Die geplante Maßnahme umfasst die nördliche Umfahrung der Ortsdurchfahrten Heilbronn-Frankenbach und Heilbronn-Neckargartach zwischen der B 39 und L 1100 – (Neckartalstraße). Die Nordumfahrung soll eine Verbindung von der B 39 zur L 1100 (Neckartalstraße) an das Fernstraßennetz A 6/A 81 mit der BAB-Anschlussstelle Heilbronn/Untereisesheim herstellen. Die Verkehrsachse hat die Aufgabe die Stadtteile Frankenbach und Neckargartach vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Gleichzeitig kann damit der Industriepark Böllinger Höfe und dessen absehbare Erweiterung sowie das geplante Gewerbegebiet Steinäcker verkehrsgünstiger an das übergeordnete Straßennetz angeschlossen werden. Der Knotenpunktbereich an der Buchener Straße sowie der Streckenabschnitt der Neckartalstraße (L1100) gewinnen durch diese Maßnahme deutlich an verkehrlicher Bedeutung. Dies erfordert ebenfalls den Ausbau der Neckartalstraße mit einem zusätzlichen Fahrstreifen pro Richtung im östlichen Anschlussbereich der geplanten Nordumfahrung bis zur südlich gelegenen Neckargartacher Brücke. Zudem besteht für die Ausbildung eines leistungsfähigen Knotenpunktes die Notwendigkeit der Aufweitung für die Errichtung der entsprechenden Abbiegespuren. Für den Ost- und Westabschnitt der Nordumfahrung wird derzeit eine Alternativuntersuchung zur Aktualisierung bzw. Bestätigung der Linienführung erarbeitet. Die vorhandene Objektplanung Verkehrsanlage wird dabei ergänzt und die favorisierte Linienführung optimiert. Zudem wird begleitend eine Umweltuntersuchung durchgeführt. Auf Grundlage dieser Planungen und Ergebnisse umfasst das Auftragsvolumen die Erstellung der Planunterlagen für ein Planfeststellungsverfahren und im weiteren Projektverlauf soll der Detaillierungsgrad der Planung bis zur Ausschreibungsreife vorangetrieben werden. Für die Brückenbauwerke wurden noch keine Bauwerksplanungen und Tragwerksplanungen erstellt, daher wurden auf Grundlage der Verkehrsanlage die geschätzten Abmessungen kalkuliert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-08-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Menge oder Umfang:
Planung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2013 – LP 3-8,Planung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013 – LP 1-4 und 6-9, opt. LP 5,Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2013 – LP 2 + 3 + 6,Besondere Leistung Örtliche Bauüberwachung (Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke).Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen nach finanzieller Absicherung [entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel durch die Förderbehörden] stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht! Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Planung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2013 – LP 3-8,Planung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013 – LP 1-4 und 6-9, opt. LP 5,Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2013 – LP 2 + 3 + 6,Besondere Leistung Örtliche Bauüberwachung (Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke).Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen nach finanzieller Absicherung [entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel durch die Förderbehörden] stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht! Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Heilbronn
Postanschrift: Cäcilienstr. 49
Postleitzahl: 74072
Postort: Heilbronn
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadt-heilbronn.de🌏
E-Mail: carsten.schwotzer@stadt-heilbronn.de📧
Telefon: +49 7131563220📞
Fax: +49 7131563179 📠
Die Bewerbungen sind gemäß § 8, Abs. 3 VOF in verschlossenen Umschlägen mit aufgeklebter Kennzeichnung einzureichen. Für die Bewerbung wurde ein Bewerbungsbogen erarbeitet, der bei der Kontaktstelle gemäß A2 (Klotz und Partner GmbH, Leuschnerstr. 3, 70174 Stuttgart, Frau Hesslinger, E-Mail: <hesslinger@klotzundpartner.de>, Telefon: +49 7111874420, Telefax: +49 7111874433) erhältlich ist. Er ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Die ausgefüllte Excel-Datei ist auf einer CD mit den ausgedruckten und unterschriebenen Unterlagen abzugeben. Maßgebend bei widersprüchlichen Angaben ist der unterschriebene Bewerbungsbogen.
Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebots und der Präsentation wird nicht durch den Auftraggeber erstattet.
Rückfragen zur Bewerbung sind ausschließlich per E-Mail oder per Telefax an Frau Hesslinger (E-Mail: <hesslinger@klotzundpartner.de>, Telefax: +49 7111874433) zu stellen und werden ausschließlich schriftlich, vorzugsweise per E-Mail beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens 17.9.2015 eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nur beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen möglich ist. Die Rückfragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt, die dem Auftraggeber ihre Kontaktdaten, insbesondere ihre E-Mail-Adresse, mitgeteilt haben.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben.
Bei Punktgleichhheit werden die Verhandlungsteilnehmer gemäß § 10, Abs. 3 VOF ausgelost.
Die Bewerbungen sind gemäß § 8, Abs. 3 VOF in verschlossenen Umschlägen mit aufgeklebter Kennzeichnung einzureichen. Für die Bewerbung wurde ein Bewerbungsbogen erarbeitet, der bei der Kontaktstelle gemäß A2 (Klotz und Partner GmbH, Leuschnerstr. 3, 70174 Stuttgart, Frau Hesslinger, E-Mail: <hesslinger@klotzundpartner.de>, Telefon: +49 7111874420, Telefax: +49 7111874433) erhältlich ist. Er ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Die ausgefüllte Excel-Datei ist auf einer CD mit den ausgedruckten und unterschriebenen Unterlagen abzugeben. Maßgebend bei widersprüchlichen Angaben ist der unterschriebene Bewerbungsbogen.
Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebots und der Präsentation wird nicht durch den Auftraggeber erstattet.
Rückfragen zur Bewerbung sind ausschließlich per E-Mail oder per Telefax an Frau Hesslinger (E-Mail: <hesslinger@klotzundpartner.de>, Telefax: +49 7111874433) zu stellen und werden ausschließlich schriftlich, vorzugsweise per E-Mail beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens 17.9.2015 eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nur beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen möglich ist. Die Rückfragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt, die dem Auftraggeber ihre Kontaktdaten, insbesondere ihre E-Mail-Adresse, mitgeteilt haben.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben.
Bei Punktgleichhheit werden die Verhandlungsteilnehmer gemäß § 10, Abs. 3 VOF ausgelost.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die geplante Maßnahme umfasst die nördliche Umfahrung der Ortsdurchfahrten Heilbronn-Frankenbach und Heilbronn-Neckargartach zwischen der B 39 und L 1100 – (Neckartalstraße).
Die Nordumfahrung soll eine Verbindung von der B 39 zur L 1100 (Neckartalstraße) an das Fernstraßennetz A 6/A 81 mit der BAB-Anschlussstelle Heilbronn/Untereisesheim herstellen. Die Verkehrsachse hat die Aufgabe die Stadtteile Frankenbach und Neckargartach vom Durchgangsverkehr zu entlasten.
Die Nordumfahrung soll eine Verbindung von der B 39 zur L 1100 (Neckartalstraße) an das Fernstraßennetz A 6/A 81 mit der BAB-Anschlussstelle Heilbronn/Untereisesheim herstellen. Die Verkehrsachse hat die Aufgabe die Stadtteile Frankenbach und Neckargartach vom Durchgangsverkehr zu entlasten.
Gleichzeitig kann damit der Industriepark Böllinger Höfe und dessen absehbare Erweiterung sowie das geplante Gewerbegebiet Steinäcker verkehrsgünstiger an das übergeordnete Straßennetz angeschlossen werden.
Der Knotenpunktbereich an der Buchener Straße sowie der Streckenabschnitt der Neckartalstraße (L1100) gewinnen durch diese Maßnahme deutlich an verkehrlicher Bedeutung. Dies erfordert ebenfalls den Ausbau der Neckartalstraße mit einem zusätzlichen Fahrstreifen pro Richtung im östlichen Anschlussbereich der geplanten Nordumfahrung bis zur südlich gelegenen Neckargartacher Brücke. Zudem besteht für die Ausbildung eines leistungsfähigen Knotenpunktes die Notwendigkeit der Aufweitung für die Errichtung der entsprechenden Abbiegespuren.
Der Knotenpunktbereich an der Buchener Straße sowie der Streckenabschnitt der Neckartalstraße (L1100) gewinnen durch diese Maßnahme deutlich an verkehrlicher Bedeutung. Dies erfordert ebenfalls den Ausbau der Neckartalstraße mit einem zusätzlichen Fahrstreifen pro Richtung im östlichen Anschlussbereich der geplanten Nordumfahrung bis zur südlich gelegenen Neckargartacher Brücke. Zudem besteht für die Ausbildung eines leistungsfähigen Knotenpunktes die Notwendigkeit der Aufweitung für die Errichtung der entsprechenden Abbiegespuren.
Für den Ost- und Westabschnitt der Nordumfahrung wird derzeit eine Alternativuntersuchung zur Aktualisierung bzw. Bestätigung der Linienführung erarbeitet. Die vorhandene Objektplanung Verkehrsanlage wird dabei ergänzt und die favorisierte Linienführung optimiert. Zudem wird begleitend eine Umweltuntersuchung durchgeführt.
Für den Ost- und Westabschnitt der Nordumfahrung wird derzeit eine Alternativuntersuchung zur Aktualisierung bzw. Bestätigung der Linienführung erarbeitet. Die vorhandene Objektplanung Verkehrsanlage wird dabei ergänzt und die favorisierte Linienführung optimiert. Zudem wird begleitend eine Umweltuntersuchung durchgeführt.
Auf Grundlage dieser Planungen und Ergebnisse umfasst das Auftragsvolumen die Erstellung der Planunterlagen für ein Planfeststellungsverfahren und im weiteren Projektverlauf soll der Detaillierungsgrad der Planung bis zur Ausschreibungsreife vorangetrieben werden. Für die Brückenbauwerke wurden noch keine Bauwerksplanungen und Tragwerksplanungen erstellt, daher wurden auf Grundlage der Verkehrsanlage die geschätzten Abmessungen kalkuliert.
Auf Grundlage dieser Planungen und Ergebnisse umfasst das Auftragsvolumen die Erstellung der Planunterlagen für ein Planfeststellungsverfahren und im weiteren Projektverlauf soll der Detaillierungsgrad der Planung bis zur Ausschreibungsreife vorangetrieben werden. Für die Brückenbauwerke wurden noch keine Bauwerksplanungen und Tragwerksplanungen erstellt, daher wurden auf Grundlage der Verkehrsanlage die geschätzten Abmessungen kalkuliert.
Besondere Leistung Örtliche Bauüberwachung (Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke).
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen nach finanzieller Absicherung [entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel durch die Förderbehörden] stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht! Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen nach finanzieller Absicherung [entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel durch die Förderbehörden] stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht! Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Beschreibung der Optionen:
Im Bedarfsfall Beauftragung weiterer Leistungsphasen (Grundleistungen) nach HOAI sowie im Bedarfsfall Beauftragung ausgewählter Besonderer Leistungen.
Dauer: 36 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heilbronn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) § 2 (3) VOF: Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt.
b) § 4 (2) VOF: Erklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit Unternehmen und relevante, auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit mit anderen.
c) § 4 (6) + (9) VOF: für die Bewerbungsphase eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe bestehen, im Falle der Beauftragung: Nachweis durch Auszug aus dem Bundeszentralregister oder einer gleichwertigen Urkunde eines Gerichts oder einer Behörde des Herkunftslandes bzw. gemäß § 4 (7) VOF.
c) § 4 (6) + (9) VOF: für die Bewerbungsphase eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe bestehen, im Falle der Beauftragung: Nachweis durch Auszug aus dem Bundeszentralregister oder einer gleichwertigen Urkunde eines Gerichts oder einer Behörde des Herkunftslandes bzw. gemäß § 4 (7) VOF.
Die Nichtvorlage der unter a)-c) geforderten Unterlagen führt zum Ausschluss der Bewerbung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
d) Eigenerklärung gemäß § 5 (5) h + § 5 (6) VOF: Vorlage von Verpflichtungserklärungen aller vorgesehenen Subunternehmer oder Erklärung über alleinige Leistungserbingung.
e) § 5 Abs. 4 (a) VOF: Eigenerklärung über Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden jeweils in Höhe von 3 000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
e) § 5 Abs. 4 (a) VOF: Eigenerklärung über Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden jeweils in Höhe von 3 000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr.
Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung ausreichend, die die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Fall der Beauftragung muss die Haftpflichtpolice aus dem laufenden Jahr nachgereicht werden.
f) § 5 (5) e VOF: Erklärung über die personelle Ausstattung.
Die Nichtvorlage der unter d)-f) geforderten Unterlagen führt zum Ausschluss der Bewerbung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
G) § 4 (3) VOF: Angabe von Namen und beruflicher Qualifikation (Nachweis durch entsprechende Urkunden sowie Kurz-Lebensläufe) der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen.
h) § 5 (5) b VOF: Angaben und Nachweise zu erbrachten personenbezogene Referenzen des Projektverantwortlichen sowie erbrachten unternehmensbezogene Referenzen vergleichbarer Projekte (Leistungsende nach dem 31.12.2011) mit Angabe des Auftraggebers, der Baukosten, der Leistungszeit sowie Angaben zu Projektmerkmalen. Der Auftraggeber behält sich vor Nachweise/Referenzschreiben zu den angegebenen Projekten nachzufordern.
h) § 5 (5) b VOF: Angaben und Nachweise zu erbrachten personenbezogene Referenzen des Projektverantwortlichen sowie erbrachten unternehmensbezogene Referenzen vergleichbarer Projekte (Leistungsende nach dem 31.12.2011) mit Angabe des Auftraggebers, der Baukosten, der Leistungszeit sowie Angaben zu Projektmerkmalen. Der Auftraggeber behält sich vor Nachweise/Referenzschreiben zu den angegebenen Projekten nachzufordern.
i) § 5 (5) d VOF: Angabe der durchschnittliche Zahl der angestellten Mitarbeiter (m/w) in den letzten 3 Geschäftsjahren.
j) § 5 (4) c VOF: Angaben zum Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre bzgl. der Planungsleistungen für Tiefbau gemäß HOAI.
k) § 5 (5) e VOF: Angaben zur technischen Ausstattung, zu Geräten und zur technischen Ausrüstung.
Hinweis:
Ist ein Teilnahmeantrag unvollständig, weil die geforderten Angaben, Erklärungen bzw. Nachweise fehlen, steht es im Ermessen des Auftraggebers, ob er die fehlenden Angaben bzw. Erklärungen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nachfordert oder ob der betreffende Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft eine entsprechend der Bewertungsmatix reduzierte Punktzahl erhält.
Ist ein Teilnahmeantrag unvollständig, weil die geforderten Angaben, Erklärungen bzw. Nachweise fehlen, steht es im Ermessen des Auftraggebers, ob er die fehlenden Angaben bzw. Erklärungen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nachfordert oder ob der betreffende Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft eine entsprechend der Bewertungsmatix reduzierte Punktzahl erhält.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den oben genannten Eigenerklärungen zu fordern.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden jeweils in Höhe von 3 000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr.
Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden jeweils in Höhe von 3 000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr.
Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung ausreichend, die die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Fall der Beauftragung muss die Haftpflichtpolice aus dem laufenden Jahr nachgereicht werden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Grundlagen bilden die Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) sowie die Bestimmungen über den Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bieter- oder Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Eine Bewerbung in einer Bietergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Eine Bewerbung in einer Bietergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bietergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus. Dies könnte zu Wettbewerbsverzerrungen führen.
Die Nichtvorlage der von allen Teilen der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Bewerbergemeinschaftserklärung führt zum Ausschluss der Bewerbung.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: § 43 LBO.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
1. Fachliche Eignung – für die Dienstleistung verantwortliche Personen (Gesamtprojektleiter und Teilprojektleiter Planung Verkehrsanlagen) – 30 %;
2. Fachliche Eignung – für die Dienstleistung verantwortliche Personen (stellvertretender Gesamtprojektleiter und Teilprojektleiter Planung Verkehrsanlagen) – 5 %;
3. Fachliche Eignung – für die Dienstleistung verantwortliche Personen (Teilprojektleiter Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung) – 10 %;
4. Fachliche Eignung – für die Dienstleistung verantwortliche Personen – Leiter Örtliche Bauüberwachung (Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke) – 20%;
5. Fachliche Eignung – Unternehmen – 35 %.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Amt für Straßenwesen
Hrn. Carsten Schwotzer
Internetadresse: www.stadt-heilbronn.de🌏
Name: Klotz und Partner GmbH
Postanschrift: Leuschnerstr. 3
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Kontaktperson: Klotz und Partner GmbH
Frau Hesslinger
Telefon: +49 7111874420📞
E-Mail: hesslinger@klotzundpartner.de📧
Fax: +49 7111874433 📠
URL der Dokumente: http://klotzundpartner.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Bewerbungen sind gemäß § 8, Abs. 3 VOF in verschlossenen Umschlägen mit aufgeklebter Kennzeichnung einzureichen. Für die Bewerbung wurde ein Bewerbungsbogen erarbeitet, der bei der Kontaktstelle gemäß A2 (Klotz und Partner GmbH, Leuschnerstr. 3, 70174 Stuttgart, Frau Hesslinger, E-Mail: <hesslinger@klotzundpartner.de>, Telefon: +49 7111874420, Telefax: +49 7111874433) erhältlich ist. Er ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Die ausgefüllte Excel-Datei ist auf einer CD mit den ausgedruckten und unterschriebenen Unterlagen abzugeben. Maßgebend bei widersprüchlichen Angaben ist der unterschriebene Bewerbungsbogen.
Die Bewerbungen sind gemäß § 8, Abs. 3 VOF in verschlossenen Umschlägen mit aufgeklebter Kennzeichnung einzureichen. Für die Bewerbung wurde ein Bewerbungsbogen erarbeitet, der bei der Kontaktstelle gemäß A2 (Klotz und Partner GmbH, Leuschnerstr. 3, 70174 Stuttgart, Frau Hesslinger, E-Mail: <hesslinger@klotzundpartner.de>, Telefon: +49 7111874420, Telefax: +49 7111874433) erhältlich ist. Er ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Die ausgefüllte Excel-Datei ist auf einer CD mit den ausgedruckten und unterschriebenen Unterlagen abzugeben. Maßgebend bei widersprüchlichen Angaben ist der unterschriebene Bewerbungsbogen.
Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebots und der Präsentation wird nicht durch den Auftraggeber erstattet.
Rückfragen zur Bewerbung sind ausschließlich per E-Mail oder per Telefax an Frau Hesslinger (E-Mail: <hesslinger@klotzundpartner.de>, Telefax: +49 7111874433) zu stellen und werden ausschließlich schriftlich, vorzugsweise per E-Mail beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens 17.9.2015 eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nur beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen möglich ist. Die Rückfragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt, die dem Auftraggeber ihre Kontaktdaten, insbesondere ihre E-Mail-Adresse, mitgeteilt haben.
