Es ist die Errichtung von 4 Wohngebäuden mit 57 Wohnungen geplant. Das hier ausgeschriebene Fachlos 9 – Kunststofffenster – beinhaltet die Lieferung und Montage von Kunststofffensterelementen einschließlich des inneren Sonnenschutzes. Die Vergabe soll in 2 Losen erfolgen. Los 1 beinhaltet die Lieferung und Montage der Kunststofffenster für Haus 1 und 2 mit 21 Wohnungen. Los 2 die Lieferung und Montage der Kunststofffenster für Haus 3.1 und 3.2 mit 36 Wohnungen. Beide Lose sind zeitgleich auszuführen, ebenso muss der Bau der Einzelgebäude parallel verlaufen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-07-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauleistungen im Hochbau
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5) und Anhang B – Angaben zu den Losen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauleistungen im Hochbau📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Ostseeheilbad Zingst
Postanschrift: Hanshäger Str. 1
Postleitzahl: 18374
Postort: Zingst
Kontakt
Internetadresse: http://www.gemeinde-zingst.de🌏
E-Mail: bauamt-reichelt@zingst.de📧
Telefon: +49 3823281050📞
Fax: +49 3823281031 📠
1.) Das Angebot ist in einem verschlossenen und mit Aufschrift „Angebot – Kunststofffenster – Neubau Wohnpark Zingst“ versehenen Umschlag bei der in Anlage A unter Ziffer III) („Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“) genannten Kontaktstelle einzureichen.
2.) Die mit dem Angebot geforderten Nachweise und Auskünfte sind in der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) angeführten Reihenfolge (1) bis (5) und registergeheftet, d. h. mit beschrifteten Trennblättern versehen, abzugeben. Der Auftraggeber wird die nachgefragten Angaben und Informationen nur an der vorgegebenen Stelle prüfen. Weicht ein Bieter von der Reihenfolge ab, kann dies dazu führen, dass die Angaben nicht gewürdigt werden.
3.) Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen. Für die Bieter werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
4.) Die geforderten Angaben und Erklärungen nach Ziffer III.2) sind auch von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Soweit nicht anders angegeben, genügt es, wenn die Eignung der Bietergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische Leistungsfähigkeit in der Summe der Angaben der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
5.) Der Auftraggeber behält sich vor, weitergehende Nachweise zur Eignung der Bieter nachzufordern, sofern er Hinweise auf fehlende Eignung hat. Entsprechende Nachweise können etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein.
6.) Macht ein Bieter von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunternehmer zu benennen und der Nachunternehmeranteil zu bezeichnen. Der Nachunternehmer hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Die vorgenannten Anforderungen an den Nachunternehmer gelten auch für verbundene Unternehmen.
7.) Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
8.) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie schriftlich – d. h. per Post, E-Mail oder Telefax – bis 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Angebote bei der in Anlage A unter Ziffer I) („Weitere Auskünfte erteilen“) genannten Kontaktstelle eingehen. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich.
1.) Das Angebot ist in einem verschlossenen und mit Aufschrift „Angebot – Kunststofffenster – Neubau Wohnpark Zingst“ versehenen Umschlag bei der in Anlage A unter Ziffer III) („Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“) genannten Kontaktstelle einzureichen.
2.) Die mit dem Angebot geforderten Nachweise und Auskünfte sind in der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) angeführten Reihenfolge (1) bis (5) und registergeheftet, d. h. mit beschrifteten Trennblättern versehen, abzugeben. Der Auftraggeber wird die nachgefragten Angaben und Informationen nur an der vorgegebenen Stelle prüfen. Weicht ein Bieter von der Reihenfolge ab, kann dies dazu führen, dass die Angaben nicht gewürdigt werden.
3.) Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen. Für die Bieter werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
4.) Die geforderten Angaben und Erklärungen nach Ziffer III.2) sind auch von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Soweit nicht anders angegeben, genügt es, wenn die Eignung der Bietergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische Leistungsfähigkeit in der Summe der Angaben der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
5.) Der Auftraggeber behält sich vor, weitergehende Nachweise zur Eignung der Bieter nachzufordern, sofern er Hinweise auf fehlende Eignung hat. Entsprechende Nachweise können etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein.
6.) Macht ein Bieter von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunternehmer zu benennen und der Nachunternehmeranteil zu bezeichnen. Der Nachunternehmer hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Die vorgenannten Anforderungen an den Nachunternehmer gelten auch für verbundene Unternehmen.
