Es ist ein Neubau des Zentralgebäudes der Leuphana Universität Lüneburg (LUE) auf dem Campus Scharnhorststrasse, auf dem Baugrundstück Uelzener Straße 97 gemäß dem Bauantrag Nr. 528/10 vom 4.10.2010 zu errichten. Es ist ein hochkomplexer Baukörper mit teilweise stark geneigten Wänden und Dächern. Das Zentralgebäude mit Abmessungen von ca. 120 x 80 m gliedert sich funktional in vier markante Gebäudeteile, die um das zentrale Hochhaus mit 7 Obergeschossen und einer Höhe bis zu ca. 36 m angeordnet sind: — Forschungszentrum (FZ), — Studierendenzentrum (SU), — Seminarzentrum (SZ), — Auditorium (AU). Gebäudekennwerte: BRI (A) allseitig umschlossener Raum: ca. 111 740 m³, BRI (B) – halbseitig umschlossener Raum: ca. 50 m³, BRI (C) - nicht überdeckter Raum: ca. 1 698 m³, BGF gesamt Zentralgebäude: ca. 21 174 m², Grundfläche im Erdgeschoss beträgt ca. 4 662 m², Grundfläche unter OK Gelände beträgt ca. 5 058 m². Die Vergabeeinheit VE 3-23-01 Trockenbauarbeiten, beinhaltet folgende Bauleistungen: — Baustelleneinrichtung für die Erbringung der eigenen Leistung, — Gerüstabreiten – Raumgerüste für Innenausbau, — Trockenbauarbeiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-02-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Universitätsgebäude
Menge oder Umfang:
VE 3-23-01 Trockenbauarbeiten.Gewerk Gerüste für Innenausbau:— ca. 32 000 m3 Raumgerüste im Gebäude für die Ausführung der Trockenbauarbeiten, TGA-Montagen, Holzbekleidungen und Malerarbeiten, einschl. Werkstatt- und Montageplanung Raumgerüste.Gewerk Trockenbauarbeiten:— ca. 5 920 m2 nicht tragende Innenwände, 2-fach beplankt, ohne Brandschutzanforderungen,— ca. 1 550 m2 nicht tragende Innenwände, 2-fach beplankt, F30,— ca. 2 500 m2 nicht tragende Innenwände, 2-fach beplankt, F90,— ca. 630 m2 nicht tragende Innenwände, 2-fach beplankt, Bauplatten Typ H2,— ca. 150 m2 nicht tragende Innenwände, Installationswände,— ca. 150 m2 nicht tragende Innenwände, Brandwandqualität,— ca. 1 400 m2 nicht tragende Vorsatzschalen 2-fach beplankt, ohne Brandschutzanforderungen,— ca. 820 m2 nicht tragende Vorsatzschalen 2-fach beplankt, ohne Brandschutzanforderungen, Bauplatte Typ H2,— ca. 280 m2 Schachtwände, 2-fach beplankt, F90, F30,— ca. 390 m2 geneigte Vorsatzschalen, 2-fach beplankt, ohne Brandschutzanforderungen,— ca. 130 m2 Trockenputz auf Stahlbeton,— ca. 420 m2 Wandbekleidungen mit Gipskartonplatten,— ca. 1 000 m2 Wandbekleidungen der Außenwand als Fachwerkträgerkonstruktion mit Gipskartonplatten und Unterkonstruktion, Wände geneigt,— ca. 1 050 m2 abgehängte Unterdecken, einlagig beplankt mit Gipsplatten an Geschossdecken,— ca. 550 m2 abgehängte Unterdecken, einlagig beplankt mit Gipsplatten an Dachkonstruktion,— ca. 2 900 m2 abgehängte Unterdecken mit Akustikfunktion, einlagig beplankt mit Gipsplatten an Geschossdecken,— ca. 1 900 m2 abgehängte Unterdecken mit Akustikfunktion, einlagig beplankt mit Gipsplatten an Dachkonstruktion,— ca. 60 m2 freitragenden Deckenkonstruktionen in Trockenbau als Raum-In-Raum Bauelemente,— ca. 160 m2 Metallrasterdecken,— ca. 1 230 m2 Dachbekleidung mit Akustikfunktion innen, mit magnesiumgebundenen Holzwolleplatten an gekrümmter Dachschale aus Trapezblech,— Brüstungsbekleidung der Foyer-Treppe mit Unterkonstruktion,— Fensterbandabkofferungen als Boxout-Konstruktionen,— Montage-Trennwandanlagen WC und Dusche, 2 bis 12 Kabinen, Sitzbank Duschen,— ca. 200 m Brandschutzbekleidungen des Tragwerks,— ca. 840 m2 Wand- und Deckenbeschichtungen mit Dispersionsfarbe, innen.