Rückfragen zur Bewerbung sind ausschließlich per E-Mail oder per Telefax an Frau Hesslinger (E-Mail: <hesslinger@klotzundpartner.de>, Telefax: +49 7111874433) zu stellen und werden ausschließlich schriftlich, vorzugsweise per E-Mail beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens 17.9.2015 eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nur beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen möglich ist. Die Rückfragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt, die dem Auftraggeber ihre Kontaktdaten, insbesondere ihre E-Mail-Adresse, mitgeteilt haben.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben.
Bei Punktgleichhheit werden die Verhandlungsteilnehmer gemäß § 10, Abs. 3 VOF ausgelost.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219264049📞
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, so lange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Dies gilt nicht für Bewerber, die nicht zum Verhandlungsverfahren zugelassen wurden. Bei diesen reicht es aus, dass sie über die Ablehnung ihrer Bewerbung informiert wurden, bevor der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Dies gilt nicht für Bewerber, die nicht zum Verhandlungsverfahren zugelassen wurden. Bei diesen reicht es aus, dass sie über die Ablehnung ihrer Bewerbung informiert wurden, bevor der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt hat.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt hat.
Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Ziff. VI.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 152-280673 (2015-08-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-02-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die geplante Maßnahme umfasst die nördliche Umfahrung der Ortsdurchfahrten Heilbronn-Frankenbach und
Heilbronn-Neckargartach zwischen der B 39 und L 1100 – (Neckartalstraße).
Die Nordumfahrung soll eine Verbindung von der B 39 zur L 1100 (Neckartalstraße) an das Fernstraßennetz A
6 / A 81 mit der BAB-Anschlussstelle Heilbronn / Untereisesheim herstellen. Die Verkehrsachse hat die Aufgabe
die Stadtteile Frankenbach und Neckargartach vom Durchgangsverkehr zu entlasten.
Gleichzeitig kann damit der Industriepark Böllinger Höfe und dessen absehbare Erweiterung sowie das geplante
Gewerbegebiet Steinäcker verkehrsgünstiger an das übergeordnete Straßennetz angeschlossen werden.
Der Knotenpunktbereich an der Buchener Straße sowie der Streckenabschnitt der Neckartalstraße (L1100)
gewinnen durch diese Maßnahme deutlich an verkehrlicher Bedeutung. Dies erfordert ebenfalls den Ausbau der
Neckartalstraße mit einem zusätzlichen Fahrstreifen pro Richtung im östlichen Anschlussbereich der geplanten Nor.
Die geplante Maßnahme umfasst die nördliche Umfahrung der Ortsdurchfahrten Heilbronn-Frankenbach und
Heilbronn-Neckargartach zwischen der B 39 und L 1100 – (Neckartalstraße).
Die Nordumfahrung soll eine Verbindung von der B 39 zur L 1100 (Neckartalstraße) an das Fernstraßennetz A
6 / A 81 mit der BAB-Anschlussstelle Heilbronn / Untereisesheim herstellen. Die Verkehrsachse hat die Aufgabe
die Stadtteile Frankenbach und Neckargartach vom Durchgangsverkehr zu entlasten.
Gleichzeitig kann damit der Industriepark Böllinger Höfe und dessen absehbare Erweiterung sowie das geplante
Gewerbegebiet Steinäcker verkehrsgünstiger an das übergeordnete Straßennetz angeschlossen werden.
Der Knotenpunktbereich an der Buchener Straße sowie der Streckenabschnitt der Neckartalstraße (L1100)
gewinnen durch diese Maßnahme deutlich an verkehrlicher Bedeutung. Dies erfordert ebenfalls den Ausbau der
Neckartalstraße mit einem zusätzlichen Fahrstreifen pro Richtung im östlichen Anschlussbereich der geplanten Nor.
Gesamtwert des Auftrags: 1 928 831 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Straßenbau📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Heilbronn, Stadtkreis
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