7.) Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
8.) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie schriftlich – d. h. per Post, E-Mail oder Telefax – bis 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Angebote bei der in Anlage A unter Ziffer I) („Weitere Auskünfte erteilen“) genannten Kontaktstelle eingehen. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es ist die Errichtung von 4 Wohngebäuden mit 57 Wohnungen geplant. Das hier ausgeschriebene Fachlos 9 – Kunststofffenster – beinhaltet die Lieferung und Montage von Kunststofffensterelementen einschließlich des inneren Sonnenschutzes. Die Vergabe soll in 2 Losen erfolgen. Los 1 beinhaltet die Lieferung und Montage der Kunststofffenster für Haus 1 und 2 mit 21 Wohnungen. Los 2 die Lieferung und Montage der Kunststofffenster für Haus 3.1 und 3.2 mit 36 Wohnungen.
Es ist die Errichtung von 4 Wohngebäuden mit 57 Wohnungen geplant. Das hier ausgeschriebene Fachlos 9 – Kunststofffenster – beinhaltet die Lieferung und Montage von Kunststofffensterelementen einschließlich des inneren Sonnenschutzes. Die Vergabe soll in 2 Losen erfolgen. Los 1 beinhaltet die Lieferung und Montage der Kunststofffenster für Haus 1 und 2 mit 21 Wohnungen. Los 2 die Lieferung und Montage der Kunststofffenster für Haus 3.1 und 3.2 mit 36 Wohnungen.
Beide Lose sind zeitgleich auszuführen, ebenso muss der Bau der Einzelgebäude parallel verlaufen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Kunststofffenster für Haus 1 und 2
Kurze Beschreibung:
Bei den Gebäuden im Los 1 handelt es sich um den Neubau von 2 Würfelhäusern. Das Fachlos 9 – Kunststofffenster – beinhaltet die Lieferung und Montage von Kunststofffensterelementen einschließlich des inneren Sonnenschutzes. Die Arbeiten an beiden Gebäuden sollten auf Grund der vorgegebenen Bauzeit möglichst parallel laufen.
Bei den Gebäuden im Los 1 handelt es sich um den Neubau von 2 Würfelhäusern. Das Fachlos 9 – Kunststofffenster – beinhaltet die Lieferung und Montage von Kunststofffensterelementen einschließlich des inneren Sonnenschutzes. Die Arbeiten an beiden Gebäuden sollten auf Grund der vorgegebenen Bauzeit möglichst parallel laufen.
Menge oder Umfang: — Lieferung und Montage von ca. 135 Stück Kunststofffensterelementen;— Lieferung und Montage von ca. 28 Stück innenliegende Sonnenschutzrollos.
— Lieferung und Montage von ca. 135 Stück Kunststofffensterelementen;
— Lieferung und Montage von ca. 28 Stück innenliegende Sonnenschutzrollos.
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Die Bieter können die Unterlagen für beide oder nur für ein Los anfordern.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Kunststofffenster Haus 3.1 und 3.2
Kurze Beschreibung:
Bei den Gebäuden im Los 2 handelt es sich um den Neubau von 2 baugleichen Mehrfamilienhäusern. Das Fachlos 9 – Kunststofffenster – beinhaltet die Lieferung und Montage von Kunststofffensterelementen einschließlich des inneren Sonnenschutzes. Die Arbeiten an beiden Gebäuden sollten auf Grund der vorgegebenen Bauzeit möglichst parallel laufen.
Bei den Gebäuden im Los 2 handelt es sich um den Neubau von 2 baugleichen Mehrfamilienhäusern. Das Fachlos 9 – Kunststofffenster – beinhaltet die Lieferung und Montage von Kunststofffensterelementen einschließlich des inneren Sonnenschutzes. Die Arbeiten an beiden Gebäuden sollten auf Grund der vorgegebenen Bauzeit möglichst parallel laufen.
Menge oder Umfang: — Lieferung und Montage von ca. 270 Stück Kunststofffensterelementen;— Lieferung und Montage von ca. 180 Stück innenliegende Sonnenschutzrollos.
— Lieferung und Montage von ca. 270 Stück Kunststofffensterelementen;
— Lieferung und Montage von ca. 180 Stück innenliegende Sonnenschutzrollos.
Referenznummer: TP-038-Zingst - Fachlos 9
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ostseeheilbad Zingst.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Auskünfte gemäß § 6 EG Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 lit. e) bis i) VOB/A,
— ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
— ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet;
— dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt;
— dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde;
— dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat;
— dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse vorliegt;
— dass die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes vorliegt.
Die vorgenannten Auskünfte haben die Bieter in Form einer Eigenerklärung abzugeben. Die Eigenerklärung darf zum Zeitpunkt der Einreichung der Angebote nicht älter als drei Monate sein.
