§ 19 Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. § 19 VOL/A. Sämtliche Kommunikation ist ausschließlich per E-Mail, unter Angabe der Vergabe-Nummer und der Maßnahme, über das unter a) genannte E-Mail-Postfach zu führen. Die Angebotsunterlagen sind vollständig (ohne die Allgemeinen Bedingungen der Landeshauptstadt Wiesbaden für Leistungen jeder Art (ABL) Fassung 2007) zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Einzutragen sind lediglich Angaben wie: Preise, – Marke, – Produkt. Gem. § 13 VOL/A Abs. 1 legen wir fest, dass der Angebotseingang ausschließlich in elektronischen Form erfolgen soll. Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.