Objektplanung gemäß Teil 1 und Teil 3 Abschnitt 3 HOAI 2013 (Ingenieurbauwerke) und Tragwerksplanung gemäß Teil 1 und Teil 4 Abschnitt 1 HOAI 2013 für die Sanierung der Kaimauern und Speicherkeller der Speicherstadt Hamburg, sowie der Kaimauern am Zollkanal
Allgemeines Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen der Freien und Hansestadt Hamburg hat die ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH mit dem Projektmanagement und Wahrnehmung der Bauherrenfunktion zur Sanierung von Kaimauern beauftragt. Auftragsgegenstand ist die Erbringung der Objekt- und Tragwerksplanung für Sanierungsarbeiten und unterteilt sich in die Kaimauerbereiche innerhalb der Speicherstadt und am Zollkanal. Kaimauern innerhalb der Speicherstadt: Die Gesamtlänge der Kaimauern innerhalb der Speicherstadt beträgt ca. 2 000 m. Die Kaimauern der Speicherstadt sind ca. 120 Jahre alt und unterliegen dem Tideeinfluss der Elbe. Die Kaimauern bestehen aus Ziegelmauerwerk und sind auf Holzpfählen gegründet. Die Pfahlköpfe sind in einer Dämmerschicht eingebunden, die wasserseitig durch eine Holzspundwand eingefasst ist. Die Außenwände der Speicherblöcke sind auf den Kaimauern gegründet. Die Speicher und die tiefgegründeten Stützen sind jedoch nicht Gegenstand des Sanierungsobjektes. An den Kaimauern und in den unmittelbar anschließenden Speicherkellern der Speicherstadt wurden sowohl auf der Wasserseite als auch im inneren Bereich der Speichergebäude erhebliche Schäden festgestellt. Im Bereich der Wasserwechselzone (Bereich Dämmerschicht) ist es teilweise zu Ausspülungen gekommen. Die Holzspundwand ist teilweise durch Schlick bedeckt. Die voraussichtlichen Baukosten der Sanierung werden auf Basis der Kostenschätzung auf rund 23 000 000 EUR (netto) beziffert. Der Planungsauftrag beinhaltet die Leistungsphasen 6 und 8-9 der HOAI – Ingenieurbauwerke und Leistungsphase 6 der HOAI – Tragwerksplanung. Die Erbringung der Lph 6 soll auf Basis der Entwurfsplanung abschnittsweise (zur Zeit sind 3 Abschnitte geplant) erfolgen und insgesamt bis zum März 2016 abgeschlossen sein. Dabei sollen die Leistungen für den 1. Sanierungsabschnitt 6 Wochen nach Auftragserteilung und für den 2. Sanierungsabschnitt im Dez. 2015 abgeschlossen sein. Die Lph 7 wird durch den Auftraggeber selber wahrgenommen. Die Erbringung der Lph 8 soll nach erfolgreicher Vergabe voraussichtlich im 2. Quartal 2016 beginnen. Die Fertigstellung der Sanierungsarbeiten ist bis Ende 2019 vorgesehen. Der Auftragsgegenstand umfasst die beiden Kaimauern am Zollkanal „Zollamt“ (Länge ca. 55 m) „Brook“ (Länge ca. 165 m) Die Kaimauern sind ca. 120 Jahre alt und unterliegen dem Tideeinfluss der Elbe. Die Kaimauern liegen an Freiflächen und bestehen aus Ziegelmauerwerk und sind auf Holzpfählen gegründet. Die Pfahlköpfe sind in einer Dämmerschicht eingebunden, die wasserseitig durch eine Holzspundwand eingefasst ist. An den Kaimauern wurden auf der Wasserseite teilweise erhebliche Schäden in Form von Rissen festgestellt. Des Weiteren wurden hinter den Kaimauern Versackungen festgestellt. Im Bereich der Wasserwechselzone (Bereich Dämmerschicht) ist es teilweise zu Ausspülungen gekommen. Die Holzspundwand ist teilweise durch Schlick bedeckt. Die voraussichtlichen Kosten der Sanierung werden nach derzeitigem Kenntnisstand auf rund 3 800 000 EUR (netto) beziffert. Die 55 m lange Kaimauer „Zollamt“ wurde bereits im Zeitraum von 2009 bis 2012 in der Form saniert, dass der Mauerwerksblock oberhalb der Holzpfähle komplett erneuert wurden. Der Planungsauftrag beinhaltet alle Leistungsphasen der Leistungsbilder Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung. Auf Basis der Entwurfsplanung, die bis Ende 2015 abgeschlossen sein soll, soll zunächst eine Kostenberechnung und ein Zeitplan entwickelt, die Risiken aufgezeigt und damit die Grundlagen für die weiteren Planungs- und Baurealisierungsschritte geschaffen werden. Der Abschluss der Leistungsphasen 4-6 soll bis Ende März 2016 erfolgen. Die Lph 7 wird durch den Auftraggeber selber wahrgenommen. In diese Planung sollen auch die Belange des Denkmalschutzes einfließen. Vorrangig ist die vorhandene Substanz zu erhalten und in Stand zu setzen. Zur weiteren Überprüfung und Präzisierung des bisher festgestellten Schadensumfangs an den Kaimauern (Mauerwerk, Pfahlköpfen) sollen bei Erfordernis zusätzliche Gutachter beauftragt werden. Für die Sanierungsbereiche besteht keine Kampfmittelfreiheit. Die Fertigstellung der Sanierungsarbeiten für beide Kaimauern „Zollamt“ und „Brook“ ist bis Ende 2016 vorgesehen. Die Teilnehmer im Wettbewerb sollen sich darauf einstellen, dass die oben genannten Leistungen zu den Kaimauern jeweils parallel erstellt werden sollen. Hierfür ist ein ausreichendes Projektteam vorzuhalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-11.
Auftragsbekanntmachung (2015-06-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang:
Sanierung der Kaimauern der Speicherstadt HamburgObjektplanung gemäß Teil 1, Teil 3, Abschnitt 3 § 40 ff. der HOAI 2013 (Ingenieurbauwerke) mit den Leitungsphasen 6 und 8-9 (stufenweise Beauftragung) und Teil 4 Abschnitt 1 § 48 ff. der HOAI 2013 (Tragwerksplanung) mit der Leistungsphase 6 für die Sanierung der Kaimauern und Speichersohlen der Speicherstadt Hamburg.Kaimauern am Zollkanal „Zollamt“ und „Brook“Objektplanung gemäß Teil 1, Teil 3, Abschnitt 3 § 40 ff. der HOAI 2013 (Ingenieurbauwerke) mit den Leitungsphasen 1 bis 6 und 8-9 (stufenweise Beauftragung) und Teil 4 Abschnitt 1 § 48 ff. der HOAI 2013 (Tragwerksplanung) mit den Leistungsphasen 1 bis 6 (stufenweise Beauftragung) für die Sanierung der Kaimauern am Zollkanal.
Sanierung der Kaimauern der Speicherstadt HamburgObjektplanung gemäß Teil 1, Teil 3, Abschnitt 3 § 40 ff. der HOAI 2013 (Ingenieurbauwerke) mit den Leitungsphasen 6 und 8-9 (stufenweise Beauftragung) und Teil 4 Abschnitt 1 § 48 ff. der HOAI 2013 (Tragwerksplanung) mit der Leistungsphase 6 für die Sanierung der Kaimauern und Speichersohlen der Speicherstadt Hamburg.Kaimauern am Zollkanal „Zollamt“ und „Brook“Objektplanung gemäß Teil 1, Teil 3, Abschnitt 3 § 40 ff. der HOAI 2013 (Ingenieurbauwerke) mit den Leitungsphasen 1 bis 6 und 8-9 (stufenweise Beauftragung) und Teil 4 Abschnitt 1 § 48 ff. der HOAI 2013 (Tragwerksplanung) mit den Leistungsphasen 1 bis 6 (stufenweise Beauftragung) für die Sanierung der Kaimauern am Zollkanal.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg/Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen, vertreten durch die ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Überseeallee 1
Postleitzahl: 20457
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.rege-hamburg.de🌏
E-Mail: armin.daum@rege-hamburg.de📧
Fax: +49 4038088010 📠
1. Zu Ziff. IV.1.1) dieser Bekanntmachung:
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Soweit in dieser Bekanntmachung auf Vorschriften der VOF verwiesen wird, ist damit die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen – VOF gemeint. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und –bewertung der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versandt.
2. Zu dieser Bekanntmachung allgemein:
Die Einreichung eines Teilnahmeantrags hat unter Verwendung des beim Auftraggeber ver-fügbaren Bewerbungsbogens zu erfolgen. Der Bewerbungsbogen kann bei der Stelle gemäß Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung per E-Mail unter Berücksichtigung der geltenden Verfahrensfristen angefordert werden. Formlose Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die Versendung des Bewerbungsbogens erfolgt ausschließlich per E-Mail an die vom Interessenten in der Anforderung zu benennende E-Mail-Adresse.
Der Bewerbungsbogen und die vorgegebenen Vordrucke müssen an den entsprechend kenntlich gemachten Stellen ausgefüllt bzw. unterschrieben werden. Änderungen an dem Bewerbungsbogen und den Vordrucken sind unzulässig und führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Neben dem Original ist eine vollständige Kopie des Teilnahmeantrags (Bewerbungsbogen nebst aller Anlagen) auf einem Datenträger (PDF-Datei als Scan vom Original) beizufügen, wobei im Falle von Abweichungen allein das Original maßgeblich ist.
Fehlende Angaben, Erklärungen und Nachweise, die bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Frist nachgereicht werden. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachreichung fehlender Angaben, Erklärungen oder Nachweise besteht nicht.
Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden.
Bei Dokumenten in anderen als der deutschen Sprache sind neben dem fremdsprachigen Original auch Übersetzungen in die deutsche Sprache vorzulegen
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und müssen als solche im Bewerbungsbogen kenntlich gemacht werden. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss die Anforderungen an die Berufsqualifikation erfüllen (Ziff. III.3.1 dieser Bekanntmachung). Ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist in der von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnenden Bewerbergemeinschaftserklärung als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Es ist ausreichend, wenn der Bewerbungsbogen vom bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet wird. Zudem verpflichten sich alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in der Bewerbergemeinschaftserklärung, im Auftragsfall zu einer gesamtschuldnerischen Haftung und zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft. Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft darf nur eine Bewerbung einreichen.
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf Unterauftragnehmer berufen. Jeder Unterauftragnehmer muss die Anforderungen an die Berufsqualifikation erfüllen (Ziff. III.3.1) dieser Bekanntmachung) und ist im Bewerbungsbogen zu benennen. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist zudem eine „Unterauftragnehmererklärung“ von jedem Unterauftragnehmer zu unterzeichnen und einzureichen. Darin ist anzugeben, welche Leistungen der Unterauftragnehmer übernehmen soll. Gleichzeitig verpflichtet sich der Unterauftragnehmer für den Fall der Zuschlagserteilung für diese Leistungen zur Verfügung zu stehen.
3. Zu Ziff. IV.1.2) dieser Bekanntmachung:
Sollte sich bei der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als vier Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für die zu vergebenden Objekt- und Tragwerksplanungen geeignet sind, können auch weniger Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt werden. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. § 10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
4. Zu Ziff. III.2) und IV.1.2) dieser Bekanntmachung:
Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind oder der Auftraggeber Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o. ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen. Im Übrigen ist Ziff. IV.1.2) zu beachten.
5. Zu Ziff. III.2.3) Nr. 3 dieser Bekanntmachung:
Der Bewerber hat sicherzustellen, dass der im Teilnahmeantrag anzugebende Projektleiter im Falle der Auswahl des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft im Zuschlagsfall in dieser Funktion zur Verfügung steht.
6. Hinweis für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags:
Jeder Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft, jeder Unterauftragnehmer muss die – gemäß der unter Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung geforderten – Angaben, Erklärungen und Nachweise einreichen. Es sind nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen einzureichen. Zusätzliche Unterlagen (Prospekte, Mappen, sonstiges Bewerbungsmaterial), die nicht gefordert sind, werden nicht berücksichtigt.
Der Bewerbungsbogen und die dazugehörigen Vordrucke sind auszufüllen, an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben (gescannte oder kopierte Unterschriften werden nicht zugelassen) und bis zu dem in dieser Bekanntmachung genannten Termin für den Eingang der Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.3.4) im Original bei der Stelle gemäß Ziff. I.1 einzureichen. Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht zugelassen. Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang, nicht die rechtzeitige Aufgabe zur Post! Bewerbungen, die nach dem genannten Termin eingeliefert werden, können nicht berücksichtigt werden.
Die Bewerbung ist in einem als Teilnahmeantrag gekennzeichneten, verschlossenen Um-schlag einzureichen. Ein entsprechender Vordruck für einen Aufkleber zur Kennzeichnung wird als Anlage zum Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt.
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Soweit in dieser Bekanntmachung auf Vorschriften der VOF verwiesen wird, ist damit die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen – VOF gemeint. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und –bewertung der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versandt.
2. Zu dieser Bekanntmachung allgemein:
Die Einreichung eines Teilnahmeantrags hat unter Verwendung des beim Auftraggeber ver-fügbaren Bewerbungsbogens zu erfolgen. Der Bewerbungsbogen kann bei der Stelle gemäß Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung per E-Mail unter Berücksichtigung der geltenden Verfahrensfristen angefordert werden. Formlose Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die Versendung des Bewerbungsbogens erfolgt ausschließlich per E-Mail an die vom Interessenten in der Anforderung zu benennende E-Mail-Adresse.
Der Bewerbungsbogen und die vorgegebenen Vordrucke müssen an den entsprechend kenntlich gemachten Stellen ausgefüllt bzw. unterschrieben werden. Änderungen an dem Bewerbungsbogen und den Vordrucken sind unzulässig und führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Neben dem Original ist eine vollständige Kopie des Teilnahmeantrags (Bewerbungsbogen nebst aller Anlagen) auf einem Datenträger (PDF-Datei als Scan vom Original) beizufügen, wobei im Falle von Abweichungen allein das Original maßgeblich ist.
Fehlende Angaben, Erklärungen und Nachweise, die bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Frist nachgereicht werden. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachreichung fehlender Angaben, Erklärungen oder Nachweise besteht nicht.
Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden.
Bei Dokumenten in anderen als der deutschen Sprache sind neben dem fremdsprachigen Original auch Übersetzungen in die deutsche Sprache vorzulegen
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und müssen als solche im Bewerbungsbogen kenntlich gemacht werden. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss die Anforderungen an die Berufsqualifikation erfüllen (Ziff. III.3.1 dieser Bekanntmachung). Ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist in der von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnenden Bewerbergemeinschaftserklärung als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Es ist ausreichend, wenn der Bewerbungsbogen vom bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet wird. Zudem verpflichten sich alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in der Bewerbergemeinschaftserklärung, im Auftragsfall zu einer gesamtschuldnerischen Haftung und zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft. Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft darf nur eine Bewerbung einreichen.
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf Unterauftragnehmer berufen. Jeder Unterauftragnehmer muss die Anforderungen an die Berufsqualifikation erfüllen (Ziff. III.3.1) dieser Bekanntmachung) und ist im Bewerbungsbogen zu benennen. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist zudem eine „Unterauftragnehmererklärung“ von jedem Unterauftragnehmer zu unterzeichnen und einzureichen. Darin ist anzugeben, welche Leistungen der Unterauftragnehmer übernehmen soll. Gleichzeitig verpflichtet sich der Unterauftragnehmer für den Fall der Zuschlagserteilung für diese Leistungen zur Verfügung zu stehen.
3. Zu Ziff. IV.1.2) dieser Bekanntmachung:
Sollte sich bei der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als vier Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für die zu vergebenden Objekt- und Tragwerksplanungen geeignet sind, können auch weniger Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt werden. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. § 10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
4. Zu Ziff. III.2) und IV.1.2) dieser Bekanntmachung:
Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind oder der Auftraggeber Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o. ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen. Im Übrigen ist Ziff. IV.1.2) zu beachten.
