Objektplanung Gebäude (§§ 33 ff. HOAI, LPH 1 bis 9) sowie Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI, LPH 1 bis 6) für den Ersatzneubau der IGS „Erwin-Fischer“ und die Sanierung der vorhandenen Schulsporthalle

Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Der Oberbürgermeister, Stadtbauamt, Abt. Bauverwaltung

Der derzeitige Schulbau der Integrierten Gesamtschule „Erwin Fischer“ wird heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht. Aus diesem Grund soll ein Ersatzneubau für eine vierzügige Integrierte Gesamtschule mit (vsl.) 26 Klassenräumen, Fachräumen, einem Begegnungs- und Kommunikationsort für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft (Aula o. ä.) unter Berücksichtigung der Anforderungen an den Ganztagesschulbetrieb errichtet werden. Bei der Planung sind folgende Rahmenbedingungen zu berücksichtigen:
— Berücksichtigung unterschiedlicher Lernformen;
— Methodischer Variantenwechsel zwischen Instruktion und Eigenaktivität der Schüler;
— Schaffung einer gesunden, lernfördernden Umgebung;
— Angemessene Arbeitsplätze für Lehrer/innen und pädagogische Fachkräfte, die auch moderne Teamarbeit ermöglichen;
— Gemeinsame Nutzung von räumlichen Ressourcen und Schule und kommunalem Umfeld;
— Intelligente Flächennutzung, integrierte Organisationsmodelle und multifunktionale Nutzungsmöglichkeiten.
Der Ersatzneubau der Erwin-Fischer-Schule soll zudem Modellcharakter für eine inklusive Beschulung haben. Dies erfordert die Errichtung zusätzlicher Räume als Beratungs- und Dokumentationsraum für Sonderpädagogen, einen Gesundheits- und Ruheraum und einen Raum für time-out-Situationen bzw. als Schulstation. Zusätzlich soll ein Drittel der Klassenräume mit besonderen Anforderungen für Hören, Sehen und motorische Bewegungsstörungen ausgestattet werden (Akustikdecken, physisches und visuelles Leitsystem, besonderer Platzbedarf für Rollstuhlfahrer). Besonderer Wert ist bei der Planung dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit beizumessen. Dabei spielen die Lebenszykluskosten bzw. ein angemessenes Verhältnis von Baukosten und Lebenszykluskosten eine bedeutende Rolle. In diesem Kontext werden auch die Unterschiede der Bau- und Betriebskosten bei Umsetzung eines Passivhausstandards und bei Standards nach der EnEV darzustellen sein. Es ist angestrebt, die von der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen entwickelten Nachhaltigkeitskriterien umzusetzen.
Die zu sanierende Schulsporthalle ist in den 1980-iger Jahren in Modulbauweise errichtet worden. Eine Teilsanierung erfolgte im Jahr 2010. Es besteht nach wie vor erheblicher Instandsetzungsbedarf. Insbesondere sollen auch energetische Maßnahmen durchgeführt werden.
Vergeben werden an einen Bieter (Einzelbieter oder Bietergemeinschaft) Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude (§§ 33 ff. HOAI, LPH 1 bis 9) und Leistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung (§ 49 ff. HOAI, LPH 1 bis 6). Die Beauftragung erfolgt in Stufen. Alle weiteren Planungsleistungen und gutachterlichen Leistungen werden vom Auftraggeber gesondert vergeben und sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-04-27 Auftragsbekanntmachung
2019-02-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-04-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Menge oder Umfang:
Geschätzter Wert der zu vergebenden Planungsleistungen ohne Mehrwertsteuer: 1 100 000 EUR.1 100 000
Gesamtwert des Auftrags: 1 100 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Der Oberbürgermeister, Stadtbauamt, Abt. Bauverwaltung
Postanschrift: Markt 15
Postleitzahl: 17489
Postort: Greifswald
Kontakt
Internetadresse: http://www.greifswald.de 🌏
E-Mail: vob@greifswald.de 📧
Telefon: +49 383485364155 📞
Fax: +49 383485364153 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-27 📅
Einreichungsfrist: 2015-06-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 085-152488
ABl. S-Ausgabe: 85
Zusätzliche Informationen
1. Interessenten obliegt es, Ihr Interesse bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle per E-Mail oder per Post unter Angabe des Aktenzeichens VOF 23/15-03 anzuzeigen und sich mit ihrer E-Mail-Adresse/Anschrift registrieren zu lassen. Über diese angegebene E-Mail-Adresse/Anschrift werden die registrierten Interessenten informiert, falls weitere Informationen an die Bewerber, z. B. auch in Form von Bewerberfragen und -antworten, bekanntzugeben sind. Anfragen werden bis zum 8.5.2015 entgegengenommen. 2. Die abgeforderten Bewerbungsunterlagen werden per E-Mail oder bei Bedarf per Post zur Verfügung gestellt. 3. Bewerber müssen zur Erstellung der Teilnahmeanträge zwingend das bereitgestellte Bewerberformular verwenden und in dieses die jeweils geforderten Angaben vollständig eintragen. Zusätzlich geforderte Anlagen sind beizufügen. Die Vordrucke, etwa für die zu benennenden Mitarbeiter oder für Referenzen, sind mehrfach zu verwenden. Soweit der in den Vordrucken vorgesehene Platz, etwa für die Darstellung der Referenzen, nicht ausreicht, können die Bewerber eigene Anlagen erstellen, die sich allerdings an den Gliederung der Vordrucke orientieren müssen. Vorgegebene Beschränkungen zum Umfang sind einzuhalten. Wird die bei den Referenzen vorgegebene Seitenzahl überschritten, werden darüber hinausgehende Seiten nicht berücksichtigt. Das Bewerbungsformular ist an der dafür gekennzeichneten Stelle im Original zu unterzeichnen, bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft, unbeschadet der Verpflichtung nach III.1.3). Hinweis: Teilnahmeanträge, die nicht im Original unterzeichnet sind, werden nicht weiter berücksichtigt. Teilnahmeanträge, die nicht unter Verwendung des bereitgestellten Bewerberformulars erstellt wurden, werden gleichfalls nicht weiter berücksichtigt. Inhaltliche Änderungen am Bewerberformular führen in der Regel zum Ausschluss. Die Teilnahmeanträge müssen spätestens zu dem unter IV.3.4) festgelegten Termin in einem verschlossenen Umschlag oder Behältnis und unter Kennzeichnung als Teilnahmeantrag an folgendem Ort vorliegen: Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Stadtbauamt, Abt. Bauverwaltung, Markt 15, Raum C2 07, 17489 Greifswald. Der Teilnahmeantrag ist wie folgt farblich hervorgehoben zu kennzeichnen: „Nicht öffnen!!! – Teilnahmeantrag zur Vergabe von Planungsleistungen für die IGS Erwin-Fischer Aktenzeichen VOF 23/15-03 – Nicht öffnen!!!“. Verbindlich ist der Posteingang bei der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Digital eingereichte sowie verspätete Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt. 4. Beabsichtigt der Bewerber, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Kapazitäten Dritter zu bedienen, so ist dieser bzw. sind diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Dritter in diesem Sinne ist jeder, der nicht Bewerber ist, also insbesondere Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder Gesellschafter des Bewerbers. Mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber folgende Erklärungen und Nachweise des Dritten zum Nachweis der persönlichen Lage des Dritten vorzulegen: — aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (einfache Kopie reicht aus) oder vergleichbare Bescheinigung eines anderen EU-Mitgliedsstaats (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem unter IV.3.4) genannten Datum). Soweit die Bescheinigung zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge noch nicht vorliegt, ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass diese unverzüglich beantragt wurde, und eine Eigenerklärung abzugeben, aus der sich ergibt, dass keine Steuerschulden bzw. -rückstände bestehen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist vom Bieter ohne gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber nachzureichen, sobald sie vorliegt, spätestens mit Abgabe des Angebots. — gesondert unterschriebene Eigenerklärung des Dritten, dass dieser seine Verpflichtungen zur Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt. — gesondert unterschriebene Eigenerklärungen des Dritten: • über die erfolgte bzw. nicht erfolgte rechtskräftige Verurteilung wegen der in § 4 Abs. 6 Buchst. a) bis g) VOF genannten Straftatbestände (zwingende Aus-schlussgründe) unter Benennung der Person(en), die rechtskräftig verurteilt worden ist (sind), • über das Vorliegen der in § 4 Abs. 9 VOF genannten (fakultativen) Ausschlussgründe (laufendes Insolvenzverfahren/Liquidation bzw. gleichartige Verfahren anderer Staaten