Es ist die Errichtung von 4 Wohngebäuden mit 57 Wohnungen geplant. Das hier ausgeschriebene Fachlos 12 – Fassadenbau – beinhaltet die Herstellung einer hinterlüfteten Vorhangfassade aus HPL-Platten einschl. Dämmung und Unterkonstruktion in Teilbereichen an allen 4 Gebäuden. Die Vergabe soll in 2 Teillosen erfolgen. Los 1 beinhaltet die Fassadenarbeiten für Haus 1 und 2 mit 21 Wohnungen. Los 2 die Fassadenarbeiten für Haus 3.1 und 3.2 mit 36 Wohnungen. Beide Lose sind zeitgleich auszuführen, ebenso muss der Ausbau der Einzelgebäude parallel verlaufen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-08-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fassadenarbeiten
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5) und Anhang B – Angaben zu den Losen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fassadenarbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Ostseeheilbad Zingst
Postanschrift: Hanshäger Str. 1
Postleitzahl: 18374
Postort: Zingst
Kontakt
Internetadresse: http://www.gemeinde-zingst.de🌏
E-Mail: bauamt-reichelt@zingst.de📧
Telefon: +49 3823281050📞
Fax: +49 3823281031 📠
1.) Das Angebot ist in einem verschlossenen und mit Aufschrift „Angebot – Fassadenbau – Neubau Wohnpark Zingst“ versehenen Umschlag bei der in Anlage A unter Ziffer III) genannten Kontaktstelle einzureichen.
2.) Die mit dem Angebot geforderten Nachweise und Auskünfte sind in der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) angeführten Reihenfolge [1] bis [5] und registergeheftet, d.h. mit beschrifteten Trennblättern versehen, abzugeben. Der Auftraggeber wird die nachgefragten Angaben und Informationen nur an der vorgegebenen Stelle prüfen. Weicht ein Bieter von der Reihenfolge ab, kann dies dazu führen, dass die Angaben nicht gewürdigt werden.
3.) Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen. Für die Bieter werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
4.) Die geforderten Angaben und Erklärungen nach Ziffer III.2 sind auch von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Soweit nicht anders angegeben, genügt es, wenn die Eignung der Bietergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische Leistungsfähigkeit in der Summe der Angaben der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
5.) Der Auftraggeber behält sich vor, weitergehende Nachweise zur Eignung der Bieter nachzufordern, sofern er Hinweise auf fehlende Eignung hat. Entsprechende Nachweise können etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein.
6.) Macht ein Bieter von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunternehmer zu benennen und der Nachunternehmeranteil zu bezeichnen. Der Nachunternehmer hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Die vorgenannten Anforderungen an den Nachunternehmer gelten auch für verbundene Unternehmen.
7.) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie schriftlich – d.h. per Post, E-Mail oder Telefax – bis sieben Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Angebote bei der in Anlage A unter Ziffer I) genannten Kontaktstelle eingehen. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich.
1.) Das Angebot ist in einem verschlossenen und mit Aufschrift „Angebot – Fassadenbau – Neubau Wohnpark Zingst“ versehenen Umschlag bei der in Anlage A unter Ziffer III) genannten Kontaktstelle einzureichen.
2.) Die mit dem Angebot geforderten Nachweise und Auskünfte sind in der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) angeführten Reihenfolge [1] bis [5] und registergeheftet, d.h. mit beschrifteten Trennblättern versehen, abzugeben. Der Auftraggeber wird die nachgefragten Angaben und Informationen nur an der vorgegebenen Stelle prüfen. Weicht ein Bieter von der Reihenfolge ab, kann dies dazu führen, dass die Angaben nicht gewürdigt werden.
3.) Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen. Für die Bieter werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
4.) Die geforderten Angaben und Erklärungen nach Ziffer III.2 sind auch von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Soweit nicht anders angegeben, genügt es, wenn die Eignung der Bietergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische Leistungsfähigkeit in der Summe der Angaben der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
5.) Der Auftraggeber behält sich vor, weitergehende Nachweise zur Eignung der Bieter nachzufordern, sofern er Hinweise auf fehlende Eignung hat. Entsprechende Nachweise können etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein.
6.) Macht ein Bieter von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunternehmer zu benennen und der Nachunternehmeranteil zu bezeichnen. Der Nachunternehmer hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Die vorgenannten Anforderungen an den Nachunternehmer gelten auch für verbundene Unternehmen.
