Neugestaltung Vorfahrt, Ankunft Terminal 1, LED-Viedeoanlage (Los 1) und LED Lichtband (Los 2), EU-P 0854-15BL

Fraport AG, Abteilung ZEB VM

Leistung: Planung, Herstellung, Montage und Inbetriebnahme von bis zu acht großflächigen LED-Videoanlagen, sowie der Planung, Herstellung, Montage und Inbetriebnahme eines ca. 450 m langen LED-Lichteffektbandes. Alle zu generierenden Teile befinden sich im Außenraum.
Bauvorhaben: Im Rahmen der Neugestaltung der Vorfahrt Ankunft (Außenraum) am Terminal 1 des Frankfurter Flughafens werden atmosphärische Mehrwerte geschaffen, welche den hohen Ansprüchen der Fraport AG für seine Fluggäste entsprechen.
Ausführungsleistungen LED-Videoanlagen:
Die Planung umfasst bis zu acht großflächige LED-Videoanlagen, welche in die neue Fassade der Treppenabgänge integriert werden sollen. Die LED-Videoanlagen werden gegenüber der Terminalausgänge des Terminal 1 auf der Mittelzone verortet sein.
Eine LED-Videoanlage besteht aus den Komponenten LED-Panels, Metallbox und schützender durchgängiger Glasscheibe. Ein einzelnes LED-Panel besteht aus einer Vielzahl von LED-Modulen, die aneinandergesetzt die aktive Bildfläche ergeben. Zum Schutz gegen Feuchtigkeit und Staub ist die Technik in einem geschützten Metallgehäuse (Metallbox) integriert, welches zur Vorderseite durch eine nach oben hin aufklappbare, revisionierbare Glasfläche geschlossen ist. Die Steuerung der LED-Anlage erfolgt mittels eines Video-Controllers. Dieser empfängt das Videosignal eines Zuspielers (Player Media Frankfurt) und stellt es auf der LED-Anlage dar.
Ausführungsleistungen LED Lichteffektbandes:
Die Planung umfasst ein ca. 40 cm hohes LED-Lichtband, welches horizontal über die gesamte Terminalfassade verläuft. Inhaltlich wird der Streifen durch videotechnisch ansteuerbare LED-Module hinterleuchtet, welche in einem staubdichten Metallkasten eingefasst sind. Dieser Metall-kasten wird von hinten an die bestehende Fassade angebracht. Weiche/fließende Lichteffekte sollen über eine Diffusion des Lichts erreicht werden. Das LED-Lichtband soll automatisch seine Inhalte aus den Farben und dem Tempo der gegenüberliegenden LED-Anlagen generieren können und sie in ansprechender Form über die Gesamtlänge darstellen können. Die Steuerung des LED-Lichtbands erfolgt mittels eines Controllers. Die Programmierung dieser Lichteffekte erfolgt bauseits. Der Streifen wird auf einer Länge von ca. 450 m integriert (gerade und gerundete Ab-schnitte) und ist lediglich im Bereich der Terminalausgänge und Tore unterbrochen. Er besteht aus einem Metallkanal, der die erforderliche Lichttechnik enthält. Das Erscheinungsbild des Streifens soll ununterbrochen wirken, das heißt keine Schattenwirkung zwischen den einzelnen Modulen des Kanals. Montage und Revisionierung erfolgt hauptsächlich durch den rückwärtigen Bereich hinter der Fassade.
Baubeginn ca. 3.Quartal 2016 Bauende ca 4.Quartal 2016.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-26 Auftragsbekanntmachung
2015-10-09 Ergänzende Angaben
2015-12-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-08-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Menge oder Umfang:
Siehe Angaben zu den LosenDer Bereich der Baumaßnahme liegt im nicht sicherheitskontrollierten Bereich. Für den Zugang zur Terminalvorfahrt sind Ausweise (grün) erforderlich. Für die Terminalnahe-Fahrstraße (TNF) ist eine Zugangsberechtigung erforderlich. Be- und Entladezeiten in diesem Bereich sowie in dem öffentlichen Parkbereich sind eingeschränkt und in Absprache mit der Fraport AG zu koordinieren. Die Arbeiten sind in Tag- und Nachtarbeit auszuführen. Die Gesamtmaßnahme ist auf eine Länge von ca. 520 m in 12 Baufelder unterteilt, welche teilweise parallel fertiggestellt werden.Der störungsfreie Betriebsablauf im Bereich der Baumaßnahme ist jederzeit aufrecht zu erhalten!