bzw. Einstellung der Tätigkeit; rechtskräftige Verurteilung aus Gründen, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen (z. B. Betrug, Untreue), Vorliegen bzw. Nichtvorliegen einer schweren Verfehlung (z. B. gegen Auflagen eingestellte Ermittlungsverfahren betreffend die berufliche Zuverlässigkeit, aufgrund vertraglicher Pflichtverletzungen außerordentlich gekündigte Vertragsverhältnisse). Für die geforderten Eigenerklärungen sind auch die vom Auftraggeber zum postalischen oder elektronischen Versand bereitgestellten Formulare zu verwenden und vom Dritten an geeigneter Stelle zu unterschreiben. Werden diese, ggf. auch auf Nachfordern hin nicht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Falsche Angaben führen in der Regel ebenso zum Ausschluss. Die Eignung (III.2.2) und III.2.3)) des bzw. der Dritten muss im Teilnahmeantrag mit denselben Nachweisen und in demselben Umfang belegt werden, wie dies auch für die Eignung des Bieters verlangt wird, allerdings beschränkt auf den Leistungsteil, den der Dritte übernehmen soll. Soweit der Bewerber unter Berücksichtigung vorstehender Vorgaben Nachweise und Erklärungen des Dritten zur Eignung beibringt, ist insoweit die Eignung des Bewerbers selbst nachgewiesen (kumulative Berücksichtigung). Beruft sich der Bewerber zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf den Umsatz eines Dritten (z. B. Nachunternehmers), so darf nur der Umsatz des Nachunternehmers angegeben werden, der den beabsichtigten Leistungsteil des Nachunternehmers betrifft und mit vergleichbaren Vorhaben, wie in III.2.2) beschrieben, erzielt wurde. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist im Teilnahmeantrag nachvollziehbar darzustellen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor oder sind diese nicht nachgewiesen, so bleibt der Umsatz bei der Wertung unberücksichtigt. Wird der Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, hat er mit dem Angebot eine im Original unterzeichnete Verpflichtungserklärung des jeweiligen Dritten vorzulegen. Dieser Verpflichtungserklärung muss entnommen werden können, dass sich der Dritte gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, dem Bieter im Fall der Beauftragung seine Kapazitäten in dem im Teilnahmeantrag benannten Umfang zur Verfügung zu stellen. 5. Geforderte Erklärungen und Nachweise sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zugelassen ist, mit dem Teilnahmeantrag, spätestens zu dem in IV.3.4) genannten Termin vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.3.4) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb einer Frist von sechs Kalendertagen nachgereicht werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Anforderung, es sei denn, der Bewerber weist nach, dass er die Aufforderung erst später erhalten hat. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. 6. Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der für die Planungs- und Bauleistungen erforderlichen Haushaltsmittel. 7. Nach derzeitiger Planung erfolgt die Auftragsverhandlung mit den ausgewählten Bietern im August. Der genaue Termin wird den ausgewählten Bietern im Rahmen der Angebotsphase mitgeteilt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der derzeitige Schulbau der Integrierten Gesamtschule „Erwin Fischer“ wird heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht. Aus diesem Grund soll ein Ersatzneubau für eine vierzügige Integrierte Gesamtschule mit (vsl.) 26 Klassenräumen, Fachräumen, einem Begegnungs- und Kommunikationsort für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft (Aula o. ä.) unter Berücksichtigung der Anforderungen an den Ganztagesschulbetrieb errichtet werden. Bei der Planung sind folgende Rahmenbedingungen zu berücksichtigen:
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— Berücksichtigung unterschiedlicher Lernformen;
— Methodischer Variantenwechsel zwischen Instruktion und Eigenaktivität der Schüler;
— Schaffung einer gesunden, lernfördernden Umgebung;
— Angemessene Arbeitsplätze für Lehrer/innen und pädagogische Fachkräfte, die auch moderne Teamarbeit ermöglichen;
— Gemeinsame Nutzung von räumlichen Ressourcen und Schule und kommunalem Umfeld;
— Intelligente Flächennutzung, integrierte Organisationsmodelle und multifunktionale Nutzungsmöglichkeiten.
Der Ersatzneubau der Erwin-Fischer-Schule soll zudem Modellcharakter für eine inklusive Beschulung haben. Dies erfordert die Errichtung zusätzlicher Räume als Beratungs- und Dokumentationsraum für Sonderpädagogen, einen Gesundheits- und Ruheraum und einen Raum für time-out-Situationen bzw. als Schulstation. Zusätzlich soll ein Drittel der Klassenräume mit besonderen Anforderungen für Hören, Sehen und motorische Bewegungsstörungen ausgestattet werden (Akustikdecken, physisches und visuelles Leitsystem, besonderer Platzbedarf für Rollstuhlfahrer). Besonderer Wert ist bei der Planung dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit beizumessen. Dabei spielen die Lebenszykluskosten bzw. ein angemessenes Verhältnis von Baukosten und Lebenszykluskosten eine bedeutende Rolle. In diesem Kontext werden auch die Unterschiede der Bau- und Betriebskosten bei Umsetzung eines Passivhausstandards und bei Standards nach der EnEV darzustellen sein. Es ist angestrebt, die von der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen entwickelten Nachhaltigkeitskriterien umzusetzen.
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Die zu sanierende Schulsporthalle ist in den 1980-iger Jahren in Modulbauweise errichtet worden. Eine Teilsanierung erfolgte im Jahr 2010. Es besteht nach wie vor erheblicher Instandsetzungsbedarf. Insbesondere sollen auch energetische Maßnahmen durchgeführt werden.
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Vergeben werden an einen Bieter (Einzelbieter oder Bietergemeinschaft) Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude (§§ 33 ff. HOAI, LPH 1 bis 9) und Leistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung (§ 49 ff. HOAI, LPH 1 bis 6). Die Beauftragung erfolgt in Stufen. Alle weiteren Planungsleistungen und gutachterlichen Leistungen werden vom Auftraggeber gesondert vergeben und sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
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Menge oder Umfang:
Geschätzter Wert der zu vergebenden Planungsleistungen ohne Mehrwertsteuer: 1 100 000 EUR.
Beschreibung der Optionen:
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungen bis einschließlich LPH 9 (Leistungsbild Objektplanung) bzw. LPH 6 (Leistungsbild Tragwerksplanung) vorgesehen, wobei ein Rechtsanspruch des künftigen Auftragnehmers auf Übertragung von Leistungen in einem bestimmten Umfang nicht besteht.
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Dauer: 50 Monate
Referenznummer: VOF 23/15-03
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 17489 Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (einfache Kopie reicht aus) oder vergleichbare Bescheinigung eines anderen EU-Mitgliedsstaats (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem unter IV.3.4)) genannten Datum). Soweit die Bescheinigung zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge noch nicht vorliegt, ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass diese unverzüglich beantragt wurde, und eine Eigenerklärung abzugeben, aus der sich ergibt, dass keine Steuerschulden bzw. -rückstände bestehen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist vom Bieter ohne gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber nachzureichen, sobald sie vorliegt, spätestens mit Abgabe des Angebots.
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2. Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
3. Eigenerklärungen des Bewerbers:
— über die wirtschaftliche Verknüpfung mit Unternehmen (§ 4 Abs. 2 VOF), und darüber, ob und auf welche Art auf den Auftrag bezogen ein Bewerber in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet (§ 4 Abs. 2 VOF), sofern dem nicht berufsrechtliche Regelungen entgegenstehen, einschließlich der Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt. Es gelten insoweit ferner die in VI.3) Nr. 3 genannten Anforderungen.
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— über die erfolgte bzw. nicht erfolgte rechtskräftige Verurteilung wegen der in § 4 Abs. 6 Buchst. a) bis g) VOF genannten Straftatbestände (zwingende Ausschlussgründe) unter Benennung der Person(en), die rechtskräftig verurteilt worden ist (sind).
