Die Stadt Waltrop beabsichtigt, die Stadthalle Waltrop umzubauen und energetisch zu sanieren. Bestandteil der Maßnahme ist auch die barrierefreie Gestaltung des Objektes. Darüber hinaus soll eine Verkleinerung der Grundflächen erreicht werden, indem der heutige Eingangs- und Foyerbereich abgerissen wird und eine neue Eingangs- und Foyersituation an anderer Stelle realisiert wird. Die Maßnahme wird nach der Förderrichtlinie Stadterneuerung mit Zuwendungen des Landes aus Landes- und Bundesmitteln gefördert. Die Gesamtkosten der Maßnahme inkl. sämtlicher Planungskosten, Baunebenkosten und Mehrwertsteuer sind auf ca. 2 800 000 EUR gedeckelt und bestehen aus Fördermitteln und einem Eigenanteil der Stadt Waltrop. Im Zuge der bisherigen Planungen wurden bereits Machbarkeitsstudien erstellt, auf deren Grundlage der Rat der Stadt Waltrop eine Entscheidung über die Umbau- und Sanierungsvariante getroffen hat. Bestandteil des bisherigen Verfahrens zur Erlangung eines positiven Förderbescheides durch den Fördergeber war auch die Erstellung der Entwurfsplanung bis zur Kostenberechnung. Eigentümerin der Stadthalle Waltrop ist die Stadt Waltrop. Das Gebäude wurde im Jahr 1970 errichtet und entspricht weitgehend dem für diese Zeit typischen Baustandard. Teile der Außenfassade wurden in 1989 erneuert. Weitere grundlegende Sanierungen sind in den letzten Jahren nicht erfolgt. Die Stadthalle Waltrop grenzt unmittelbar an den Marktplatz Waltrop an und liegt damit in zentraler Lage in der Innenstadt. Ziel der Umbau- und Sanierungsmaßnahmen ist es, die Zukunftsfähigkeit der Stadthalle und damit auch eine Stärkung der kommunalen Infrastruktur zu erreichen. Als zentraler Treffpunkt und Veranstaltungsort für Anlässe unterschiedlichster Art soll die Stadthalle neben der Nutzung für alle Arten von kulturellen Veranstaltungen insbesondere auch Vereinen, Institutionen sowie gewerblichen und privaten Nutzern für eigene Großveranstaltungen sowie als Konferenz- und Tagungsort zur Verfügung stehen. Die Revitalisierung der Stadthalle muss daher nach wie vor eine vielseitig nutzbare und an die Bedürfnisse einer Kleinstadt angepasste Stadthalle beinhalten. Ein wesentlicher Fokus muss hierbei auf die Verringerung der Folgekosten im Hinblick auf Betrieb, Unterhaltung und Personal gelegt werden. In den weiteren Planungsschritten ist vorgesehen, die jetzigen und künftigen Nutzer der Stadthalle, die politischen Gremien sowie die Waltroper Bürgerinnen und Bürger am Entwicklungsprozess zu beteiligen. Es ist daher davon auszugehen, dass während der folgenden Planungsphasen unter Mitwirkung des Planers mindestens drei Beteiligungstermine stattfinden sollen. Für den Umbau und die energetische Sanierung der Stadthalle Waltrop sucht die Stadt Waltrop einen Architekten, der in der Lage ist, basierend auf den bestehenden Entwurfskonzepten, die weiteren Planungsschritte unter Einhaltung des Kostenrahmens aufzustellen und umzusetzen. Die oben aufgeführten Bruttogesamtkosten dürfen hierbei auf keinen Fall überschritten werden. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Objektplanungsleistungen in den Leistungsphasen 3 (soweit noch nicht vorliegend) sowie 4 bis 9.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-04-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Menge oder Umfang:
Leistungsphasen 3 (in Teilen) sowie 4 bis 9 der Leistungsbilder Objektplanung Gebäude und Freianlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Waltrop
Postanschrift: Münsterstraße 1
Postleitzahl: 45731
Postort: Waltrop
Kontakt
Internetadresse: http://www.waltrop.de🌏
E-Mail: marco.patruno@waltrop.de📧
Interessenten müssen die Bewerbungsunterlage zum Teilnahmewettbewerb per E-Mail oder Telefax bei der in Abschnitt I.1) genannten Kanzlei Wolter Hoppenberg anfordern.
