Die auszuschreibenden Leistungen stehen im Zusammenhang mit dem Gesamtbauvorhaben „Neue Bahnbrücke Kattwyk“, dem Bau einer Südelbquerung nördlich der heutigen Kattwykbrücke als Eisenbahnhubbrücke. Die im Rahmen dieser Ausschreibung zu erbringenden Dienstleistungen beinhalten die baubegleitende Durchführung und Umsetzung des Änderungsmanagements (Vertrags- und Nachtragsmanagement) für den Bau der Neuen Bahnbrücke Kattwyk. Die Neue Bahnbrücke Kattwyk wird in verschiedenen Bauabschnitten umgesetzt. Die Vergabe der Bauleistungen erfolgt in folgenden Bauabschnitten: — VE 01 Landseite Anbindung der Verkehrsanlage auf der Westseite der Süderelbe, — VE 02 Landseite Anbindung der Verkehrsanlage auf der Ostseite der Süderelbe, — VE 03a Eisenbahnhubbrücke: Unterbauten und Dükerleitung, — VE 03b Eisenbahnhubbrücke: Überbauten und Maschinentechnik, — VE 03c Eisenbahnhubbrücke: Betriebsgebäude, — VE 04 Nautische Signale, — VE 05 Gleisbau, — VE 06 Oberleitung, — VE 07 Leit- und Sicherungstechnik. Die Gesamtbaukosten betragen ca. 150 000 000 EUR.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-01-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement im Bauwesen
Menge oder Umfang:
Im Rahmen dieser Maßnahme sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:Aufbau, Einführung und Umsetzung eines baubegleitenden, aktiven Änderungsmanagements (Vertrags- und Nachtragsmanagement) für die Baumaßnahme im Projekt Neue Bahnbrücke Kattwyk.Mitwirken bei der vertraglichen Umsetzung der Verträge. Mitarbeit im Projektsteuerungsteam hinsichtlich Bewertung von Behinderungen/Änderungen und deren Auswirkungen, Risiken und Chancen.Vollumfängliche Nachtragsbearbeitung, über Erfassung, Prüfung, Zuarbeit für die Beauftragung, bis hin zur Projektbuchhaltung.
Im Rahmen dieser Maßnahme sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:Aufbau, Einführung und Umsetzung eines baubegleitenden, aktiven Änderungsmanagements (Vertrags- und Nachtragsmanagement) für die Baumaßnahme im Projekt Neue Bahnbrücke Kattwyk.Mitwirken bei der vertraglichen Umsetzung der Verträge. Mitarbeit im Projektsteuerungsteam hinsichtlich Bewertung von Behinderungen/Änderungen und deren Auswirkungen, Risiken und Chancen.Vollumfängliche Nachtragsbearbeitung, über Erfassung, Prüfung, Zuarbeit für die Beauftragung, bis hin zur Projektbuchhaltung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement im Bauwesen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hamburg Port Authority AöR
Postanschrift: Neuer Wandrahm 4
Postleitzahl: 20457
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg-port-authority.de🌏
E-Mail: zentralereinkauf@hpa.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428472819📞
Fax: +49 40428472305 📠
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Sektorenverordnung.
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb. Die zu erbringende Leistung ist unter Pkt. II.1.5) und Pkt. II.2.1) grob beschrieben.
Unter http://www.hamburg-port-authority.de ist im Bereich „Für Hafenkunden“ und dort unter „Ausschreibungen/Teilnahmewettbewerbe“ ein Bewerbungsformblatt für diesen Teilnahmewettbewerb abzurufen. Dieses Formblatt beschreibt die für den Teilnahmeantrag zwingend einzuhaltende Form. Das ausgefüllte Bewerbungsformblatt ist mit den Teilnahmeunterlagen abzugeben. Das Bewerbungsformblatt dient der Zusammenfassung der Bewerbungsunterlagen und vereinfacht die Auswertung für den AG. Die Nicht-Vorlage des Bewerbungsformblatts zum Eröffnungstermin des Teilnahmewettbewerbs führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Andere schriftliche Unterlagen werden in dieser Phase nicht zur Verfügung gestellt.
