Pauschalversorgung mit medizinischen Hilfsmitteln zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen (Schlafapnoesysteme) – AOK Nordwest
Abschluss von Hilfsmittelverträgen gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Pauschalversorgung der Versicherten der AOK Nordwest mit medizinischen Hilfsmitteln zur Schlafapnoebehandlung der Produktuntergruppen PG 14.24.20 bis PG 14.24.25 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 Abs. 1 SGB V.
Während der Vertragsdauer ist der Auftragnehmer gemäß § 33 Abs. 6 Satz 2 SGB V exklusiv berechtigt und verpflichtet, die Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin mit den zuvor genannten Hilfsmitteln im Gebiet des zugeschlagenen Loses sicherzustellen. Neben der Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin mit Systemen zur Schlafapnoebehandlung, sind die dazugehörigen Beratungsleistungen und die Dokumentation, insbesondere die Lieferung des medizinisch notwendigen Bedarfs an Hilfsmitteln zur Schlafapnoebehandlung für den jeweiligen Versorgungszeitraum, Teil des Auftragsgegenstandes. Dabei stellen die für die Produktuntergruppen 14.24.20 bis 14.24.25 im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V beschriebenen allgemeinen, medizinischen und technischen Anforderungen an Qualität und Ausführung die Mindestanforderung der abzugebenden Hilfsmittel dar.
Weitere Informationen können Sie den Vergabeunterlagen und insbesondere der Leistungsbeschreibung entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-01-07
|
Auftragsbekanntmachung
|
2015-02-05
|
Ergänzende Angaben
|
2015-02-18
|
Ergänzende Angaben
|
2016-04-01
|
Bekanntmachung über vergebene Aufträge
|