7.) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie schriftlich – d.h. per Post, E-Mail oder Telefax – bis sieben Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Angebote bei der in Anlage A unter Ziffer I) genannten Kontaktstelle eingehen. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es ist die Errichtung von 4 Wohngebäuden mit 57 Wohnungen geplant. Das hier ausgeschriebene Fachlos 12 – Fassadenbau – beinhaltet die Herstellung einer hinterlüfteten Vorhangfassade aus HPL-Platten einschl. Dämmung und Unterkonstruktion in Teilbereichen an allen 4 Gebäuden. Die Vergabe soll in 2 Teillosen erfolgen. Los 1 beinhaltet die Fassadenarbeiten für Haus 1 und 2 mit 21 Wohnungen. Los 2 die Fassadenarbeiten für Haus 3.1 und 3.2 mit 36 Wohnungen.
Es ist die Errichtung von 4 Wohngebäuden mit 57 Wohnungen geplant. Das hier ausgeschriebene Fachlos 12 – Fassadenbau – beinhaltet die Herstellung einer hinterlüfteten Vorhangfassade aus HPL-Platten einschl. Dämmung und Unterkonstruktion in Teilbereichen an allen 4 Gebäuden. Die Vergabe soll in 2 Teillosen erfolgen. Los 1 beinhaltet die Fassadenarbeiten für Haus 1 und 2 mit 21 Wohnungen. Los 2 die Fassadenarbeiten für Haus 3.1 und 3.2 mit 36 Wohnungen.
Beide Lose sind zeitgleich auszuführen, ebenso muss der Ausbau der Einzelgebäude parallel verlaufen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Fassadenarbeiten für Haus 1 und 2
Kurze Beschreibung:
Bei den Gebäuden im Teillos 1 handelt es sich um den Neubau von 2 Würfelhäusern. Das Teillos 1 beinhaltet die Herstellung einer hinterlüfteten Vorhangfassade aus HPL-Platten einschl. Dämmung und Unterkonstruktion in Teilbereichen an beiden Würfelhäusern mit insgesamt 21 Wohnungen. Die Arbeiten an beiden Gebäuden sollten auf Grund der vorgegebenen Bauzeit möglichst parallel laufen.
Bei den Gebäuden im Teillos 1 handelt es sich um den Neubau von 2 Würfelhäusern. Das Teillos 1 beinhaltet die Herstellung einer hinterlüfteten Vorhangfassade aus HPL-Platten einschl. Dämmung und Unterkonstruktion in Teilbereichen an beiden Würfelhäusern mit insgesamt 21 Wohnungen. Die Arbeiten an beiden Gebäuden sollten auf Grund der vorgegebenen Bauzeit möglichst parallel laufen.
Menge oder Umfang: — ca. 220 m2 HPL Fassade einschl. mineralischer Dämmung und Unterkonstruktion liefern und montieren.
— ca. 220 m
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Fassadenarbeiten Haus 3.1 und 3.2
Kurze Beschreibung:
Bei den Gebäuden im Teillos 2 handelt es sich um den Neubau von 2 baugleichen Mehrfamilienhäusern. Das Teillos 2 beinhaltet die Herstellung einer hinterlüfteten Vorhangfassade aus HPL-Platten einschl. Dämmung und Unterkonstruktion in Teilbereichen an beiden Gebäuden mit insgesamt 36 Wohnungen. Die Arbeiten an beiden Gebäuden sollten auf Grund der vorgegebenen Bauzeit möglichst parallel laufen.
Bei den Gebäuden im Teillos 2 handelt es sich um den Neubau von 2 baugleichen Mehrfamilienhäusern. Das Teillos 2 beinhaltet die Herstellung einer hinterlüfteten Vorhangfassade aus HPL-Platten einschl. Dämmung und Unterkonstruktion in Teilbereichen an beiden Gebäuden mit insgesamt 36 Wohnungen. Die Arbeiten an beiden Gebäuden sollten auf Grund der vorgegebenen Bauzeit möglichst parallel laufen.
Menge oder Umfang: — ca. 720 m2 HPL Fassade einschl. mineralischer Dämmung und Unterkonstruktion liefern und montieren— ca. 370 m Alu-Außenfensterbänke liefern und montieren— Lieferung und Montage von 2 Vordächern ca. 2,8 m x 3,3 m.
— ca. 720 m
— ca. 370 m Alu-Außenfensterbänke liefern und montieren
— Lieferung und Montage von 2 Vordächern ca. 2,8 m x 3,3 m.
Referenznummer: TP-038-Zingst - Fachlos 12
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ostseeheilbad Zingst.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
[1] Auskünfte gemäß § 6 EG Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 lit. e) bis i) VOB/A,
— ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
— ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
— dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt,
— dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
— dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat,
— dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse vorliegt,
— dass die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes vorliegt.
