Neugestaltung der Oberen und Unteren Hauptstraße mit Seitenstraßen und Stadtzugängen und Moosachöffnung – Leistungsbilder Ingenieurbauwerke + Tragwerksplanung
Die Stadt Freising beabsichtigt die Straßen und Plätze der Innenstadt und die Stadtzugänge neu zu gestalten sowie den bisher überdeckelten Kanal der Stadtmoosach zu öffnen. Im Rahmen der Beauftragung der Freianlagenplanung und der Verkehrsanlagenplanung wurde 2013/2014 ein offener Realisierungswettbewerb durchgeführt, die Planungsleistungen betreffend die Leistungsbilder Freianlagen (§ 39 HOAI) und Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI) wurden im Dezember 2014 beauftragt. Innerhalb des neu zu gestaltenden Bereichs der Innenstadt von Freising befinden sich auch mehrere Brückenbauwerke (Baujahre 1939, 1967, 1978) sowie der überdeckelte Kanal der Stadtmoosach. Die Brücken sind zu sanieren, gegebenenfalls umzubauen und zu erweitern, teilweise ist der Oberbau zu erneuern. Bei der Moosachöffnung werden der vorhandene Deckel abgebrochen, die Ufermauern erneuert und mit Deckel und Brücken in Teilbereichen wieder geschlossen. Die zu planenden und durchzuführenden Maßnahmen werden im Zuge der Freianlagen- und Verkehrsanlagenplanung festgelegt, die Planung befindet sich im Vorentwurfsstadium. Die diesbezüglich erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke und der Leistungsphasen 1 bzw. 2 und 3 des Leistungsbildes Tragwerksplanung wurden für die Moosachöffnung und für die Brücke Heiliggeistgasse über Stadtmoosach bereits beauftragt. Auch diese Planungsleistungen befinden sich im Stadium der Vorentwurfsplanung. Mit dieser Ausschreibung sollen nunmehr die weiteren Leistungen, nämlich die Leistungsphasen 5-9 des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI) sowie die Besondere Leistung der örtlichen Bauüberwachung und die Leistungsphasen 4-6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung (§ 51 HOAI) für die Moosachöffnung und die Brücke Heiliggeistgasse über Stadtmoosach beauftragt werden. Des Weiteren werden beauftragt die Leistungsphasen 1-9 und die Besondere Leistung der örtlichen Bauüberwachung des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI) und die Leistungsphasen 2-6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung (§ 51 HOAI) für die Brücken Bahnhofstraße Schleifermoosach und Bahnhofstraße über Herrenmoosach. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Umsetzung der Baumaßnahmen für die zu beauftragenden Ingenieurleistungen erfolgt voraussichtlich ab 1. Halbjahr 2016 bis 2018.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang: Die Projektkosten betragen ca. 3,8 Mio. EUR netto.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freising
Postanschrift: Obere Hauptstraße 2
Postleitzahl: 85354
Postort: Freising
Kontakt
E-Mail: vergabe@prof-rauch-baurecht.de📧
Telefon: +49 9412973410📞
Fax: +49 9412973411 📠
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig.
Teilnahmeanträge, für die nicht die zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet
werden, werden ausgeschlossen. Die Bewerbungsunterlagen können nur bei der unter I.1) genannten
Kontaktstelle (RAe Prof. Dr. Rauch & Partner, Regensburg) und nur per E-Mail angefordert werden. Anfragen,
Nachfragen etc. sind schriftlich, per Fax oder per E-Mail, zu stellen. Informationen des Auftraggebers/der
Kontaktstelle zum Vergabeverfahren können auf dem Postwege, mittels Telefax, elektronisch sowie durch eine
Kombination dieser Kommunikationsmittel übermittelt werden; dabei wird dem elektronischen Weg (E-Mail)
der Vorzug gegeben. Die Bewerbung selbst muss zwingend in Papierform im verschlossenen Umschlag bei
der Kanzlei Prof. Dr. Rauch & Partner, Hoppestr. 7, Regensburg, eingereicht werden. Es ist die vorgegebene
Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen“
handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die
ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht
dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung in anderen Formularen heilt dies nicht.
Sind in diesem Formular z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht
gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und
Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.3.4) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu
bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber
von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die
Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos
geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den
Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros
sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt (auch nicht zurückgesandt).
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig.
