NEUBAU ZENTRALGEBÄUDE LEUPHANA UNIVERSITÄT LÜNEBURG VE-5-41-02 TECHNISCHE AUSSENANLAGEN

Stiftung Universität Lüneburg

Erstellung der Grundstücksentwässerungsanlage im Wesentlichen bestehend aus:
- Dachentwässerung
- Rohrgräben für Abflussleitungen
- Drainage
Hauptgegenstand:
45232450-1 Bauarbeiten für Entwässerungsanlagen
Ergänzende Gegenstände:
45232453-2 Verlegung von Dränrohren und Bau von Entwässerungskanälen
45112500-0 Erdbewegungsarbeiten
44162300-6 Abflussrohre
Es ist ein Instandhaltungsvertrag mit anzubieten (Siehe Vergabeunterlagen).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-03-06 Auftragsbekanntmachung
2015-05-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-03-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Entwässerungsanlagen
Menge oder Umfang:
NEUBAU ZENTRALGEBÄUDE LEUPHANA UNIVERSITÄT LÜNEBURG VE-5-41-02 TECHNISCHE AUßENANLAGEN150 m3 Boden Kl. 3-4 abtragen und abfahren30 t Schottertragschicht herstellen1 Stck. Regenwassernutzungsanlage mit ZubringerpumpeInstandhaltungsvertrag gem. Vergabeunterlagen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Entwässerungsanlagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stiftung Universität Lüneburg
Postanschrift: Scharnhorststraße 1
Postleitzahl: 21335
Postort: Lüneburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.leuphana.de 🌏
E-Mail: uni-vergabe@leuphana.de 📧
Telefon: +49 41316771838 📞
Fax: +49 41316771850 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-06 📅
Einreichungsfrist: 2015-04-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 049-084539
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 76-124235
ABl. S-Ausgabe: 49

