Die Antriebsmotore der Vermessungsboote Wega 1 und 2 Typ Volvo Penta TAMD 41 A bedürfern einer kompletten Erneuerung nach 25-Jahren Einsatzzeit. Die Vermessungsboote sind im Rahmen ihres langjährigen harten Vermessungseinsatzes im Bereich der Mündungs- und Wattengebiete sehr stark beansprucht worden. Dieses führte zwangsläufig zu vermehrten Reparaturen, Verschleiß und zu einem erhöhten Ersatzteilbedarf. Die eingesetzten Motore Typ Volvo Penta TAMD 41A werden schon lange nicht mehr hergestellt und Ersatzteile sind nicht mehr verfügbar. Zeitgleich soll die bestehende Einrichtung an Bord der Vermessungsbooten auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden d. h. ein Retrofit durchgeführt werden. Um künftige Reparatur- und Instandhaltungkosten zu verringern und Totalausfälle zu vermeiden sollen die Vermessungsboote Wega Nr.1 und Wega Nr.2 neumotorisiert und ein komplettes Retrofit durchgeführt werden. Das Vermessungs-, Wracksuch- und Forschungsschiff „WEGA“ wurde im Jahre 1990 in Dienst gestellt und ist seitdem im täglichem Einsatz. Da bei der VWFS „WEGA“ mit einer Schiffsrestlaufzeit (Nutzungsdauer) von mindestens 20-Jahren auszugehen ist, wird bei den Vermessungsbooten eine Neumotorisierung und ein Retrofit der Technik dringend erforderlich. Die Neumotorisierung und ein Retrofit der Technik soll gemäß dem Leistungsverzeichnis und nach den Vorschriften des Herstellers der Antriebssysteme erfolgen, einschließlich der Abnahme durch die Klassifikationsgesellschaft DNVGL; Hamburg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-18.
Auftragsbekanntmachung (2015-08-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Spezialboote
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Spezialboote📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Postanschrift: Bernhard-Nocht-Straße 78
Postleitzahl: 20359
Postort: Hamburg
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bsh.de📧
(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des Bundes (Nähere Informationen unter www.evergabe-online.de oder www.evergabe-online.info).
(2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur).
Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/Auskünfte spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen damit diese zeitnah beantwortet werden können. Danach eingehende Fragestellungen können entsprechend der Regelung des § 12 EG Abs. 8 VOL/A. nicht mehr beantwortet werden.
(3) Die Ausschreibung erfolgt nach Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“, Abschnitt 2 der VOL „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“ – Ausgabe 2009 – (idF der Bekanntmachung vom 19.2.2010) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen – BwL (BVBS) – EG – (Ausgabe 09/2010).
(4) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (3) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist hinzuweisen.
(5) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
(6) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt.
(7) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
(8) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
(9) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzender Vertragsbedingungen geschlossen wird:
— Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie Formblättern auf Basis des VHL-BVI und der VOL Teil A in der Fassung 2010 inkl. ZVL 03/2013.
— Bekanntmachung der Ausschreibung, – VOL/B
— AGB des BSH, einzulesen unter: http://www.bsh.de/de/Das_BSH/Ausschreibungen/Vertragsbedingungen/index.jsp
(Die AGB des Teilnehmers werden ausgeschlossen. Sollte eine Partei ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch beifügen, verzichtet sie bereits heute darauf, sich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berufen).
— Angebot des Teilnehmers.
(10) Es gilt deutsches Recht.
(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des Bundes (Nähere Informationen unter www.evergabe-online.de oder www.evergabe-online.info).
(2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur).
Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/Auskünfte spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen damit diese zeitnah beantwortet werden können. Danach eingehende Fragestellungen können entsprechend der Regelung des § 12 EG Abs. 8 VOL/A. nicht mehr beantwortet werden.
(3) Die Ausschreibung erfolgt nach Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“, Abschnitt 2 der VOL „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“ – Ausgabe 2009 – (idF der Bekanntmachung vom 19.2.2010) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen – BwL (BVBS) – EG – (Ausgabe 09/2010).
(4) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (3) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist hinzuweisen.
(5) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
(6) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt.
(7) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
(8) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
(9) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzender Vertragsbedingungen geschlossen wird:
— Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie Formblättern auf Basis des VHL-BVI und der VOL Teil A in der Fassung 2010 inkl. ZVL 03/2013.
(Die AGB des Teilnehmers werden ausgeschlossen. Sollte eine Partei ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch beifügen, verzichtet sie bereits heute darauf, sich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berufen).
— Angebot des Teilnehmers.
(10) Es gilt deutsches Recht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Antriebsmotore der Vermessungsboote Wega 1 und 2 Typ Volvo Penta TAMD 41 A bedürfern einer kompletten Erneuerung nach 25-Jahren Einsatzzeit. Die Vermessungsboote sind im Rahmen ihres langjährigen harten Vermessungseinsatzes im Bereich der Mündungs- und Wattengebiete sehr stark beansprucht worden. Dieses führte zwangsläufig zu vermehrten Reparaturen, Verschleiß und zu einem erhöhten Ersatzteilbedarf. Die eingesetzten Motore Typ Volvo Penta TAMD 41A werden schon lange nicht mehr hergestellt und Ersatzteile sind nicht mehr verfügbar. Zeitgleich soll die bestehende Einrichtung an Bord der Vermessungsbooten auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden d. h. ein Retrofit durchgeführt werden.
Die Antriebsmotore der Vermessungsboote Wega 1 und 2 Typ Volvo Penta TAMD 41 A bedürfern einer kompletten Erneuerung nach 25-Jahren Einsatzzeit. Die Vermessungsboote sind im Rahmen ihres langjährigen harten Vermessungseinsatzes im Bereich der Mündungs- und Wattengebiete sehr stark beansprucht worden. Dieses führte zwangsläufig zu vermehrten Reparaturen, Verschleiß und zu einem erhöhten Ersatzteilbedarf. Die eingesetzten Motore Typ Volvo Penta TAMD 41A werden schon lange nicht mehr hergestellt und Ersatzteile sind nicht mehr verfügbar. Zeitgleich soll die bestehende Einrichtung an Bord der Vermessungsbooten auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden d. h. ein Retrofit durchgeführt werden.
Um künftige Reparatur- und Instandhaltungkosten zu verringern und Totalausfälle zu vermeiden sollen die Vermessungsboote Wega Nr.1 und Wega Nr.2 neumotorisiert und ein komplettes Retrofit durchgeführt werden. Das Vermessungs-, Wracksuch- und Forschungsschiff „WEGA“ wurde im Jahre 1990 in Dienst gestellt und ist seitdem im täglichem Einsatz. Da bei der VWFS „WEGA“ mit einer Schiffsrestlaufzeit (Nutzungsdauer) von mindestens 20-Jahren auszugehen ist, wird bei den Vermessungsbooten eine Neumotorisierung und ein Retrofit der Technik dringend erforderlich. Die Neumotorisierung und ein Retrofit der Technik soll gemäß dem Leistungsverzeichnis und nach den Vorschriften des Herstellers der Antriebssysteme erfolgen, einschließlich der Abnahme durch die Klassifikationsgesellschaft DNVGL; Hamburg.
Um künftige Reparatur- und Instandhaltungkosten zu verringern und Totalausfälle zu vermeiden sollen die Vermessungsboote Wega Nr.1 und Wega Nr.2 neumotorisiert und ein komplettes Retrofit durchgeführt werden. Das Vermessungs-, Wracksuch- und Forschungsschiff „WEGA“ wurde im Jahre 1990 in Dienst gestellt und ist seitdem im täglichem Einsatz. Da bei der VWFS „WEGA“ mit einer Schiffsrestlaufzeit (Nutzungsdauer) von mindestens 20-Jahren auszugehen ist, wird bei den Vermessungsbooten eine Neumotorisierung und ein Retrofit der Technik dringend erforderlich. Die Neumotorisierung und ein Retrofit der Technik soll gemäß dem Leistungsverzeichnis und nach den Vorschriften des Herstellers der Antriebssysteme erfolgen, einschließlich der Abnahme durch die Klassifikationsgesellschaft DNVGL; Hamburg.
Referenznummer: 045_10031758_N31-2015_Z1150
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Vor Ort bei dem Unternehmen, das den Auftrag ausführen wird.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
E.1: Folgende unternehmensbezogene Angaben sind zum Nachweis der Eignung erforderlich, diese sind:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
— Angabe von 3 oder mehr Referenzleistungen;
— Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal;
— Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes;
— Angabe, ob ein ,Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
— Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet;
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
— Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen;
— Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Mindeststandards:
E.1: Das Formblatt 333-L „Eigenerklärung zur Eignung“ vollständig ausgefüllt und signiert, oder Angabe eine Präqualifizierung gemäß PQ-VOL oder vergleichbar zu einem der angegebenen CPV-Codes (vgl. diese Bekanntmachung II.1.6) unter Ziffer 7 im Formular „Anlage 1 zum Angebotsanschreiben“ (Dateiname: 03b_Angebotsanschreiben_ Anl.1_Fbl_331-L.pdf).
E.1: Das Formblatt 333-L „Eigenerklärung zur Eignung“ vollständig ausgefüllt und signiert, oder Angabe eine Präqualifizierung gemäß PQ-VOL oder vergleichbar zu einem der angegebenen CPV-Codes (vgl. diese Bekanntmachung II.1.6) unter Ziffer 7 im Formular „Anlage 1 zum Angebotsanschreiben“ (Dateiname: 03b_Angebotsanschreiben_ Anl.1_Fbl_331-L.pdf).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
E.2 Nachweis über die Teilnahme an einer Boots- bzw. Schiffsbegehung. Termine hierzu sind Montag, der 24.8.2015, sowie Montag, der 7.9.2015 an Bord der „VWFS WEGA“ am Fischereihafen, Kohlenkai in Bremerhaven.
E.3 Nachweis einer Qualifizierung für Schweißarbeiten gem. DIN EN ISO 9606-2 für Aluminium und Aluminiumlegierungen oder vergleichbar.
E.4 Nachweis, dass aktuell die „Tier III“ Abgasnorm (IMO/ RCD) erfüllt ist.
E.5 Nachweis der geforderten Motorenleistung gemäß ISO 3046 und Prüfstandsprotokoll sowie deren Bescheinigung durch eine anerkannte Klassifikationgesellschaft..
E.6 Nachweis der Dauerlastfestigkeit für den MD-Betrieb d. h. für 1 500 Betriebsstunden pro Jahr.
E.7 Eigenerklärung, dass beim Ausführen der gewünschten Leistung ausschließlich Original Hersteller Maschinen, Getriebe und Komponenten verwendet werden.
E.8 Eigenerklärung, dass die gelieferte Leistung zu einer Abnahme der V-Boote durch die Klasse DNVGL führen wird.
E.9 Nachweis der Berechnungsunterlagen gemäß Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung, falls gefordert.
Mindeststandards:
E.2-E.6: Nachweise wie gefordert.
E.7-E.8: Eigenerklärungen, beispielsweise abzugeben im Formblatt „Leistungsbeschreibung“.
E.9: Dieser Nachweis ist fakultativ und muss nur auf Anforderung der Vergabestelle BSH erbracht werden, wenn Teile der Berechnung oder die Berechnung insgesamt einer Aufklärung bedarf.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Regelungen der VOL Teil B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen) finden Anwendung. Zahlungsziel 30 Tage ab Rechnungseingang im BSH. Gemäß § 15 VOL/B ist die Rechnung übersichtlich zu gestalten. Die Reihenfolge der Posten entspricht der in den Vergabeunterlagen verwendeten Reihenfolge. Art und Umfang nachzuweisender Positionen sind zu belegen. Die Rechnungspositionen beinhalten auch die sich ergebenden Änderungen und Ergänzungen. Nicht diesen Vorgaben entsprechende Rechnungen werden zurückgewiesen und sind diesen Vorgaben entsprechend zu korrigieren.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Regelungen der VOL Teil B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen) finden Anwendung. Zahlungsziel 30 Tage ab Rechnungseingang im BSH. Gemäß § 15 VOL/B ist die Rechnung übersichtlich zu gestalten. Die Reihenfolge der Posten entspricht der in den Vergabeunterlagen verwendeten Reihenfolge. Art und Umfang nachzuweisender Positionen sind zu belegen. Die Rechnungspositionen beinhalten auch die sich ergebenden Änderungen und Ergänzungen. Nicht diesen Vorgaben entsprechende Rechnungen werden zurückgewiesen und sind diesen Vorgaben entsprechend zu korrigieren.