Die vorgenannten Auskünfte haben die Bieter in Form einer Eigenerklärung abzugeben. Die Eigenerklärung darf zum Zeitpunkt der Einreichung der Angebote nicht älter als drei Monate sein.
Gleichwertig zu einer entsprechenden Eigenerklärung ist die ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern oder anderer Bundesländer bzw. die Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Gleichwertig zu einer entsprechenden Eigenerklärung ist die ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern oder anderer Bundesländer bzw. die Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die jeweils genannten Nachweise und Bescheinigungen nachzufordern.
[2] Ggf. Bietergemeinschaftserklärung gemäß den Anforderungen in Ziffer III.1.3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
[3] Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (brutto) jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2012, 2013, 2014).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
[4] Eigenerklärung über die Anzahl der Mitarbeiter des Bieters jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2012, 2013, 2014) aufgeschlüsselt in Berufsgruppen.
[5] Angabe von im Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes abgeschlossenen vergleichbaren Referenzprojekten aus den Jahren 2009 bis 2015 jeweils unter
— Benennung des Bauvorhabens,
— Benennung des Auftraggebers und Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefon, Fax, EMail-Adresse,
— Angaben der Bauzeit.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Zur Sicherung der Erfüllung der von dem Auftragnehmer vertraglich übernommenen Verpflichtungen hat der erfolgreiche Bieter Sicherheitsleistungen zu erbringen. Der Zeitpunkt für die Sicherheitsleistungen, die Höhe und die Anforderungen an diese werden in den Vergabeunterlagen näher bestimmt.
Zur Sicherung der Erfüllung der von dem Auftragnehmer vertraglich übernommenen Verpflichtungen hat der erfolgreiche Bieter Sicherheitsleistungen zu erbringen. Der Zeitpunkt für die Sicherheitsleistungen, die Höhe und die Anforderungen an diese werden in den Vergabeunterlagen näher bestimmt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben:
— in der alle Mitglieder mit Namen und Adresse benannt sind,
— in der ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist,
— wonach der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und für den Fall der Auftragserteilung bei der Vertragsdurchführung rechtsverbindlich vertritt,
— mit der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— wonach alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachangebote sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss aller hiervon betroffenen Bieter/Bietergemeinschaften, es sei denn die betroffenen Bieter/Bietergemeinschaften weisen nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Aufforderung substantiiert und nachvollziehbar nach, dass eine Verletzung Vergabe und wettbewerbsrechtlicher Grundsätze durch die Mehrfachangebote ausgeschlossen ist. Ein Mehrfachangebot liegt beispielsweise vor, wenn einzelne Mitglieder von Bietergemeinschaften sich zusätzlich als Einzelbieter oder an mehr als einer Bietergemeinschaft beteiligen. Auch eine Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieters ist ein Mehrfachangebot.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Mehrfachangebote sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss aller hiervon betroffenen Bieter/Bietergemeinschaften, es sei denn die betroffenen Bieter/Bietergemeinschaften weisen nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Aufforderung substantiiert und nachvollziehbar nach, dass eine Verletzung Vergabe und wettbewerbsrechtlicher Grundsätze durch die Mehrfachangebote ausgeschlossen ist. Ein Mehrfachangebot liegt beispielsweise vor, wenn einzelne Mitglieder von Bietergemeinschaften sich zusätzlich als Einzelbieter oder an mehr als einer Bietergemeinschaft beteiligen. Auch eine Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieters ist ein Mehrfachangebot.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V). Nach § 9 Abs. 7 VgG M-V haben sich die Bieter bei der Angebotsabgabe zu verpflichten, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 Euro (brutto) zu bezahlen, sofern nicht auf Grund anderer Gesetze die Pflicht zu höherer Entgelte besteht. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V). Nach § 9 Abs. 7 VgG M-V haben sich die Bieter bei der Angebotsabgabe zu verpflichten, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 Euro (brutto) zu bezahlen, sofern nicht auf Grund anderer Gesetze die Pflicht zu höherer Entgelte besteht. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Kosten beziehen sich auf die Unterlagen für beide Lose.
Die Gebührenzahlung erfolgt mit Verrechnungsscheck bzw. per Banküberweisung.
Empfänger WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH
IBAN DE 06 1304 0000 0103 7191 00
BIC COBADEFFXXX
Verwendungszweck TP-038-Zingst – Fachlos 12
Die Vergabeunterlagen werden nur versandt, wenn der Nachweis über die Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-09-29 📅
Öffnungsort:
WIRO Wohnen in Rostock, Lange Str. 38, 18055 Rostock; Beratungsraum 2. Etage – Raum 204.
