Offene Rahmenvereinbarung über Rabatte gemäß § 130a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell, für Blutzuckerteststreifen
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu Blutzuckerteststreifen mit Unternehmen oder Auftragnehmergemeinschaften von Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch(SGBV) (Rabattverträge) für das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Die Veröffentlichung dient als Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen. Vertragspartner können unbegrenzt viele Unternehmer oder Auftragnehmergemeinschaften von Unternehmern werden. Die Angabe unter Ziffer II.1.4) ist ebenfalls der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen (vgl. Ziff. III.2.1)) sowie der Vertrag unterschrieben an die KBS gesandt werden. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.6.2015, sofern der unterschriebene Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 5.5.2015 bei der KBS eingegangen sind. Bei späterem Eingang ist Vertragsbeginn der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in Ziff. IV.3.4) der Bekanntmachung genannte Frist der Systematik des Bekanntmachungsformulars geschuldet ist. Die geschlossenen Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für die vertragsgegenständlichen Blutzuckerteststreifen Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. In jedem Fall enden die Verträge zum 31.5.2017.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-04-16
|
Auftragsbekanntmachung
|
2015-05-12
|
Bekanntmachung über vergebene Aufträge
|
2015-08-19
|
Bekanntmachung über vergebene Aufträge
|
2015-10-13
|
Bekanntmachung über vergebene Aufträge
|