VE 3-23-01 Trockenbauarbeiten.Gewerk Gerüste für Innenausbau:— ca. 32 000 m3 Raumgerüste im Gebäude für die Ausführung der Trockenbauarbeiten, TGA-Montagen, Holzbekleidungen und Malerarbeiten, einschl. Werkstatt- und Montageplanung Raumgerüste.Gewerk Trockenbauarbeiten:— ca. 5 920 m2 nicht tragende Innenwände, 2-fach beplankt, ohne Brandschutzanforderungen,— ca. 1 550 m2 nicht tragende Innenwände, 2-fach beplankt, F30,— ca. 2 500 m2 nicht tragende Innenwände, 2-fach beplankt, F90,— ca. 630 m2 nicht tragende Innenwände, 2-fach beplankt, Bauplatten Typ H2,— ca. 150 m2 nicht tragende Innenwände, Installationswände,— ca. 150 m2 nicht tragende Innenwände, Brandwandqualität,— ca. 1 400 m2 nicht tragende Vorsatzschalen 2-fach beplankt, ohne Brandschutzanforderungen,— ca. 820 m2 nicht tragende Vorsatzschalen 2-fach beplankt, ohne Brandschutzanforderungen, Bauplatte Typ H2,— ca. 280 m2 Schachtwände, 2-fach beplankt, F90, F30,— ca. 390 m2 geneigte Vorsatzschalen, 2-fach beplankt, ohne Brandschutzanforderungen,— ca. 130 m2 Trockenputz auf Stahlbeton,— ca. 420 m2 Wandbekleidungen mit Gipskartonplatten,— ca. 1 000 m2 Wandbekleidungen der Außenwand als Fachwerkträgerkonstruktion mit Gipskartonplatten und Unterkonstruktion, Wände geneigt,— ca. 1 050 m2 abgehängte Unterdecken, einlagig beplankt mit Gipsplatten an Geschossdecken,— ca. 550 m2 abgehängte Unterdecken, einlagig beplankt mit Gipsplatten an Dachkonstruktion,— ca. 2 900 m2 abgehängte Unterdecken mit Akustikfunktion, einlagig beplankt mit Gipsplatten an Geschossdecken,— ca. 1 900 m2 abgehängte Unterdecken mit Akustikfunktion, einlagig beplankt mit Gipsplatten an Dachkonstruktion,— ca. 60 m2 freitragenden Deckenkonstruktionen in Trockenbau als Raum-In-Raum Bauelemente,— ca. 160 m2 Metallrasterdecken,— ca. 1 230 m2 Dachbekleidung mit Akustikfunktion innen, mit magnesiumgebundenen Holzwolleplatten an gekrümmter Dachschale aus Trapezblech,— Brüstungsbekleidung der Foyer-Treppe mit Unterkonstruktion,— Fensterbandabkofferungen als Boxout-Konstruktionen,— Montage-Trennwandanlagen WC und Dusche, 2 bis 12 Kabinen, Sitzbank Duschen,— ca. 200 m Brandschutzbekleidungen des Tragwerks,— ca. 840 m2 Wand- und Deckenbeschichtungen mit Dispersionsfarbe, innen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Universitätsgebäude📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stiftung Universität Lüneburg
Postanschrift: Scharnhorststraße 1
Postleitzahl: 21335
Postort: Lüneburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.leuphana.de🌏
E-Mail: uni-vergabe@leuphana.de📧
Telefon: +49 41316771838📞
Fax: +49 41316771850 📠
Es ist ein Neubau des Zentralgebäudes der Leuphana Universität Lüneburg (LUE) auf dem Campus Scharnhorststrasse, auf dem Baugrundstück Uelzener Straße 97 gemäß dem Bauantrag Nr. 528/10 vom 4.10.2010 zu errichten.
Es ist ein hochkomplexer Baukörper mit teilweise stark geneigten Wänden und Dächern.
Das Zentralgebäude mit Abmessungen von ca. 120 x 80 m gliedert sich funktional in vier markante Gebäudeteile, die um das zentrale Hochhaus mit 7 Obergeschossen und einer Höhe bis zu ca. 36 m angeordnet sind:
— Forschungszentrum (FZ),
— Studierendenzentrum (SU),
— Seminarzentrum (SZ),
— Auditorium (AU).