— über das Vorliegen der in § 4 Abs. 9 VOF genannten (fakultativen) Ausschlussgründe (laufendes Insolvenzverfahren/Liquidation bzw. gleichartige Verfahren anderer Staaten bzw. Einstellung der Tätigkeit); rechtskräftige Verurteilung aus Gründen, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen (z. B. Betrug, Untreue), Vorliegen bzw. Nichtvorliegen einer schweren Verfehlung (z. B. gegen Auflagen eingestellte Ermittlungsverfahren betreffend die berufliche Zuverlässigkeit, aufgrund vertraglicher Pflichtverletzungen außerordentlich gekündigte Vertragsverhältnisse).
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— ob, und wenn ja, welche Personen auf Seiten des Bewerbers (auch Berater o. ä.) tätig sind, die zugleich Mitarbeiter oder Berater des Auftraggebers sind, so dass ggf. deren Ausschluss bei der Mitwirkung im Vergabeverfahren auf Seiten des Auftraggebers gem. § 16 VgV zu erfolgen hat.
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— dass die Bewerber in der Lage sind, im Falle einer Beauftragung unmittelbar nach Auftragserteilung mit den Planungsleistungen zu beginnen.
Die unter 1. bis 3. geforderten Nachweise sind bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied vorzulegen. Werden diese Nachweise, ggf. auch auf Nachfordern hin nicht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Falsche Angaben führen in der Regel ebenso zum Ausschluss.
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Juristische Personen und Gesellschaften haben – sofern nach dem Recht des Staates, in dem diese ihren Sitz haben, rechtlich vorgesehen – den Nachweis über ihren satzungsgemäßen Geschäftszweck durch Auszug aus dem einschlägigen Register, andernfalls durch Vorlage geeigneter Unterlagen, nachzuweisen. Ebenso ist der für den Auftraggeber verbindliche Nachweis über die Vertretungsberechtigung zu führen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Unterschriebene Eigenerklärung:
— den Netto-Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012, 2013 und – ggf. als Prognose – 2014) und
— den Netto-Umsatz des Bewerbers für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012, 2013 und – ggf. als Prognose – 2014), aufgeteilt auf die Leistungsbereiche Objektplanung und Tragwerksplanung. Eine entsprechende Dienstleistung setzt voraus: Planungsleistungen für den Neubau einer Schule oder eines anderen Hochbauvorhabens mit vergleichbaren (oder höheren) planerischen Anforderungen (z. B. Kindertagesstätten, Hochschulbauten); erbrachte Leistungen: mind. 6 zusammenhängende, abgeschlossene Leistungsphasen aus dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude (wobei im Falle der LPH 8 der Nachweis eines Bearbeitungsstandes von etwa 50 % ausreicht) und mind. 4 zusammenhängende, abgeschlossene Leistungsphasen aus dem Leistungsbild Tragwerksplanung.
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Gefordert ist die Angabe des Umsatzes pro Geschäftsjähr. Aus der Darstellung müssen sich der Gesamtumsatz sowie der Umsatz für entsprechende Dienstleistungen, aufgeteilt nach dem Umsatz für vergleichbare Leistungen im Bereich Objektplanung und Umsatz für vergleichbare Leistungen im Bereich Tragwerksplanung, ergeben.
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Mindeststandards:
— Netto-Gesamtumsatz des Bewerbers pro Jahr mindestens 400 000 EUR,
— Leistungsbild Objektplanung Gebäude: Netto-Umsatz des Bewerbers pro Jahr mind. 140 000 EUR,
— Leistungsbild Tragwerksplanung: Netto-Umsatz des Bewerbers pro Jahr mindestens 60 000 EUR.
Teilnahmeanträge, die diese Mindeststandards nicht erreichen, werden nicht berücksichtigt. Soweit der Umsatz anhand des Umsatzes Dritter nachgewiesen werden soll, sind zwingend die in VI.3) Nr. 3 aufgestellten Vorgaben zu beachten.
Kann ein Bewerber oder Bieter aus einem berechtigten Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er den Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage jedes anderen, vom Auftraggeber für geeignet erachteten Belegs erbringen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angaben zur Bürostruktur des Bewerbers; Benennung der Mitarbeiter, die die Dienstleistung erbringen werden. Angaben zur beruflichen Befähigung (Diplom- bzw. Prüfungszeugnisse in Kopie) der genannten Mitarbeiter. Es sind dabei zwingend und – für den Fall der Auftragserteilung verbindlich – ein Projektleiter und ein stellvertretender Projektleiter als zentrale Ansprechpartner für den Auftraggeber sowie die jeweils federführenden Mitarbeiter für die Leistungsbereiche Objektplanung und Tragwerksplanung zu benennen. Es ist zudem verbindlich die Person zu benennen, die die Bauüberwachung federführend übernehmen und insoweit als Ansprechpartner für den Auftraggeber zur Verfügung stehen wird. Zu benennen sind zudem der Mitarbeiter, der die Planung im Passivhausstandard federführend vornehmen wird, sowie der federführender Mitarbeiter für die Begleitung des nachhaltigen Bauens. Mehrfachnennungen sind selbstverständlich möglich.
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2. Zudem sind Angaben zur Berufserfahrung des Projektleiters, des stellv. Projektleiters und der für die Leistungsbereiche Objektplanung und Tragwerksplanung federführenden Mitarbeiter sowie des für die Bauüberwachung federführenden Mitarbeiters in Jahren erforderlich.
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Mindeststandards:
Der Projektleiter bzw. der stellv. Projektleiter müssen über eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren verfügen (Mindeststandard); die federführenden Mitarbeiter für die Leistungsbereiche Objektplanung und Tragwerksplanung sowie für die Bauüberwachung müssen über eine Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren verfügen (Mindeststandard). Teilnahmeanträge, die diese Mindeststandards nicht erreichen, werden nicht berücksichtigt.
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3. Die Bewerber werden zudem um Angaben zu besonderen Qualifikationen des Projektleiters, des stellvertretenden Projektleiters und der für die Leistungsbereiche Objektplanung und Tragwerksplanung federführenden Mitarbeiter in den Bereichen Brandschutz, Energieeffizienz und Wärmeschutz (z. B. durch Vorlage von Zertifikaten, Bescheinigungen etc. in Kopie) gebeten.
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4. Die Bewerber haben ihrem Teilnahmeantrag eine übersichtliche Darstellung der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2012, 2013, 2014) erbrachten Leistungen in den Leistungsbereichen Objektplanung und Tragwerksplanung beizufügen (Referenzen). Bei den Referenzen soll es sich möglichst um Referenzen des Bewerbers handeln (Büroreferenzen); daneben sind auch Referenzen des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters (persönliche Referenzen) zulässig. Es ist bei der Bewertung der Referenzen für den Auftraggeber dabei von besonderer Bedeutung, ob die unter vorstehender Ziff. III.2.3) Nr. 1 genannten Personen bereits ganz oder in Teilen gemeinsam Projekte umgesetzt haben.
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Die Referenzen für den Leistungsbereich Objektplanung können Leistungen betreffen, die in den letzten 3 Jahren abgeschlossen wurden oder sich noch in Bearbeitung befinden, wobei bei in Bearbeitung befindlichen Vorhaben die LPH 8 etwa zu 50 % abgearbeitet sein muss, was mit der Referenz nachzuweisen ist. Bei Referenzen für den Leistungsbereich Tragwerksplanung soll die LPH 6 im maßgeblichen Dreijahreszeitraum abgeschlossen worden sein, es sei denn, der Bewerber war auch im Rahmen der Überwachung der Ausführung des Objekts tätig. In diesem Fall reicht es, wenn die LPH 8 etwa zu 50 % abgearbeitet ist. Vorhaben, die bereits vor dem 31.12.2010 im Wesentlichen baulich abgeschlossen waren, können nicht berücksichtigt werden.