Rückfragen sind ebenfalls ausschließlich per E-Mail oder Telefax bei der in Abschnitt I.1) genannten Stelle (Kanzlei Wolter Hoppenberg) einzureichen.
Interessenten müssen die Bewerbungsunterlage zum Teilnahmewettbewerb per E-Mail oder Telefax bei der in Abschnitt I.1) genannten Kanzlei Wolter Hoppenberg anfordern.
Rückfragen sind ebenfalls ausschließlich per E-Mail oder Telefax bei der in Abschnitt I.1) genannten Stelle (Kanzlei Wolter Hoppenberg) einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Waltrop beabsichtigt, die Stadthalle Waltrop umzubauen und energetisch zu sanieren. Bestandteil der Maßnahme ist auch die barrierefreie Gestaltung des Objektes. Darüber hinaus soll eine Verkleinerung der Grundflächen erreicht werden, indem der heutige Eingangs- und Foyerbereich abgerissen wird und eine neue Eingangs- und Foyersituation an anderer Stelle realisiert wird.
Die Stadt Waltrop beabsichtigt, die Stadthalle Waltrop umzubauen und energetisch zu sanieren. Bestandteil der Maßnahme ist auch die barrierefreie Gestaltung des Objektes. Darüber hinaus soll eine Verkleinerung der Grundflächen erreicht werden, indem der heutige Eingangs- und Foyerbereich abgerissen wird und eine neue Eingangs- und Foyersituation an anderer Stelle realisiert wird.
Die Maßnahme wird nach der Förderrichtlinie Stadterneuerung mit Zuwendungen des Landes aus Landes- und Bundesmitteln gefördert. Die Gesamtkosten der Maßnahme inkl. sämtlicher Planungskosten, Baunebenkosten und Mehrwertsteuer sind auf ca. 2 800 000 EUR gedeckelt und bestehen aus Fördermitteln und einem Eigenanteil der Stadt Waltrop.
Die Maßnahme wird nach der Förderrichtlinie Stadterneuerung mit Zuwendungen des Landes aus Landes- und Bundesmitteln gefördert. Die Gesamtkosten der Maßnahme inkl. sämtlicher Planungskosten, Baunebenkosten und Mehrwertsteuer sind auf ca. 2 800 000 EUR gedeckelt und bestehen aus Fördermitteln und einem Eigenanteil der Stadt Waltrop.
Im Zuge der bisherigen Planungen wurden bereits Machbarkeitsstudien erstellt, auf deren Grundlage der Rat der Stadt Waltrop eine Entscheidung über die Umbau- und Sanierungsvariante getroffen hat. Bestandteil des bisherigen Verfahrens zur Erlangung eines positiven Förderbescheides durch den Fördergeber war auch die Erstellung der Entwurfsplanung bis zur Kostenberechnung.
Im Zuge der bisherigen Planungen wurden bereits Machbarkeitsstudien erstellt, auf deren Grundlage der Rat der Stadt Waltrop eine Entscheidung über die Umbau- und Sanierungsvariante getroffen hat. Bestandteil des bisherigen Verfahrens zur Erlangung eines positiven Förderbescheides durch den Fördergeber war auch die Erstellung der Entwurfsplanung bis zur Kostenberechnung.
Eigentümerin der Stadthalle Waltrop ist die Stadt Waltrop. Das Gebäude wurde im Jahr 1970 errichtet und entspricht weitgehend dem für diese Zeit typischen Baustandard. Teile der Außenfassade wurden in 1989 erneuert. Weitere grundlegende Sanierungen sind in den letzten Jahren nicht erfolgt.
Eigentümerin der Stadthalle Waltrop ist die Stadt Waltrop. Das Gebäude wurde im Jahr 1970 errichtet und entspricht weitgehend dem für diese Zeit typischen Baustandard. Teile der Außenfassade wurden in 1989 erneuert. Weitere grundlegende Sanierungen sind in den letzten Jahren nicht erfolgt.
