Zur langfristigen Sicherstellung und Gewährleistung des Schulsports beabsichtigt die Stadt Döbeln, am Schulstandort „Am Holländer“ eine Zweifach-Sporthalle mit Multifunktionsraum neu zu errichten. Mit dem geplanten Neubau sollen die Bedingungen für den Sportunterricht und die Ganztagesangebote der anliegenden Schulen und Kindertagesstätten sowie die Angebote für den Freizeitsport verbessert werden. Dabei sind städtebauliche, topographische wie baurechtliche Belange zu berücksichtigen. Die Neugestaltung der Sportfreiflächen ist nicht Bestandteil des Auftrages.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-12-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Menge oder Umfang:
Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume gemäß HOAI § 34 ff. i. V. m. Anlage 10, Leistungsphasen 2 bis 9. Anrechnbare Kosten KG 300 + 400 ca. 1 880 000 EUR.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Große Kreisstadt Döbeln, der Oberbürgermeister
Postanschrift: Obermarkt 1
Postleitzahl: 04720
Postort: Döbeln
Kontakt
Internetadresse: http://www.doebeln.de/🌏
E-Mail: vof-doebeln@henkel-pm.de📧
Der Teilnahmeantrag ist in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung des vorgegebenen Kennzettels einzureichen bei hpm Henkel Projektmanagement, Könneritzstraße 15, 01067 Dresden, oder persönlich vor Ort abzugeben (nur nach telefonischer Vereinbarung). Die Nachforderung von fehlenden Unterlagen gem.§ 5 (3) VOF wird vorbehalten. Hinweis: Vorlage der Verpflichtungserklärungen gem. § 5 Abs. 6 VOF der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmern, soweit sich der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten soll, auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Die Nachunternehmer müssen sich entsprechend der unter III.2.2) genannten Ziffern 2 und 3 auch zu ihrer persönlichen Lage erklären. Sollten Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer wie vor beschrieben nicht vorgelegt werden können, erfolgt ein nachträglicher Ausschluss wegen mangelnder Eignung. (Ausschlusskriterium). Es ist vorgesehen, dass die Teilnehmer in der zweiten Stufe des Verfahrens eine Projektidee erarbeiten. Die konkreten Termine des Verhandlungsverfahrens werden mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung bekannt gegeben. Die Aufgabenstellung, Bearbeitungszeit und das Bearbeitungshonorar werden mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung übermittelt. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden keine Kosten erstattet. Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen.
Der Teilnahmeantrag ist in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung des vorgegebenen Kennzettels einzureichen bei hpm Henkel Projektmanagement, Könneritzstraße 15, 01067 Dresden, oder persönlich vor Ort abzugeben (nur nach telefonischer Vereinbarung). Die Nachforderung von fehlenden Unterlagen gem.§ 5 (3) VOF wird vorbehalten. Hinweis: Vorlage der Verpflichtungserklärungen gem. § 5 Abs. 6 VOF der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmern, soweit sich der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten soll, auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Die Nachunternehmer müssen sich entsprechend der unter III.2.2) genannten Ziffern 2 und 3 auch zu ihrer persönlichen Lage erklären. Sollten Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer wie vor beschrieben nicht vorgelegt werden können, erfolgt ein nachträglicher Ausschluss wegen mangelnder Eignung. (Ausschlusskriterium). Es ist vorgesehen, dass die Teilnehmer in der zweiten Stufe des Verfahrens eine Projektidee erarbeiten. Die konkreten Termine des Verhandlungsverfahrens werden mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung bekannt gegeben. Die Aufgabenstellung, Bearbeitungszeit und das Bearbeitungshonorar werden mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung übermittelt. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden keine Kosten erstattet. Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur langfristigen Sicherstellung und Gewährleistung des Schulsports beabsichtigt die Stadt Döbeln, am Schulstandort „Am Holländer“ eine Zweifach-Sporthalle mit Multifunktionsraum neu zu errichten. Mit dem geplanten Neubau sollen die Bedingungen für den Sportunterricht und die Ganztagesangebote der anliegenden Schulen und Kindertagesstätten sowie die Angebote für den Freizeitsport verbessert werden. Dabei sind städtebauliche, topographische wie baurechtliche Belange zu berücksichtigen.