Gleichwertig zu einer entsprechenden Eigenerklärung ist die ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern oder anderer Bundesländer bzw. die Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Gleichwertig zu einer entsprechenden Eigenerklärung ist die ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern oder anderer Bundesländer bzw. die Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die jeweils genannten Nachweise und Bescheinigungen nachzufordern.
(2) Ggf. Bietergemeinschaftserklärung gemäß den Anforderungen in Ziffer III.1.3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(3) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (brutto) jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2012, 2013, 2014).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(4) Eigenerklärung über die Anzahl der Mitarbeiter des Bieters jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2012, 2013, 2014) aufgeschlüsselt in Berufsgruppen,
(5) Angabe von im Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes abgeschlossenen vergleichbaren Referenzprojekten aus den Jahren 2009 bis 2015 jeweils unter
— Benennung des Bauvorhabens;
— Benennung des Auftraggebers und Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail-Adresse;
— Angaben der Bauzeit.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Zur Sicherung der Erfüllung der von dem Auftragnehmer vertraglich übernommenen Verpflichtungen hat der erfolgreiche Bieter Sicherheitsleistungen zu erbringen. Der Zeitpunkt für die Sicherheitsleistungen, die Höhe und die Anforderungen an diese werden in den Vergabeunterlagen näher bestimmt.
Zur Sicherung der Erfüllung der von dem Auftragnehmer vertraglich übernommenen Verpflichtungen hat der erfolgreiche Bieter Sicherheitsleistungen zu erbringen. Der Zeitpunkt für die Sicherheitsleistungen, die Höhe und die Anforderungen an diese werden in den Vergabeunterlagen näher bestimmt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der alle Mitglieder mit Namen und Adresse benannt sind;
— in der ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist;
— wonach der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und für den Fall der Auftragserteilung bei der Vertragsdurchführung rechtsverbindlich vertritt;
— mit der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird;
— wonach alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachangebote sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss aller hiervon betroffenen Bieter/Bietergemeinschaften, es sei denn die betroffenen Bieter/Bietergemeinschaften weisen nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Aufforderung substantiiert und nachvollziehbar nach, dass eine Verletzung Vergabe und wettbewerbsrechtlicher Grundsätze durch die Mehrfachangebote ausgeschlossen ist. Ein Mehrfachangebot liegt beispielsweise vor, wenn einzelne Mitglieder von Bietergemeinschaften sich zusätzlich als Einzelbieter oder an mehr als einer Bietergemeinschaft beteiligen. Auch eine Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieters ist ein Mehrfachangebot.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Mehrfachangebote sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss aller hiervon betroffenen Bieter/Bietergemeinschaften, es sei denn die betroffenen Bieter/Bietergemeinschaften weisen nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Aufforderung substantiiert und nachvollziehbar nach, dass eine Verletzung Vergabe und wettbewerbsrechtlicher Grundsätze durch die Mehrfachangebote ausgeschlossen ist. Ein Mehrfachangebot liegt beispielsweise vor, wenn einzelne Mitglieder von Bietergemeinschaften sich zusätzlich als Einzelbieter oder an mehr als einer Bietergemeinschaft beteiligen. Auch eine Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieters ist ein Mehrfachangebot.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V). Nach § 9 Abs. 7 VgG M-V haben sich die Bieter bei der Angebotsabgabe zu verpflichten, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 EUR (brutto) zu bezahlen, sofern nicht auf Grund anderer Gesetze die Pflicht zu höherer Entgelte besteht. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V). Nach § 9 Abs. 7 VgG M-V haben sich die Bieter bei der Angebotsabgabe zu verpflichten, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 EUR (brutto) zu bezahlen, sofern nicht auf Grund anderer Gesetze die Pflicht zu höherer Entgelte besteht. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Kosten beziehen sich auf die Unterlagen für ein Los. Sollten beide Lose abgefordert werden, verdoppelt sich die Gebühr.
Die Gebührenzahlung erfolgt mit Verrechnungsscheck bzw. per Banküberweisung.
Empfänger WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH;
IBAN DE 06 1304 0000 0103 7191 00;
BIC COBADEFFXXX;
Verwendungszweck TP-038-Zingst – Fachlos 9.
Die Vergabeunterlagen werden nur versandt, wenn der Nachweis über die Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-09-15 📅
Öffnungsort:
WIRO Wohnen in Rostock, Lange Str. 38, 18055 Rostock; Beratungsraum 2. Etage – Raum 204.
