Objektplanungsleistungen und Tragwerksplanungsleistungen für das Ingenieurbauwerk „Zweite Anbindungsbrücke zum Industriegebiet am Rhein“

Gemeinde Budenheim

Die Gemeinde Budenheim plant auf dem Gemeindegebiet die Errichtung einer zweiten Verkehrsanbindung zum Industriegebiet am Rhein. Die Maßnahme umfasst den Neubau einer zweiten Verkehrsanbindung mit Anbindung an vorhandene Land- und Gemeindestraßen. Im Trassenverlauf ist eine Bahnstrecke der Deutschen Bahn zu überqueren. Die Querung erfolgt durch Neubau einer Brücke. Über die zu erbringenden Planungsleistungen für das Brückenbauwerk hat die Gemeinde Budenheim die Leistungsphasen 1 bis 2 im Sinne des § 43 HOAI bereits erstellen lassen. Ausweislich dieser Vorplanung hat das geplante Brückenbauwerk einen Umfang der voraussichtlichen Baukosten in Höhe von 2 000 000 EUR. Beabsichtigt ist die Vergabe folgender Planungsleistungen:
1. Objektplanung im Sinne des § 43 Abs. 6 HOAI, Leistungsphasen 3 bis 9 für das Ingenieurbauwerk Brücke sowie die örtliche Bauüberwachung
2. Tragwerksplanung im Sinne des § 49 Abs. 1 HOAI, Leistungsphase 3 bis 6 für das Brückenbauwerks.
Die Bauausführung soll hinsichtlich des Brückenbauwerks 2017 beginnen und nach den derzeitigen Überlegungen 2018 enden.
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt: Unbedingt beauftragt werden sollen die Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfs- und Genehmigungsplanung), die Leistungsphasen 4 bis 9 hinsichtlich der Objektplanung und 4 bis 6 hinsichtlich der Tragwerksplanung sollen vom Bieter optional angeboten werden.
Nach der Vorplanung ist der Überbau der Brücke als Stahlverbundkonstruktion auf Stahlbetonwiderlagern und Flügelwänden vorgesehen. Nebenangebote über einen Beton-Brückenüberbaus sollen zugelassen werden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-03.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-06-03 Auftragsbekanntmachung