5. Zu Ziff. III.2.3) Nr. 3 dieser Bekanntmachung:
Der Bewerber hat sicherzustellen, dass der im Teilnahmeantrag anzugebende Projektleiter im Falle der Auswahl des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft im Zuschlagsfall in dieser Funktion zur Verfügung steht.
6. Hinweis für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags:
Jeder Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft, jeder Unterauftragnehmer muss die – gemäß der unter Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung geforderten – Angaben, Erklärungen und Nachweise einreichen. Es sind nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen einzureichen. Zusätzliche Unterlagen (Prospekte, Mappen, sonstiges Bewerbungsmaterial), die nicht gefordert sind, werden nicht berücksichtigt.
Der Bewerbungsbogen und die dazugehörigen Vordrucke sind auszufüllen, an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben (gescannte oder kopierte Unterschriften werden nicht zugelassen) und bis zu dem in dieser Bekanntmachung genannten Termin für den Eingang der Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.3.4) im Original bei der Stelle gemäß Ziff. I.1 einzureichen. Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht zugelassen. Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang, nicht die rechtzeitige Aufgabe zur Post! Bewerbungen, die nach dem genannten Termin eingeliefert werden, können nicht berücksichtigt werden.
Die Bewerbung ist in einem als Teilnahmeantrag gekennzeichneten, verschlossenen Um-schlag einzureichen. Ein entsprechender Vordruck für einen Aufkleber zur Kennzeichnung wird als Anlage zum Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Allgemeines
Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen der Freien und Hansestadt Hamburg hat die ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH mit dem Projektmanagement und Wahrnehmung der Bauherrenfunktion zur Sanierung von Kaimauern beauftragt.
Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen der Freien und Hansestadt Hamburg hat die ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH mit dem Projektmanagement und Wahrnehmung der Bauherrenfunktion zur Sanierung von Kaimauern beauftragt.
Auftragsgegenstand ist die Erbringung der Objekt- und Tragwerksplanung für Sanierungsarbeiten und unterteilt sich in die Kaimauerbereiche innerhalb der Speicherstadt und am Zollkanal.
Kaimauern innerhalb der Speicherstadt:
Die Gesamtlänge der Kaimauern innerhalb der Speicherstadt beträgt ca. 2 000 m. Die Kaimauern der Speicherstadt sind ca. 120 Jahre alt und unterliegen dem Tideeinfluss der Elbe. Die Kaimauern bestehen aus Ziegelmauerwerk und sind auf Holzpfählen gegründet. Die Pfahlköpfe sind in einer Dämmerschicht eingebunden, die wasserseitig durch eine Holzspundwand eingefasst ist.
Die Gesamtlänge der Kaimauern innerhalb der Speicherstadt beträgt ca. 2 000 m. Die Kaimauern der Speicherstadt sind ca. 120 Jahre alt und unterliegen dem Tideeinfluss der Elbe. Die Kaimauern bestehen aus Ziegelmauerwerk und sind auf Holzpfählen gegründet. Die Pfahlköpfe sind in einer Dämmerschicht eingebunden, die wasserseitig durch eine Holzspundwand eingefasst ist.
Die Außenwände der Speicherblöcke sind auf den Kaimauern gegründet. Die Speicher und die tiefgegründeten Stützen sind jedoch nicht Gegenstand des Sanierungsobjektes.
An den Kaimauern und in den unmittelbar anschließenden Speicherkellern der Speicherstadt wurden sowohl auf der Wasserseite als auch im inneren Bereich der Speichergebäude erhebliche Schäden festgestellt. Im Bereich der Wasserwechselzone (Bereich Dämmerschicht) ist es teilweise zu Ausspülungen gekommen. Die Holzspundwand ist teilweise durch Schlick bedeckt.
An den Kaimauern und in den unmittelbar anschließenden Speicherkellern der Speicherstadt wurden sowohl auf der Wasserseite als auch im inneren Bereich der Speichergebäude erhebliche Schäden festgestellt. Im Bereich der Wasserwechselzone (Bereich Dämmerschicht) ist es teilweise zu Ausspülungen gekommen. Die Holzspundwand ist teilweise durch Schlick bedeckt.
Die voraussichtlichen Baukosten der Sanierung werden auf Basis der Kostenschätzung auf rund 23 000 000 EUR (netto) beziffert. Der Planungsauftrag beinhaltet die Leistungsphasen 6 und 8-9 der HOAI – Ingenieurbauwerke und Leistungsphase 6 der HOAI – Tragwerksplanung.
Die voraussichtlichen Baukosten der Sanierung werden auf Basis der Kostenschätzung auf rund 23 000 000 EUR (netto) beziffert. Der Planungsauftrag beinhaltet die Leistungsphasen 6 und 8-9 der HOAI – Ingenieurbauwerke und Leistungsphase 6 der HOAI – Tragwerksplanung.
Die Erbringung der Lph 6 soll auf Basis der Entwurfsplanung abschnittsweise (zur Zeit sind 3 Abschnitte geplant) erfolgen und insgesamt bis zum März 2016 abgeschlossen sein. Dabei sollen die Leistungen für den 1. Sanierungsabschnitt 6 Wochen nach Auftragserteilung und für den 2. Sanierungsabschnitt im Dez. 2015 abgeschlossen sein. Die Lph 7 wird durch den Auftraggeber selber wahrgenommen. Die Erbringung der Lph 8 soll nach erfolgreicher Vergabe voraussichtlich im 2. Quartal 2016 beginnen.
Die Erbringung der Lph 6 soll auf Basis der Entwurfsplanung abschnittsweise (zur Zeit sind 3 Abschnitte geplant) erfolgen und insgesamt bis zum März 2016 abgeschlossen sein. Dabei sollen die Leistungen für den 1. Sanierungsabschnitt 6 Wochen nach Auftragserteilung und für den 2. Sanierungsabschnitt im Dez. 2015 abgeschlossen sein. Die Lph 7 wird durch den Auftraggeber selber wahrgenommen. Die Erbringung der Lph 8 soll nach erfolgreicher Vergabe voraussichtlich im 2. Quartal 2016 beginnen.
Die Fertigstellung der Sanierungsarbeiten ist bis Ende 2019 vorgesehen.
Der Auftragsgegenstand umfasst die beiden Kaimauern am Zollkanal
„Zollamt“ (Länge ca. 55 m)
„Brook“ (Länge ca. 165 m)
Die Kaimauern sind ca. 120 Jahre alt und unterliegen dem Tideeinfluss der Elbe. Die Kaimauern liegen an Freiflächen und bestehen aus Ziegelmauerwerk und sind auf Holzpfählen gegründet. Die Pfahlköpfe sind in einer Dämmerschicht eingebunden, die wasserseitig durch eine Holzspundwand eingefasst ist. An den Kaimauern wurden auf der Wasserseite teilweise erhebliche Schäden in Form von Rissen festgestellt. Des Weiteren wurden hinter den Kaimauern Versackungen festgestellt. Im Bereich der Wasserwechselzone (Bereich Dämmerschicht) ist es teilweise zu Ausspülungen gekommen. Die Holzspundwand ist teilweise durch Schlick bedeckt.
Die Kaimauern sind ca. 120 Jahre alt und unterliegen dem Tideeinfluss der Elbe. Die Kaimauern liegen an Freiflächen und bestehen aus Ziegelmauerwerk und sind auf Holzpfählen gegründet. Die Pfahlköpfe sind in einer Dämmerschicht eingebunden, die wasserseitig durch eine Holzspundwand eingefasst ist. An den Kaimauern wurden auf der Wasserseite teilweise erhebliche Schäden in Form von Rissen festgestellt. Des Weiteren wurden hinter den Kaimauern Versackungen festgestellt. Im Bereich der Wasserwechselzone (Bereich Dämmerschicht) ist es teilweise zu Ausspülungen gekommen. Die Holzspundwand ist teilweise durch Schlick bedeckt.
Die voraussichtlichen Kosten der Sanierung werden nach derzeitigem Kenntnisstand auf rund 3 800 000 EUR (netto) beziffert.
Die 55 m lange Kaimauer „Zollamt“ wurde bereits im Zeitraum von 2009 bis 2012 in der Form saniert, dass der Mauerwerksblock oberhalb der Holzpfähle komplett erneuert wurden.
Der Planungsauftrag beinhaltet alle Leistungsphasen der Leistungsbilder Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung. Auf Basis der Entwurfsplanung, die bis Ende 2015 abgeschlossen sein soll, soll zunächst eine Kostenberechnung und ein Zeitplan entwickelt, die Risiken aufgezeigt und damit die Grundlagen für die weiteren Planungs- und Baurealisierungsschritte geschaffen werden. Der Abschluss der Leistungsphasen 4-6 soll bis Ende März 2016 erfolgen. Die Lph 7 wird durch den Auftraggeber selber wahrgenommen. In diese Planung sollen auch die Belange des Denkmalschutzes einfließen. Vorrangig ist die vorhandene Substanz zu erhalten und in Stand zu setzen.
Der Planungsauftrag beinhaltet alle Leistungsphasen der Leistungsbilder Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung. Auf Basis der Entwurfsplanung, die bis Ende 2015 abgeschlossen sein soll, soll zunächst eine Kostenberechnung und ein Zeitplan entwickelt, die Risiken aufgezeigt und damit die Grundlagen für die weiteren Planungs- und Baurealisierungsschritte geschaffen werden. Der Abschluss der Leistungsphasen 4-6 soll bis Ende März 2016 erfolgen. Die Lph 7 wird durch den Auftraggeber selber wahrgenommen. In diese Planung sollen auch die Belange des Denkmalschutzes einfließen. Vorrangig ist die vorhandene Substanz zu erhalten und in Stand zu setzen.
Zur weiteren Überprüfung und Präzisierung des bisher festgestellten Schadensumfangs an den Kaimauern (Mauerwerk, Pfahlköpfen) sollen bei Erfordernis zusätzliche Gutachter beauftragt werden. Für die Sanierungsbereiche besteht keine Kampfmittelfreiheit.
Zur weiteren Überprüfung und Präzisierung des bisher festgestellten Schadensumfangs an den Kaimauern (Mauerwerk, Pfahlköpfen) sollen bei Erfordernis zusätzliche Gutachter beauftragt werden. Für die Sanierungsbereiche besteht keine Kampfmittelfreiheit.
Die Fertigstellung der Sanierungsarbeiten für beide Kaimauern „Zollamt“ und „Brook“ ist bis Ende 2016 vorgesehen.
Die Teilnehmer im Wettbewerb sollen sich darauf einstellen, dass die oben genannten Leistungen zu den Kaimauern jeweils parallel erstellt werden sollen. Hierfür ist ein ausreichendes Projektteam vorzuhalten.
Menge oder Umfang:
Sanierung der Kaimauern der Speicherstadt Hamburg
Objektplanung gemäß Teil 1, Teil 3, Abschnitt 3 § 40 ff. der HOAI 2013 (Ingenieurbauwerke) mit den Leitungsphasen 6 und 8-9 (stufenweise Beauftragung) und Teil 4 Abschnitt 1 § 48 ff. der HOAI 2013 (Tragwerksplanung) mit der Leistungsphase 6 für die Sanierung der Kaimauern und Speichersohlen der Speicherstadt Hamburg.
Objektplanung gemäß Teil 1, Teil 3, Abschnitt 3 § 40 ff. der HOAI 2013 (Ingenieurbauwerke) mit den Leitungsphasen 6 und 8-9 (stufenweise Beauftragung) und Teil 4 Abschnitt 1 § 48 ff. der HOAI 2013 (Tragwerksplanung) mit der Leistungsphase 6 für die Sanierung der Kaimauern und Speichersohlen der Speicherstadt Hamburg.
Kaimauern am Zollkanal „Zollamt“ und „Brook“
Objektplanung gemäß Teil 1, Teil 3, Abschnitt 3 § 40 ff. der HOAI 2013 (Ingenieurbauwerke) mit den Leitungsphasen 1 bis 6 und 8-9 (stufenweise Beauftragung) und Teil 4 Abschnitt 1 § 48 ff. der HOAI 2013 (Tragwerksplanung) mit den Leistungsphasen 1 bis 6 (stufenweise Beauftragung) für die Sanierung der Kaimauern am Zollkanal.
Objektplanung gemäß Teil 1, Teil 3, Abschnitt 3 § 40 ff. der HOAI 2013 (Ingenieurbauwerke) mit den Leitungsphasen 1 bis 6 und 8-9 (stufenweise Beauftragung) und Teil 4 Abschnitt 1 § 48 ff. der HOAI 2013 (Tragwerksplanung) mit den Leistungsphasen 1 bis 6 (stufenweise Beauftragung) für die Sanierung der Kaimauern am Zollkanal.
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung:
Sanierung der Kaimauern der Speicherstadt Hamburg
Objektplanung gemäß Teil 1, Teil 3, Abschnitt 3 § 40 ff. der HOAI 2013 (Ingenieurbauwerke) mit den Leitungsphasen 6 und 8-9 (stufenweise Beauftragung) und Teil 4 Abschnitt 1 § 48 ff. der HOAI 2013 (Tragwerksplanung) mit den Leistungsphasen 6 (stufenweise Beauftragung) für die Sanierung der Kaimauern und Speichersohlen der Speicherstadt Hamburg.
Objektplanung gemäß Teil 1, Teil 3, Abschnitt 3 § 40 ff. der HOAI 2013 (Ingenieurbauwerke) mit den Leitungsphasen 6 und 8-9 (stufenweise Beauftragung) und Teil 4 Abschnitt 1 § 48 ff. der HOAI 2013 (Tragwerksplanung) mit den Leistungsphasen 6 (stufenweise Beauftragung) für die Sanierung der Kaimauern und Speichersohlen der Speicherstadt Hamburg.
Der Planungsauftrag soll in folgenden Stufen beauftragt werden:
1. Stufe:
Lph. 6 Objektplanung/Ingenieurbauwerke (Ausschreibungsunterlagen, Vorbereitung der Vergabe)
Lph. 6 Fachplanung/Tragwerksplanung (Ausschreibungsunterlagen, Vorbereitung der Vergabe)
Objektplanung gemäß Teil 1, Teil 3, Abschnitt 3 § 40 ff. der HOAI 2013 (Ingenieurbauwerke) mit den Leitungsphasen 1 bis 6 und 8-9 (stufenweise Beauftragung) und Teil 4 Abschnitt 1 § 48 ff. der HOAI 2013 (Tragwerksplanung) mit den Leistungsphasen 1 bis 6 (stufenweise Beauftragung) für die Sanierung der Kaimauern und Speichersohlen der Speicherstadt Hamburg.
Objektplanung gemäß Teil 1, Teil 3, Abschnitt 3 § 40 ff. der HOAI 2013 (Ingenieurbauwerke) mit den Leitungsphasen 1 bis 6 und 8-9 (stufenweise Beauftragung) und Teil 4 Abschnitt 1 § 48 ff. der HOAI 2013 (Tragwerksplanung) mit den Leistungsphasen 1 bis 6 (stufenweise Beauftragung) für die Sanierung der Kaimauern und Speichersohlen der Speicherstadt Hamburg.
Lph. 1-3 Objektplanung/Ingenieurbauwerke (Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung mit ausführlicher Kostenberechnung auf Basis eines bepreisten Leistungsverzeichnisses)
Lph. 1-3 Fachplanung/Tragwerksplanung (Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung)
Lph. 4-6, Objektplanung/Ingenieurbauwerke (Genehmigungsplanung, Ausschreibungsunterlagen, Vorbereitung und Mitwirkung)
Lph. 4-6 Fachplanung/Tragwerksplanung (Genehmigungsplanung, Ausschreibungsunterlagen, Vorbereitung der Vergabe)
Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1. Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Stufen besteht auch bei Bedarf nicht.
Dauer: 42 Monate
Referenznummer: Skfs
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern vorzulegen. Hierfür ist zwingend der Bewerbungsbogen, der bei der Stelle gemäß Ziff. I.1) abzufordern ist, auszufüllen.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften und im Falle von Unterauftragnehmern sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. jedem Unterauftragnehmer vorzulegen, es sei denn es ist nachstehend oder in dem Bewerbungsbogen ausdrücklich etwas anderes geregelt.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften und im Falle von Unterauftragnehmern sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. jedem Unterauftragnehmer vorzulegen, es sei denn es ist nachstehend oder in dem Bewerbungsbogen ausdrücklich etwas anderes geregelt.
1. (Falls zutreffend) Angaben zu Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft und von Unterauftragnehmern (Vordruck)
2. Erklärung darüber, dass keiner der in § 4 Abs. 6 a) bis g) sowie § 4 Abs. 9 a) bis e) VOF genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber zutreffen (Vordruck)
3. Erklärung, ob, mit wem und auf welche Art der Bewerber, das Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist. (Vordruck)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern vorzulegen. Hierfür ist zwingend der Bewerbungsbogen, der bei der Stelle gemäß Ziff. I.1) abzufordern ist, auszufüllen.
1. Nachweis (oder Erklärung zu) einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zu-gelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut in Form einer Kopie der Versicherungspolice nicht älter als 12 Monate mit Deckungssummen von mind. 2 000 000 Millionen EUR für Personenschäden und von mind. 2 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden, wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das 2-fache der Versicherungssumme betragen muss; bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander und gesondert mit den geforderten Deckungssummen abgesichert werden. Als Nachweis ausreichend ist die verbindliche Erklärung (nicht älter als 12 Monate) der vorgenannten Versicherer, dass entsprechender Versicherungsschutz im Zuschlagsfalle zur Verfügung gestellt wird. (kein Vordruck)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Nachweis (oder Erklärung zu) einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zu-gelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut in Form einer Kopie der Versicherungspolice nicht älter als 12 Monate mit Deckungssummen von mind. 2 000 000 Millionen EUR für Personenschäden und von mind. 2 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden, wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das 2-fache der Versicherungssumme betragen muss; bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander und gesondert mit den geforderten Deckungssummen abgesichert werden. Als Nachweis ausreichend ist die verbindliche Erklärung (nicht älter als 12 Monate) der vorgenannten Versicherer, dass entsprechender Versicherungsschutz im Zuschlagsfalle zur Verfügung gestellt wird. (kein Vordruck)
2. Erklärung über den Umsatz des Bewerbers (netto, ohne Umsatzsteuer) mit Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß § 41 und Fachplanung / Tragwerksplanung gemäß §49 der HOAI in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014).
Mindestbedingung:
Der Umsatz mit Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß § 41 und Fachplanung/Tragwerksplanung gemäß §49 der HOAI in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014) muss mindestens 1 500 000 EUR (netto) pro Jahr erreichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Umsatz mit Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß § 41 und Fachplanung/Tragwerksplanung gemäß §49 der HOAI in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014) muss mindestens 1 500 000 EUR (netto) pro Jahr erreichen.
Sofern in Bewerbergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Summe dieser Umsätze aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer einzeln anzugeben. (Vordruck).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern in Bewerbergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Summe dieser Umsätze aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer einzeln anzugeben. (Vordruck).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern vorzulegen. Hierfür ist zwingend der Bewerbungsbogen, der bei der Stelle gemäß Ziff. I.1) abzufordern ist, auszufüllen.
1. Erklärung zur Anzahl der festangestellten Ingenieure/-innen in den letzten drei Kalenderjahren (2012, 2013, 2014).
Mindestbedingung:
Dabei sind für jedes Kalenderjahr mind. 15 festangestellte Ingenieure/-innen im Durchschnitt nachzuweisen.
Sofern in Bewerbergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Anzahl der festangestellten Ingenieure/-innen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Mitarbeiterzahlen jeweils pro Mitglied der Bewerbergemeinschaft und/oder Unterauftragnehmer einzeln anzugeben. (Vordruck)
Sofern in Bewerbergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Anzahl der festangestellten Ingenieure/-innen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Mitarbeiterzahlen jeweils pro Mitglied der Bewerbergemeinschaft und/oder Unterauftragnehmer einzeln anzugeben. (Vordruck)
2. Erklärung zur Erfahrung mit vergleichbaren Projekten als Mindestanforderung. Der Bewerber muss Erfahrungen in der Objektplanung für Ingenieurbauwerke gem. § 41 und der Fachplanung / Tragwerksplanung gem. § 49 HOAI für Bauwerke über 1 000 000 EUR anrechenbare Kosten netto (KG 300 nach DIN 276) mittels eines Referenzprojektes das nach dem Stichtag 1.1.2005 fertiggestellt wurde nachweisen. Das Referenzobjekt muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: Kaimauer im tidebeeinflussten Bereich, die auf Holzpfählen tiefgegründet ist und an der eine Mauerwerkssanierung durchgeführt wurde. Des Weiteren müssen mindestens die Lph 3, 5 und 8 der Objektplanung / Ingenieurbauwerke und die Lph 3 + 4 der Fachplanung / Tragwerksplanung erbracht worden sein. Dazu gibt der Bewerber eine Eigenerklärung unter Angabe des Referenzprojektes ab. Diese Referenzprojekte müssen nicht identisch sein mit den nachstehend geforderten Referenzprojekten. (Vordruck).
2. Erklärung zur Erfahrung mit vergleichbaren Projekten als Mindestanforderung. Der Bewerber muss Erfahrungen in der Objektplanung für Ingenieurbauwerke gem. § 41 und der Fachplanung / Tragwerksplanung gem. § 49 HOAI für Bauwerke über 1 000 000 EUR anrechenbare Kosten netto (KG 300 nach DIN 276) mittels eines Referenzprojektes das nach dem Stichtag 1.1.2005 fertiggestellt wurde nachweisen. Das Referenzobjekt muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: Kaimauer im tidebeeinflussten Bereich, die auf Holzpfählen tiefgegründet ist und an der eine Mauerwerkssanierung durchgeführt wurde. Des Weiteren müssen mindestens die Lph 3, 5 und 8 der Objektplanung / Ingenieurbauwerke und die Lph 3 + 4 der Fachplanung / Tragwerksplanung erbracht worden sein. Dazu gibt der Bewerber eine Eigenerklärung unter Angabe des Referenzprojektes ab. Diese Referenzprojekte müssen nicht identisch sein mit den nachstehend geforderten Referenzprojekten. (Vordruck).
3. Darstellung von vergleichbaren Referenzprojekten.
Jede Referenz muss Leistungen der Objekt- und Tragwerksplanung beinhalten und jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Anrechenbare Kosten (netto) die Grundlage der Honorarermittlung waren (KG 300 nach DIN 276, netto) > 1 000 000 EUR für die Objekt- und Tragwerksplanung; Sanierung einer Kaimauer im tidebeeinflussten Bereiche; Fertigstellung nach dem Stichtag 1.1.2005; Erbringung Leistungsphase 3 jeweils für die Objekt- und Tragwerksplanung.
Anrechenbare Kosten (netto) die Grundlage der Honorarermittlung waren (KG 300 nach DIN 276, netto) > 1 000 000 EUR für die Objekt- und Tragwerksplanung; Sanierung einer Kaimauer im tidebeeinflussten Bereiche; Fertigstellung nach dem Stichtag 1.1.2005; Erbringung Leistungsphase 3 jeweils für die Objekt- und Tragwerksplanung.
Sofern Referenzprojekete in Planungsgemeinschaft oder anderweitig mit anderen Planern bearbeitet wurden, muss der prozentuale Leistungsanteil des beteiligten Unternehmens/Büros an den jeweiligen Leistungsphasen mindestens 50 % ausmachen. (Vordruck – für jede Referenz gesondert auszufüllen)
Sofern Referenzprojekete in Planungsgemeinschaft oder anderweitig mit anderen Planern bearbeitet wurden, muss der prozentuale Leistungsanteil des beteiligten Unternehmens/Büros an den jeweiligen Leistungsphasen mindestens 50 % ausmachen. (Vordruck – für jede Referenz gesondert auszufüllen)
Hinweis: Die Zahl der einzureichenden Referenzen ist nicht der Höhe nach begrenzt. Es wird jedoch auf die Mindestbedingungen sowie die Wertungssystematik für die Referenzen, insbesondere die degressive Gewichtung verwiesen (vgl. Ziff. IV.1.2).
4. Erfahrung des eingesetzten Projektleiters. Darstellung, dass und wie viele Projekte der ein-gesetzte Projektleiter mit Baukosten (KG 300 nach DIN 276, netto) > 1 000 000 EUR als Projektleiter realisiert hat. Mindestanforderung ist der Nachweis, dass der Projektleiter ein Projekt mit Baukosten (KG 300 nach DIN 276, netto) > 1 000 000 EUR als Projektleiter realisiert hat. (Vordruck).
4. Erfahrung des eingesetzten Projektleiters. Darstellung, dass und wie viele Projekte der ein-gesetzte Projektleiter mit Baukosten (KG 300 nach DIN 276, netto) > 1 000 000 EUR als Projektleiter realisiert hat. Mindestanforderung ist der Nachweis, dass der Projektleiter ein Projekt mit Baukosten (KG 300 nach DIN 276, netto) > 1 000 000 EUR als Projektleiter realisiert hat. (Vordruck).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Im Zuschlagsfall: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit Deckungssummen von mind. 2,0 Millionen Euro für Personenschäden und von mind. 2 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden, wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das 2-fache der Versicherungssumme betragen muss; bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander und gesondert mit den geforderten Deckungssummen abgesichert werden.
Im Zuschlagsfall: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit Deckungssummen von mind. 2,0 Millionen Euro für Personenschäden und von mind. 2 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden, wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das 2-fache der Versicherungssumme betragen muss; bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander und gesondert mit den geforderten Deckungssummen abgesichert werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Teilnahmeberechtigt sind Ingenieurinnen/Ingenieure aus den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie aus Staaten, die Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) sind (=Zulassungsbereich):
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Teilnahmeberechtigt sind Ingenieurinnen/Ingenieure aus den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie aus Staaten, die Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) sind (=Zulassungsbereich):
1. Natürliche Personen: Im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigte sind, die Berufsbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
1. Natürliche Personen: Im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigte sind, die Berufsbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist.
2. Juristische Personen, die am Tag der Bekanntmachung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
Geschäftssitz im Zulassungsbereich; zum Geschäftszweck gehört die Erbringung von Planungsleistungen, die der gegenständlichen Aufgabe entsprechen; die für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Person erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, die an natürliche Personen (s. o.) gestellt sind. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Geschäftssitz im Zulassungsbereich; zum Geschäftszweck gehört die Erbringung von Planungsleistungen, die der gegenständlichen Aufgabe entsprechen; die für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Person erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, die an natürliche Personen (s. o.) gestellt sind. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber wählt anhand der im Bewerbungsbogen und der in den dazugehörigen Anlagen erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht aufgrund der formalen Kriterien, der möglichen Ausschlusskriterien/Teilnahmehindernisse oder der Nichterfüllung der Mindestanforderungen ausgeschlossen wurden, diejenigen Bewerber aus, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Sollten mehr als 4 Bewerber sich als geeignet qualifizieren, trifft der Auftraggeber eine Auswahlentscheidung anhand der Kriterien „Referenzprojekte“ und „Projektleiter“. Dabei wendet der Auftraggeber folgenden Wertungsmechanismus an: Das Kriterium „Referenzprojekte“ fließt mit 80 % in die Gesamtwertung ein. Beim Kriterium „Referenzprojekte“ werden alle angegebenen Referenzprojekte gewertet, sofern es sich um Kaimauersanierungen im tidebeeinflussten Bereich handelt und die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt sind. Bei der Wertung wird auf einer ersten Stufe die Vergleichbarkeit des Referenzprojektes zu dem ausgeschriebenen Projekt in Bezug auf die Baukosten und die Bauaufgabe (Qualität) und auf einer zweiten Stufe die Anzahl der wertbaren Referenzprojekte (Quantität) berücksichtigt.
Der Auftraggeber wählt anhand der im Bewerbungsbogen und der in den dazugehörigen Anlagen erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht aufgrund der formalen Kriterien, der möglichen Ausschlusskriterien/Teilnahmehindernisse oder der Nichterfüllung der Mindestanforderungen ausgeschlossen wurden, diejenigen Bewerber aus, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Sollten mehr als 4 Bewerber sich als geeignet qualifizieren, trifft der Auftraggeber eine Auswahlentscheidung anhand der Kriterien „Referenzprojekte“ und „Projektleiter“. Dabei wendet der Auftraggeber folgenden Wertungsmechanismus an: Das Kriterium „Referenzprojekte“ fließt mit 80 % in die Gesamtwertung ein. Beim Kriterium „Referenzprojekte“ werden alle angegebenen Referenzprojekte gewertet, sofern es sich um Kaimauersanierungen im tidebeeinflussten Bereich handelt und die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt sind. Bei der Wertung wird auf einer ersten Stufe die Vergleichbarkeit des Referenzprojektes zu dem ausgeschriebenen Projekt in Bezug auf die Baukosten und die Bauaufgabe (Qualität) und auf einer zweiten Stufe die Anzahl der wertbaren Referenzprojekte (Quantität) berücksichtigt.
1. Stufe: Vergleichbarkeit der Baukosten und der Bauaufgabe („Qualität“) Bei der Vergleichbarkeit der Referenzprojekte in Bezug auf die anrechenbaren Kosten (KG 300 nach DIN 276, netto) können pro Referenzprojekt maximal 5 Punkte erreicht werden. Die Punkte werden wie folgt vergeben (siehe auch III 2.3 Ziffer 2): 1) Baukosten EUR 1-3 000 000 = 2,5 Punkte [Mindestanforderung]2) Baukosten > EUR 3 000 000 = 5 Punkte Bei der Vergleichbarkeit der Referenzprojekte in Bezug auf die Bauaufgabe können pro Referenzprojekt maximal 33 Punkte erreicht werden. Die Punkte werden wie folgt vergeben (siehe auch III 2.3 Ziffer 3): Gegenstand der Planungsleistung:- Kaimauer auf Holzpfählen gegründet = 4 Pkt.- Mauerwerkssanierung = 4 Pkt.Leistungsumfang (min. zu 50 % bearbeitete Leistungsphasen) – Objektplanung- Leistungsphase 2 = 3 Pkt.- Leistungsphase 3 = 1 Pkt. [Mindestanforderung]- Leistungsphase 4 = 1 Pkt.- Leistungsphase 5 = 2,50 Pkt.- Leistungsphase 6 = 2,50 Pkt.- Leistungsphase 8 = 3 Pkt.- Örtliche Bauüberwachung = 3 Pkt. Leistungsumfang (min. zu 50 % bearbeitete Leistungsphasen) – Tragwerksplanung- Leistungsphase 2 = 2,00 Pkt.- Leistungsphase 3 = 1 Pkt. [Mindestanforderung]- Leistungsphase 4 = 4 Pkt.- Leistungsphase 5 = 4 Pkt.2. Stufe: Berücksichtigung der Anzahl der Referenzprojekte („Quantität“) Auf der zweiten Stufe wird berücksichtigt, wie viele wertbare Referenzprojekte der Bewerber vorweisen kann. Dazu werden die Referenzprojekte zunächst nach absteigender Punktzahl sortiert und für jedes Referenzprojekt ein Rangplatz in einer Tabelle ermittelt. Das heißt, das auf der ersten Stufe („Qualität“) mit den meisten Punkten versehene Referenzprojekt kommt auf Rangplatz 1, das zweitbeste auf Rangplatz 2, das drittbeste auf Rangplatz 3 usw. Es wird nunmehr eine degressive Wichtung der Referenzprojekte nach absteigender Rangfolge der Referenzpunkte vorgenommen. Die Punkte für die ersten beiden Referenzprojekte fließen zu 100 % in die Wertung ein. Die Punktzahlen für die weiteren Referenzprojekte wer-den jeweils mit einem degressiven Faktor multipliziert. Dieser Faktor ist der Quotient aus 1 (Dividend) und dem quadrierten Rangplatz der Referenz (Divisor), wobei von dem Rangplatz jeweils vorher die Zahl 1 subtrahiert wird. Als Formel kann dies wie folgt ausgedrückt werden, wobei „n“ der Rangplatz des Referenzprojektes in der Tabelle und „WF“ der zu ermittelnde Wertungsfaktor ist: WF = 1/(n-1)^2. Das heißt im Ergebnis: Die Punktzahl für das drittbesten Referenzprojekt wird mit dem Faktor 0,25 multipliziert, die Punktzahl der viertbesten Referenz mit dem Faktor 0,111 multipliziert, die fünft beste Referenz mit dem Faktor 0,063, die sechst-beste Referenz mit dem Faktor 0,040 multipliziert usw. Die Wichtung der erreichten Punkte bei dem Kriterium „Referenzen“ erfolgt wie folgt:
1. Stufe: Vergleichbarkeit der Baukosten und der Bauaufgabe („Qualität“) Bei der Vergleichbarkeit der Referenzprojekte in Bezug auf die anrechenbaren Kosten (KG 300 nach DIN 276, netto) können pro Referenzprojekt maximal 5 Punkte erreicht werden. Die Punkte werden wie folgt vergeben (siehe auch III 2.3 Ziffer 2): 1) Baukosten EUR 1-3 000 000 = 2,5 Punkte [Mindestanforderung]2) Baukosten > EUR 3 000 000 = 5 Punkte Bei der Vergleichbarkeit der Referenzprojekte in Bezug auf die Bauaufgabe können pro Referenzprojekt maximal 33 Punkte erreicht werden. Die Punkte werden wie folgt vergeben (siehe auch III 2.3 Ziffer 3): Gegenstand der Planungsleistung:- Kaimauer auf Holzpfählen gegründet = 4 Pkt.- Mauerwerkssanierung = 4 Pkt.Leistungsumfang (min. zu 50 % bearbeitete Leistungsphasen) – Objektplanung- Leistungsphase 2 = 3 Pkt.- Leistungsphase 3 = 1 Pkt. [Mindestanforderung]- Leistungsphase 4 = 1 Pkt.- Leistungsphase 5 = 2,50 Pkt.- Leistungsphase 6 = 2,50 Pkt.- Leistungsphase 8 = 3 Pkt.- Örtliche Bauüberwachung = 3 Pkt. Leistungsumfang (min. zu 50 % bearbeitete Leistungsphasen) – Tragwerksplanung- Leistungsphase 2 = 2,00 Pkt.- Leistungsphase 3 = 1 Pkt. [Mindestanforderung]- Leistungsphase 4 = 4 Pkt.- Leistungsphase 5 = 4 Pkt.2. Stufe: Berücksichtigung der Anzahl der Referenzprojekte („Quantität“) Auf der zweiten Stufe wird berücksichtigt, wie viele wertbare Referenzprojekte der Bewerber vorweisen kann. Dazu werden die Referenzprojekte zunächst nach absteigender Punktzahl sortiert und für jedes Referenzprojekt ein Rangplatz in einer Tabelle ermittelt. Das heißt, das auf der ersten Stufe („Qualität“) mit den meisten Punkten versehene Referenzprojekt kommt auf Rangplatz 1, das zweitbeste auf Rangplatz 2, das drittbeste auf Rangplatz 3 usw. Es wird nunmehr eine degressive Wichtung der Referenzprojekte nach absteigender Rangfolge der Referenzpunkte vorgenommen. Die Punkte für die ersten beiden Referenzprojekte fließen zu 100 % in die Wertung ein. Die Punktzahlen für die weiteren Referenzprojekte wer-den jeweils mit einem degressiven Faktor multipliziert. Dieser Faktor ist der Quotient aus 1 (Dividend) und dem quadrierten Rangplatz der Referenz (Divisor), wobei von dem Rangplatz jeweils vorher die Zahl 1 subtrahiert wird. Als Formel kann dies wie folgt ausgedrückt werden, wobei „n“ der Rangplatz des Referenzprojektes in der Tabelle und „WF“ der zu ermittelnde Wertungsfaktor ist: WF = 1/(n-1)^2. Das heißt im Ergebnis: Die Punktzahl für das drittbesten Referenzprojekt wird mit dem Faktor 0,25 multipliziert, die Punktzahl der viertbesten Referenz mit dem Faktor 0,111 multipliziert, die fünft beste Referenz mit dem Faktor 0,063, die sechst-beste Referenz mit dem Faktor 0,040 multipliziert usw. Die Wichtung der erreichten Punkte bei dem Kriterium „Referenzen“ erfolgt wie folgt:
Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl aus den Referenzprojekten erhält 100 Wertungspunkte. Die Punktzahl aller anderen Bewerber wird hierzu ins Verhältnis gesetzt. Es kommt folgende Formel zur Anwendung, wobei „RP“ die erreichte Punktzahl des jeweiligen Bieters, RP max. die erreichte maximalen Punktzahl eines Bewerbers und „WP“ die zu ermittelnden Wertungspunkte darstellen: WP=RP/RPmax x 100. Beispiel: Die Höchstpunktzahl aus der Wertung der Referenzprojekte beträgt 80 Punkte (RPmax). Die erreichte Punktzahl des Bewerbers beträgt 60 Punkte (RP). Nach Anwendung der oben beschrieben Formel erhält er 75 Wertungspunkte (WP). Das Kriterium „Projektleiter“ fließt mit 20 % in die Gesamtwertung ein. Beim Kriterium „Projektleiter“ werden die angegebenen Projektleiter-Referenzen gewertet, sofern die Baukosten des angegebenen Projekts 1 EUR Mio. (KG 300 nach DIN 276, netto) übersteigen und der vor-geschlagene Projektleiter dieses Projekt als Projektleiter realisiert hat. Für ein solches Projekt erhält der Bewerber 10 Punkte, für zwei solcher Projekte 20 Punkte, für drei solcher Projekte 23 Punkte und für 4 oder mehr solcher Projekte 25 Punkte. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber zu überprüfen. Bei falschen Angaben bleibt ein Ausschluss von der Wettbewerbsteilnahme vorbehalten.Es kann somit eine Gesamtsumme von 125 Wertungspunkten maximal erreicht werden.Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. §10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl aus den Referenzprojekten erhält 100 Wertungspunkte. Die Punktzahl aller anderen Bewerber wird hierzu ins Verhältnis gesetzt. Es kommt folgende Formel zur Anwendung, wobei „RP“ die erreichte Punktzahl des jeweiligen Bieters, RP max. die erreichte maximalen Punktzahl eines Bewerbers und „WP“ die zu ermittelnden Wertungspunkte darstellen: WP=RP/RPmax x 100. Beispiel: Die Höchstpunktzahl aus der Wertung der Referenzprojekte beträgt 80 Punkte (RPmax). Die erreichte Punktzahl des Bewerbers beträgt 60 Punkte (RP). Nach Anwendung der oben beschrieben Formel erhält er 75 Wertungspunkte (WP). Das Kriterium „Projektleiter“ fließt mit 20 % in die Gesamtwertung ein. Beim Kriterium „Projektleiter“ werden die angegebenen Projektleiter-Referenzen gewertet, sofern die Baukosten des angegebenen Projekts 1 EUR Mio. (KG 300 nach DIN 276, netto) übersteigen und der vor-geschlagene Projektleiter dieses Projekt als Projektleiter realisiert hat. Für ein solches Projekt erhält der Bewerber 10 Punkte, für zwei solcher Projekte 20 Punkte, für drei solcher Projekte 23 Punkte und für 4 oder mehr solcher Projekte 25 Punkte. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber zu überprüfen. Bei falschen Angaben bleibt ein Ausschluss von der Wettbewerbsteilnahme vorbehalten.Es kann somit eine Gesamtsumme von 125 Wertungspunkten maximal erreicht werden.Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. §10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Skfs
Zusätzliche Informationen
1. Zu Ziff. IV.1.1) dieser Bekanntmachung:
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Soweit in dieser Bekanntmachung auf Vorschriften der VOF verwiesen wird, ist damit die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen – VOF gemeint. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und –bewertung der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versandt.
Soweit in dieser Bekanntmachung auf Vorschriften der VOF verwiesen wird, ist damit die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen – VOF gemeint. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und –bewertung der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versandt.
2. Zu dieser Bekanntmachung allgemein:
Die Einreichung eines Teilnahmeantrags hat unter Verwendung des beim Auftraggeber ver-fügbaren Bewerbungsbogens zu erfolgen. Der Bewerbungsbogen kann bei der Stelle gemäß Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung per E-Mail unter Berücksichtigung der geltenden Verfahrensfristen angefordert werden. Formlose Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die Versendung des Bewerbungsbogens erfolgt ausschließlich per E-Mail an die vom Interessenten in der Anforderung zu benennende E-Mail-Adresse.
Die Einreichung eines Teilnahmeantrags hat unter Verwendung des beim Auftraggeber ver-fügbaren Bewerbungsbogens zu erfolgen. Der Bewerbungsbogen kann bei der Stelle gemäß Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung per E-Mail unter Berücksichtigung der geltenden Verfahrensfristen angefordert werden. Formlose Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die Versendung des Bewerbungsbogens erfolgt ausschließlich per E-Mail an die vom Interessenten in der Anforderung zu benennende E-Mail-Adresse.
Der Bewerbungsbogen und die vorgegebenen Vordrucke müssen an den entsprechend kenntlich gemachten Stellen ausgefüllt bzw. unterschrieben werden. Änderungen an dem Bewerbungsbogen und den Vordrucken sind unzulässig und führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Der Bewerbungsbogen und die vorgegebenen Vordrucke müssen an den entsprechend kenntlich gemachten Stellen ausgefüllt bzw. unterschrieben werden. Änderungen an dem Bewerbungsbogen und den Vordrucken sind unzulässig und führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Neben dem Original ist eine vollständige Kopie des Teilnahmeantrags (Bewerbungsbogen nebst aller Anlagen) auf einem Datenträger (PDF-Datei als Scan vom Original) beizufügen, wobei im Falle von Abweichungen allein das Original maßgeblich ist.
Fehlende Angaben, Erklärungen und Nachweise, die bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Frist nachgereicht werden. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachreichung fehlender Angaben, Erklärungen oder Nachweise besteht nicht.
Fehlende Angaben, Erklärungen und Nachweise, die bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Frist nachgereicht werden. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachreichung fehlender Angaben, Erklärungen oder Nachweise besteht nicht.
Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden.
Bei Dokumenten in anderen als der deutschen Sprache sind neben dem fremdsprachigen Original auch Übersetzungen in die deutsche Sprache vorzulegen
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und müssen als solche im Bewerbungsbogen kenntlich gemacht werden. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss die Anforderungen an die Berufsqualifikation erfüllen (Ziff. III.3.1 dieser Bekanntmachung). Ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist in der von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnenden Bewerbergemeinschaftserklärung als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Es ist ausreichend, wenn der Bewerbungsbogen vom bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet wird. Zudem verpflichten sich alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in der Bewerbergemeinschaftserklärung, im Auftragsfall zu einer gesamtschuldnerischen Haftung und zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft. Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft darf nur eine Bewerbung einreichen.
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und müssen als solche im Bewerbungsbogen kenntlich gemacht werden. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss die Anforderungen an die Berufsqualifikation erfüllen (Ziff. III.3.1 dieser Bekanntmachung). Ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist in der von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnenden Bewerbergemeinschaftserklärung als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Es ist ausreichend, wenn der Bewerbungsbogen vom bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet wird. Zudem verpflichten sich alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in der Bewerbergemeinschaftserklärung, im Auftragsfall zu einer gesamtschuldnerischen Haftung und zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft. Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft darf nur eine Bewerbung einreichen.
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf Unterauftragnehmer berufen. Jeder Unterauftragnehmer muss die Anforderungen an die Berufsqualifikation erfüllen (Ziff. III.3.1) dieser Bekanntmachung) und ist im Bewerbungsbogen zu benennen. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist zudem eine „Unterauftragnehmererklärung“ von jedem Unterauftragnehmer zu unterzeichnen und einzureichen. Darin ist anzugeben, welche Leistungen der Unterauftragnehmer übernehmen soll. Gleichzeitig verpflichtet sich der Unterauftragnehmer für den Fall der Zuschlagserteilung für diese Leistungen zur Verfügung zu stehen.
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf Unterauftragnehmer berufen. Jeder Unterauftragnehmer muss die Anforderungen an die Berufsqualifikation erfüllen (Ziff. III.3.1) dieser Bekanntmachung) und ist im Bewerbungsbogen zu benennen. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist zudem eine „Unterauftragnehmererklärung“ von jedem Unterauftragnehmer zu unterzeichnen und einzureichen. Darin ist anzugeben, welche Leistungen der Unterauftragnehmer übernehmen soll. Gleichzeitig verpflichtet sich der Unterauftragnehmer für den Fall der Zuschlagserteilung für diese Leistungen zur Verfügung zu stehen.
3. Zu Ziff. IV.1.2) dieser Bekanntmachung:
Sollte sich bei der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als vier Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für die zu vergebenden Objekt- und Tragwerksplanungen geeignet sind, können auch weniger Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt werden. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. § 10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Sollte sich bei der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als vier Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für die zu vergebenden Objekt- und Tragwerksplanungen geeignet sind, können auch weniger Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt werden. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. § 10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
4. Zu Ziff. III.2) und IV.1.2) dieser Bekanntmachung:
Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind oder der Auftraggeber Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o. ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen. Im Übrigen ist Ziff. IV.1.2) zu beachten.
Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind oder der Auftraggeber Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o. ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen. Im Übrigen ist Ziff. IV.1.2) zu beachten.
5. Zu Ziff. III.2.3) Nr. 3 dieser Bekanntmachung:
Der Bewerber hat sicherzustellen, dass der im Teilnahmeantrag anzugebende Projektleiter im Falle der Auswahl des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft im Zuschlagsfall in dieser Funktion zur Verfügung steht.
6. Hinweis für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags:
Jeder Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft, jeder Unterauftragnehmer muss die – gemäß der unter Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung geforderten – Angaben, Erklärungen und Nachweise einreichen. Es sind nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen einzureichen. Zusätzliche Unterlagen (Prospekte, Mappen, sonstiges Bewerbungsmaterial), die nicht gefordert sind, werden nicht berücksichtigt.
Jeder Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft, jeder Unterauftragnehmer muss die – gemäß der unter Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung geforderten – Angaben, Erklärungen und Nachweise einreichen. Es sind nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen einzureichen. Zusätzliche Unterlagen (Prospekte, Mappen, sonstiges Bewerbungsmaterial), die nicht gefordert sind, werden nicht berücksichtigt.
Der Bewerbungsbogen und die dazugehörigen Vordrucke sind auszufüllen, an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben (gescannte oder kopierte Unterschriften werden nicht zugelassen) und bis zu dem in dieser Bekanntmachung genannten Termin für den Eingang der Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.3.4) im Original bei der Stelle gemäß Ziff. I.1 einzureichen. Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht zugelassen. Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang, nicht die rechtzeitige Aufgabe zur Post! Bewerbungen, die nach dem genannten Termin eingeliefert werden, können nicht berücksichtigt werden.
Der Bewerbungsbogen und die dazugehörigen Vordrucke sind auszufüllen, an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben (gescannte oder kopierte Unterschriften werden nicht zugelassen) und bis zu dem in dieser Bekanntmachung genannten Termin für den Eingang der Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.3.4) im Original bei der Stelle gemäß Ziff. I.1 einzureichen. Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht zugelassen. Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang, nicht die rechtzeitige Aufgabe zur Post! Bewerbungen, die nach dem genannten Termin eingeliefert werden, können nicht berücksichtigt werden.
Die Bewerbung ist in einem als Teilnahmeantrag gekennzeichneten, verschlossenen Um-schlag einzureichen. Ein entsprechender Vordruck für einen Aufkleber zur Kennzeichnung wird als Anlage zum Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bsu.hamburg📧
Telefon: +49 40428402441📞
Internetadresse: http://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11267955/🌏
Fax: +49 40428402039 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß §107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß §107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 114-206941 (2015-06-11)