Ort des Eröffnungstermins: WIRO Wohnen in Rostock, Lange Str. 38, 18055 Rostock; Beratungsraum 2. Etage – Raum 204.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Ingo Reichelt
Name: WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Lange Str. 38
Postort: Rostock
Postleitzahl: 18055
Kontaktperson: Frau Kerstin Stunnack
Telefon: +49 38145672205📞
E-Mail: kstunnack@wiro.de📧
Fax: +49 38145672300 📠
URL für weitere Informationen: http://www.WIRO.de🌏
URL der Dokumente: http://www.WIRO.de🌏
URL der Teilnahme: http://www.WIRO.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-12-07 📅
Datum des Endes: 2016-01-08 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: TP-038-Zingst - Fachlos 9
Zusätzliche Informationen
1.) Das Angebot ist in einem verschlossenen und mit Aufschrift „Angebot – Kunststofffenster – Neubau Wohnpark Zingst“ versehenen Umschlag bei der in Anlage A unter Ziffer III) („Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“) genannten Kontaktstelle einzureichen.
1.) Das Angebot ist in einem verschlossenen und mit Aufschrift „Angebot – Kunststofffenster – Neubau Wohnpark Zingst“ versehenen Umschlag bei der in Anlage A unter Ziffer III) („Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“) genannten Kontaktstelle einzureichen.
2.) Die mit dem Angebot geforderten Nachweise und Auskünfte sind in der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) angeführten Reihenfolge (1) bis (5) und registergeheftet, d. h. mit beschrifteten Trennblättern versehen, abzugeben. Der Auftraggeber wird die nachgefragten Angaben und Informationen nur an der vorgegebenen Stelle prüfen. Weicht ein Bieter von der Reihenfolge ab, kann dies dazu führen, dass die Angaben nicht gewürdigt werden.
2.) Die mit dem Angebot geforderten Nachweise und Auskünfte sind in der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) angeführten Reihenfolge (1) bis (5) und registergeheftet, d. h. mit beschrifteten Trennblättern versehen, abzugeben. Der Auftraggeber wird die nachgefragten Angaben und Informationen nur an der vorgegebenen Stelle prüfen. Weicht ein Bieter von der Reihenfolge ab, kann dies dazu führen, dass die Angaben nicht gewürdigt werden.
3.) Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen. Für die Bieter werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
3.) Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen. Für die Bieter werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
4.) Die geforderten Angaben und Erklärungen nach Ziffer III.2) sind auch von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Soweit nicht anders angegeben, genügt es, wenn die Eignung der Bietergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische Leistungsfähigkeit in der Summe der Angaben der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
4.) Die geforderten Angaben und Erklärungen nach Ziffer III.2) sind auch von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Soweit nicht anders angegeben, genügt es, wenn die Eignung der Bietergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische Leistungsfähigkeit in der Summe der Angaben der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
5.) Der Auftraggeber behält sich vor, weitergehende Nachweise zur Eignung der Bieter nachzufordern, sofern er Hinweise auf fehlende Eignung hat. Entsprechende Nachweise können etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein.
6.) Macht ein Bieter von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunternehmer zu benennen und der Nachunternehmeranteil zu bezeichnen. Der Nachunternehmer hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Die vorgenannten Anforderungen an den Nachunternehmer gelten auch für verbundene Unternehmen.
6.) Macht ein Bieter von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunternehmer zu benennen und der Nachunternehmeranteil zu bezeichnen. Der Nachunternehmer hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Die vorgenannten Anforderungen an den Nachunternehmer gelten auch für verbundene Unternehmen.
7.) Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
8.) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie schriftlich – d. h. per Post, E-Mail oder Telefax – bis 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Angebote bei der in Anlage A unter Ziffer I) („Weitere Auskünfte erteilen“) genannten Kontaktstelle eingehen. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich.