Zur langfristigen Sicherstellung und Gewährleistung des Schulsports beabsichtigt die Stadt Döbeln, am Schulstandort „Am Holländer“ eine Zweifach-Sporthalle mit Multifunktionsraum neu zu errichten. Mit dem geplanten Neubau sollen die Bedingungen für den Sportunterricht und die Ganztagesangebote der anliegenden Schulen und Kindertagesstätten sowie die Angebote für den Freizeitsport verbessert werden. Dabei sind städtebauliche, topographische wie baurechtliche Belange zu berücksichtigen.
Die Neugestaltung der Sportfreiflächen ist nicht Bestandteil des Auftrages.
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens werden vertraglich die Leistungsphasen 2 und 3 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Bei Beauftragung einschließlich der Leistungsphase 9 liegt das Auftragsende voraussichtlich am 31.12.2023.
Stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens werden vertraglich die Leistungsphasen 2 und 3 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Bei Beauftragung einschließlich der Leistungsphase 9 liegt das Auftragsende voraussichtlich am 31.12.2023.
Referenznummer: 35/2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 04720 Döbeln, Bernhard-Kretzschmar-Weg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für den Teilnahmeantrag sind die unter der folgenden E-Mail-Adresse: vof-doebeln@henkel-pm.de anzufordernden Bewerbungsformulare zu verwenden.
Der Teilnahmeantrag ist wie folgt einzureichen:
a) Im Original rechtsverbindlich unterschrieben (Ausschlusskriterium),
b) Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein, einschließlich aller geforderten Erklärungen und Anlagen. Fehlende Erklärungen oder fehlende Anlagen führen nach erfolgloser Nachforderung zum Ausschluss (Ausschlusskriterium),
c) Teilnahmeanträge, die per E-Mail oder Fax eingehen werden nicht berücksichtigt (Ausschlusskriterium),
d) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Ausschlusskriterium),
e) Bei Bewerbergemeinschaften sind die unter III.2.1) (Pkt. 1-5) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln (mit Ausnahme der Angaben zu Projektleiter, Bauüberwacher und Bauvorlageberechtigung) mit rechtsverbindlicher Unterschrift vorzulegen (Ausschlusskriterium),
e) Bei Bewerbergemeinschaften sind die unter III.2.1) (Pkt. 1-5) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln (mit Ausnahme der Angaben zu Projektleiter, Bauüberwacher und Bauvorlageberechtigung) mit rechtsverbindlicher Unterschrift vorzulegen (Ausschlusskriterium),
f) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft und als Einzelbewerbungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder zur Folge (Ausschlusskriterium),
f) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft und als Einzelbewerbungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder zur Folge (Ausschlusskriterium),
g) im Format DIN A4, Anlagen mit Registern getrennt.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben:
1. Persönliche Lage des Bewerbers: Firmenbezeichnung, Anschrift, vertragsschließende Niederlassung, Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Rechtsform, Haupteigentümer, weitere Zweigstellen/Niederlassungen und Tochtergesellschaften mit Adresse, Eintrag ins Handelsregister.
1. Persönliche Lage des Bewerbers: Firmenbezeichnung, Anschrift, vertragsschließende Niederlassung, Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Rechtsform, Haupteigentümer, weitere Zweigstellen/Niederlassungen und Tochtergesellschaften mit Adresse, Eintrag ins Handelsregister.
2. Angaben über die wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen und die Zusammenarbeit mit anderen in auf den Auftrag bezogene relevante Weise gemäß § 4 (2) VOF 2009 (Ausschlusskriterium).
3. Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen gemäß §§ 4 (2), 5 (5) und 5 (6) VOF.
4. Erklärung zur Art der Bewerbung. Bei Bewerbergemeinschaften zusätzlich die Erklärung aller Mitglieder über die gesamtschuldnerische Haftung und den bevollmächtigten Vertreter (siehe III.1.3)) (Ausschlusskriterium).
5. Rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers, dass Ausschlussgründe gemäß § 4 (6 ) a-g und § 4 (9) a-e VOF 2009 nicht vorliegen und dass keine Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gemäß § 2 (3) VOF 2009 besteht (Ausschlusskriterium).
5. Rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers, dass Ausschlussgründe gemäß § 4 (6 ) a-g und § 4 (9) a-e VOF 2009 nicht vorliegen und dass keine Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gemäß § 2 (3) VOF 2009 besteht (Ausschlusskriterium).