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Anforderungen an die Darstellung der Referenzobjekte: Die Referenzen für die jeweiligen Leistungsbereiche sind fortlaufend zu nummerieren (1. Objektplanung: Referenz 1., Referenz 2. ...; 2. Tragwerksplanung: Referenz 1., Referenz 2. …). Zum Nachweis der in den letzten 3 Jahren erbrachten, wesentlichen Leistungen sind jeweils maximal 3 Referenzen für die Leistungsbereiche Objektplanung und Tragwerksplanung zugelassen. Mehrfachnennungen sind zulässig. Referenzen mit der Ordnungszahl 4 und höher werden nicht berücksichtigt.
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Zur Beurteilung der architektonischen Qualität der Referenzobjekte sind aussagekräftige Planunterlagen wie Schnitte und Grundrisse beizufügen (maximales Format: DIN A3). Der Umfang der beigefügten Planunterlagen darf pro Referenz 7 Seiten (einseitig bedruckt) nicht überschreiten.
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Im Übrigen muss sich die Darstellung der Referenzen an folgender Gliederung, der auch der vom Auftraggeber zum Versand bereitgehaltene Bewerbungsbogen folgt, orientieren bzw. folgende Angaben enthalten und darf zwei einseitig beschriebene DIN A4-Seiten pro Referenz (einschließlich des vom Auftraggeber vorgegebenen, eine DIN A4-Seite umfassenden Vordrucks „Referenzobjekte für Schulbauen bzw. vergleichbarer Art“, ohne Schnitte und Grundrisse) nicht übersteigen:
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a) Kurzbeschreibung des Bauvorhabens mit Ausführungen zur Nutzung des Bauwerks und Angaben zur Umsetzung der Nutzer- und Nutzungsvorgaben (z. B. Raumprogramm; im Schulbereich: pädagogisches Konzept, Ganztagesschulbetrieb),
b) Beschreibung der erbrachten Leistungen mit Angaben:
— zum Projektleiter/stellv. Projektleiter; Benennung der federführenden Mitarbeiter für die Leistungsbereiche Objektplanung, Tragwerksplanung und für die Bauüberwachung (für den Auftraggeber ist im Rahmen der Wertung der Teilnahmeanträge von Bedeutung, in welchem Umfang an den Referenzobjekten beteiligte Mitarbeiter auch bei der zu vergebenden Leistung beteiligt sein werden),
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— zu den erbrachten Leistungen entsprechend der einschlägigen HOAI-Leistungsbilder unter Benennung der jeweils erbrachten Grund- und Besonderen Leistungen, sowie besonderer zur Anwendung gekommener Bautechniken,
— zum Auftragsvolumen (Rechnungswert netto/brutto; bei noch nicht abgeschlossenen Vorhaben ggf. als Prognose),
c) Angabe der anrechenbaren Kosten des Vorhabens (KG 300 und 400, jeweils nach Kostengruppen aufgeschlüsselt). Darstellung der im Rahmen der Planungsphase (KG 300, 400) ermittelten Baukosten und der tatsächlich entstandenen Baukosten (bei noch in Bearbeitung befindlichen Vorhaben ggf. als Prognose); Darstellung von Ursachen für etwaige Kostensteigerungen,
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d) Angabe zur Planungs- und Bauzeit (bei noch in Bearbeitung befindlichen Vor-haben ggf. als Prognose); Beginn und Ende der Leistungserbringung, ggf. Darstellung des derzeitigen Leistungsstandes bei noch nicht abgeschlossenen Vorhaben,
Darstellung ursprünglich vorgesehener Planungs- und Bauzeit und ggf. Benennung von Ursachen für etwaige Verzögerungen in der Planung und/oder Bauausführung.
e) Angabe der öffentlichen oder privaten Auftraggeber:
— bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber durch eine von der zuständigen Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung,
— bei Leistungen für private Auftraggeber durch eine vom Auftraggeber ausgestellte Bescheinigung; ist eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich, so ist eine einfache Erklärung des Bewerbers zulässig, jeweils mit namentlicher Nennung eines für Nachfragen verfügbaren Ansprechpartners mit Telefonnummer und möglichst mit kurzer Angabe zur Einhaltung von Kosten und Terminen.
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5. Die Bewerber haben ihrem Teilnahmeantrag eine übersichtliche Darstellung der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen in den Bereichen:
— Nachhaltiges Bauen,
— Energieplanung (insbesondere: Energiebilanzierung und Wärmeschutzberechnung nach EnEV),
— Passivhausstandard,
— barrierefreies Bauen mit Spezialisierung auf Hören und Sehen und motorischen Bewegungsstörungen.
Bei den Referenzen soll es sich möglichst um Referenzen des Bewerbers handeln (Büroreferenzen); daneben sind auch Referenzen des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters (persönliche Referenzen) zulässig. Die Referenzen können Leistungen betreffen, die in den letzten 3 Jahren abgeschlossen wurden oder sich noch in Bearbeitung befinden, wobei bei in Bearbeitung befindlichen Vorhaben die LP 8 etwa zu 50 % abgearbeitet sein muss, was mit der Referenz nachzuweisen ist. Vorhaben, die bereits vor dem 31.12.2010 im Wesentlichen baulich abgeschlossen waren, können nicht berücksichtigt werden.
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Die Darstellung der in diesen Bereichen erbrachten Leistungen – sofern die Eignung nicht bereits durch die unter vorstehender Ziff. III.2.3) Nr. 4 vorgelegten Referenzen nachgewiesen wird – darf pro Referenz 2 DIN A4-Seiten (einschließlich des vom Auftraggeber vorgegebenen, eine DIN A4-Seite umfassenden Vordrucks „Referenzobjekte für Nachhaltiges Bauen etc.“) nicht überschreiten. In der Kopfzeile der Referenz ist anzugeben, worauf sich die Referenz bezieht (z. B. Referenz „Nachhaltiges Bauen“). Die Referenzen für die einzelnen, vorgenannten Bereiche sind jeweils fortlaufend (1. Nachhaltiges Bauen: Referenz 1., Referenz 2., Referenz 3.; 2. Energieplanung: Referenz 1., Referenz 2., Referenz 3. usw.) zu nummerieren. Es werden maximal 2 Referenzen pro Bereich berücksichtigt. Referenzen mit der Ordnungszahl 3 und höher pro Bereich werden nicht berücksichtigt.
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Im Übrigen muss sich die Darstellung der Referenzen an folgender Gliederung orientieren bzw. folgende Angaben enthalten:
a) Kurzbeschreibung des Bauvorhabens,
b) detaillierte Beschreibung der im Rahmen der Bereiche „nachhaltiges Bauen“ (1.), „Energieplanung“ (2.), „Passivhausstandard“ (3.) und „barrierefreies Bauen“ (4.) erbrachte Leistungen mit Angaben:
— federführenden Bearbeiter (für den Auftraggeber ist im Rahmen der Wertung der Teilnahmeanträge von Bedeutung, in welchem Umfang an den Referenzobjekten beteiligte Mitarbeiter auch bei der zu vergebenden Leistung beteiligt sein werden),
c) Angaben zur Planungs- und Bauzeit (bei noch in Bearbeitung befindlichen Vorhaben ggf. als Prognose); Beginn und Ende der Leistungserbringung, ggf. Darstellung des derzeitigen Leistungsstandes bei noch nicht abgeschlossenen Vorhaben,
d) Angabe der öffentlichen oder privaten Auftraggeber:
— bei Leistungen für private Auftraggeber durch eine vom Auftraggeber ausgestellte Bescheinigung; ist eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich, so ist eine einfache Erklärung des Bewerbers zulässig, jeweils mit namentlicher Nennung eines für Nachfragen verfügbaren Ansprechpartners mit Telefonnummer.
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6. Die Bewerber haben ihrem Teilnahmeantrag ferner eine übersichtliche Darstellung der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen im Rahmen der Sanierung von Sporthallen oder im Hinblick auf die planerischen Anforderungen vergleichbarer Bauwerke in den Bereichen energetische Sanierung, Schadstoffsanierung und brandschutztechnische Sanierung und behindertengerechte Ertüchtigung (bzw. Herrichtung eines Bestandsgebäudes unter inklusiven Gesichtspunkten) beizufügen (Referenzen). Bei den Referenzen soll es sich möglichst um Referenzen des Bewerbers handeln (Büroreferenzen); daneben sind auch Referenzen des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters (persönliche Referenzen) zulässig. Referenzen können Leistungen betreffen, die in den letzten 3 Jahren abgeschlossen wurden oder sich noch in Bearbeitung befinden, wobei bei in Bearbeitung befindlichen Vorhaben die LPH 8 etwa zu 50 % abgearbeitet sein muss, was mit der Referenz nachzuweisen ist. Vorhaben, die bereits vor dem 31.12.2010 im Wesentlichen baulich abgeschlossen waren, können nicht berücksichtigt werden.