8.) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie schriftlich – d. h. per Post, E-Mail oder Telefax – bis 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Angebote bei der in Anlage A unter Ziffer I) („Weitere Auskünfte erteilen“) genannten Kontaktstelle eingehen. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 3855885460📞
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de🌏
Fax: +49 3855884855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 102 ff. GWB. Insbesondere ist § 107 Abs. 3 GWB zu beachten. Ein Nachprüfungsantrag ist danach unzulässig, wenn:
— ein vom Bieter erkannter Vergabeverstoß nicht unverzüglich gerügt wurde (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB);
— ein aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbarer Vergabeverstoß nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist (siehe Ziffer IV.3.4) gerügt wurde (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder
— der Nachprüfungsantrag nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht wurde (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Unverzüglichkeit im Sinne von § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB bedeutet, dass der erkannte Vergaberechtsverstoß innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme gerügt worden sein muss. Für den Fall der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens wird sich der Auftraggeber nicht auf den Einwand der Rügepräklusion gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB berufen, sofern innerhalb des vorgenannten Zeitraumes gerügt wurde.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unverzüglichkeit im Sinne von § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB bedeutet, dass der erkannte Vergaberechtsverstoß innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme gerügt worden sein muss. Für den Fall der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens wird sich der Auftraggeber nicht auf den Einwand der Rügepräklusion gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB berufen, sofern innerhalb des vorgenannten Zeitraumes gerügt wurde.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 149-274652 (2015-07-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-11-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 106 125,39 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1.) Das Angebot ist in einem verschlossenen und mit Aufschrift „Angebot – Kunststofffenster – Neubau Wohnpark Zingst“ versehenen Umschlag bei der in Anlage A unter Ziffer III) genannten Kontaktstelle einzureichen.
2.) Die mit dem Angebot geforderten Nachweise und Auskünfte sind in der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) angeführten Reihenfolge (1) bis (5) und registergeheftet, d. h. mit beschrifteten Trennblättern versehen, abzugeben. Der Auftraggeber wird die nachgefragten Angaben und Informationen nur an der vorgegebenen Stelle prüfen. Weicht ein Bieter von der Reihenfolge ab, kann dies dazu führen, dass die Angaben nicht gewürdigt werden.
3.) Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen. Für die Bieter werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
4.) Die geforderten Angaben und Erklärungen nach Ziffer III.2) sind auch von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Soweit nicht anders angegeben, genügt es, wenn die Eignung der Bietergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische Leistungsfähigkeit in der Summe der Angaben der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
5.) Der Auftraggeber behält sich vor, weitergehende Nachweise zur Eignung der Bieter nachzufordern, sofern er Hinweise auf fehlende Eignung hat. Entsprechende Nachweise können etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein.
6.) Macht ein Bieter von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunternehmer zu benennen und der Nachunternehmeranteil zu bezeichnen. Der Nachunternehmer hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Die vorgenannten Anforderungen an den Nachunternehmer gelten auch für verbundene Unternehmen.
7.) Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
8.) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie schriftlich – d. h. per Post, E-Mail oder Telefax – bis sieben Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Angebote bei der in Anlage A unter Ziffer I) genannten Kontaktstelle eingehen. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich.
1.) Das Angebot ist in einem verschlossenen und mit Aufschrift „Angebot – Kunststofffenster – Neubau Wohnpark Zingst“ versehenen Umschlag bei der in Anlage A unter Ziffer III) genannten Kontaktstelle einzureichen.
2.) Die mit dem Angebot geforderten Nachweise und Auskünfte sind in der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) angeführten Reihenfolge (1) bis (5) und registergeheftet, d. h. mit beschrifteten Trennblättern versehen, abzugeben. Der Auftraggeber wird die nachgefragten Angaben und Informationen nur an der vorgegebenen Stelle prüfen. Weicht ein Bieter von der Reihenfolge ab, kann dies dazu führen, dass die Angaben nicht gewürdigt werden.
3.) Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen. Für die Bieter werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
4.) Die geforderten Angaben und Erklärungen nach Ziffer III.2) sind auch von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Soweit nicht anders angegeben, genügt es, wenn die Eignung der Bietergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische Leistungsfähigkeit in der Summe der Angaben der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
5.) Der Auftraggeber behält sich vor, weitergehende Nachweise zur Eignung der Bieter nachzufordern, sofern er Hinweise auf fehlende Eignung hat. Entsprechende Nachweise können etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein.
6.) Macht ein Bieter von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunternehmer zu benennen und der Nachunternehmeranteil zu bezeichnen. Der Nachunternehmer hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Die vorgenannten Anforderungen an den Nachunternehmer gelten auch für verbundene Unternehmen.
7.) Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
8.) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie schriftlich – d. h. per Post, E-Mail oder Telefax – bis sieben Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Angebote bei der in Anlage A unter Ziffer I) genannten Kontaktstelle eingehen. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-20 📅
Name: Wrangelsburger Fenstersysteme GmbH
Postanschrift: Lindenallee 1
Postort: Wrangelsdorf
Postleitzahl: 17495
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— ein vom Bieter erkannter Vergabeverstoß nicht unverzüglich gerügt wurde (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB),
— ein aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbarer Vergabeverstoß nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist (siehe Ziffer IV.3.4)) gerügt wurde (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder