Das Gebäude der Dreifaltigkeitsschule wurde im Jahre 1956 errichtet und ist als Baudenkmal geschützt. Es weist eine BGF von ca. 3.405 qm, eine NGF von ca. 3.067 qm und eine HNF von ca. 2.195 qm auf. Die Stadt Münster beabsichtigt, die Schule dreizügig zu betreiben, und plant daher entsprechende Erweiterungen im Bereich Klassenräume und Schulverwaltung. Aufgrund des vorhandenen Denkmalschutzes sind Umbauten, Einbauten und Erweiterungen in enger Abstimmung mit dem städtischen Denkmalamt, der Schule und der Bauverwaltung zu planen und umzusetzen. Vorhandene Bausubstanz kann in Teilen rückgebaut werden und durch neue Baukörper ersetzt werden, immer in enger Abstimmung mit dem Denkmalamt und unter Berücksichtigung des laufenden Schulbetriebes. Im Planungs- und Durchführungsprozess sind Übergangslösungen zu beachten, damit der Schulbetrieb weiterlaufen kann. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Planungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude. Es ist eine Beauftragung aller Leistungsphasen nach der Anlage 10 der HOAI 2013 vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-08-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Menge oder Umfang: Leistungsphasen 1 bis 9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Münster
Postanschrift: Albersloher Weg 33
Postleitzahl: 48155
Postort: Münster
Kontakt
Internetadresse: http://www.muenster.de🌏
E-Mail: methners@stadt-muenster.de📧
Telefon: +49 2514922412📞
Fax: +49 2514927942 📠
Interessenten müssen die Bewerbungsunterlage zum Teilnahmewettbewerb per E-Mail oder Telefax bei der in Abschnitt I.1) genannten Kanzlei Wolter Hoppenberg anfordern.
Rückfragen sind ebenfalls ausschließlich per E-Mail oder Telefax bei der in Abschnitt I.1) genannten Stelle (Kanzlei Wolter Hoppenberg) einzureichen.
Es ist vorgesehen, in der 2. Stufe des Verfahrens (Verhandlungsphase) eine Mehrfachbeauftragung der ausgewählten Bieter mit planerischen Teilleistungen zur Aufgabenstellung vorzunehmen und die Ergebnisse bei der Zuschlagsentscheidung maßgeblich mit zu berücksichtigen; eine Änderung bleibt allerdings derzeit noch vorbehalten.
Interessenten müssen die Bewerbungsunterlage zum Teilnahmewettbewerb per E-Mail oder Telefax bei der in Abschnitt I.1) genannten Kanzlei Wolter Hoppenberg anfordern.
Rückfragen sind ebenfalls ausschließlich per E-Mail oder Telefax bei der in Abschnitt I.1) genannten Stelle (Kanzlei Wolter Hoppenberg) einzureichen.
Es ist vorgesehen, in der 2. Stufe des Verfahrens (Verhandlungsphase) eine Mehrfachbeauftragung der ausgewählten Bieter mit planerischen Teilleistungen zur Aufgabenstellung vorzunehmen und die Ergebnisse bei der Zuschlagsentscheidung maßgeblich mit zu berücksichtigen; eine Änderung bleibt allerdings derzeit noch vorbehalten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Gebäude der Dreifaltigkeitsschule wurde im Jahre 1956 errichtet und ist als Baudenkmal geschützt. Es weist eine BGF von ca. 3.405 qm, eine NGF von ca. 3.067 qm und eine HNF von ca. 2.195 qm auf.
Die Stadt Münster beabsichtigt, die Schule dreizügig zu betreiben, und plant daher entsprechende Erweiterungen im Bereich Klassenräume und Schulverwaltung. Aufgrund des vorhandenen Denkmalschutzes sind Umbauten, Einbauten und Erweiterungen in enger Abstimmung mit dem städtischen Denkmalamt, der Schule und der Bauverwaltung zu planen und umzusetzen. Vorhandene Bausubstanz kann in Teilen rückgebaut werden und durch neue Baukörper ersetzt werden, immer in enger Abstimmung mit dem Denkmalamt und unter Berücksichtigung des laufenden Schulbetriebes. Im Planungs- und Durchführungsprozess sind Übergangslösungen zu beachten, damit der Schulbetrieb weiterlaufen kann.