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraport AG, Abteilung ZEB VM
Postanschrift: Gebäude 700, Raum 2132/2136
Postleitzahl: 60547
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.fraport.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@fraport.de 📧
Telefon: +49 6969060070 📞
Fax: +49 6969060199 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-26 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 167-305544
ABl. S-Ausgabe: 167
Zusätzliche Informationen
1. Ablauf des Verhandlungsverfahrens Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird wie folgt durchgeführt: Interessierte Unternehmen müssen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist ihre Teilnahme am Vergabeverfahren schriftlich, in deutscher Sprache und in einem verschlossenem Umschlag der Vergabestelle anzeigen (Postanschrift: Fraport AG, ZEB-VM, Gebäude 700 Raum 2124, 60547 Frankfurt am Main) oder dort abzugeben (Kurieranschrift: Fraport AG, ZEB-VM, Professor-Staudinger-Straße, Gebäude 700 Raum 2124, 65451 Kelsterbach). Der Umschlag ist mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Ausschreibungs-Nr. (s. Seite 1) zu versehen. Die Übermittlung per Telefax oder sonstiger elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, wird nicht anerkannt). Ferner müssen sich interessierte Unternehmen zusätzlich unter dem Link www.vergabe.rib.de bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist registrieren. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn nur ein Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft sein Interesse am Auftrag schriftlich anzeigt und sich registriert sowie die Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung gem. III.1.3. bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist abgibt. Bei fehlender schriftlicher Bewerbung und/oder fehlender Registrierung erfolgt keine weitere Berücksichtigung im Vergabeverfahren. Weitere Vorgaben an Form und Inhalt der Bewerbung bestehen nicht. Alle interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben und registriert haben, erhalten die Vergabeunterlagen für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes. Die Vergabeunterlagen nebst allen weiteren Unterlagen werden digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung ihrer Firma auf der vorgenannten Plattform ist daher zwingend erforderlich. Die Zurverfügungstellung der Unterlagen und die damit einhergehende Aufforderung zur Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes erfolgt, ohne dass eine vorherige Prüfung der Eignung durch die Vergabestelle erfolgt ist. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben zwingend ein erstes verbindliches Hauptangebot unter Einhaltung der in den Vergabeunterlagen genannten Anforderungen abzugeben. Nach Eingang der ersten verbindlichen Angebote wird die Vergabestelle die Bieter / Bietergemeinschaften mit einer echten Chance auf Erhalt des Zuschlages gesondert auffordern, die unter den Ziffern III. 2.1 bis III.2.3 der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise unter Setzung einer verhältnismäßigen Frist vorzulegen. Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 20 Abs. 2 S. 1 SektVO, die Anzahl der „Bewerber“ zu verringern, keinen Gebrauch. Es ist beabsichtigt, die Anzahl der Bieter / Bietergemeinschaften, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Der Auftraggeber behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen. Das Risiko der Kalkulationskosten für ein unwirtschaftliches Angebot oder eine festgestellte fehlende Eignung, liegt beim Bieter / der Bietergemeinschaft. Bei Beauftragung sind seitens des Auftragnehmers Flughafenausweise zu beantragen. Informationen hier zu finden Sie unter: www.fraport.de -> Kompetenzen -> Business Services -> Flughafenausweise. 2. Verweis auf Ressourcen und Kapazitäten Dritter Unternehmen – Eignungsleihe und Nachunternehmereinsatz 2.1. Eignungsleihe Für den Fall, dass Bewerber / Bieter (Bewerber- / Bietergemeinschaften) zum Nachweis der eigenen Eignung auf Dritte (Unternehmen) verweisen, sog. „Eignungsleihe“, d.h. anstelle eigener Eignungsnachweise die Eignungsnachweise von Dritten benennen, sind bis zu dem von der Vergabestelle benannten Zeitpunkt zusätzlich folgende Erklärungen und Nachweise auf gesonderte Anforderung zur Vorlage der Eignungsnachweise (nach den Ziffern III. 2.1 bis III.2.3 der Vergabebekanntmachung) zwingend gefordert: — Angabe der Namen dieser dritten Unternehmen — Nachweis, dass er/sie im Fall der Auftragserteilung tatsächlich auf die erforderlichen Mittel auf die sich die Eignungsleihe bezieht der/des dritten Unternehmen/s zugreifen kann, z. B. mittels einer Verpflichtungserklärung der/des dritten Unternehmen/s, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bewerber / Bieter (der Bewerber- / Bietergemeinschaft) die erforderlichen Mittel im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen — Nachweis der Eignung dieser/s dritten Unternehmen/s anhand derjenigen (Eignungs-) Nachweise/Angaben, die der Bewerber / Bieter (die Bewerber- / Bietergemeinschaft) anstelle eigener (Eignungs-) Nachweise/Angaben von dem/n dritten Unternehmen zum Nachweis der eigenen Eignung angeben; an die betreffenden (Eignungs-) Nachweise/Angaben gestellte Mindestanforderungen gelten auch in diesem Fall und sind zwingend einzuhalten. Ferner ist auf weiteres (zweites) separates Verlangen die weitergehende Eignung dieser dritten Unternehmer, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, wie folgt nachzuweisen, soweit die diesbezüglichen Erklärungen und Nachweise noch nicht auf Grund der (ersten) Anforderung der Vergabestelle zu der Vorlage der Eignungsnachweise (nach den Ziffern III. 2.1 bis II.2.3 der Vergabebekanntmachung) anlässlich der Eignungsleihe abgegeben wurden: — Alle nach Ziffer III.2.1 der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit. — Alle nach Ziffer III.2.2 der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit; die diesbezüglich etwaig vorgegebenen Mindestbedingungen gelten nicht für diese dritten Unternehmer (Ziffer III.2.2 der Bekanntmachung). — Diejenigen nach Ziffer III.2.3 der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der technischen Leistungsfähigkeit, die sich auf die von dem einzelnen dritten Unternehmer zu erbringenden Teilleistungen beziehen. Soweit bezüglich der jeweiligen Teilleistung konkret eine hierauf bezogene Mindestbedingung vorgegeben wurde (Ziffer III.2.3 der Bekanntmachung), gilt diese ebenfalls für den dritten Unternehmer und ist zwingend einzuhalten. Über die jeweilige Teilleistung hinausgehende bzw. diese Teilleistung nicht betreffende Mindestbedingungen zu der technischen Leistungsfähigkeit gelten nicht für diese dritten Unternehmer. Außerdem hat der Bewerber / Bieter (die Bewerber- / Bietergemeinschaft) die für die eigene Eignung benannten dritten Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung einzusetzen oder sich dessen Mittel zu bedienen. Der Austausch eines für die eigene Eignung benannten dritten Unternehmens führt grundsätzlich zum Ausschluss des Angebotes. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn die konkrete Eignung des Bewerbers / Bieters (der Bewerber- / Bietergemeinschaft) durch das nachbenannte dritte Unternehmen, dessen Verfügbarkeit mit der Nachbenennung nachzuweisen ist, nicht beeinträchtigt wird. Eine Beeinträchtigung ist nur dann nicht gegeben, wenn der Bewerber / Bieter (die Bewerber- / Bietergemeinschaft) mit dem nachbenannten dritten Unternehmen mindestens genauso geeignet ist, wie mit dem wegfallenden Unternehmen. 2.2 Nachunternehmereinsatz Soweit Bewerber / Bieter (Bewerber- / Bietergemeinschaften) beabsichtigen, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmer zu bedienen, d.h. Nachunternehmer einzusetzen, behält sich der Auftraggeber vor, dass auf separates Verlangen folgende Erklärungen und Nachweise abzugeben sind: — Angabe der Namen dieser Unternehmen und — Nachweis, dass er/sie im Fall der Auftragserteilung tatsächlich auf die Mittel der/des Nachunternehmer/s zugreifen kann (z.B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bewerber / Bieter (der Bewerber- / Bietergemeinschaft) die erforderlichen Mittel im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen (ein entsprechendes Formblatt „Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer“ ist über die Homepage der Fraport AG: www.fraport.de -> Kompetenzen -> Business Services -> Einkauf und Bauvergabe -> Bauvergabe zum Download eingestellt). — Art und den Umfang der vorgesehen Nachunternehmerleistungen und — Nachweis der Eignung dieser Unternehmer, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, wie folgt: — Alle nach Ziffer III.2.1 der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit. — Alle nach Ziffer III.2.2 der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit; die diesbezüglich etwaig vorgegebenen Mindestbedingungen gelten nicht für die Nachunternehmer (Ziffer III.2.2 der Bekanntmachung). — Nur diejenigen nach Ziffer III.2.3 der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der technischen Leistungsfähigkeit die sich auf die von dem einzelnen Nachunternehmen zu erbringenden Teilleistungen beziehen. Soweit bezüglich der jeweiligen Teilleistung konkret eine hierauf bezogene Mindestbedingung vorgegeben wurde (Ziffer III.2.3 der Bekanntmachung), gilt diese ebenfalls für den Nachunternehmer und ist zwingend einzuhalten. Über die jeweilige Teilleistung hinausgehende bzw. diese Teilleistung nicht betreffende Mindestbedingungen zu der technischen Leistungsfähigkeit gelten nicht für den Nachunternehmer. 3. Frist für die Abgabe der Angebote: Tag: 19.10.2015 Uhrzeit: 10:00 Uhr nachr. HAD-Ref. : 5061/298 nachr. V-Nr/AKZ: EU-P 0854-15BL.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistung: Planung, Herstellung, Montage und Inbetriebnahme von bis zu acht großflächigen LED-Videoanlagen, sowie der Planung, Herstellung, Montage und Inbetriebnahme eines ca. 450 m langen LED-Lichteffektbandes. Alle zu generierenden Teile befinden sich im Außenraum.
