Öffentlicher Dienstleistungsauftrag ab 1.5.2017: Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG, Vergabe der AVV-Regionalbuslinien 403, 500, 501, 502, N 592 als Linienbündel „Holzwinkel“ und Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG
Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Absatz 2 der Verordnung 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 PBefG für die Durchführung eines offenen Verfahrens gemäß § 3 EG Abs. 1 VOL/A. Die Stadt Augsburg und die Landkreise Augsburg und Dillingen an der Donau, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, Prinzregentenstraße 2, 86150 Augsburg, beabsichtigen die Verkehrsleistungen der AVV-Regionalbuslinien 403, 500, 501, 502, N 592 mit Wirkung zum 1.5.2017 bis zum Fahrplanwechsel 2024/2025 (7.12.2024 = 2 778 Tage) mit einer Verlängerungsoption von 2 Jahren im Rahmen eines Vergabeverfahrens europaweit auszuschreiben.
Hinweis:
Wir bitten zu beachten, dass die in Ziffer IV. 3.3) gemachte Angabe des Schlusstermins für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge nur der Formularvorgabe geschuldet ist. Die Angabe des Schlusstermins für den Eingang der Angebote muss nicht bereits im Rahmen der Vorabbekanntmachung erfolgen. Das in Ziffer IV.3.3) genannte Datum ist daher bedeutungslos. Der gültige Schlusstermin für den Eingang von Angeboten wird mit Einleitung des Vergabeverfahrens (Vergabebekanntmachung) bekanntgegeben.
Gemäß § 12 Abs. 6 S.1, § 8a Abs. 2 S. 2 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der Regierung von Schwaben zu stellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-30.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-01-30
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Auftragsbekanntmachung
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2015-02-04
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Ergänzende Angaben
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2016-02-10
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Ergänzende Angaben
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