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erstellung der Grundstücksentwässerungsanlage im Wesentlichen bestehend aus:
- Dachentwässerung
- Rohrgräben für Abflussleitungen
- Drainage
Hauptgegenstand:
45232450-1 Bauarbeiten für Entwässerungsanlagen
Ergänzende Gegenstände:
45232453-2 Verlegung von Dränrohren und Bau von Entwässerungskanälen
45112500-0 Erdbewegungsarbeiten
44162300-6 Abflussrohre
Es ist ein Instandhaltungsvertrag mit anzubieten (Siehe Vergabeunterlagen).
Menge oder Umfang:
NEUBAU ZENTRALGEBÄUDE LEUPHANA UNIVERSITÄT LÜNEBURG VE-5-41-02 TECHNISCHE AUßENANLAGEN
150 m
30 t Schottertragschicht herstellen
1 Stck. Regenwassernutzungsanlage mit Zubringerpumpe
Instandhaltungsvertrag gem. Vergabeunterlagen.
Dauer: 14 Monate
Referenznummer: VE 5-41-02
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 21335 Lüneburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.
Darstellung der vorgesehenen Bieterstruktur mit Angabe der vorgesehenen Partner (Mitglieder Bietergemeinschaft bzw. Nachunternehmer) und deren Tätigkeiten im Auftragsfall; zur Veranschaulichung ist ein Organigramm erwünscht;
2.
Eigendarstellung (Kurzvorstellung) des Bieters einschließlich einer Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters;
3.
Eigenerklärung entsprechend der Mustererklärung NTVergG;
4.
Eigenerklärungen zur Eignung (Formblatt 124);
Hinweise:
Die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter sind zu verwenden. Anderenfalls kann dies zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Geforderte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen sollen nicht älter als drei Monate sein. Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bietern Bestätigungen der Eigenerklärungen vor Zuschlagserteilung zu verlangen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind Angaben, Nachweise und Erklärungen nach Ziff. 1. bis 4. für jedes Mitglied vorzulegen. Im Falle des beabsichtigten Einsatzes von Nachunternehmen sind diese mit dem Angebot zu benennen sowie im Angebot anzugeben, für welche Leistungen Nachunternehmer eingesetzt werden sollen. Die Auftraggeberin behält sich vor, Angaben, Nachweise und Erklärungen nach Ziff. 1 bis 4 von den Nachunternehmern nachzufordern. Die nicht rechtzeitige Vorlage von geforderten Angaben bzw. Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Angaben oder Unterlagen nachzufordern und Angebote vom Verfahren auszuschließen, für die auf einmalige Nachforderung fehlende Angaben oder Unterlagen nicht oder nicht fristgemäß oder unvollständig eingereicht werden. Die Berücksichtigung von Kapazitäten Dritter erfordert die Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen
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nach (vgl. Formblätter). Verpflichtungserklärungen von Nachunternehmern sind auf Verlangen der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.
Angabe der Gesamtumsätze des Bieters für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit dies Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vgl.Formblatt 124).
Hinweise:
Die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter sind zu verwenden. Anderenfalls kann dies zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Geforderte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen sollen nicht älter als drei Monate sein. Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bietern Bestätigungen der Eigenerklärungen vor Zuschlagserteilung zu verlangen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben bzw. Nachweise nach Ziff. 1 für jedes Mitglied vorzulegen. Im Falle des beabsichtigten Einsatzes von Nachunternehmen sind diese mit dem Angebot zu benennen sowie im Angebot anzugeben, für welcheLeistungen Nachunternehmer eingesetzt werden sollen. Die Auftraggeberin behält sich vor, Angaben und Nachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Die nicht rechtzeitige Vorlage von geforderten Angaben bzw. Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Angaben oder Unterlagen nachzufordern und Angebote vom Verfahren auszuschließen, für die auf einmalige Nachforderung fehlende Angaben oder Unterlagen nicht oder nicht fristgemäß oder unvollständig eingereicht werden. Die Berücksichtigung von Kapazitäten Dritter erfordert die Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen (vgl. Formblätter). Verpflichtungserklärungen von Nachunternehmern sind auf Verlangen der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Für den Fall, dass das Unternehmen eines Bieters noch keine 3 Jahre existiert, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Der Bieter hat im Übrigen gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunktes zu erklären, dass sein Unternehmen weniger als 3 Jahre existiert.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis der Fachkunde durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung).
Hinweise:
Die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter sind zu verwenden. Anderenfalls kann dies zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Geforderte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen sollen nicht älter als 6 Monate sein. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bietern Bestätigungen der Eigenerklärungen vor Zuschlagserteilung zu verlangen. Im Übrigen sind die Angaben bzw. Nachweise für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Im Falle des beabsichtigten Einsatzes von Nachunternehmen sind diese mit dem Angebot zu benennen sowie im Angebot anzugeben, für welche Leistungen Nachunternehmer eingesetzt werden sollen. Die Auftraggeberin behält sich vor, Angaben und Nachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Angaben und Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Angaben und Nachweise vorzulegen. Soweit die Angaben und Nachweise nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, hat der Bieter eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen. Die nicht rechtzeitige Vorlage von geforderten Angaben bzw. Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Angaben oder Unterlagen nachzufordern und Angebote vom Verfahren auszuschließen, für die auf einmalige Nachforderung fehlende Angaben oder Unterlagen nicht oder nicht fristgemäß oder unvollständig eingereicht werden. Die Berücksichtigung von Kapazitäten Dritter erfordert die Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen (vgl. Formblätter). Verpflichtungserklärungen von Nachunternehmern sind auf Verlangen der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine Erklärung gem. Formblatt vorzulegen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Baugewerbe.
Bei der Ausführung dieses Auftrages, dürfen die mit der Ausführung der Leistung beschäftigten Mitarbeiterentsprechend der neunten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe (NeunteBaugewerbearbeitsbedingungenverordnung – 9. BauArbbV) vom 16. Oktober 2013 nicht unter den in denRechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe im Gebiet der BundesrepublikDeutschland (TV Mindestlohn) festgelegten Mindestlöhnen des Baugewerbes entlohnt werden.
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Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Übersendung der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über den Dienstanbieter subreport.
Die Adresse lautet: www.subreport.de/E73637613
Die Kosten für die Vergabeunterlagen werden durch den Dienstanbieter per Lastschriftverfahren eingezogen.
Die Kosten für die Vergabeunterlagen betragen10,00EUR Netto.
Hilfe beim Download erhalten Sie im Bedarfsfall durch den Dienstanbieter subreport, vertreten durch:
Herr Thore Adler
Tel.: +49 2219857857
Fax: +49 2219857866
Internet: www.subreport.de
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-05-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-04-08 📅
Öffnungsort:
Stiftung Universität Lüneburg, Scharnhorststraße 1, 21335 Lüneburg, Gebäude 10, Raum 222a
Ort des Eröffnungstermins: Stiftung Universität Lüneburg, Scharnhorststraße 1, 21335 Lüneburg, Gebäude 10, Raum 222a
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und ihre Bevollmächtigten.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stiftung Universität Lüneburg – Vergabestelle
Markus Menger
Internetadresse: www.leuphana.de 🌏
Name: Subreport; Verlag Schawe GmbH
Postanschrift: Straße
Postort: Köln
Postleitzahl: 51101
Kontaktperson: subreport
Thore Adler
Telefon: +49 2219857857 📞
E-Mail: thore.adler@subreport.de 📧
Fax: +49 2219857866 📠
URL der Dokumente: www.subreport.de 🌏

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2011-04-19 📅
2013-03-21 📅
2014-04-02 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VE 5-41-02
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2011/S 76-124235
2013/S 57-093462
2014/S 65-110089

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 41311150 📞
Fax: +49 41311152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der unter I.1. benannten Stelle nicht unverzüglich oder nicht innerhalb bestimmter Fristen (siehe § 107 Abs. 3 GWB) gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die unter I.1. benannte Stelle nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die maßgebliche Vorschrift - § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 049-084539 (2015-03-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-05-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 580 510,68 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 099-178628
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 49-084539
ABl. S-Ausgabe: 99

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-05-08 📅
Name: M.A.T. Meineke-Abwasser-Technik GmbH
Postanschrift: Beim Haferhof 16
Postort: Ellerau
Postleitzahl: 25479
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der unter I.1) benannten Stelle nicht unverzüglich oder nicht innerhalb bestimmter Fristen (siehe § 107 Abs. 3 GWB) gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die unter I.1) benannte Stelle nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird.
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Die maßgebliche Vorschrift – § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Quelle: OJS 2015/S 099-178628 (2015-05-21)