieser Bekanntmachung zu erstellen. Der Auftraggeber stellt hierfür keine Unterlagen oder Vordrucke zur Verfügung. Die in der Bekanntmachung erwähnten Vergabeunterlagen werden erst nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs und nur an die Bewerber versendet, die nach Ziffer IV.1.2) zur Abgabe eines Angebotes ausgewählt werden.
2. Der Teilnahmeantrag ist in dreifacher Ausfertigung (1 Original, 2 Kopien) in einem verschlossenen und mit Aufschrift „Teilnahmeantrag Herstellung der Baugrube und Tiefengründung für den Neubau Wohn- und Geschäftshäuser auf der Holzhalbinsel Rostock“ versehenen Umschlag bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen.
3. Der Teilnahmeantrag ist in der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) angeführten Reihenfolge 1. bis 10. und registergeheftet, d. h. mit beschrifteten Trennblättern versehen, abzugeben. Der Auftraggeber wird die nachgefragten Angaben und Informationen nur an der vorgegebenen Stelle prüfen. Weicht ein Bewerber von der Reihenfolge ab, kann dies dazu führen, dass die Angaben nicht gewürdigt werden.
4. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
5. Die geforderten Angaben und Erklärungen sind auch von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. Soweit nicht anders angegeben, genügt es, wenn die Eignung der Bewerbergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische Leistungsfähigkeit in der Summe der Angaben der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, weitergehende Nachweise zur Eignung der Bewerber nachzufordern, sofern er Hinweise auf fehlende Eignung hat. Entsprechende Nachweise können etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein.
7. Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunternehmer zu benennen und der Nachunternehmeranteil zu bezeichnen. Der Nachunternehmer hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Die vorgenannten Anforderungen an den Nachunternehmer gelten auch für verbundene Unternehmen.
8. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie schriftlich – d. h. per Post, E-Mail oder Telefax – bis 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle eingehen. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es ist die Errichtung eines Wohngebäudes mit ca. 180 Wohnungen, 3 Gewerbeeinheiten und 180 Tiefgaragenstellplätzen geplant. Das hier ausgeschriebene Fachlos 2 „Baugrube und Tiefengründung“ beinhaltet Leistungen der Gewerke Spundwand (ca. 5 500 m
Als Pfahlsystem sollen Vollverdrängungsbohrpfähle zur Ausführung kommen. Die Pfahl- und Spundwandlängen betragen teilweise über 20 m. Die Arbeiten erfordern überdurchschnittliche Kenntnisse im Umgang mit mächtigen Weichschichten. In Teilflächen (ca. 800 m
Als Pfahlsystem sollen Vollverdrängungsbohrpfähle zur Ausführung kommen. Die Pfahl- und Spundwandlängen betragen teilweise über 20 m. Die Arbeiten erfordern überdurchschnittliche Kenntnisse im Umgang mit mächtigen Weichschichten. In Teilflächen (ca. 800 m
Die Leistungsbeschreibung erfolgt teilfunktional auf Basis einer genehmigungsfähigen Entwurfsplanung. Die Planung ist vom Bieter/Auftragnehmer abgestimmt auf das von ihm angebotene Pfahlsystem zur Genehmigungs- und Ausführungsreife fortzuschreiben.
Die Spundwand- und Pfahleinbringung erfolgt in einem Arbeitsabschnitt, die Erdarbeiten in mehreren Abschnitten entsprechend dem Baufortschritt des Rohbaus. Leistungsgrenze zum Fachlos „Rohbau“ bildet das Grobplanum der Baugrube.
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: TP-006-5044-HHI - Los 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rostock.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Auskünfte gemäß § 6 EG Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 lit. e) bis i) VOB/A,
— ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
— ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
— dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
— dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Die vorgenannten Auskünfte haben die Bewerber in Form einer Eigenerklärung abzugeben. Die Eigenerklärung darf zum Zeitpunkt der Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als drei Monate sein.
Gleichwertig zu einer entsprechenden Eigenerklärung ist die ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern oder anderer Bundesländer bzw. die Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Gleichwertig zu einer entsprechenden Eigenerklärung ist die ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern oder anderer Bundesländer bzw. die Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
2. Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß den Anforderungen in Ziffer III.1.3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
3. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (brutto) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2011, 2012, 2013).
4. Eigenerklärung zu dem Umsatz (brutto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2011, 2012, 2013) im Gewerk „Vollverdrängungsbohrpfähle“.
5. Eigenerklärung über den Umsatz (brutto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2011, 2012, 2013) im Gewerk „Spundwandbau“.
6. Eigenerklärung über den Umsatz (brutto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2011, 2012, 2013) im Gewerk „Bodenverbesserungsarbeiten“.
7. Eigenerklärung über den Umsatz (brutto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2011, 2012, 2013) im Gewerk „Erdarbeiten“.
Mindeststandards:
Zu (3): Der ermittelte Gesamtumsatz dieser 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2011, 2012, 2013) muss in der Summe mindestens 18 000 000 EUR (brutto) betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
8. Eigenerklärung über die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2011, 2012, 2013) aufgeschlüsselt in Berufsgruppen.
9. Angabe von im Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrages abgeschlossenen Referenzprojekten aus den Jahren 2009 bis 2015 jeweils unter
— Benennung des Bauvorhabens,
— Benennung des Auftraggebers und Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail-Adresse),
— Angaben der Bauzeit.
9.1. für vergleichbare Pfahlgründungen (Ausführungsart, Anzahl und Länge der Pfähle) mit Vollverdrängungsbohrpfählen in weichen Böden,
9.2. für vergleichbare Spundwandarbeiten (Ausführungsart, Einbringtiefe, Menge).
10. Angaben zu der Maschinen- und deren Personalausstattung (z. B. Anzahl Bohrgeräte und zugehöriger Maschinenführer) zur Herstellung von Vollverdrängungsbohrpfählen und zur Spundwandherstellung.
Mindeststandards:
Zu 10. Die Ausstattung des Bewerbers zur Herstellung der Vollverdrängungsbohrpfähle muss unabhängig von den Terminvorgaben den Parallelbetrieb von mind. 2 Bohrgeräten gewährleisten.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Zur Sicherung der Erfüllung der von dem Auftragnehmer vertraglich übernommenen Verpflichtungen hat der erfolgreiche Bieter Sicherheitsleistungen zu erbringen. Der Zeitpunkt für die Sicherheitsleistungen, die Höhe und die Anforderungen an diese werden in den Vergabeunterlagen näher bestimmt.
Zur Sicherung der Erfüllung der von dem Auftragnehmer vertraglich übernommenen Verpflichtungen hat der erfolgreiche Bieter Sicherheitsleistungen zu erbringen. Der Zeitpunkt für die Sicherheitsleistungen, die Höhe und die Anforderungen an diese werden in den Vergabeunterlagen näher bestimmt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt, die die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Die Bewerbegemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der alle Mitglieder mit Namen und Adresse benannt sind,
— in der ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist,
— wonach der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und für den Fall der Auftragserteilung bei der Vertragsdurchführung rechtsverbindlich vertritt,
— mit der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— wonach alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachbewerbungen sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss aller hiervon betroffenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften, es sei denn die betroffenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften weisen nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Aufforderung substantiiert und nachvollziehbar nach, dass eine Verletzung vergabe- und wettbewerbsrechtlicher Grundsätze durch die Mehrfachbewerbung ausgeschlossen ist. Eine Mehrfachbewerbung liegt beispielsweise vor, wenn einzelne Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sich zusätzlich als Einzelbewerber oder an mehr als einer Bewerbergemeinschaft beteiligen. Auch eine Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers ist eine Mehrfachbewerbung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Mehrfachbewerbungen sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss aller hiervon betroffenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften, es sei denn die betroffenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften weisen nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Aufforderung substantiiert und nachvollziehbar nach, dass eine Verletzung vergabe- und wettbewerbsrechtlicher Grundsätze durch die Mehrfachbewerbung ausgeschlossen ist. Eine Mehrfachbewerbung liegt beispielsweise vor, wenn einzelne Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sich zusätzlich als Einzelbewerber oder an mehr als einer Bewerbergemeinschaft beteiligen. Auch eine Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers ist eine Mehrfachbewerbung.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V). Nach § 9 Abs. 7 VgG M-V haben sich die Bieter bei der Angebotsabgabe zu verpflichten, ihren Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 EUR (brutto) zu bezahlen. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V). Nach § 9 Abs. 7 VgG M-V haben sich die Bieter bei der Angebotsabgabe zu verpflichten, ihren Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 EUR (brutto) zu bezahlen. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Auswahlkriterien:
Sofern mehr als 8 Bewerber geeignet sind, erfolgt die Auswahl anhand folgender Kriterien.
I. Anzahl der unter III.2.3):
9.1. angegebenen abgeschlossenen Referenzen für vergleichbare Pfahlgründungen aus den Jahren 2009 bis 2015:
— 20 Punkte für 20 oder mehr Referenzen,
— 15 Punkte für 15 bis 19 Referenzen,
— 10 Punkte für 10 bis 14 Referenzen,
— 5 Punkte für 5 bis 9 Referenzen,
— 1 Punkt für 1 bis 4 Referenzen,
— keine Referenz führt zum Ausschluss.
II. Anzahl der unter III.2.3):
9.2. angegebenen abgeschlossenen Referenzen für vergleichbare Spundwandarbeiten aus den Jahren 2009 bis 2015:
— 20 Punkte für 15 oder mehr Referenzen,
— 15 Punkte für 11 bis 14 Referenzen,
— 10 Punkte für 7 bis 10 Referenzen,
— 5 Punkte für 3 bis 6 Referenzen,
— 1 Punkt für 1 bis 2 Referenzen,
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frau Kerstin Stunnack
Adresse des Käuferprofils: http://www.WIRO.de/Ausschreibungen.131.html🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: TP-006-5044-HHI - Los 2
Zusätzliche Informationen
1. Der Teilnahmeantrag ist seitens der Bewerber eigenständig gemäß den Anforderungen dieser Bekanntmachung zu erstellen. Der Auftraggeber stellt hierfür keine Unterlagen oder Vordrucke zur Verfügung. Die in der Bekanntmachung erwähnten Vergabeunterlagen werden erst nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs und nur an die Bewerber versendet, die nach Ziffer IV.1.2) zur Abgabe eines Angebotes ausgewählt werden.
1. Der Teilnahmeantrag ist seitens der Bewerber eigenständig gemäß den Anforderungen dieser Bekanntmachung zu erstellen. Der Auftraggeber stellt hierfür keine Unterlagen oder Vordrucke zur Verfügung. Die in der Bekanntmachung erwähnten Vergabeunterlagen werden erst nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs und nur an die Bewerber versendet, die nach Ziffer IV.1.2) zur Abgabe eines Angebotes ausgewählt werden.
2. Der Teilnahmeantrag ist in dreifacher Ausfertigung (1 Original, 2 Kopien) in einem verschlossenen und mit Aufschrift „Teilnahmeantrag Herstellung der Baugrube und Tiefengründung für den Neubau Wohn- und Geschäftshäuser auf der Holzhalbinsel Rostock“ versehenen Umschlag bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen.
2. Der Teilnahmeantrag ist in dreifacher Ausfertigung (1 Original, 2 Kopien) in einem verschlossenen und mit Aufschrift „Teilnahmeantrag Herstellung der Baugrube und Tiefengründung für den Neubau Wohn- und Geschäftshäuser auf der Holzhalbinsel Rostock“ versehenen Umschlag bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen.
3. Der Teilnahmeantrag ist in der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) angeführten Reihenfolge 1. bis 10. und registergeheftet, d. h. mit beschrifteten Trennblättern versehen, abzugeben. Der Auftraggeber wird die nachgefragten Angaben und Informationen nur an der vorgegebenen Stelle prüfen. Weicht ein Bewerber von der Reihenfolge ab, kann dies dazu führen, dass die Angaben nicht gewürdigt werden.
3. Der Teilnahmeantrag ist in der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) angeführten Reihenfolge 1. bis 10. und registergeheftet, d. h. mit beschrifteten Trennblättern versehen, abzugeben. Der Auftraggeber wird die nachgefragten Angaben und Informationen nur an der vorgegebenen Stelle prüfen. Weicht ein Bewerber von der Reihenfolge ab, kann dies dazu führen, dass die Angaben nicht gewürdigt werden.
4. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
4. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
5. Die geforderten Angaben und Erklärungen sind auch von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. Soweit nicht anders angegeben, genügt es, wenn die Eignung der Bewerbergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische Leistungsfähigkeit in der Summe der Angaben der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
5. Die geforderten Angaben und Erklärungen sind auch von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. Soweit nicht anders angegeben, genügt es, wenn die Eignung der Bewerbergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische Leistungsfähigkeit in der Summe der Angaben der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, weitergehende Nachweise zur Eignung der Bewerber nachzufordern, sofern er Hinweise auf fehlende Eignung hat. Entsprechende Nachweise können etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein.
7. Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunternehmer zu benennen und der Nachunternehmeranteil zu bezeichnen. Der Nachunternehmer hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Die vorgenannten Anforderungen an den Nachunternehmer gelten auch für verbundene Unternehmen.
7. Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunternehmer zu benennen und der Nachunternehmeranteil zu bezeichnen. Der Nachunternehmer hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Die vorgenannten Anforderungen an den Nachunternehmer gelten auch für verbundene Unternehmen.
8. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie schriftlich – d. h. per Post, E-Mail oder Telefax – bis 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle eingehen. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich.
8. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie schriftlich – d. h. per Post, E-Mail oder Telefax – bis 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle eingehen. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 3855885460📞
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de🌏
Fax: +49 3855884855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 102 ff. GWB. Insbesondere ist § 107 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge gemäß Ziffer IV.3.4) gerügt werden. Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag zulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Unverzüglich in diesem Sinne bedeutet, dass der erkannte Vergaberechtsverstoß innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme gerügt worden sein muss. Für den Fall der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens wird sich der Auftraggeber nicht auf den Einwand der Rügepräklusion gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB berufen, sofern innerhalb des vorgenannten Zeitraumes die Rüge ausgesprochen worden ist. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus den Vergabeunterlagen folgen, müssen bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 102 ff. GWB. Insbesondere ist § 107 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge gemäß Ziffer IV.3.4) gerügt werden. Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag zulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Unverzüglich in diesem Sinne bedeutet, dass der erkannte Vergaberechtsverstoß innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme gerügt worden sein muss. Für den Fall der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens wird sich der Auftraggeber nicht auf den Einwand der Rügepräklusion gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB berufen, sofern innerhalb des vorgenannten Zeitraumes die Rüge ausgesprochen worden ist. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus den Vergabeunterlagen folgen, müssen bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 032-053371 (2015-02-09)