Öffentlicher Personennahverkehr in den Linienbündeln 1, 2 und 8

Landkreis Nürnberger Land

Fahrten des öffentlichen Personennahverkehrs, aufgeteilt in drei Linienbündel (LB-Nr. 1, 2 und 8 gem. NVP NL), die jedes für sich eine Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG darstellen;
siehe auch unter: http://landkreis.nuernberger-land.de/uploads/media/Vorabbekanntmachung.pdf />Der Landkreis behält sich vor, in der Ausschreibung die in den unter dem Link abrufbaren Fahrpläne um dort nicht aufgeführte, in den heutigen VGN-Fahrplänen auf den Linien 350 bis 355 (Linienbündel 1) bzw. auf den Linien 361 bis 364 (Linienbündel 2) enthaltene Leistungen zu ergänzen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-30.

Wer?
Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-10-30 Auftragsbekanntmachung
2015-11-04 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2015-10-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Entfällt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Nürnberger Land
Postanschrift: Waldluststraße 1
Postleitzahl: 91207
Postort: Lauf an der Pegnitz
Kontakt
Internetadresse: http://www.nuernberger-land.de 🌏
E-Mail: oepnv@nuernberger-land.de 📧
Telefon: +49 91239500 📞
Fax: +49 91239508018 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-30 📅
Einreichungsfrist: 2016-12-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 213-387545
ABl. S-Ausgabe: 213
Zusätzliche Informationen
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach (http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/) als zuständiger Genehmigungsbehörde zu stellen. Mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag sind insbesondere die unter nachstehendem Link dargestellten und zu beachtenden Anforderungen verbunden: http://landkreis.nuernberger-land.de/uploads/media/Vorabbekanntmachung.pdf
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Personennahverkehr in den Linienbündeln 1, 2 und 8.
Dienstleistungskategorie: 05
Kurze Beschreibung:
Fahrten des öffentlichen Personennahverkehrs, aufgeteilt in drei Linienbündel (LB-Nr. 1, 2 und 8 gem. NVP NL), die jedes für sich eine Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG darstellen;
Der Landkreis behält sich vor, in der Ausschreibung die in den unter dem Link abrufbaren Fahrpläne um dort nicht aufgeführte, in den heutigen VGN-Fahrplänen auf den Linien 350 bis 355 (Linienbündel 1) bzw. auf den Linien 361 bis 364 (Linienbündel 2) enthaltene Leistungen zu ergänzen.
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Menge oder Umfang:
— Linienbündel 1 – Stadtverkehr Lauf: VGN-Linien 351 und 353;
— Linienbündel 2 – Stadtverkehr Hersbruck: VGN-Linien 361 bis 364;
— Linienbündel 8 – Hersbruck regional West: VGN-Linien 335 und 338.
Der Landkreis behält sich vor, in der Ausschreibung die in den unter dem Link abrufbaren Fahrpläne um dort nicht aufgeführte, in den heutigen VGN-Fahrplänen auf den Linien 350 bis 355 (Linienbündel 1) bzw. auf den Linien 361 bis 364 (Linienbündel 2) enthaltene Leistungen zu ergänzen.
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Dauer: 108 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Nürnberger Land.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Sachgebiet ÖPNV

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-12-09 📅

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach (http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/) als zuständiger Genehmigungsbehörde zu stellen.
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Mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag sind insbesondere die unter nachstehendem Link dargestellten und zu beachtenden Anforderungen verbunden: http://landkreis.nuernberger-land.de/uploads/media/Vorabbekanntmachung.pdf
Quelle: OJS 2015/S 213-387545 (2015-10-30)
Ergänzende Angaben (2015-11-04)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 216-393277
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 213-387545
ABl. S-Ausgabe: 216
Quelle: OJS 2015/S 216-393277 (2015-11-04)
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