Nicht offenes Verfahren Nr. 01/2015 – Instandhaltung von technischen Einrichtungen am Konrad-Zuse-Zentrum für Infomationstechnik Berlin
Konrad-Zuse-Zentrum für Informationstechnik Berlin (ZIB)
Instandhaltung von technischen Einrichtungen am Konrad-Zuse-Zentrum für Informationstechnik Berlin (ZIB). Zentrale Funktion hat ein Kaltwassersystem, das alle Bereiche klimatisiert, in denen Wärme erzeugende Geräte in nennenswertem Umfang betrieben werden. Darüber hinaus ist das Gebäude des ZIB in Bezug auf seine allgemeine Haustechnik zu betreuen. Dies umfasst insbesondere Elektro-, Sanitär- und Schlosserarbeiten sowie allgemeine Haushandwerkeraufgaben.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-09.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2015-03-09 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2015-03-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur- und Wartungsdienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur- und Wartungsdienste 📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Konrad-Zuse-Zentrum für Informationstechnik Berlin (ZIB)
Postanschrift: Takustraße 7
Postleitzahl: 14195
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.zib.de 🌏
E-Mail: a.steinke@zib.de 📧
Telefon: +49 3084185100 📞
Fax: +49 3084185125 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-09 📅
Einreichungsfrist: 2015-04-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 050-087219
ABl. S-Ausgabe: 50
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dauer: 60 Monate
Referenznummer: Instandhaltung von technischen Einrichtungen am ZIB 01/2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Konrad-Zuse-Zentrum für Informationstechnik Berlin, Takustraße 7, 14195 Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-05-04 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Annerose Steinke, Administrative Geschäftsführerin
Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Instandhaltung von technischen Einrichtungen am ZIB 01/2015
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Martin-Luther Str. 105
Quelle: OJS 2015/S 050-087219 (2015-03-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur- und Wartungsdienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur- und Wartungsdienste 📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Konrad-Zuse-Zentrum für Informationstechnik Berlin (ZIB)
Postanschrift: Takustraße 7
Postleitzahl: 14195
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.zib.de 🌏
E-Mail: a.steinke@zib.de 📧
Telefon: +49 3084185100 📞
Fax: +49 3084185125 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-09 📅
Einreichungsfrist: 2015-04-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 050-087219
ABl. S-Ausgabe: 50
Zusätzliche Informationen
Für den Teilnahmewettbewerb sind vom Auftraggeber Vergabeunterlagen vorbereitet worden, die bei der Erstellung eines Teilnahmeantrags verwendet werden müssen. Die Unterlagen sind bei der unter Ziffer I.1) der Bekanntmachung genannten Kontaktstelle anzufordern.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Instandhaltung von technischen Einrichtungen am Konrad-Zuse-Zentrum für Informationstechnik Berlin (ZIB). Zentrale Funktion hat ein Kaltwassersystem, das alle Bereiche klimatisiert, in denen Wärme erzeugende Geräte in nennenswertem Umfang betrieben werden. Darüber hinaus ist das Gebäude des ZIB in Bezug auf seine allgemeine Haustechnik zu betreuen. Dies umfasst insbesondere Elektro-, Sanitär- und Schlosserarbeiten sowie allgemeine Haushandwerkeraufgaben.
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Referenznummer: Instandhaltung von technischen Einrichtungen am ZIB 01/2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Konrad-Zuse-Zentrum für Informationstechnik Berlin, Takustraße 7, 14195 Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Firmenprofil mit Darstellung der Unternehmensstruktur, Zahl und Lage der Geschäftsstellen, Zahl der Mitarbeiter.
2. Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet ist, bzw. entsprechende gewerberechtliche Erlaubnisse erteilt wurden (beim Gewerbeamt/Handelsregister) und dass das Unternehmen im entsprechenden Register eingetragen ist, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
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3. Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen für die vorgesehenen Arbeiten – soweit notwendig – entsprechend zertifiziert bzw. qualifiziert sind.
4. Eigenerklärung darüber, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder aber ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und auf Verlangen vorgelegt wird.
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5. Eigenerklärung, dass die Beiträge an die Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß bezahlt werden.
6. Eigenerklärung darüber,
— dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit der Bieter der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt wurde/wird und
— nach der der Bieter den Auftraggeber ermächtigt, Auskünfte über die Meldedateien personenunabhängig einzuholen bzw. diese auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
7. Eigenerklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. § 16 Mindestarbeitsbedingungengesetz zu einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist und ihn kein aktueller Verstoß gegen die o. a. Vorschriften und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft und ihm kein aktueller Verstoß gegen die o. a. Vorschriften bzw. kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlichen Personen bekannt ist.
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8. Eigenerklärung, dass dem Bieter nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen.
9. Eigenerklärung, dass der Bieter die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt.
10. Eigenerklärung, dass der Bieter die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSA-BenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften einhält.
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11. Eigenerklärung, dass die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i. S. d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingehalten werden.
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12. Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen, insbesondere keine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist gemäß § 6 EG Abs. 4 VOL/A.
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13. Eigenerklärung, in der der Bieter sein Einverständnis erteilt, dass der Auftraggeber die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch Stichproben am Ort der Leistung sowie anhand von vorzulegenden Belegen prüfen kann, soweit einer solchen Vorlage keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen. Die Belege müssen mindestens enthalten:
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— die Namen der für die Auftragserfüllung eingesetzten gewerblichen Arbeitnehmer,
— die im Rahmen der Auftragserfüllung von diesem Monat der Stichprobe geleisteten Arbeitsstunden sowie
— die an die gewerblichen Arbeitnehmer gezahlten Brutto-Stundenlöhne ohne Zuschläge.
14. Eigenerklärung, in der sich der Bieter verpflichtet, Löhne und Gehälter – auch ausländischer Beschäftigter, sofern diese die Leistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen – mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse im Unternehmen bereitzuhalten und auf Anforderung dem Auftraggeber vorzulegen, soweit einer solchen Vorlage keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.
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15. Eigenerklärung, in der sich der Bieter verpflichtet, im potenziellen Auftragsfall gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. Mindestarbeitsbedingungengesetz personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift) bekannt zu geben, soweit einer solchen Bekanntgabe keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.
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16. Eigenerklärung, in der sich der Bieter verpflichtet, durch den Auftraggeber gem. § 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8. Juli 2010 für den Fall, dass der Bieter keine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorgelegt hat, zur Vorlage von Unterlagen, die nicht älter als 6 Monate sind, die vollständige Entrichtung von Beiträgen nachzuweisen. Die Unterlagen müssen ausgestellt sein von dem zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger.
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17. Eigenerklärung, in der sich der Bieter verpflichtet, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer eine hinsichtlich der vorstehenden Angaben gleichlautende Erklärung abgibt.
18. Erklärung als Ausbildungsbetrieb (falls zutreffend), dass der Betrieb Ausbildungsplätze zur Verfügung stellt, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung beteiligt oder an Ausbildungsverbünden beteiligt ist. Als Nachweis wird für den Fall einer Zuschlagsentscheidung eine entsprechende Bescheinigung gemäß Aufforderung durch den Öffentlichen Auftraggeber von dem Bieter der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle kurzfristig zur Verfügung gestellt.
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Bei fremdsprachigen Nachweisen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Hinweis:
— Nachweise von Bewerbergemeinschaften.
Die Angaben von Bewerbergemeinschaften müssen erkennen lassen, auf welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft sich die jeweiligen Auskünfte beziehen. Die vorstehenden Angaben für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
— Eignungsnachweise von Unterauftragnehmern.
Jeder Unterauftragnehmer muss für den von ihm zu übernehmenden Teil der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen genügen wie der Auftragnehmer für jenen Leistungsteil.
Der Auftraggeber behält sich daher vor, vor der Zuschlagserteilung die entsprechenden Eignungsnachweise für Unterauftragnehmer zu verlangen, soweit diese aus seiner Sicht wesentliche Leistungsteile erbringen sollen.
Im übrigen gilt, soweit ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft beabsichtigt, die Ausführung von Teilen der Leistung an andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) zu übertragen, dass im Angebot die zu übertragenden Leistungen nach Art und Umfang zu benennen sind. Eine namentliche Bezeichnung der Unterauftragnehmer muss erst auf Aufforderung des Auftraggebers erfolgen.
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Die für den Zuschlag vorgesehenen Bieter bzw. Bietergemeinschaften haben vor Zuschlagserteilung eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer vorzulegen. Darin haben sich letztere zu verpflichten, dass sie die vom Bieter in dessen Angebot benannten Leistungsteile im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot des Bieters als Unterauftragnehmer erbringen werden.
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— Eignungsleihe bei Dritten.
Bieter bzw. Bewerbergemeinschaften können sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten eines anderen Unternehmens (Drittunternehmen) bedienen. Für den Leistungsbereich, hinsichtlich dessen sie sich auf das Drittunternehmen berufen, haben sie die vorstehend geforderten Angaben mit dem Angebot beizubringen.
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Ist ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft für den Zuschlag vorgesehen, so wird der Auftraggeber ihn/sie auffordern, mittels einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens nachzuweisen, dass ihm/ihr die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel auch jeweils zur Verfügung stehen. Zudem kann der Auftraggeber den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft – entsprechend den Anforderungen an die Bieter - auffordern, weitere Eignungsnachweise für das Drittunternehmen vorzulegen. Die vorgenannte Verpflichtungserklärung und die entsprechenden Eignungsnachweise müssen dem Auftraggeber innerhalb einer von ihm bestimmten Frist übermittelt werden.
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— Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmen sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der hiesigen Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
— Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme über Personenschäden von 1 000 000 EUR und Sach- und Vermögensschäden von 5 000 000 EUR oder Erklärung, dass eine entsprechende Haftpflichtversicherung spätestens bis zum Beginn der Vertragslaufzeit abgeschlossen werden wird.
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Bei fremdsprachigen Nachweisen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Hinweis:
— Nachweise von Bewerbergemeinschaften.
Die Angaben von Bewerbergemeinschaften müssen erkennen lassen, auf welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft sich die jeweiligen Auskünfte beziehen. Die vorstehenden Angaben sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
— Eignungsnachweise von Unterauftragnehmern.
Jeder Unterauftragnehmer muss für den von ihm zu übernehmenden Teil der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen genügen wie der Auftragnehmer für jenen Leistungsteil. Der Auftraggeber behält sich daher vor, vor der Zuschlagserteilung die entsprechenden Eignungsnachweise für Unterauftragnehmer zu verlangen, soweit diese aus seiner Sicht wesentliche Leistungsteile erbringen sollen. Im übrigen gilt, soweit ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft beabsichtigt, die Ausführung von Teilen der Leistung an andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) zu übertragen, dass im Angebot die zu übertragenden Leistungen nach Art und Umfang zu benennen sind. Eine namentliche Bezeichnung der Unterauftragnehmer muss erst auf Aufforderung des Auftraggebers erfolgen.
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Die für den Zuschlag vorgesehenen Bieter bzw. Bietergemeinschaften haben vor Zuschlagserteilung eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer vorzulegen. Darin haben sich letztere zu verpflichten, dass sie die vom Bieter in dessen Angebot benannten Leistungsteile im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot des Bieters als Unterauftragnehmer erbringen werden.
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— Eignungsleihe bei Dritten.
Bieter bzw. Bewerbergemeinschaften können sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten eines anderen Unternehmens (Drittunternehmen) bedienen. Für den Leistungsbereich, hinsichtlich dessen sie sich auf das Drittunternehmen berufen, haben sie die vorstehend geforderten Angaben mit dem Angebot beizubringen.
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Ist ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft für den Zuschlag vorgesehen, so wird der Auftraggeber ihn/sie auffordern, mittels einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens nachzuweisen, dass ihm/ihr die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel auch jeweils zur Verfügung stehen. Zudem kann der Auftraggeber den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft - entsprechend den Anforderungen an die Bieter - auffordern, weitere Eignungsnachweise für das Drittunternehmen vorzulegen. Die vorgenannte Verpflichtungserklärung und die entsprechenden Eignungsnachweise müssen dem Auftraggeber innerhalb einer von ihm bestimmten Frist übermittelt werden.
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Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die nach Art und Umfang mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber.
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— Nachweise von Bewerbergemeinschaften.
Die Angaben von Bewerbergemeinschaften müssen erkennen lassen, auf welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft sich die jeweiligen Auskünfte beziehen. Hinsichtlich der vorgenannten Angaben/Anforderungen müssen die eingereichten Nachweise es dem Auftraggeber ermöglichen, zu beurteilen, ob die Bewerbergemeinschaft insgesamt – unter Berücksichtigung der mitgeteilten Arbeitsteilung – über die erforderlichen fachlichen und sonstigen Kapazitäten verfügt.
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— Eignungsnachweise von Unterauftragnehmern.
Jeder Unterauftragnehmer muss für den von ihm zu übernehmenden Teil der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen genügen wie der Auftragnehmer für jenen Leistungsteil.
Der Auftraggeber behält sich daher vor, vor der Zuschlagserteilung die entsprechenden Eignungsnachweise für Unterauftragnehmer zu verlangen, soweit diese aus seiner Sicht wesentliche Leistungsteile erbringen sollen.
Im übrigen gilt, soweit ein Bieter oder eine Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, die Ausführung von Teilen der Leistung an andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) zu übertragen, dass im Angebot die zu übertragenden Leistungen nach Art und Umfang zu benennen sind. Eine namentliche Bezeichnung der Unterauftragnehmer muss erst auf Aufforderung des Auftraggebers erfolgen.
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Die für den Zuschlag vorgesehenen Bieter bzw. Bietergemeinschaften haben vor Zuschlagserteilung eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer vorzulegen. Darin haben sich letztere zu verpflichten, dass sie die vom Bieter in dessen Angebot benannten Leistungsteile im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot des Bieters als Unterauftragnehmer erbringen werden.
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— Eignungsleihe bei Dritten.
Bieter bzw. Bewerbergemeinschaften können sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten eines anderen Unternehmens (Drittunternehmen) bedienen. Für den Leistungsbereich, hinsichtlich dessen sie sich auf das Drittunternehmen berufen, haben sie die vorstehend geforderten Angaben mit dem Angebot beizubringen.
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Ist ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft für den Zuschlag vorgesehen, so wird der Auftraggeber ihn/sie auffordern, mittels einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens nachzuweisen, dass ihm/ihr die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel auch jeweils zur Verfügung stehen. Zudem kann der Auftraggeber den Bieter bzw. die Bewerbergemeinschaft – entsprechend den Anforderungen an die Bieter – auffordern, weitere Eignungsnachweise für das Drittunternehmen vorzulegen. Die vorgenannte Verpflichtungserklärung und die entsprechenden Eignungsnachweise müssen dem Auftraggeber innerhalb einer von ihm bestimmten Frist übermittelt werden.
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— Angaben dazu, inwiefern bereits Erfahrungen mit…
… Honeywell EBI R410.2 Gebäudeleittechnik vorhanden sind (Hinreichende Erfahrungen mit Honeywell EBI R410.2 Gebäudeleittechnik stellen eine Mindestbedingung dar).
… AutoCAD oder einem vergleichbaren System vorhanden sind (Hinreichende Erfahrungen mit AutoCAD zu Dokumentationszwecken oder einem vergleichbaren System stellen eine Mindestbedingung dar).
— Angaben zu Namen und Qualifikation der für die hier zu vergebenden Leistungen verantwortlichen Personen unter Vorlage Fremdnachweisen/Belegen, dass diese Personen über qualifizierte Ausbildung(en) verfügen, die jedenfalls auch die folgenden Gewerke zum Inhalt haben:
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• Klima-/Kältetechnik,
• Steuer- und Regelungstechnik,
• Elektroinstallation,
• Heizung,
• Sanitärtechnik.
— Fremdnachweise/Belege über Kenntnisse/Ausbildungen in folgenden Bereichen:
• EDV- und GLT-Technik,
• Hygieneprüfung nach VDI 6022,
• Notdiensterfahrung,
• Kenntnisse in Erste-Hilfe,
• erfolgreiche Ausbildung zur Beauftragten Person für Aufzugsanlagen gemäß § 12 (4) BetrSichV und TRBS 3121 (ehemals Prüfung zum „Aufzugswärter“).
Soweit für die vorstehenden Bereiche keine Nachweise eingereicht werden können, ist eine Erklärung des Bieters einzureichen, dass die entsprechenden Kenntnisse unverzüglich erworben werden.
Bei fremdsprachigen Nachweisen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Geforderte Kautionen und Garantien:
Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme über Personenschäden von 1 000 000 EUR und Sach- und Vermögensschäden von 5 000 000 EUR.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: AGB des Konrad-Zuse-Zentrums für Informationstechnik Berlin.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
1. Zur Umsetzung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) haben die Bieter eine Erklärung nach § 1 Abs. 4 BerlAVG abzugeben, in der sie sich verpflichten,
— ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 EUR zu bezahlen;
— ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen (Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt);
— einem von ihnen beauftragten Nachunternehmer oder von einem von mir/uns oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher zu verlangen, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die ich selbst einzuhalten versprochen habe und mit diesen die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ zu vereinbaren.
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Vor diesem Hintergrund gelten auch besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen nach BerlAVG.
2. 2. Hinweis nach § 1 Abs. 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung – FFV):
Auf den vorliegenden Auftrag findet die Frauenförderverordnung (FFV) Anwendung. Diese sieht im wesentlichen vor, dass Auftragnehmer Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchführen. Hierbei sind die Maßnahmen nach Unternehmensgröße gestaffelt. Zudem sieht die FFV weitere vertragliche Verpflichtungen vor.
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Vor diesem Hintergrund wird beim Abschluss des hier zu vergebenden Auftrags gemäß § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) in dem Vertrag die Verpflichtung des Auftragnehmers aufgenommen, Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in seinem Unternehmen durchzuführen sowie das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. Diese Regelung gilt nicht für Betriebe, in denen in der Regel zehn oder weniger Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten, beschäftigt werden.
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In diesem Zusammenhang müssen gemäß § 13 Abs. 2 LGG die Bewerber mit dem Angebot eine Erklärung über die Anzahl der in der Regel im Unternehmen Beschäftigten vorlegen. Bei einer Beschäftigtenzahl von mehr als zehn Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten sind zugleich folgende Erklärungen abzugeben:
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— Erklärung, welche der in § 2 FVV genannten Maßnahmen während des Auftrags durchgeführt oder eingeleitet werden;
— Anerkennung der weiteren vertraglichen Verpflichtungen nach § 4 FVV;
— erforderlichenfalls Erklärung zu rechtlichen Hindernissen gemäß § 5 Absatz 2 FVV.
Die Erklärungen werden auf einem Formblatt abgegeben, das den Bewerbungsunterlagen beigefügt ist.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber wird unter den Bewerbern, deren Eignung für die Ausführung der betreffenden Leistungen bejaht wird, soweit vorhanden, 5 Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Sollten mehr als 5 geeignete Bewerber vorhanden sein, wird der Auftraggeber als Auswahlkriterium die Qualität der eingereichten Referenzen verwenden.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Annerose Steinke, Administrative Geschäftsführerin
Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Instandhaltung von technischen Einrichtungen am ZIB 01/2015
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
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Postanschrift: Martin-Luther Str. 105
Quelle: OJS 2015/S 050-087219 (2015-03-09)
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