Pachtvertrag für Betrieb des CongressCentrums Luise-Albertz-Halle Oberhausen

OGM Oberhausener Gebäudemanagement GmbH

Das CongressCentrum Luise-Albertz-Halle Oberhausen (CCO) ist eine öffentliche Einrichtung im Sinne des § 8 Gemeindeordnung NRW und eine wesentliche kulturelle Einrichtung der Stadt Oberhausen. Gleichzeitig bietet das CCO den Veranstaltern sowie den Gästen ein breitgefächertes Veranstaltungsspektrum, das neben klassischer und Unterhaltungsmusik Jazz- und Popkonzerte, Tagungen, Kongresse und Seminare sowie wichtige gesellschaftliche Veranstaltungen der Stadt beinhaltet.
Die Luise-Albertz-Halle Tagungs- und Veranstaltungszentrum Oberhausen GmbH (LAH) beabsichtigt, als Eigentümerin im Wege einer Dienstleistungskonzession einen Pachtvertrag abzuschließen. Verpachtet werden bestimmte Produktions-, Lager-, Gastronomie- und Personalräume nebst Außenflächen in bzw. an dem CCO.
Geplant ist eine Übertragung ab dem 1.1.2016 mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2019. Der Vertrag soll also zunächst fest für vier Jahre laufen und Verlängerungsoptionen um je fünf Jahre enthalten.
Die Verpachtung soll zum Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft zur Bewirtschaftung des Saalbetriebes erfolgen. Die gastronomische Bewirtschaftung des Pachtobjektes soll durch den Pächter vorgenommen werden. Er ist – sofern und soweit die jeweiligen Veranstalter entsprechende Vertragsbeziehungen zu ihm begründen – zur gastronomischen Bewirtschaftung aller Säle berechtigt. Ein Ausschließlichkeitsrecht zur gastronomischen Bewirtschaftung der Säle ist damit verbunden. Der Pächter ist auch zur Anmietung von Sälen berechtigt. Er kann die Säle für eigene Veranstaltungen reservieren, sofern diese nicht von der LAH belegt werden.
Grundsätzlich soll der Pächter verpflichtet sein, das Pachtobjekt selbst zu führen. Eine Unterverpachtung wird nur mit schriftlicher Zustimmung der LAH zulässig sein. Die Beschaffung von zum gastronomischen Betrieb notwendigen Konzessionen obliegt dem Pächter.
Dem Pächter werden Großinventar und Mobiliar nach entsprechenden Auflistungen zur Verfügung gestellt.
Der Pächter hat einen monatlichen Pachtzins als festen Betrag zu zahlen. Ferner trägt er die Betriebskosten (zum Beispiel Verbrauchsmaterialien, Strom- und Wasserverbrauch, Abfallbeseitigung, Reinigung des Pachtobjektes, Entsorgung von Fett und Abwasser). Die LAH trägt grundsätzlich die bauliche Instandhaltung. Der Pächter übernimmt die Verkehrssicherungspflicht und übliche Versicherungen. Eine genaue Abgrenzung der gegenseitigen Rechte und Pflichten erfolgt in der Angebotsphase. Die OGM stellt den im Teilnahmewettbewerb erfolgreichen Bewerbern einen Pachtvertragsentwurf zur Verfügung.
Die Konzessionsvergabe findet in einem zweistufigen Verfahren statt. Zunächst wird auf der Basis dieser Bekanntmachung und der Teilnahmebroschüre die grundsätzliche Eignung der Bewerber überprüft. Soweit erforderlich wird der Bewerberkreis danach auf 3 bis 5 Bewerber nach den in dieser Bekanntmachung unter (Ziffer IV.1.2)) genannten Kriterien reduziert. Die erfolgreichen Bewerber erhalten in der zweiten Stufe zunächst ausführliche Unterlagen und geben auf dieser Basis ein Angebot ab. Über die Angebote wird verhandelt. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit zur Abgabe überarbeiteter Angebote. Auf Basis der in der Angebotsphase mitgeteilten Zuschlagskriterien wird über die Erteilung des Zuschlages entschieden. Die LAH behält sich vor, erforderlichenfalls weitere Verhandlungsrunden durchzuführen.
