Fahrten des öffentlichen Personennahverkehrs, aufgeteilt in drei Linienbündel (LB-Nr. 1, 2 und 8 gem. NVP NL), die jedes für sich eine Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG darstellen;
siehe auch unter: http://landkreis.nuernberger-land.de/uploads/media/Vorabbekanntmachung.pdf
Der Landkreis behält sich vor, in der Ausschreibung die in den unter dem Link abrufbaren Fahrpläne um dort nicht aufgeführte, in den heutigen VGN-Fahrplänen auf den Linien 350 bis 355 (Linienbündel 1) bzw. auf den Linien 361 bis 364 (Linienbündel 2) enthaltene Leistungen zu ergänzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-30.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Nürnberger Land
Postanschrift: Waldluststraße 1
Postleitzahl: 91207
Postort: Lauf an der Pegnitz
Kontakt
Internetadresse: http://www.nuernberger-land.de🌏
E-Mail: oepnv@nuernberger-land.de📧
Telefon: +49 91239500📞
Fax: +49 91239508018 📠
“Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit...”
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach (http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/) als zuständiger Genehmigungsbehörde zu stellen.
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Quelle: OJS 2015/S 213-387545 (2015-10-30)
Ergänzende Angaben (2015-11-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben