Abschluss von Hilfsmittelverträgen gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Pauschalversorgung der Versicherten der AOK Nordwest mit medizinischen Hilfsmitteln zur Schlafapnoebehandlung der Produktuntergruppen PG 14.24.20 bis PG 14.24.25 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 Abs. 1 SGB V. Während der Vertragsdauer ist der Auftragnehmer gemäß § 33 Abs. 6 Satz 2 SGB V exklusiv berechtigt und verpflichtet, die Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin mit den zuvor genannten Hilfsmitteln im Gebiet des zugeschlagenen Loses sicherzustellen. Neben der Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin mit Systemen zur Schlafapnoebehandlung, sind die dazugehörigen Beratungsleistungen und die Dokumentation, insbesondere die Lieferung des medizinisch notwendigen Bedarfs an Hilfsmitteln zur Schlafapnoebehandlung für den jeweiligen Versorgungszeitraum, Teil des Auftragsgegenstandes. Dabei stellen die für die Produktuntergruppen 14.24.20 bis 14.24.25 im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V beschriebenen allgemeinen, medizinischen und technischen Anforderungen an Qualität und Ausführung die Mindestanforderung der abzugebenden Hilfsmittel dar. Weitere Informationen können Sie den Vergabeunterlagen und insbesondere der Leistungsbeschreibung entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-01-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Hilfsmittel
Menge oder Umfang:
Mengenangaben können Sie den jeweiligen Regionallosen (Anhang B der Auftragsbekanntmachung) entnehmen.Weitere Details (insbesondere eine Aufschlüsselung nach Monaten und Produktgruppen) entnehmen Sie bitte Anlage 3a der Vergabeunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Hilfsmittel📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin-Mitte
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de📧
Fax: +49 30346462777 📠
1) Auftraggeberin ist die AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand Herrn Martin Litsch, Kopenhagener Str. 1, 44269 Dortmund.
2) Angebote sind an die AOK-Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Sonja van der Ploeg,
Hausanschrift: Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte,
Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin, zu richten.
3) Der AOK-Bundesverband führt die Ausschreibung im Namen der Auftraggeberin durch.
Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen. Diese können unter folgender Internet-Adresse heruntergeladen werden:
https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/
4) Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Soweit in den Vergabeunterlagen vom Bieter bzw. von Bietern die Rede ist, sind davon auch Bewerber- und Bietergemeinschaften umfasst, soweit für diese nicht jeweils speziellere Regelungen getroffen werden.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
— Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft werden aufgeführt.
— Die Parteien erklären, dass sie eine Bietergemeinschaft in einer Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung der Mitglieder (z.B. Arbeitsgemeinschaft in Form einer GbR etc.) bilden.
— Die Parteien bezeichnen den für die Durchführung des Vergabeverfahrens und des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft. Es ist zu erklären, dass dieser die Mitglieder der Bietergemeinschaft einzeln und gemeinsam gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt.
— Die Parteien erklären, dass mit der Bietergemeinschaft keine wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen einhergehen. Für den Fall, dass nach Zuschlagserteilung eine wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise der Parteien festgestellt wird, erkennen die Parteien ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht der Auftraggeberin an.
Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.4 (Sonstige besondere Bedingungen) sowie Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1. (Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.2 (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und Ziffer III.2.3 (Technischen Leistungsfähigkeit) genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die unter Ziffer III.2.3 (Technische Leistungsfähigkeit) genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
5) Nachunternehmer
Der Einsatz von Nachunternehmern (bzw. Unterauftragnehmern) ist sowohl für einzelne Teilleistungen als auch für die vollständige Leistungserbringung zulässig. Nachunternehmer ist, wer wesentliche Teilleistungen hinsichtlich des Auftragsgegenstandes erbringt und nicht lediglich als Lieferant oder Hilfskraft einzustufen ist. Die Wesentlichkeit der Teilleistung ist nicht zwangsläufig vom prozentualen Anteil an der Gesamtleistung abhängig.
Den Einsatz von Nachunternehmern sowie die Art und den Umfang der von Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen muss der Bieter mit Abgabe des Angebotes durch eine entsprechende Eigenerklärung (Nachunternehmerverzeichnis) anzeigen.
Der Bieter hat der Auftraggeberin außerdem nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Leistungserbringung zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Nachunternehmer vorlegt. Die unter Ziffer III.2.3 (technische Leistungsfähigkeit) aufgeführten Eignungsnachweise muss der Bieter für den Nachunternehmer nur insoweit vorlegen, wie dieser Leistungen erbringt, auf die sich diese Nachweise beziehen. Die Verpflichtungserklärung und die Eignungsnachweise der Nachunternehmer sollten bereits mit der Angebotsabgabe vorgelegt werden. Soweit dies unter bestimmten Umständen nicht zumutbar ist, müssen sie spätestens auf Aufforderung der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus diesen Bewerbungsbedingungen und Verträgen ergebenden Verpflichtungen auch von seinen Nachunternehmern eingehalten werden. Bei der Einschaltung von Nachunternehmern haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags (Generalunternehmerschaft).
Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen im Sinne des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Nachunternehmer anzusehen sind.
1) Auftraggeberin ist die AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand Herrn Martin Litsch, Kopenhagener Str. 1, 44269 Dortmund.
2) Angebote sind an die AOK-Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Sonja van der Ploeg,
Hausanschrift: Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte,
Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin, zu richten.
3) Der AOK-Bundesverband führt die Ausschreibung im Namen der Auftraggeberin durch.
Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen. Diese können unter folgender Internet-Adresse heruntergeladen werden:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Soweit in den Vergabeunterlagen vom Bieter bzw. von Bietern die Rede ist, sind davon auch Bewerber- und Bietergemeinschaften umfasst, soweit für diese nicht jeweils speziellere Regelungen getroffen werden.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
— Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft werden aufgeführt.
— Die Parteien erklären, dass sie eine Bietergemeinschaft in einer Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung der Mitglieder (z.B. Arbeitsgemeinschaft in Form einer GbR etc.) bilden.
— Die Parteien bezeichnen den für die Durchführung des Vergabeverfahrens und des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft. Es ist zu erklären, dass dieser die Mitglieder der Bietergemeinschaft einzeln und gemeinsam gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt.
— Die Parteien erklären, dass mit der Bietergemeinschaft keine wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen einhergehen. Für den Fall, dass nach Zuschlagserteilung eine wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise der Parteien festgestellt wird, erkennen die Parteien ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht der Auftraggeberin an.
Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.4 (Sonstige besondere Bedingungen) sowie Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1. (Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.2 (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und Ziffer III.2.3 (Technischen Leistungsfähigkeit) genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die unter Ziffer III.2.3 (Technische Leistungsfähigkeit) genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
5) Nachunternehmer
Der Einsatz von Nachunternehmern (bzw. Unterauftragnehmern) ist sowohl für einzelne Teilleistungen als auch für die vollständige Leistungserbringung zulässig. Nachunternehmer ist, wer wesentliche Teilleistungen hinsichtlich des Auftragsgegenstandes erbringt und nicht lediglich als Lieferant oder Hilfskraft einzustufen ist. Die Wesentlichkeit der Teilleistung ist nicht zwangsläufig vom prozentualen Anteil an der Gesamtleistung abhängig.
Den Einsatz von Nachunternehmern sowie die Art und den Umfang der von Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen muss der Bieter mit Abgabe des Angebotes durch eine entsprechende Eigenerklärung (Nachunternehmerverzeichnis) anzeigen.
Der Bieter hat der Auftraggeberin außerdem nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Leistungserbringung zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Nachunternehmer vorlegt. Die unter Ziffer III.2.3 (technische Leistungsfähigkeit) aufgeführten Eignungsnachweise muss der Bieter für den Nachunternehmer nur insoweit vorlegen, wie dieser Leistungen erbringt, auf die sich diese Nachweise beziehen. Die Verpflichtungserklärung und die Eignungsnachweise der Nachunternehmer sollten bereits mit der Angebotsabgabe vorgelegt werden. Soweit dies unter bestimmten Umständen nicht zumutbar ist, müssen sie spätestens auf Aufforderung der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus diesen Bewerbungsbedingungen und Verträgen ergebenden Verpflichtungen auch von seinen Nachunternehmern eingehalten werden. Bei der Einschaltung von Nachunternehmern haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags (Generalunternehmerschaft).
Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen im Sinne des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Nachunternehmer anzusehen sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschluss von Hilfsmittelverträgen gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Pauschalversorgung der Versicherten der AOK Nordwest mit medizinischen Hilfsmitteln zur Schlafapnoebehandlung der Produktuntergruppen PG 14.24.20 bis PG 14.24.25 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 Abs. 1 SGB V.
Abschluss von Hilfsmittelverträgen gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Pauschalversorgung der Versicherten der AOK Nordwest mit medizinischen Hilfsmitteln zur Schlafapnoebehandlung der Produktuntergruppen PG 14.24.20 bis PG 14.24.25 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 Abs. 1 SGB V.
Während der Vertragsdauer ist der Auftragnehmer gemäß § 33 Abs. 6 Satz 2 SGB V exklusiv berechtigt und verpflichtet, die Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin mit den zuvor genannten Hilfsmitteln im Gebiet des zugeschlagenen Loses sicherzustellen. Neben der Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin mit Systemen zur Schlafapnoebehandlung, sind die dazugehörigen Beratungsleistungen und die Dokumentation, insbesondere die Lieferung des medizinisch notwendigen Bedarfs an Hilfsmitteln zur Schlafapnoebehandlung für den jeweiligen Versorgungszeitraum, Teil des Auftragsgegenstandes. Dabei stellen die für die Produktuntergruppen 14.24.20 bis 14.24.25 im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V beschriebenen allgemeinen, medizinischen und technischen Anforderungen an Qualität und Ausführung die Mindestanforderung der abzugebenden Hilfsmittel dar.
Während der Vertragsdauer ist der Auftragnehmer gemäß § 33 Abs. 6 Satz 2 SGB V exklusiv berechtigt und verpflichtet, die Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin mit den zuvor genannten Hilfsmitteln im Gebiet des zugeschlagenen Loses sicherzustellen. Neben der Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin mit Systemen zur Schlafapnoebehandlung, sind die dazugehörigen Beratungsleistungen und die Dokumentation, insbesondere die Lieferung des medizinisch notwendigen Bedarfs an Hilfsmitteln zur Schlafapnoebehandlung für den jeweiligen Versorgungszeitraum, Teil des Auftragsgegenstandes. Dabei stellen die für die Produktuntergruppen 14.24.20 bis 14.24.25 im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V beschriebenen allgemeinen, medizinischen und technischen Anforderungen an Qualität und Ausführung die Mindestanforderung der abzugebenden Hilfsmittel dar.