Ort des Eröffnungstermins: WIRO Wohnen in Rostock, Lange Str. 38, 18055 Rostock; Beratungsraum 2. Etage – Raum 204.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Ingo Reichelt
Name: WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Lange Str. 38
Postort: Rostock
Postleitzahl: 18055
Kontaktperson: Frau Kerstin Stunnack
Telefon: +49 38145672205📞
E-Mail: kstunnack@wiro.de📧
Fax: +49 38145672300 📠
URL für weitere Informationen: http://www.WIRO.de🌏
URL der Dokumente: http://www.WIRO.de🌏
URL der Teilnahme: http://www.WIRO.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-05-23 📅
Datum des Endes: 2016-07-08 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: TP-038-Zingst - Fachlos 12
Zusätzliche Informationen
1.) Das Angebot ist in einem verschlossenen und mit Aufschrift „Angebot – Fassadenbau – Neubau Wohnpark Zingst“ versehenen Umschlag bei der in Anlage A unter Ziffer III) genannten Kontaktstelle einzureichen.
2.) Die mit dem Angebot geforderten Nachweise und Auskünfte sind in der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) angeführten Reihenfolge [1] bis [5] und registergeheftet, d.h. mit beschrifteten Trennblättern versehen, abzugeben. Der Auftraggeber wird die nachgefragten Angaben und Informationen nur an der vorgegebenen Stelle prüfen. Weicht ein Bieter von der Reihenfolge ab, kann dies dazu führen, dass die Angaben nicht gewürdigt werden.
2.) Die mit dem Angebot geforderten Nachweise und Auskünfte sind in der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) angeführten Reihenfolge [1] bis [5] und registergeheftet, d.h. mit beschrifteten Trennblättern versehen, abzugeben. Der Auftraggeber wird die nachgefragten Angaben und Informationen nur an der vorgegebenen Stelle prüfen. Weicht ein Bieter von der Reihenfolge ab, kann dies dazu führen, dass die Angaben nicht gewürdigt werden.
3.) Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen. Für die Bieter werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
3.) Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen. Für die Bieter werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
4.) Die geforderten Angaben und Erklärungen nach Ziffer III.2 sind auch von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Soweit nicht anders angegeben, genügt es, wenn die Eignung der Bietergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische Leistungsfähigkeit in der Summe der Angaben der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
4.) Die geforderten Angaben und Erklärungen nach Ziffer III.2 sind auch von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Soweit nicht anders angegeben, genügt es, wenn die Eignung der Bietergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische Leistungsfähigkeit in der Summe der Angaben der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
5.) Der Auftraggeber behält sich vor, weitergehende Nachweise zur Eignung der Bieter nachzufordern, sofern er Hinweise auf fehlende Eignung hat. Entsprechende Nachweise können etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein.
6.) Macht ein Bieter von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunternehmer zu benennen und der Nachunternehmeranteil zu bezeichnen. Der Nachunternehmer hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Die vorgenannten Anforderungen an den Nachunternehmer gelten auch für verbundene Unternehmen.
6.) Macht ein Bieter von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunternehmer zu benennen und der Nachunternehmeranteil zu bezeichnen. Der Nachunternehmer hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Die vorgenannten Anforderungen an den Nachunternehmer gelten auch für verbundene Unternehmen.
7.) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie schriftlich – d.h. per Post, E-Mail oder Telefax – bis sieben Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Angebote bei der in Anlage A unter Ziffer I) genannten Kontaktstelle eingehen. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich.
7.) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie schriftlich – d.h. per Post, E-Mail oder Telefax – bis sieben Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Angebote bei der in Anlage A unter Ziffer I) genannten Kontaktstelle eingehen. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 3855885460📞
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de🌏
Fax: +49 3855884855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 102 ff. GWB. Insbesondere ist § 107 Abs. 3 GWB zu beachten. Ein Nachprüfungsantrag ist danach unzulässig, wenn
— ein vom Bieter erkannter Vergabeverstoß nicht unverzüglich gerügt wurde (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB),
— ein aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbarer Vergabeverstoß nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist (siehe Ziffer IV.3.4) gerügt wurde (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder
— der Nachprüfungsantrag nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht wurde (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Unverzüglichkeit im Sinne von § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB bedeutet, dass der erkannte Vergaberechtsverstoß innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme gerügt worden sein muss. Für den Fall der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens wird sich der Auftraggeber nicht auf den Einwand der Rügepräklusion gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB berufen, sofern innerhalb des vorgenannten Zeitraumes gerügt wurde.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unverzüglichkeit im Sinne von § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB bedeutet, dass der erkannte Vergaberechtsverstoß innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme gerügt worden sein muss. Für den Fall der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens wird sich der Auftraggeber nicht auf den Einwand der Rügepräklusion gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB berufen, sofern innerhalb des vorgenannten Zeitraumes gerügt wurde.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 159-291691 (2015-08-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-11-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 59 151,27 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1.) Das Angebot ist in einem verschlossenen und mit Aufschrift „Angebot – Fassadenbau – Neubau Wohnpark Zingst“ versehenen Umschlag bei der in Anlage A unter Ziffer III) genannten Kontaktstelle einzureichen.