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Anforderungen an die Darstellung der Referenzobjekte: Die Referenzen sind fortlaufend zu nummerieren. Zum Nachweis der in den letzten 3 Jahren erbrachten, wesentlichen Leistungen im Bereich Sanierung von Sporthallen oder vergleichbarer Bauwerke sind maximal 2 Referenzen zugelassen. Referenzen mit der Ordnungszahl 3 und höher werden nicht berücksichtigt.
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Im Übrigen muss sich die Darstellung der Referenzen an folgender Gliederung orientieren bzw. folgende Angaben enthalten und darf insgesamt zwei DIN A4-Seiten (einschließlich des vom Auftraggeber vorgegebenen, eine DIN A4-Seite umfassenden Vordrucks „Referenzobjekte für Sanierung von Sporthallen bzw. vergleichbarer Art und Größe“) nicht übersteigen:
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b) Beschreibung der durchgeführten Sanierungsmaßnahmen unter Benennung der Bereiche „energetische Sanierung“, „Schadstoffsanierung“ und „brandschutz-technische Sanierung“ und behindertengerechte Ertüchtigung (bzw. Herrichtung eines Bestandsgebäudes unter inklusiven Gesichtspunkten) mit Angaben:
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— zum Projektleiter/stellv. Projektleiter; ggf. Benennung der federführenden Mitarbeiter für die Leistungsbereiche Objektplanung, Tragwerksplanung und für die Bauüberwachung (für den Auftraggeber ist im Rahmen der Wertung der Teilnahmeanträge von Bedeutung, in welchem Umfang an den Referenzobjekten beteiligte Mitarbeiter auch bei der zu vergebenden Leistung beteiligt sein werden),
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d) Angabe zur Planungs- und Bauzeit (bei noch in Bearbeitung befindlichen Vor-haben ggf. als Prognose); Beginn und Ende der Leistungserbringung, ggf. Darstellung des derzeitigen Leistungsstandes bei noch nicht abgeschlossenen Vorhaben, Darstellung ursprünglich vorgesehener Planungs- und Bauzeit und ggf. Benennung von Ursachen für etwaige Verzögerungen in der Planung und/oder Bauausführung,
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7. Erklärung über das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren (2012, 2013, 2014) fest angestellt Beschäftigten mit Angabe der Anzahl der Führungskräfte.
Mindeststandards:
— Die Bewerber müssen nachweisen können, dass sie im jährlichen Mittel der letzten 3 Jahre über eine Führungskraft und 7 festangestellte Beschäftigte verfügen, werden nicht berücksichtigt,
— Teilnahmeanträge, die diese Mindeststandards nicht erreichen, werden nicht berücksichtigt.
8. Übersichtliche und tabellarische Darstellung der technischen Ausstattung des Bewerbers, insbesondere über Hard- und Software sowie CAD-Programme, die für die Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Von Bedeutung ist dabei auch die Angabe, welche Software zur Termin- und Kostenverfolgung zur Verfügung steht.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Aktueller Nachweis (Kopie ausreichend), nicht älter als 6 Monate gerechnet vom Abgabetermin des Teilnahmeantrags, eines Haftpflichtversicherers (nicht des Maklers) über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR für Personen- sowie Sach- und Vermögensschäden, wobei die Versicherungssumme jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen muss. Im Falle der Teilnahme einer Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied einzeln zu erbringen. Ist ein den genannten Anforderungen entsprechender Versicherungsschutz aktuell nicht gegeben, so ist mit dem Teilnahmeantrag die verbindliche Bestätigung eines Haftpflichtversicherers (nicht eines Maklers) einzureichen, dass spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung eine Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen zur Verfügung stehen wird (im Falle der Teilnahme einer Bewerbergemeinschaft ist dieser Nachweis gemeinsam zu erbringen). Wird der Nachweis über die Berufshaftpflicht nach Maßgabe der vorstehenden Anforderungen ggf. auch auf Nachfordern hin nicht erbracht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: HOAI in der zur Beauftragung gültigen Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
1. Teilnahmeanträge von Bewerbergemeinschaften sind in gleicher Weise zulässig wie Anträge von Einzelbewerbern. Die Verwendung des Begriffs „Bewerber“ in dieser Bekanntmachung meint daher immer Bewerber und Bewerbergemeinschaften.
2. Bei Bewerbergemeinschaften ist die beabsichtigte Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerbergemeinschaft darzustellen.
3. Bei Teilnahme einer Bewerbergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft unter Benennung aller Mitglieder einer solchen Arbeitsgemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall im Original einzureichen. Es ist in der Erklärung ferner anzugeben, welches Mitglied der Arbeitsgemeinschaft deren bevollmächtigter Vertreter ist, und zu erklären, dass dieser zur alleinigen rechtsgeschäftlichen Vertretung der Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber berechtigt ist. Wird eine solche Erklärung ggf. auch auf Nachfordern hin nicht abgegeben, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
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4. Ein Bieter darf jeweils nur ein Angebot abgeben. Gibt ein Bieter – im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs – ein eigenes Angebot ab und ist dieser zugleich Mitglied einer Bietergemeinschaft oder ist ein Büro Mitglied zweier oder mehrerer Bietergemeinschaften, können die Angebote ausgeschlossen werden, wenn ein Verstoß gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbs anzunehmen ist. Dies ist der Fall, wenn der Bieter bzw. das an mehreren Bietergemeinschaften beteiligte Büro nicht nachweisen kann, dass die jeweiligen Angebote vollkommen unabhängig voneinander erstellt wurden und dem betroffenen Bieter/Büro nicht mehrere Angebote bekannt waren.
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Sonstige besondere Bedingungen:
1. Von besonderer Bedeutung für den Auftraggeber ist die personelle Kontinuität beim künftigen Auftragnehmer während der Leistungserbringung. Die namentliche Angabe des Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters, der federführenden Mitarbeiter für die Leistungsbereiche Objektplanung und Tragwerksplanung sowie für die Bauüberwachung hat bereits mit dem Teilnahmeantrag zu erfolgen und ist (vorbehaltlich vergaberechtlicher Anforderungen an den Zeitpunkt der Vorlage von Verpflichtungserklärungen beim Einsatz von Dritten, z. B. Nachunternehmern) bindend. Die genannten Personen können im Verhandlungsverfahren (und in der späteren Vertragsdurchführung) nur unter der Voraussetzung der mindestens gleichen Eignung ausgetauscht werden. In diesem Falle ist der Eignungsnachweis des neu zu benennenden (stv.) Projektleiters bzw. federführenden Mitarbeiters vor dem Austausch zu erbringen und auf dieser Basis zunächst die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.
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2. Von herausragender Bedeutung für den Auftraggeber ist die Einhaltung von Terminen und Kosten während der Planungs- und Bauphase. Hierzu beabsichtigte Maßnahmen werden in der zweiten Verfahrensstufe (Angebotswertung) von großer Bedeutung sein. Die Einhaltung von Terminen und Kosten wird zudem im abzuschließenden Vertrag Berücksichtigung finden. Eine Kostenobergrenze wird Gegenstand des abzuschließenden Vertrages sein.
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3. Im Rahmen eines Angebots haben zur Angebotsabgabe aufgeforderte Bieter darzustellen, auf welche Weise die regelmäßigen Information des Auftraggebers und die vertraglich geschuldeten Koordination mit den anderen an der Planung bzw. Ausführung beteiligten Fachplaner, Unternehmen, Behörden etc. sichergestellt werden soll; ferner wird – anhand eines Konzepts, das Vertragsbestandteil werden wird – dazustellen sein, wie eine ausreichende Präsenz vor Ort während der Phase der Bauausführung zur vertragsgemäßen Erfüllung der im Rahmen der LPH 8 zu erbringenden Leistungen sichergestellt werden soll. Beide Punkte werden in die Angebotswertung einfließen.
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Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Für die Person des Projektleiters, des stellvertretenden Projektleiters und für die Mitarbeiter des Bewerbers im Bereich der Objektplanung sowie für die Bauüberwachung wird als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten nach § 19 Abs. 1 VOF gefordert. Der Bewerber muss über die Bauvorlageberechtigung nach § 65 der Bauordnung Mecklenburg-Vorpommern verfügen. Für die Mitarbeiter des Bewerbers im Bereich der Tragwerksplanung wird als Berufsqualifikation der Beruf des Ingenieurs nach § 19 Abs. 2 VOF gefordert. Die Berechtigung, die Berufsbezeichnung „Architekt“ bzw. „Ingenieur“ führen zu dürfen, und die Bauvorlageberechtigung des Bewerbers sind nachzuweisen. Ebenso zugelassen werden Bewerber, wenn sie die für die Durchführung der Aufgabe geforderten Mitarbeiter benennen, die über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist, und die berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur bzw. Architekt tätig zu werden.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Teilnahmeanträge, die nicht wegen Unvollständigkeit, formaler oder sonstiger Mängel auszuschließen sind und die Mindeststandards erfüllen, werden anhand der unter III.2.2) („Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“) und unter III.2.3) („Technische Leistungsfähigkeit“) geforderten Angaben mit Punkten bewertet. Es werden – soweit eine ausreichende Zahl geeigneter Bewerber gegeben ist – mindestens 3, maximal (aber nicht zwingend) 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Maßgeblich ist insoweit die erreichte Punktzahl. Die Entscheidung darüber, ob 3, 4 oder 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der erzielten Punkte und des Punkteabstands des Viert- und Fünftplatzierten zum Drittplatzierten. Ungeachtet dessen werden Bewerber, deren Teilnahmeanträge weniger als 600 Punkte erreichen, keinesfalls zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktegleichstand ist für die Rangfolge die Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren ausschlaggebend. Es können maximal 1 000 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt aufteilen:
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1. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (max. 120 Punkte erreichbar):
— Jeweiliger Netto-Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (maximal 60 Punkte erreichbar):
• Bei einem Umsatz von 400 000 EUR bis 600 000 EUR pro Geschäftsjahr: je 10 Punkte;
• Bei einem Umsatz von über 600 000 EUR pro Geschäftsjahr: je 20 Punkte;
— Jeweiliger Netto-Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (maximal 60 Punkte erreichbar): Eine entsprechende Dienstleistung setzt voraus:
• Planungsleistungen für den Neubau einer Schule oder eines anderen Hochbauvorhabens mit vergleichbaren (oder höheren) planerischen Anforderungen (z. B. Kindertagesstätten, Hochschulbauten);
• erbrachte Leistungen: mind. 6 zusammenhängende, abgeschlossene Leistungsphasen aus dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude (wobei im Falle der LP 8 ein Bearbeitungsstand von 50 % ausreicht) bzw. mind. 4 zusammenhängende, abgeschlossene Leistungsphasen aus dem Leistungsbild Tragwerksplanung;
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— Leistungsbild Objektplanung Gebäude:
• Bei einem Umsatz von 140 000 EUR bis 200 000 EUR pro Geschäftsjahr: je 5 Punkte;
• Bei einem Umsatz von über 200.000,00 EUR pro Geschäftsjahr: je 10 Punkte;
— Leistungsbild Tragwerksplanung:
• Bei einem Umsatz von 60 000 EUR bis 100 000 EUR pro Geschäftsjahr: je 5 Punkte;
• Bei einem Umsatz von über 100.000,00 EUR pro Geschäftsjahr: je 10 Punkte.
2. Technische Leistungsfähigkeit (max. 750 Punkte erreichbar):
2.1. Berufserfahrung (max. 150 Punkte erreichbar):
a) Berufserfahrung Projektleiter/stv. Projektleiter/sonstige federführende Mitarbeiter:
— Berufserfahrung Projektleiter/stv. Projektleiter: max. je 30 Punkte erreichbar: je 30 Punkte bei mehr als 7-jähriger Berufserfahrung; je 20 Punkte bei 5-7 jähriger Berufserfahrung
— Berufserfahrung federführende Mitarbeiter für die 3 Leistungsbereiche Objektplanung, Tragwerksplanung sowie für die Bauüberwachung: je 20 Punkte bei mehr als 5-jähriger Berufserfahrung; je 12 Punkte bei 3-5 jähriger Berufserfahrung
b) Besondere Qualifikationen:
— Nachweis besonderer Qualifikationen in den Bereichen:
• Brandschutz. (10 Punkte),
• Energieeffizienz (10 Punkte),
• Wärmeschutz (10 Punkte).
2.2. Referenzen (maximal 600 Punkte erreichbar):
Referenzliste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen unter Angabe des Leistungszeitraums und des aktuellen Bearbeitungsstandes (z. B.: „abgeschlossen“/„derzeit LP ## in Bearbeitung“);
Mehrfachnennung einer Referenz für mehrere Kategorien ist selbstverständlich möglich:
I. Neubau Schulgebäude:
(1) wesentliche Leistungen:
a) Vergleichbare Vorhaben:
Es können maximal 150 Punkte erreicht werden, wenn je 2 Referenzen für die Leistungsbereiche Objektplanung und Tragwerksplanung vorgelegt werden, die die genannten Anforderungen erfüllen: Kriterien für Vergleichbarkeit:
— einer Schule (oder eines Gebäudes mit vergleichbarem oder höherem Schwierigkeitsgrad in Bezug auf die planerischen Anforderungen, z. B. andere Bildungsbauten wie Kindertagesstätten),
— Mindestens 6 aufeinanderfolgende Leistungsphasen aus dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude (§§ 33 ff. HOAI) erbracht, wobei es bei in der Realisierung befindlichen Vorhaben ausreichend ist, wenn die LP 8 zu ungefähr 50 % abgearbeitet ist,
— Mindestens 4 aufeinanderfolgende Leistungsphasen aus den Leistungsbild Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI) erbracht- mit anrechenbaren Kosten zwischen 5 800 000 und 12 000 000 EUR (KG 300+400),
— Tätigkeit für öffentlichen Auftraggeber Abzüge erfolgen in dem Umfang, in dem eine Referenz diese Anforderungen nicht erfüllt.
b) Projektteam:
Es können max. 40 Punkte erreicht werden, wenn das Projektteam (Projektleiter, stv. Projektleiter, federführende Mitarbeiter für die Leistungsbereiche Objektplanung, Tragwerksplanung sowie für die Bauüberwachung) bereits bei einem Bauvorhaben zusammengearbeitet hat. Haben die im Teilnahmeantrag genannten Personen ganz oder teilweise kein Projekt gemeinsam abgewickelt, so wird nicht die volle Punktzahl vergeben.
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c) Einhaltung von Terminen und Kosten:
Es können max. 40 Punkte erreicht werden, wenn bei abgewickelten bzw. in Abwicklung befindlichen Vorhaben Termine und Kosten eingehalten wurden bzw. eine etwaige Nichteinhaltung auf Ursachen beruht, die nicht dem Bewerber anzulasten sind.
d) Architektonische Qualität:
Mit maximal 40 Punkten gewertet wird die architektonische Qualität der vorgelegten Referenzen für den Neubau eines Schul- oder vergleichbaren Gebäudes, wobei in die Wertung folgende Gesichtspunkte einfließen:
— Umsetzung von Vorgaben des Auftraggebers unter Berücksichtigung der Gebäudenutzung (z. B. Raumprogramm, spezifischer Nutzer- und Nutzungsanforderungen wie Ganztagesschulbetrieb, pädagogisches Konzept etc.),
— Aufenthaltsqualität und Nutzerfreundlichkeit,
— Optischer Eindruck.
(2) Nachhaltiges Bauen:
Die volle Punktzahl (60 Punkte) wird vergeben, wenn ein Projekt geplant und umgesetzt wurde bzw. sich in der Umsetzung befindet (LPH 8 zu etwa 50 % erbracht), das mit dem Gütesiegel der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) zertifiziert wurde oder den von der DGNB entwickelten Kriterienkatalog umsetzt. Abzüge erfolgen in dem Umfang, in dem das Projekt den von der DGNB aufgestellten Anforderungen nicht entspricht und/oder soweit ein solches Projekt bislang nur geplant, nicht aber umgesetzt wurde bzw. sich noch nicht in der Umsetzung befindet.
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(3) Energieplanung:
Es können maximal 80 Punkte erreicht werden, wenn 2 Referenzen vorgelegt werden, die die genannten Anforderungen erfüllen: Die volle Punktzahl pro Referenz (je 40 Punkte) wird vergeben, wenn Leistungen zur Energiebilanzierung und zum Wärmeschutz sowie die weiteren, nach EnEV erforderlichen Leistungen erbracht wurden. Abzüge erfolgen in dem Umfang, in dem eine Referenz diesen Anforderungen nicht entspricht.
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(4) Passivhausstandard:
Die volle Punktzahl (50 Punkte) wird vergeben, wenn ein Projekt nach „Passivhausstandard“ geplant und umgesetzt wurde bzw. sich in der Umsetzung befindet (LPH 8 zu etwa 50 % erbracht). Abzüge erfolgen, wenn ein solches Projekt bislang nur geplant, nicht aber umgesetzt wurde bzw. sich noch nicht in der Umsetzung befindet.
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(5) Erfahrungen bei der Erbringung von Planungs- und Bauüberwachungsleistungen im Bereich barrierefreies Bauen mit den Spezialisierungen auf Hören und Sehen:
Die volle Punktzahl (80 Punkte) wird vergeben, wenn ein Projekt im Bereich barrierefreies Bauen mit den Spezialisierungen auf Hören und Sehen geplant und umgesetzt wurde bzw. sich in der Umsetzung befindet (LP 8 zu etwa 50 % erbracht). Abzüge erfolgen, wenn ein solches Projekt bislang nur geplant nicht aber umgesetzt wurde bzw. sich noch nicht in der Umsetzung befindet. Abzüge werden auch vorgenommen, wenn eine Referenz sich nur auf Teilaspekte (z. B. Gehörlosenschulen oder Blindenschulen) bezieht.
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II. Sanierung Sporthalle:
(1) Energetische Sanierung:
Es können maximal 20 Punkte erreicht werden, wenn 2 Referenzen vorgelegt werden, die Erfahrungen im Bereich der Planung und Umsetzung von Maßnahmen der energetischen Sanierung einer Sporthallte oder eines im Hinblick auf die planerischen Angaben vergleichbaren Gebäudes mit anrechenbaren Kosten zwischen 500 000 EUR und 1 000 000 EUR belegen (max. Punktzahl pro Referenz: 10 Punkte).
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(2) Schadstoffsanierung (z. B. PAK, PCB):
Es können maximal 20 Punkte erreicht werden, wenn 2 Referenzen vorgelegt werden, die Erfahrungen im Bereich der Planung und Umsetzung von Maßnahmen der Schadstoffsanierung einer Sporthalle oder eines im Hinblick auf die planerischen Angaben vergleichbaren Gebäudes mit anrechenbaren Kosten zwischen 500 000 EUR und 1 000 000 EUR belegen (max. Punktzahl pro Referenz: 10 Punkte).
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(3) Brandschutztechnische Sanierung:
Es können maximal 20 Punkte erreicht werden, wenn 2 Referenzen vorgelegt werden, die Erfahrungen im Bereich der Planung und Umsetzung von Maßnahmen der brandschutztechnischen Ertüchtigung einer Sporthalle oder eines im Hinblick auf die planerischen Angaben vergleichbaren Gebäudes mit anrechenbaren Kosten zwischen 500 000 EUR und 1 000 000 EUR belegen (max. Punktzahl pro Referenz: 10 Punkte).
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2.3. Personalstärke (max. 70 Punkte erreichbar):
Erklärung über das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten mit Angabe der Anzahl der Führungskräfte. Die Höchstpunktzahl wird vergeben, wenn im Mittel mindestens 1 Führungskraft mehr als 9 festangestellte Mitarbeiter vorhanden waren. Bei (im Mittel) 1 Führungskraft und 7 bis 8 festangestellten Mitarbeitern werden 30 Punkte vergeben
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2.4. Techn. Ausstattung (maximal 60 Punkte erreichbar): Erklärung über Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung des Bewerbers.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Heike Lüdemann
Name: Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Der Oberbürgermeister, Immobilienverwaltungsamt, Abt. Hochbau
Kontaktperson: Frau Schmidt
Telefon: +49 383485364270 📞
E-Mail: a.schmidt@greifswald.de 📧
Fax: +49 383485364262 📠
E-Mail: h.luedemann@greifswald.de 📧

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VOF 23/15-03
Zusätzliche Informationen
1. Interessenten obliegt es, Ihr Interesse bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle per E-Mail oder per Post unter Angabe des Aktenzeichens VOF 23/15-03 anzuzeigen und sich mit ihrer E-Mail-Adresse/Anschrift registrieren zu lassen.
Über diese angegebene E-Mail-Adresse/Anschrift werden die registrierten Interessenten informiert, falls weitere Informationen an die Bewerber, z. B. auch in Form von Bewerberfragen und -antworten, bekanntzugeben sind.
Anfragen werden bis zum 8.5.2015 entgegengenommen.
2. Die abgeforderten Bewerbungsunterlagen werden per E-Mail oder bei Bedarf per Post zur Verfügung gestellt.
3. Bewerber müssen zur Erstellung der Teilnahmeanträge zwingend das bereitgestellte Bewerberformular verwenden und in dieses die jeweils geforderten Angaben vollständig eintragen. Zusätzlich geforderte Anlagen sind beizufügen. Die Vordrucke, etwa für die zu benennenden Mitarbeiter oder für Referenzen, sind mehrfach zu verwenden. Soweit der in den Vordrucken vorgesehene Platz, etwa für die Darstellung der Referenzen, nicht ausreicht, können die Bewerber eigene Anlagen erstellen, die sich allerdings an den Gliederung der Vordrucke orientieren müssen. Vorgegebene Beschränkungen zum Umfang sind einzuhalten. Wird die bei den Referenzen vorgegebene Seitenzahl überschritten, werden darüber hinausgehende Seiten nicht berücksichtigt.
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Das Bewerbungsformular ist an der dafür gekennzeichneten Stelle im Original zu unterzeichnen, bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft, unbeschadet der Verpflichtung nach III.1.3). Hinweis: Teilnahmeanträge, die nicht im Original unterzeichnet sind, werden nicht weiter berücksichtigt. Teilnahmeanträge, die nicht unter Verwendung des bereitgestellten Bewerberformulars erstellt wurden, werden gleichfalls nicht weiter berücksichtigt. Inhaltliche Änderungen am Bewerberformular führen in der Regel zum Ausschluss.
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Die Teilnahmeanträge müssen spätestens zu dem unter IV.3.4) festgelegten Termin in einem verschlossenen Umschlag oder Behältnis und unter Kennzeichnung als Teilnahmeantrag an folgendem Ort vorliegen: Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Stadtbauamt, Abt. Bauverwaltung, Markt 15, Raum C2 07, 17489 Greifswald.
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Der Teilnahmeantrag ist wie folgt farblich hervorgehoben zu kennzeichnen: „Nicht öffnen!!! – Teilnahmeantrag zur Vergabe von Planungsleistungen für die IGS Erwin-Fischer Aktenzeichen VOF 23/15-03 – Nicht öffnen!!!“.
Verbindlich ist der Posteingang bei der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Digital eingereichte sowie verspätete Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt.
4. Beabsichtigt der Bewerber, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Kapazitäten Dritter zu bedienen, so ist dieser bzw. sind diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Dritter in diesem Sinne ist jeder, der nicht Bewerber ist, also insbesondere Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder Gesellschafter des Bewerbers.