Die OGM stellt für die Einreichung von Teilnahmeanträgen eine Teilnahmebroschüre zur Verfügung, die bei den oben angegebenen Kontaktdaten (vgl. Anhang A II – „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“) abzufordern ist.
Die Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Vergaberechtliche Vorschriften sind nicht direkt anwendbar (vgl. dazu auch Ziffer VI.3)).
Insbesondere für den Fall der Unwirtschaftlichkeit und wegen sonstiger schwerwiegender Gründe behält sich die LAH die Aufhebung des Verfahrens vor.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-24.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-09-24 Auftragsbekanntmachung
2015-12-16 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2015-09-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von eigenen Nichtwohnimmobilien
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von eigenen Nichtwohnimmobilien 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: OGM Oberhausener Gebäudemanagement GmbH
Postanschrift: Zentraleinkauf, Bahnhofstr. 66
Postleitzahl: 46145
Postort: Oberhausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.cc-oberhausen.de 🌏
E-Mail: silke.elsing@ogm.de 📧
: manfred.grandjean@ogm.de 📧
Telefon: +49 20859472207210 📞
Fax: +49 2085947229 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-24 📅
Einreichungsfrist: 2015-10-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 188-341290
ABl. S-Ausgabe: 188
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahmebroschüre ist bei der unter Anhang A II – „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“ genannten Kontaktstelle abzufordern und für die Abgabe des Teilnahmeantrages zu verwenden. Bitte speichern Sie den vollständigen Teilnahmeantrag zusätzlich auf einem Datenträger (z. B. CD-ROM) im geschützten Format (z. B. PDF) und reichen diesen mit der Papierfassung (1 Original, 2 Kopien) des Teilnahmeantrages ein. Der verschlossene Umschlag ist mit folgendem Vermerk zu versehen: „Teilnahmeantrag Pachtvertrag LAH -nicht öffnen-“. Teilnahmeanträge dürfen nur schriftlich und nur bei der OGM eingereicht werden. Per E-Mail oder Telefax eingereichte Teilnahmeanträge sind unzulässig und werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Es ist grundsätzlich unzulässig, als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bewerber oder Mitglied einer weiteren Bewerbergemeinschaft am Konzessionsverfahren teilzunehmen. Ein solches Verhalten ist regelmäßig als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten und führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Bewerber bereits mit seinem Teilnahmeantrag nachweist, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt werden. Diese Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Das Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht nach dem GWB, der VgV und/oder der VOL/A. Es wird ein wettbewerbliches, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zur Suche des Konzessionärs durchgeführt. Die europaweite Bekanntmachung erfolgt lediglich zur Gewährleistung einer größtmöglichen Transparenz und eines größtmöglichen Wettbewerbs.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das CongressCentrum Luise-Albertz-Halle Oberhausen (CCO) ist eine öffentliche Einrichtung im Sinne des § 8 Gemeindeordnung NRW und eine wesentliche kulturelle Einrichtung der Stadt Oberhausen. Gleichzeitig bietet das CCO den Veranstaltern sowie den Gästen ein breitgefächertes Veranstaltungsspektrum, das neben klassischer und Unterhaltungsmusik Jazz- und Popkonzerte, Tagungen, Kongresse und Seminare sowie wichtige gesellschaftliche Veranstaltungen der Stadt beinhaltet.
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Die Luise-Albertz-Halle Tagungs- und Veranstaltungszentrum Oberhausen GmbH (LAH) beabsichtigt, als Eigentümerin im Wege einer Dienstleistungskonzession einen Pachtvertrag abzuschließen. Verpachtet werden bestimmte Produktions-, Lager-, Gastronomie- und Personalräume nebst Außenflächen in bzw. an dem CCO.
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Geplant ist eine Übertragung ab dem 1.1.2016 mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2019. Der Vertrag soll also zunächst fest für vier Jahre laufen und Verlängerungsoptionen um je fünf Jahre enthalten.
Die Verpachtung soll zum Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft zur Bewirtschaftung des Saalbetriebes erfolgen. Die gastronomische Bewirtschaftung des Pachtobjektes soll durch den Pächter vorgenommen werden. Er ist – sofern und soweit die jeweiligen Veranstalter entsprechende Vertragsbeziehungen zu ihm begründen – zur gastronomischen Bewirtschaftung aller Säle berechtigt. Ein Ausschließlichkeitsrecht zur gastronomischen Bewirtschaftung der Säle ist damit verbunden. Der Pächter ist auch zur Anmietung von Sälen berechtigt. Er kann die Säle für eigene Veranstaltungen reservieren, sofern diese nicht von der LAH belegt werden.
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Grundsätzlich soll der Pächter verpflichtet sein, das Pachtobjekt selbst zu führen. Eine Unterverpachtung wird nur mit schriftlicher Zustimmung der LAH zulässig sein. Die Beschaffung von zum gastronomischen Betrieb notwendigen Konzessionen obliegt dem Pächter.
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Dem Pächter werden Großinventar und Mobiliar nach entsprechenden Auflistungen zur Verfügung gestellt.
Der Pächter hat einen monatlichen Pachtzins als festen Betrag zu zahlen. Ferner trägt er die Betriebskosten (zum Beispiel Verbrauchsmaterialien, Strom- und Wasserverbrauch, Abfallbeseitigung, Reinigung des Pachtobjektes, Entsorgung von Fett und Abwasser). Die LAH trägt grundsätzlich die bauliche Instandhaltung. Der Pächter übernimmt die Verkehrssicherungspflicht und übliche Versicherungen. Eine genaue Abgrenzung der gegenseitigen Rechte und Pflichten erfolgt in der Angebotsphase. Die OGM stellt den im Teilnahmewettbewerb erfolgreichen Bewerbern einen Pachtvertragsentwurf zur Verfügung.
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Die Konzessionsvergabe findet in einem zweistufigen Verfahren statt. Zunächst wird auf der Basis dieser Bekanntmachung und der Teilnahmebroschüre die grundsätzliche Eignung der Bewerber überprüft. Soweit erforderlich wird der Bewerberkreis danach auf 3 bis 5 Bewerber nach den in dieser Bekanntmachung unter (Ziffer IV.1.2)) genannten Kriterien reduziert. Die erfolgreichen Bewerber erhalten in der zweiten Stufe zunächst ausführliche Unterlagen und geben auf dieser Basis ein Angebot ab. Über die Angebote wird verhandelt. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit zur Abgabe überarbeiteter Angebote. Auf Basis der in der Angebotsphase mitgeteilten Zuschlagskriterien wird über die Erteilung des Zuschlages entschieden. Die LAH behält sich vor, erforderlichenfalls weitere Verhandlungsrunden durchzuführen.
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Die OGM stellt für die Einreichung von Teilnahmeanträgen eine Teilnahmebroschüre zur Verfügung, die bei den oben angegebenen Kontaktdaten (vgl. Anhang A II – „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“) abzufordern ist.
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Die Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Vergaberechtliche Vorschriften sind nicht direkt anwendbar (vgl. dazu auch Ziffer VI.3)).
Insbesondere für den Fall der Unwirtschaftlichkeit und wegen sonstiger schwerwiegender Gründe behält sich die LAH die Aufhebung des Verfahrens vor.
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoptionen von je 5 Jahren Laufzeit.
Referenznummer: LAH02
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Oberhausen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Prüfung der Zuverlässigkeit hat der Bewerber die nachfolgenden Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben:
1. Formloses Anschreiben, in dem der Ansprechpartner genannt und das Projektteam vorgestellt wird.
2. Eigenerklärung, wonach der Bewerber seinen Verpflichtungen zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen (insbesondere Sozialbeiträgen) nachkommt und keine Rückstände bestehen. Die OGM behält sich vor, ggf. zu einem späteren Zeitpunkt vor Vertragsschluss Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes sowie der Sozialversicherungsträger nachzufordern.