Gebäudekennwerte:
BRI (A) allseitig umschlossener Raum: ca. 111 740 m³,
BRI (B) – halbseitig umschlossener Raum: ca. 50 m³,
BRI (C) - nicht überdeckter Raum: ca. 1 698 m³,
BGF gesamt Zentralgebäude: ca. 21 174 m²,
Grundfläche im Erdgeschoss beträgt ca. 4 662 m²,
Grundfläche unter OK Gelände beträgt ca. 5 058 m².
Die Vergabeeinheit VE 3-23-01 Trockenbauarbeiten, beinhaltet folgende Bauleistungen:
— Baustelleneinrichtung für die Erbringung der eigenen Leistung,
— Gerüstabreiten – Raumgerüste für Innenausbau,
— Trockenbauarbeiten.
Menge oder Umfang:
VE 3-23-01 Trockenbauarbeiten.
Gewerk Gerüste für Innenausbau:
— ca. 32 000 m
Gewerk Trockenbauarbeiten:
— ca. 5 920 m
— ca. 1 550 m
— ca. 2 500 m
— ca. 630 m
— ca. 150 m
— ca. 1 400 m
— ca. 820 m
— ca. 280 m
— ca. 390 m
— ca. 130 m
— ca. 420 m
— ca. 1 000 m
— ca. 1 050 m
— ca. 550 m
— ca. 2 900 m
— ca. 1 900 m
— ca. 60 m
— ca. 160 m
— ca. 1 230 m
— Brüstungsbekleidung der Foyer-Treppe mit Unterkonstruktion,
— Fensterbandabkofferungen als Boxout-Konstruktionen,
— Montage-Trennwandanlagen WC und Dusche, 2 bis 12 Kabinen, Sitzbank Duschen,
— ca. 200 m Brandschutzbekleidungen des Tragwerks,
— ca. 840 m
Dauer: 15 Monate
Referenznummer: VE 3-23-01
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 21335 Lüneburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Darstellung der vorgesehenen Bieterstruktur mit Angabe der vorgesehenen Partner (Mitglieder Bietergemeinschaft bzw. Nachunternehmer) und deren Tätigkeiten im Auftragsfall; zur Veranschaulichung ist ein Organigramm erwünscht;
2. Eigendarstellung (Kurzvorstellung) des Bieters einschließlich einer Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters;
3. Eigenerklärung entsprechend der Mustererklärung NTVergG;
4. Eigenerklärungen zur Eignung (Formblatt 124);
Hinweise:
Die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter sind zu verwenden. Anderenfalls kann dies zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Geforderte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen sollen nicht älter als drei Monate sein. Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bietern Bestätigungen der Eigenerklärungen vor Zuschlagserteilung zu verlangen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind Angaben, Nachweise und Erklärungen nach Ziff. 1. bis 4. für jedes Mitglied vorzulegen. Im Falle des beabsichtigten Einsatzes von Nachunternehmen sind diese mit dem Angebot zu benennen sowie im Angebot anzugeben, für welche Leistungen Nachunternehmer eingesetzt werden sollen. Die Auftraggeberin behält sich vor, Angaben, Nachweise und Erklärungen nach Ziff. 1 bis 4 von den Nachunternehmern nachzufordern. Die nicht rechtzeitige Vorlage von geforderten Angaben bzw. Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Angaben oder Unterlagen nachzufordern und Angebote vom Verfahren auszuschließen, für die auf einmalige Nachforderung fehlende Angaben oder Unterlagen nicht oder nicht fristgemäß oder unvollständig eingereicht werden. Die Berücksichtigung von Kapazitäten Dritter erfordert die Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen nach (vgl. Formblätter). Verpflichtungserklärungen von Nachunternehmern sind auf Verlangen der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter sind zu verwenden. Anderenfalls kann dies zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Geforderte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen sollen nicht älter als drei Monate sein. Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bietern Bestätigungen der Eigenerklärungen vor Zuschlagserteilung zu verlangen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind Angaben, Nachweise und Erklärungen nach Ziff. 1. bis 4. für jedes Mitglied vorzulegen. Im Falle des beabsichtigten Einsatzes von Nachunternehmen sind diese mit dem Angebot zu benennen sowie im Angebot anzugeben, für welche Leistungen Nachunternehmer eingesetzt werden sollen. Die Auftraggeberin behält sich vor, Angaben, Nachweise und Erklärungen nach Ziff. 1 bis 4 von den Nachunternehmern nachzufordern. Die nicht rechtzeitige Vorlage von geforderten Angaben bzw. Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Angaben oder Unterlagen nachzufordern und Angebote vom Verfahren auszuschließen, für die auf einmalige Nachforderung fehlende Angaben oder Unterlagen nicht oder nicht fristgemäß oder unvollständig eingereicht werden. Die Berücksichtigung von Kapazitäten Dritter erfordert die Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen nach (vgl. Formblätter). Verpflichtungserklärungen von Nachunternehmern sind auf Verlangen der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Angabe der Gesamtumsätze des Bieters für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit dies Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vgl.Formblatt 124).
Hinweise:
Die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter sind zu verwenden. Anderenfalls kann dies zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Geforderte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen sollen nicht älter als 3 Monate sein. Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bietern Bestätigungen der Eigenerklärungen vor Zuschlagserteilung zu verlangen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben bzw. Nachweise nach Ziff. 1 für jedes Mitglied vorzulegen. Im Falle des beabsichtigten Einsatzes von Nachunternehmen sind diese mit dem Angebot zu benennen sowie im Angebot anzugeben, für welcheLeistungen Nachunternehmer eingesetzt werden sollen. Die Auftraggeberin behält sich vor, Angaben und Nachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Die nicht rechtzeitige Vorlage von geforderten Angaben bzw. Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Angaben oder Unterlagen nachzufordern und Angebote vom Verfahren auszuschließen, für die auf einmalige Nachforderung fehlende Angaben oder Unterlagen nicht oder nicht fristgemäß oder unvollständig eingereicht werden. Die Berücksichtigung von Kapazitäten Dritter erfordert die Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen (vgl. Formblätter). Verpflichtungserklärungen von Nachunternehmern sind auf Verlangen der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Für den Fall, dass das Unternehmen eines Bieters noch keine 3 Jahre existiert, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Der Bieter hat im Übrigen gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunktes zu erklären, dass sein Unternehmen weniger als 3 Jahre existiert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter sind zu verwenden. Anderenfalls kann dies zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Geforderte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen sollen nicht älter als 3 Monate sein. Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bietern Bestätigungen der Eigenerklärungen vor Zuschlagserteilung zu verlangen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben bzw. Nachweise nach Ziff. 1 für jedes Mitglied vorzulegen. Im Falle des beabsichtigten Einsatzes von Nachunternehmen sind diese mit dem Angebot zu benennen sowie im Angebot anzugeben, für welcheLeistungen Nachunternehmer eingesetzt werden sollen. Die Auftraggeberin behält sich vor, Angaben und Nachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Die nicht rechtzeitige Vorlage von geforderten Angaben bzw. Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Angaben oder Unterlagen nachzufordern und Angebote vom Verfahren auszuschließen, für die auf einmalige Nachforderung fehlende Angaben oder Unterlagen nicht oder nicht fristgemäß oder unvollständig eingereicht werden. Die Berücksichtigung von Kapazitäten Dritter erfordert die Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen (vgl. Formblätter). Verpflichtungserklärungen von Nachunternehmern sind auf Verlangen der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Für den Fall, dass das Unternehmen eines Bieters noch keine 3 Jahre existiert, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Der Bieter hat im Übrigen gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunktes zu erklären, dass sein Unternehmen weniger als 3 Jahre existiert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis der Fachkunde durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung).
Hinweise:
Die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter sind zu verwenden. Anderenfalls kann dies zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Geforderte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen sollen nicht älter als 6 Monate sein. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bietern Bestätigungen der Eigenerklärungen vor Zuschlagserteilung zu verlangen. Im Übrigen sind die Angaben bzw. Nachweise für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Im Falle des beabsichtigten Einsatzes von Nachunternehmen sind diese mit dem Angebot zu benennen sowie im Angebot anzugeben, für welche Leistungen Nachunternehmer eingesetzt werden sollen. Die Auftraggeberin behält sich vor, Angaben und Nachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Angaben und Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Angaben und Nachweise vorzulegen. Soweit die Angaben und Nachweise nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, hat der Bieter eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen. Die nicht rechtzeitige Vorlage von geforderten Angaben bzw. Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Angaben oder Unterlagen nachzufordern und Angebote vom Verfahren auszuschließen, für die auf einmalige Nachforderung fehlende Angaben oder Unterlagen nicht oder nicht fristgemäß oder unvollständig eingereicht werden. Die Berücksichtigung von Kapazitäten Dritter erfordert die Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen (vgl. Formblätter). Verpflichtungserklärungen von Nachunternehmern sind auf Verlangen der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter sind zu verwenden. Anderenfalls kann dies zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Geforderte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen sollen nicht älter als 6 Monate sein. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bietern Bestätigungen der Eigenerklärungen vor Zuschlagserteilung zu verlangen. Im Übrigen sind die Angaben bzw. Nachweise für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Im Falle des beabsichtigten Einsatzes von Nachunternehmen sind diese mit dem Angebot zu benennen sowie im Angebot anzugeben, für welche Leistungen Nachunternehmer eingesetzt werden sollen. Die Auftraggeberin behält sich vor, Angaben und Nachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Angaben und Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Angaben und Nachweise vorzulegen. Soweit die Angaben und Nachweise nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, hat der Bieter eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen. Die nicht rechtzeitige Vorlage von geforderten Angaben bzw. Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Angaben oder Unterlagen nachzufordern und Angebote vom Verfahren auszuschließen, für die auf einmalige Nachforderung fehlende Angaben oder Unterlagen nicht oder nicht fristgemäß oder unvollständig eingereicht werden. Die Berücksichtigung von Kapazitäten Dritter erfordert die Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen (vgl. Formblätter). Verpflichtungserklärungen von Nachunternehmern sind auf Verlangen der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine Erklärung gem. Formblatt vorzulegen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Gewerkebereiche ohne Mindestentgeltregelung (nur für Vergaben des Landes).
