Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2015-6

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130 a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch(SGBV) (Rabattverträge). Gemäß § 130 a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Auftragnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 3 EG Abs. 1 Satz 1 VOL/A. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Die Veröffentlichung dient als Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Auftragnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.1.4) ist ebenfalls der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen (vgl. Ziff. III.2.1)) sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden. Im Einzelnen besteht die Möglichkeit zu Verträgen über die in Anhang B aufgelisteten Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen.
Frühester Vertragsbeginn ist der 1.11.2015, sofern der unterschriebene Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 5.10.2015 bei der KBS eingegangen sind. Bei späterem Eingang ist Vertragsbeginn der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in Ziff. IV.3.4) der Bekanntmachung genannte Frist der Systematik des Bekanntmachungsformulars geschuldet ist.
Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. In jedem Fall enden die Verträge zum 31.10.2017.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-09-22 Auftragsbekanntmachung
2015-10-12 Ergänzende Angaben
2015-10-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2015-11-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2015-12-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2016-01-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2016-05-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2016-11-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2017-03-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2017-05-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2017-06-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2017-07-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2017-08-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-09-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)
Postanschrift: Verwaltungsgebäude Trimontepark 2/3, Wasserstr. 215
Postleitzahl: 44799
Postort: Bochum
Kontakt
Internetadresse: http://www.kbs.de 🌏
E-Mail: openhouse.rabattvertrag2015-6@kbs.de 📧
Fax: +49 23430486190 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-22 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 187-338380
ABl. S-Ausgabe: 187
Zusätzliche Informationen
Die Auftragsunterlagen werden Interessenten nach Abforderung mit formloser E-Mail unter der Adresse openhouse.rabattvertrag2015-6@kbs.de übermittelt bzw. zur Verfügung gestellt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130 a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch(SGBV) (Rabattverträge). Gemäß § 130 a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Auftragnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 3 EG Abs. 1 Satz 1 VOL/A. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Die Veröffentlichung dient als Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Auftragnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.1.4) ist ebenfalls der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen (vgl. Ziff. III.2.1)) sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden. Im Einzelnen besteht die Möglichkeit zu Verträgen über die in Anhang B aufgelisteten Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen.
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Frühester Vertragsbeginn ist der 1.11.2015, sofern der unterschriebene Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 5.10.2015 bei der KBS eingegangen sind. Bei späterem Eingang ist Vertragsbeginn der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in Ziff. IV.3.4) der Bekanntmachung genannte Frist der Systematik des Bekanntmachungsformulars geschuldet ist.
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Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. In jedem Fall enden die Verträge zum 31.10.2017.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Drospirenon+Ethinylestradiol
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Indometacin
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Tobramycin
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Hydrocortison Darreichungsform Creme
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Hydrocortison Darreichungsform Salbe
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Acetazolamid Darreichungsform Tablette
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Benazepril Darreichungsform Filmtablette
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Eprosartan+Hydrochlorothiazid Darreichungsform Filmtablette
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Ibandronsäure Darreichungsform Durchstechflaschen
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Ibandronsäure Darreichungsform Fertigspritze
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Ketorolac Darreichungsform Augentropfen
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Morphin Darreichungsform Filmtablette, Hartkapsel
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Paracetamol Darreichungsform Lösung zum Einnehmen, Sirup
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: Paracetamol Darreichungsform Suppositorien
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: Xylometazolin Darreichungsform Einzeldosenpipetten, Nasendosierspray, Nasengel, Nasenspray, Nasentropfen, Nasenlösung
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: Chlormadinon+Ethinylestradiol Darreichungsform Filmtablette“
Losnummer: 17
Bezeichnung des Loses: Macrogol (Zusammensetzung Macrogol+NACI+NAHCO3+Kalium-Ion) Darreichungsform Pulver (apothekenpflichtige Präparate, verschreibungspflichtige Präparate und verordnungsfähige Medizinprodukte der Anlage V zum Abschnitt J der Arzneimittel-Richtlinie
Losnummer: 18
Bezeichnung des Loses: Hydrocortison Darreichungsform Lösung
Losnummer: 19
Bezeichnung des Loses: Hydrocortison Darreichungsform Tablette
Losnummer: 20
Bezeichnung des Loses: „Entecavir Darreichungsform Filmtablette“
Referenznummer: Dez. IX.1.1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Ein einfacher Auszug aus dem Handelsregister (für nicht deutsche EU-Mitglieder vergleichbarer Nachweis) nicht älter als 1.7.2015,
b. Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (ist in den Auftragsunterlagen enthalten),
c. Eigenerklärung zur Zulassung nach § 21 Absatz 1 Satz 1 Arzneimittelgesetz (ist in den Auftragsunterlagen enthalten.

Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 999
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 024
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Hasenkamp, Frau Marel, Herrn Wittig
Internetadresse: www.kbs.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-11-01 📅
Datum des Endes: 2017-10-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Dez. IX.1.1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, weist die Vergabestelle bezüglich der Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin:
Es gelten die Regelungen von §101a, § 101 b, § 107 und § 114 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften lauten wie folgt:
§ 101a Informations- und Wartepflicht
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit
1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 Einleitung, Antrag
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 113 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht.
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3) Die Entscheidung der Vergabekammer ergeht durch Verwaltungsakt. Die Vollstreckung richtet sich, auch gegen einen Hoheitsträger, nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen des Bundes und der Länder. Die §§ 61 und 86a Satz 2 gelten entsprechend.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesversicherungsamt
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 38
Postleitzahl: 53113
Quelle: OJS 2015/S 187-338380 (2015-09-22)
Ergänzende Angaben (2015-10-12)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 202-365463
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 187-338380
ABl. S-Ausgabe: 202
Quelle: OJS 2015/S 202-365463 (2015-10-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-13)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 202-366069
Zusätzliche Informationen
Vertragsbeginn 01.11.2015.

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-05 📅
Name: Exeltis Germany GmbH
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: ratiopharm GmbH

3️⃣
Name: STADApharm GmbH, Mibe GmbH Arzneimittel, acis Arzneimittel GmbH
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 001
003

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101a Informations- und Wartepflicht:
§ 101b Unwirksamkeit:
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
§ 107 Einleitung, Antrag:
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2015/S 202-366069 (2015-10-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-11-19)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 227-413028
ABl. S-Ausgabe: 227
Zusätzliche Informationen
Vertragsbeginn 01.12.2015.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-11-05 📅
Name: Aristo Pharma GmbH, Zentiva Pharma GmbH
HAEMATO PHARM GmbH
Aristo Pharma GmbH

4️⃣
Name: Gedeon Richter Pharma GmbH, Aristo Pharma GmbH, Zentiva Pharma GmbH

5️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 002

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 202-366069

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101a Informations- und Wartepflicht.
§ 101b Unwirksamkeit.
1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
§ 107 Einleitung, Antrag.
Quelle: OJS 2015/S 227-413028 (2015-11-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-14)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 244-443384
ABl. S-Ausgabe: 244
Zusätzliche Informationen
Vertragsbeginn 01.01.2016.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-05 📅
Name: Mibe GmbH Arzneimittel
MEDA Pharma GmbH & Co. KG

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 227-413028

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: § 114 Entscheidung der Vergabekammer:
Quelle: OJS 2015/S 244-443384 (2015-12-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-01-12)
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Postanschrift: Verwaltungsgebäude Trimonte Park 2/3, Wasserstraße 215

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 009-011394
ABl. S-Ausgabe: 9
Zusätzliche Informationen
Vertragsbeginn 1.2.2016.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-01-05 📅
Name: Jenapharm GmbH & Co. KG
Postanschrift: Otto-Schott-Straße 15
Postort: Jena
Postleitzahl: 07745
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 244-443384
Quelle: OJS 2016/S 009-011394 (2016-01-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-05-11)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 092-164942
ABl. S-Ausgabe: 92
Zusätzliche Informationen
Vertragsbeginn 1.6.2016.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-05-05 📅
Name: Ethypharm GmbH

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: poststelle@bva.de 📧

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 009-011394
2015/S 244-443387

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 2286190 📞
Internetadresse: http://www.bundesversicherungsamt.de 🌏
Fax: +49 2286191870 📠
Quelle: OJS 2016/S 092-164942 (2016-05-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-11-09)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-11-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 218-397895
ABl. S-Ausgabe: 218
Zusätzliche Informationen
Vertragsbeginn 1.12.2016.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-11-05 📅
Name: Hexal ag

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 092-164942

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Quelle: OJS 2016/S 218-397895 (2016-11-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-03-16)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 056-104625
ABl. S-Ausgabe: 56
Zusätzliche Informationen
Vertragsbeginn 1.4.2017.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-03-05 📅
Name: Puren Pharma GmbH & Co. KG

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 218-397895
Quelle: OJS 2017/S 056-104625 (2017-03-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-05-12)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 094-185384
ABl. S-Ausgabe: 94
Zusätzliche Informationen
Vertragsbeginn 1.6.2017.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-05-05 📅
Name: ALIUD PHARMA GmbH
Postort: Laichingen

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 056-104625
Quelle: OJS 2017/S 094-185384 (2017-05-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-06-20)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 118-238227
ABl. S-Ausgabe: 118
Zusätzliche Informationen
Vertragsbeginn 1.7.2017.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-06-05 📅
Name: ratiopharm GmbH, Glenmark Arzneimittel GmbH, betapharm Arzneimittel GmbH
Postort: Ulm, Gröbenzell, Augsburg

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 094-185384
Quelle: OJS 2017/S 118-238227 (2017-06-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-07-14)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 136-279991
ABl. S-Ausgabe: 136
Zusätzliche Informationen
Vertragsbeginn 1.8.2017.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-07-05 📅
Name: Zentiva Pharma GmbH
Postort: Berlin

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 118-238227
Quelle: OJS 2017/S 136-279991 (2017-07-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-08)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 153-318120
ABl. S-Ausgabe: 153
Zusätzliche Informationen
Vertragsbeginn 1.9.2017.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-05 📅
Name: Aliud Pharma GmbH
Heumann Pharma GmbH & Co. Generica KG
Postort: Nürnberg

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 136-279991
Quelle: OJS 2017/S 153-318120 (2017-08-08)