Die Stadthalle Waltrop grenzt unmittelbar an den Marktplatz Waltrop an und liegt damit in zentraler Lage in der Innenstadt.
Ziel der Umbau- und Sanierungsmaßnahmen ist es, die Zukunftsfähigkeit der Stadthalle und damit auch eine Stärkung der kommunalen Infrastruktur zu erreichen. Als zentraler Treffpunkt und Veranstaltungsort für Anlässe unterschiedlichster Art soll die Stadthalle neben der Nutzung für alle Arten von kulturellen Veranstaltungen insbesondere auch Vereinen, Institutionen sowie gewerblichen und privaten Nutzern für eigene Großveranstaltungen sowie als Konferenz- und Tagungsort zur Verfügung stehen.
Ziel der Umbau- und Sanierungsmaßnahmen ist es, die Zukunftsfähigkeit der Stadthalle und damit auch eine Stärkung der kommunalen Infrastruktur zu erreichen. Als zentraler Treffpunkt und Veranstaltungsort für Anlässe unterschiedlichster Art soll die Stadthalle neben der Nutzung für alle Arten von kulturellen Veranstaltungen insbesondere auch Vereinen, Institutionen sowie gewerblichen und privaten Nutzern für eigene Großveranstaltungen sowie als Konferenz- und Tagungsort zur Verfügung stehen.
Die Revitalisierung der Stadthalle muss daher nach wie vor eine vielseitig nutzbare und an die Bedürfnisse einer Kleinstadt angepasste Stadthalle beinhalten. Ein wesentlicher Fokus muss hierbei auf die Verringerung der Folgekosten im Hinblick auf Betrieb, Unterhaltung und Personal gelegt werden.
Die Revitalisierung der Stadthalle muss daher nach wie vor eine vielseitig nutzbare und an die Bedürfnisse einer Kleinstadt angepasste Stadthalle beinhalten. Ein wesentlicher Fokus muss hierbei auf die Verringerung der Folgekosten im Hinblick auf Betrieb, Unterhaltung und Personal gelegt werden.
In den weiteren Planungsschritten ist vorgesehen, die jetzigen und künftigen Nutzer der Stadthalle, die politischen Gremien sowie die Waltroper Bürgerinnen und Bürger am Entwicklungsprozess zu beteiligen. Es ist daher davon auszugehen, dass während der folgenden Planungsphasen unter Mitwirkung des Planers mindestens drei Beteiligungstermine stattfinden sollen.
In den weiteren Planungsschritten ist vorgesehen, die jetzigen und künftigen Nutzer der Stadthalle, die politischen Gremien sowie die Waltroper Bürgerinnen und Bürger am Entwicklungsprozess zu beteiligen. Es ist daher davon auszugehen, dass während der folgenden Planungsphasen unter Mitwirkung des Planers mindestens drei Beteiligungstermine stattfinden sollen.
Für den Umbau und die energetische Sanierung der Stadthalle Waltrop sucht die Stadt Waltrop einen Architekten, der in der Lage ist, basierend auf den bestehenden Entwurfskonzepten, die weiteren Planungsschritte unter Einhaltung des Kostenrahmens aufzustellen und umzusetzen.
Für den Umbau und die energetische Sanierung der Stadthalle Waltrop sucht die Stadt Waltrop einen Architekten, der in der Lage ist, basierend auf den bestehenden Entwurfskonzepten, die weiteren Planungsschritte unter Einhaltung des Kostenrahmens aufzustellen und umzusetzen.
Die oben aufgeführten Bruttogesamtkosten dürfen hierbei auf keinen Fall überschritten werden.
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Objektplanungsleistungen in den Leistungsphasen 3 (soweit noch nicht vorliegend) sowie 4 bis 9.
Beschreibung der Optionen:
Die LPh 9 wird optional stufenweise vergeben (ohne Anspruch auf Weiterbeauftragung).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Waltrop.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 9 VOF und
Für die Eigenerklärungen gemäß 1 und 2 ist ein vom Auftraggeber vorgegebenes Bewerbungsformular zu verwenden, welches bei der in I.1) genannten Kanzlei Wolter Hoppenberg erhältlich ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jahresgesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Es ist ein vom Auftraggeber vorgegebenes Bewerbungsformular zu verwenden, welches bei der in I.1) genannten Kanzlei Wolter Hoppenberg erhältlich ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzen des Büros für die Objektplanung bei Gebäuden der Honorarzone III oder höher in den letzten fünf Jahren;
2. Benennung eines verantwortlichen Planers (m/w) für die LPhen 3 bis 5 gem. HOAI mit Angaben zu dessen Berufsjahren und mit Angabe und Nachweis zu dessen Berufsqualifikation;
3. Persönliche Referenzen der gemäß Ziffer 2 benannten Person für die Objektplanung (LPhen 3 bis 5) bei Gebäuden der Honorarzone III oder höher in den letzten fünf Jahren;
4. Benennung eines für die Objektüberwachung (LPh 8) verantwortlichen Bauleiters (m/w) mit Angaben zu dessen Berufsjahren und mit Angabe und Nachweis zu dessen Berufsqualifikation;
5. Persönliche Referenzen der gemäß Ziffer 4 benannten Person für die Bauüberwachung bei Gebäuden der Honorarzone III oder höher in den letzten 5 Jahren;
6. Angabe der aktuellen Anzahl qualifizierter Mitarbeiter (m/w) im Bereich Objektplanung.
Für die Angaben ist ein vom Auftraggeber vorgegebenes Bewerbungsformular zu verwenden, welches bei der in I.1) genannten Kanzlei Wolter Hoppenberg erhältlich ist und nähere Detailvorgaben zu den einzureichenden Referenzen enthält.
Mindeststandards:
Mindestens eine Referenz des Büros für Objektplanungsleistungen (mind. Leistungsphasen 3 bis 8) bei einem Gebäude der Honorarzone III oder höher für den Umbau und/oder die Erweiterung einer Veranstaltungsstätte (z. B. Theater, Musikhalle, Stadthalle u. ä.) oder eines sonstigen öffentlichen Gebäudes (z. B. Schulen) mit einem Baukostenvolumen in den Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 von mind. 1 500 000 EUR (ohne MwSt.) und einer BGF von mind. 750 qm.
Mindestens eine Referenz des Büros für Objektplanungsleistungen (mind. Leistungsphasen 3 bis 8) bei einem Gebäude der Honorarzone III oder höher für den Umbau und/oder die Erweiterung einer Veranstaltungsstätte (z. B. Theater, Musikhalle, Stadthalle u. ä.) oder eines sonstigen öffentlichen Gebäudes (z. B. Schulen) mit einem Baukostenvolumen in den Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 von mind. 1 500 000 EUR (ohne MwSt.) und einer BGF von mind. 750 qm.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Berufshaftpflichtversicherung mit noch festzulegender Höhe.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß HOAI 2013.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Im Auftragsfall: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es sind folgende Erklärungen abzugeben, und zwar bereits mit dem Teilnahmeantrag:
1. Verpflichtungserklärung zur Zahlung eines vergabespezifischen Mindeststundenentgelts von 8,85 EUR für alle im Rahmen der Auftragsausführung in Deutschland tätigen Mitarbeiter (einschließlich Mitarbeiter von Nachunternehmern und Leiharbeitnehmern) gemäß TVgG NRW.
1. Verpflichtungserklärung zur Zahlung eines vergabespezifischen Mindeststundenentgelts von 8,85 EUR für alle im Rahmen der Auftragsausführung in Deutschland tätigen Mitarbeiter (einschließlich Mitarbeiter von Nachunternehmern und Leiharbeitnehmern) gemäß TVgG NRW.
2. Verpflichtungserklärung zur Durchführung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeitvon Familie und Beruf gemäß TVgG NRW (gilt nur für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten).