6. Gemäß § 5 (5) a VOF 2009 Nachweis der Berufszulassung und Berufsausübungsberechtigung (siehe III.3.1)) durch Name und Nachweis des Bauvorlageberechtigten durch Kopie der Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten/Kopie der Kammerurkunde (Ausschlusskriterium).
6. Gemäß § 5 (5) a VOF 2009 Nachweis der Berufszulassung und Berufsausübungsberechtigung (siehe III.3.1)) durch Name und Nachweis des Bauvorlageberechtigten durch Kopie der Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten/Kopie der Kammerurkunde (Ausschlusskriterium).
7. Berufliche Qualifikation des vorgesehenen Projektleiters durch entsprechende Studiennachweise im jeweiligen Fachbereich Architektur bzw. Bauingenieurwesen gemäß § 4 (3) VOF 2009 (Berufsabschluss mindestens Bauingenieur oder Architekt und Berufserfahrung in Jahren), jeweils ergänzt um Kopie tabellarischen Lebenslauf (Ausschlusskriterium).
7. Berufliche Qualifikation des vorgesehenen Projektleiters durch entsprechende Studiennachweise im jeweiligen Fachbereich Architektur bzw. Bauingenieurwesen gemäß § 4 (3) VOF 2009 (Berufsabschluss mindestens Bauingenieur oder Architekt und Berufserfahrung in Jahren), jeweils ergänzt um Kopie tabellarischen Lebenslauf (Ausschlusskriterium).
8. Berufliche Qualifikation des vorgesehenen Bauüberwachers durch entsprechende Studiennachweise im Fachbereich Architektur bzw. Bauingenieurwesen gemäß § 4 (3) VOF 2009 (Berufsabschluss mindestens Bauingenieur oder Architekt und Berufserfahrung in Jahren) ergänzt um Kopie tabellarischen Lebenslauf (Ausschlusskriterium).
8. Berufliche Qualifikation des vorgesehenen Bauüberwachers durch entsprechende Studiennachweise im Fachbereich Architektur bzw. Bauingenieurwesen gemäß § 4 (3) VOF 2009 (Berufsabschluss mindestens Bauingenieur oder Architekt und Berufserfahrung in Jahren) ergänzt um Kopie tabellarischen Lebenslauf (Ausschlusskriterium).
9. Nachweis der unter Punkt III.2.3) geforderten Mindestreferenzen (Ausschlusskriterium).
Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers/ der Bewerberin sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet. Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die unter der folgenden E-Mail-Adresse: vof-doebeln@henkel-pm.de anzufordernden Bewerbungsformulare sind zu verwenden.
1. Der Bewerber hat Nachweise gemäß § 5 (4) a VOF 2009 über die folgenden Haftpflichtdeckungssummen zu erbringen bzw. eine Erklärung des Versicherers über die mögliche Anpassung der Versicherungssumme im Auftragsfall beizufügen: Haftpflichtdeckungssumme Personenschäden: 2 000 000 EUR. Haftpflichtdeckungssumme sonstige Schäden: 2 000 000 EUR. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache dieser Versicherungssumme beträgt. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags (spätester Einreichtermin) sein. Bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis von jedem einzelnen Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. (Ausschlusskriterium).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Der Bewerber hat Nachweise gemäß § 5 (4) a VOF 2009 über die folgenden Haftpflichtdeckungssummen zu erbringen bzw. eine Erklärung des Versicherers über die mögliche Anpassung der Versicherungssumme im Auftragsfall beizufügen: Haftpflichtdeckungssumme Personenschäden: 2 000 000 EUR. Haftpflichtdeckungssumme sonstige Schäden: 2 000 000 EUR. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache dieser Versicherungssumme beträgt. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags (spätester Einreichtermin) sein. Bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis von jedem einzelnen Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. (Ausschlusskriterium).
2.Erklärung zu den Honorarumsätzen des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012-2014) gemäß § 5 (4) c VOF 2009, alle Angaben jahresweise in Euro brutto gegliedert nach Gesamthonorarumsatz des Bewerbers sowie des Honorarumsatzes für vergleichbare Leistungen für Dienstleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3, Abschnitt 1 (§ 33 ff., HOAI 2013).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.Erklärung zu den Honorarumsätzen des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012-2014) gemäß § 5 (4) c VOF 2009, alle Angaben jahresweise in Euro brutto gegliedert nach Gesamthonorarumsatz des Bewerbers sowie des Honorarumsatzes für vergleichbare Leistungen für Dienstleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3, Abschnitt 1 (§ 33 ff., HOAI 2013).
(Bei Bewerbergemeinschaften ist die Summe der durchschnittlichen Mindestumsätze ausreichend.)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die unter der folgenden E-Mail-Adresse: vof-doebeln@henkel-pm.de anzufordernden Bewerbungsformulare sind zu verwenden.
1. Gemäß § 4 (3) in Verbindung mit § 5 (5) c VOF 2009 sind Nachweise zur fachlichen Eignung der Personen zu erbringen, die die Leistung tatsächlich ausführen. Die Angaben zum Projektteam sind zu gliedern nach Angaben zum vorgesehenen Projektleiter (Name, berufliche Qualifikation, Berufserfahrung in Jahren, tabellarischer Lebenslauf, Mitwirkung an den Referenzen A-C in vergleichbarer Position), Angaben zum vorgesehenen Bauüberwacher (Name, berufliche Qualifikation, Berufserfahrung in Jahren, tabellarischer Lebenslauf, Mitwirkung an den Referenzen A-C in vergleichbarer Position).
1. Gemäß § 4 (3) in Verbindung mit § 5 (5) c VOF 2009 sind Nachweise zur fachlichen Eignung der Personen zu erbringen, die die Leistung tatsächlich ausführen. Die Angaben zum Projektteam sind zu gliedern nach Angaben zum vorgesehenen Projektleiter (Name, berufliche Qualifikation, Berufserfahrung in Jahren, tabellarischer Lebenslauf, Mitwirkung an den Referenzen A-C in vergleichbarer Position), Angaben zum vorgesehenen Bauüberwacher (Name, berufliche Qualifikation, Berufserfahrung in Jahren, tabellarischer Lebenslauf, Mitwirkung an den Referenzen A-C in vergleichbarer Position).
Zum Nachweis der beruflichen Qualifikation des Projektleiters und des Bauüberwachers ist jeweils der Studiennachweis als Anlage beizufügen (Auswahlkriterium).
2. Gemäß § 5 (5) b VOF 2009 ist der Nachweis von vergleichbaren Planungsleistungen im Bereich Objektplanung für Gebäude und Innenräume für die drei nachfolgenden Mindestreferenzen zu erbringen. Eine Mehrfachnennung der Referenzen ist nicht zulässig.
Referenz A: Neubau einer Einfeld- oder Mehrfeld-Sporthalle gemäß Bauwerkszuordnungskatalog RBBau Muster 6 Nr. 5100; abgeschlossenes, im Zeitraum 1.1.2011 bis zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung fertiggestelltes Vorhaben (Übergabe Nutzer). Die Referenzdarstellung zu Referenz A muss die nachfolgend aufgeführten Informationen umfassen:
Referenz A: Neubau einer Einfeld- oder Mehrfeld-Sporthalle gemäß Bauwerkszuordnungskatalog RBBau Muster 6 Nr. 5100; abgeschlossenes, im Zeitraum 1.1.2011 bis zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung fertiggestelltes Vorhaben (Übergabe Nutzer). Die Referenzdarstellung zu Referenz A muss die nachfolgend aufgeführten Informationen umfassen:
a_Objektbezeichnung und -anschrift;
b_Angaben zum Auftraggeber (Bezeichnung, Anschrift, Kommunikationsdaten, öffentlicher Auftraggeber ja/nein);
c_Leistungszeitraum (Leistungsbeginn und Übergabe Nutzer);
d_erbrachte Leistungsphasen gemäß § 33 ff. HOAI für Gebäude und Innenräume;
e_Bauwerkskosten Kostengruppen 300 + 400 nach DIN 276 in Euro brutto;
f_eine Darstellung der Referenz auf maximal 2 Seiten DIN A4. Die Darstellung ist frei wählbar, sollte jedoch einen Grundriss, eine Ansicht und/oder Fotos enthalten.
Bei öffentlichen Auftraggebern ist zwingend eine Referenzbescheinigung vorzulegen. Bei privaten Auftraggebern gelten die Angaben zu Eintragungen des Bewerbers zu Punkt a-f als Eigenerklärung.
Referenz B: Neubau oder Sanierung eines Bauvorhabens für einen öffentlichen Auftraggeber mit Anwendung des öffentlichen Vergaberechts; abgeschlossenes, im Zeitraum 1.1.2011 bis zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung fertiggestelltes Vorhaben (Übergabe Nutzer); mind. Leistungsphasen 6-7 erbracht. Die Referenzdarstellung zu Referenz B muss die nachfolgend aufgeführten Informationen umfassen:
Referenz B: Neubau oder Sanierung eines Bauvorhabens für einen öffentlichen Auftraggeber mit Anwendung des öffentlichen Vergaberechts; abgeschlossenes, im Zeitraum 1.1.2011 bis zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung fertiggestelltes Vorhaben (Übergabe Nutzer); mind. Leistungsphasen 6-7 erbracht. Die Referenzdarstellung zu Referenz B muss die nachfolgend aufgeführten Informationen umfassen:
Referenz C: Neubau oder Sanierung eines Gebäudes unter Verwendung von Fördermitteln; abgeschlossenes, im Zeitraum 1.1.2011 bis zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung fertiggestelltes Vorhaben (Übergabe Nutzer);
Die Referenzdarstellung zu Referenz C muss die nachfolgend aufgeführten Informationen umfassen:
e_Angaben zu Zuarbeiten des Bewerbers zum Fördermittelantrag und zum Verwendungsnachweis für diese Referenz;
f_eine Darstellung der Referenz auf maximal 2 Seiten DIN A4. Beschreibung und Vorstellung des Projektes auf max. 2 Blatt DIN A4. Die Darstellung ist frei wählbar, sollte jedoch einen Lageplan, einen Grundriss, eine Ansicht und/oder Fotos enthalten.
Eine Obergrenze für einzureichende Referenzen legt der Auftraggeber nicht fest, d. h. es ist zulässig, dass die Bewerber mehr als die drei geforderten Mindestreferenzen einreichen. Bewertet werden jedoch ausschließlich die eingereichten Mindestreferenzen.
Eine Obergrenze für einzureichende Referenzen legt der Auftraggeber nicht fest, d. h. es ist zulässig, dass die Bewerber mehr als die drei geforderten Mindestreferenzen einreichen. Bewertet werden jedoch ausschließlich die eingereichten Mindestreferenzen.
Für den Fall, dass der Bewerber mehr als drei Referenzen einreicht, die die Mindestanforderungen der Referenzen A-C erfüllen, hat er anzugeben, welche Referenzen der Auftraggeber für seine Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der Auftraggeber die ersten drei eingereichten Referenzen seiner Auswahl zu Grunde legen.
Für den Fall, dass der Bewerber mehr als drei Referenzen einreicht, die die Mindestanforderungen der Referenzen A-C erfüllen, hat er anzugeben, welche Referenzen der Auftraggeber für seine Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der Auftraggeber die ersten drei eingereichten Referenzen seiner Auswahl zu Grunde legen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Bewerber/die Bewerberin hat Nachweise gemäß § 5 (4)a VOF 2009 über die folgenden Haftpflichtdeckungssummen zu erbringen bzw. eine Erklärung des Versicherers über die mögliche Anpassung der Versicherungssumme im Auftragsfall beizufügen: Haftpflichtdeckungssumme Personenschäden: 2 000 000 EUR. Haftpflichtdeckungssumme sonstige Schäden: 2 000 000 EUR. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache dieser Versicherungssumme beträgt. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 12 Monate (gerechnet vom Zeitpunkt des Einreichtermins des Teilnahmeantrags) sein. Bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis von jedem einzelnen Mitglied der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen (Ausschlusskriterium).
Der Bewerber/die Bewerberin hat Nachweise gemäß § 5 (4)a VOF 2009 über die folgenden Haftpflichtdeckungssummen zu erbringen bzw. eine Erklärung des Versicherers über die mögliche Anpassung der Versicherungssumme im Auftragsfall beizufügen: Haftpflichtdeckungssumme Personenschäden: 2 000 000 EUR. Haftpflichtdeckungssumme sonstige Schäden: 2 000 000 EUR. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache dieser Versicherungssumme beträgt. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 12 Monate (gerechnet vom Zeitpunkt des Einreichtermins des Teilnahmeantrags) sein. Bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis von jedem einzelnen Mitglied der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen (Ausschlusskriterium).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Es ist in diesem Fall eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die Bewerbergemeinschaft muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, welches zusammen mit dem Bewerbungsbogen unter vof-doebeln@henkel-pm.de anzufordern ist. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer Bewerbergemeinschaft (§ 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerbergemeinschaft in ihrer Zusammensetzung verändern, oder ein Einzelbewerber das Verfahren in Bewerbergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Es ist in diesem Fall eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die Bewerbergemeinschaft muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, welches zusammen mit dem Bewerbungsbogen unter vof-doebeln@henkel-pm.de anzufordern ist. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer Bewerbergemeinschaft (§ 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerbergemeinschaft in ihrer Zusammensetzung verändern, oder ein Einzelbewerber das Verfahren in Bewerbergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die örtliche Präsenz des Bewerbers/der Bewerberin in Döbeln ist während der Planungs- und Bauzeit in engen Intervallen gemäß Projekterfordernis sicherzustellen. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten, insbesondere während der Ausführungsphase des Projektes (LP 8) bei Bedarf auch arbeitstäglich.
Die örtliche Präsenz des Bewerbers/der Bewerberin in Döbeln ist während der Planungs- und Bauzeit in engen Intervallen gemäß Projekterfordernis sicherzustellen. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten, insbesondere während der Ausführungsphase des Projektes (LP 8) bei Bedarf auch arbeitstäglich.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: §19 VOF.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Nach Prüfung der Einhaltung der formalen Zulassungsvoraussetzungen gem. III.2.1) und III.2.2) 1 erfolgt die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien folgendermaßen bewertet werden: pro Auswahlkriterium werden 0, 1, 2 oder 3 Punkte vergeben, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Prozentpunkten von 100 %. Es werden maximal die 3 Bewerber/innen mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Wird die Anzahl durch Bewerber/innen mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los. Zu III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Durchschnitt der Umsätze der letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahre Gesamtwichtung 15 %, bestehend aus 1. Durchschnitt des Honorarumsatzes des Bewerbers im Bereich Objektplanung der letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahre (in EUR brutto) 15 %; (Punktwertung: 0 Pkt. < 184 000 EUR; 3 Pkt. ≥ 368 000 EUR). Zwischenwerte werden linear interpoliert.zu III.2.3) zur Technischen Leistungsfähigkeit: Qualifikation des Projektteams Gesamtwichtung 20 %, bestehend aus 2.1_Berufserfahrung des vorgesehenen Projektleiters 4 % (Punktwertung: 0 Pkt. ≤ 3 Jahre; 1 Pkt. > 3 Jahre und ≤ 6 Jahre, 2 Pkt. > 6 Jahre und ≤ 9 Jahre, 3 Pkt. > 9 Jahre) 2.2_Berufserfahrung des vorgesehenen Projektleiters anhand durchgeführter Mindestreferenzen 6 % (Punktwertung: 0 Pkt. = bei keiner Referenz, 1 Pkt. = bei einer Referenz, 2 Pkt.- bei 2 Referenzen, 3 Pkt.= bei drei Referenzen) 2.3._Berufserfahrung des vorgesehenen Bauüberwachers 4 % (Punktwertung: 0 Pkt. ≤ 3 Jahre; 1 Pkt. > 3 Jahre und ≤ 6 Jahre, 2 Pkt. > 6 Jahre und ≤ 9 Jahre., 3 Pkt. >9 Jahre) 2.4_Berufserfahrung des vorgesehenen Bauüberwachers anhand durchgeführter Mindestreferenzen 6 % (Punktwertung: 0 Pkt.= bei keiner Referenz, 1 Pkt. = bei einer Referenz, 2 Pkt.= bei zwei Referenzen, 3 Pkt.= bei drei Referenzen)zu III.2.3.1) Fachliche EignungMindestreferenzen:A_Zu Referenzprojekt A: Gesamtwichtung 25 %, bestehend aus: A.1 Erbrachte Leistungsphasen (Lph): 15 %, (Punktwertung 0 Pkt.= 2 zusammenhängende Leistungsphasen oder einzelne Leistungsphasen; 1 Pkt.= 3 zusammenhängende Leistungsphasen; 2 Pkt.= mind. 4 zusammenhängende Leistungsphasen; 3 Pkt. = mind. LPH 3-8) A.2 Bauwerkskosten brutto (KG 300 + 400) 10 %, (Punktwertung 0 Pkt. ≤ 1 000 000 EUR; 1 Pkt. >1 000 000 EUR und ≤ 1 500 000 EUR; 2 Pkt. >1 500 000 EUR und ≤ 2 000 000 EUR; 3 Pkt. > 2 000 000 EUR) B._Zu Referenzprojekt B: Gesamtwichtung 20 %, bestehend aus: : B.1 Erbrachte Leistungsphasen (Lph): 12 % (Punktwertung 0 Pkt.= 2 zusammenhängende Leistungsphasen oder einzelne Leistungsphasen; 1 Pkt.= 3 zusammenhängende Leistungsphasen; 2 Pkt.= mind. 4 zusammenhängende Leistungsphasen; 3 Pkt. = mind. LPH 3-8) B.2 Bauwerkskosten brutto (KG 300 + 400) 8 %, (Punktwertung 0 Pkt. ≤ 200 000 EUR; 1 Pkt. > 200 000 EUR und ≤ 500 000 EUR; 2 Pkt. > 500 000 EUR und ≤ 1 000 000 EUR; 3 Pkt. > 1 000 000 EUR) C_Zu Referenzprojekt C: Gesamtwichtung 20 %, bestehend aus: C.1 Erbrachte Leistungsphasen (Lph): 12 %, (Punktwertung 0 Pkt.= 2 zusammenhängende Leistungsphasen oder einzelne Leistungsphasen; 1 Pkt.= 3 zusammenhängende Leistungsphasen; 2 Pkt.= mind. 4 zusammenhängende Leistungsphasen; 3 Pkt. = mind. LPH 3-8) C.2 Zuarbeit zu Fördermittelantrag und Verwendungsnachweis: 8 % (Punktwertung 0 Pkt.= keine Zuarbeit zum Fördermittelantrag und zum Verwendungsnachweis erbracht, 1 Pkt.= ohne Bewertung, 2 Pkt.= nur Zuarbeit Verwendungsnachweis oder Fördermittelantrag, 3 Pkt.= Zuarbeit zu Fördermittelantrag und Verwendungsnachweis erbracht).
Nach Prüfung der Einhaltung der formalen Zulassungsvoraussetzungen gem. III.2.1) und III.2.2) 1 erfolgt die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien folgendermaßen bewertet werden: pro Auswahlkriterium werden 0, 1, 2 oder 3 Punkte vergeben, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Prozentpunkten von 100 %. Es werden maximal die 3 Bewerber/innen mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Wird die Anzahl durch Bewerber/innen mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los. Zu III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Durchschnitt der Umsätze der letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahre Gesamtwichtung 15 %, bestehend aus 1. Durchschnitt des Honorarumsatzes des Bewerbers im Bereich Objektplanung der letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahre (in EUR brutto) 15 %; (Punktwertung: 0 Pkt. < 184 000 EUR; 3 Pkt. ≥ 368 000 EUR). Zwischenwerte werden linear interpoliert.zu III.2.3) zur Technischen Leistungsfähigkeit: Qualifikation des Projektteams Gesamtwichtung 20 %, bestehend aus 2.1_Berufserfahrung des vorgesehenen Projektleiters 4 % (Punktwertung: 0 Pkt. ≤ 3 Jahre; 1 Pkt. > 3 Jahre und ≤ 6 Jahre, 2 Pkt. > 6 Jahre und ≤ 9 Jahre, 3 Pkt. > 9 Jahre) 2.2_Berufserfahrung des vorgesehenen Projektleiters anhand durchgeführter Mindestreferenzen 6 % (Punktwertung: 0 Pkt. = bei keiner Referenz, 1 Pkt. = bei einer Referenz, 2 Pkt.- bei 2 Referenzen, 3 Pkt.= bei drei Referenzen) 2.3._Berufserfahrung des vorgesehenen Bauüberwachers 4 % (Punktwertung: 0 Pkt. ≤ 3 Jahre; 1 Pkt. > 3 Jahre und ≤ 6 Jahre, 2 Pkt. > 6 Jahre und ≤ 9 Jahre., 3 Pkt. >9 Jahre) 2.4_Berufserfahrung des vorgesehenen Bauüberwachers anhand durchgeführter Mindestreferenzen 6 % (Punktwertung: 0 Pkt.