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Bauvorhaben: Im Rahmen der Neugestaltung der Vorfahrt Ankunft (Außenraum) am Terminal 1 des Frankfurter Flughafens werden atmosphärische Mehrwerte geschaffen, welche den hohen Ansprüchen der Fraport AG für seine Fluggäste entsprechen.
Ausführungsleistungen LED-Videoanlagen:
Die Planung umfasst bis zu acht großflächige LED-Videoanlagen, welche in die neue Fassade der Treppenabgänge integriert werden sollen. Die LED-Videoanlagen werden gegenüber der Terminalausgänge des Terminal 1 auf der Mittelzone verortet sein.
Eine LED-Videoanlage besteht aus den Komponenten LED-Panels, Metallbox und schützender durchgängiger Glasscheibe. Ein einzelnes LED-Panel besteht aus einer Vielzahl von LED-Modulen, die aneinandergesetzt die aktive Bildfläche ergeben. Zum Schutz gegen Feuchtigkeit und Staub ist die Technik in einem geschützten Metallgehäuse (Metallbox) integriert, welches zur Vorderseite durch eine nach oben hin aufklappbare, revisionierbare Glasfläche geschlossen ist. Die Steuerung der LED-Anlage erfolgt mittels eines Video-Controllers. Dieser empfängt das Videosignal eines Zuspielers (Player Media Frankfurt) und stellt es auf der LED-Anlage dar.
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Ausführungsleistungen LED Lichteffektbandes:
Die Planung umfasst ein ca. 40 cm hohes LED-Lichtband, welches horizontal über die gesamte Terminalfassade verläuft. Inhaltlich wird der Streifen durch videotechnisch ansteuerbare LED-Module hinterleuchtet, welche in einem staubdichten Metallkasten eingefasst sind. Dieser Metall-kasten wird von hinten an die bestehende Fassade angebracht. Weiche/fließende Lichteffekte sollen über eine Diffusion des Lichts erreicht werden. Das LED-Lichtband soll automatisch seine Inhalte aus den Farben und dem Tempo der gegenüberliegenden LED-Anlagen generieren können und sie in ansprechender Form über die Gesamtlänge darstellen können. Die Steuerung des LED-Lichtbands erfolgt mittels eines Controllers. Die Programmierung dieser Lichteffekte erfolgt bauseits. Der Streifen wird auf einer Länge von ca. 450 m integriert (gerade und gerundete Ab-schnitte) und ist lediglich im Bereich der Terminalausgänge und Tore unterbrochen. Er besteht aus einem Metallkanal, der die erforderliche Lichttechnik enthält. Das Erscheinungsbild des Streifens soll ununterbrochen wirken, das heißt keine Schattenwirkung zwischen den einzelnen Modulen des Kanals. Montage und Revisionierung erfolgt hauptsächlich durch den rückwärtigen Bereich hinter der Fassade.
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Baubeginn ca. 3.Quartal 2016 Bauende ca 4.Quartal 2016.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: LED-Videoanlagen
Kurze Beschreibung: Siehe II.I.5.
Menge oder Umfang:
Los 1:
Orientierende Spezifikation LED-Videoanlagen
Maße Metallbox ca. 6.100 x 2.400 x 400 mm
Gewicht LED-Anlage max. 3.000 kg
Aufklappbare, revisionierbare Glastür max. 700 kg
Öffnungswinkel Glastür max. 20 Grad
Aktive LED-Bildfläche ca. 5.700 x 1.900 mm
Auflösung LED- Panels = 4mm Pixelpitches
Anfangshelligkeit min. 2.000 cd/m2
Durchschnittliche Lebensdauer der LED-Module = 100.000 Betriebstunden.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: LED-Lichtband
Menge oder Umfang:
Los 2:
Orientierende Spezifikation LED-Lichtband
Ausführungshöhe ca. 2,45 m
Länge ca. 450 m LED-Licht-Platinen, teilweise unterbrochen und abgerundet
Höhe LED-Lichtband ca. 400 mm, Einbautiefe ca. 110 mm
Montage von hinten in die Fassadenkonstruktion
Gewicht des LED-Lichtbandes max. 100 kg/lfdm
Durchschnittliche Lebesdauer der LED-Module = 100.000 Betriebsstunden.
