Dataport bietet seinen staatlichen und kommunalen Kunden eine breite Palette an Produkten und Dienstleistungen. Die von den Kunden Dataports benötigten Dienstleistungen werden überwiegend von eigenem Personal Dataports erbracht. Im Rahmen von Softwareentwicklungs- und -Pflegeprojekten der Länder Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Sachsen-Anhalt sowie anderer öffentlicher Unternehmen aus diesen Bundesländern benötigt Dataport fallweise Unterstützungsleistungen von externen Unternehmen. Daher werden Rahmenvertragspartner gesucht, die passend qualifiziertes Personal termingerecht für Personaldienstleistungen in Form von Arbeitnehmerüberlassung bereitstellen können. Inhaltlich handelt es sich hierbei im Wesentlichen um Programmierarbeiten, Mitwirkung an Softwareprojekten, Konzepterstellung und Softwarekonfigurationsmanagement-Aufgaben im Java-, SharePoint- und .NET-Umfeld. Das fachliche Umfeld besteht u. a. aus Polizei-, Ordnungswidrigkeiten-, Bildungs-, Bau-, Genehmigungs-, Wirtschafts- oder Gesundheitsverfahren. Das gesuchte Personal hat die Leistungen am Unternehmenssitz in Altenholz bei Kiel, in Hamburg, in Bremen und Sachsen-Anhalt sowie an den Kundenstandorten in Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Sachsen-Anhalt zu erbringen. Dataport beabsichtigt, den Rahmenvertrag für den Zeitraum von zunächst 3 Jahren sowie der Option einer einjährigen Vertragsverlängerung abzuschließen. Zur Ermittlung der Rahmenvertragspartner führt Dataport einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren nach den Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) – Teil A Abschnitt 2 – durch. Die nachgefragte Leistung ist in drei Lose aufgeteilt. Los 1 – Softwareentwicklungs- und -Pflegeleistungen im Java-Umfeld ca. 2 500 Personentage (Softwarearchitekten, Senior Softwareentwickler, Junior Softwareentwickler). Los 2 – Softwareentwicklungs- und -Pflegeleistungen im SharePoint-Umfeld ca. 2 500 Personentage (Softwarearchitekten, Senior Softwareentwickler, Junior Softwareentwickler). Los 3 – Softwareentwicklungs- und -Pflegeleistungen im .NET-Umfeld ca. 7 500 Personentage (Softwarearchitekten, Senior Softwareentwickler, Junior Softwareentwickler). Dieses Los enthält diejenigen .NET-Leistungen, die nicht durch Los 2 abgedeckt sind. Die für die einzelnen Lose geschätzten Bedarfe beziehen sich jeweils auf die gesamte Vertragslaufzeit. Eine Abnahmeverpflichtung über die genannte Menge besteht nicht. Die vom Auftraggeber benötigten Leistungen werden nach Abschluss der Rahmenvereinbarungen im Wege von Einzelbeauftragungen vergeben. Abrufberechtigt aus den Rahmenverträgen ist ausschließlich Dataport.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-05-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwareprogrammierung und -beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Postleitzahl: 24161
Postort: Altenholz
Kontakt
E-Mail: dataportvergabe2796@dataport.de📧
Bei der Abforderung der Teilnahmeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben.
Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Fragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind im Rahmen des Frageforums (Termine siehe Teilnahmeunterlage) an die genannte E-Mail-Adresse zu richten.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern, die die Teil nahmeunterlagenangefordert haben, unaufgefordert per E-Mail zur Kenntnis gegeben.
Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor.
Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte bereits vorher versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 EG Abs. 8 VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Bei der Abforderung der Teilnahmeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben.
Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Fragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind im Rahmen des Frageforums (Termine siehe Teilnahmeunterlage) an die genannte E-Mail-Adresse zu richten.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern, die die Teil nahmeunterlagenangefordert haben, unaufgefordert per E-Mail zur Kenntnis gegeben.
Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor.
Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte bereits vorher versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 EG Abs. 8 VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dataport bietet seinen staatlichen und kommunalen Kunden eine breite Palette an Produkten und Dienstleistungen. Die von den Kunden Dataports benötigten Dienstleistungen werden überwiegend von eigenem Personal Dataports erbracht. Im Rahmen von Softwareentwicklungs- und -Pflegeprojekten der Länder Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Sachsen-Anhalt sowie anderer öffentlicher Unternehmen aus diesen Bundesländern benötigt Dataport fallweise Unterstützungsleistungen von externen Unternehmen. Daher werden Rahmenvertragspartner gesucht, die passend qualifiziertes Personal termingerecht für Personaldienstleistungen in Form von Arbeitnehmerüberlassung bereitstellen können.
Dataport bietet seinen staatlichen und kommunalen Kunden eine breite Palette an Produkten und Dienstleistungen. Die von den Kunden Dataports benötigten Dienstleistungen werden überwiegend von eigenem Personal Dataports erbracht. Im Rahmen von Softwareentwicklungs- und -Pflegeprojekten der Länder Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Sachsen-Anhalt sowie anderer öffentlicher Unternehmen aus diesen Bundesländern benötigt Dataport fallweise Unterstützungsleistungen von externen Unternehmen. Daher werden Rahmenvertragspartner gesucht, die passend qualifiziertes Personal termingerecht für Personaldienstleistungen in Form von Arbeitnehmerüberlassung bereitstellen können.
Inhaltlich handelt es sich hierbei im Wesentlichen um Programmierarbeiten, Mitwirkung an Softwareprojekten, Konzepterstellung und Softwarekonfigurationsmanagement-Aufgaben im Java-, SharePoint- und .NET-Umfeld. Das fachliche Umfeld besteht u. a. aus Polizei-, Ordnungswidrigkeiten-, Bildungs-, Bau-, Genehmigungs-, Wirtschafts- oder Gesundheitsverfahren.
Inhaltlich handelt es sich hierbei im Wesentlichen um Programmierarbeiten, Mitwirkung an Softwareprojekten, Konzepterstellung und Softwarekonfigurationsmanagement-Aufgaben im Java-, SharePoint- und .NET-Umfeld. Das fachliche Umfeld besteht u. a. aus Polizei-, Ordnungswidrigkeiten-, Bildungs-, Bau-, Genehmigungs-, Wirtschafts- oder Gesundheitsverfahren.
Das gesuchte Personal hat die Leistungen am Unternehmenssitz in Altenholz bei Kiel, in Hamburg, in Bremen und Sachsen-Anhalt sowie an den Kundenstandorten in Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Sachsen-Anhalt zu erbringen.
Dataport beabsichtigt, den Rahmenvertrag für den Zeitraum von zunächst 3 Jahren sowie der Option einer einjährigen Vertragsverlängerung abzuschließen. Zur Ermittlung der Rahmenvertragspartner führt Dataport einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren nach den Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) – Teil A Abschnitt 2 – durch. Die nachgefragte Leistung ist in drei Lose aufgeteilt.
Dataport beabsichtigt, den Rahmenvertrag für den Zeitraum von zunächst 3 Jahren sowie der Option einer einjährigen Vertragsverlängerung abzuschließen. Zur Ermittlung der Rahmenvertragspartner führt Dataport einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren nach den Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) – Teil A Abschnitt 2 – durch. Die nachgefragte Leistung ist in drei Lose aufgeteilt.
Los 1 – Softwareentwicklungs- und -Pflegeleistungen im Java-Umfeld
ca. 2 500 Personentage (Softwarearchitekten, Senior Softwareentwickler, Junior Softwareentwickler).
Los 2 – Softwareentwicklungs- und -Pflegeleistungen im SharePoint-Umfeld
Los 3 – Softwareentwicklungs- und -Pflegeleistungen im .NET-Umfeld
ca. 7 500 Personentage (Softwarearchitekten, Senior Softwareentwickler, Junior Softwareentwickler). Dieses Los enthält diejenigen .NET-Leistungen, die nicht durch Los 2 abgedeckt sind.
Die für die einzelnen Lose geschätzten Bedarfe beziehen sich jeweils auf die gesamte Vertragslaufzeit. Eine Abnahmeverpflichtung über die genannte Menge besteht nicht.
Die vom Auftraggeber benötigten Leistungen werden nach Abschluss der Rahmenvereinbarungen im Wege von Einzelbeauftragungen vergeben.