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3. Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, er sich nicht in Liquidation befindet, er nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen und er keine illegalen Mitarbeiter beschäftigt.
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4. Der Bewerber hat einen Nachweis (nicht älter als 6 Monate) über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem er ansässig ist, vorzulegen.
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Die OGM stellt für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen zur Zuverlässigkeit zu Ziffern 2. und 3. Muster zur Verfügung, die der Teilnahmebroschüre beigefügt sind. Die Muster sind bei der im Anhang A II – „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“ genannten Kontaktstelle abzufordern.
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Gibt eine Bewerbergemeinschaft einen Teilnahmeantrag ab, ist es erforderlich, dass jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft die vorgenannten Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit abgibt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung zum Gesamtumsatz brutto in den letzten 3 Jahren sowie zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Leistungen der Objektpacht mit Gastronomie) im genannten Zeitraum.
2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Sach-, Personen- und Vermögensschäden in Höhe von EUR 5 Millionen bzw. Erklärung, vor Abschluss des Pachtvertrages eine Versicherung mit den vorgenannten Deckungssummen abzuschließen.
Die OGM stellt für die Abgabe der Erklärungen ein Muster zur Verfügung, die der Teilnahmebroschüre beigefügt ist. Die Muster sind bei der im Anhang A II – „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“ genannten Kontaktstelle abzufordern.
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Gibt eine Bewerbergemeinschaft einen Teilnahmeantrag ab, ist es erforderlich, dass jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Angaben zu Ziffer 1. macht.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Abgabe einer Referenzliste zu vergleichbaren Projekten in den letzten drei Jahren (Leistungen der Objektpacht mit Gastronomie) und ggf. darüber hinaus, möglichst unter Angabe des Projektgegenstandes, des Projektzeitraums, des Projektvolumens insgesamt und für den übernommenen Leistungsteil sowie eines Ansprechpartners des Vertragspartners.
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2. Benennung, Lebenslauf und Qualifikationsnachweis des vorgesehenen Schlüsselpersonals (insbesondere Projektleiter und Leiter Gastronomie).
3. Kurzpräsentation des Unternehmens.
4. Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte, jeweils in den letzten 3 Jahren.
Die OGM stellt für die Abgabe der Erklärungen mit Ausnahme von Ziffer 3. Muster zur Verfügung, die der Teilnahmebroschüre beigefügt sind. Die Muster sind bei der im Anhang A II – „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“ genannten Kontaktstelle abzufordern.
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Gibt eine Bewerbergemeinschaft einen Teilnahmeantrag ab, muss nach den vorgelegten Referenzen die Bewerbergemeinschaft als Ganzes über die erforderliche Fachkunde verfügen. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat für den im Auftragsfall von ihm zu übernehmenden Leistungsteil die Fachkunde nachzuweisen. Die Erklärungen zu Ziffer 3. und 4. sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Siehe Informationsmemorandum, das in der zweiten Wettbewerbsphase, also nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes, den erfolgreichen Bewerbern übersandt wird.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Siehe Informationsmemorandum, das in der zweiten Wettbewerbsphase, also nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes, den erfolgreichen Bewerbern übersandt wird.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung abzugeben, – in der die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Falle des Abschlusses des Konzessionsvertrages erklärt wird;
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— in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift aufgeführt werden; – in der ein von allen für die Durchführung des Vertrages gegenüber der vergebenden Stelle bevollmächtigter Vertreter benannt und erklärt wird, dass dieser Vertreter gegenüber der vergebenden Stelle alle Mitglieder rechtsverbindlich vertreten wird; – in der die postalische Anschrift des Vertreters angegeben wird, über den der gesamte Schriftverkehr abgewickelt wird.
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Für diese Erklärung stellt die OGM ein Muster mit der Teilnahmebroschüre zur Verfügung, das bei der im Anhang A II – „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“ genannten Kontaktstelle abzufordern ist.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Siehe Informationsmemorandum, das den erfolgreichen Bewerbern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Verfügung gestellt wird. Mit der Angebotsabgabe in der zweiten Stufe des Verfahrens sind folgende Erklärungen abzugeben:
1. Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung gemäß § 4 Abs. 3 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW). Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
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2. Erklärung nach § 16 Abs. 5 TVgG-NRW, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 13 Abs. 1 TVgG-NRW nicht vorliegen.
3. Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gemäß § 19 TVgG-NRW.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Nach formaler Prüfung der Teilnahmeanträge wird der Bewerberkreis auf drei bis fünf Bewerber begrenzt. Die Einschränkung des Teilnehmerkreises erfolgt auf der Basis der mit den Teilnahmeanträgen einzureichenden Unterlagen und Angaben, die nachfolgend benannt sind. Maximal können 100 Punkte erreicht werden. Die Teilnahmeanträge werden vergleichend bewertet.Auswahlkriterien sind:
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1. Referenzprojekte gemäß III.2.3), Ziffer 1: maximal 70 Punkte.
2. Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten 3 Jahren gemäß III.2.3), Ziffer 4: maximal 15 Punkte.
3. Gesamtumsatz brutto in den letzten drei Jahren sowie Umsatz mit konzessionsgegenständlichen Leistungen gemäß Ziffer III.2.2), Ziffer 1: maximal 15 Punkte. Die 3 bis fünf Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktzahlen werden für die Angebotsphase ausgewählt. Im Falle der Punktgleichheit bleibt eine Vergabe der freien Plätze durch Losentscheid vorbehalten.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Name des öffentlichen Auftraggebers: Luise-Albertz-Halle Tagungs- und Veranstaltungszentrum Oberhausen GmbH
Postanschrift: Düppelstraße 1
Postleitzahl: 46045
Kontakt
Kontaktperson: OGM GmbH, Zentraleinkauf
Frau Silke Elsing/Herrn Manfred Grandjean
Internetadresse: www.cc-oberhausen.de 🌏
Name: Böke Rechtsanwälte
Postanschrift: Malkastenstraße 2
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40211
Kontaktperson: Böke Rechtsanwälte
Herrn Böke
E-Mail: mail@boeke-rae.de 📧
Fax: +49 21195785980 📠
URL für weitere Informationen: www.boeke-rae.de 🌏
URL der Dokumente: www.boeke-rae.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: LAH02
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahmebroschüre ist bei der unter Anhang A II – „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“ genannten Kontaktstelle abzufordern und für die Abgabe des Teilnahmeantrages zu verwenden.
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Bitte speichern Sie den vollständigen Teilnahmeantrag zusätzlich auf einem Datenträger (z. B. CD-ROM) im geschützten Format (z. B. PDF) und reichen diesen mit der Papierfassung (1 Original, 2 Kopien) des Teilnahmeantrages ein.
Der verschlossene Umschlag ist mit folgendem Vermerk zu versehen:
„Teilnahmeantrag
Pachtvertrag LAH
-nicht öffnen-“.
Teilnahmeanträge dürfen nur schriftlich und nur bei der OGM eingereicht werden. Per E-Mail oder Telefax eingereichte Teilnahmeanträge sind unzulässig und werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Es ist grundsätzlich unzulässig, als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bewerber oder Mitglied einer weiteren Bewerbergemeinschaft am Konzessionsverfahren teilzunehmen. Ein solches Verhalten ist regelmäßig als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten und führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Bewerber bereits mit seinem Teilnahmeantrag nachweist, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt werden.
Mehr anzeigen
Diese Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Das Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht nach dem GWB, der VgV und/oder der VOL/A. Es wird ein wettbewerbliches, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zur Suche des Konzessionärs durchgeführt. Die europaweite Bekanntmachung erfolgt lediglich zur Gewährleistung einer größtmöglichen Transparenz und eines größtmöglichen Wettbewerbs.
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Quelle: OJS 2015/S 188-341290 (2015-09-24)
Ergänzende Angaben (2015-12-16)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 246-447361
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 188-341290
ABl. S-Ausgabe: 246
Quelle: OJS 2015/S 246-447361 (2015-12-16)