3. Erklärung zur Erbringung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen (§ 2 Abs. 3 VOF).
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
§ 19 Abs. 1 VOF:
Zugelassen sind nur Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden, sowie bauvorlageberechtigte Ingenieure. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Zugelassen sind nur Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden, sowie bauvorlageberechtigte Ingenieure. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen
benennen, der die o.a. Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Unvollständige und nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge bleiben ebenso unberücksichtigt wie Teilnahmeanträge, die nicht den genannten Mindestanforderungen entsprechen oder von aus sonstigen Gründen ungeeigneten Bewerbern eingereicht werden. Bei unvollständigen Bewerbungen bleibt eine Nachforderung gemäß § 5 Abs. 3 VOF vorbehalten. Unter den verbleibenden Bewerbern wird erforderlichenfalls eine Auswahl von drei bis fünf Bewerbern auf Grundlage folgender Auswahlkriterien vorgenommen:
Unvollständige und nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge bleiben ebenso unberücksichtigt wie Teilnahmeanträge, die nicht den genannten Mindestanforderungen entsprechen oder von aus sonstigen Gründen ungeeigneten Bewerbern eingereicht werden. Bei unvollständigen Bewerbungen bleibt eine Nachforderung gemäß § 5 Abs. 3 VOF vorbehalten. Unter den verbleibenden Bewerbern wird erforderlichenfalls eine Auswahl von drei bis fünf Bewerbern auf Grundlage folgender Auswahlkriterien vorgenommen:
1. Referenzen des Büros für vergleichbare Objektplanungsleistungen in den letzten 5 Jahren (25 %);
2. Berufsqualifikation und Berufsjahre des verantwortlichen Planers (8 %);
3. persönliche Referenzen des verantwortlichen Planers für vergleichbare Objektplanungsleistungen (LPhen 3 bis 5) in den letzten 5 Jahren (25 %);
4. Berufsqualifikation und Berufsjahre des verantwortlichen Bauleiters (8 %);
5. persönliche Referenzen des verantwortlichen Bauleiters für vergleichbare Bauüberwachungsleistungen in den letzten 5 Jahren (25 %);
6.1 Anzahl qualifizierter Mitarbeiter im Bereich Objektplanung (6 %);
6.2 durchschnittlicher Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (3 %).
Eine Beschreibung detaillierter Unterkriterien mit Gewichtung und Bewertungsmethodik findet sich in den Bewerbungsunterlagen, die bei der in Abschnitt I.1) genannten Kanzlei Wolter Hoppenberg anzufordern sind und für den Teilnahmeantrag zwingend verwendet werden müssen.
Eine Beschreibung detaillierter Unterkriterien mit Gewichtung und Bewertungsmethodik findet sich in den Bewerbungsunterlagen, die bei der in Abschnitt I.1) genannten Kanzlei Wolter Hoppenberg anzufordern sind und für den Teilnahmeantrag zwingend verwendet werden müssen.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-06-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-08-03 📅
Datum des Endes: 2017-06-30 📅
Zusätzliche Informationen
Interessenten müssen die Bewerbungsunterlage zum Teilnahmewettbewerb per E-Mail oder Telefax bei der in Abschnitt I.1) genannten Kanzlei Wolter Hoppenberg anfordern.
Rückfragen sind ebenfalls ausschließlich per E-Mail oder Telefax bei der in Abschnitt I.1) genannten Stelle (Kanzlei Wolter Hoppenberg) einzureichen.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel innerhalb weniger Tage und auch in schwierigen Fällen längstens innerhalb von 14 Tagen) gerügt hat,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel innerhalb weniger Tage und auch in schwierigen Fällen längstens innerhalb von 14 Tagen) gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.3.4) genannten Frist gerügt werden, oder
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.3.4) genannten Frist gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 085-152652 (2015-04-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-11-06) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Angebotsart: Entfällt
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Konzept für die Planung und Vergabe (15)
2. Konzept für die Bauleitung (20)
3. Projektbezogene Aussagen zur Kostenkontrolle (20)
4. Projektbezogene Aussagen zur Terminsteuerung (15)
5. Projektbezogene Aussagen zum Informationsmanagement (10)
6. Höhe des angebotenen Honorars (20)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-05 📅
Name: Architekturbüro Dirk Neugebauer Dipl.-Ingenieur Architekt
Postanschrift: Schultenstraße 10
Postort: Waltrop
Postleitzahl: 45731
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: architekt@ngbw.de📧 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann der Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.3.1) genannten Vergabekammer gestellt werden.
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (i. d. R. innerhalb weniger Tage) gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.3.2) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist gerügt worden sind, oder
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist genannten Frist gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.