Siehe Angaben zu den Losen
Der Bereich der Baumaßnahme liegt im nicht sicherheitskontrollierten Bereich. Für den Zugang zur Terminalvorfahrt sind Ausweise (grün) erforderlich. Für die Terminalnahe-Fahrstraße (TNF) ist eine Zugangsberechtigung erforderlich. Be- und Entladezeiten in diesem Bereich sowie in dem öffentlichen Parkbereich sind eingeschränkt und in Absprache mit der Fraport AG zu koordinieren. Die Arbeiten sind in Tag- und Nachtarbeit auszuführen. Die Gesamtmaßnahme ist auf eine Länge von ca. 520 m in 12 Baufelder unterteilt, welche teilweise parallel fertiggestellt werden.
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Der störungsfreie Betriebsablauf im Bereich der Baumaßnahme ist jederzeit aufrecht zu erhalten!
Referenznummer: EU-P 0854-15BL
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Frankfurt/Main, 60547 Frankfurt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.2.1 bis III.2.3:
Die in den Ziffern III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nachweise und Erklärungen sind auf Verlangen der
Vergabestelle vorzulegen. Diese Erklärungen sind dann schriftlich einzureichen (bei ausländischen Bewerbern
entsprechende Erklärungen/ Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Übersetzung, die mit den
geforderten vergleichbar sind). Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden.
Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers- / Bieters bzw. der Bewerber- / Bietergemeinschaft die Vorlage von Originalen zu verlangen.
Die geforderten Erklärungen und Nachweise nach Ziffer III.2.1 bis III.2.3 sind dann unter Angabe des
Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind dann zwingend gefordert:
Eigenerklärung des Bewerbers / Bieters (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern), :
— dass keine Ausschließungsgründe nach § 21 Sektorenverordnung vorliegen
— dass kein rechtskräftiger Verstoß gegen die im § 21 Sektorenverordnung genannten Vorschriften vorliegt.
— dass er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss zur Folge hat.
— dass er/sie den Verhaltenskodex für die Lieferanten der Fraport AG zur Kenntnis genommen hat, welcher im
Auftragsfall Vertragsbestandteil wird (siehe www.fraport.de – Kompetenzen – Business Services – Einkauf und
Bauvergabe – Allgemeine Informationen),
sowie Erklärungen
— zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft und Mitgliedschaft in Berufsvertretungen / Verbänden / Innungen jeweils unter Angabe des Eintrittsdatums und der Mitgliedsnummer. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben stattdessen den für sie zuständigen Versicherungsträger unter Angabe des Zeitpunkts der Mitgliedschaft und der Mitgliedsnummer anzugeben.
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Die Vergabestelle behält sich vor, nach Abgabe / Vorlage der vorstehenden Erklärungen und Nachweise und deren Prüfung auf nochmaliges gesondertes Verlangen von den Bietern Bescheinigungen Dritter zum Nachweis der abgegebenen Eigenerklärungen zu verlangen.
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Ein entsprechendes Formblatt „Teilnahmeantrag für Bauleistungen / Vordruck Eignungsnachweis“ für die gemäß Ziffer III.2.1 und III.2.2 geforderten Angaben und Nachweise ist über die Homepage der Fraport AG: www.fraport.de -> Kompetenzen -> Business Services -> Einkauf und Bauvergabe -> Bauvergabe zum Download eingestellt.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angabe (Eigenerklärung) des Jahresumsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit er Bauleistungen betrifft.
Die Umsatzzahlen sind von jedem Mitglied einer Bewerber- / Bietergemeinschaft anzugeben. Bei Umsätzen, die innerhalb einer ARGE erbracht wurden, darf nur der auf die eigene Leistung entfallende Umsatzanteil in die anzugebenden Jahresumsätze einbezogen werden.
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Die Vergabestelle behält sich vor, nach Abgabe / Vorlage der vorstehenden Erklärungen und Nachweise und deren Prüfung auf nochmaliges gesondertes Verlangen von den Bietern Bescheinigungen Dritter zum Nachweis der abgegebenen Eigenerklärungen zu verlangen.
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Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften werden die Umsatzzahlen der Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft addiert.
