OV-K5-284/15 Lieferung und Montage von 140 Parkscheinautomaten

Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer

Lieferung und Montage von 140 Parkscheinautomaten (PSA) mit vertraglicher Wartung, Entstörung, Ersatzteilvorhaltung usw. und Zugriff auf Daten der PSA per Datenfernüberwachung.
Standorte befinden sich im Hamburger Staatsgebiet.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-16 Auftragsbekanntmachung
2015-09-10 Ergänzende Angaben
2016-04-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-07-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung
Menge oder Umfang:
Lieferung und Montage von 140 Parkscheinautomaten (PSA) mit vertraglicher Wartung, Entstörung, Ersatzteilvorhaltung usw. und Zugriff auf Daten der PSA per Datenfernüberwachung.Standorte befinden sich im Hamburger Staatsgebiet.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer
Postanschrift: Sachsenfeld 3-5
Postleitzahl: 20097
Postort: Hamburg
Kontakt
E-Mail: zentralevergabestelle@lsbg.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40428262499 📞
Fax: +49 40427313448 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-16 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 138-254254
ABl. S-Ausgabe: 138

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Montage von 140 Parkscheinautomaten (PSA) mit vertraglicher Wartung, Entstörung, Ersatzteilvorhaltung usw. und Zugriff auf Daten der PSA per Datenfernüberwachung.
Standorte befinden sich im Hamburger Staatsgebiet.
Menge oder Umfang:
Lieferung und Montage von 140 Parkscheinautomaten (PSA) mit vertraglicher Wartung, Entstörung, Ersatzteilvorhaltung usw. und Zugriff auf Daten der PSA per Datenfernüberwachung.
Standorte befinden sich im Hamburger Staatsgebiet.
Referenznummer: OV-K5-284/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Wartungsvertrag; Angabe von mindestens 3 Referenzen (aufgestellte Parkscheinautomaten in größeren Städten mit vergleichbarer Ausstattung in den letzten 10 Jahren); Zulassung und Datenblatt der Befestigungselemente; Nachweis über elektromagnetische Verträglichkeit (EMVG) und Zertifikat der ZKA über die Zulassung mit Konformitätsbescheinigungen; Spezifikation der erforderlichen Parkscheine mit Angaben über Maße, Papierqualität und Anzahl der Parkscheine; Datenblatt der verwendeten Akkus; Informationen über die Nutzung und Ausgestaltung der Software zur Datenübertragung und der Datenzentrale.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Auf gesonderte Nachfrage: Gewährleistungsbürgschaft; Urkalkulation.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen im Rahmen der VOL/B und der Vergabeunterlagen.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen werden auf CD an Sie versandt. Alternativ besteht die Möglichkeit, Ihnen die Vergabeunterlagen – gegen Erstattung eines Kostenbeitrags in Höhe von insgesamt 9 EUR auch in Papierform zu übersenden. In diesem Fall überweisen Sie bitte den erhöhten Kostenbeitrag.
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Banküberweisung, Schecks oder Briefmarken werden nicht angenommen. Überweisung des Kostenbeitrages unter Angabe des Aktenzeichens OV-K5-284/15. Die Vergabeunterlagen werden nur versandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Empfänger Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, RB5/ZVA, Konto-Nr. 375202205, BLZ 200 100 20, Geldinstitut Postbank Hamburg. Bei Bank- oder Postüberweisungen bitte gleichzeitig Anforderungsschreiben an die Anschrift „I.1) Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches“ (Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) schicken. IBAN DE 50200100200375202205, BIC PBNKDEFF200 (Ort: Hamburg).
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-11-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-09-11 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Köhler
Name: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postleitzahl: 21109
Kontaktperson: RB5/ZVA, Zimmer E 01.272
Fax: +49 40427310527 📠
Kontaktperson: RB5/ZVA, Zimmer E 01.421

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-11-02 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: OV-K5-284/15

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
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Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 138-254254 (2015-07-16)
Ergänzende Angaben (2015-09-10)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-10 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 178-322911
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 138-254254
ABl. S-Ausgabe: 178
Quelle: OJS 2015/S 178-322911 (2015-09-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-04-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 447 154,40 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 4042826-2499 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 086-152374
ABl. S-Ausgabe: 86
Zusätzliche Informationen
Anteilig Fundamentprüfung, anteilig Montage Parkscheinautomaten, anteilig Inbetriebnahme; nur Arbeitsleistung.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-11-23 📅
Name: Swarco Traffic Systems GmbH
Postanschrift: Edisonstraße 9
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24145
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 178-322911

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Fax: +49 4042823-2020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs, 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2016/S 086-152374 (2016-04-28)