Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG – Durchführung integrierter öffentlicher Personenverkehrsdienste auf der Straße im Linienbündel (4) „Esslingen (N) – Ostfildern"
Landratsamt Esslingen
Der Landkreis Esslingen als Aufgabenträger beabsichtigt die Verkehrsleistung des Linienbündels (4) „Esslingen (N) – Ostfildern" mit Wirkung zum 1.1.2017 im offenen Verfahren europaweit auszuschreiben. Vorgesehen ist eine Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags von 10 Jahren.
Der öffentliche Auftraggeber kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 sowie § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-11.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2015-02-11 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2015-02-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Entfällt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Esslingen
Postanschrift: Pulverwiesen 11
Postleitzahl: 73726
Postort: Esslingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-esslingen.de 🌏
E-Mail: kommunalamt@lra-es.de 📧
Telefon: +49 71139022730 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-11 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 032-053147
ABl. S-Ausgabe: 32
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG – Durchführung integrierter öffentlicher Personenverkehrsdienste auf der Straße im Linienbündel (4) „Esslingen (N) – Ostfildern".
Dienstleistungskategorie: 05
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang:
Kilometer Verkehrsdienste: 1800000
Dauer: 120 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Gewährte ausschließliche Rechte:
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Sachgebiet 463
Herrn Edgar Maihöfer
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219264049 📞
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de 🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zusätzliche Informationen
Quelle: OJS 2015/S 032-053147 (2015-02-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Entfällt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Esslingen
Postanschrift: Pulverwiesen 11
Postleitzahl: 73726
Postort: Esslingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-esslingen.de 🌏
E-Mail: kommunalamt@lra-es.de 📧
Telefon: +49 71139022730 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-11 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 032-053147
ABl. S-Ausgabe: 32
Zusätzliche Informationen
Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss dem Auftraggeber jedoch im Voraus schriftlich mitgeteilt und von diesem genehmigt werden. Entsprechend Art. 4 Abs. 7 der VO (EG) 1370/2007 ist ein bedeutender Teil der öffentlichen Personenverkehrsdienste durch den Auftragnehmer zu erbringen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG – Durchführung integrierter öffentlicher Personenverkehrsdienste auf der Straße im Linienbündel (4) „Esslingen (N) – Ostfildern".
Dienstleistungskategorie: 05
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Esslingen als Aufgabenträger beabsichtigt die Verkehrsleistung des Linienbündels (4) „Esslingen (N) – Ostfildern" mit Wirkung zum 1.1.2017 im offenen Verfahren europaweit auszuschreiben. Vorgesehen ist eine Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags von 10 Jahren.
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Der öffentliche Auftraggeber kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 sowie § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.
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Das Linienbündel (4) „Esslingen (N) – Ostfildern“ umfasst die folgenden Buslinien:
119 Esslingen (N) – Nellingen – Denkendorf;
120 Esslingen (N) – Nellingen – Neuhausen (F) (– Wolfschlugen);
121 Oberesslingen – Denkendorf – Neuhausen (F);
122 Esslingen (N) – Scharnhausen – Flughafen/Messe;
131 Esslingen (N) – Ruit – Heumaden (– Scharnhausen).
Der Auftrag umfasst ca. 1 800 000 Fahrplan-km pro Jahr.
Zusätzlich zu den oben genannten regulären Fahrten, sind auf der Linie 122 Verstärkerfahrten zu Publikumsmessen der Messe Stuttgart durchzuführen. Die Jahresgesamtleistung der Messeverstärker beträgt ca. 10 000 Km.
Der nachfolgend angegeben Umfang bezeichnet die ungefähren Fahrplan-Kilometer pro Jahr.
Dauer: 120 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Landkreis Esslingen im Land Baden-Württemberg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Gewährte ausschließliche Rechte:
Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gewährt. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des Öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind (II.1.3)). Geschützt sind alle Busverkehre, die zur Erfüllung des ÖDLA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG.
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Sachgebiet 463
Herrn Edgar Maihöfer
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219264049 📞
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de 🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 107 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 107 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
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„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist die Rüge, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Erkennen des angeblichen Verstoßes gegen Vergaberecht erhoben wird.
a) Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Anträge:
Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre mit Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung zu stellen. Diese Anträge müssen die in dieser Vorinformation und in dem am 11.12.2014 vom Kreistag des Landkreises Esslingen beschlossenen Nahverkehrsplan beschriebenen Anforderungen erfüllen. Andernfalls ist die Genehmigung zu versagen (§ 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Diese Frist wird durch vorliegende Bekanntmachung für die Verkehrsleistungen (Buslinien) ausgelöst, die Gegenstand dieser Bekanntmachung sind. Die bestehenden Genehmigungen für diese Verkehrsleistungen laufen zum 31.12.2016 aus.
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b) Vergabe als Gesamtleistung:
Die Verkehrsleistungen sollen als eine Gesamtleistung vergeben werden, vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 Personenbeförderungsgesetz.
c) Vorgaben:
Die von dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag erfassten Verkehrsleistungen haben die Vorgaben des am 11.12.2014 vom Kreistag des Landkreises Esslingen beschlossenen Nahverkehrsplans zu beachten. Dieser ist unter folgendem Link veröffentlicht: http://www.landkreis-esslingen.de/site/LRA-Esslingen-ROOT/get/10669213/NVP%20ES%20Gesamtwerk.pdf (Stand 12/2014). Darüber hinaus sind die nachstehend beschriebenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards zu beachten (§ 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG). Die Anforderungen gehen nicht über das bisherige Verkehrsangebot hinaus (vgl. § 13 Abs. 2a Satz 6 PBefG).
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(1) Anforderungen an das Fahrplanangebot:
Die unter www.vvs.de abrufbaren Fahrpläne (Stand 14.12.2014) sind vollumfänglich einzuhalten, einschließlich der für die Schülerbeförderung notwendigen Verstärkerfahrten, die entsprechend dem Bedarf auch künftig durchzuführen sind.
Zusätzlich sind auf der Linie 122 Verstärkerfahrten zu Publikumsmessen der Messe Stuttgart durchzuführen. Hierfür gelten folgende Stufen:
Stufe 1 = Gelenkbus- statt Solobuseinsatz während der Messezeit (an ca. 30 Tagen).
Stufe 2 = samstags und sonntags Taktverdichtung und Gelenkbuseinsatz während der Messezeit (an ca. 22 Tagen).
Stufe 3 = 2 Reservebusse zur Verstärkung (an ca. 13 Tagen).
Die Jahresgesamtleistung der Messeverstärker beträgt ca. 10 000 km.
(2) Anforderungen an das Beförderungsentgelt:
Anwendung des Gemeinschaftstarifs des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart (VVS) als Höchsttarif nach den Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift des Verbands Region Stuttgart „Allgemeinen Vorschrift über die Finanzierungge-meinwirtschaftlicher Verpflichtungen in der Verbundstufe II des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart“ in ihrer jeweils gültigen Fassung.
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(3) Anforderungen an die Qualitätsstandards/Mindestanforderungen:
Neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung sind die qualitativen und betrieblichen Vorgaben des Nahverkehrsplans des Landkreises Esslingen zu beachten. Die Mindestkriterien an die Qualität können unter dem Link zum Nahverkehrsplan (s.o.) eingesehen und abgerufen werden.
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— Technische Ausstattung: Weiterhin muss in den Fahrzeugen die technische Grundvoraussetzung zur Nutzung von Lichtsignalbeeinflussungsanlagen bereitgestellt werden.
— Fahrradmitnahme: Regelungen zur Fahrradmitnahme sind in dem Dokument des Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS) „Gemeinsame Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen und Fahrpreise 2015“ (Stand Januar 2015) unter folgendem Link abzurufen: http://www.vvs.de/download/VVS-Gemeinschaftstarif-2015.pdf
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— Fahrzeugalter: Während der gesamten Vertragslaufzeit dürfen für die Regelfahrleistung sowie für die Verstärkerfahrten zu Messen ausschließlich Busse eingesetzt werden, die nicht älter als 10 Jahre sind und ein Durchschnittsalter von 5 Jahren aufweisen. Das Alter für den Einsatz von Fahrzeugen in genehmigten Ausnahmefällen (Ersatzbusse) darf maximal 14 Jahre betragen.
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