Bei der Ausführung dieses Auftrages, ist den mit der Ausführung der Leistung beschäftigten Mitarbeiter entsprechend § 5 Abs. 1 des Niedersächsischen Tariftreue und Vergabegesetzes (NTVergG) ein Entgelt von mindestens 8,50 EUR brutto pro Stunde zu zahlen.
Bei der Ausführung dieses Auftrages, ist den mit der Ausführung der Leistung beschäftigten Mitarbeiter entsprechend § 5 Abs. 1 des Niedersächsischen Tariftreue und Vergabegesetzes (NTVergG) ein Entgelt von mindestens 8,50 EUR brutto pro Stunde zu zahlen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Übersendung der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über den Dienstanbieter subreport.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-04-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-03-24 📅
Öffnungsort:
Stiftung Universität Lüneburg, Scharnhorststraße 1, 21335 Lüneburg, Gebäude 10, Raum 222a.
Ort des Eröffnungstermins: Stiftung Universität Lüneburg, Scharnhorststraße 1, 21335 Lüneburg, Gebäude 10, Raum 222a.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und ihre Bevollmächtigten.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Stiftung Universität Lüneburg – Vergabestelle
Markus Menger
Internetadresse: www.leuphana.de🌏
Name: Subreport; Verlag Schawe GmbH
Postanschrift: Straße
Postort: Köln
Postleitzahl: 51101
Kontaktperson: subreport
Thore Adler
Telefon: +49 2219857857📞
E-Mail: thore.adler@subreport.de📧
Fax: +49 2219857866 📠
URL der Dokumente: www.subreport.de🌏
Referenz Daten
Veröffentlichungsdatum: 2011-04-19 📅
2013-03-21 📅
2014-04-02 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VE 3-23-01
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2011/S 76-124235
2013/S 57-093462
2014/S 65-110089
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 41311150📞
Fax: +49 41311152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der unter I.1) benannten Stelle nicht unverzüglich oder nicht innerhalb bestimmter Fristen (siehe § 107 Abs. 3 GWB) gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die unter I.1) benannte Stelle nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die maßgebliche Vorschrift – § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – lautet: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der unter I.1) benannten Stelle nicht unverzüglich oder nicht innerhalb bestimmter Fristen (siehe § 107 Abs. 3 GWB) gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die unter I.1) benannte Stelle nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die maßgebliche Vorschrift – § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – lautet: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt".
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt".
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 038-064299 (2015-02-19)
Ergänzende Angaben (2015-03-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-05-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 618 400,08 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-05-21 📅
Name: TM Ausbau GmbH
Postanschrift: Boschstr. 2a
Postort: Puchheim
Postleitzahl: 82178
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: XERVON GmbH
Postanschrift: Kollberg 10
Postort: Isernhagen
Postleitzahl: 30916
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
1
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 57-098411
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der unter I.1) benannten Stelle nicht unverzüglich oder nicht innerhalb bestimmter Fristen (siehe § 107 Abs. 3 GWB) gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die unter I.1) benannte Stelle nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die maßgebliche Vorschrift – § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – lautet:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der unter I.1) benannten Stelle nicht unverzüglich oder nicht innerhalb bestimmter Fristen (siehe § 107 Abs. 3 GWB) gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die unter I.1) benannte Stelle nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die maßgebliche Vorschrift – § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.