1. Der Teilnahmeantrag ist seitens der Bewerber eigenständig gemäß den Anforderungen dieser Bekanntmachung zu erstellen. Der Auftraggeber stellt hierfür keine Unterlagen oder Vordrucke zur Verfügung. Die in der Bekanntmachung erwähnten Vergabeunterlagen werden erst nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs und nur an die Bewerber versendet, die nach Ziffer IV.1.2) zur Abgabe eines Angebotes ausgewählt werden.