Eine Urkalkulation wird nur bei Bedarf angefordert. Es müssen berechtigte Zweifel bzw. Unklarheiten bei der Gesamtkalkulation erkennbar sein, die diesen Schritt rechtfertigen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bei Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung des ausgeschriebenen Vertrages im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus dem ausgeschriebenen Vertrag erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bei Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung des ausgeschriebenen Vertrages im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus dem ausgeschriebenen Vertrag erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Sonstige besondere Bedingungen:
Zu sämtlichen der nachfolgenden Eignungskriterien (E.1-E.9) müssen Angaben in der gewünschten Form erbracht werden. Zur Vereinfachung können Bieter die Formulare „Eigenerklärung zur Eignung/ Leistungsbeschreibung“ benutzen. Für einige Eignungskriterien ist die Vorlage gesonderter Zertifikate oder Ähnliches vorgesehen. Jedes einzelne Eignungskriterium muss erfüllt sein. Es kann kein einzelnes nicht vorhandenes Kriterium durch die Vorlage besonders guter anderer Eignungskriterien wettgemacht werden. Bei der Angabe zu den Punkten E.1 bis E.8 handelt es sich jeweils um Ausschlusskriterien.
Zu sämtlichen der nachfolgenden Eignungskriterien (E.1-E.9) müssen Angaben in der gewünschten Form erbracht werden. Zur Vereinfachung können Bieter die Formulare „Eigenerklärung zur Eignung/ Leistungsbeschreibung“ benutzen. Für einige Eignungskriterien ist die Vorlage gesonderter Zertifikate oder Ähnliches vorgesehen. Jedes einzelne Eignungskriterium muss erfüllt sein. Es kann kein einzelnes nicht vorhandenes Kriterium durch die Vorlage besonders guter anderer Eignungskriterien wettgemacht werden. Bei der Angabe zu den Punkten E.1 bis E.8 handelt es sich jeweils um Ausschlusskriterien.
Der Nachweis zu E.9 ist fakultativ und muss auf Anforderung der Vergabestelle BSH erbracht werden, wenn Teile der Berechnung oder die Berechnung insgesamt einer Aufklärung bedarf.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-09-23 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie nur über die elektronische Vergabeplattform des Bundes (eVergabe) im Menue des Angebotsassistenten (ANA) unter Anfragen/Sonstiges; weiterführende Informationen unter:
Postanschrift: www.evergabe-online.de oder www.evergabe-online.info
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 045_10031758_N31-2015_Z1150
Zusätzliche Informationen
(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des Bundes (Nähere Informationen unter www.evergabe-online.de oder www.evergabe-online.info).
(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des Bundes (Nähere Informationen unter www.evergabe-online.de oder www.evergabe-online.info).
(2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur).
Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/Auskünfte spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen damit diese zeitnah beantwortet werden können. Danach eingehende Fragestellungen können entsprechend der Regelung des § 12 EG Abs. 8 VOL/A. nicht mehr beantwortet werden.
Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/Auskünfte spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen damit diese zeitnah beantwortet werden können. Danach eingehende Fragestellungen können entsprechend der Regelung des § 12 EG Abs. 8 VOL/A. nicht mehr beantwortet werden.
(3) Die Ausschreibung erfolgt nach Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“, Abschnitt 2 der VOL „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“ – Ausgabe 2009 – (idF der Bekanntmachung vom 19.2.2010) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen – BwL (BVBS) – EG – (Ausgabe 09/2010).
(3) Die Ausschreibung erfolgt nach Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“, Abschnitt 2 der VOL „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“ – Ausgabe 2009 – (idF der Bekanntmachung vom 19.2.2010) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen – BwL (BVBS) – EG – (Ausgabe 09/2010).
(4) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (3) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist hinzuweisen.
(4) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (3) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist hinzuweisen.
(5) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
(6) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt.
(7) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
(7) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
(8) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
(9) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzender Vertragsbedingungen geschlossen wird:
(9) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzender Vertragsbedingungen geschlossen wird:
— Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie Formblättern auf Basis des VHL-BVI und der VOL Teil A in der Fassung 2010 inkl. ZVL 03/2013.
(Die AGB des Teilnehmers werden ausgeschlossen. Sollte eine Partei ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch beifügen, verzichtet sie bereits heute darauf, sich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berufen).