Teilnahmeanträge, für die nicht die zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet
werden, werden ausgeschlossen. Die Bewerbungsunterlagen können nur bei der unter I.1) genannten
Kontaktstelle (RAe Prof. Dr. Rauch & Partner, Regensburg) und nur per E-Mail angefordert werden. Anfragen,
Nachfragen etc. sind schriftlich, per Fax oder per E-Mail, zu stellen. Informationen des Auftraggebers/der
Kontaktstelle zum Vergabeverfahren können auf dem Postwege, mittels Telefax, elektronisch sowie durch eine
Kombination dieser Kommunikationsmittel übermittelt werden; dabei wird dem elektronischen Weg (E-Mail)
der Vorzug gegeben. Die Bewerbung selbst muss zwingend in Papierform im verschlossenen Umschlag bei
der Kanzlei Prof. Dr. Rauch & Partner, Hoppestr. 7, Regensburg, eingereicht werden. Es ist die vorgegebene
Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen“
handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die
ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht
dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung in anderen Formularen heilt dies nicht.
Sind in diesem Formular z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht
gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und
Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.3.4) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu
bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber
von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die
Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos
geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den
Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros
sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt (auch nicht zurückgesandt).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Freising beabsichtigt die Straßen und Plätze der Innenstadt und die Stadtzugänge neu zu gestalten sowie den bisher überdeckelten Kanal der Stadtmoosach zu öffnen. Im Rahmen der Beauftragung der Freianlagenplanung und der Verkehrsanlagenplanung wurde 2013/2014 ein offener Realisierungswettbewerb durchgeführt, die Planungsleistungen betreffend die Leistungsbilder Freianlagen (§ 39 HOAI) und Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI) wurden im Dezember 2014 beauftragt. Innerhalb des neu zu gestaltenden Bereichs der Innenstadt von Freising befinden sich auch mehrere Brückenbauwerke (Baujahre 1939, 1967, 1978) sowie der überdeckelte Kanal der Stadtmoosach. Die Brücken sind zu sanieren, gegebenenfalls umzubauen und zu erweitern, teilweise ist der Oberbau zu erneuern. Bei der Moosachöffnung werden der vorhandene Deckel abgebrochen, die Ufermauern erneuert und mit Deckel und Brücken in Teilbereichen wieder geschlossen. Die zu planenden und durchzuführenden Maßnahmen werden im Zuge der Freianlagen- und Verkehrsanlagenplanung festgelegt, die Planung befindet sich im Vorentwurfsstadium.
Die Stadt Freising beabsichtigt die Straßen und Plätze der Innenstadt und die Stadtzugänge neu zu gestalten sowie den bisher überdeckelten Kanal der Stadtmoosach zu öffnen. Im Rahmen der Beauftragung der Freianlagenplanung und der Verkehrsanlagenplanung wurde 2013/2014 ein offener Realisierungswettbewerb durchgeführt, die Planungsleistungen betreffend die Leistungsbilder Freianlagen (§ 39 HOAI) und Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI) wurden im Dezember 2014 beauftragt. Innerhalb des neu zu gestaltenden Bereichs der Innenstadt von Freising befinden sich auch mehrere Brückenbauwerke (Baujahre 1939, 1967, 1978) sowie der überdeckelte Kanal der Stadtmoosach. Die Brücken sind zu sanieren, gegebenenfalls umzubauen und zu erweitern, teilweise ist der Oberbau zu erneuern. Bei der Moosachöffnung werden der vorhandene Deckel abgebrochen, die Ufermauern erneuert und mit Deckel und Brücken in Teilbereichen wieder geschlossen. Die zu planenden und durchzuführenden Maßnahmen werden im Zuge der Freianlagen- und Verkehrsanlagenplanung festgelegt, die Planung befindet sich im Vorentwurfsstadium.
Die diesbezüglich erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke und der Leistungsphasen 1 bzw. 2 und 3 des Leistungsbildes Tragwerksplanung wurden für die Moosachöffnung und für die Brücke Heiliggeistgasse über Stadtmoosach bereits beauftragt. Auch diese Planungsleistungen befinden sich im Stadium der Vorentwurfsplanung.
Die diesbezüglich erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke und der Leistungsphasen 1 bzw. 2 und 3 des Leistungsbildes Tragwerksplanung wurden für die Moosachöffnung und für die Brücke Heiliggeistgasse über Stadtmoosach bereits beauftragt. Auch diese Planungsleistungen befinden sich im Stadium der Vorentwurfsplanung.