Die Teilnahmeanträge haben die unter III.2) aufgeführten Inhalte in der vorgegebenen Struktur (siehe Bewerbungsformblatt) aufzuweisen.
Die Teilnahmeanträge sind als solche zu kennzeichnen und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Es sind nur Teilnahmeanträge zur Eröffnung zugelassen, die dem Verhandlungsleiter zum Eröffnungstermin vorliegen.
Eine Ausnahme gilt dann, wenn der verspätete Eingang durch Umstände verursacht worden ist, die nicht vom Bewerber zu vertreten sind. Die Umstände hat der Bewerber unaufgefordert und unverzüglich darzulegen und nachzuweisen.
Bewerbergemeinschaften.
(1.) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. In dem Teilnahmeantrag ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bewerbergemeinschaft und später im Fall der Auswahl für das Verhandlungsverfahren auch die Bietergemeinschaft zu vertreten. Die Vollmacht ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (Kopie ausreichend).
(2.) Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind in dem Teilnahmeantrag vollständig zu benennen.
Die Anforderungen aus Pkt. III.2) Teilnahmebedingungen müssen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft durch Abgabe von entsprechenden Erklärungen bzw. Nachweisen der jeweiligen Mitglieder erfüllt werden.
Der Nachweis über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart (vergleichbare Leistungen) der letzten 3 Jahre ist einzeln sowie kumuliert für die Bewerbergemeinschaft anzugeben. Der Mindestumsatz in Höhe von ≥ 500 000 EUR pro Jahr für vergleichbare Leistungen ist für die gesamte Bewerbergemeinschaft nachzuweisen.
Das Bewerbungsformblatt ist einmalig für die gesamte Bewerbergemeinschaft abzugeben, entsprechende Nachweise der Mitglieder sind beizufügen.
(3.) Schließen sich mehrere Bewerber zu einer Bewerbergemeinschaft zusammen, so ist zu gewährleisten, dass kein Bewerber Mitglied in mehr als einer Bewerbergemeinschaft ist. Ist ein Bewerber Mitglied in mehreren Bewerbergemeinschaften, so werden diese Bewerbergemeinschaften zwingend vom Teilnahmeverfahren ausgeschlossen.
Nachunternehmer:
(1.) Der Bewerber hat in dem Teilnahmeantrag auch die Dritten, insbesondere Nachunternehmer, anzugeben, deren Kapazitäten er sich im Fall der Beauftragung bedienen will. Der Bewerber hat insoweit weiter darzulegen, welche Kapazitäten der Dritten genutzt werden sollen, dass sie die Eignungsanforderungen gemäß Pkt. III.2.3) Teilnahmebedingungen (anhand entsprechender Referenzen) erfüllen und z. B. durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass dem Bewerber diese Kapazitäten zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehen werden.
(2.) Abgabe der Erklärung, dass die vorgesehenen Nachunternehmer in diesem Vergabeverfahren ausschließlich für den Bewerber eingesetzt werden sollen und nicht für andere Bewerber. Kann diese Erklärung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes nicht abgegeben werden, so ist dies in den Bewerbungsunterlagen zu dokumentieren. Sollte die Auswahl der Bewerber für das weitere Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren) zu einer Mehrfachbeteiligung von Unterauftragnehmern führen, wird der Auftraggeber einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist. Hierzu wird dem Bewerber die Möglichkeit eingeräumt, darzulegen wie mögliche Wettbewerbsbeeinträchtigungen in Folge einer Mehrfachbeteiligung eines oder mehrerer Nachunternehmer durch Maßnahmen des Bewerbers bzw. des/der Nachunternehmer verhindert werden sollen.
Im Teilnahmewettbewerb werden nur Bewerber berücksichtigt, welche die unter Pkt. III.2) angegebenen Teilnahmebedingungen erfüllen und die unter Pkt. VI.3) beschriebene Form (Bewerbungsformblatt) einhalten.
Dabei führt das Fehlen folgender Angaben bzw. Unterlagen zum Ausschluss vom Teilnahmewettbewerb:
— rechtsverbindlich unterzeichnetes Anschreiben,
— bei Bewerbergemeinschaften, Benennung des Vertretungsberechtigten.
Ausländische Bewerber/Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes gem. Pkt. III.2) vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen gem. Pkt III.2) kann vom Auftraggeber eine Übersetzung in deutscher Sprache nachgefordert werden.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand von folgenden Kriterien:
(1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers; Einhaltung der geforderten Mindestbedingungen zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen;
(2.) Fachliche Eignung des Bewerbers 100 % (Projektreferenzen des Bewerbers).
Die am besten geeigneten Bewerber (4 Teilnehmer mit höchster Gesamtpunktzahl) erhalten nach Auswertung der Teilnahmeanträge detaillierte Ausschreibungsunterlagen und werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die anderen Bewerber erhalten eine entsprechende Information über die Nichtberücksichtigung im weiteren Vergabeverfahren.
Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich schriftlich (unter Angabe der unter Pkt. IV.3.1) genannten Vergabenummer) per Fax oder E-Mail, bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang des Teilnahmeantrags an folgende Adresse zu richten:
Hamburg Port Authority AöR,
Brooktorkai 1,
Zentraler Einkauf,
20457 Hamburg,
Fax: +49 40428472612,
E-Mail: zentralereinkauf@hpa.hamburg.de
Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sind ausschließlich unter http://www.hamburg-port-authority.de veröffentlicht. Der Bewerber hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Sektorenverordnung.
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb. Die zu erbringende Leistung ist unter Pkt. II.1.5) und Pkt. II.2.1) grob beschrieben.
Unter http://www.hamburg-port-authority.de ist im Bereich „Für Hafenkunden“ und dort unter „Ausschreibungen/Teilnahmewettbewerbe“ ein Bewerbungsformblatt für diesen Teilnahmewettbewerb abzurufen. Dieses Formblatt beschreibt die für den Teilnahmeantrag zwingend einzuhaltende Form. Das ausgefüllte Bewerbungsformblatt ist mit den Teilnahmeunterlagen abzugeben. Das Bewerbungsformblatt dient der Zusammenfassung der Bewerbungsunterlagen und vereinfacht die Auswertung für den AG. Die Nicht-Vorlage des Bewerbungsformblatts zum Eröffnungstermin des Teilnahmewettbewerbs führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Andere schriftliche Unterlagen werden in dieser Phase nicht zur Verfügung gestellt.
Die Teilnahmeanträge haben die unter III.2) aufgeführten Inhalte in der vorgegebenen Struktur (siehe Bewerbungsformblatt) aufzuweisen.
Die Teilnahmeanträge sind als solche zu kennzeichnen und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Es sind nur Teilnahmeanträge zur Eröffnung zugelassen, die dem Verhandlungsleiter zum Eröffnungstermin vorliegen.
Eine Ausnahme gilt dann, wenn der verspätete Eingang durch Umstände verursacht worden ist, die nicht vom Bewerber zu vertreten sind. Die Umstände hat der Bewerber unaufgefordert und unverzüglich darzulegen und nachzuweisen.
Bewerbergemeinschaften.
(1.) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. In dem Teilnahmeantrag ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bewerbergemeinschaft und später im Fall der Auswahl für das Verhandlungsverfahren auch die Bietergemeinschaft zu vertreten. Die Vollmacht ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (Kopie ausreichend).
(2.) Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind in dem Teilnahmeantrag vollständig zu benennen.
Die Anforderungen aus Pkt. III.2) Teilnahmebedingungen müssen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft durch Abgabe von entsprechenden Erklärungen bzw. Nachweisen der jeweiligen Mitglieder erfüllt werden.
Der Nachweis über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart (vergleichbare Leistungen) der letzten 3 Jahre ist einzeln sowie kumuliert für die Bewerbergemeinschaft anzugeben. Der Mindestumsatz in Höhe von ≥ 500 000 EUR pro Jahr für vergleichbare Leistungen ist für die gesamte Bewerbergemeinschaft nachzuweisen.
Das Bewerbungsformblatt ist einmalig für die gesamte Bewerbergemeinschaft abzugeben, entsprechende Nachweise der Mitglieder sind beizufügen.
(3.) Schließen sich mehrere Bewerber zu einer Bewerbergemeinschaft zusammen, so ist zu gewährleisten, dass kein Bewerber Mitglied in mehr als einer Bewerbergemeinschaft ist. Ist ein Bewerber Mitglied in mehreren Bewerbergemeinschaften, so werden diese Bewerbergemeinschaften zwingend vom Teilnahmeverfahren ausgeschlossen.
Nachunternehmer:
(1.) Der Bewerber hat in dem Teilnahmeantrag auch die Dritten, insbesondere Nachunternehmer, anzugeben, deren Kapazitäten er sich im Fall der Beauftragung bedienen will. Der Bewerber hat insoweit weiter darzulegen, welche Kapazitäten der Dritten genutzt werden sollen, dass sie die Eignungsanforderungen gemäß Pkt. III.2.3) Teilnahmebedingungen (anhand entsprechender Referenzen) erfüllen und z. B. durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass dem Bewerber diese Kapazitäten zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehen werden.
(2.) Abgabe der Erklärung, dass die vorgesehenen Nachunternehmer in diesem Vergabeverfahren ausschließlich für den Bewerber eingesetzt werden sollen und nicht für andere Bewerber. Kann diese Erklärung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes nicht abgegeben werden, so ist dies in den Bewerbungsunterlagen zu dokumentieren. Sollte die Auswahl der Bewerber für das weitere Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren) zu einer Mehrfachbeteiligung von Unterauftragnehmern führen, wird der Auftraggeber einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist. Hierzu wird dem Bewerber die Möglichkeit eingeräumt, darzulegen wie mögliche Wettbewerbsbeeinträchtigungen in Folge einer Mehrfachbeteiligung eines oder mehrerer Nachunternehmer durch Maßnahmen des Bewerbers bzw. des/der Nachunternehmer verhindert werden sollen.
Im Teilnahmewettbewerb werden nur Bewerber berücksichtigt, welche die unter Pkt. III.2) angegebenen Teilnahmebedingungen erfüllen und die unter Pkt. VI.3) beschriebene Form (Bewerbungsformblatt) einhalten.
Dabei führt das Fehlen folgender Angaben bzw. Unterlagen zum Ausschluss vom Teilnahmewettbewerb:
— rechtsverbindlich unterzeichnetes Anschreiben,
— bei Bewerbergemeinschaften, Benennung des Vertretungsberechtigten.
Ausländische Bewerber/Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes gem. Pkt. III.2) vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen gem. Pkt III.2) kann vom Auftraggeber eine Übersetzung in deutscher Sprache nachgefordert werden.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand von folgenden Kriterien:
(1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers; Einhaltung der geforderten Mindestbedingungen zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen;
(2.) Fachliche Eignung des Bewerbers 100 % (Projektreferenzen des Bewerbers).
Die am besten geeigneten Bewerber (4 Teilnehmer mit höchster Gesamtpunktzahl) erhalten nach Auswertung der Teilnahmeanträge detaillierte Ausschreibungsunterlagen und werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die anderen Bewerber erhalten eine entsprechende Information über die Nichtberücksichtigung im weiteren Vergabeverfahren.
Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich schriftlich (unter Angabe der unter Pkt. IV.3.1) genannten Vergabenummer) per Fax oder E-Mail, bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang des Teilnahmeantrags an folgende Adresse zu richten:
Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sind ausschließlich unter http://www.hamburg-port-authority.de veröffentlicht. Der Bewerber hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 12
Kurze Beschreibung:
Die auszuschreibenden Leistungen stehen im Zusammenhang mit dem Gesamtbauvorhaben „Neue Bahnbrücke Kattwyk“, dem Bau einer Südelbquerung nördlich der heutigen Kattwykbrücke als Eisenbahnhubbrücke.
Die im Rahmen dieser Ausschreibung zu erbringenden Dienstleistungen beinhalten die baubegleitende Durchführung und Umsetzung des Änderungsmanagements (Vertrags- und Nachtragsmanagement) für den Bau der Neuen Bahnbrücke Kattwyk.
Die Neue Bahnbrücke Kattwyk wird in verschiedenen Bauabschnitten umgesetzt.
Die Vergabe der Bauleistungen erfolgt in folgenden Bauabschnitten:
— VE 01 Landseite Anbindung der Verkehrsanlage auf der Westseite der Süderelbe,
— VE 02 Landseite Anbindung der Verkehrsanlage auf der Ostseite der Süderelbe,
— VE 03a Eisenbahnhubbrücke: Unterbauten und Dükerleitung,
— VE 03b Eisenbahnhubbrücke: Überbauten und Maschinentechnik,
— VE 03c Eisenbahnhubbrücke: Betriebsgebäude,
— VE 04 Nautische Signale,
— VE 05 Gleisbau,
— VE 06 Oberleitung,
— VE 07 Leit- und Sicherungstechnik.
Die Gesamtbaukosten betragen ca. 150 000 000 EUR.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Menge oder Umfang:
Im Rahmen dieser Maßnahme sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
Aufbau, Einführung und Umsetzung eines baubegleitenden, aktiven Änderungsmanagements (Vertrags- und Nachtragsmanagement) für die Baumaßnahme im Projekt Neue Bahnbrücke Kattwyk.
Mitwirken bei der vertraglichen Umsetzung der Verträge. Mitarbeit im Projektsteuerungsteam hinsichtlich Bewertung von Behinderungen/Änderungen und deren Auswirkungen, Risiken und Chancen.
Vollumfängliche Nachtragsbearbeitung, über Erfassung, Prüfung, Zuarbeit für die Beauftragung, bis hin zur Projektbuchhaltung.
Dauer: 58 Monate
Referenznummer: E-1096-14-V-EU
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1.) Angaben, ob und auf welche Art die Bewerberinnen und Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind oder ob und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen.
(1.) Angaben, ob und auf welche Art die Bewerberinnen und Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind oder ob und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen.
(2.) formlose Erklärung, dass keineAusschlussgründe gemäß § 21 Abs. 1 und 4 SektVO vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1.) Darstellung der Organisationsstruktur des Unternehmens, der Standorte und der Niederlassungen. Sofern die Ausführung durch eine Niederlassung erfolgen soll, sind die abgefragten Daten für die Niederlassung zu erstellen.
(2.) Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (vergleichbare Leistungen). Es ist ein Mindestumsatz von ≥ 500 000 EUR pro Jahr für vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Vergleichbare Leistungen sind die im Rahmen dieser Maßnahme ausgeschriebenen Leistungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(2.) Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (vergleichbare Leistungen). Es ist ein Mindestumsatz von ≥ 500 000 EUR pro Jahr für vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Vergleichbare Leistungen sind die im Rahmen dieser Maßnahme ausgeschriebenen Leistungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1.) Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen. Verglichen und gewertet werden Bauwerke und Baumaßnahmen aus den Infrastrukturen Schiene, Straße und Wasser mit Gesamtprojektvolumina mindestens ≥ 30 000 000 EUR.
Die Projektrefrenzen müssen die folgenden Angaben enthalten:
— Name des Bewerbers,
— Referenz-Nummer,
— Projektbezeichnung,
— Kurzbeschreibung der Baumaßnahme,
— Auftragsvolumen (Gesamtprojektvolumen und Auftragsvolumen),
— Ausführungszeitraum des Projekts,
— Benennung der Ansprechpartner des Auftraggebers,
— Beschreibung der vom Bewerber ausgeführten Leistungen im Zusammenhang mit der referenzierten Baumaßnahme.
Die Bewertung der fachlichen Leistungsfähigkeit erfolgt über die Vergleichbarkeit der Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung hinsichtlich folgender Wertungskriterien:
(a) Vergleichbarkeit der eigenen Leistung mit den ausgeschriebenen Leistungen; Vergleichskriterium sind die im Rahmen dieser Maßnahme ausgeschriebenen Leistungen. Als vergleichbar werden die unter Kapitel 2 des Bewerbungsformblatts (Teil 1) benannten Leistungen betrachtet. (z. B. Aufbau, Einführung und Umsetzung eines aktiven, baubegleitenden Änderungsmanagements, Mitwirken bei der vertraglichen Umsetzung, Mitarbeit im Projektsteuerungsteamhinsichtlich Bewertung von Behinderungen/Änderungen und deren Auswirkungen, Risiken und Chancen, vollumfängliche Nachtragsbearbeitung über Erfassung, Prüfung, Zuarbeit für die Beauftragung bis hin zur Projektbuchhaltung).