Ein entsprechendes Formblatt „Teilnahmeantrag für Bauleistungen / Vordruck Eignungsnachweis“ für die gemäß Ziffer III.2.1 und III.2.2 geforderten Angaben und Nachweise ist über die Homepage der Fraport AG: www.fraport.de -> Kompetenzen -> Business Services -> Einkauf und Bauvergabe -> Bauvergabe zum Download eingestellt.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Referenzen:
Bewerber / Bieter bzw. Bewerber- / Bietergemeinschaften müssen mindestens 3 wertungsfähige Referenzen für LED-Viedeoanlagen ( Los 1) und mindestens 2 wertungsfähige Referenzen für LED-Lichtbänder (Los 2) angeben, bei der diese als verantwortlicher Vertragspartner mit den Leistungen beauftragt waren (die Leistungen selbst müssen nicht selbst erbracht worden sein). Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt mindestens 3 für Los 1 LED-Viedeoanlagen und mindestens 2 für Los 2 LED-Lichtbänder wertungsfähige Referenzen angeben.
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Referenzen müssen in Bezug auf Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein, ansonsten ist eine Referenz nicht wertungsfähig. Zu allen angegeben Referenzen müssen die nachfolgend benannten Erklärungen und Angaben, zwingend getätigt und abgegeben werden (die Darstellung soll in Tabellenform erfolgen). Sind die nachstehenden Mindestanforderungen nicht eingehalten, ist die Referenz nicht wertungsfähig (Mindestbedingung):
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1. Referenzbezeichnung:
2. Bezeichnung des Auftraggebers (Die Anschrift und der Ansprechpartner beim Referenz-Auftraggeber mit Telefonnummer sind erst auf gesondertes Verlangen zu benennen). (Mindestbedingung für jede Referenz)
3. Zeitpunkt des Abschlusses der Leistungserbringung, Monats- und Jahresangabe; es werden lediglich Referenzen gewertet, bei denen der Abschluss der Leistungserbringung (Bau-Abnahme) nicht länger als 5 Jahre zurück liegt. Es gilt der Zeitraum von der Bau-Abnahme des Referenzobjektes bis zum Schlusstermin für den Eingang der ersten verbindlichen Angebote. (Mindestbedingung für jede Referenz)
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4. Auftragsvolumen in EUR [netto, ohne Umsatzsteuer]:
Die Vergabestelle behält sich vor, nach Abgabe / Vorlage der vorstehenden Erklärungen und Nachweise und deren Prüfung auf nochmaliges gesondertes Verlangen von den Bietern Bescheinigungen Dritter zum Nachweis der abgegebenen Eigenerklärungen zu verlangen.
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Ein entsprechendes Formblatt „Anlage 1 zum Teilnahmeantrag für Bauleistungen /Vordruck Eignungsnachweis“ ist über die Homepage der Fraport AG: www.fraport.de -> Kompetenzen -> Business Services -> Einkauf und Bauvergabe -> Bauvergabe zum Download eingestellt.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Die Auftraggeberin fordert im Auftragsfall eine Sicherheit für die Vertragserfüllung (maximal 10 % der Nettoauftragssumme) und eine Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 5 % der Nettoabrechnungssumme einschließlich erteilter Nachträge; bzgl. der Einzelheiten wird auf die Angebotsaufforderung und die Vergabeunterlagen verwiesen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bewerber- / Bietergemeinschaft hat bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
Für den Erhalt der Vergabeunterlagen ist zwingend eine Registrierung über die Plattform www.vergabe.rib.de, siehe VI.3 notwendig. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn sich ein Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft registriert.