Mit dieser Ausschreibung sollen nunmehr die weiteren Leistungen, nämlich die Leistungsphasen 5-9 des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI) sowie die Besondere Leistung der örtlichen Bauüberwachung und die Leistungsphasen 4-6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung (§ 51 HOAI) für die Moosachöffnung und die Brücke Heiliggeistgasse über Stadtmoosach beauftragt werden.
Mit dieser Ausschreibung sollen nunmehr die weiteren Leistungen, nämlich die Leistungsphasen 5-9 des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI) sowie die Besondere Leistung der örtlichen Bauüberwachung und die Leistungsphasen 4-6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung (§ 51 HOAI) für die Moosachöffnung und die Brücke Heiliggeistgasse über Stadtmoosach beauftragt werden.
Des Weiteren werden beauftragt die Leistungsphasen 1-9 und die Besondere Leistung der örtlichen Bauüberwachung des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI) und die Leistungsphasen 2-6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung (§ 51 HOAI) für die Brücken Bahnhofstraße Schleifermoosach und Bahnhofstraße über Herrenmoosach.
Des Weiteren werden beauftragt die Leistungsphasen 1-9 und die Besondere Leistung der örtlichen Bauüberwachung des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI) und die Leistungsphasen 2-6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung (§ 51 HOAI) für die Brücken Bahnhofstraße Schleifermoosach und Bahnhofstraße über Herrenmoosach.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Die Umsetzung der Baumaßnahmen für die zu beauftragenden Ingenieurleistungen erfolgt voraussichtlich ab 1. Halbjahr 2016 bis 2018.
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung (siehe Ziff. II.1.5).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freising.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bei juristischenPersonen Vorlage des Handeslregisterauszugs (nicht älter als 2 Monate vor dieser
Bekanntmachung). Bei Partnerschaften Vorlage des Auszugs aus dem Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als 2 Monate vor dieser Bekanntmachung). Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 6 und 9VOF nicht vorliegen. Erklärung gemäß § 4 Abs. 2 VOF.
Bekanntmachung). Bei Partnerschaften Vorlage des Auszugs aus dem Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als 2 Monate vor dieser Bekanntmachung). Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 6 und 9VOF nicht vorliegen. Erklärung gemäß § 4 Abs. 2 VOF.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz brutto (Leistungsbilder Ingenieurbauwerke u. Tragwerksplanung) im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweise gem. § 5 Abs. 5 VOF; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Allgemeines:
Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall sind gem. § 4 Abs. 3 VOF namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master,Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung), durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie durch Referenzen zu führen. Zu den jeweiligen Referenzprojekten sind entsprechende
Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall sind gem. § 4 Abs. 3 VOF namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master,Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung), durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie durch Referenzen zu führen. Zu den jeweiligen Referenzprojekten sind entsprechende
Referenzbescheinigungen der Auftraggeber vorzulegen. Beim Leistungsbild Ingenieurbauwerke soll aus diesen vor allem auch die Kosten- u. Termintreue hervorgehen.
Eigenerklärungen über:
A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Anzahl Ingenieure: Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung).
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern – Bewerbungsbogen/Projektdatenblättern – zu machen):
1.) Referenzportfolio Bewerber (Büro) (Brücken- u. Uferbauwerke im innerstädtischen Bereich; Neubau, Sanierung, Umbau, Erweiterung, Abbruch, Erneuerung) der letzten 5 Jahre (Beginn der Leistungsphase 2 zwischen 1.1.2010 und 30.6.2015) mit Angaben zu:
1.) Referenzportfolio Bewerber (Büro) (Brücken- u. Uferbauwerke im innerstädtischen Bereich; Neubau, Sanierung, Umbau, Erweiterung, Abbruch, Erneuerung) der letzten 5 Jahre (Beginn der Leistungsphase 2 zwischen 1.1.2010 und 30.6.2015) mit Angaben zu:
— Errichtung von Uferbauwerken (Neubau, Sanierung, Umbau, Erweiterung, Abbruch, Erneuerung; Öffnen bzw. Abbruch eines überdeckelten Kanals, Überdeckeln eines Kanals, Erneuerung von Ufermauern ),
b.) erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen der Leistungsbilder Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung (Angabe in Prozentpunkten),
c.) Auftraggeber,
d.) Größenordnung des Projekts:
— Projektkosten in EUR (hier: mind. 3,8 Mio. EUR Projektkosten, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 3 Mio. EUR Projektkosten und mehr aufweisen),
— Anzahl Brückenbauwerke (hier: mind. 3 Brückenbauwerke, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 1 Brückenbauwerk und mehr aufweisen),
e.) Bauen im lfd. Betrieb,
f.) Maßnahmen im Bestand,
g.) Maßnahmen im innerstädtischen Bereich
h.) Kosten (Kostentreue im Leistungsbild Ingenieurbauwerke),
i.) Termine (Termintreue im Leistungsbild Ingenieurbauwerke).