Weitere Informationen können Sie den Vergabeunterlagen und insbesondere der Leistungsbeschreibung entnehmen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Regionallos 1 (Münsterland)
Kurze Beschreibung:
Pauschalversorgung mit medizinischen Hilfsmitteln zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen (Schlafapnoesysteme) – AOK NordWest (siehe auch Ziffer II.1.5 der Auftragsbekanntmachung) im Rahmen des Regionalloses 1 (Münsterland) für die folgenden…
… Postleitzahlenbereiche/Regionen:48000 bis 48167 MS48203 bis 48231 MS48232 bis 48249 MS48283 bis 48291 MS48292 bis 48308 MS48309 bis 48324 MS48325 bis 48329 MS48330 bis 48336 MS48342 bis 48351 MS48357 bis 48361 MS48630 bis 48653 MS48713 bis 48727 MS59200 bis 59329 MS59330 bis 59348 MS59380 bis 59399 MS46300 bis 46419 ST48250 bis 48282 ST48337 bis 48341 ST48352 bis 48356 ST48362 bis 48369 ST48400 bis 48432 ST48466 bis 48477 ST48481 bis 48485 ST48489 bis 48496 ST48541 bis 48565 ST48572 bis 48599 ST48600 bis 48612 ST48613 bis 48624 ST48625 bis 48629 ST48661 bis 48712 ST48728 bis 48739 ST49461 bis 49549 ST44500 bis 44536 UN58206 bis 58239 UN58717 bis 58730 UN59000 bis 59077 UN59154 bis 59199 UN59354 bis 59379 UN59400 bis 59439 UN.
… Postleitzahlenbereiche/Regionen:
48000 bis 48167 MS
48203 bis 48231 MS
48232 bis 48249 MS
48283 bis 48291 MS
48292 bis 48308 MS
48309 bis 48324 MS
48325 bis 48329 MS
48330 bis 48336 MS
48342 bis 48351 MS
48357 bis 48361 MS
48630 bis 48653 MS
48713 bis 48727 MS
59200 bis 59329 MS
59330 bis 59348 MS
59380 bis 59399 MS
46300 bis 46419 ST
48250 bis 48282 ST
48337 bis 48341 ST
48352 bis 48356 ST
48362 bis 48369 ST
48400 bis 48432 ST
48466 bis 48477 ST
48481 bis 48485 ST
48489 bis 48496 ST
48541 bis 48565 ST
48572 bis 48599 ST
48600 bis 48612 ST
48613 bis 48624 ST
48625 bis 48629 ST
48661 bis 48712 ST
48728 bis 48739 ST
49461 bis 49549 ST
44500 bis 44536 UN
58206 bis 58239 UN
58717 bis 58730 UN
59000 bis 59077 UN
59154 bis 59199 UN
59354 bis 59379 UN
59400 bis 59439 UN.
Menge oder Umfang: Die Auftraggeberin schätzt das Mengenvolumen für die gesamte Vertragslaufzeit folgendermaßen:— 3 948 Erstversorgungen;— 12 814 Folgeversorgungen.Weitere Details (insbesondere eine Aufschlüsselung nach Monaten und Produktgruppen) können Sie Anlage 3a der Vergabeunterlagen entnehmen.
Die Auftraggeberin schätzt das Mengenvolumen für die gesamte Vertragslaufzeit folgendermaßen:
— 3 948 Erstversorgungen;
— 12 814 Folgeversorgungen.
Weitere Details (insbesondere eine Aufschlüsselung nach Monaten und Produktgruppen) können Sie Anlage 3a der Vergabeunterlagen entnehmen.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Es können Angebote auf ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgegeben…
… werden.Die Anzahl der Losgewinne ist auf 3 Lose begrenzt. Auf dem Präferenzbogen (Anlage 5) kann eine Rangfolge der bevorzugten Losgebiete eingetragen werden.
… werden.
Die Anzahl der Losgewinne ist auf 3 Lose begrenzt. Auf dem Präferenzbogen (Anlage 5) kann eine Rangfolge der bevorzugten Losgebiete eingetragen werden.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Regionallos 2 (Schleswig Holstein Süd)
Kurze Beschreibung:
Pauschalversorgung mit medizinischen Hilfsmitteln zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen (Schlafapnoesysteme) – AOK NordWest (siehe auch Ziffer II.1.5 der Auftragsbekanntmachung) im Rahmen des Regionalloses 2 (Schleswig Holstein Süd) für die folgenden…
… Postleitzahlenbereiche/Regionen:22770 bis 22880 IZ22886 bis 22889 IZ24540 bis 24568 IZ24614 bis 24616 IZ24629 bis 24630 IZ24632 bis 24633 IZ24640 bis 24643 IZ24803 bis 24803 IZ25301 bis 25589 IZ25591 bis 25799 IZ27483 bis 27498 IZ21039 bis 21039 OD21451 bis 21521 OD21524 bis 21529 OD22113 bis 22113 OD22145 bis 22145 OD22881 bis 22885 OD22900 bis 23689 OD23780 bis 23919 OD24569 bis 24576 OD24597 bis 24598 OD24602 bis 24610 OD24617 bis 24620 OD24628 bis 24628 OD24635 bis 24636 OD24638 bis 24639 OD24649 bis 24649 OD.
