Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG, Durchführung integrierter öffentlicher Personenverkehrsdienste auf der Straße im Linienbündel (8) „Kirchheim (T) – Lenningen – Weilheim (T)“

Landratsamt Esslingen

Der Landkreis Esslingen als Aufgabenträger beabsichtigt die Verkehrsleistung des Linienbündels (8) „Kirchheim (T) – Lenningen – Weilheim (T)“ mit Wirkung zum 1.1.2017 im offenen Verfahren europaweit auszuschreiben. Vorgesehen ist eine Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags von 8 Jahren.
Der öffentliche Auftraggeber kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 sowie § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-11.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-02-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-02-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Entfällt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Esslingen
Postanschrift: Pulverwiesen 11
Postleitzahl: 73726
Postort: Esslingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-esslingen.de 🌏
E-Mail: kommunalamt@lra-es.de 📧
Telefon: +49 71139022730 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-11 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 032-053148
ABl. S-Ausgabe: 32
Zusätzliche Informationen

“Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss dem Auftraggeber jedoch im Voraus schriftlich mitgeteilt und von diesem genehmigt werden. Entsprechend...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2015/S 032-053148 (2015-02-11)
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