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Ein entsprechendes Formblatt „Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung“ ist über die Homepage der Fraport AG:
www.fraport.de -> Kompetenzen -> Business Services -> Einkauf und Bauvergabe -> Bauvergabe zum
Download eingestellt.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Jost
Internetadresse: www.fraport.de 🌏
Name: Fraport AG, Abteilung ZEB VM
Postort: Frankfurt
URL für weitere Informationen: www.fraport.de 🌏
URL der Dokumente: www.fraport.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Merkblätter zum Rechtsschutz siehe: www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Quelle: OJS 2015/S 167-305544 (2015-08-26)
Ergänzende Angaben (2015-10-09)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-09 📅
Einreichungsfrist: 2015-10-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 199-362068
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 167-305544
ABl. S-Ausgabe: 199
Quelle: OJS 2015/S 199-362068 (2015-10-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 574 469 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 250-459273
ABl. S-Ausgabe: 250
Zusätzliche Informationen
1. Ablauf des Verhandlungsverfahrens Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird wie folgt durchgeführt: Interessierte Unternehmen müssen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist ihre Teilnahme am Vergabeverfahren schriftlich, in deutscher Sprache und in einem verschlossenem Umschlag der Vergabestelle anzeigen (Postanschrift: Fraport AG, ZEB-VM, Gebäude 700 Raum 2124, 60547 Frankfurt am Main) oder dort abzugeben (Kurieranschrift: Fraport AG, ZEB-VM, Professor-Staudinger-Straße, Gebäude 700 Raum 2124, 65451 Kelsterbach). Der Umschlag ist mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Ausschreibungs-Nr. (s. Seite 1) zu versehen. Die Übermittlung per Telefax oder sonstiger elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, wird nicht anerkannt). Ferner müssen sich interessierte Unternehmen zusätzlich unter dem Link www.vergabe.rib.de bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist registrieren. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn nur ein Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft sein Interesse am Auftrag schriftlich anzeigt und sich registriert sowie die Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung gem. III.1.3. bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist abgibt. Bei fehlender schriftlicher Bewerbung und/oder fehlender Registrierung erfolgt keine weitere Berücksichtigung im Vergabeverfahren. Weitere Vorgaben an Form und Inhalt der Bewerbung bestehen nicht. Alle interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben und registriert haben, erhalten die Vergabeunterlagen für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes. Die Vergabeunterlagen nebst allen weiteren Unterlagen werden digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung ihrer Firma auf der vorgenannten Plattform ist daher zwingend erforderlich. Die Zurverfügungstellung der Unterlagen und die damit einhergehende Aufforderung zur Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes erfolgt, ohne dass eine vorherige Prüfung der Eignung durch die Vergabestelle erfolgt ist. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben zwingend ein erstes verbindliches Hauptangebot unter Einhaltung der in den Vergabeunterlagen genannten Anforderungen abzugeben. Nach Eingang der ersten verbindlichen Angebote wird die Vergabestelle die Bieter / Bietergemeinschaften mit einer echten Chance auf Erhalt des Zuschlages gesondert auffordern, die unter den Ziffern III. 2.1 bis III.2.3 der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise unter Setzung einer verhältnismäßigen Frist vorzulegen. Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 20 Abs. 2 S. 1 SektVO, die Anzahl der „Bewerber“ zu verringern, keinen Gebrauch. Es ist beabsichtigt, die Anzahl der Bieter / Bietergemeinschaften, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Der Auftraggeber behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen. Das Risiko der Kalkulationskosten für ein unwirtschaftliches Angebot oder eine festgestellte fehlende Eignung, liegt beim Bieter / der Bietergemeinschaft. Bei Beauftragung sind seitens des Auftragnehmers Flughafenausweise zu beantragen. Informationen hier zu finden Sie unter: www.fraport.de -> Kompetenzen -> Business Services -> Flughafenausweise. 2. Verweis auf Ressourcen und Kapazitäten Dritter Unternehmen – Eignungsleihe und Nachunternehmereinsatz 2.1. Eignungsleihe Für den Fall, dass Bewerber / Bieter (Bewerber- / Bietergemeinschaften) zum Nachweis der eigenen Eignung auf Dritte (Unternehmen) verweisen, sog. „Eignungsleihe“, d.h. anstelle eigener Eignungsnachweise die Eignungsnachweise von Dritten benennen, sind bis zu dem von der Vergabestelle benannten Zeitpunkt zusätzlich folgende Erklärungen und Nachweise auf gesonderte Anforderung zur Vorlage der Eignungsnachweise (nach den Ziffern III. 2.1 bis III.2.3 der Vergabebekanntmachung) zwingend gefordert: — Angabe der Namen dieser dritten Unternehmen — Nachweis, dass er/sie im Fall der Auftragserteilung tatsächlich auf die erforderlichen Mittel auf die sich die Eignungsleihe bezieht der/des dritten