… Postleitzahlenbereiche/Regionen:
22770 bis 22880 IZ
22886 bis 22889 IZ
24540 bis 24568 IZ
24614 bis 24616 IZ
24629 bis 24630 IZ
24632 bis 24633 IZ
24640 bis 24643 IZ
24803 bis 24803 IZ
25301 bis 25589 IZ
25591 bis 25799 IZ
27483 bis 27498 IZ
21039 bis 21039 OD
21451 bis 21521 OD
21524 bis 21529 OD
22113 bis 22113 OD
22145 bis 22145 OD
22881 bis 22885 OD
22900 bis 23689 OD
23780 bis 23919 OD
24569 bis 24576 OD
24597 bis 24598 OD
24602 bis 24610 OD
24617 bis 24620 OD
24628 bis 24628 OD
24635 bis 24636 OD
24638 bis 24639 OD
24649 bis 24649 OD.
Menge oder Umfang: Die Auftraggeberin schätzt das Mengenvolumen für die gesamte Vertragslaufzeit folgendermaßen:2 128 Erstversorgungen;7 544 Folgeversorgungen.Weitere Details (insbesondere eine Aufschlüsselung nach Monaten und Produktgruppen) können Sie Anlage 3a der Vergabeunterlagen entnehmen.
2 128 Erstversorgungen;
7 544 Folgeversorgungen.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Regionallos 3 (Schleswig Holstein Nord)
Kurze Beschreibung:
Pauschalversorgung mit medizinischen Hilfsmitteln zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen (Schlafapnoesysteme) – AOK NordWest (siehe auch Ziffer II.1.5 der Auftragsbekanntmachung) im Rahmen des Regionalloses 3 (Schleswig Holstein Nord) für die folgenden…
… Postleitzahlenbereiche/Regionen:24212 bis 24214 FL24227 bis 24227 FL24244 bis 24244 FL24251 bis 24251 FL24259 bis 24259 FL24330 bis 24409 FL24583 bis 24594 FL24622 bis 24622 FL24631 bis 24631 FL24646 bis 24646 FL24750 bis 24802 FL24804 bis 25300 FL25590 bis 25590 FL25800 bis 25999 FL23690 bis 23779 NMS24001 bis 24211 NMS24215 bis 24226 NMS24228 bis 24243 NMS24245 bis 24250 NMS24252 bis 24258 NMS24260 bis 24329 NMS24410 bis 24539 NMS24577 bis 24582 NMS24595 bis 24596 NMS24599 bis 24601 NMS24611 bis 24613 NMS24623 bis 24627 NMS24634 bis 24634 NMS24637 bis 24637 NMS24644 bis 24645 NMS24647 bis 24648 NMS.
… Postleitzahlenbereiche/Regionen:
24212 bis 24214 FL
24227 bis 24227 FL
24244 bis 24244 FL
24251 bis 24251 FL
24259 bis 24259 FL
24330 bis 24409 FL
24583 bis 24594 FL
24622 bis 24622 FL
24631 bis 24631 FL
24646 bis 24646 FL
24750 bis 24802 FL
24804 bis 25300 FL
25590 bis 25590 FL
25800 bis 25999 FL
23690 bis 23779 NMS
24001 bis 24211 NMS
24215 bis 24226 NMS
24228 bis 24243 NMS
24245 bis 24250 NMS
24252 bis 24258 NMS
24260 bis 24329 NMS
24410 bis 24539 NMS
24577 bis 24582 NMS
24595 bis 24596 NMS
24599 bis 24601 NMS
24611 bis 24613 NMS
24623 bis 24627 NMS
24634 bis 24634 NMS
24637 bis 24637 NMS
24644 bis 24645 NMS
24647 bis 24648 NMS.
Menge oder Umfang: Die Auftraggeberin schätzt das Mengenvolumen für die gesamte Vertragslaufzeit folgendermaßen:2 216 Erstversorgungen;8 252 Folgeversorgungen.Weitere Details (insbesondere eine Aufschlüsselung nach Monaten und Produktgruppen) können Sie Anlage 3a der Vergabeunterlagen entnehmen.
2 216 Erstversorgungen;
8 252 Folgeversorgungen.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Regionallos 4 (Südwestfalen)
Kurze Beschreibung:
Pauschalversorgung mit medizinischen Hilfsmitteln zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen (Schlafapnoesysteme) – AOK NordWest (siehe auch Ziffer II.1.5 der Auftragsbekanntmachung) im Rahmen des Regionalloses 4 (Südwestfalen) für die folgenden…
… Postleitzahlenbereiche/Regionen:34418 bis 34431 HSK57376 bis 57392 HSK58731 bis 58739 HSK59440 bis 59609 HSK59700 bis 59969 HSK57001 bis 57339 SI57340 bis 57368 SI57393 bis 57489 SI.
… Postleitzahlenbereiche/Regionen:
34418 bis 34431 HSK
57376 bis 57392 HSK
58731 bis 58739 HSK
59440 bis 59609 HSK
59700 bis 59969 HSK
57001 bis 57339 SI
57340 bis 57368 SI
57393 bis 57489 SI.
Menge oder Umfang: Die Auftraggeberin schätzt das Mengenvolumen für die gesamte Vertragslaufzeit folgendermaßen:2 612 Erstversorgungen;8 790 Folgeversorgungen.Weitere Details (insbesondere eine Aufschlüsselung nach Monaten und Produktgruppen) können Sie Anlage 3a der Vergabeunterlagen entnehmen.