2.) Die mit dem Angebot geforderten Nachweise und Auskünfte sind in der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) angeführten Reihenfolge (1) bis (5) und registergeheftet, d. h. mit beschrifteten Trennblättern versehen, abzugeben. Der Auftraggeber wird die nachgefragten Angaben und Informationen nur an der vorgegebenen Stelle prüfen. Weicht ein Bieter von der Reihenfolge ab, kann dies dazu führen, dass die Angaben nicht gewürdigt werden.
3.) Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen. Für die Bieter werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
4.) Die geforderten Angaben und Erklärungen nach Ziffer III.2) sind auch von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Soweit nicht anders angegeben, genügt es, wenn die Eignung der Bietergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische Leistungsfähigkeit in der Summe der Angaben der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
5.) Der Auftraggeber behält sich vor, weitergehende Nachweise zur Eignung der Bieter nachzufordern, sofern er Hinweise auf fehlende Eignung hat. Entsprechende Nachweise können etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein.
6.) Macht ein Bieter von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunternehmer zu benennen und der Nachunternehmeranteil zu bezeichnen. Der Nachunternehmer hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Die vorgenannten Anforderungen an den Nachunternehmer gelten auch für verbundene Unternehmen.
7.) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie schriftlich – d. h. per Post, E-Mail oder Telefax – bis 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Angebote bei der in Anlage A unter Ziffer I) genannten Kontaktstelle eingehen. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich.
1.) Das Angebot ist in einem verschlossenen und mit Aufschrift „Angebot – Fassadenbau – Neubau Wohnpark Zingst“ versehenen Umschlag bei der in Anlage A unter Ziffer III) genannten Kontaktstelle einzureichen.
2.) Die mit dem Angebot geforderten Nachweise und Auskünfte sind in der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) angeführten Reihenfolge (1) bis (5) und registergeheftet, d. h. mit beschrifteten Trennblättern versehen, abzugeben. Der Auftraggeber wird die nachgefragten Angaben und Informationen nur an der vorgegebenen Stelle prüfen. Weicht ein Bieter von der Reihenfolge ab, kann dies dazu führen, dass die Angaben nicht gewürdigt werden.
3.) Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen. Für die Bieter werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
4.) Die geforderten Angaben und Erklärungen nach Ziffer III.2) sind auch von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Soweit nicht anders angegeben, genügt es, wenn die Eignung der Bietergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische Leistungsfähigkeit in der Summe der Angaben der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
5.) Der Auftraggeber behält sich vor, weitergehende Nachweise zur Eignung der Bieter nachzufordern, sofern er Hinweise auf fehlende Eignung hat. Entsprechende Nachweise können etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein.
6.) Macht ein Bieter von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunternehmer zu benennen und der Nachunternehmeranteil zu bezeichnen. Der Nachunternehmer hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Die vorgenannten Anforderungen an den Nachunternehmer gelten auch für verbundene Unternehmen.
7.) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie schriftlich – d. h. per Post, E-Mail oder Telefax – bis 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Angebote bei der in Anlage A unter Ziffer I) genannten Kontaktstelle eingehen. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich.
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-11-16 📅
Name: GURR Spezialbau GmbH
Postanschrift: Gartenstr. 2
Postort: Niepars
Postleitzahl: 18442
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: Metall- und Fassadenbau Nord GmbH
Postanschrift: Rostocker Str. 16
Postort: Sievershagen
Postleitzahl: 18069
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 102 ff. GWB. Insbesondere ist § 107 Abs. 3 GWB zu beachten. Ein Nachprüfungsantrag ist danach unzulässig, wenn:
— ein aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbarer Vergabeverstoß nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist (siehe Ziffer IV.3.4)) gerügt wurde (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder