Ziel der Ausschreibung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Migration und zum IT-Infrastrukturbetrieb folgender, obligatorischer Leistungen: — End User Services (Desktop/Notebook, Drucker, UCC), — Enabling Services (Kollaborationsplattformen, Mail & Messaging, Basisdienste, Standardsoftware und Softwareverteilung, MDM, Virtual Desktop/Terminalserver, d. h. Citrix), — Anwendungssysteme (Datenbanken, Middleware, SAP ERP, Qlikview BI, BizTalk, weitere Applikationen), — Infrastruktur (Server, Storage & Backup, Archiv), — Netzwerke (LAN/WLAN, VPN, WAN, Internet/Firewall), —- IT-Helpdesk. Folgende Leistungen können fakultativ unter der Rahmenvereinbarung beauftragt werden: —- Service Integration (prozessuale Integration und Steuerung weiterer Dienstleister des Applikationsbetriebs). Die Leistungen umfassen die Migration der Services und den Betrieb für mindestens 48 Monate. Einzelne Leistungen lassen sich bedingt durch Abhängigkeiten nicht herauslösen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-26.
Auftragsbekanntmachung (2015-03-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gaspool Balancing Services GmbH
Postanschrift: Reinhardtstr. 52
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gaspool.de🌏
E-Mail: vg_01-15-2261@gaspool.de📧
Telefon: +49 30364289620📞
Fax: +49 30364289222 📠
1. Eine Nichteinhaltung der unter III.) genannten Kriterien kann zum Ausschluss führen. Falls die Bewerberanzahl 8 (acht) überschreitet, erfolgt eine Auswahl der Bewerber anhand der eingereichten Referenzen unter Berücksichtigung der Aktualität, des Umfanges und der Vergleichbarkeit des durch die Referenzen belegten Auftragsgegenstandes mit dem ausgeschriebenen Leistungsumfang sowie Anzahl der Systempartnerschaften, des durchschnittlichen Umsatzes mit entsprechenden Leistungen in den letzten drei Jahren, Offenlegungspflichten gegenüber Behörden und Anzahl der Zertifizierungen.
2. Bei den später abzugebenden Angeboten, die sich – unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien – wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen.
3. Die Teilnahmeanträge sind eigenhändig unterschrieben in einem geschlossenen Umschlag per Post zu übermitteln oder direkt abzugeben. Sie sind als solche unter Angabe der EU-Bekanntmachungsnummer und dem Aktenzeichen beim Auftraggeber zu kennzeichnen. Die Struktur ist anhand der in dieser Veröffentlichung genannten Nummerierung vorgegeben und einzuhalten. Ausschließlich elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge können nicht bearbeitet werden und werden daher ausgeschlossen.
4. Die Teilnahmeanträge und Belege (z. B. Referenzen und Bescheinigungen) sind an die o. g. Kontaktstelle sowohl schriftlich als auch in elektronischer Form (PDF-Format auf CD) in deutscher Sprache einzureichen.
5. Die Vergabestelle behält sich vor, Unterlagen nachzufordern, ist dazu jedoch nicht verpflichtet. Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich per E-Mail unter Angabe der EU-Supplementnummer und dem Aktenzeichen beim Auftraggeber im Betreff an die o. g. Kontaktstelle zu richten.
6. Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen; Aufträge können seitens des Bieters auch an Subunternehmer vergeben werden, für diese gelten ebenfalls die benannten Teilnahmebedingungen; die Vergabe erfolgt ausschließlich an ein Unternehmen.
1. Eine Nichteinhaltung der unter III.) genannten Kriterien kann zum Ausschluss führen. Falls die Bewerberanzahl 8 (acht) überschreitet, erfolgt eine Auswahl der Bewerber anhand der eingereichten Referenzen unter Berücksichtigung der Aktualität, des Umfanges und der Vergleichbarkeit des durch die Referenzen belegten Auftragsgegenstandes mit dem ausgeschriebenen Leistungsumfang sowie Anzahl der Systempartnerschaften, des durchschnittlichen Umsatzes mit entsprechenden Leistungen in den letzten drei Jahren, Offenlegungspflichten gegenüber Behörden und Anzahl der Zertifizierungen.