(a) Vergleichbarkeit der eigenen Leistung mit den ausgeschriebenen Leistungen; Vergleichskriterium sind die im Rahmen dieser Maßnahme ausgeschriebenen Leistungen. Als vergleichbar werden die unter Kapitel 2 des Bewerbungsformblatts (Teil 1) benannten Leistungen betrachtet. (z. B. Aufbau, Einführung und Umsetzung eines aktiven, baubegleitenden Änderungsmanagements, Mitwirken bei der vertraglichen Umsetzung, Mitarbeit im Projektsteuerungsteamhinsichtlich Bewertung von Behinderungen/Änderungen und deren Auswirkungen, Risiken und Chancen, vollumfängliche Nachtragsbearbeitung über Erfassung, Prüfung, Zuarbeit für die Beauftragung bis hin zur Projektbuchhaltung).
(b) Vergleichbarkeit der Komplexität der Baumaßnahme; Vergleichskriterium ist die Komplexität der Baumaßnahme. Als vergleichbar werden Großprojekte mit verschiedenen Vergabeeinheiten und einer hohen Anzahl an Bauverträgen angesehen.
(c) Vergleichbarkeit des Umfangs der Baumaßnahme; Vergleichskriterium ist der Umfang der Baumaßnahme. Als vergleichbar werden Projekte mit Gesamtprojektvolumina mindestens ≥ 30 000 000 EUR betrachtet)
(d) Vergleichbarkeit der Art der Baumaßnahme; Vergleichskriterium ist die Art der Baumaßnahme. Vergleichbar sind Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen (Straße/Schiene/Wasser), die zusätzlich die Herstellung von festen und beweglichen Ingenieurbauwerken der Hafeninfrastruktur beinhalten. Als vergleichbar werden z. B. folgende Bauwerke/Infrastrukturmaßnahmen betrachtet:
(d) Vergleichbarkeit der Art der Baumaßnahme; Vergleichskriterium ist die Art der Baumaßnahme. Vergleichbar sind Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen (Straße/Schiene/Wasser), die zusätzlich die Herstellung von festen und beweglichen Ingenieurbauwerken der Hafeninfrastruktur beinhalten. Als vergleichbar werden z. B. folgende Bauwerke/Infrastrukturmaßnahmen betrachtet:
— Brücken, Stützwände,
— Bau von Hafenanlagen, Liegeplätze, Spundwandbauweise im Wasserbau,
Referenzen, die unter Wertungskriterium a) keine Punkte erhalten, werden nicht gewertet. Die Referenzen sind inhaltlich so zu gestalten, dass die Kriterien a) bis d) bewertet werden können.
(2.) Erklärung aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren fest angestellten Beschäftigten ersichtlich ist. Es ist sowohl die Gesamtanzahl der Mitarbeiter als auch die Anzahl der Mitarbeiter mit vergleichbaren Leistungen anzugeben.
(2.) Erklärung aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren fest angestellten Beschäftigten ersichtlich ist. Es ist sowohl die Gesamtanzahl der Mitarbeiter als auch die Anzahl der Mitarbeiter mit vergleichbaren Leistungen anzugeben.
(3.) Beschreibung zur Gewährleistung der Qualität.
(4.) Angabe des Auftragsanteils für den möglicherweise ein Unterauftrag erteilt wird, siehe auch Ergänzungen unter Pkt. VI.3)
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen im Angebotsverfahren.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen im Angebotsverfahren.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem(r) Vertreter(in).
Sonstige besondere Bedingungen:
(1.) Vertragsgrundlage werden die Allgemeinen Vertragsbestimmungen des Auftraggebers.
(2.) Wesentliche Teile der Leistung sind vor Ort im Baubüro zu erbringen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahre gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahre gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 009-011838 (2015-01-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-11-25) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge