Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG Durchführung integrierter öffentlicher Personenverkehrsdienste auf der Straße im Linienbündel BB (10) „Deckenpfronn-Gärtringen“, Los 1 (Linie 753)

Landratsamt Böblingen

Der Landkreis Böblingen als Aufgabenträger beabsichtigt, die Verkehrsleistung von Los 1 (Linie 753) des Linienbündels BB 10 „Deckenpfronn-Gärtringen“ mit Wirkung zum 10.12.2017 (zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017) im offenen Verfahren europaweit auszuschreiben. Vorgesehen ist eine Laufzeit von 7 Jahren.
Der öffentliche Auftraggeber kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-10.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-12-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-12-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Entfällt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Böblingen
Postanschrift: Parkstraße 16
Postleitzahl: 71034
Postort: Böblingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.lrabb.de 🌏
E-Mail: vergaben-bus@lrabb.de 📧
Telefon: +49 70316632517 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-10 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 242-438547
ABl. S-Ausgabe: 242
Zusätzliche Informationen

“Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss dem Auftraggeber jedoch im Voraus schriftlich mitgeteilt und von diesem genehmigt werden. Entsprechend...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2015/S 242-438547 (2015-12-10)
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