2 612 Erstversorgungen;
8 790 Folgeversorgungen.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Regionallos 5 (Ruhrgebiet)
Kurze Beschreibung:
Pauschalversorgung mit medizinischen Hilfsmitteln zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen (Schlafapnoesysteme) – AOK NordWest (siehe auch Ziffer II.1.5 der Auftragsbekanntmachung) im Rahmen des Regionalloses 5 (Ruhrgebiet) für die folgenden…
… Postleitzahlenbereiche/Regionen:44000 bis 44388 BO44600 bis 44653 BO44700 bis 44894 BO45500 bis 45549 EN58001 bis 58135 EN58240 bis 58456 EN58460 bis 58710 MK58740 bis 58849 MK44540 bis 44581 RE45600 bis 45772 RE45800 bis 45899 RE45950 bis 45968 RE46200 bis 46244 RE46250 bis 46286 RE.
… Postleitzahlenbereiche/Regionen:
44000 bis 44388 BO
44600 bis 44653 BO
44700 bis 44894 BO
45500 bis 45549 EN
58001 bis 58135 EN
58240 bis 58456 EN
58460 bis 58710 MK
58740 bis 58849 MK
44540 bis 44581 RE
45600 bis 45772 RE
45800 bis 45899 RE
45950 bis 45968 RE
46200 bis 46244 RE
46250 bis 46286 RE.
Menge oder Umfang: Die Auftraggeberin schätzt das Mengenvolumen für die gesamte Vertragslaufzeit folgendermaßen:4 540 Erstversorgungen;16 130 Folgeversorgungen.Weitere Details (insbesondere eine Aufschlüsselung nach Monaten und Produktgruppen) können Sie Anlage 3a der Vergabeunterlagen entnehmen.
4 540 Erstversorgungen;
16 130 Folgeversorgungen.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Regionallos 6 (Ostwestfalen)
Kurze Beschreibung:
Pauschalversorgung mit medizinischen Hilfsmitteln zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen (Schlafapnoesysteme) – AOK NordWest (siehe auch Ziffer II.1.5 der Auftragsbekanntmachung) im Rahmen des Regionalloses 6 (Ostwestfalen) für die folgenden…
… Postleitzahlenbereiche/Regionen:33240 bis 33449 GT33500 bis 33739 GT33748 bis 33803 GT33819 bis 33829 GT32001 bis 32055 HF32109 bis 32289 HF32290 bis 32549 HF32554 bis 32602 HF32603 bis 32609 HF32063 bis 32108 LIP32631 bis 32832 LIP33185 bis 33189 LIP33804 bis 33818 LIP32833 bis 33039 PB33040 bis 33184 PB34401 bis 34414 PB34432 bis 34439 PB37651 bis 37688 PB37692 bis 37696 PB.
… Postleitzahlenbereiche/Regionen:
33240 bis 33449 GT
33500 bis 33739 GT
33748 bis 33803 GT
33819 bis 33829 GT
32001 bis 32055 HF
32109 bis 32289 HF
32290 bis 32549 HF
32554 bis 32602 HF
32603 bis 32609 HF
32063 bis 32108 LIP
32631 bis 32832 LIP
33185 bis 33189 LIP
33804 bis 33818 LIP
32833 bis 33039 PB
33040 bis 33184 PB
34401 bis 34414 PB
34432 bis 34439 PB
37651 bis 37688 PB
37692 bis 37696 PB.
Menge oder Umfang: Die Auftraggeberin schätzt das Mengenvolumen für die gesamte Vertragslaufzeit folgendermaßen:4 216 Erstversorgungen;13 704 Folgeversorgungen.Weitere Details (insbesondere eine Aufschlüsselung nach Monaten und Produktgruppen) können Sie Anlage 3a der Vergabeunterlagen entnehmen.
4 216 Erstversorgungen;
13 704 Folgeversorgungen.
Mengenangaben können Sie den jeweiligen Regionallosen (Anhang B der Auftragsbekanntmachung) entnehmen.
Weitere Details (insbesondere eine Aufschlüsselung nach Monaten und Produktgruppen) entnehmen Sie bitte Anlage 3a der Vergabeunterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung des Bieters zur Zuverlässigkeit nach § 6 VOL/A-EG;
2) Aktueller Nachweis (Kopie) über Eintragungen im Handelsregister (Auszug aus dem Handelsregister) oder in der Handwerksrolle oder im Vereinsregister, nicht älter als 12 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
2) Aktueller Nachweis (Kopie) über Eintragungen im Handelsregister (Auszug aus dem Handelsregister) oder in der Handwerksrolle oder im Vereinsregister, nicht älter als 12 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
Allgemeiner Hinweis: Für Bietergemeinschaften sind die Regelungen der Ziffer VI.3 zu beachten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis des Bieters über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von:
— 1 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden;
— 100 000 EUR für Vermögensschäden inklusive Datenschutz je Versicherungsfall.
Wird eine Kopie des Versicherungsvertrages als Nachweis eingereicht und beinhaltet der Vertrag eine Befristung sowie eine automatische Verlängerungsklausel, ist zusätzlich nachzuweisen, dass die Versicherung nicht gekündigt wurde.
Kann der Bieter keinen solchen Nachweis erbringen, oder deckt der beigefügte Nachweis des Versicherers nicht die oben genannten Mindestdeckungssummen ab, hat der Bieter zu erklären, dass er innerhalb von 8 Wochen nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Mindestdeckungssummen abschließen und den Nachweis vorlegen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kann der Bieter keinen solchen Nachweis erbringen, oder deckt der beigefügte Nachweis des Versicherers nicht die oben genannten Mindestdeckungssummen ab, hat der Bieter zu erklären, dass er innerhalb von 8 Wochen nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Mindestdeckungssummen abschließen und den Nachweis vorlegen wird.