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Mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber folgende Erklärungen und Nachweise des Dritten zum Nachweis der persönlichen Lage des Dritten vorzulegen:
— aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (einfache Kopie reicht aus) oder vergleichbare Bescheinigung eines anderen EU-Mitgliedsstaats (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem unter IV.3.4) genannten Datum). Soweit die Bescheinigung zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge noch nicht vorliegt, ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass diese unverzüglich beantragt wurde, und eine Eigenerklärung abzugeben, aus der sich ergibt, dass keine Steuerschulden bzw. -rückstände bestehen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist vom Bieter ohne gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber nachzureichen, sobald sie vorliegt, spätestens mit Abgabe des Angebots.
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— gesondert unterschriebene Eigenerklärung des Dritten, dass dieser seine Verpflichtungen zur Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
— gesondert unterschriebene Eigenerklärungen des Dritten:
• über die erfolgte bzw. nicht erfolgte rechtskräftige Verurteilung wegen der in § 4 Abs. 6 Buchst. a) bis g) VOF genannten Straftatbestände (zwingende Aus-schlussgründe) unter Benennung der Person(en), die rechtskräftig verurteilt worden ist (sind),
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• über das Vorliegen der in § 4 Abs. 9 VOF genannten (fakultativen) Ausschlussgründe (laufendes Insolvenzverfahren/Liquidation bzw. gleichartige Verfahren anderer Staaten bzw. Einstellung der Tätigkeit; rechtskräftige Verurteilung aus Gründen, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen (z. B. Betrug, Untreue), Vorliegen bzw. Nichtvorliegen einer schweren Verfehlung (z. B. gegen Auflagen eingestellte Ermittlungsverfahren betreffend die berufliche Zuverlässigkeit, aufgrund vertraglicher Pflichtverletzungen außerordentlich gekündigte Vertragsverhältnisse).
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Für die geforderten Eigenerklärungen sind auch die vom Auftraggeber zum postalischen oder elektronischen Versand bereitgestellten Formulare zu verwenden und vom Dritten an geeigneter Stelle zu unterschreiben. Werden diese, ggf. auch auf Nachfordern hin nicht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Falsche Angaben führen in der Regel ebenso zum Ausschluss.
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Die Eignung (III.2.2) und III.2.3)) des bzw. der Dritten muss im Teilnahmeantrag mit denselben Nachweisen und in demselben Umfang belegt werden, wie dies auch für die Eignung des Bieters verlangt wird, allerdings beschränkt auf den Leistungsteil, den der Dritte übernehmen soll. Soweit der Bewerber unter Berücksichtigung vorstehender Vorgaben Nachweise und Erklärungen des Dritten zur Eignung beibringt, ist insoweit die Eignung des Bewerbers selbst nachgewiesen (kumulative Berücksichtigung). Beruft sich der Bewerber zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf den Umsatz eines Dritten (z. B. Nachunternehmers), so darf nur der Umsatz des Nachunternehmers angegeben werden, der den beabsichtigten Leistungsteil des Nachunternehmers betrifft und mit vergleichbaren Vorhaben, wie in III.2.2) beschrieben, erzielt wurde. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist im Teilnahmeantrag nachvollziehbar darzustellen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor oder sind diese nicht nachgewiesen, so bleibt der Umsatz bei der Wertung unberücksichtigt.
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Wird der Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, hat er mit dem Angebot eine im Original unterzeichnete Verpflichtungserklärung des jeweiligen Dritten vorzulegen. Dieser Verpflichtungserklärung muss entnommen werden können, dass sich der Dritte gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, dem Bieter im Fall der Beauftragung seine Kapazitäten in dem im Teilnahmeantrag benannten Umfang zur Verfügung zu stellen.
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5. Geforderte Erklärungen und Nachweise sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zugelassen ist, mit dem Teilnahmeantrag, spätestens zu dem in IV.3.4) genannten Termin vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.3.4) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb einer Frist von sechs Kalendertagen nachgereicht werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Anforderung, es sei denn, der Bewerber weist nach, dass er die Aufforderung erst später erhalten hat. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
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6. Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der für die Planungs- und Bauleistungen erforderlichen Haushaltsmittel.
7. Nach derzeitiger Planung erfolgt die Auftragsverhandlung mit den ausgewählten Bietern im August. Der genaue Termin wird den ausgewählten Bietern im Rahmen der Angebotsphase mitgeteilt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Telefon: +49 3855884855817 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der vorgenannten Vergabekammer eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht nach näherer Maßgabe von § 107 Abs. 3 GWB gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Büro durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich, innerhalb einer Frist von 10 bis maximal 14 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen. Offenkundige bzw. für den angesprochenen, auch im Umgang mit VOF-Verfahren erfahrenen Bewerber- bzw. Bieterkreis erkennbare Verstöße müssen innerhalb von spätestens 10 Kalendertagen gerügt werden. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Unterlagen, die zur Erstellung des Teilnahmeantrags beim Auftraggeber angefordert werden, erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrages zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen, die im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übermittelt bzw. beim Auftraggeber angefordert werden, erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der zur Angebotsabgabe gesetzten Frist zu rügen. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber bzw. Bieter mit, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, so dürfen bis zum Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Der Oberbürgermeister, Stadtbauamt, Abt. Bauverwaltung
Postanschrift: Markt 15
Postort: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Telefon: +49 383485364155 📞
Fax: +49 383485364153 📠
Quelle: OJS 2015/S 085-152488 (2015-04-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der derzeitige Schulbau der Integrierten Gesamtschule „Erwin Fischer“ wird heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht. Aus diesem Grund soll ein Ersatzneubau für eine vierzügige Integrierte Gesamtschule mit (vsl.) 26 Klassenräumen, Fachräumen, einem Begegnungs- und Kommunikationsort für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft (Aula o. ä.) unter Berücksichtigung der Anforderungen an den Ganztagesschulbetrieb errichtet werden. Bei der Planung sind folgende Rahmenbedingungen zu berücksichtigen: — Berücksichtigung unterschiedlicher Lernformen, — Methodischer Variantenwechsel zwischen Instruktion und Eigenaktivität der Schüler, — Schaffung einer gesunden, lernfördernden Umgebung, — Angemessene Arbeitsplätze für Lehrer/innen und pädagogische Fachkräfte, die auch moderne Teamarbeit ermöglichen, — Gemeinsame Nutzung von räumlichen Ressourcen und Schule und kommunalem Umfeld, — Intelligente Flächennutzung, integrierte Organisationsmodelle und multi-funktionale Nutzungsmöglichkeiten.
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Gesamtwert des Auftrags: 1282552.24 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Vorpommern-Greifswald 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 38348536-4155 📞
Fax: +49 38348536-4153 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 033-074847
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 085-152488
ABl. S-Ausgabe: 33
Zusätzliche Informationen
Siehe IV.2.1) Frühere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren / ABI.: 2015/S085-152488

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Berücksichtigung unterschiedlicher Lernformen,
— Methodischer Variantenwechsel zwischen Instruktion und Eigenaktivität der Schüler,
— Schaffung einer gesunden, lernfördernden Umgebung,
— Angemessene Arbeitsplätze für Lehrer/innen und pädagogische Fachkräfte, die auch moderne Teamarbeit ermöglichen,
— Gemeinsame Nutzung von räumlichen Ressourcen und Schule und kommunalem Umfeld,
— Intelligente Flächennutzung, integrierte Organisationsmodelle und multi-funktionale Nutzungsmöglichkeiten.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 17489 Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-06-21 📅
Name: fmr/a frank.milenz.rabenseifner architekten
Postanschrift: Baderstraße 25
Postort: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3834-79650 📞
E-Mail: inlo@fmra.de 📧
Land: Vorpommern-Greifswald 🏙️
Internetadresse: www.fmra.de 🌏
Name: Pichler Ingenieure GmbH
Postanschrift: Alt-Moabit 62-63
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10555
Telefon: +49 308845960 📞
E-Mail: berlin@pichleringenieure.de 📧
Land: Berlin 🏙️
Internetadresse: www.pichleringenieure.com 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1282552.24 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bauverwaltung

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 385 / 588-4855817 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 38348536-4155 📞
E-Mail: h.luedemann@greifswald.de 📧
Fax: +49 38348536-4153 📠
Quelle: OJS 2019/S 033-074847 (2019-02-13)