= bei keiner Referenz, 1 Pkt. = bei einer Referenz, 2 Pkt.= bei zwei Referenzen, 3 Pkt.= bei drei Referenzen)zu III.2.3.1) Fachliche EignungMindestreferenzen:A_Zu Referenzprojekt A: Gesamtwichtung 25 %, bestehend aus: A.1 Erbrachte Leistungsphasen (Lph): 15 %, (Punktwertung 0 Pkt.= 2 zusammenhängende Leistungsphasen oder einzelne Leistungsphasen; 1 Pkt.= 3 zusammenhängende Leistungsphasen; 2 Pkt.= mind. 4 zusammenhängende Leistungsphasen; 3 Pkt. = mind. LPH 3-8) A.2 Bauwerkskosten brutto (KG 300 + 400) 10 %, (Punktwertung 0 Pkt. ≤ 1 000 000 EUR; 1 Pkt. >1 000 000 EUR und ≤ 1 500 000 EUR; 2 Pkt. >1 500 000 EUR und ≤ 2 000 000 EUR; 3 Pkt. > 2 000 000 EUR) B._Zu Referenzprojekt B: Gesamtwichtung 20 %, bestehend aus: : B.1 Erbrachte Leistungsphasen (Lph): 12 % (Punktwertung 0 Pkt.= 2 zusammenhängende Leistungsphasen oder einzelne Leistungsphasen; 1 Pkt.= 3 zusammenhängende Leistungsphasen; 2 Pkt.= mind. 4 zusammenhängende Leistungsphasen; 3 Pkt. = mind. LPH 3-8) B.2 Bauwerkskosten brutto (KG 300 + 400) 8 %, (Punktwertung 0 Pkt. ≤ 200 000 EUR; 1 Pkt. > 200 000 EUR und ≤ 500 000 EUR; 2 Pkt. > 500 000 EUR und ≤ 1 000 000 EUR; 3 Pkt. > 1 000 000 EUR) C_Zu Referenzprojekt C: Gesamtwichtung 20 %, bestehend aus: C.1 Erbrachte Leistungsphasen (Lph): 12 %, (Punktwertung 0 Pkt.= 2 zusammenhängende Leistungsphasen oder einzelne Leistungsphasen; 1 Pkt.= 3 zusammenhängende Leistungsphasen; 2 Pkt.= mind. 4 zusammenhängende Leistungsphasen; 3 Pkt. = mind. LPH 3-8) C.2 Zuarbeit zu Fördermittelantrag und Verwendungsnachweis: 8 % (Punktwertung 0 Pkt.= keine Zuarbeit zum Fördermittelantrag und zum Verwendungsnachweis erbracht, 1 Pkt.= ohne Bewertung, 2 Pkt.= nur Zuarbeit Verwendungsnachweis oder Fördermittelantrag, 3 Pkt.= Zuarbeit zu Fördermittelantrag und Verwendungsnachweis erbracht).
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Technischer Bereich/Bauamt
Frau Regina Hlozek
Name: hpm Henkel Projektmanagement GmbH
Postanschrift: Könneritzstraße 15
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01067
Kontaktperson: Frau Astrid Flemming
Telefon: +49 35187323804📞
Fax: +49 35187323811 📠
URL für weitere Informationen: www.henkel-pm.de🌏
URL der Dokumente: www.henkel-pm.de🌏
URL der Teilnahme: www.henkel-pm.de🌏
E-Mail: regina.hlozek@doebeln.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-06-15 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 35/2015
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postort: Leipzig
Postleitzahl: PF 101364
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
Internetadresse: http://www.ldl.sachsen.de🌏
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind zu beachten. Insbesondere wird auf § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unter anderem unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind zu beachten. Insbesondere wird auf § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unter anderem unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Große Kreisstadt Döbeln, der Oberbürgermeister
Postort: Döbeln
Postleitzahl: 04720
Telefon: +49 3431579276📞
Fax: +49 3431579294 📠
Quelle: OJS 2015/S 243-441970 (2015-12-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 201 980,54 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-06-10 📅
Name: ARGE Buruckerbarnikol + Thoma Architekten
Postanschrift: Bautzner Straße 11
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Braustraße 2, PF 101364
Postleitzahl: 04013
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)sind zu beachten. Insbesondere wird auf § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unter anderem unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)sind zu beachten. Insbesondere wird auf § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unter anderem unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postort: Leipzig
Telefon: +49 3419771040📞
Fax: +49 3419771049 📠
Quelle: OJS 2016/S 131-236659 (2016-07-06)