Allgemeiner Hinweis: Für Bietergemeinschaften sind die Regelungen der Ziffer VI.3 zu beachten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Eigenerklärung zur Erfüllung der Anforderungen an die Eignung zur Hilfsmittelversorgung nach § 126 Abs. 1 SGB V durch
a) Vorlage einer Bestätigung einer Präqualifizierungsstelle (Präqualifikationsurkunde) in Kopie gemäß § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V i.V.m. § 126 Abs. 1a SGB V oder
b) Vorlage einer Bestätigung in Kopie über die Abgabeberechtigung zur Versorgung der Versicherten mit Systemen zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mindestens einer Kassenart gemäß den Bestandsschutzregelungen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (§ 126 SGB V a. F.).
b) Vorlage einer Bestätigung in Kopie über die Abgabeberechtigung zur Versorgung der Versicherten mit Systemen zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mindestens einer Kassenart gemäß den Bestandsschutzregelungen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (§ 126 SGB V a. F.).
2) Sofern der Bieter weder über eine Bestätigung einer Präqualifizierungsstelle gemäß § 126 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 126 Abs. 1a SGB V oder über eine Abgabeberechtigung zur Versorgung der Versicherten mit Systemen zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mindestens einer Kassenart gemäß den Bestandsschutzregelungen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen verfügt, sind die in den Vergabeunterlagen aufgelisteten Nachweise gemäß den Empfehlungen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen zur ausreichenden, zweckgemäßen und funktionsgerechten Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln vom 1.1.2015 des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (Kriterienkatalog) beizubringen. Dies sind im Einzelnen:
2) Sofern der Bieter weder über eine Bestätigung einer Präqualifizierungsstelle gemäß § 126 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 126 Abs. 1a SGB V oder über eine Abgabeberechtigung zur Versorgung der Versicherten mit Systemen zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen mindestens einer Kassenart gemäß den Bestandsschutzregelungen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen verfügt, sind die in den Vergabeunterlagen aufgelisteten Nachweise gemäß den Empfehlungen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen zur ausreichenden, zweckgemäßen und funktionsgerechten Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln vom 1.1.2015 des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (Kriterienkatalog) beizubringen. Dies sind im Einzelnen:
a) Fachliche Qualifikation des fachlichen Leiters:
1. Benennung des fachlichen Leiters,
2. Erforderlich ist eine der nachgenannten Qualifikationen des fachlichen Leiters: Diplom-Ingenieur/-in in der Fachrichtung Medizintechnik, Techniker/-in in der Fachrichtung Medizintechnik oder gleichwertige Qualifikation. Bitte fügen Sie folgende Nachweise über die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen des fachlichen Leiters bei:
2. Erforderlich ist eine der nachgenannten Qualifikationen des fachlichen Leiters: Diplom-Ingenieur/-in in der Fachrichtung Medizintechnik, Techniker/-in in der Fachrichtung Medizintechnik oder gleichwertige Qualifikation. Bitte fügen Sie folgende Nachweise über die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen des fachlichen Leiters bei:
— Berufsurkunde über die abgeschlossene Ausbildung,
— sonstige Befähigungsnachweise, Zeugnisse oder Tätigkeitsnachweise, Zertifikate.
b) Allgemeine Voraussetzungen:
— Kopie der Gewerbeanmeldung oder ggf. Kopie des Handelsregisterauszugs,
— Bei Gewerbetreibenden: Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO,
— Erklärung zur Wahrung des Datengeheimnisses nach § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) durch folgende Erklärung: „Ich/Wir verpflichte/n mich/uns zur Wahrung des Datengeheimnisses nach § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Geschützte personenbezogene Daten werde/n ich/ wir nicht zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck verarbeiten, bekanntgeben, zugänglich machen oder sonst nutzen. Die Pflicht zur Wahrung des Datengeheimnisses besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort”,
— Erklärung zur Wahrung des Datengeheimnisses nach § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) durch folgende Erklärung: „Ich/Wir verpflichte/n mich/uns zur Wahrung des Datengeheimnisses nach § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Geschützte personenbezogene Daten werde/n ich/ wir nicht zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck verarbeiten, bekanntgeben, zugänglich machen oder sonst nutzen. Die Pflicht zur Wahrung des Datengeheimnisses besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort”,
— Einhaltung der Voraussetzungen nach § 128 SGB V durch folgende Eigenerklärung: „Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir die Regelungen des § 128 SGB V beachten. Ich/Wir unterhalte/n keine Hilfsmitteldepots bei Vertragsärzten, in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen und beteilige/n Ärzte nicht gegen Entgelt oder Gewährung sonstiger wirtschaftlicher Vorteile an der Durchführung der Versorgung mit Hilfsmitteln und gewähren keine Zuwendungen im Zusammenhang mit der Verordnung von Hilfsmitteln”,
— Einhaltung der Voraussetzungen nach § 128 SGB V durch folgende Eigenerklärung: „Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir die Regelungen des § 128 SGB V beachten. Ich/Wir unterhalte/n keine Hilfsmitteldepots bei Vertragsärzten, in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen und beteilige/n Ärzte nicht gegen Entgelt oder Gewährung sonstiger wirtschaftlicher Vorteile an der Durchführung der Versorgung mit Hilfsmitteln und gewähren keine Zuwendungen im Zusammenhang mit der Verordnung von Hilfsmitteln”,
— Erklärung zur fristgerechten Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen durch die Erklärung: „Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen, ordnungsgemäß erfüllt habe/n.