C.) Angaben zur Berufserfahrung des konkret zur Verfügung stehenden Personals bei Brücken- und Uferbauwerken:
1.) Angabe zur Berufserfahrung des Projektleiters,
2.) Angabe zur Berufserfahrung des für das konkrete Projekt vorgesehenen Verantwortlichen für die Bauoberleitung / örtliche Bauüberwachung („Bauleiter“).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vorlage der Versicherungspolice oder einer Zusage der Versicherung ohne Vorbehalte, den geforderten
Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen. Zeitpunkt der Vorlage: mit demTeilnahmeantrag.
Nicht älter als 2 Monate.
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der
EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von min. 1 500 000 EUR für
Personenschäden und von min. 1 500 000 EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur
Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen
besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro
Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGEmuss
der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungaller
ARGE-Mitglieder benannt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für diegesamte
ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer
ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelleVersicherungsbescheinigung vorzulegen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: HOAI in der bei Auftragserteilung gültigen Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren (dies gilt auch für Subunternehmer).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren (dies gilt auch für Subunternehmer).
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
I. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: 1.) Gesamtumsatz: 10 %, II. fachliche Eignung: 1.) Personalstärke (Ingenieure): 10 %, 2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): 60 %, 3.) Berufserfahrung des konkret zur Verfügung stehenden Personals bei Brücken- und Uferbauwerken: a.) Projektleitung (PL): 10 %, b.) der für das konkrete Projekt vorgesehene Verantwortliche für die Bauoberleitung / örtliche Bauüberwachung („Bauleiter“): 10 %.
I. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: 1.) Gesamtumsatz: 10 %, II. fachliche Eignung: 1.) Personalstärke (Ingenieure): 10 %, 2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): 60 %, 3.) Berufserfahrung des konkret zur Verfügung stehenden Personals bei Brücken- und Uferbauwerken: a.) Projektleitung (PL): 10 %, b.) der für das konkrete Projekt vorgesehene Verantwortliche für die Bauoberleitung / örtliche Bauüberwachung („Bauleiter“): 10 %.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: RAe Prof. Dr. Rauch & Partner, Regensburg
RA Prof. Dr. Rauch
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-09-15 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig.
Teilnahmeanträge, für die nicht die zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet
werden, werden ausgeschlossen. Die Bewerbungsunterlagen können nur bei der unter I.1) genannten
Kontaktstelle (RAe Prof. Dr. Rauch & Partner, Regensburg) und nur per E-Mail angefordert werden. Anfragen,
Nachfragen etc. sind schriftlich, per Fax oder per E-Mail, zu stellen. Informationen des Auftraggebers/der
Kontaktstelle zum Vergabeverfahren können auf dem Postwege, mittels Telefax, elektronisch sowie durch eine
Kombination dieser Kommunikationsmittel übermittelt werden; dabei wird dem elektronischen Weg (E-Mail)
der Vorzug gegeben. Die Bewerbung selbst muss zwingend in Papierform im verschlossenen Umschlag bei
der Kanzlei Prof. Dr. Rauch & Partner, Hoppestr. 7, Regensburg, eingereicht werden. Es ist die vorgegebene
Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen“
handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die
ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht
dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung in anderen Formularen heilt dies nicht.
Sind in diesem Formular z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht
gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und
Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.3.4) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu
bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber
von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die
Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos
geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den
Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros
sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt (auch nicht zurückgesandt).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig
(§ 107 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 118-214727 (2015-06-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-09) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 390 064,61 💰
407 725,46 💰
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-08-31 📅
Name: Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Postanschrift: Richard-Wagner-Str. 6
Postort: Neusäß
Postleitzahl: 86356
Land: Deutschland 🇩🇪
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Prof. Dr. Bernhard Rauch
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 107 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.