2. Bei den später abzugebenden Angeboten, die sich – unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien – wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen.
3. Die Teilnahmeanträge sind eigenhändig unterschrieben in einem geschlossenen Umschlag per Post zu übermitteln oder direkt abzugeben. Sie sind als solche unter Angabe der EU-Bekanntmachungsnummer und dem Aktenzeichen beim Auftraggeber zu kennzeichnen. Die Struktur ist anhand der in dieser Veröffentlichung genannten Nummerierung vorgegeben und einzuhalten. Ausschließlich elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge können nicht bearbeitet werden und werden daher ausgeschlossen.
4. Die Teilnahmeanträge und Belege (z. B. Referenzen und Bescheinigungen) sind an die o. g. Kontaktstelle sowohl schriftlich als auch in elektronischer Form (PDF-Format auf CD) in deutscher Sprache einzureichen.
5. Die Vergabestelle behält sich vor, Unterlagen nachzufordern, ist dazu jedoch nicht verpflichtet. Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich per E-Mail unter Angabe der EU-Supplementnummer und dem Aktenzeichen beim Auftraggeber im Betreff an die o. g. Kontaktstelle zu richten.
6. Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen; Aufträge können seitens des Bieters auch an Subunternehmer vergeben werden, für diese gelten ebenfalls die benannten Teilnahmebedingungen; die Vergabe erfolgt ausschließlich an ein Unternehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 7
Kurze Beschreibung:
Ziel der Ausschreibung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Migration und zum IT-Infrastrukturbetrieb folgender, obligatorischer Leistungen:
— End User Services (Desktop/Notebook, Drucker, UCC),
— Enabling Services (Kollaborationsplattformen, Mail & Messaging, Basisdienste, Standardsoftware und Softwareverteilung, MDM, Virtual Desktop/Terminalserver, d. h. Citrix),
— Anwendungssysteme (Datenbanken, Middleware, SAP ERP, Qlikview BI, BizTalk, weitere Applikationen),
Folgende Leistungen können fakultativ unter der Rahmenvereinbarung beauftragt werden:
—- Service Integration (prozessuale Integration und Steuerung weiterer Dienstleister des Applikationsbetriebs).
Die Leistungen umfassen die Migration der Services und den Betrieb für mindestens 48 Monate. Einzelne Leistungen lassen sich bedingt durch Abhängigkeiten nicht herauslösen.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Beschreibung der Optionen: Einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers um bis zu weitere 2 Jahre.
Referenznummer: VG 01-15-2261
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.1 Kennblatt des Unternehmens mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, der Anschrift, der Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail-Adresse, USt.-ID Nr. und der Bankverbindung.
1.2 Nachweis über aktuelle Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister.
1.3 Nachweis ausreichender Versicherungsschutz (z. B. Haftpflicht-, Betriebsversicherung); Versicherungshöhe: min. 4 000 000 EUR, Abdeckung auch grober Fahrlässigkeit und indirekter Schäden.
1.4 Nachweis über Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
1.5 Folgende rechtsgültig unterschriebene Eigenerklärungen des Bewerbers, dass:
— der Bewerber den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist.
— der Bewerber den Verpflichtungen der Beiträge zu den Krankenversicherungen und Berufsgenossenschaften nachgekommen ist und auch weiterhin nachkommt.
— der Bewerber die per Gesetz bzw. in den jeweiligen Tarifverträgen vereinbarten Mindestlöhne zahlt.
— der Bewerber bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) in den letzten zwei Jahren nicht zu einer Geldbuße gemäß § 21 AEntG bzw. § 21 SchwarzArbG bzw. § 16 MiArbG bzw. § 19 MiLoG von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist und diesem kein aktueller Verstoß gegen die o.a. Vorschriften und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen den Bewerber bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen oder bekannt ist.
— der Bewerber bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) in den letzten zwei Jahren nicht zu einer Geldbuße gemäß § 21 AEntG bzw. § 21 SchwarzArbG bzw. § 16 MiArbG bzw. § 19 MiLoG von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist und diesem kein aktueller Verstoß gegen die o.a. Vorschriften und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen den Bewerber bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen oder bekannt ist.
— der Bewerber die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt.
— dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über das Vermögen des Bewerbers nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
— dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über das Vermögen des Bewerbers nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
— der Bewerber die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSA-BenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufgenossenschaften einhalten, die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i. S .d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält.
— der Bewerber die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSA-BenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufgenossenschaften einhalten, die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i. S .d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält.
— die verantwortlich handelnde(n) Person(en) aus keinem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist: Beteiligung an einer kriminellen Organisation im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 der gemeinsamen Maßnahme 98/773/JI des Rates; Bestechung im Sinne von Artikel 3 des Rechtsaktes des Rates vom 26. Mai 1997 und von Artikel 3 Absatz 1 der gemeinsamen Maßnahme 98/742/JI des Rates; Betrug im Sinne von Artikel 1 des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften; Geldwäsche im Sinne von Artikel 1 der Richtlinie 91/308/EWG des Rates vom 10. Juni 1991 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche.
— die verantwortlich handelnde(n) Person(en) aus keinem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist: Beteiligung an einer kriminellen Organisation im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 der gemeinsamen Maßnahme 98/773/JI des Rates; Bestechung im Sinne von Artikel 3 des Rechtsaktes des Rates vom 26. Mai 1997 und von Artikel 3 Absatz 1 der gemeinsamen Maßnahme 98/742/JI des Rates; Betrug im Sinne von Artikel 1 des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften; Geldwäsche im Sinne von Artikel 1 der Richtlinie 91/308/EWG des Rates vom 10. Juni 1991 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche.
— der Bewerber rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, im Falle eines Zuschlages die dann im Vertrag enthaltene Verpflichtung einzuhalten, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Insbesondere bestehen zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes keine Verpflichtungen, Dritten solche Informationen zu offenbaren oder in anderer Weise zugänglich zu machen. Dies gilt nicht, soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen (etwa gegenüber Stellen der Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung). In Zweifelsfällen hat der Bewerber die Vergabestelle auf die gesetzliche(n) Offenlegungspflicht(en) – insbesondere, aber nicht ausschließlich gegenüber ausländischen Sicherheitsbehörden (z. B. auf Grund des FISA Act in den USA) – im Rahmen der Abgabe der vorstehenden Erklärung hinzuweisen. Der Bewerber wird die Vergabestelle – nach Zuschlag den Auftraggeber – sofort schriftlich benachrichtigen, wenn sich hierzu eine Änderung ergibt. Dies gilt insbesondere, wenn für ihn eine Notwendigkeit oder Verpflichtung entsteht oder er eine solche hätte erkennen können, die ihn an der Einhaltung der beschriebenen Vertraulichkeit hindern könnte. Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden.
— der Bewerber rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, im Falle eines Zuschlages die dann im Vertrag enthaltene Verpflichtung einzuhalten, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Insbesondere bestehen zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes keine Verpflichtungen, Dritten solche Informationen zu offenbaren oder in anderer Weise zugänglich zu machen. Dies gilt nicht, soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen (etwa gegenüber Stellen der Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung). In Zweifelsfällen hat der Bewerber die Vergabestelle auf die gesetzliche(n) Offenlegungspflicht(en) – insbesondere, aber nicht ausschließlich gegenüber ausländischen Sicherheitsbehörden (z. B. auf Grund des FISA Act in den USA) – im Rahmen der Abgabe der vorstehenden Erklärung hinzuweisen. Der Bewerber wird die Vergabestelle – nach Zuschlag den Auftraggeber – sofort schriftlich benachrichtigen, wenn sich hierzu eine Änderung ergibt. Dies gilt insbesondere, wenn für ihn eine Notwendigkeit oder Verpflichtung entsteht oder er eine solche hätte erkennen können, die ihn an der Einhaltung der beschriebenen Vertraulichkeit hindern könnte. Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden.