— Erklärung zur fristgerechten Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen durch die Erklärung: „Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen, ordnungsgemäß erfüllt habe/n.
c) Organisatorische Voraussetzungen:
— Erklärung zum medizinisch-technischen Notdienst mit täglich 24 Std.…
… telefonischer Erreichbarkeit von qualifiziertem Personal,
… persönlicher Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal,
— Erklärung zur Sicherstellung der zeitnahen Verfügbarkeit von Produkten und ggf. Zubehör sowie Ersatzteilen,
— Erklärung zur Sicherstellung der sachgerechten Durchführung von Instandhaltungen und Reparaturen,
— Eigenerklärung zur Vorhaltung von Vorführ- und ggf. Testmustern,
— Erklärung einer fachgerechten und produktgeeigneten Reinigungs- und Desinfektionsmöglichkeit sowie Wiederaufarbeitung für wieder einsetzbare Produkte,
— Erklärung zur Sicherstellung der zeitnahen Versorgung vor Ort, d.h. im allgemeinen Lebensbereich/der häuslichen Umgebung des Versicherten (gilt nicht für Hausbesuchsregelungen),
— Erklärung über ein transportables, ausreichendes Produktsortiment für die Auswahl des geeigneten und wirtschaftlichen Produktes im Rahmen der Vor-Ort Versorgung, d. h. im allgemeinen Lebensbereich/der häuslichen Umgebung des Versicherten (gilt nicht für Hausbesuchsregelungen),
— Erklärung über ein transportables, ausreichendes Produktsortiment für die Auswahl des geeigneten und wirtschaftlichen Produktes im Rahmen der Vor-Ort Versorgung, d. h. im allgemeinen Lebensbereich/der häuslichen Umgebung des Versicherten (gilt nicht für Hausbesuchsregelungen),
— Erklärung zur Sicherstellung der Beratung und Einweisung im allgemeinen Lebensbereich der Versicherten.
d) Räumliche Voraussetzungen:
— Lagermöglichkeit unter Umgebungsbedingungen gemäß den in den Produktunterlagen des Herstellers vorgegebenen Spezifikationen,
— Für wieder einsetzbare Produkte sind räumlich getrennte Lagerflächen für hygienisch bereits aufbereitete und nicht aufbereitete Produkte vorzuhalten.
Der Nachweis der oben genannten räumlichen Voraussetzungen erfolgt durch:
Vorlage einer Kopie des Mietvertrages oder des Grundbuchauszugs in einfacher Kopie, Grundskizze/Raumskizze und Fotodokumentation;
Für Neubetriebe, bei Bezug von neuen Räumlichkeiten oder bei maßgeblichen Änderungen (bauliche Maßnahmen u. ä.):
Protokoll über Betriebsbegehung und Kopie des Mietvertrages oder Grundbuchauszug
3) Vorlage einer Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer die Anforderungen an eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Hilfsmittelversorgung erfüllt, indem er zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten über die Einsetzung eines fachlichen Leiters hinaus im Zuschlagsfall qualifizierte Mitarbeiter einsetzt, die
3) Vorlage einer Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer die Anforderungen an eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Hilfsmittelversorgung erfüllt, indem er zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten über die Einsetzung eines fachlichen Leiters hinaus im Zuschlagsfall qualifizierte Mitarbeiter einsetzt, die
a) eine abgeschlossene Ausbildung als Diplom-Ingenieur/-in in der Fachrichtung Medizintechnik oder vergleichbare Kenntnisse besitzen, oder
b) eine abgeschlossene Ausbildung als Techniker/-in in der Fachrichtung Medizintechnik oder vergleichbare Kenntnisse besitzen, oder
c) durch regelmäßige Schulung vom Hersteller gemäß den Anforderungen des § 31 MPG (Medizinproduktegesetz) befähigt sind, in die Handhabung, Anwendung und den Betrieb von Systemen zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen sachgerecht einzuweisen, und
c) durch regelmäßige Schulung vom Hersteller gemäß den Anforderungen des § 31 MPG (Medizinproduktegesetz) befähigt sind, in die Handhabung, Anwendung und den Betrieb von Systemen zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen sachgerecht einzuweisen, und
d) eine mindestens einjährige berufspraktische Erfahrung im Zusammenhang mit der Wartung, sicherheitstechnischen Kontrolle und Reparatur von Systemen zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen nachweisen kann.
Allgemeiner Hinweis:
Für Bietergemeinschaften und den Einsatz von Nachunternehmern sind die Regelungen der Ziffer VI.3 zu beachten.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung der Mitglieder (z.B. Arbeitsgemeinschaft in Form einer GbR etc.).
Sonstige besondere Bedingungen:
1) Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG – NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (Anlage 2b);
2) Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (Anlage 2c);
3) Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG – NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Anlage 2d);
4) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption (Anlage 7a);
Allgemeiner Hinweis: Für Bietergemeinschaften sind die Regelungen der Ziffer VI.3 zu beachten.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-03-29 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand Herrn Martin Litsch
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Sonja van der Ploeg
URL der Dokumente: https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-07-01 📅
Datum des Endes: 2019-06-30 📅
Zusätzliche Informationen
1) Auftraggeberin ist die AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand Herrn Martin Litsch, Kopenhagener Str. 1, 44269 Dortmund.
2) Angebote sind an die AOK-Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Sonja van der Ploeg,
Hausanschrift: Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte,
Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin, zu richten.
3) Der AOK-Bundesverband führt die Ausschreibung im Namen der Auftraggeberin durch.
Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen. Diese können unter folgender Internet-Adresse heruntergeladen werden:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Soweit in den Vergabeunterlagen vom Bieter bzw. von Bietern die Rede ist, sind davon auch Bewerber- und Bietergemeinschaften umfasst, soweit für diese nicht jeweils speziellere Regelungen getroffen werden.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
— Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft werden aufgeführt.
— Die Parteien erklären, dass sie eine Bietergemeinschaft in einer Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung der Mitglieder (z.B. Arbeitsgemeinschaft in Form einer GbR etc.) bilden.
— Die Parteien bezeichnen den für die Durchführung des Vergabeverfahrens und des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft. Es ist zu erklären, dass dieser die Mitglieder der Bietergemeinschaft einzeln und gemeinsam gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt.
— Die Parteien bezeichnen den für die Durchführung des Vergabeverfahrens und des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft. Es ist zu erklären, dass dieser die Mitglieder der Bietergemeinschaft einzeln und gemeinsam gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt.
— Die Parteien erklären, dass mit der Bietergemeinschaft keine wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen einhergehen. Für den Fall, dass nach Zuschlagserteilung eine wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise der Parteien festgestellt wird, erkennen die Parteien ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht der Auftraggeberin an.
— Die Parteien erklären, dass mit der Bietergemeinschaft keine wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen einhergehen. Für den Fall, dass nach Zuschlagserteilung eine wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise der Parteien festgestellt wird, erkennen die Parteien ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht der Auftraggeberin an.
Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.4 (Sonstige besondere Bedingungen) sowie Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1. (Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.2 (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und Ziffer III.2.3 (Technischen Leistungsfähigkeit) genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die unter Ziffer III.2.3 (Technische Leistungsfähigkeit) genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.4 (Sonstige besondere Bedingungen) sowie Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1. (Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.2 (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und Ziffer III.2.3 (Technischen Leistungsfähigkeit) genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die unter Ziffer III.2.3 (Technische Leistungsfähigkeit) genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
5) Nachunternehmer
Der Einsatz von Nachunternehmern (bzw. Unterauftragnehmern) ist sowohl für einzelne Teilleistungen als auch für die vollständige Leistungserbringung zulässig. Nachunternehmer ist, wer wesentliche Teilleistungen hinsichtlich des Auftragsgegenstandes erbringt und nicht lediglich als Lieferant oder Hilfskraft einzustufen ist. Die Wesentlichkeit der Teilleistung ist nicht zwangsläufig vom prozentualen Anteil an der Gesamtleistung abhängig.
Der Einsatz von Nachunternehmern (bzw. Unterauftragnehmern) ist sowohl für einzelne Teilleistungen als auch für die vollständige Leistungserbringung zulässig. Nachunternehmer ist, wer wesentliche Teilleistungen hinsichtlich des Auftragsgegenstandes erbringt und nicht lediglich als Lieferant oder Hilfskraft einzustufen ist. Die Wesentlichkeit der Teilleistung ist nicht zwangsläufig vom prozentualen Anteil an der Gesamtleistung abhängig.
Den Einsatz von Nachunternehmern sowie die Art und den Umfang der von Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen muss der Bieter mit Abgabe des Angebotes durch eine entsprechende Eigenerklärung (Nachunternehmerverzeichnis) anzeigen.
Der Bieter hat der Auftraggeberin außerdem nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Leistungserbringung zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Nachunternehmer vorlegt. Die unter Ziffer III.2.3 (technische Leistungsfähigkeit) aufgeführten Eignungsnachweise muss der Bieter für den Nachunternehmer nur insoweit vorlegen, wie dieser Leistungen erbringt, auf die sich diese Nachweise beziehen. Die Verpflichtungserklärung und die Eignungsnachweise der Nachunternehmer sollten bereits mit der Angebotsabgabe vorgelegt werden. Soweit dies unter bestimmten Umständen nicht zumutbar ist, müssen sie spätestens auf Aufforderung der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Der Bieter hat der Auftraggeberin außerdem nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Leistungserbringung zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Nachunternehmer vorlegt. Die unter Ziffer III.2.3 (technische Leistungsfähigkeit) aufgeführten Eignungsnachweise muss der Bieter für den Nachunternehmer nur insoweit vorlegen, wie dieser Leistungen erbringt, auf die sich diese Nachweise beziehen. Die Verpflichtungserklärung und die Eignungsnachweise der Nachunternehmer sollten bereits mit der Angebotsabgabe vorgelegt werden. Soweit dies unter bestimmten Umständen nicht zumutbar ist, müssen sie spätestens auf Aufforderung der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus diesen Bewerbungsbedingungen und Verträgen ergebenden Verpflichtungen auch von seinen Nachunternehmern eingehalten werden. Bei der Einschaltung von Nachunternehmern haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags (Generalunternehmerschaft).
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus diesen Bewerbungsbedingungen und Verträgen ergebenden Verpflichtungen auch von seinen Nachunternehmern eingehalten werden. Bei der Einschaltung von Nachunternehmern haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags (Generalunternehmerschaft).
Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen im Sinne des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Nachunternehmer anzusehen sind.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstr. 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten insbesondere die folgenden Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101a Informations-und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist; auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist; auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat [...]
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. [...]
Hinweis: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hinweis: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Quelle: OJS 2015/S 007-007569 (2015-01-07)
Ergänzende Angaben (2015-02-05) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-04-01) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-02-22 📅
Name: ResMed GmbH & Co. KG
Postanschrift: Fraunhofer Str. 16
Postort: Martinsried
Postleitzahl: 82152
Land: Deutschland 🇩🇪