Unternehmen/s zugreifen kann, z. B. mittels einer Verpflichtungserklärung der/des dritten Unternehmen/s, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bewerber / Bieter (der Bewerber- / Bietergemeinschaft) die erforderlichen Mittel im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen — Nachweis der Eignung dieser/s dritten Unternehmen/s anhand derjenigen (Eignungs-) Nachweise/Angaben, die der Bewerber / Bieter (die Bewerber- / Bietergemeinschaft) anstelle eigener (Eignungs-) Nachweise/Angaben von dem/n dritten Unternehmen zum Nachweis der eigenen Eignung angeben; an die betreffenden (Eignungs-) Nachweise/Angaben gestellte Mindestanforderungen gelten auch in diesem Fall und sind zwingend einzuhalten. Ferner ist auf weiteres (zweites) separates Verlangen die weitergehende Eignung dieser dritten Unternehmer, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, wie folgt nachzuweisen, soweit die diesbezüglichen Erklärungen und Nachweise noch nicht auf Grund der (ersten) Anforderung der Vergabestelle zu der Vorlage der Eignungsnachweise (nach den Ziffern III. 2.1 bis II.2.3 der Vergabebekanntmachung) anlässlich der Eignungsleihe abgegeben wurden: — Alle nach Ziffer III.2.1 der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit. — Alle nach Ziffer III.2.2 der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit; die diesbezüglich etwaig vorgegebenen Mindestbedingungen gelten nicht für diese dritten Unternehmer (Ziffer III.2.2 der Bekanntmachung). — Diejenigen nach Ziffer III.2.3 der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der technischen Leistungsfähigkeit, die sich auf die von dem einzelnen dritten Unternehmer zu erbringenden Teilleistungen beziehen. Soweit bezüglich der jeweiligen Teilleistung konkret eine hierauf bezogene Mindestbedingung vorgegeben wurde (Ziffer III.2.3 der Bekanntmachung), gilt diese ebenfalls für den dritten Unternehmer und ist zwingend einzuhalten. Über die jeweilige Teilleistung hinausgehende bzw. diese Teilleistung nicht betreffende Mindestbedingungen zu der technischen Leistungsfähigkeit gelten nicht für diese dritten Unternehmer. Außerdem hat der Bewerber / Bieter (die Bewerber- / Bietergemeinschaft) die für die eigene Eignung benannten dritten Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung einzusetzen oder sich dessen Mittel zu bedienen. Der Austausch eines für die eigene Eignung benannten dritten Unternehmens führt grundsätzlich zum Ausschluss des Angebotes. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn die konkrete Eignung des Bewerbers / Bieters (der Bewerber- / Bietergemeinschaft) durch das nachbenannte dritte Unternehmen, dessen Verfügbarkeit mit der Nachbenennung nachzuweisen ist, nicht beeinträchtigt wird. Eine Beeinträchtigung ist nur dann nicht gegeben, wenn der Bewerber / Bieter (die Bewerber- / Bietergemeinschaft) mit dem nachbenannten dritten Unternehmen mindestens genauso geeignet ist, wie mit dem wegfallenden Unternehmen. 2.2 Nachunternehmereinsatz Soweit Bewerber / Bieter (Bewerber- / Bietergemeinschaften) beabsichtigen, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmer zu bedienen, d.h. Nachunternehmer einzusetzen, behält sich der Auftraggeber vor, dass auf separates Verlangen folgende Erklärungen und Nachweise abzugeben sind: — Angabe der Namen dieser Unternehmen und — Nachweis, dass er/sie im Fall der Auftragserteilung tatsächlich auf die Mittel der/des Nachunternehmer/s zugreifen kann (z.B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bewerber / Bieter (der Bewerber- / Bietergemeinschaft) die erforderlichen Mittel im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen (ein entsprechendes Formblatt „Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer“ ist über die Homepage der Fraport AG: www.fraport.de -> Kompetenzen -> Business Services -> Einkauf und Bauvergabe -> Bauvergabe zum Download eingestellt). — Art und den Umfang der vorgesehen Nachunternehmerleistungen und — Nachweis der Eignung dieser Unternehmer, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, wie folgt: — Alle nach Ziffer III.2.1 der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit. — Alle nach Ziffer III.2.2 der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit; die diesbezüglich etwaig vorgegebenen Mindestbedingungen gelten nicht für die Nachunternehmer (Ziffer III.2.2 der Bekanntmachung). — Nur diejenigen nach Ziffer III.2.3 der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der technischen Leistungsfähigkeit die sich auf die von dem einzelnen Nachunternehmen zu erbringenden Teilleistungen beziehen. Soweit bezüglich der jeweiligen Teilleistung konkret eine hierauf bezogene Mindestbedingung vorgegeben wurde (Ziffer III.2.3 der Bekanntmachung), gilt diese ebenfalls für den Nachunternehmer und ist zwingend einzuhalten. Über die jeweilige Teilleistung hinausgehende bzw. diese Teilleistung nicht betreffende Mindestbedingungen zu der technischen Leistungsfähigkeit gelten nicht für den Nachunternehmer. 3. Frist für die Abgabe der Angebote: Tag: 19.10.2015 Uhrzeit: 10:00 Uhr nachr. HAD-Ref. : 5061/399 nachr. V-Nr/AKZ: EU-P 0854-15BL.
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Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Frankfurt am Main, 60547 Frankfurt.
Quelle: OJS 2015/S 250-459273 (2015-12-22)