Abrufberechtigt aus den Rahmenverträgen ist ausschließlich Dataport.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: ÖT RE2/2796/15
Kurze Beschreibung: Softwareentwicklungs- und -Pflegeleistungen im Java-Umfeld.
Menge oder Umfang: Ca. 2 500 Personentage (Softwarearchitekten, Senior Softwareentwickler, Junior Softwareentwickler).
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Softwareentwicklungs- und -Pflegeleistungen im SharePoint-Umfeld.
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Softwareentwicklungs- und -Pflegeleistungen im .NET-Umfeld.
Menge oder Umfang: Ca. 7 500 Personentage (Softwarearchitekten, Senior Softwareentwickler, Junior Softwareentwickler). Dieses Los enthält diejenigen .NET-Leistungen, die nicht durch Los 2 abgedeckt sind.
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption von 1 Jahr.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: ÖT RE2/2796/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Sachsen-Anhalt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— ProjektspracheDeutsch,
— Scientology-Erklärung,
— Eigenerklärung über Nichtausschluss von öffentlichen Aufträgen,
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen,
— Unternehmensbeschreibung,
— Liste privilegierter Nachunternehmer,
— Nachunternehmererklärung,
— Erklärung Bewerbergemeinschaft,
— Erklärung zu Mindestlöhnen gemäß TTG SH,
— Vertraulichkeitserklärung,
— Erklärung zur Einhaltung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes,
Details siehe Teilnahmeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Referenzen,
— Personalkennzahlen,
— Qualitätdmanagement,
— Personalprofile.
Details siehe Teilnahmeunterlagen.
Mindeststandards:
Als Mindestkriterium für die Leistungsfähigkeit hat der Auftraggeber die Gewähr eines Bieters festgelegt, im Kontakt zum Auftraggeber bei der Leistungserbringung nur Personal einzusetzen, das in ausreichendem Maße über Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügt.
Als Mindestkriterium für die Leistungsfähigkeit hat der Auftraggeber die Gewähr eines Bieters festgelegt, im Kontakt zum Auftraggeber bei der Leistungserbringung nur Personal einzusetzen, das in ausreichendem Maße über Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügt.
Darüber hinaus muss eines der genannten Referenzprojekte pro Los aus dem öffentlichen Bereich stammen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unternehmen zu Vertragsverhandlungen aufzufordern, wenn die Art bzw. Anzahl der Bewerbungen dies begründet. Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Geschäftsfeld Softwareentwicklung und -Pflege im Technologieumfeld des entsprechenden Loses für das Unternehmen arbeiten: 10 % Referenzen: 30 % Qualitätsmanagement: 10 % Personalprofile: 50 %. Details siehe Teilnahmeunterlage.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unternehmen zu Vertragsverhandlungen aufzufordern, wenn die Art bzw. Anzahl der Bewerbungen dies begründet. Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Geschäftsfeld Softwareentwicklung und -Pflege im Technologieumfeld des entsprechenden Loses für das Unternehmen arbeiten: 10 % Referenzen: 30 % Qualitätsmanagement: 10 % Personalprofile: 50 %. Details siehe Teilnahmeunterlage.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Name: Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Billstraße 82
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20539
Kontaktperson: Geschäftszimmer 310, Submissionsstelle
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ÖT RE2/2796/15
Zusätzliche Informationen
Bei der Abforderung der Teilnahmeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben.
Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Fragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Fragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind im Rahmen des Frageforums (Termine siehe Teilnahmeunterlage) an die genannte E-Mail-Adresse zu richten.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern, die die Teil nahmeunterlagenangefordert haben, unaufgefordert per E-Mail zur Kenntnis gegeben.
Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor.
Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte bereits vorher versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 EG Abs. 8 VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte bereits vorher versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 EG Abs. 8 VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist auf § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 107 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet der Auftraggeber, Rügen an die in Ziffer I.1) genannte Kontaktadresse per E-Mail zusenden.
Quelle: OJS 2015/S 105-191137 (2015-05-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-02-01) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Angebotsart: Entfällt
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-01 📅
Name: Atos IT Solutions and Services GmbH
Postanschrift: Am Studio 16
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: Bechtle AG
Postanschrift: Bechtle Platz 1
Postort: Neckarsulm
Postleitzahl: 74172
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.