— dass unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung, insbesondere Abreden und Verhandlungen mit den Bewerbern über Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten sowie Absprachen hinsichtlich der zu fordernden Preise im Sinne von Bindung sonstiger Entgelte, Verarbeitungsspannen und andere Preistabellen, Einrichtung von Ausfallentschädigung oder Abstandszahlungen sowie Gewinnbeteiligungen oder andere Angaben, nicht getätigt worden sind.
— dass unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung, insbesondere Abreden und Verhandlungen mit den Bewerbern über Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten sowie Absprachen hinsichtlich der zu fordernden Preise im Sinne von Bindung sonstiger Entgelte, Verarbeitungsspannen und andere Preistabellen, Einrichtung von Ausfallentschädigung oder Abstandszahlungen sowie Gewinnbeteiligungen oder andere Angaben, nicht getätigt worden sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2.1 Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Vorlage des Geschäftsberichtes für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr, ergänzend den Umsatz bezüglich der Leistungsart (d. h. Gesamtumsatz und Umsatz), die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.1 Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Vorlage des Geschäftsberichtes für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr, ergänzend den Umsatz bezüglich der Leistungsart (d. h. Gesamtumsatz und Umsatz), die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
2.2 Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen/Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen bezüglich der Sparte der Leistung, die Gegenstand der Vergabe ist.
2.3 Aktuelle Selbstauskunft der jeweiligen Hausbanken (nicht älter als 4 Monate).
2.4. Es wird gefordert, dass die Leistung in Generalunternehmerschaft erbracht wird. Der Bewerber hat Art und Umfang aller Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will und diese zu benennen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
3.1 Übersicht des Geschäftsprofils und der Unternehmensstrategie des Bewerbers.
3.2 Nennung der aktuellen Kundenbasis als Übersicht.
3.3 Nennung von Referenzkunden mit ähnlicher Größe (jeweils mit Ansprechpartner-Name, Position; Kontaktdaten) sowie ausführliche Vorstellung von mindestens zwei weiteren Referenzprojekten mit vergleichbarer Größe zum ausgeschriebenen Leistungsumfang (jeweils mit Ansprechpartner-Name, Position, Kontaktdaten; ca. Umfang des Projektes; Laufzeit, Leistungen).
3.3 Nennung von Referenzkunden mit ähnlicher Größe (jeweils mit Ansprechpartner-Name, Position; Kontaktdaten) sowie ausführliche Vorstellung von mindestens zwei weiteren Referenzprojekten mit vergleichbarer Größe zum ausgeschriebenen Leistungsumfang (jeweils mit Ansprechpartner-Name, Position, Kontaktdaten; ca. Umfang des Projektes; Laufzeit, Leistungen).
3.4 Aufstellung des Unternehmens in Deutschland.
3.5 Nachweis des Know hows bezogen auf die entsprechenden Leistungen.
3.6 Kenntnis der Branche/Erfahrungen mit regulatorischen Vorgaben der Energiebranche.
3.7 Nachweis von Systempartnerschaften (insbesondere Oracle, SAP, Microsoft, Citrix).
3.8 Nachweis von Zertifizierungen (z. B. ISO 9001 ff., ISO 20000 und 27001, BSI, ITIL, COBIT etc.) und damit verbundene Ausgestaltung von Geschäftsprozessen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen; Aufträge können seitens des Bieters auch an Subunternehmer vergeben werden, für diese gelten ebenfalls die benannten Teilnahmebedingungen; die Vergabe erfolgt ausschließlich an ein Unternehmen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: IT-Einkauf
Herrn Frank Felde
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag kann gestellt werden, wenn die Voraussetzungen des § 107 Abs. 2 des Gesetzes über Wettbewerbsbeschränkung n (GWB) vorliegen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn die in § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB genannten Fristen nicht eingehalten werden. Das ist dann der Fall, wenn:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag kann gestellt werden, wenn die Voraussetzungen des § 107 Abs. 2 des Gesetzes über Wettbewerbsbeschränkung n (GWB) vorliegen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn die in § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB genannten Fristen nicht eingehalten werden. Das ist dann der Fall, wenn:
— ein erkannter Vergabeverstoß nicht unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird,
— in der Bekanntgabe erkennbare Vergabeverstöße nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Vergabeverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 063-111666 (2015-03-26)