Die Stadt Münster beabsichtigt, die Schule dreizügig zu betreiben, und plant daher entsprechende Erweiterungen im Bereich Klassenräume und Schulverwaltung. Aufgrund des vorhandenen Denkmalschutzes sind Umbauten, Einbauten und Erweiterungen in enger Abstimmung mit dem städtischen Denkmalamt, der Schule und der Bauverwaltung zu planen und umzusetzen. Vorhandene Bausubstanz kann in Teilen rückgebaut werden und durch neue Baukörper ersetzt werden, immer in enger Abstimmung mit dem Denkmalamt und unter Berücksichtigung des laufenden Schulbetriebes. Im Planungs- und Durchführungsprozess sind Übergangslösungen zu beachten, damit der Schulbetrieb weiterlaufen kann.
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Planungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude. Es ist eine Beauftragung aller Leistungsphasen nach der Anlage 10 der HOAI 2013 vorgesehen.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Münster.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 9 VOF und
Für die Eigenerklärungen gemäß 1 und 2 ist ein vom Auftraggeber vorgegebenes Bewerbungsformular zu verwenden, welches bei der in I.1) genannten Kanzlei Wolter Hoppenberg erhältlich ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jahresgesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Es ist ein vom Auftraggeber vorgegebenes Bewerbungsformular zu verwenden, welches bei der in I.1) genannten Kanzlei Wolter Hoppenberg erhältlich ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzen des Büros für die Objektplanung Gebäude (mind. LPhen 2-6 und 8) bei in Art und Umfang vergleichbaren Schulsanierungen in den letzten sechs Jahren;
2. Benennung eines verantwortlichen Planers (m/w) für die LPhen 1 bis 5 gem. HOAI mit Angaben zu dessen Berufsjahren und Bürozugehörigkeit sowie mit Angabe und Nachweis zu dessen Berufsqualifikation und Nachweis der Bauvorlageberechtigung;
3. Persönliche Referenzen der gemäß Ziffer 2 benannten Person für die Objektplanung Gebäude (mind. LPhen 2 bis 5) bei in Art und Umfang vergleichbaren Schulsanierungen in den letzten sechs Jahren;
4. Benennung eines für die Objektüberwachung (LPh 8) verantwortlichen Bauleiters (m/w) mit Angaben zu dessen Berufsjahren und Bürozugehörigkeit sowie mit Angabe und Nachweis zu dessen Berufsqualifikation;
5. Persönliche Referenzen der gemäß Ziffer 4 benannten Person für die Bauüberwachung (LPh 8) bei in Art und Umfang vergleichbaren Schulsanierungen in den letzten sechs Jahren;
6. Angabe der durchschnittlichen Anzahl qualifizierter Mitarbeiter (m/w) im Bereich Objektplanung Gebäude für die Jahre 2012 bis 2014.
Für die Angaben ist ein vom Auftraggeber vorgegebenes Bewerbungsformular zu verwenden, welches bei der in I.1) genannten Kanzlei Wolter Hoppenberg erhältlich ist und nähere Detailvorgaben zu den einzureichenden Referenzen enthält.
Mindeststandards:
Mindestens eine Referenz des Büros für Objektplanungsleistungen (mind. LPhen 2 bis 6 sowie LPh 8 des Leistungsbilds Objektplanung Gebäude) bei einer in Art und Umfang vergleichbaren Schulsanierung in den letzten sechs Jahren mit einem Baukostenvolumen von mind. 2 Mio. EUR (netto) für die KG 300+400 zusammen.
Mindestens eine Referenz des Büros für Objektplanungsleistungen (mind. LPhen 2 bis 6 sowie LPh 8 des Leistungsbilds Objektplanung Gebäude) bei einer in Art und Umfang vergleichbaren Schulsanierung in den letzten sechs Jahren mit einem Baukostenvolumen von mind. 2 Mio. EUR (netto) für die KG 300+400 zusammen.
Benennung eines bauvorlageberechtigten verantwortlichen Planers gemäß Ziffer 2.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Berufshaftpflichtversicherung mit noch festzulegender Höhe.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß HOAI 2013.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Im Auftragsfall: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es sind folgende Erklärungen abzugeben:
1. Verpflichtungserklärung zur Zahlung eines vergabespezifischen Mindeststundenentgelts von 8,85 EUR für alle im Rahmen der Auftragsausführung in Deutschland tätigen Mitarbeiter (einschließlich Mitarbeiter von Nachunternehmern und Leiharbeitnehmern) gemäß TVgG NRW.
1. Verpflichtungserklärung zur Zahlung eines vergabespezifischen Mindeststundenentgelts von 8,85 EUR für alle im Rahmen der Auftragsausführung in Deutschland tätigen Mitarbeiter (einschließlich Mitarbeiter von Nachunternehmern und Leiharbeitnehmern) gemäß TVgG NRW.
2. Verpflichtungserklärung zur Durchführung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gemäß TVgG NRW (gilt nur für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten).
3. Erklärung zur Erbringung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen (§ 2 Abs. 3 VOF).
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
§ 19 Abs. 1 VOF:
Zugelassen sind nur Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden, sowie bauvorlageberechtigte Ingenieure. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Zugelassen sind nur Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden, sowie bauvorlageberechtigte Ingenieure. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen
benennen, der die o.a. Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 7
Objektive Auswahlkriterien:
Unvollständige und nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge bleiben ebenso unberücksichtigt wie Teilnahmeanträge, die nicht den genannten Mindestanforderungen entsprechen oder von aus sonstigen Gründen ungeeigneten Bewerbern eingereicht werden. Bei unvollständigen Bewerbungen bleibt eine Nachforderung gemäß § 5 Abs. 3 VOF vorbehalten. Unter den verbleibenden Bewerbern wird erforderlichenfalls eine Auswahl von drei bis sieben Bewerbern auf Grundlage folgender Auswahlkriterien vorgenommen:1) Referenzen des Büros für die Objektplanung bei in Art und Umfang vergleichbaren Schulsanierungen in den letzten sechs Jahren (35 %); 2) Berufsjahre und Dauer der Bürozugehörigkeit des verantwortlichen Planers (7,5 %); 3) persönliche Referenzen des verantwortlichen Planers für die Objektplanung bei in Art und Umfang vergleichbaren Schulsanierungen in den letzten sechs Jahren (20 %);4) Berufsjahre und Dauer der Bürozugehörigkeit des für die Objektüberwachung verantwortlichen Bauleiters (7,5 %); 5) persönliche Referenzen des für die Objektüberwachung verantwortlichen Bauleiters für die Bauüberwachung bei in Art und Umfang vergleichbaren Schulsanierungen in den letzten sechs Jahren (20 %);6.1) Anzahl qualifizierter Mitarbeiter (Architekten/Bauingenieure) im Bereich Objektplanung Gebäude (6 %); 6.2) durchschnittlicher Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (4 %).Eine Beschreibung detaillierter Unterkriterien mit Gewichtung und Bewertungsmethodik findet sich in den Bewerbungsunterlagen, die bei der in Abschnitt I.1) genannten Kanzlei Wolter Hoppenberg anzufordern sind und für den Teilnahmeantrag zwingend verwendet werden müssen.
Unvollständige und nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge bleiben ebenso unberücksichtigt wie Teilnahmeanträge, die nicht den genannten Mindestanforderungen entsprechen oder von aus sonstigen Gründen ungeeigneten Bewerbern eingereicht werden. Bei unvollständigen Bewerbungen bleibt eine Nachforderung gemäß § 5 Abs. 3 VOF vorbehalten. Unter den verbleibenden Bewerbern wird erforderlichenfalls eine Auswahl von drei bis sieben Bewerbern auf Grundlage folgender Auswahlkriterien vorgenommen:1) Referenzen des Büros für die Objektplanung bei in Art und Umfang vergleichbaren Schulsanierungen in den letzten sechs Jahren (35 %); 2) Berufsjahre und Dauer der Bürozugehörigkeit des verantwortlichen Planers (7,5 %); 3) persönliche Referenzen des verantwortlichen Planers für die Objektplanung bei in Art und Umfang vergleichbaren Schulsanierungen in den letzten sechs Jahren (20 %);4) Berufsjahre und Dauer der Bürozugehörigkeit des für die Objektüberwachung verantwortlichen Bauleiters (7,5 %); 5) persönliche Referenzen des für die Objektüberwachung verantwortlichen Bauleiters für die Bauüberwachung bei in Art und Umfang vergleichbaren Schulsanierungen in den letzten sechs Jahren (20 %);6.1) Anzahl qualifizierter Mitarbeiter (Architekten/Bauingenieure) im Bereich Objektplanung Gebäude (6 %); 6.2) durchschnittlicher Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (4 %).Eine Beschreibung detaillierter Unterkriterien mit Gewichtung und Bewertungsmethodik findet sich in den Bewerbungsunterlagen, die bei der in Abschnitt I.1) genannten Kanzlei Wolter Hoppenberg anzufordern sind und für den Teilnahmeantrag zwingend verwendet werden müssen.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-10-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-03-01 📅
Datum des Endes: 2018-10-30 📅
Zusätzliche Informationen
Interessenten müssen die Bewerbungsunterlage zum Teilnahmewettbewerb per E-Mail oder Telefax bei der in Abschnitt I.1) genannten Kanzlei Wolter Hoppenberg anfordern.
Rückfragen sind ebenfalls ausschließlich per E-Mail oder Telefax bei der in Abschnitt I.1) genannten Stelle (Kanzlei Wolter Hoppenberg) einzureichen.
Es ist vorgesehen, in der 2. Stufe des Verfahrens (Verhandlungsphase) eine Mehrfachbeauftragung der ausgewählten Bieter mit planerischen Teilleistungen zur Aufgabenstellung vorzunehmen und die Ergebnisse bei der Zuschlagsentscheidung maßgeblich mit zu berücksichtigen; eine Änderung bleibt allerdings derzeit noch vorbehalten.
Es ist vorgesehen, in der 2. Stufe des Verfahrens (Verhandlungsphase) eine Mehrfachbeauftragung der ausgewählten Bieter mit planerischen Teilleistungen zur Aufgabenstellung vorzunehmen und die Ergebnisse bei der Zuschlagsentscheidung maßgeblich mit zu berücksichtigen; eine Änderung bleibt allerdings derzeit noch vorbehalten.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel innerhalb weniger Tage und auch in schwierigen Fällen längstens innerhalb von 14 Tagen) gerügt hat,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel innerhalb weniger Tage und auch in schwierigen Fällen längstens innerhalb von 14 Tagen) gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.3.4) genannten Frist gerügt werden, oder
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.3.4) genannten Frist gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 167-305145 (2015-08-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-03-22) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität des Planungskonzepts (50)
2. Schlüssigkeit des Projektkonzeptes (30)
3. Höhe des angebotenen Honorars (20)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-03-18 📅
Name: Haslob Kruse + Partner Architekten BDA
Postanschrift: Rembertistraße 32
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28203
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@hkp-architekten.de📧
Internetadresse: www.hkp-architekten.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann der Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.3.1) genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (i. d. R. innerhalb weniger Tage) gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.3.2) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist gerügt worden sind, oder
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist genannten Frist gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen Nachprüfungsantrag stellen.